den Beschäftigten und den Bediensteten im Land für ihre geleistete Arbeit zu danken, und wir das natürlich auch bei der Frage der Besoldung der Beamten mit berücksichtigen. Denn, Herr Kowalleck, da haben Sie ausdrücklich recht, es ist eine zutiefst politische Frage. Es geht nicht nur in erster Linie um den Haushalt und die haushalterische Darstellung der Besoldung und der Pensionszahlungen, die hier auf das Land Thüringen in Zukunft noch zukommen werden. Es geht um die Frage der Teilhabe an den Einnahmen der öffentlichen Haushalte, es geht um Anerkennung von Arbeit und es geht natürlich auch um Perspektiven im privaten Bereich außerhalb der Beschäftigung für den Freistaat Thüringen, aber für die diese eben die Grundlage bildet. Deswegen müssen wir in diesem Zusammenhang durchaus über die Unterschiede des Jahres 2013 und des Jahres 2015 reden, denn das vergessen Sie in Ihrer Darstellung. Ich glaube, ich kann vieles von dem wiederholen, was Frau Renner 2013 – oder 2014 war es, glaube ich –
Herr Mohring, eine Tugend hier im Landtag sollte doch sein, wenn man einen Redebeitrag inhaltlich bewerten will, ihm bis zum Ende zuzuhören und nicht
Frau Taubert hat es angesprochen: Was darüber hinaus neben allen politischen Fragen für uns handlungsmaßgebend ist, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015.
Das zeigt im Prinzip die Differenziertheit dieser Fragestellung, die nicht so einfach zu übergehen ist. Dabei ist die allgemeine Lohnentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen und es ist das Verhältnis der Besoldung der Beamten gegenüber dem Lohn für die Angestellten zu berücksichtigen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Abstände zwischen den einzelnen Berufsgruppen oder Eingruppierungen nicht überdimensional ansteigen. Und es ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass der Unterschied zu anderen Bundesländern hier auch zur Geltung kommt. Das grundgesetzliche Ziel ist immer noch die Schaffung gleichwertiger Arbeits- und Lebensverhältnisse. Es zeigt eben auch, dass wir uns vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Tarifabschluss vom März 2015 sehr viel genauer anschauen müssen, denn darin – und da will ich genau auf einen Unterschied in der vergangenen Debatte hinweisen – steckt ein Detail, auf das es hier hinzuweisen gilt. Denn es ist mitnichten so, dass die Angestellten ab dem 1. März 2015 eine Gehaltssteigerung von 2,1 Prozent und im nächsten Jahr von 2,3 Prozent erhalten. Dazu kommt nämlich, dass sie jeweils ab dem 1. Juli des Jahres 2015, aber auch des Jahres 2016 einen 0,75 Prozent höheren Anteil an der Vorsorgeleistung des öffentlichen Dienstes tragen müssen, ohne dass sie dafür eine Mehrleistung im Alter erwarten und ohne dass dieser Teil der Lohn- und Gehaltssteigerung rentenwirksam wird. Das zeigt für uns, dass wir etwas differenzierter darüber nachdenken müssen, was „inhaltsgleich“ bei der Übernahme von Tarifergebnissen tatsächlich bedeutet. Heißt „inhaltsgleich“, zu übernehmen, was in Zahlen im Tarifvertrag steht, oder heißt „inhaltsgleich“, auch darüber nachzudenken, dass auch Beamte einen Anteil in gleicher Höhe an der Pensionslast, an der Pensionsleistung, an der Altersvorsorge leisten müssen, wie möglicherweise auch die Angestellten es durch
den Tarifabschluss tun? Wir haben im Gesetz einen Anteil von 0,2 Prozent festgeschrieben und der wird in der Vorlage des Besoldungsgesetzes, die heute zur Beratung vorliegt, auch umgesetzt. Ich wiederhole noch mal: Die Angestellten tragen einen zusätzlichen Anteil von 0,75 Prozent, die von den 2,1 bzw. 2,3 Prozent abgezogen werden. Das war auch der Hintergrund für unsere Fraktion, genau dies mit in die Debatte einzubringen. Nun hat die Landesregierung einen anderen Weg gewählt bei der Berücksichtigung, nämlich tatsächlich der Leistungen oder auch Lasten, die aus diesem Tarifvertrag für die Angestellten ergehen. Sie hat in ihrem Entwurf nicht die 0,75 Prozent berücksichtigt, sondern hat sich dafür ausgesprochen, eine zeitliche Verzögerung mit einzuarbeiten, was dazu führt, Herr Kowalleck, und das haben wir mal nachgerechnet, dass in der Summe der Lohnsteigerung bzw. Soldsteigerung im Jahr 2015 und 2016 die Vorschläge der Fraktion Die Linke und die Vorschläge, die jetzt zwischen den Koalitionspartnern verabredet worden sind, sehr nahe beieinanderliegen und insofern natürlich auch die Einwände, die wir in die Diskussion eingebracht haben, mit berücksichtigt worden sind.
Ich will vor diesem Hintergrund auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, was uns sehr wichtig ist, denn wir haben ein grundsätzliches Problem bei der Frage der Besoldung zu diskutieren, nämlich die generelle Zweiteilung im öffentlichen Dienst, die Unterschiede eben tatsächlich bei den Leistungen, die Unterschiede im Dienst- bzw. im Arbeitsrecht. Und wir müssen bei der Diskussion über inhalts-, wirkungsgleich und zeitgleich auch berücksichtigen, dass wir in Thüringen im öffentlichen Dienst Berufsgruppen haben, wo nebeneinander Beamte und Angestellte die gleiche Arbeit verrichten und der Nettounterschied im Verhältnis zugunsten der Beamten sehr deutlich festzustellen ist. Auch das müssen wir in dieser Diskussion mit berücksichtigen und darüber sollten wir uns auch perspektivisch austauschen. Ich will einräumen, dass das für Berufsgruppen oder Berufszweige weniger nachvollziehbar ist, wo Angestellte nicht gleichermaßen vertreten sind, wie das beispielsweise im Bereich der Thüringer Polizei der Fall ist, und dort natürlich mit Blick auf die eigene Berufsgruppe die Forderungen des DGB, der GdP und anderer Gewerkschaften vertreten oder unterstützt worden sind.
Meine Damen und Herren, ich will deutlich machen, dass die Frage der Besoldung von Beamten anders als die Gehaltsentwicklung für die Tarifbeschäftigten keine Frage eines Aushandlungsprozesses ist. Aber ich begrüße es ausdrücklich, dass die Landesregierung sehr frühzeitig den Dialog mit den Gewerkschaften gesucht hat, sich ausgetauscht hat, die Position dargestellt hat und argumentiert hat. Ich begrüße es auch, dass im Ergebnis eines sol
chen Gesprächs ein ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehener Vorschlag, nämlich bereits Regelungen für das Jahr 2017 vorzunehmen, wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden ist, weil es eine ganz berechtigte Forderung der Gewerkschaften gewesen ist, mit einer Regelung für den öffentlichen Dienst, für die Beamten nicht möglichen Tarifverhandlungen im Jahr 2017 vorwegzugreifen und dort präjudizierend zu wirken. Dafür, auch für dieses Zugehen auf die Gewerkschaften meinen herzlichen Dank an die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, trotz der vorliegenden Stellungnahmen, die hier bereits benannt worden sind, ist es dem Parlament nur angemessen, diesen Gesetzentwurf zu diskutieren und sicherlich auch noch einmal mit den Berufsvertretern ins Gespräch zu kommen. Es wurde mehrfach angesprochen, dass auch weitere dienstrechtliche kleinere Regelungen hier im Gesetz enthalten sind. Das macht es für uns notwendig, diesen Gesetzentwurf federführend im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und mitberatend auch im Innenausschuss gemeinsam anzugucken und zu diskutieren. Ich bitte um Überweisung. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung und Versorgung der Beamten und Richter umgesetzt werden. Der Vorschlag, der hier vorliegt, bedeutet, dass Beamte und Richter genau die gleiche Erhöhung bekommen sollen wie die Angestellten, nämlich ab September dieses Jahres plus 1,9 Prozent und ab September 2016 2,1 Prozent. Die Finanzministerin hat schon ausgeführt – und so ist es ja auch im Tarifvertrag geregelt –, dass dieser Wert um 0,2 Prozentpunkte vermindert wird, um diese Mittel der Versorgungsrücklage zuzuführen.
Und wenn Herr Kowalleck sagt, dass hier Geld verloren geht, stimmt das nicht. Es wird ja rückwirkend beschlossen. Keinem geht Geld verloren. Und ich würde mir wünschen, dass die Ausschussberatung zügig durchgeführt wird, umso schneller kann dann die Umsetzung des Gesetzes erfolgen.
Und wenn Sie, Herr Kowalleck, sagen, es erfolgt eine Verschiebung: Es erfolgt keine Verschiebung der Beamten gegenüber den Angestellten,
sondern wir als Landtag legen die Höhe der Besoldung fest und wir legen auch den Zeitpunkt fest. Die Regierung hat jetzt einen Vorschlag dafür unterbreitet und ich halte ihn für einen vernünftigen Vorschlag. Es ist zwar nicht zeitgleich, aber die Übertragung des Tarifergebnisses ist inhaltsgleich. Man muss ja immer sehen, es muss abgewogen werden: einerseits der Anspruch der Beamten auf eine bessere Besoldung, der gerechtfertigt ist – und das begrüße ich auch –, und andererseits die finanziellen Möglichkeiten des Freistaats. Und selbst dieser Vorschlag, der hier vorgelegt wird – da muss man einfach auch die Summe mal sagen –, kostet in den beiden kommenden Jahren knapp 57 Millionen Euro. Die müssen auch erst mal erbracht werden.
In Richtung CDU-Fraktion sage ich auch noch einmal: Nicht alle Bundesländer leisten sich das, was Thüringen für seine Beamten und Richter leistet. Nicht alle Bundesländer machen das so! Und da sind einige, die durchaus bessergestellt sind, die das nicht so durchführen.
Dann setzen Sie sich vielleicht irgendwo anders mal hin, damit Sie nicht für eine Fragestellerin gehalten werden – gut.
Ja, und dann verstehe ich die Aufregung in der CDU-Fraktion nicht, wenn genau das Gleiche gemacht wird, was Minister Voß in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen hat, was CDU- und SPDFraktion in der gemeinsamen Koalition gutgeheißen haben. Das soll heute nicht mehr gut sein!
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie ha- ben vor zwei Jahren ganz anders argumen- tiert in der Debatte. Schauen Sie sich das noch mal an!)
Herr Kowalleck, Sie können sich doch gleich noch mal zu Wort melden, Sie haben doch massenhaft Redezeit.
Wir sind für diese lineare Besoldungsanpassung, weil das eigentlich das Wichtige ist. Sie sichert, dass die Beamten am positiven Tarifergebnis teilhaben und gleichgestellt werden und dass die Schere der Einkommen der Tarifbeschäftigten und der Beamten nicht dauerhaft auseinandergeht. Und
Meine Damen und Herren, es ist ja ein Artikelgesetz, in dem noch andere Regelungen/besoldungsund dienstrechtliche Vorschriften behandelt werden und unter anderem der Rechtsprechung angepasst werden. Auf diese Dinge möchte ich jetzt in der ersten Lesung nicht eingehen. Dafür haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss noch genügend Zeit. Die Überweisung an den Ausschuss ist ja auch schon beantragt worden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Pidde. Jetzt haben wir Herrn Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Adams, wenn Sie wollen, können Sie!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, entschuldigen Sie bitte, dass ich gerade in ein interessantes Gespräch mit den Kollegen unserer Koalition von Rot-Rot-Grün vertieft war, aber wir können das nachher gleich fortführen.
Zum Thema: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte eine Sache gerne machen, ich möchte den Dank von Herrn Kowalleck an alle Beamtinnen und Beamten noch einmal aufnehmen, verstärken und ganz deutlich sagen, dass eine solche Debatte immer eine gute und richtige Gelegenheit ist, den Frauen und Männern, die im Dienst des Landes stehen, zu danken, allen Beamtinnen und Beamten,
allen Angestellten und allen Freiwilligen und Ehrenamtlichen, die nicht nur in diesen Tagen, sondern grundsätzlich das solide Fundament dieses Staats sind und den auch sichern.