Sie sind aktuell die Regierung in diesem Freistaat. Also verhalten Sie sich auch endlich so und hören Sie auf, herumzulamentieren, Sie seien überfordert. Wenn die Zeiten hart sind, muss man fest stehen und handeln und nicht jammernd mit dem Finger auf andere zeigen, meine Damen und Herren.
Wir sind heute sehr gespannt, ob Sie etwas und was genau Sie endlich tun wollen, damit diejenigen, die Anrecht auf unseren Schutz haben, diesen auch in angemessener Weise bekommen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung Ihres Antrags? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wünschen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Das ist auch nicht der Fall.
Ehe ich der Landesregierung das Wort für die Regierungserklärung erteile, möchte ich noch folgenden Hinweis zur Redezeit geben: Die Landesregierung hat angekündigt, keinen Sofortbericht zum Antrag zu erstatten. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Regierungserklärungen grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Deshalb steht für die gemeinsame Beratung des Antrags und der Regierungserklärung die dreifache Redezeit zur Verfügung. Vorausgesetzt, die Landesregierung bleibt in dem nach § 29 der Geschäftsordnung vorgesehenen Zeitrahmen, sind das insgesamt 5 Stunden und 28 Minuten. In der üblichen Weise auf die Fraktionen bzw. die fraktionslosen Abgeordneten aufgeteilt, stehen im Einzelnen die Redezeiten wie folgt zur Verfügung: 1 Stunde 4 Minuten für die CDUFraktion, 58 Minuten für Die Linke, 42 Minuten für die SPD, 38 Minuten für die AfD, 36 Minuten für Bündnis 90/Die Grünen und je fraktionslosem Abgeordneten 10 Minuten. Spricht die Landesregierung einschließlich der 5 Minuten, die ihr zur Begründung der Regierungserklärung zur Verfügung stehen, länger als 1 Stunde und 5 Minuten, wird die Grundredezeit der Fraktionen entsprechend verlängert.
Wir kommen nun zur Debatte und ich erteile damit Herrn Minister Lauinger das Wort für die Regierungserklärung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der vergangenen Woche trat Bundesminister de Maizière vor die Öffentlichkeit und korrigierte die Prognose der zu erwartenden Flüchtlingszugänge. Bis Juli haben wir mit 450.000 Asylbewerbern kalkuliert. Jetzt müssen wir mit 800.000 Asylsuchenden rechnen. Im Juli und August dürften nahezu so viele Menschen in Deutschland um Schutz ersuchen wie im gesamten Jahr 2014. Lassen Sie mich das für Thüringen veranschaulichen.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 10. August 2015 wurden insgesamt 7.989 Flüchtlinge in Thüringen aufgenommen. Allein im Monat Juli sind 2.067 Asylbewerber in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg angekommen. Auf Grundlage der bisherigen Prognose des Bundesinnenministeriums mussten
wir von insgesamt 12.200 Personen ausgehen. Für diese Zahl hatte das Land Thüringen Vorkehrungen geschaffen.
Wir werden sicher gleich auch noch in der Debatte über einzelne Herkunftsländer sprechen. Aber eine Zahl will ich Ihnen dazu gleich am Anfang liefern: Im Juli waren von den 2.067 Bewerbern, die hier angekommen sind, mehr als die Hälfte, mehr als 50 Prozent aus Syrien. Im Monat August waren 82 Prozent der in Thüringen angekommenen Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Das heißt, die aktuelle Verdoppelung der Zahlen beruht auf einem dramatischen Anstieg der Asylbewerber aus diesen Ländern – aus diesen Ländern, die in der öffentlichen Debatte gern als Kriegsflüchtlinge bezeichnet werden.
In einem Punkt gebe ich dem Bundesinnenminister recht: Der Umgang mit Flüchtlingen gehört zu den größten Herausforderungen, denen sich Europa, Deutschland und Thüringen stellen müssen und stellen werden. Wir hier in Thüringen leisten unseren Teil dazu, aber wir brauchen auch Unterstützung. Man kann nicht auf der einen Seite eine Völkerwanderung diagnostizieren und dann den Bundesanteil an der Flüchtlingshilfe bei 5 Prozent belassen. 75 Prozent der Kosten, die durch diese nie da gewesene Flüchtlingszahl entstehen, tragen im Moment die Länder, 20 Prozent die Kommunen, 5 Prozent der Bund. Dies, meine Damen und Herren, ist, was die finanzielle Verteilung angeht, der eigentliche Skandal.
Von Anfang an waren sich die Länder über alle Parteigrenzen und unterschiedlichen Auffassungen in der Flüchtlingspolitik einig, dass sich der Bund eben gerade nicht mit einer Einmalzahlung, wie für 2014 und 2015 geschehen, aus der Affäre ziehen kann, sondern sich endlich – und das sage ich wirklich seit Wochen und Monaten – strukturell und dauerhaft an der Finanzierung dieser Aufgabe beteiligen muss. Diese Forderung, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben die Länder einheitlich und kontinuierlich gegenüber dem Bund bei den Fachministerkonferenzen, den Konferenzen der Chefs der Staatskanzleien und den Ministerpräsidentenkonferenzen vorgetragen. In der eigens von der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme unter Federführung des Bundeskanzleramts wird seither intensiv nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat den Auftrag zu prüfen, ob und wo im Gefüge der Leistungen durch Bund, Länder und Kommunen sinnvoll Veränderungen vorgenommen werden können, um genau diese strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den für
Ich persönlich sage an dieser Stelle, dass es für mich nicht entscheidend ist, welcher Vorschlag zum Schluss konsensfähig ist. Ob das ein Einmalbetrag pro Flüchtling ist, ob es der Vorschlag ist, die Kosten nach drei Monaten gesamt durch den Bund tragen zu lassen, halte ich nicht für entscheidend. Entscheidend ist endlich eine dauerhafte und strukturelle Beteiligung. Das heißt, wenn Flüchtlingszahlen steigen, steigen auch die Zuschüsse durch den Bund und nicht die Situation wie bisher, dass es eine Einmalzahlung gibt – es gibt eine Einmalzahlung und wenn die Flüchtlingszahlen dramatisch ansteigen, sind die Länder anschließend beim Bund wieder als Bittsteller, um eine Erhöhung dieses Beitrags einzufordern.
Wichtig ist hervorzuheben, dass die Asyl- und Flüchtlingspolitik eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe ist, die Bund und Länder nur gemeinsam angehen und lösen können.
Selbstverständlich – und wer das bestreitet, kennt die Situation vor Ort sicherlich nicht – ist die derzeitige Situation sowohl für sämtliche Bundesländer, für alle Kommunen eine riesige Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Ich versuche, bevor wir in die Debatte einsteigen, Ihnen mal ein paar Fakten für Thüringen zu präsentieren.
Wie ist die aktuelle Unterbringungssituation in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen? Mit Stand vom heutigen Tage sind in Eisenberg 603 und in Suhl 1.668 Flüchtlinge untergebracht. Allen Beteiligten ist klar, dass dies ausgehend von einer von uns angestrebten Wunschbelegung von etwa maximal 500 Personen in Eisenberg und 1.200 in Suhl schon aus sozial- und integrationspolitischen Gründen kein Dauerzustand sein kann und darf. Aber lassen Sie mich trotzdem ein paar Sätze zu der immer wieder diskutierten Überbelegung auch in Suhl angesichts der Vorfälle von letzter Woche sagen. Es war diese Landesregierung, die festgelegt hat, dass die Quadratmeterzahl pro Flüchtling in Suhl von 4,5 auf 6 erhöht wurde. Damit kamen wir zu dieser von uns gewünschten Wunschbelegung von 1.200 Menschen. Angesichts der Tatsache, dass zwischenzeitlich pro Nacht zwischen 150 und 180 Menschen in Eisenberg standen, galt es, eine Abwägung zu treffen, ob man diese Menschen dauerhaft in größeren Zeltstädten unterbringt oder ob wir kurzfristig wieder auf den alten Wert zurückgehen. Dieser alte Wert führt nämlich dann genau zu diesen 1.800 Menschen. Wir haben immer größte Anstrengungen unternommen, diesen Wert möglichst weit zu unterschreiten. Auch in der Nacht des Vorfalls waren in Suhl „nur“ 1.500 Menschen untergebracht und keine 1.800. Die Küche ist für
1.800 Menschen ausgelegt. Auch da kann man nicht davon sprechen, dass die Essensversorgung nicht gesichert werde. Wir haben unter laufendem Betrieb umgebaut. Inzwischen gibt es Baugenehmigungen für alle vier Häuser. Wir haben das Brandschutzkonzept, das Sicherheitskonzept entwickelt, wir haben ein neues Betreiberkonzept eingesetzt – das alles in den sechs Monaten seit der Regierungsübernahme unter laufendem Betrieb bei ständig steigenden Zahlen. Das heißt – ich sage es deutlich –, wir werden auch weiterhin alles dafür tun, dass man zu einer angestrebten Zahl von maximal 1.200 Menschen in Suhl kommt. Man darf aber auch nicht so tun, als ist es bei ständig steigenden Zahlen unproblematisch möglich. Vor allem kann man eines nicht tun: Man kann nicht immer gegen die Neuinbetriebnahme von Erstaufnahmeeinrichtungen wettern und dann gleichzeitig sagen, aber in Suhl müssen die Zahlen drastisch gesenkt werden.
Dass diese Verdoppelung der Zahlen dazu geführt hat, dass es eine Belegung gegeben hat, die nicht unseren Vorstellungen entsprochen hat, ist klar. Dass das für alle Betroffenen vor Ort mit außergewöhnlichen Herausforderungen verbunden war, vor allem im hygienischen, medizinischen und sozialen Bereich, ist auch klar. Deshalb lassen Sie mich an dieser Stelle noch mal allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern meinen ausdrücklichen Dank und meine Anerkennung für ihr großartiges Engagement in diesem Bereich aussprechen.
Ohne dass diese Menschen weit über das Normale hinaus gearbeitet und Dinge angepackt hätten, hätte man diese Situation nur schwerlich in den Griff bekommen können. Wir sind auch in Zukunft auf dieses Engagement angewiesen.
Seit Bekanntwerden dieser neuen Zahlen vor wenigen Wochen arbeitet das Land unter Hochdruck an der Verbesserung der Unterbringungssituation in den Landesaufnahmeeinrichtungen sowie an dem schnellen Ausbau von Unterbringungskapazitäten des Landes. Zur Bewältigung dieser Aufgabe und zur Beschleunigung der damit zusammenhängenden Schritte hat die Landesregierung bereits Anfang des Monats eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce wird unter Beteiligung aller betroffenen Ressorts von Frau Staatssekretärin Dr. Albin geleitet. Diese Taskforce im Ministerium wird flankiert von einem Krisenstab im Thüringer Landesverwaltungsamt, der in enger Abstimmung mit allen betroffenen Ministerien und Behörden täglich zusammenkommt, um die unzähligen operativen Aufgaben zu bewältigen, die sich teilweise stündlich neu stellen. Dank dieser Strukturen ist es in einer Re
kordzeit von weniger als zwei Wochen gelungen, neue Aufnahmekapazitäten zu schaffen. Das, was Sie, Herr Herrgott, gerade als panisches Verhalten bezeichnen, ist die Konsequenz der gestiegenen Zahlen und der Tatsache, dass diese Landesregierung in noch nie da gewesener Geschwindigkeit diese Kapazitäten geschaffen hat.
Ich persönlich und im Übrigen auch der Ministerpräsident haben in Telefonaten mit dem Bundesverteidigungsministerium erreicht, dass die Bundeswehr dieses Kasernengelände in Ohrdruf in weniger als drei Tagen räumt und den Flüchtlingen zur Verfügung stellt. Am Freitagabend letzter Woche um 21.00 Uhr hat die Bundeswehr tatsächlich mir und dem Ministerpräsidenten übermittelt, dass diese Entscheidung gefallen ist. Innerhalb von weniger als zwölf Stunden hat die Bundeswehr dann dieses Kasernengelände auch tatsächlich zur Verfügung gestellt. Im Moment sind in diesem Gebäude knapp über 200 Flüchtlinge untergebracht, letztendlich werden, wenn heute der endgültige Zaun noch mal im Gelände gezogen ist, der das abgrenzt zu anderen militärischen Einrichtungen, 430 Menschen in Ohrdruf Unterkunft finden. Für diese effiziente und professionelle Unterstützung danke ich an dieser Stelle der Bundeswehr noch mal ganz ausdrücklich im Namen der gesamten Landesregierung.
Mit anderen Worten: Diese Unterkunft in Ohrdruf wurde in weniger als fünf Tagen geschaffen, betrieben vom Roten Kreuz – alles innerhalb von weniger als fünf Tagen organisiert. Die ursprünglich für Oktober 2015 geplante Eröffnung der Landesaufnahmeeinrichtung in Mühlhausen haben wir unter größten Kraftanstrengungen mithilfe der Stadt, dem Betreiber, des ÖHK, auf letzte Woche vorgezogen. Das heißt, alle Pläne, die es gab, bestimmte Baumaßnahmen planmäßig abzuarbeiten, wurden über den Haufen geworfen und man hatte sehr schnell, sehr kooperativ dafür gesorgt, dass diese Landeserstaufnahmeeinrichtung in Mühlhausen schon letzte Woche eröffnen konnte und derzeit 144 Menschen beherbergt. Die Plätze werden in den nächsten Wochen sukzessive auf 700 ausgebaut.
Ein paar Worte zu Gera-Liebschwitz, weil auch an dieser Stelle immer verschiedenste Gerüchte durch die Welt geistern, die einfach so nicht richtig sind. Nach Verhandlungen mit dem Betreiber wurde – und das ist das Einzige, was das Land tun kann – letzte Woche sehr schnell der Mietvertrag für GeraLiebschwitz unterschrieben. Das heißt, das Land ist jetzt verpflichtet, diese Plätze anzumieten, wenn der Vermieter tatsächlich diese Plätze bereitstellt. Der Vermieter hat die Planungssicherheit, dass das Land das tun muss. Wir haben die Planungssicher
heit, wenn er die entsprechenden Baugenehmigungen erhält und die entsprechenden Baumaßnahmen durchführt, dass wir auch dann dort einziehen können. Also völlig planmäßig ist der nächste Schritt, dass jetzt vonseiten des privaten Eigentümers der Bauantrag abgegeben werden muss. Dann ist die Stadt Gera am Zug, die diesen Bauantrag bescheiden muss. Dann werden die Baumaßnahmen durchgeführt und dann gelingt es uns hoffentlich, im Herbst tatsächlich auch die Einrichtung in Gera-Liebschwitz zu beziehen.
Zur schnellen Entspannung der jetzigen Situation haben wir des Weiteren nach Übergangslösungen gesucht. Vorübergehend wurden rund 100 Personen in das Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung in Gotha einquartiert, die noch vor dem Wochenende nach Mühlhausen verteilt wurden, weil diese Belegung vereinbarungsgemäß nur während der Ferienzeit möglich wurde. Dennoch, lassen Sie mich auch dem Bildungszentrum Gotha Danke für diese Kooperation und dieses schnelle Engagement sagen.
Auch wurde kurzfristig eine nur noch zum geringen Teil genutzte Polizeidienststelle in Bad Lobenstein vorübergehend zur Aufnahme von etwa 80 Flüchtlingen hergerichtet. Der Dienstbetrieb der Polizeiinspektion Saale-Orla ist dadurch nicht beeinträchtigt. Die betroffenen Polizeibediensteten verrichten ihren Dienst vorübergehend von Schleiz aus. Ein Kontaktbereichsbüro der Polizei wurde im Rathaus der Stadt in Bad Lobenstein eingerichtet.
Für die Ermöglichung dieser Notunterbringung geht mein besonderer Dank an die betroffenen Polizeiund Verwaltungsbediensteten sowie an das Thüringer Innenministerium, die Thüringer Verwaltungsfachhochschule und die Thüringer Polizei. Die dramatische Unterbringungssituation sowie die Unwetterwarnungen vor diesem Wochenende, als diese Entscheidung anstand, haben ein schnelles Handeln erforderlich gemacht. Umso mehr Dank für diese Kooperation und dieses schnelle Handeln des Innenministeriums an dieser Stelle.
Ich habe es eben schon einmal angedeutet, möchte es an dieser Stelle noch mal wiederholen: Unverständlich bleiben für mich in diesem Zusammenhang Äußerungen von Kommunalpolitikern der Opposition. Es ist erstaunlich, wie hier im Landtag immer wieder vorgetragen wird, dass es zur Entlastung der bestehenden Aufnahmeeinrichtungen notwendig ist, neue Plätze zu schaffen. Und wenn diese Landesregierung dann diese neuen Plätze schafft, stehen Kommunalpolitiker der Opposition immer in der ersten Reihe, wenn es darum geht,
dass es an dieser Stelle gerade nicht geht. Wenn ich höre, dass in Mühlhausen versucht wurde, vor dem Verwaltungsgericht mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren den Bezug der Kaserne zu verhindern, dann ist das einfach ein Umstand, wo ich ganz klar sage, da liegen Worte und Taten doch sehr weit auseinander.
Ich persönlich halte dieses widersprüchliche und zum Teil wenig konstruktive Verhalten angesichts der Not dieser Menschen, die hier ankommen, für nicht hinnehmbar. Es wäre an dieser Stelle angebracht, jetzt an einem Strang zu ziehen und gemeinsam die Herausforderung zu bewältigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Maßnahmen, die ich Ihnen soeben aufgezählt habe, haben wir in den vergangenen Wochen eingeleitet. Die Landesregierung ist sich dieser Herausforderung sehr wohl bewusst. Wir werden deshalb auch noch weitere Maßnahmen ergreifen. Wir werden die bestehenden und gerade im Aufbau befindlichen Aufnahmekapazitäten weiter ausbauen. Wir werden weiteres Personal mobilisieren und umschichten. Hier zeigt sich in vorbildlicher Weise die Solidarität innerhalb der gesamten Landesverwaltung, indem Häuser Personal für Tätigkeiten bei der Flüchtlingsaufnahme frei machen.
Wir werden drittens ein Konfliktmanagement in den Erstaufnahmestellen etablieren, damit eine friedliche Lösung aufkommender Streitigkeiten ermöglicht wird. Wir werden viertens die Integration verbessern. Das Geld, das wir heute dafür investieren, sparen wir morgen. Wir wollen fünftens als Landesregierung Anreize für die Zivilgesellschaft setzen, damit private Unterkünfte und private Patenschaften die Aufnahme in den Kommunen entlasten. Wir werden sechstens auch weiterhin konsequent auf die Einhaltung des bestehenden Rechts achten und bei schweren Verstößen Sanktionen bis zum Verlust des Aufenthaltsrechts verhängen. Für mich, das habe ich auch immer und immer wieder gesagt, gibt es keine Abstriche am geltenden Recht. Dies muss allen klar sein.