Werner Pidde

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Im Namen der Koalitionsfraktionen beantragen wir namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei der vorgelegten Datenschutzordnung geht es um
den Umgang mit personenbezogenen Daten im Landtag und in den Fraktionen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung bildet die Basis und sie erforderte, dass wir in Thüringen das Datenschutzgesetz anpassen, was wir hier im Hohen Haus vollzogen haben. Wir haben dabei ganz bewusst den Landtag und die Fraktionen herausgenommen. Wir wollten eine separate Regelung dafür schaffen und die schaffen wir mit dieser Datenschutzordnung.
Ich bin mir sicher, dass sich die vorgelegte Regelung in der Praxis bewähren wird. Sie ist natürlich Neuland. Sollte sich herausstellen, dass der eine oder andere Punkt nachher in der praktischen Arbeit Einschränkungen bedeutet, die wir nicht haben wollen, dann müssen wir in der nächsten Legislaturperiode noch mal über Änderungen nachdenken. Die Praxis wird es zeigen.
Zum Inhalt, zu den einzelnen Paragraphen will ich jetzt mal nicht weiter Stellung nehmen, das können die Kollegen aus den anderen Fraktionen machen, weil das heute mein letzter Redebeitrag hier im Hohen Haus nach 24 Jahren, 11 Monaten und 10 Tagen im Thüringer Landtag ist.
Und da lege ich meinen Zettel mal beiseite und möchte noch drei persönliche Sätze sagen: Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die mir die Möglichkeit gegeben haben, hier für sie tätig zu sein. Es war mir eine Ehre, Abgeordneter des Landtags zu sein. Im Mittelpunkt all meiner Aktivitäten standen immer Frieden, Demokratie und Freiheit, sie sollten niemals infrage gestellt werden.
Bei allen politischen und inhaltlichen Differenzen, die wir hier hatten, habe ich mich immer darum bemüht, einen ordnungsgemäßen und kollegialen Umgang zu pflegen. Meines Erachtens ist es ganz wichtig, dass wir den anderen achten, dass wir die andere Meinung achten und dass wir die bisherige Lebensleistung eines jeden anderen achten.
In diesem Vierteljahrhundert hier im Landtag – es ist jetzt schon ein bisschen ein ergreifender Moment – habe ich viele Menschen kennen- und schätzen gelernt, Abgeordnete aus den verschiedenen Fraktionen, Mitarbeiter der Fraktionen, Mitarbeiter aus den Ministerien und aus anderen Behörden. Das war eine ganz wesentliche Erfahrung in meinem Leben. Dafür bin ich dankbar.
So viel aus meiner Sicht noch mal als kleines persönliches Resümee und jetzt will ich die Beratung aber nicht weiter aufhalten. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht um die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten, und Kollege Kowalleck hat gerade dargestellt, dass die Verfahren über die Konzessionen, die das Land Hessen als bundesweit zentral zuständige Stelle geführt hat, nicht zufriedenstellend waren. Wir werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Regulierung des Sportwettenmarkts voranbringen und es wird für Anbieter und beteiligte Dritte Klarheit geschaffen.
Ich will jetzt nicht das wiederholen, was hier eben bereits ausgeführt worden ist. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten, sonst wäre es gegenstandslos. Ich will noch mal daran erinnern: Beim Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hatten es nicht alle 16 Landtage rechtzeitig geschafft, die Beschlüsse zu fassen, oder hatten diese aus inhaltlichen Gründen nicht gefasst, sodass der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag dadurch nicht ratifiziert werden konnte. Jetzt beim Dritten, der in den Punkten weitgehend identisch mit dem Zweiten ist, hoffen wir, dass das alles klappt. Die Abstimmungen mit den Ländern sind, soweit es uns betrifft, erfolgt. Die schriftliche Anhörung: Dort gab es keine nennenswerten Bedenken. Deshalb wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Worum geht es denn beim vorliegenden Gesetzentwurf? Es geht doch lediglich darum, die innere Organisation der Thüringer Staatslotterie neu zu ordnen. Außen wird es doch gar keiner merken. Wir haben bisher die zweistufige Struktur in der Thüringer Glücksspielorganisation und das wollen wir vereinheitlichen. Aktuell haben wir einmal die Thüringer Lotterieverwaltung, die als Veranstalter fungiert.
Daneben haben wir die Thüringer Lotto GmbH als Durchführende. Beides wollen wir zu einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts zusammenführen.
Kollege Hande hat schon ausgeführt, dass wir diese schriftliche Anhörung durchgeführt haben. Es gab ja auch den Fragenkatalog der CDU-Fraktion, der im Haushalts- und Finanzausschuss umfassend beantwortet worden ist. Gerade was die Problematik Spielsucht betrifft, die Kollege Kowalleck gerade vorgebracht hat, sind wir anderer Meinung, als Sie das dargelegt haben, weil wir immer sagen: Das, was unter staatlicher Kontrolle passiert, ist nichts gegen das, was im Privaten und Schwarzmarkt bei dieser ganzen Problematik Spiele und Spielsucht vonstattengeht.
Wir haben das alles im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich beraten und die einzelnen Argumente abgewogen. Für uns überwiegen einfach die Vorteile. Deshalb will ich sie auch noch einmal nennen. Wir schaffen dort eine effiziente und schlanke Verwaltungsstruktur, wo wir im Moment zwei Einrichtungen haben. Die steuerlichen Unsicherheiten gegenüber möglichen bundesrechtlichen Änderungen werden beseitigt, was ja insbesondere die Umsatzsteuer betrifft und somit den Destinatären und dem Landeshaushalt die Einnahmen in voller Höhe sichert. Es entstehen bei der Umstrukturierung keine Zusatzkosten, alle Angestellten der Lotto GmbH werden übernommen. Die bisherigen Destinatäre bleiben unverändert und erhalten auch die Beträge in den bisherigen Höhen. Die Zuführung der Einnahmen an den Landeshaushalt ist weiterhin rechtlich sichergestellt und wird zukünftig dann per Konzessionsabgabe durchgeführt. Die rechtliche Aufsicht über das Ganze bleibt unangetastet. Das Innenministerium bleibt weiterhin die Aufsichtsbehörde zur Erteilung von Spielerlaubnissen und das Finanzministerium übt weiterhin die Fachaufsicht aus.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf führt einerseits zu einer effizienten Verwaltungsorganisation der staatlichen Lotterie in Thüringen und er schafft andererseits Sicherheit gegenüber zukünftigen Steuerrechtsänderungen bei der Umsatzsteuer. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bereits bei der ersten Lesung des vorliegenden AfD-Ge
setzentwurfs sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens, er ist unnötig, und zweitens, er ist scheinheilig. Genau aus diesen beiden Gründen werden wir die Novelle heute auch endgültig ablehnen.
Lassen Sie mich das kurz mit Blick auf den ersten Punkt begründen. Der AfD-Gesetzentwurf trägt den Untertitel „Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“. Diese Transparenz gibt es aber längst, sie muss gar nicht erst hergestellt werden. Meine Kollegen von den anderen demokratischen Fraktionen und ich haben in der Plenardebatte im Juli bei der ersten Lesung auf die entsprechenden Rechtsvorschriften hingewiesen und sie ausführlich erläutert. Ich will das jetzt gar nicht alles im Detail wiederholen, sondern lediglich schlagwortartig folgende Hinweise geben: Bundesrechtlich definiert ist das Transparenzgebot in § 24 Abs. 7 des Parteiengesetzes, wonach die Parteien in ihren Rechenschaftsberichten auch ihre Medienbeteiligungen offenzulegen haben. Diese Rechenschaftsberichte sind zudem ohne Weiteres von jedermann einsehbar. Man findet sie mühelos im Internet. In unserem Landesrecht ist ein § 8 des Thüringer Pressegesetzes einschlägig, in dem eine Offenlegungspflicht für die Medienunternehmen verankert ist. § 8 legt fest, dass die Thüringer Zeitungsverlage regelmäßig zu Beginn eines Quartals in ihren Printmedien die Beteiligungsverhältnisse in ihrem jeweiligen Unternehmen veröffentlichen müssen.
Die von der AfD konstruierte mangelhafte gesetzliche Klarheit im Hinblick auf Medienbeteiligungen politischer Parteien existiert also in Wirklichkeit nicht. Es gibt hier eindeutige Rechtsvorschriften, an die sich die demokratischen Parteien auch halten. Wer es dagegen mit der Transparenz nicht so genau nimmt, das ist die AfD selbst. Und damit bin ich beim zweiten Punkt meiner Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf, der Scheinheiligkeit der Antragstellerin.
Meine Damen und Herren, auch dies ist bereits in der ersten Plenardebatte benannt worden, daher ebenfalls nur kurz: Es sind nicht die demokratischen Parteien, die gefälschte Rechenschaftsberichte abgegeben haben. Es ist die AfD. Das ist die Partei, die gegen das Parteiengesetz verstößt, die nicht deklarierte Spenden einsammelt und zu einem nicht unwesentlichen Teil illegal aus dem Ausland finanziert wird.
Die AfD ist es, deren Geraer Fraktionsvorsitzender ein „Wochenblatt“ herausgibt, in dem platteste Parteipropaganda betrieben wird.
Und es ist die AfD, deren Thüringer Landesvorsitzender – der gerade nicht anwesend ist – bis heute nicht widerlegen kann, unter dem Pseudonym Landolf Ladig in einer NPD-Postille Hetze verbreitet zu haben.
Wo ist denn in diesen Fällen die mit großen Worten von Ihnen hier beschworene Transparenz?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass die AfD ein anderes Europa will als wir, das wissen wir. Darauf will ich auch gar nicht weiter eingehen. Aber Herr Kießling hat recht:
Die Ursache für das hier vorliegende Problem ist die Niedrigzinsphase, die wir gegenwärtig haben. Sie führt dazu, dass die Rendite, die wir aus dem Thüringer Pensionsfonds erzielen, niedriger ist als die Inflationsrate, und das führt zum Realverlust. Deshalb ist es wichtig, dass gehandelt wird. Die Finanzministerin hat gehandelt, indem sie den Gesetzentwurf vorgelegt hat, weil wir einfach neue Anlageformen für unser Sondervermögen Thüringer Pensionsfonds brauchen.
Die konkreten Gesetzesänderungen ermöglichen einen realen Werterhalt des Vermögens durch zusätzliche Nutzung von beispielsweise Aktienfonds, Zinstiteln oder Anleihen. Gleichzeitig wird den besonderen Sicherheitsbedenken dergestalt Rechnung getragen, dass die Zielgrößen des realen Werterhalts um den Aspekt der größtmöglichen Sicherheit ergänzt werden. Das ist meines Erachtens dann wieder eine runde Sache.
Es ist gesagt worden, dass diese Verwaltungsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbank geschlossen wird und Anlagerichtlinien entwickelt werden. Die Bedenken, die Herr Emde hier vorgetragen hat, habe ich überhaupt nicht. Der Verordnungsweg ist der normale, übliche Weg. Dieser wird hier gegangen. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Änderung des Staatsvertrags ist notwendig, um die geplante und vereinbarte FITKO, die Föderale ITKooperation, in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu schaffen.
Der Sitz dieser Anstalt soll in Frankfurt am Main sein. Gemeinsamer Träger der Anstalt sind alle Länder und der Bund. FITKO ist also eine mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit. Sie stärkt die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats. Mit FITKO werden die Rahmenbedingungen geschaffen, die den IT-Planungsrat in die Lage versetzen, sich stärker auf die politisch-strategische Steuerung zu fokussieren und damit seiner besonderen Verantwortung für die öffentliche IT gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes nachzukommen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein paar Sätze zum Hintergrund. Der IT-Planungsrat übernimmt seit seiner Gründung im Jahr 2010 die
Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, die Beschlussfassung über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, die Steuerung von E-GovernmentProjekten und die Planung und Weiterentwicklung des vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden Verbindungsnetzes nach Maßgabe des Gesetzes über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder. Den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat bildet dazu der ITStaatsvertrag. Für die Bewirtschaftung dieses Budgets sind derzeit beim IT-Planungsrat keine Strukturen bzw. Ressourcen verfügbar. Eine weitere Aufgabenstellung ergibt sich aus dem im August 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz, nach dem die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet sind, ihre Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Um hier ein effizientes und weitgehend standardisiertes Vorgehen sicherzustellen und Doppelarbeiten zu vermeiden, ist der IT-Planungsrat in seiner koordinierenden Funktion gefordert.
Mit der Gründung der FITKO wird das Ziel verfolgt, die Handlungs- und Strategiefähigkeit des IT-Planungsrats durch eine leistungsfähige operative Einheit zu stärken. Die bestehenden Geschäfts- und Koordinierungsstellen werden mit Übergang der Aufgaben in die FITKO aufgelöst und die vorhandenen 36 Vollzugsämter in die Anstalt öffentlichen Rechts überführt. Damit sollen Synergien abgeschöpft und eine abgestimmte Vorgehensweise aller Akteure sichergestellt werden.
Meine Damen und Herren, zum Schluss noch ein Satz zum Geld: Die Finanzierung der gemeinsamen Anstalt und ihrer Aufgaben erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, erweitert um einen festen Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 25 Prozent, soweit im Wirtschaftsplan für einzelne Projekte und Produkte keine abweichende Regelung getroffen wird. Hinzu kommt ein Digitalisierungsbudget, das zunächst 180 Millionen Euro für einen Zeitraum von drei Jahren betragen soll und gemeinsam von Bund und Ländern finanziert wird. Insgesamt ist dieser Staatsvertrag eine runde Sache und ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Aufgabe soll es sein, den vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hier ins Hohe Haus einzubringen. Mit dem Gesetzentwurf in Drucksache 6/7401 wollen wir die staatliche Glücksspielorganisation besser und zukunftssicher aufstellen. Konkret geht es darum, die bisher zweistufig organisierte Struktur aus Thüringer Lotterieverwaltung, angesiedelt als Referat im Finanzministerium, und der Lotterie-Treuhandgesellschaft in Suhl in einer Anstalt öffentlichen Rechts „Staatslotterie“ zusammenzuführen. Die Ziele sind einfach und nachvollziehbar. Es werden Verwaltungsstrukturen gestrafft, Aufgabendoppelungen abgebaut und Sicherheiten in Fragen des Steuerrechts für den Freistaat geschaffen. Der Sitz der Lotterieanstalt soll weiterhin Suhl bleiben. Die Angestellten werden gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf übernommen. Insgesamt gehen alle Vermögensbestände und ‑verbindlichkeiten auf die Anstalt über. Sie bleibt weiterhin zu 100 Prozent in der Hand des Landes. Gleichzeitig schaffen wir mit Blick auf die Zukunft Sicherheit, sollte der Bund zu einer Neuinterpretation im Umsatzsteuerrecht kommen. Die bisherige Struktur lässt einige Unsicherheiten offen, wie mit einer GmbH, die im Auftrag einer staatlichen Einrichtung agiert, umsatzsteuerrechtlich umzugehen ist.
Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein logischer Schritt, wenn man die Mittel, die durch das staatliche Glücksspiel erwirtschaftet werden, dem Gemeinwohl in Thüringen rechtssicher und effizient zur Verfügung stellen will.
Das sind seit dem 25-jährigen Bestehen von Lotto Thüringen immerhin insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro gewesen.
Ich freue mich auf eine angeregte Debatte zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist die richtige und gebotene finanzielle Aufwertung des Berufs Regelschullehrer.
Unsere Lehrkräfte – egal welchen Schultyps – unterrichten jeden Tag mit vollem Einsatz. Das Gesetz ist ein klares Signal der Wertschätzung. Diese ist nicht nur wichtig, wenn wir im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte mit den anderen Bundesländern mithalten wollen. Wir steigern auch die Attraktivität des Lehrerberufs nachhaltig.
Meine Damen und Herren, ich möchte mal auf die drei wesentlichsten Punkte für meine Fraktion hinweisen. Zum einen, die Regelschullehrer, die Diplomfachlehrer für zwei Unterrichtsfächer sowie die Diplomfachlehrer für ein Unterrichtsfach erhalten
zukünftig neu die Besoldungsgruppe A13 und die bisher gezahlte ruhegehaltfähige Amtszulage wird durch dieses Gesetz bei der Berechnung der Versorgungsansprüche einbezogen. Nur dadurch haben wir an den Thüringer Regelschulen bei den Lehrkräften in der Besoldungsgruppe A13 eine Erhöhung ab 2020 von etwa 600 Euro pro Monat. Zweiter Punkt: Bei der Neueinstellung wird künftig eine bisherige hauptberufliche Tätigkeit als Lehrer an einer Ersatzschule als Berufserfahrung bei der Eingruppierung anerkannt. Drittens, die Leiter der Oberstufe an berufsbildenden Schulen erhalten künftig unabhängig von der Schülerzahl das Amt Oberstudienrat. Bisher mussten mindestens 180 Schüler in der Oberstufe unterrichtet werden.
Meine Damen und Herren, die Anpassung der Besoldung der Regelschullehrer ist eine in dieser Legislaturperiode angekündigte und unterstützte Forderung meiner Fraktion. Sie ist ein notwendiger und logischer Schritt, um die angestrebte gleiche Entlohnung aller Lehrerinnen und Lehrer zu erreichen. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung hier im Haus. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die AfD hat ein sehr spezielles Verhältnis zur verfassungsrechtlich garantierten Presse- und Meinungsfreiheit.
Wenn es darum geht, die eigenen populistischen, teilweise aber auch offen rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Positionen vorzutragen, werden die beiden Grundrechte stets und offensiv für sich reklamiert. Den demokratischen Parteien, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den deutschen Printmedien wird dagegen regelmäßig das Anrecht auf eine eigene nicht-AfD-konforme Haltung abgesprochen.
Alle Parteien, von der Linken bis zur CDU, gelten der AfD als Teil eines die Öffentlichkeit manipulierenden Meinungskartells, Rundfunk und Zeitung als den demokratischen Parteien gehörige Mainstreammedien oder – schlimmer noch – als Lügenpresse. Gerade der letzte von Joseph Göbbels geprägte Begriff zeigt sehr deutlich, wes Geistes Kind die AfD bei ihrer Fundamentalkritik ist.
Meine Damen und Herren, dieser Geist prägt auch den vorliegenden Gesetzentwurf. Die AfD sagt im Vorblatt ihrer Novelle recht deutlich, worum es ihr mit der geplanten Verschärfung der Offenlegungspflicht im Thüringer Pressegesetz geht. Sie unterstellt politischen Parteien, die sich an Medienunternehmen beteiligen, pauschal eine aus der unternehmerischen Einflussnahme auf die Medienunternehmen geradezu zwangsläufig erwachsende Einflussnahme auf die angebotenen Inhalte.
So steht es in Ihrem Antrag. – Dadurch könne eine Partei – ich zitiere mal aus Ihrem Antrag „… ihre Ansichten und politischen Forderungen ohne gesonderte Kennzeichnung in einem vordergründig parteipolitisch neutralen Medium platzieren […], also die öffentliche Meinung aus AfD-Sicht sehr trickreich beeinflussen.
Meine Damen und Herren, wer so etwas schreibt, unterstellt allen Printmedien, an denen politische Parteien unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, dass sie faktisch unter falscher Flagge operieren, politisch nicht neutral und redaktionell unabhängig
sind, sondern eins zu eins die jeweilige Parteimeinung transportieren. Das ist im besten Fall eine erschreckende Unkenntnis über das Geschäftsinteresse und die reale Arbeitsweise von Verlagshäusern, im schlimmsten Fall aber eine ganz bewusste Diffamierung journalistischer Arbeit,
weil sie nicht einfach die AfD-Weltsicht wiedergibt, sondern sich kritisch mit ihrer Partei auseinandersetzt. Diese kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit dem Weltgeschehen, der Tagespolitik in Deutschland und mit den politischen Parteien hierzulande zeichnet aber guten Journalismus aus. Sie ist essenziell für die Berichterstattung in einem demokratischen Staat und für die Meinungsbildung mündiger Bürger.
Ich will Ihnen das an einem Thüringer Beispiel deutlich machen. Die SPD-Medienholding, DDVG, ist mit 30 Prozent – und das ist hier gesagt worden – an der Suhler Verlagsgesellschaft beteiligt. In diesem Verlagshaus erscheinen „Das Freie Wort“ und die „Südthüringer Zeitung“. Nach AfD-Meinung müssten beide Zeitungen nichts anderes als verkappte SPD-Organe sein.
Seitdem ich mich politisch engagiere – und das ist nun schon 30 Jahre her –, ist mir als aufmerksamer Zeitungsleser diese unterstellte SPD-Nähe aber noch nie aufgefallen.
Ganz im Gegenteil: Oft genug gibt es in beiden Zeitungen Kommentare, die bei meiner Partei nicht unbedingt Jubelstürme auslösen.
Meine Damen und Herren, „Das Freie Wort“ und die „Südthüringer Zeitung“ gehen mit den Sozialdemokraten in Bund und Land genauso kritisch um, wie sie das mit Linken, Grünen, CDU und FDP, aber auch mit AfD und NPD tun. Da bekommen wir als SPD keine bestellten Gefälligkeitskommentare, sondern in der Regel eine sehr kritische Begleitung unseres Tuns und Handelns.
Und das ist auch gut so. Denn von der verfassungsrechtlich verbrieften Presse- und Meinungsfreiheit lebt unsere Demokratie. Wenn die AfD also mit kritischer Berichterstattung der Thüringer Medien ein Problem hat, dann spricht das nicht gegen diese Medien und ihre Journalisten, sagt aber sehr viel über die AfD aus. Kurz und gut: In § 8 des Thü
ringer Pressegesetzes haben wir bereits eine Offenlegungspflicht verankert. Sie besagt, dass die Thüringer Zeitungsverlage regelmäßig zu Beginn eines Quartals in ihren Printmedien die Beteiligungsverhältnisse an ihren jeweiligen Unternehmen veröffentlichen müssen. Das machen selbstverständlich auch „Das Freie Wort“ und die „Südthüringer Zeitung“. Die Beteiligung der DDVG an der Suhler Verlagsgesellschaft ist daher schon jetzt kein Geheimnis, sondern offen kommuniziert. Eine Notwendigkeit, zu einer täglichen und deutlich ausgeweiteten Offenlegungspflicht überzugehen, sehen wir daher nicht. Die mit der Novelle verbundene Diffamierung des freien, unabhängigen und kritischen Journalismus weisen wir entschieden zurück.
Diesen Gesetzentwurf kann man nur ablehnen, eine weitere Beratung in Ausschüssen halten wir keinesfalls für gegeben. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir einen wichtigen, einen modernen Gesetzentwurf vorgelegt, um Online‑Angebote der öffentlichen Verwaltung des Landes und der Kommunen für Menschen mit Behinderung verbindlich barrierefrei zu machen. Wir setzen damit die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie konsequent um. Berücksichtigt wird dabei nicht allein der digitale Zugang zu den öffentlichen Angeboten, beispielsweise die Führerscheinbeantragung im Internet oder Vergabeplattformen, sondern auch die Nutzung von internen Anwendungen der Verwaltung für die Beschäftigten selbst. Zukünftig soll so sichergestellt werden, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen barrierefrei auf die Arbeitsplattformen ihrer Dienststelle zugreifen können.
Meine Damen und Herren, damit diese Vorgaben keine bloße Luftnummer sind, werden mit dem Gesetz eine Überwachungsstelle beim Thüringer Finanzministerium sowie eine Durchsetzungsstelle beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie sollen die Einhaltung sicherstellen und in Konfliktfällen vermitteln.
Zusätzlich gestärkt haben wir die Durchsetzung der Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit, indem wir die im Gesetz definierten Ausnahmeregeln mit einer zusätzlichen Überprüfungsklausel versehen haben. Wenn eine öffentliche Stelle von einer Ausnahme Gebrauch macht, weil die Technik eine Umsetzung momentan noch nicht ermöglicht oder aktuell unverhältnismäßig hohe materielle Belastungen entstehen, muss dies begründet und dokumentiert werden. Die Ausnahmetatbestände müssen danach nach drei Jahren überprüft werden und – sollten sie dann nicht mehr greifen – gegebenenfalls überarbeitet werden.
Meine Damen und Herren, meiner Fraktion war es besonders wichtig, dass es für die Thüringer Kommunen mit dieser Gesetzesinitiative keine zusätzlichen Verpflichtungen über die Vorgaben der EURichtlinie hinaus gibt. Denn an diese sind sie ja automatisch gebunden, aber es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ich bitte um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. Mit dem Gesetz setzt Rot-Rot-Grün EU-Recht folgerichtig um und verbessert den Zugang zu digitalen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen konsequent. Vielen Dank.
Keine Wortmeldung, Frau Präsidentin. Wir beantragen auch die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend natürlich an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDU hat mit ihrem Antrag ein finanz- und medienpolitisches Thema aufgegriffen, die Unwucht bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von medialen Online-Angeboten gegenüber Zeitungen in Papierform. Wir hatten gestern die Aktuelle Stunde und haben dort in 5-Minuten-Abschnitten das Mehrwertsteuersystem mit seinen unterschiedlichen Steuersätzen besprochen und auch da schon festgestellt, dass das Ganze sehr kompliziert ist. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist 1968 aus sozialen Gründen damals nur für Lebensmittel eingeführt worden. Inzwischen gibt es die absurdesten Tatbestände – ich will jetzt keine Beispiele mehr hinzufügen –, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent unterliegen. Oftmals ist es eine völlig willkürliche Abgrenzung zwischen vollem und ermäßigtem Mehrwertsteuersatz.
Gestern habe ich gesagt, wir sollten nicht einzelne Rosinen herauspicken, sondern habe mich für eine generelle Neuordnung des Mehrwertsteuersystems ausgesprochen. Trotzdem sage ich, in diesem Fall sollte man eine Ausnahme machen. Das möchte ich jetzt gern begründen.
Bis Anfang Oktober vergangenen Jahres galt in der EU für elektronische Publikationen der allgemeine Mindestumsatzsteuersatz von 15 Prozent. Dies hat in allen EU-Ländern, die Bücher und journalistische Printmedien traditionell als „Kulturgüter“ definieren und sie daher entweder einem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterwerfen oder sogar ganz von der Umsatzsteuer befreien, wie es in Großbritannien oder Irland der Fall ist, zu folgender Situation geführt: In seiner Printausgabe unterliegt ein Buch einem reduzierten Umsatzsteuersatz, in Deutschland 7 Prozent, als E-Book wird für die gleiche Publikation jedoch der allgemeine Umsatzsteuersatz fällig, also bei uns 19 Prozent. Dieselbe Unwucht in der umsatzsteuerlichen Behandlung findet sich bei gedruckten Zeitungen und Zeitschriften und ihren digitalen Pendants im Internet. Deshalb wäre es also auch geboten, dass man hier eine Angleichung erreicht. Von der Bundesregierung wird diese bereits vorbereitet. Die EU-Finanzminister haben nämlich Anfang Oktober 2018 den Weg für eine umsatz
steuerrechtliche Gleichbehandlung von Print- und Online-Medien freigemacht und einen niedrigeren Umsatzsteuersatz auch für mediale Online-Angebote ermöglicht. Die EU-Mitgliedstaaten, die eine entsprechende Angleichung der Umsatzsteuersätze im Medienbereich vornehmen wollen, müssen nun eine Novellierung ihrer nationalen Umsatzsteuerregelung vornehmen. Bundesfinanzminister Scholz hat bereits angekündigt, eine solche Umsatzsteuerreform zügig angehen zu wollen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in der Erarbeitung.
Meine Damen und Herren, deshalb sage ich zur CDU-Fraktion: Der Antrag ist nicht nötig, aber er schadet auch nicht, und vor allen Dingen: die Debatte macht Sinn. Die von der Bundesregierung geplante Umsatzsteuerreform für Online-Medien hat nämlich mehrere Aspekte, die man gegeneinander abwägen sollte. Und so gibt es schon einige Fragen. Nämlich die Verminderung der staatlichen Steuereinnahmen dadurch sollte man sich schon genau ansehen. Und auch das, was Länder und Gemeinden an Einbußen bei der Umsatzsteuer haben, darüber müssen wir auch reden, wie soll eine Kompensierung erfolgen.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der medienpolitisch für Thüringen von großer Relevanz ist. Wir alle erinnern uns noch an die Mitteilung der Funke Mediengruppe von Anfang Februar, die Thüringer Tageszeitungen TA, TLZ und OTZ im ländlichen Raum künftig nur noch online verbreiten zu wollen. Es gab damals entschiedene Proteste meiner Partei, anderer, aber auch der heute antragstellenden CDU. Die Funke Mediengruppe ist daraufhin erst einmal zurückgerudert und hat sich zur flächendeckenden Verbreitung ihrer Thüringer Printmedien bekannt. Wie wirkt sich aber nun eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes dann auf diese Angebote aus? Wird es tatsächlich zu einer Stärkung der Presselandschaft kommen oder werden wir das Gegenteil haben? Darüber müssten wir diskutieren, auch ob der Rückzug der Funke Mediengruppe aus dem Printbereich in Thüringen nicht noch zusätzlich befeuert und vielleicht sogar beschleunigt wird. Das sind also die Fragen, die offen sind.
Ich weiß natürlich, dass Funke in Thüringen mit jährlichen Umsatzrückgängen von 3 bis 4 Prozent zu kämpfen hat, weil die Kosten für Zeitungszustellung kontinuierlich steigen. Ich weiß aber auch, dass der ganz überwiegende Teil der Abonnenten, die die Funke Mediengruppe in Thüringen hat, nach wie vor die Print-Ausgaben der Thüringer Zeitungen nutzt und diese auch weiterhin nutzen will.
Also es hat nicht nur Vorteile, wenn wir das entsprechend angehen, sondern wir müssen auch die Nebenwirkungen betrachten. Deshalb sollten wir
auch diesen Antrag entsprechend fachlich diskutieren. Wir beantragen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Federführend sollte der Haushalts- und Finanzausschuss sein. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei der AfD-Fraktion haben Überschrift und Inhalt nicht sonderlich zusammengepasst. Wenn ich sehe, dass Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben: „Die Reform der Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf Thüringen“, dann ist das ein ganz aktuelles Thema, passt also auch sehr gut für die Aktuelle Stunde. Aber im Wesentlichen haben Sie sich dafür ausgesprochen, die Grundsteuer abzuschaffen, und dann, denke ich, geht das mehr in Richtung Wahlkampf, vor allen Dingen wenn Sie auch nicht sagen, wie Sie dann die Einnahmeausfälle der Kommunen wieder kompensieren wollen.
Wenn man jetzt mal zum tatsächlichen Thema kommt, was sie aufgeschrieben haben, nämlich die Auswirkungen auf Thüringen, dann ist es zum Diskutieren von Details noch viel zu früh. Herr Kowalleck hat auf die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses in der vergangenen Woche hingewiesen. Dort hat die Finanzministerin berichtet und auch auf die Fragen, insbesondere von Herrn Kießling, entsprechend geantwortet. Auch Herr Kießling hat gesehen, dass ganz vieles noch ungelöst und noch nicht klar ist und dass wir uns in den Bereich der Spekulationen begeben würden. Auch was ich in den Medien schon gelesen habe, vom Bund der Steuerzahler, die da Panik verbreitet haben oder so etwas, das nützt uns alles gar nicht.
Das ganze Verfahren ist transparent und offen. Es kann jeder nachlesen, wie weit wir sind. Wir haben jetzt diesen Gesetzentwurf, der erst mal beschlossen sein muss. Danach werden wir dann sehen,
wie die Ausgestaltung ist und welche Auswirkungen es wirklich hat.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung letztes Jahr für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Die Neuregelung ist damit ein verfassungsgerichtlich angestoßener Auftrag. Die veralteten Grundstückswerte, die im Westen zuletzt 1964 erhoben wurden und im Osten sogar auf den Feststellungen von 1935 basieren, taugen nach Ansicht des Gerichts nicht mehr als objektive Berechnungsgrundlage.
Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Kompromiss, mit dem man leben kann. Eine fehlende Neuregelung hätte bewirkt, dass die Grundsteuer praktisch im nächsten Jahr nicht mehr erhoben werden könnte. Wir haben das bei der Vermögensteuer schon erlebt, als das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hat und die Regierung Kohl das damals aber ausgesessen hat. Dann gab es keine Vermögensteuer mehr. Wir müssen heute sehen, dass sich Einkommens- und Vermögensentwicklung in Deutschland stark auseinanderdividiert haben, die eine Seite in die positive Richtung, die andere in die negative Richtung, aber weit auseinander. Deshalb wäre es sinnvoller gewesen, man hätte damals eine vernünftige Regelung für eine Vermögensteuer geschaffen.
Jetzt geht es um die Grundsteuer, und zwar um die Kommunen. Dort ist es die ureigenste und wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, einfach weil es stabile Einnahmen sind, die auch berechenbar sind, anders als bei der Gewerbesteuer. Wir haben ja schon genug Kommunen, die eine gute Entwicklung bei der Gewerbesteuer hatten, und dann kommt aus irgendeinem Grund eine Rückzahlung durch Investitionen oder Ähnliches. Nachher stehen diejenigen, die zum Teil bei uns als abundante Gemeinden geführt worden sind, die gar keine Zuschüsse vom Land bekommen haben, plötzlich ganz unten als Bittsteller und kommen in irgendwelche Hilfsprogramme. Das ist bei der Grundsteuer nicht der Fall. Sie ist die Basis dafür, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Deshalb ist es elementar wichtig, dass hier ein Kompromiss gefunden worden ist. Es ist ein guter Kompromiss, weil es ein wertabhängiges Modell ist. Es gab ein paar Unterschiede zwischen begehrten Innenstadtlagen und zwischen Grundstücken auf dem Dorf. Das ist wichtig für Flächenländer und auch für Thüringen.
Weniger gut finde ich diese Sonderregeln, die die Länder schaffen können. Es kann zum Schluss dazu führen, dass reiche Länder ihre Grundstücksbesitzer besserstellen und die wirtschaftliche Entwicklung und der Zuzug von Menschen gefördert werden. Das heißt, dass die reicheren Länder reicher bleiben und die ärmeren ärmer – und dazu zählt Thüringen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei den Hygieneartikeln des täglichen Bedarfs ist der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen. Ich kann deshalb den Unmut verstehen, weil auch meine Fraktion das als unangemessen findet und darauf drängt, diesen Punkt zu verändern. Allerdings sieht die SPD-Fraktion es so, dass es nicht nur notwendig ist, einen Sachverhalt in der ganzen Mehrwertsteuergesetzgebung zu ändern, sondern dass es einer grundsätzlichen Neuregelung bedarf: Für welche Sachverhalte brauchen wir einen vollen Mehr
wertsteuersatz und wo soll die Ermäßigung greifen?
Das deutsche Mehrwertsteuersystem ist dermaßen unübersichtlich und in vielen Teilen – nicht nur hier, wenn es um die Hygieneartikel geht – nicht mehr nachvollziehbar. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist vor über 50 Jahren aus sozialen Gründen eingeführt worden, zuerst für Lebensmittel, Waren des täglichen Bedarfs, Trinkwasser, später für Bücher und Zeitungen, Kulturgüter und dann kam auch noch der Nahverkehr dazu, der auf diesem Weg subventioniert worden ist. Über die Jahrzehnte hat sich im Umsatzsteuerrecht ein System von zahlreichen Vergünstigungen festgesetzt. Bei mancher dieser Regelung fragt man sich heute wirklich, warum es diese überhaupt gibt. Herr Kowalleck hat so schöne Beispiele mit ermäßigtem und vollem Mehrwertsteuersatz genannt. Auch der Unterschied zwischen Maultier und Maulesel möchte erwähnt sein, für das eine sind beim Kauf 7 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen, bei dem anderen 19 Prozent. Das sind schon Dinge, die wirklich an den Haaren herbeigezogen sind. Leider ist die Liste dieser Vergünstigungen und Ausnahmetatbestände mit der Zeit durch Urteile – wo es also geändert werden musste –, aber auch durch erfolgreichen Lobbyismus immer mehr ausgefranst worden. So haben wir ein Ermäßigungssystem, was in vielen Fällen wirklich ungerecht ist, und in anderen Fällen auch als ungerecht empfunden wird. An ein Beispiel will ich noch mal erinnern, nämlich an die „MövenpickSteuer“, als die FDP im Bundestag damals durchgesetzt hat, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen einzuführen, um dort eine Förderung für die Hotellobby zu leisten.
Meine Damen und Herren, das alles zeigt, dass es im Grundsatz nicht darum gehen sollte, bei der Mehrwertsteuer über weitere Sonderregeln zu diskutieren, vielmehr sollten endlich Mut und Konsenswillen zwischen Bund und Ländern aufgebracht werden, an dieser Stelle wirklich einmal den viel beschworenen Steuerdschungel zu lichten. Bereits 2010 hat der Bundesrechnungshof eine umfassende Reform und Überarbeitung der Ausnahmetatbestände gefordert. Bisher ist allerdings wenig passiert. Meine Fraktion spricht sich dafür aus, nicht klein-klein vorzugehen, sondern eine Überprüfung aller Ermäßigungstatbestände vorzunehmen und dann eine strukturelle Neuordnung im Umsatz- und Mehrwertsteuerrecht zu erreichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Gesetzentwurf vorgenommen, die guten und soliden Leistungen der Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger im Land auch angemessen zu vergüten. Das möchte ich noch mal darstellen: Die Bezüge sowohl beim Land als auch bei den Kommunen werden in Anlehnung an das Tarifergebnis einheitlich um 3,2 Prozent angehoben.
In weiteren Schritten werden die Grundgehälter zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht. Die prozentualen Anhebungen erfolgen auch für den Familienzuschlag, die Amtszulagen und die allgemeine Zulage sowie für bestimmte Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütung. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge der verschiedenen Zuschläge und des Überleitungsausgleichs in der Anlage des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Darüber hinaus werden die Besoldungsanpassungen auf die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung sowie bestimmte Erschwerniszulagen übertragen. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge des Kinderzu
schlags, des Pflegezuschlags und des Überleitungsrechts.
Meine Damen und Herren, der Berichterstatter Kollege Warnecke hat schon auf die beiden Änderungsanträge, die Linke, Grüne und SPD noch dazu eingereicht haben, hingewiesen und Frau Floßmann ist auch schon darauf eingegangen. Es geht erstens darum: Die bisherige Zulage für Berufsfeuerwehrleute im Außendienst wird auf alle Berufsfeuerwehrleute, sowohl die Landesbeamten als auch die Kommunalbeamten, ausgedehnt. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem in der Anhörung vorbehaltlos zugestimmt. Zweitens: Die Beförderungsobergrenze für den mittleren Polizeivollzugsdienst wird aufgehoben. Damit soll dem Beförderungsstau in der Polizei langfristig entgegengewirkt werden.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann gesagt werden: Wir schaffen die Versorgung und die Bezüge analog dem Tarifergebnis. Wir übernehmen das Ganze zeitgleich, das heißt rückwirkend zum 01.01.2019, sodass die Beamten, Richter und Anwärter eine ordentliche Nachzahlung für dieses Jahr bekommen,
und wir schaffen zusätzliche Verbesserungen bei Polizei und Feuerwehr. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Änderungen in der reinen Binnenorganisation zwischen Sparkassenaufsicht, also dem Finanzministerium, und den Sparkassen selbst bzw. dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen vor. Zunächst findet eine Harmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts statt. Aus diesem Grund sind die bestehenden Vorschriften anzupassen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige Regelungen ebenfalls den aktuellen Vorgaben entsprechen. Und wenn unser Berichterstatter vorhin nicht geschwächelt hätte, dann hätte er ausgeführt, was der interessierte Zuhörer inzwischen sowieso erfahren hat, nämlich dass die Koalitionsfraktionen weitere Änderungen zum Sparkassengesetz eingebracht haben, dass es dazu schriftliche Anhörungen gab und wir das ausführlich ausgewertet haben und auch entsprechend unsere Vorschläge angepasst haben. Die sind strittig; die Positionen zwischen CDU-Fraktion und den Koalitionsfraktionen unterscheiden sich hier. Das ist auch legitim. Deshalb will ich den Inhalt unserer Änderungen, die sich in der Beschlussempfehlung wiederfinden, noch mal kurz zusammenfassen.
Die Selbstverantwortung der Sparkassen durch Einbindung des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen wird gestärkt und eine stärkere Annäherung der Regelungen im Verbundgebiet Hessen und Thüringen ermöglicht. Zukünftig erhält die Sparkassenaufsicht die Möglichkeit, Rahmenregelungen zu erlassen, die durch den Sparkassenund Giroverband Hessen-Thüringen ausgefüllt werden. Dies betrifft die Anstellungsbedingungen der Vorstandsmitglieder sowie die zulässigen Geschäfte. Diese Ausgestaltung durch den Sparkassenund Giroverband Hessen-Thüringen ist rechtsverbindlich.
Mit Blick auf die zulässigen Geschäfte sind entsprechende Kriterien definiert worden hinsichtlich der Kreditarten, Kreditgrenzen oder Sicherheiten, der Art der Geschäfte, insbesondere der Wertpapiere und Forderungen, sowie durch die Festlegung von Begrenzungen und schließlich auch die Art und den Umfang von Beteiligungen der Sparkassen.
Für die Besetzung des Verwaltungsrats einer Sparkasse wurden die Ausschlussgründe schärfer abgegrenzt. Unter anderem sollen Beschäftigte der
Sparkassen und der für den oder die Träger zuständigen Aufsichtsbehörde ebenfalls nicht Mitglied eines Verwaltungsrats einer Sparkasse sein dürfen, um mögliche Interessenkollisionen auszuschließen. Zum anderen werden auf der Basis der bestehenden Vorgaben des Strafgesetzbuchs Vergehen festgelegt, die einer Person die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat einer Sparkasse verwehren, beispielsweise im Falle einer gerichtlich bestätigten betrügerischen Straftat. Das ist nicht grundlegend neu, wird aber mit dieser Gesetzesänderung nochmals konkretisiert.
Speziell berücksichtigt wurden kommunale Kriterien: Sobald Fragen des Kommunalrechts und damit die Zuständigkeit der Kommunalaufsichtsbehörde berührt werden, ist das Einvernehmen zwischen Sparkassen und Sparkassenaufsicht bei Fragen der Verwaltungsvorschriften herzustellen. Diesem Verfahren haben sich in der Anhörung der Sparkassen- und Giroverband und die kommunalen Spitzenverbände angeschlossen.
Die Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus den Rechtsanspruch auf ein Girokonto verankert. Dieser Anspruch war bereits in der Sparkassenverordnung – das war vorhin schon ein Diskussionsthema – normiert, soll aber durch die Verankerung im Gesetz noch mal eine zusätzliche Bekräftigung erfahren. Und Gesetzesrang ist Gesetzesrang, das kann man nicht mit einer Verordnung gleichtun. Die Vorgaben über mögliche Ablehnungsgründe zur Eröffnung eines Girokontos, die in der Verordnung sind, bleiben unberührt, sodass sich also für den Nutzer selbst erst mal gar nichts ändert.
Ferner wurde ein Passus zur Offenlegung der Vergütung der Vorstände der Thüringer Sparkassen eingeführt. Angelehnt an die Regelungen für börsennotierte Aktiengesellschaften im Handelsgesetzbuch hat der jeweilige Träger darauf hinzuwirken – darauf hinzuwirken, ich betone es extra noch mal –, dass die gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands jährlich ortsüblich offengelegt werden. Und dieser Passus ist mit Sicherheit verfassungskonform.
Damit verankern wir ein zusätzliches Element der Transparenz bei den von öffentlichen Trägern gestützten Kreditinstituten. Um den Vertretungskörperschaften der Sparkassenträger – in der Regel die Kreistage – eine stärkere Rolle bei der Entscheidung über die Zukunft ihrer regionalen Sparkasse zu ermöglichen, wurde das Quorum zur Auflösung einer Sparkasse auf zwei Drittel der Mitglieder der Vertretungskörperschaft angehoben. Das
sind die Regelungen, die wir in der Beschlussempfehlung wiederfinden. Ich bitte Sie um Zustimmung dazu und zum Gesetzentwurf insgesamt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Haushalt verhält es sich wie mit einer großen Geburtstagstorte. Die Stücke sind bewusst unterschiedlich groß geschnitten.
Für die Uroma, das Kleinkind, den Diabetiker sind kleinere Stücke vorgesehen, die größten Stücke sind für die pubertierenden Jungs, die ständig riesige Portionen verdrücken können. Jeder weiß, die Torte reicht mit Sicherheit für alle aus. Jeder weiß, es bleiben noch Tortenstücke übrig, aber trotzdem schaut beim Servieren jeder zu, ob sein Stück auch ja nicht zu klein sei.
So gehen Haushaltsberatungen.
Meine Damen und Herren, die Koalition aus Linken, Grünen und SPD hat gut abgewogen, was für Thüringen, was für die Menschen in unserem Land am besten ist. Vor uns liegt ein Haushalt, der wichtige Weichen für die Zukunft stellt und der dazu beiträgt, Thüringen und das Leben der Menschen in unserem Freistaat ein Stück besser zu machen. Es ist ein Haushalt, der das Land weiterentwickelt, der geeignet ist, bestehende Probleme zu lösen und neue Ideen umzusetzen.
Dieser Haushalt ist ein Haushalt, der die richtigen Schwerpunkte setzt. Bildung ist das A und O – vom Kindergarten bis zur Hochschule, von der Förderschule bis zu außerunterrichtlichen Angeboten. Sicherheit und Ordnung, insbesondere Polizei, Feuerwehr und Justiz, werden gestärkt.
Die Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise werden von diesem Haushalt maßgeblich profitieren. Im Klima-, Umwelt- und Naturschutz wird Thüringen weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen.
Meine Damen und Herren, bevor ich diese Schwerpunkte noch näher beleuchte, möchte ich darauf verweisen, dass dieser Haushalt solide finanziert ist. Dabei haben uns gute Steuereinnahmen geholfen. Aber genauso von Bedeutung ist die ordentliche Haushaltsführung der Regierung. Dafür bedanke ich mich bei Finanzministerin Heike Taubert für
ihre Stringenz, aber auch bei allen anderen Ministerinnen und Ministern bis hin zum Ministerpräsidenten für die gezeigte Ausgabendisziplin. So haben wir wieder einen Haushalt, der ohne neue Schulden auskommt. Im Gegenteil: Es werden weiter Altschulden zurückgezahlt.
Seit Beginn der Legislaturperiode hat Rot-Rot-Grün insgesamt 1 Milliarde Euro – sage und schreibe 1 Milliarde Euro – Schulden getilgt. Das gab es noch nie in Thüringen.
Erstmals sinkt der Schuldenstand auf unter 15 Milliarden Euro; 15 Milliarden Euro ehrliche Schulden – wohlgemerkt –, weil jetzt die versteckte Neuverschuldung in Sondervermögen beendet wurde.
2014 hatte unser Freistaat noch 16 Milliarden Euro offizielle Schulden. Daneben waren weitere in verschiedenen Schattenhaushalten untergebracht. Diese Praxis wurde von uns beendet.
Es wurde Vorsorge für die Zukunft getroffen. Unser Nachhaltigkeitsmodell setzt für jeden neuen Beamten im Landesdienst eine Sondertilgung fest. Automatisch wird geregelt, dass die Verbeamtung so gleichgestellt ist mit einem Angestelltenverhältnis. So sieht solide Haushaltspolitik aus!
Meine Damen und Herren, einen Haushalt für unseren Freistaat zu beraten, zu gestalten und zu beschließen ist kein Selbstzweck. Der Haushalt hält viele kleine Rädchen draußen im Land am Laufen. Die kommunale Familie braucht Planungssicherheit. Zahlreiche Verbände und Vereine, besonders im sozialen Bereich oder im Sport, sind darauf angewiesen, zu wissen, was an Zuschüssen fließen kann und wird. Das Gleiche gilt für Kultureinrichtungen und soziokulturelle Initiativen. Ein Haushalt – das sind nicht nur Zahlen, sondern er ist der Nerv unseres Landes. Er stellt die Mittel zur Verfügung, die das Leben im Freistaat erst lebenswert machen. Längere Hängepartien, wie hier von der CDU gewünscht, sind da kontraproduktiv. Deshalb hat sich die Koalition entschlossen, diesen Haushalt 2020 auf den Weg zu bringen. Dieses Vorgehen ist verfassungskonform.
Und was fällt der CDU-Fraktion dazu ein? Sie möchte – wie so oft – Sand ins Getriebe streuen. Schon vor gut einem Jahr haben Sie gleich angedroht, Klage gegen den Haushalt einzureichen. Obwohl die Praxis, rechtzeitig einen Haushalt für das Jahr nach der Landtagswahl aufzustellen, in mehreren anderen Bundesländern, zum Beispiel auch im CDU-geführten Sachsen, vollzogen wird, echauffiert sich die Thüringer CDU bis zuletzt. In letzter Minute wird noch ein Rechtsgelehrter hervorgezaubert, der ein Gutachten vorbringen soll oder vorgebracht hat, weil das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ja nicht so den Wünschen der CDU entsprochen hat. Das ist doch alles Humbug, was Sie machen.
Bis gestern hing noch das Damoklesschwert der Verfassungsklage. Jetzt wollen Sie plötzlich nicht mehr klagen. Das ist schon alles recht sonderbar.
Liebe Kollegen von der Union, ihr tut euch und der Demokratie keine Gefallen.
Ich bin mir sicher, die Menschen honorieren nicht, wenn Summen für Gutachter ausgegeben werden und Gerichte Entscheidungen der Parlamente aufheben sollen. Die Menschen erwarten von uns – von uns Abgeordneten, von uns allen – Entscheidungen, nicht juristische Winkelzüge.
Die Menschen im Land wollen, dass die anstehenden Probleme gelöst werden, dass die positive Entwicklung im Freistaat fortgesetzt wird, dass Konzepte für die Zukunft entwickelt und diskutiert werden. Deshalb sage ich den christdemokratischen Kollegen hier im Haus: Bedenkt die Folgen eures Handelns.
Der Haushalt 2020 ist im Haushaltsausschuss bis zur letzten Ziffer ausdiskutiert worden. Wenn jetzt beantragt wird, ihn zurückzuüberweisen, um noch einmal zu beraten und weitere Dinge dort zu tun: Überlegt es euch, bedenkt die Folgen eures Handelns.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns nun an, was die Opposition mit ihren Änderungsanträgen inhaltlich zu bieten hat. Auch ohne mathematische Vorbildung kann man sie leicht in zwei Mengen einteilen. Die eine Menge an Anträgen hat keine solide Deckung, es werden Scheindeckungen vorgebracht. Es geht um eine Reduzierung von gesetzlichen Leistungen, zum Beispiel werden Beihilfen reduziert, obwohl sie sowieso gezahlt werden müssen. Es werden Personalverstärkungsmittel gekürzt, obwohl die Tariferhöhung festgelegt ist und die Beamtenbesoldung morgen beschlossen werden soll. Das alles wissen Sie und trotzdem führen Sie solche Anträge ein. Diesen Anträgen kann man keinesfalls zustimmen. Sie sind sinnlos bedrucktes Papier.
Andererseits haben wir den zweiten Stapel von Anträgen, die Alternativvorschläge zur Politik von RotRot-Grün sind. Hier muss man sich schon mal genauer anschauen, was Sie anders machen wollen. Sie geben Geld für dieses und jenes durch Umverteilung aus. Interessant ist übrigens dieses Beispiel: 300 Euro zur nachhaltigen Förderung der Imkerei in Thüringen. Wir haben 2.750 Imker in Thüringen. Das macht also pro Jahr 10 Cent pro Imker, damit er
die Imkerei bei sich wesentlich fördern kann.
Aber das sei nur ganz nebenbei verraten. Sie verteilen Geld um für dieses und jenes. Wichtig ist, dass man schaut: Wodurch erfolgt denn die Deckung, wo soll das Geld denn hergenommen werden? Da haben wir zum Beispiel die Streichung sämtlicher Mittel für das Gesundheitsmanagement in der Justiz. Offensichtlich ist eine bessere Gesundheitsprävention und -beratung an dieser Stelle nicht erwünscht. Bei den Bezügen der Polizeianwärter sollen 1 Million Euro gekürzt werden. Wie die Polizei da in Zukunft ohne Polizisten handlungsfähig sein soll, bleibt ein Rätsel.
4,5 Millionen Euro Kürzung bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds wurden beantragt. Gerade die Menschen, die Hilfe besonders benötigen, sollen beschnitten werden. Ebenso liest man in Ihren Anträgen von massiven Kürzungen beim Landesarbeitsmarktprogramm und bei der öffentlich geförderten und gemeinwohlorientierten Beschäftigung. Obwohl schon jetzt Me
diziner im Öffentlichen Gesundheitsdienst fehlen, soll weniger Geld für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Und die AfD will auch noch die Erstattung an Landkreise und kreisfreie Städte für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten halbieren. Hoffentlich hören das alle Landräte und Oberbürgermeister, was Sie hier vorschlagen!
Herr Kießling, Sie haben vorhin ausgeführt, es ist entscheidend, was wir unseren Kindern und Enkelkindern hinterlassen.
Wenn ich Ihre Kürzung im Bereich Umwelt- und Naturschutz sehe – bei diesen Projekten, die wichtig für das Klima und für unsere Zukunft sind –, da machen Sie genau das Gegenteil.
Ich habe jetzt hier nur einige Beispiele genannt. Solche Vorstöße lehnen wir politisch ab. Sie entsprechen nicht unseren Vorstellungen von einer zukunftsgewandten Politik.
Zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben übrigens beide Oppositionsfraktionen keinen Antrag eingebracht. Aus dicken Backen ist viel heiße Luft gekommen,
aber das Problem der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mussten die drei Koalitionsfraktionen allein lösen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zu den vorhin genannten Schwerpunkten kommen. Beginnen möchte ich mit dem Schwerpunkt Bildung. Diese zieht sich wie ein roter Faden durch unser gesamtes Leben, vom Kleinkind bis zu den Senioren. Dieser rote Faden spiegelt sich auch im Landeshaushalt wider. Nie zuvor wurde in Thüringen mehr in die Bildung investiert als unter der rotrot-grünen Landesregierung. Allein im Bereich der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen konnten gegenüber dem letzten Haushalt der Vorgängerregierung die Ausgaben bis 2019 insgesamt um 314 Millionen Euro gesteigert werden.
Für 2020 werden weitere 53 Millionen Euro hinzukommen; Geld, das an dieser Stelle richtig und dringend nötig ist. Selbstverständlich ist uns die angespannte Situation an den Schulen – insbesonde
re mit Blick auf die Unterrichtsabsicherung – bekannt. Noch immer fallen zu viele Stunden aus. Deshalb sind im Haushalt 2020 zusätzliche Stellen für Grundschulhorte ausgebracht und das Personalentwicklungskonzept 2025 im Schulbereich wird ausgesetzt. Dadurch werden 2020 für die Schulen 654 Vollzeitstellen mehr als bisher geplant zur Verfügung stehen. Was wir aber dringend benötigen, um die Unterrichtsabsicherung verbessern zu können, sind neue Lehrer. Wir alle kennen die bundesweite Situation. Der Stellenmarkt für Lehrpersonal ist leergefegt, besonders in den MINT-Fächern, aber auch bei Musik und Fremdsprachen. Deshalb setzen wir noch stärker als bisher auf die Ausbildung von Lehrern in Thüringen und haben die Zahl der Referendarplätze um 300 aufgestockt. Damit unsere Lehrer und Schüler auch das richtige räumliche Umfeld vorfinden, haben wir die Schulinvestitionspauschale mit einem Änderungsantrag zum Haushalt verdoppelt.
Künftig werden wir den Kommunen für Investitionen an Schulgebäuden 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.
Schule bedeutet aber nicht nur Unterricht. Über das reguläre schulische Angebot hinaus gilt es, Schülerinnen und Schüler zu fördern, soziale Benachteiligungen, individuelle Beeinträchtigungen und strukturelle Nachteile abzubauen. Das alles leisten die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter vor Ort mit ihrer hervorragenden Arbeit.
Meine Fraktion hat sich seit mehreren Jahren immer wieder für eine Verbesserung des Landesprogramms Schulsozialarbeit starkgemacht. Mit diesem Haushalt werden 10,2 Millionen Euro für bis zu 180 zusätzliche Schulsozialarbeiter dazukommen. Das ermöglicht eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an 245 weiteren staatlichen Schulen.
Den frühkindlichen Bildungsbereich, unsere Kinderkrippen und Kindergärten, haben wir ebenfalls gestärkt. Die Koalitionsfraktionen haben immer betont, dass eine gute frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung eine hohe Priorität genießt. Das belegen auch die Ausgaben in dieser Legislatur, die seit 2014 um 152,5 Millionen Euro gestiegen sind. Jetzt hat der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz insgesamt 136,5 Millionen Euro bis einschließlich 2022 für den Kita-Bereich zugesichert. Das ist ein sehr guter erster Schritt. Im Sinne des neu erklärten gemeinsamen Engagements von Bund und Ländern in der Bildung – für die SPD zählt der frühkindliche Bil
dungsbereich ohne Wenn und Aber dazu – muss sich der Bund aber aus meiner Sicht auch über 2022 dauerhaft in dieser Form im Kita-Bereich engagieren.
Insgesamt stehen im Jahr 2020 rund 38 Millionen Euro als erste Tranche des Gute-KiTa-Gesetzes auf der Einnahmenseite. Das ist Geld, was gut genutzt werden will. Das hat diese Koalition aus Linken, Grünen und SPD mit ihren Änderungsanträgen zum Haushalt auch getan. Mit dem Start des neuen Kindergartenbesuchsjahres im Jahr 2020 setzen wir die Beitragsfreiheit für das vorletzte Besuchsjahr um. Dafür stehen 15 Millionen Euro bereit. Gleichzeitig verbessern wir die Betreuungsschlüssel, wofür weitere 15,4 Millionen Euro aufgewandt werden. Um die systematische Qualitätsentwicklung in den Thüringer Kindertagesstätten zusätzlich zu verbessern, werden künftig bedarfsgerecht Personal- und Sachmittel für Kindergärten mit besonderen pädagogischen Herausforderungen bereitgestellt. Damit soll nicht zuletzt auf vielfältige soziale Herausforderungen eingegangen und die Kindergärten sollen speziell bei der täglichen Arbeit in diesem Bereich unterstützt werden. Dafür werden wir 7 Millionen Euro bereitstellen.
Wir wollen 250.000 Euro im Haushalt nutzen, um ein Modellvorhaben zu starten, mit dem wir eine neue Form der dreijährigen dualen Erzieherausbildung in Thüringen etablieren. Bereits jetzt kann sich das Programm vor Zulauf kaum retten.
Im großen Komplex „Bildung“ dürfen Hochschulen und Forschung nicht fehlen. Mein Dank gilt hier Minister Wolfgang Tiefensee. Nicht zuletzt seinem Einsatz ist es zu verdanken, dass Thüringen in diesem so wichtigen Innovationsbereich eine hervorragende Entwicklung in dieser Legislatur verzeichnen kann. Seit dem Ende der letzten Wahlperiode im Jahr 2014 haben sich die Zuweisungen des Landes an die Thüringer Hochschulen um insgesamt 260 Millionen Euro erhöht. Durch die bereits verlängerte Rahmenvereinbarung IV erhalten die Hochschulen im Jahr 2020 einen Betrag von 465 Millionen Euro und haben damit über die laufende Wahlperiode hinaus Planungssicherheit. An diese guten Entwicklungen müssen wir in den kommenden Jahren anknüpfen, damit der Wissenschaftsstandort Thüringen weiterhin attraktiv bleibt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Impulsgeber und Motor für die regionale Wirtschaft. Durch exzellente Forschung, Lehre und Entwicklung ermöglichen sie Innovationen, die in Form von marktfähigen Ideen und neuen Produkten dringend benötigt werden. Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir zusätzlich zu den Vorschlägen der Landesregierung rund 2,7 Millionen Euro für Hochschulen, studenti
sche Angelegenheiten und Forschungsförderung zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zum Schwerpunkt „Sicherheit und Ordnung“. Es ist kein Geheimnis, dass wir in der Koalition miteinander gerungen haben, um die bestmögliche Lösung für eine Verbesserung der Personalsituation bei der Polizei zu finden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Insgesamt 142 zusätzliche Stellen finden sich in den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen mit einem Gesamtvolumen von 8,3 Millionen Euro, darunter 56 Planstellen im technischen Dienst zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Digitalisierungskonzepts „Polizei 4.0“. Auf diesem Weg wird unter anderem die IT-gestützte Kriminalitätsbekämpfung durch das Dezernat „Cybercrime“ im Landeskriminalamt gestärkt. Mit der Einstellung von zusätzlich 65 Tarifbeschäftigten werden gezielt Polizeivollzugsbeamte entlastet und im gleichen Umfang
und entsprechender Wertigkeit für den Vollzugsdienst freigesetzt. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Herr Kießling hier für die AfD gerade suggeriert hat. Sie nehmen die Wirklichkeit nicht so wahr, wie sie ist.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem der Vergangenheit packen wir an, indem wir den Beförderungsstau im mittleren Polizeivollzugsdienst durch Anpassung der Beförderungsgrenze im Besoldungsgesetz auflösen. Damit können perspektivisch mehr Polizeibeamte des mittleren Dienstes ein Beförderungsamt anstreben.
Unter rot-rot-grüner Regierungsverantwortung wurde zudem ein radikaler Kurswechsel bei der Polizeiausbildung vollzogen. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurde die Zahl der Polizeianwärter im Bildungszentrum der Polizei in Meiningen auf 260 gesteigert. Mit dem jetzt vorliegenden Haushalt wird diese Zahl weiter auf 300 erhöht.
Zusätzlich werden im Rahmen des Stellenpakts zehn zusätzliche Ausbilderstellen etabliert, um die Ausbildung personell und inhaltlich auf einen besseren Stand zu bringen. Mehr Polizeischüler bedeutet aber auch, dass mehr Kapazitäten in der Polizeischule notwendig sind. Auch hier haben wir vorgesorgt und eine halbe Million Euro für zusätzliche Lehrsaalkapazitäten eingestellt.
Beim Thema „Sicherheit“ dürfen die Feuerwehren nicht vergessen werden. Das Besondere daran: Sie machen das in den meisten Fällen im Ehrenamt. Wir können den vielen Mitgliedern in den freiwilligen Feuerwehren Thüringens eigentlich gar nicht genug für ihren Einsatz danken.
Sie riskieren Leib und Leben, um anderen Menschen zu helfen. Aus diesem Grund haben wir die Feuerwehrrente zusätzlich aufgestockt und wir erhöhen die Mittel für Investitionen für die Gemeinden, für Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Uniformen.
Sicherheit – da dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht fehlen. Wie bei der Polizei gilt es auch hier, den Pakt für den Rechtsstaat umzusetzen. Dafür hat Rot-Rot-Grün insgesamt 59 neue Stellen für Richter, Staatsanwälte und die notwendigen Mitarbeiter per Änderungsantrag gestellt.
Meine Damen und Herren, ein lebenswertes Thüringen macht sich für die Menschen in der Regel immer daran fest, was sie bei sich in der Region – vor allem aber im direkten Umfeld – vorfinden. An dieser Stelle kommen in den Haushaltsberatungen zwangsläufig die Kommunen und ihre Finanzausstattung ins Spiel. Wir haben in diesem Haushalt für die Kommunen so viel Geld vorgesehen, wie sie es noch nie hatten. 100 Millionen Euro sind schon im Vorfeld auf den Kommunalen Finanzausgleich draufgelegt worden und weitere 30 Millionen Euro werden wir jetzt noch hinzufügen. Das ist Geld, das die Kommunen pauschal erhalten. Das heißt, sie können es flexibel dort einsetzen, wo sie es gerade benötigen.
Meine Damen und Herren, ein Haushalt, der Thüringen lebenswert gestalten und erhalten will, kommt am Umwelt-, Natur- und Klimaschutz nicht vorbei, dem Zukunftsthema der letzten Monate, keine Frage. Aber bereits viel eher schon – mit den Verhandlungen zum vorliegenden Haushalt – haben sich Linke, Grüne und SPD auf gemeinsame Projekte zur Stärkung dieses Bereichs verständigt. Für den Landeshaushalt insgesamt gab es bereits mit dem Planvorschlag der Landesregierung ein ordentliches Plus. Von 2019 auf 2020 sollen die Mittel um rund 50 Millionen Euro anwachsen. Speziell im Einzelplan der Umweltministerin steigen beispielsweise die Mittel für Maßnahmen zur Energienutzung und Klimaanpassung um knapp 43 Prozent. Das ist ein klares Signal.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Der vorliegende Haushalt 2020 setzt deutliche Signale für Bildung, für die Sicherheit, den Klimaschutz und bei kommunalen Finanzzuweisungen. Es wird ordentlich investiert. Schulden sucht man vergebens, stattdessen wird weiter getilgt. Dieser Haushalt ist ein Haushalt für Thüringen, mit dem Anspruch, zu gestalten ohne zu überziehen. Dieser Haushalt ist solide aufgestellt. Bereits der Planentwurf der Finanzministerin, der uns im Januar vorgelegt wurde, war sattelfest zusammengestellt. Die steigenden Steuereinnahmen sind entsprechend etatisiert, genauso wie zusätzliche Zuweisungen des Bundes, beispielsweise 38 Millionen Euro für die Kitas. Das alles sorgt bereits für einen Anstieg des Gesamthaushalts.
Ebenfalls bereits in den Einzeletats der Ministerien eingepreist sind steigende Tarif- und Besoldungserhöhungen. Zusätzlich stehen ausreichende Mittel in der dafür vorgesehenen Personalverstärkungsrücklage zur Verfügung. Berücksichtigt wurden zudem vorausschauend die Korrekturen der letzten Steuerschätzung. Damit ist dieser Haushalt 2020 auf einem soliden Fundament gebaut.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich abschließend ganz besonders bei der Finanzministerin und den Mitarbeitern aus ihrem Haus bedanken, die uns zu allen Fragen des Haushalts unterstützt haben. Ich möchte mich auch bei den Haushaltsbeauftragten der einzelnen Ministerien bedanken, die viele Stunden mit uns zusammen im Koalitionsarbeitskreis und im Haushalts- und Finanzausschuss zugebracht haben. Ein herzlicher Dank geht an den Rechnungshof für die kritische Begleitung unserer Sitzungen. Mein Dank gilt aber auch der Landtagsverwaltung, die professionell die ganzen Sitzungen abgewickelt hat. Und zuletzt gilt mein Dank den Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die konstruktive Diskussion. Aber ganz besonderer Dank gebührt den drei Referenten, da schließe ich mich meinem Vorredner an. Die drei Referenten der Koalitionsfraktionen, die für den Haushalts- und Finanzausschuss zuständig waren, müssen jetzt erst mal schauen, dass sie sich wieder mal um ihre Familien kümmern können, damit auch das im Lot bleibt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aufgrund der Zeit – Freitagabend und einer der letzten Tagesordnungspunkte – will ich jetzt mal nicht weiter ausholen zur Bedeutung von IT und IT-Planungsrat. Zu FITKO hat die Finanzministerin hier die Details dargelegt. Die sollten wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss noch mal anschauen, insbesondere was die Finanzierung angeht und auch dieses Digitalisierungsbudget. Insofern ist das also folgerichtig. Und auch wenn wir das jetzt überweisen und im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, sehe ich kein Problem, dass wir den 30.09. hier als vorgesehenen Ratifizierungstermin
im Plenum erreichen. Insofern stimmen wir dieser Überweisung zu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe nicht in Protokollen nachgeguckt, wie oft meine Fraktion, ich persönlich oder Uwe Höhn, der damals Finanzsprecher war, Schattenhaushalte angeprangert und bekämpft hat im Laufe der Jahre. Wir hatten zu Beginn der Legislaturperiode einen Schuldenstand von 16 Milliarden Euro offiziell in der Schuldenstatistik. Alle Insider wussten aber, dass Sondervermögen – Vermögen in Anführungszeichen – Sonderschulden sind, die nicht in der offizi
ellen Statistik auftreten. Insofern ist es gut, dass wir, die Regierungskoalition, endgültig mit diesen Schattenhaushalten aufräumen. Keine verkappte Neuverschuldung über Sondervermögen mehr. Das vorliegende Gesetz ist der letzte konsequente Schritt auf diesem Weg. Verschuldung wird in Zukunft sauber und ordentlich und transparent dargestellt.
Meine Damen und Herren, die Sondervermögen stellen immer eine Besonderheit im Rahmen der Verfassung und der Landeshaushaltsordnung dar. Als abgesonderter Teil des Landeshaushalts, der durch ein Gesetz für bestimmte Zwecke errichtet wird, müssen nur die Zuführungen und Ablieferungen in den Haushaltsplan eingestellt werden. Und genau an dieser Stelle beginnen in der Regel die Probleme, denn mit jedem Sondervermögen ist immer eine Ausnahmemöglichkeit vom Vollständigkeits- und Einheitsgebot des Landeshaushalts verbunden. Richtig problematisch wird es, wenn einem Sondervermögen per Errichtungsgesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, selbst Kredite aufzunehmen, denn dann werden zusätzliche Schulden ganz bewusst am Haushaltsgesetzgeber vorbei gemacht. So haben wir Sondervermögen, die eigentlich Sonderschuldentöpfe sind. Versteckte Schuldenaufnahmen außerhalb des Kernhaushalts führen zu einer Verlagerung der Haushaltsrisiken und zu einem Teilentzug aus der parlamentarischen Kontrolle.
Meine Damen und Herren, das Teilvermögen „Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung“ diente ursprünglich zur Erfüllung des Wahlversprechens des damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Es waren schwache Umfragewerte, und mit diesem Versprechen sicherte er sich noch einmal die absolute Mehrheit. Aber um welchen Preis? Wir hatten Ende 2017 einen Schuldenstand von fast 450 Millionen Euro, jährliche Sonderkredite wurden in zweistelligen Millionenbeträgen aufgenommen. Die Belastung für den Landeshaushalt wird langfristig in die Milliarden gehen. Bis 2031 sind die Zahlen geschätzt worden: Es sind 1,5 Milliarden Euro, sage und schreibe 1,5 Milliarden Euro für ein einzelnes Wahlversprechen.
Meine Damen und Herren, nun zum Inhalt des Gesetzes: Die Nettokreditaufnahme innerhalb des Teilvermögens „Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung“ im Sondervermögen „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ wird unterbunden, zukünftig werden Kreditverpflichtungen und laufende Ausgaben durch Zuführungen direkt aus dem Landeshaushalt gedeckt. Dieser, damals von der CDU installierte Schattenhaushalt wird also regulär in den Kernhaushalt überführt. Die Landeshaushalte für die Jahre 2018 und 2019 und auch
die Eckwerte für den Landeshaushalt 2020 und die Mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2022 haben das berücksichtigt und tragen dem Rechnung. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon abenteuerlich, was Herr Kowalleck hier für ein Horrorszenario aufgemalt hat.
Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem staatlichen Lotto und finanzieren daraus seit Jahren – das ist schon 1994, zu der Zeit, als ich hier in den Landtag gekommen bin, der Fall gewesen – die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände und den Landessportbund.
Das ist überhaupt nichts anderes, das ist genau das Gleiche. Wir finanzieren zwei Verbände über diese Einnahmen aus dem staatlichen Lotto. Und das Ganze wollen wir erweitern und wenn Sie fragen: Warum wird es nicht einfach aus dem Haushalt oder das Geld woanders hergenommen oder sonst was? Das ist der politische Wille von Linken, Grünen und SPD, dass wir das so machen, über diese neue Sofortlotterie mit den 10 Euro für ein Los Grünes Herz. Wir haben uns darauf verständigt und wir haben entschieden, dass wir zwei Destinatäre aufnehmen wollen, nämlich die Stiftung Naturschutz Thüringen und den Landesverband Thüringen der Gartenfreunde. Das hat Kollege Hande
vorhin hier ausgeführt und auch, in welchem Verhältnis die Mittel fließen sollen. Und wir sehen darin überhaupt nicht diese Probleme, die Sie anführen.
Sie haben kritisiert, dass wir gegen eine Anhörung waren. Das sind nun einfach mal die Regeln. Ein Drittel des Landtags oder des Ausschusses entscheidet, ob eine Anhörung durchgeführt wird oder nicht. Sie haben die Anhörung beantragt und natürlich wird sie durchgeführt, das ist doch selbstverständlich. Aber wir haben keinen Sinn darin gesehen, jetzt – meinetwegen – die Stiftung Naturschutz zu fragen, was sie denn davon halten. Die kriegen Geld, die sind froh darüber. Wir haben aber erst recht keinen Sinn gesehen, die Verbände der privaten Lotterien zu fragen,
die weiter nichts, nichts anderes als ihr Ziel haben, das staatliche Lottomonopol kaputtzumachen. Die wollten wir nicht anhören. Wenn Sie das gern wollten, dann haben wir das, natürlich ist es geschehen, und wir haben das auch gelesen, was Sie uns aufgeschrieben haben. Aber Sie haben weiter nichts vor als das staatliche Lottomonopol kaputtzumachen, weil es um große Gewinne geht.
Wenn Sie die Problematik Spielsucht ansprechen, dann kann man überlegen, wo Spielsucht anfängt und wo sie aufhört. Wir sehen, dass bei dem staatlichen Lottomonopol die Spielsucht noch am geringsten gefördert wird. Wenn ich sehe, was private Anbieter dort machen, bei privat veranstalteten Lotterien, was im Internet passiert oder was an Spielautomaten passiert,
da wird die Spielsucht wesentlich stärker gefördert als bei dem, was wir hier vorschlagen.
Deshalb ist das ein Popanz, was Ihr hier aufgebaut habt.
Dann zum Abschluss noch, wenn Sie sagen, mobile Annahmestellen wären was ganz Schlimmes: Es ist doch nicht geplant, dass neben den 750 festen Annahmestellen jetzt an jeder Ecke ein kleiner Stand steht, der das 10-Euro-Los Grünes Herz verkauft. Es geht doch wirklich nur darum, dass zu ganz bestimmten Veranstaltungen die Möglichkeit gegeben sein muss, so etwas durchzuführen. Und das halten wir für richtig. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Lehrerinnen und Lehrer, die einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung des Unterrichts und vollen Einsatz bei der Bildung unserer Kinder leisten, Polizisten, die bei Wind und Wetter, an Wochenenden und Feiertagen für Sicherheit auf unseren Straßen sorgen, Feuerwehrleute, die rund um die Uhr auf dem Posten und bei Gefahr zur Stelle sind, die vielen Fachbeamten in den einzelnen Behörden, die sich für die Organisation unseres Gemeinwesens ins Zeug legen – die Thüringer Beamten und Richter leisten in zahlreichen Arbeitsfeldern hervorragende Arbeit. Darüber sind sich die Koalitionsfraktionen einig.
Deshalb ist es geboten, die Beamten und Richter angemessen zu entlohnen.
Wir müssen aber auch noch weiterdenken, nämlich an den Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte. Auch im öffentlichen Dienst ist der Fachkräftemangel spürbar. Deshalb muss es unser Ziel sein, Einkommensunterschiede zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst zu verringern. Wir brauchen einen starken und handlungsfähigen Staat.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Einnahmeentwicklung des Freistaats stand vor uns wieder die Aufgabe, auszuloten, in welchem Umfang das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen werden kann. Dahin gehend ist der vorgelegte Gesetzentwurf eine gute Nachricht an die rund 35.000 Thüringer Beamtinnen und Beamten im Landesdienst und in den Kommunen sowie die Richterinnen und Richter. Die Koalition aus Linken, Bündnisgrünen und SPD hat sich darauf verständigt, eine Übertragung des Tarifergebnisses zeitgleich und inhaltsgleich vorzunehmen, wobei natürlich jeder Insider weiß, dass inhaltsgleich nicht eins zu eins heißt, weil es im Beamtenrecht andere Regelungen gibt als im Tarifrecht.
Was beinhaltet nun der Gesetzentwurf konkret? Die Beträge der Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen werden rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um 3,2 Prozent angehoben. In weiteren Schritten werden die Grundgehälter zum 01.01.2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent erhöht. Die Anwärterbezüge werden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro angehoben. Die prozentualen Anhebungen erfolgen auch für den Kinder- und Familienzuschlag, die Amtsund allgemeine Zulage sowie für bestimmte Erschwerniszulagen und die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge der verschiedenen Zuschläge und des Überleitungsausgleichs. Durch diese systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses wird eine gleichmäßige Einkommensentwicklung von Tarifbeschäftigten sowie Beamten und Richtern sichergestellt.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss bedanke ich mich bei allen Beamten und Richtern in unseren Thüringer Landesbehörden. Sehen Sie die von RotRot-Grün vorgeschlagenen Besoldungserhöhungen als Wertschätzung und Anerkennung Ihrer geleisteten Arbeit an! Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, angesichts zunehmender Digitalisierung kommt der Softwarearchitektur und damit der Auswahl und Beschaffung von Software eine immer größere Bedeutung zu. Je digitaler unser Zeitalter wird, desto drängender ist die Frage, wie wir die Digitalisierungspolitik unseres Landes gestalten. Die Landesregierung hat mit der Glasfaserstrategie, der Strategie für eine digitale Gesellschaft und dem E-Government-Gesetz bereits wesentliche und weitreichende Schritte eingeleitet. Im Dezember hat das Kabinett per Beschluss 80 Millionen Euro für den weiteren Ausbau einer digitalen Verwaltung auf den Weg gebracht. Jetzt kommt der Antrag von RotRot-Grün im Vergleich dazu auf den ersten Blick vielleicht etwas fachspezifisch daher. Mancher würde sagen, das ist etwas für Nerds und Technikverliebte. Aber schaut man mal genau hin, ist dieses Image nicht nur überholt, es verkennt die vielfältigen Möglichkeiten von Open-Source-Programmen und -Anwendungen. Im Kern – und das haben wir in unserem Antrag auch ausführlich deutlich gemacht – geht es um Software, deren Quellcode frei zugänglich ist. Änderungen am Quellcode müssen
jederzeit erlaubt sein und die Software darf auch mit diesen Änderungen weiterverteilt werden.
Mit unserem Antrag wollen wir darauf hinweisen, dass erstens Open-Source-Anwendungen in den öffentlichen Verwaltungen, dort, wo es technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist, vorrangig eingesetzt werden, zweitens, Thüringer Unternehmen noch mehr von OSS profitieren können und, drittens, die Akzeptanz und Fähigkeit der Anwendung von Open Source gesteigert wird.
Meine Damen und Herren, neu ist diese Idee keinesfalls. Den meisten dürften klassische OSS-Anwendungen wie Firefox, OpenOffice oder das Verschlüsselungsprogramm VeraCrypt bekannt sein. Open-Source-Software hat sich darüber hinaus in den letzten Jahrzehnten einen guten Ruf in der ITSzene erworben und ist aus seiner Nische herausgekommen. Eine Studie aus dem Jahr 2015 hat beispielsweise ergeben, dass alle 30 Unternehmen im Dax, wozu Firmen wie Thyssenkrupp, Deutsche Telekom oder Siemens gehören, Open-Source-Software selbst nutzen und teilweise auch eigene Software frei zur Verfügung stellen.
Welche Vorteile bietet Open-Source-Software insbesondere im Vergleich mit Closed-Source-Software? Sie sind zunächst nicht an einen festen Anbieter gebunden. Damit ist die Weiterentwicklung beispielsweise von Fachanwendungen unter Berücksichtigung der eigenen Ansprüche einfacher und gezielter möglich. Die Kompatibilität mit anderen Programmen kann mitunter unkomplizierter hergestellt werden als bei starren Lizenzprodukten. Das muss nicht mal zwangsläufig extern vergeben werden, sondern kann gegebenenfalls auch mit hauseigener Fachkompetenz erfolgen. Und selbst wenn, jedes fähige Softwareunternehmen kann diese Aufgabe übernehmen, womit Open-Source zu einem zusätzlichen Wirtschaftsfaktor für Thüringen reifen kann, ähnlich wie in Spanien. Dort haben zahlreiche Regionen auf Open-Source-Software migriert und dies insbesondere als Instrument eingesetzt, um die lokale Wirtschaft zu fördern. Ziel ist der Aufbau regionaler IT-Kompetenz, um Abhängigkeiten von externen Anbietern zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, das Thema „Lizenzgebühren“ spielt eine Rolle. Diese entfallen. Man hat also eine ganz offensichtliche Einsparung. Gleichzeitig eröffnet die aufgezeigte Flexibilität, was die Erarbeitung des Quellcodes angeht, die Möglichkeit, schneller auf Sicherheitslücken reagieren zu können. Die habe ich in allen Programmen. Die Frage ist nur, kann ich selbst schnell Abhilfe schaffen oder den Fehler durch Expertenhilfe schnell beheben lassen oder muss ich darauf warten, dass ein Lizenzanbieter eine neue Version herausbringt,
die meine Anwendung wieder sicher macht vor Angriffen von außen. Das ist gerade für die Verwaltung, die mit zahlreichen sensiblen Daten arbeitet, eine wichtige Fragestellung. Hier liegen die Vorteile klar bei der Open-Source-Software.
Eigene Anwendungsmöglichkeiten entwickeln kann auch für die Zusammenarbeit mit den Thüringer Kommunen oder anderen Bundesländern förderlich sein. Entsprechende Verbundsysteme wie Bürgerinformationsportale können auf diesem Weg den Umfang und die Nutzerqualität erhöhen und so ganz direkt einen Beitrag zur Steigerung der Servicequalität der Verwaltungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern leisten.
Meine Damen und Herren, Open-Source-Software braucht wie jede Anwendung entsprechende Pflege, also ordentlichen Support. Das bringt auch entsprechenden Schulungsbedarf mit sich. Einfach mal irgendeine Anwendung anschaffen und installieren und sagen, die bauen wir jetzt mal um, klappt nur, wenn allen Beteiligten klar ist, was alles daran hängt. Deshalb haben wir in den Punkten 4 und 5 unseres Antrags speziell darauf geachtet, dass parallel zur verstärkten Einführung von OSS auch die Förderung der Akzeptanz einerseits und die Weiterbildung andererseits gefördert werden. Klar ist auch, dass wir für unsere Verwaltung Software brauchen, die ihren Job macht und den Anforderungen entspricht. Wirtschaftlichkeit, Datenschutz, Anwenderfreundlichkeit und Sicherheit dürfen nicht außer Acht gelassen werden und müssen in der Abwägung eine Rolle spielen.
Ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag in Thüringen einen weiteren Schritt gehen können. Natürlich gibt es bereits heute Open-Source in der Verwaltung und die Landesregierung hat bereits mit dem E-Government-Gesetz den vorrangigen Einsatz festgeschrieben. Wir sind also schon mal auf dem richtigen Weg, trotzdem kann ein Blick über den Tellerrand nicht schaden, um zu sehen, was noch besser werden kann.
In Frankreich hat die französische Gendarmerie sowohl auf dem Arbeitsplatz wie auch im Back-Office auf freie Betriebssysteme und Büroanwendungen umgestellt. In den USA sind staatliche Einrichtungen wie die NASA dazu verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihrer selbstentwickelten Codes unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Schweden hat bereits 2010 für mehr als 6 Millionen Euro OSS-IT bezogen. Auch für Thüringen wollen wir einen weiteren Stein in Richtung digitaler Zukunft anstoßen. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, und zwar zur Berichterstattung über den Mittelfristigen Finanzplan 2018 bis 2022. Die Landesregierung hat uns diesen im vergangenen Sommer vorgestellt und wir haben damals beschlossen, ihn im Haushalts- und Finanzausschuss, wie das üblich ist, zu beraten. Diese Beratung erfolgte am 21. September des vergangenen Jahres und wir haben uns dort einvernehmlich auf eine schriftliche Anhörung geeinigt und diese auch beschlossen.
Bei der Anhörung hatten wir eine sehr gute Beteiligung, sehr viele Rückmeldungen und die Anhörung war auch breit gefächert. Von Wirtschaftsverbänden bis zu den Gewerkschaften haben wir ein sehr gutes Stimmungsbild bekommen. Auch der Rechnungshof hat, so wie wir das von ihm gewohnt sind,
eine qualifizierte Stellungnahme zum Mittelfristigen Finanzplan abgegeben. Wenn wir uns anschauen, was dort an Aussagen gekommen ist, dann haben wir die unterschiedlichsten Meinungen vernehmen können. Auf der einen Seite wurde argumentiert, wir haben hohe Altschulden und sollten doch möglichst mehr Geld in die Schuldentilgung stecken, bis hin zu dem Spektrum auf der anderen Seite, die gesagt haben, nur nicht mehr Geld in die Schuldentilgung stecken, sondern jetzt investieren, wenn wir das Geld haben, weil nicht getätigte Investitionen auch Nachteile mit sich bringen und zukünftige Ausgaben erzeugen – also ein ganz breites Meinungsspektrum.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diese Stellungnahmen am 26. Oktober ausgewertet und er empfiehlt Ihnen mehrheitlich, den Mittelfristigen Finanzplan 2018 bis 2022 zur Kenntnis zu nehmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat uns einen Haushalt für 2020 vorgelegt, der auf eine kluge finanzpolitische Kontinuität setzt, der Bewährtes aufgreift, der Vorsorge für die Zukunft unseres Landes trifft.
Mit einem Gesamtvolumen von knapp über 11 Milliarden Euro liegt das Augenmerk auf einer ausgewogenen Mischung aus Tilgung von Altschulden, aus Vorsorge für schlechtere Zeiten und aus Investitionen, die für die Entwicklung Thüringens ganz wichtig sind. Wir schaffen mit diesem Haushalt finanzielle Planungssicherheit für 2020, finanzielle Planungssicherheit für Kommunen, Verbände, Initiativen, finanzielle Planungssicherheit für eine mögliche langwierige Phase der Regierungsbildung nach der Landtagswahl im Oktober dieses Jahres.
Wenn Herr Kowalleck die Koalitionsfraktionen hier mit „Geisterfahrer“ tituliert und Herr Kießling über „Taschenspielertricks“ redet, dann empfehle ich den beiden, ihre Wortwahl zu überdenken, andererseits inhaltlich auf dem Teppich zu bleiben.
Die Mittelfristige Finanzplanung bis 2022, die die Basis für diesen Haushaltsentwurf ist, zeigt, dass die Realität ganz anders aussieht, als Sie sie hier dargestellt haben. Die Schwarzmaler der vergangenen Jahre lagen falsch und nicht nur knapp, sondern um Lichtjahre daneben.