Protokoll der Sitzung vom 11.09.2015

2. In Leipzig ist der Aufbau einer Hörproduktionstechnik und Hörfunksenderabwicklung insbesondere bezogen auf das trimediale Inforessort geplant.

3. Diese beiden Maßnahmen sollen eine nahezu ausgeglichene Bilanz – 10 Millionen Euro Investition in Halle, 9,7 Millionen Euro Investition in Leipzig,

jeweils Wechsel von rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – aufweisen.

4. Ansiedlung des neuen trimedialen Kulturressorts, des neuen trimedialen integrierten Jugendangebots inklusive Kinderradio und des neuen Ressorts „Wissen, Bildung und Medienkompetenz“ beim Hörfunkdirektor in Halle.

5. Ansiedlung des neuen Inforessorts beim Fernsehdirektor in Leipzig.

Und wenn Sie sich fragen, an welcher Stelle Thüringen vorkommt:

6. Lediglich eine Federführung des Themas Medienkompetenz beim Landesfunkhausdirektor in Thüringen.

Hierzu kam es dann sowohl im Rundfunkrat als auch in der öffentlichen Diskussion im Nachgang zu einer intensiven Auseinandersetzung, nicht nur in Thüringen, sondern auch in Sachsen-Anhalt. Erinnert sei an entsprechende Pressereaktionen auch durch den Staatskanzleichef Robra aus Magdeburg. Insbesondere war diese Thematik der wichtigste Tagesordnungspunkt im Rahmen der MDRRundfunkratsklausur am 28. Juni 2015. Ebenfalls auf Initiative des für Medien zuständigen Staatssekretärs des Freistaats Thüringen wurde sodann für den 16. Juli 2015 eine Sondersitzung der Landesgruppe Thüringen des Rundfunkrats initiiert, in der die Intendantin die konkreten Ergebnisse der MDRinternen Prüfung vorstellte. Nicht zuletzt infolge dieser in der Klarheit und Entscheidungsreife erstmalig klar definierten Planung wurde mit Datum 27. Juli eine rechtsaufsichtliche Prüfbitte durch die Thüringer Staatskanzlei – durch meine Person – bei der Staatskanzlei Sachsen in die Wege geleitet. Bezugspunkt dabei ist § 2 Abs. 2 des MDR-Staatsvertrags, der vorgibt: „Die gemeinsamen und überregionalen Aufgaben des MDR (Zentralbereich) werden vom Sitz der Anstalt in Leipzig aus erledigt. Ein möglichst in sich geschlossener Direktionsbereich nebst den dazu gehörenden Produktionskapazitäten wird in Halle angesiedelt mit dem Ziel, dort etwa ein Viertel des Zentralbereichs zu konzentrieren. Die von der Anstalt zu gründende Werbegesellschaft hat ihren Sitz in Erfurt. Im Rahmen der Entwicklung des MDR sind die Länder bei der Wahl der Standorte für weitere Einrichtungen oder Gesellschaften des MDR angemessen zu berücksichtigen.“ Jeder möchte sich bei den sechs von mir genannten Punkten bitte vergegenwärtigen, ob dies eine angemessene Berücksichtigung aller drei Mitgliedsländer dieser Drei-Länder-Anstalt beinhaltet. Mit Schreiben vom 3. September 2015 hat die Sächsische Staatskanzlei mitgeteilt, dass „für die Einleitung eines rechtsaufsichtlichen Verfahrens kein Anlass bestehe“. Sie stützt sich dabei im Wesentlichen auf rechtliche Ausführungen eines vom MDR in dieser Sache vorgelegten Rechtsgutachtens von Herrn Prof. Dieter Dörr. Ich habe mit

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Schreiben vom 5. September dieses Jahres Sachsen mit folgenden wesentlichen Aussagen geantwortet:

1. Ich habe meine Verwunderung über die sächsische Verfahrensweise zum Ausdruck gebracht.

2. Ein solch unabgestimmtes Vorgehen hat es im Rahmen der Rechtsaufsicht der drei Länder über den MDR in den vergangenen knapp 25 Jahren meines Wissens, aber auch nach Wissen der Kolleginnen und Kollegen in der Staatskanzlei so nicht gegeben.

3. Vor allem ein rechtsaufsichtliches Schreiben, also eine rechtsaufsichtliche Maßnahme der Sächsischen Staatskanzlei vom 3. September an den Juristischen Direktor des Mitteldeutschen Rundfunks wurde weder mit der Thüringer Staatskanzlei noch mit der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vorbesprochen, geschweige denn abgestimmt.

4. Von dem Versuch der Herstellung eines Einvernehmens im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 3 MDRStaatsvertrag kann aus meiner Sicht nicht gesprochen werden.

5. Insofern sind auch andere vertiefende Rechtsauffassungen als die der sächsischen Seite in diesem Verfahren bisher weder gehört noch berücksichtigt worden.

6. Deshalb wird sich die Thüringer Landesregierung sämtliche rechtliche Optionen sowohl hinsichtlich der mitgeteilten sächsischen Auffassung als auch bezogen auf den MDR-Staatsvertrag offenhalten.

7. Ich habe selbstverständlich mein Gesprächsangebot erneuert, verbunden mit dem Ziel, die Zeit bis zur nächsten Sitzung des MDR-Rundfunkrats am 2. November 2015 zu nutzen, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze den bisherigen Verlauf kurz darstellen, bezogen auf die Beratung in den Gremien: Der Umgestaltungsprozess des MDR zum trimedialen Unternehmen begann im März 2011. Seither gab es vielfach strategische, aber im Wesentlichen theoretische Beratungen im Rundfunkrat. Ich habe bereits gesagt, am 26.01. nahm erstmalig Staatssekretär Krückels am Rundfunkrat teil. Im März wurden vom MDR konkrete standortbezogene Umstrukturierungsmaßnahmen vorgestellt, die die Standorte Halle und Leipzig betreffen. Am 28. Juni war Rundfunkratsklausur mit kontroverser und auch kritischer Befassung zum Thema, am 16. Juli war auf Initiative von Staatssekretär Krückels Sondersitzung der Landesgruppe im MDR-Rundfunkrat mit Informationsbericht, am 2. September erneute Sitzung der Landesgruppe, am 7. September Sitzung des MDR-Rundfunkrats. Hier wurde selbstverständlich auch diese Thematik in Kenntnis der entsprechenden Drucksache der vier Landtagsfraktionen intensiv im Plenum disku

tiert. Dabei stellte die Intendantin zunächst das bisherige Verfahren dar, dann erläuterte der juristische Direktor des MDR die Rechtsauffassung basierend auf dem von mir bereits genannten Gutachten mit dem Tenor, die Umstrukturierungen entsprächen den beiden wesentlichen Grundsatzentscheidungen des MDR-Staatsvertrags zur ausgewogenen Gewichtung zwischen den Regionaleinrichtungen und den Zentralbereichen. Danach erläuterte die Staatskanzlei in Sachsen ihre gleichartige rechtliche Auslegung.

Kollege Krückels hat auf die zu trennenden Themenbereiche „Gutachtenvergabe“, „rechtsaufsichtliche Funktionen“, „weitere politische Verfahren“ verwiesen und deutlich gemacht, dass der Freistaat Thüringen sich in dieser Diskussion nicht angemessen – auch mit seiner politischen und rechtlichen Position – aufgehoben fühlt. Der Rundfunkrat hat diese Ausführungen zur Kenntnis genommen und kam dahin gehend überein, die Angelegenheit entsprechend seiner Aufgaben weiter inhaltlich zu begleiten. Insbesondere wurde aber – auch unsere Position stützend – innerhalb des Rundfunkrats darauf hingewiesen, dass eine baldige MDR-Staatsvertragsnovellierung auch im größeren Rahmen notwendig sei.

Weitere Staatsvertragsverhandlungen: Ich habe bereits dargestellt unter Bericht zum ersten Punkt, dass Sachsen bisher keine Bemühungen angestrengt hat, die trilateralen Staatsvertragsverhandlungen wieder aufzunehmen. Ob dies vor dem kommenden Frühjahr passiert, ist zurzeit auch nicht absehbar. Unabhängig davon ist aus Sicht der Thüringer Staatskanzlei ein grundsätzlicher Novellierungsbedarf, wenn nicht sogar ein Novellierungsnotstand gegeben. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund prüft die Staatskanzlei derzeit Möglichkeiten, wie einzelne Staatsvertragsformulierungen im Rahmen einer Novellierung aussehen könnten. Diese Punkte beabsichtige ich – und das haben ich und der Kollege Krückels im Fachausschuss schon gesagt –, hier im Parlament gerne mit Ihnen gemeinsam zu erörtern, aber selbstverständlich auch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt, mit dem Ziel selbstverständlich einer gemeinsamen Lösung im Rahmen des MDR. Sie sehen, es ist bei dieser Frage wichtig, jetzt zu handeln. Einerseits geht es um klare standortbezogene Aspekte der gemeinsamen staatsvertraglich geschaffenen Drei-Länder-Anstalt – und es handelt sich dabei, betone ich, um eine Drei-Länder-Anstalt und nicht um eine Zwei-Länder-Anstalt mit dem Annex Thüringen –, andererseits aber auch um eine zukunftsorientierte Neugestaltung und trimediale Ausrichtung des größten mitteldeutschen Medienunternehmens.

Aus unserer Sicht ist dies im Rahmen des bestehenden Staatsvertrags möglich, wenn die anderen Länder und der MDR den Geist des Staatsvertrags

(Minister Prof. Dr. Hoff)

und dieser Drei-Länder-Anstalt – nämlich den MDR als Rundfunkanstalt für alle drei Länder zu sehen –, im Rahmen des Staatsvertrags erfüllen wollen. Wenn sich aber in diesem Sinne nicht bewegt wird, müssen wir entweder über eine Änderung des Staatsvertrags nachdenken – eine Änderung des Staatsvertrags umfasst alle Optionen –, und wenn in der politischen Diskussion deutlich werden sollte, dass dem Charakter einer Drei-Länder-Anstalt nicht mehr entsprochen wird, dann werden wir auch hier im Landtag in Thüringen gemeinsam über die politischen Konsequenzen und über alle sich daraus ergebenden Optionen zu diskutieren haben. Gleichwohl ist das nicht das vordringliche Ziel der Staatskanzlei, denn der MDR ist eine bewährte Struktur, an der festzuhalten unser Interesse ist. Aber der Preis darf nicht in einer Weise diktiert werden, dass er zulasten des Freistaats Thüringen geht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen damit zur Frage, wer die Beratung zum Sofortbericht wünscht. Das ist aus allen Fraktionen, die den Antrag gestellt haben. Damit kommen wir auch zur Aussprache. Das Wort hat zunächst mal Herr Blechschmidt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, vor fast 25 Jahren, am 30. Mai 1991, wurde der Staatsvertrag zum MDR unterzeichnet. Ziel der Errichtung des MDR war einerseits die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, die die staatlichen, zentralistischen Medienstrukturen in der DDR und damit die parteipolitische Lenkung und Beeinflussung abschaffen sollte. Andererseits wurde mit Blick auf die föderalen Strukturen und die landeshoheitliche Aufgabe der Medien eine strukturelle, eine gleichberechtigt strukturelle Entwicklung in den MDR-Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Voraussetzung und langfristige Aufgabe für eine zukünftige inhaltsstarke ARD-Anstalt angesehen. Der Geist – das ist zwar nicht der Geist –, aber Prof. Morneweg verwies in diesem Zusammenhang immer darauf, dass sich der MDR im Rahmen der ARD-Anstalten nur behaupten kann, wenn er schlank, aber strukturell breit aufgestellt ist und gleichzeitig eine hohe Akzeptanz und Identität in den Ländern hat.

Leider konnte schon mit dem Inkrafttreten festgestellt werden, dass besondere Schwergewichte auf die Standorte Leipzig und Halle einschließlich auch Dresden gelegt wurden, weniger – und das hat der Bericht gezeigt – auf Thüringen, und dass

sich dies auch heute bei der inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung – das Stichwort ist auch schon gefallen: „trimediale Entwicklung des MDR“ – weiter verstärkt.

Kritisch muss man dabei feststellen, dass es in den zurückliegenden 25 Jahren nicht nur den Verantwortlichen des MDR, sondern auch den politischen Verantwortungsträgern in Thüringen nicht gelungen ist, Veränderungen bzw. Ausgleiche grundsätzlicher Art herzustellen. Ich kann mich daher nicht dem Eindruck erwehren, dass Thüringen immer nach dem Motto gehandelt hat: „Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.“ Auch der immer wieder in diesem Zusammenhang vorgenommene Hinweis auf den KiKA ist nicht ausreichend, weil nun seit Jahren schon eine finanzielle Deckelung der Mittel stattfindet.

Meine Damen und Herren, die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag ist der Auffassung – und deshalb haben wir bei diesem Antrag mitgewirkt –, dass es immer noch Zeit ist, auch Thüringen, den Thüringer Medienstandort des MDR nicht nur zu stärken, sondern gezielt weiter auszubauen. Ansonsten, meine Damen und Herren, sind die Debatten und Diskussionen zum Medienstandort Thüringen, wie wir sie in den zurückliegenden Monaten und Jahren hier an dieser Stelle geführt haben, nur Schall und Rauch. Gerade die aktuellen Entscheidungen im Zusammenhang – Minister Prof. Dr. Hoff hatte es deutlich gemacht – der Medienstrukturen, so möchte ich sie mal allgemein nennen, und einer möglichen Installation in Thüringen würden Thüringen gut zu Gesicht stehen.

Ich danke der Landesregierung für den Bericht, der an verschiedenen Stellen noch einmal aufgezeigt hat, welche notwendigen Veränderungen beim MDR grundsätzlich anstehen, wo Ungleichgewichte zwischen Standorten sichtbar werden und welche Möglichkeiten auch heute noch in der Diskussion der MDR auch mit Blick auf Thüringen hat.

Ergänzend möchte ich nun noch einige kleine, na ja, vielleicht bedeutsame Zahlen nennen. Thüringen bringt immerhin 27 Prozent des Beitragsaufkommens der MDR-Länder auf. Die Anzahl der Mitarbeiter, ich nehme jetzt nur mal den Werbebereich, geplant waren da immerhin mal 50, beträgt gegenwärtig 26 im Rahmen von fast 2.000 Mitarbeitern im MDR, und die faktisch nicht stattfindende Wertschöpfung des MDR in Thüringen.

(Beifall CDU)

Dies wollen und sollten wir nicht länger duldend hinnehmen. Meine Damen und Herren, nicht weil der Staatsvertrag bald 25 Jahre wird, sondern weil, wie gestern schon im Zusammenhang mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angesprochen, die Fragen von Gremienbesetzung, Transparenz, weiterer technischer Entwicklung, personeller und

(Minister Prof. Dr. Hoff)

struktureller Veränderungen sowie die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als politische Aufgabe vor uns stehen, müssen wir eine Novellierung, sprich Modernisierung des MDRRundfunkstaatsvertrags in den Blick nehmen und angehen. Meine Fraktion beantragt zur Fortführung der Diskussion mit der Landesregierung, aber auch den Verantwortlichen des MDR die Überweisung des Berichts und des Antrags an den zuständigen Landtagsausschuss Europa, Kultur und Medien. Hier erwarte ich konkrete Aussagen, wie sich der MDR die trimediale Entwicklung in Thüringen vorstellt und welche weitergehenden Überlegungen und Maßnahmen die Landesregierung für eine Novellierung des MDR-Staatsvertrags einschließlich einer damit verbundenen Zeitschiene hat. Wir als Thüringen sind und wollen integraler Bestandteil, aber gleichberechtigter Bestandteil einer zukunftsorientierten mitteldeutschen Rundfunkanstalt sein. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Abgeordneter Wucherpfennig, Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, ich danke der Landesregierung für die Sofortberichterstattung. Die CDU-Fraktion sah sich aus drei Gründen veranlasst, parlamentarisch initiativ zu werden.

Erstens: Durch das Projekt „Trimedialer MDR-Umbau 2017“ sollen die bisher bereits begünstigten MDR-Standorte Leipzig und Halle weiter ausgebaut und die für Thüringen unbefriedigende Situation verfestigt werden. Nach unserer Rechtsauffassung verstößt dieses Projekt bzw. diese MDR-Entwicklungsmaßnahme gegen den § 2 Abs. 2 Satz 4 des MDR-Staatsvertrags vom 30. Mai 1991. Danach sind im Rahmen der Entwicklung des MDR die Länder bei der Wahl der Standorte für weitere Einrichtungen oder Gesellschaften des MDR angemessen zu berücksichtigen. Dieses Gebot, die angemessene Berücksichtigung des MDR-Standorts Thüringen, wird unserer Meinung nach bei dem betreffenden Projekt nicht beachtet, zumal der Umbau 2017 für uns zweifelsfrei eine Weiterentwicklung ist.

Zweitens: Unabhängig von der vorgenannten Rechtsauffassung war Thüringen, was die Verteilung der gemeinsamen und überregionalen Aufgaben nach § 2 des Mitteldeutscher-RundfunkStaatsvertrags betrifft, bisher schon eindeutig benachteiligt. Diese Rechtsauffassung hat Sachsen möglicherweise nicht, wie wir gehört haben, Sachsen-Anhalt wahrscheinlich auch nicht, aber ich denke, hier ist eine neutralere Sichtweise erforderlich.

Die nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MDR-Staatsvertrag in Erfurt angesiedelte MDR Werbung GmbH mit derzeit meines Erachtens 15 festen Mitarbeitern – Soll ist 25 – ist in keinster Weise ein Äquivalent für die MDR-Zentralstandorte Leipzig und Halle. Nach den mir vorliegenden Unterlagen mit dem Stand vom 31.12.2014 sind in Leipzig 69 Prozent der festen Mitarbeiter des MDR ohne die Landesfunkhäuser für die Wahrnehmung der gemeinsamen und überregionalen Aufgaben tätig. In Halle sind es 30 Prozent und in Erfurt nur 1 Prozent, sprich die MDR Werbung GmbH. Diese Schieflage, diesen Geburtsfehler vom 30. Mai 1991 gilt es durch eine Novellierung des MDR-Staatsvertrags zu beseitigen.

Drittens: Da der MDR-Staatsvertrag unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag aufgrund einer vergleichbaren Sach- und Rechtslage ohnehin novelliert werden muss, ist es aus unserer Sicht geradezu zwingend geboten, die bisher staatsvertraglich geregelte Benachteiligung Thüringens zu beenden sowie die gemeinsamen und überregionalen Aufgaben staatsvertraglich an den Standorten Leipzig, Halle und Erfurt neu, angemessen und erträglich zu justieren.

Meine Damen, meine Herren, ich danke den Beteiligten für die fraktionsübergreifende Arbeit im Rahmen dieser Antragstellung. Für meine Fraktion bitte ich um Überweisung des Antrags einschließlich des Berichts an den zuständigen Ausschuss, um den weiteren Verhandlungsprozess intensiv zu begleiten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Präsidentin! Es ist schon viel gesagt. Lassen Sie mich noch ein paar Worte aus grüner Sicht hinzufügen. Grundsätzlich begrüßen wir den trimedialen Umbau des MDR. Ich denke, das ist die richtige Antwort in Zeiten der Digitalisierung, dass nicht mehr entscheidend ist, wo der Nutzer oder die Nutzerin die Medien abruft, ob auf dem Handy, dem Smartphone, auf dem iPad oder noch klassisch auf dem Röhrenfernseher, sondern entscheidend ist, dass wir diese verschiedenen Formen der Mediennutzung bündeln. Das ist erst einmal durchaus zu begrüßen.

Ich war ein bisschen erstaunt und auch ein bisschen erschrocken, es gibt ein Interview von Wolf-Dieter Jacobi, dem Fernsehdirektor des MDR.

(Abg. Blechschmidt)

Es ist ein relativ langes Interview bei medienpolitik.net und da berichtet er über den trimedialen Ausbau und Umbau des MDR. In diesem ganzen Artikel kommt nicht einmal Erfurt vor, er redet nicht ein einziges Mal über den Standort Erfurt, sondern es geht wirklich ausschließlich um Halle und Leipzig. Ich denke, das zeigt relativ symptomatisch, dass Thüringen hier durchaus benachteiligt ist. Man kann sich nun streiten, ob anhand des aktuellen Staatsvertrags eine Verletzung des Staatsvertrags vorliegt. Ich würde das so unterschreiben, dass das zutrifft. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass wir grundsätzlich an den Staatsvertrag ranmüssen.