Protokoll der Sitzung vom 05.11.2015

… gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dittes?

Herr Emde, Sie haben jetzt... – bin ich falsch?

Er hat Nein gesagt.

Nein, ist alles in Ordnung, Herr Dittes. Sie können gern fragen.

Herr Emde, wenn wir uns einig sind, ist das ausreichend in dem Moment. Sie haben gerade eine Funktion des 9. November, Reichspogrome, nicht falsch beschrieben, aber genau vor dem Hintergrund der von Ihnen vorgenommenen Beschreibung dieses Tages: Halten Sie es wirklich für sachgerecht, diesen Tag als Gedenktag der demokratischen Selbstbesinnung einzuführen?

Ich wollte gerade dazu kommen, Herr Dittes, denn es ist ja am Ende auch so, dass Herr Ministerpräsident Ramelow, als er zu diesem Tagesordnungspunkt gesprochen hat, als wir zuletzt dieses Gesetz besprachen, diesen 9. November vorgeschlagen hat. Und nun weiß Herr Ramelow genauso wie wir alle, dass es an dem 9. November eine ganze Reihe von Ereignissen in der deutschen Geschichte gibt. Es ist eben nicht nur der Tag des Mauerfalls. Es gibt positive Ereignisse, die auch die Demokratie in diesem Lande stützen, es gibt aber eben genauso gut sehr negative Ereignisse an diesem 9. November, wozu natürlich die Reichspogromnacht gehört. Wir können doch die Dinge nicht ausblenden. Jetzt ist eben die Frage: Wie gehen wir damit um? Verschweigen bringt gar nichts. Wir müssen darüber reden. Ob wir es nun als einen Gedenktag ausdrücken oder ob es darum geht, dass wir nachdenken oder dass wir erinnern, darüber können wir gern noch mal sprechen und können ja auch über die Art und Weise, wie wir das im Gesetz dann letztendlich formulieren, noch einmal reden. Aber wichtig ist, dass wir an die Ereignisse, ob sie nun positiv oder negativ sind, erinnern, ihrer gedenken und dass wir das immer wieder ins Gedächtnis rufen. Da sind wir doch vollkommen auf einer Linie. Deswegen möchte ich einfach noch mal

bitten, Frau König, Sie sollten wirklich noch mal nachdenken, ob Sie uns als CDU-Fraktion in Gänze eine Nähe, so habe ich das herausgehört, zu der von den Nationalsozialisten in Gang gesetzten Judenverfolgung unterstellen. Das ist in keinster Weise gerechtfertigt. Ich sage das jetzt auch in ganz ruhigem Ton, weil ich es nicht für angemessen halte, wenn man hier solche Unterstellungen in den Raum stellt.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das hat sie nicht gesagt!)

Deswegen noch einmal: Es gibt einen Konsens zu Gedenktagen. Welche das sind und wie wir genau die Hintergründe beleuchten und begründen wollen, lassen Sie uns das gemeinsam in den Ausschüssen erörtern. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD; Abg. Gentele, fraktionslos)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das kann ich nicht erkennen.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? 3 Gegenstimmen aus der Fraktion Die Linke. Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen.

Wir stimmen nun über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Und 1 Gegenstimme!)

und 1 Gegenstimme aus der Fraktion Die Linke ist die Ausschussüberweisung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Federführung!)

Entschuldigung. Wir müssen noch über die Federführung abstimmen. Ich gehe davon aus, dass es der Innen- und Kommunalausschuss sein soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit einigen Stimmenthaltungen liegt die Federführung beim Innen- und Kommunalausschuss.

Entsprechend unserer Vereinbarung rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 14

Neuen Strommarkt im Thüringer Interesse gestalten Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1092

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Harzer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Neuen Strommarkt im Thüringer Interesse gestalten“ heißt der Antrag, den die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen heute in den Thüringer Landtag eingebracht haben. Kurz zur Begründung: Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 die Leitziele für die Umgestaltung des Energiesystems in Deutschland gesetzt. So soll bis 2050 unser Bedarf an Primärenergie nur noch halb so groß sein wie im Jahr 2008. Gleichzeitig soll der Anteil der erneuerbaren Energien ausgebaut werden auf 60 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs im Jahr 2050. Die Energieversorgung in Deutschland soll unabhängig werden von begrenzt verfügbaren fossilen Energieträgern und damit nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch dauerhaft sicher und wettbewerbsfähig. Mit dem Weißbuch, im Juli 2015 veröffentlicht, „Ein Strommarkt für die Energiewende“ sowie dem Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende hat die Bundesregierung ausgehend von dem Energiekonzept Grundsatzentscheidungen vorgelegt, die im Wesentlichen bis Ende 2016 in Form von Gesetzesnovellen und Verordnungen umgesetzt werden sollen. Natürlich wird davon aufgrund der Bundesgesetzgebung auch Thüringen betroffen sein – Thüringen mit seiner speziellen Struktur, mit einer Stromversorgung, die weitgehend in kommunaler Hand ist, ohne Kernkraftwerke, ohne Kohleverstromung, mit hauptsächlich erneuerbarer Energieerzeugung und KWK und einem großen Anteil an Importenergie, da Thüringen knapp die Hälfte seines Stromverbrauchs selbst herstellt.

Diese Auswirkungen für Thüringen mit seinen Besonderheiten, die ich gerade genannt habe, sind natürlich zu beachten und zu betrachten. Es ist zu versuchen, dort direkt bei der Gesetzgebung in den nächsten Monaten Einfluss zu nehmen für die Thüringer Interessen, die sich aus KWK-Novelle, aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, aus Ausschreibungen Photovoltaik/Windenergie sowie aus dem Netzausbau ergeben. Ich möchte daran erinnern, gerade beim Netzausbau ist Thüringen stark betroffen, nicht nur mit der jetzigen gebauten Thüringer Strombrücke, auch mit der P44 Schalkau-Grafen

rheinfeld und mit den geplanten HGÜ-Hochspannungstrassen, Gleichstromtrassen.

Thüringen legt seine Schwerpunkte in den Bereichen auf die Senkung des Endenergieverbrauchs, auf die Erhöhung der Energieeffizienz, auf die Minderung des CO2-Ausstoßes, auf den Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien und auf die stärkere Einbeziehung des Themas „Energie und Klima“ in Forschung und Entwicklung und natürlich auch in Aus- und Weiterbildung.

Von daher halten wir es für notwendig, hier im Landtag auch über die energiepolitischen Ziele im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Energiewende in Deutschland zu debattieren und der Landesregierung für die Verhandlung im Bundesrat vorzugeben und aufzugeben, wie der Landtag diese Probleme sieht. Deswegen heute dieser Antrag und es wäre, denke ich, ein deutliches Zeichen, wenn die Opposition diesen Punkten auch zustimmen könnte und wenn Thüringen hier gegenüber dem Bund mit einer Stimme spricht und somit der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Umwandlung der Energiesysteme in Deutschland im Zuge der Verbesserung des Klimas oder des Schutzes unseres Klimas zustimmen könnte. Damit ist der Antrag eingebracht. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Siegesmund das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich bei den Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich für den Antrag „Neuen Strommarkt im Thüringer Interesse gestalten“ bedanken und erstatte dazu gern einen Sofortbericht.

Gerade im Vorfeld von Paris, gerade jetzt, wo wir uns mitten im Klima- und Energieherbst befinden, in dem entscheidende Weichenstellungen auf Bundesebene getroffen werden, ist es wichtig, darüber zu sprechen, welche Interessen das Land Thüringen Richtung Bund adressiert. Die aktuelle Agenda der Energiepolitik ist komplex, sie ist zukunftsweisend. Das ist eben bei der Antragseinbringung schon deutlich geworden.

Worüber reden wir? Wir reden über das Strommarktgesetz, die Novelle des KWK-Gesetzes, wir reden über die Novelle der Anreizregulierungsverordnung, das Ausschreibungsdesign zur Förderung von Anlagen für erneuerbare Energien – viele ver

(Vizepräsidentin Jung)

schiedene Baustellen. Die derzeit auf Bundesebene sich in Planung befindlichen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen für das Gelingen der Energiewende und die eben genannten vier Gesetze werden die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch entscheidend bestimmen. Sie werden auch Einfluss darauf haben, wie die Energiewende in Thüringen in den nächsten Monaten, ja, Jahren vorankommt. Ich begrüße es daher noch mal ausdrücklich, dass wir uns damit heute beschäftigen können und will zu einigen Punkten gemäß dem Antrag auch dezidiert Stellung nehmen.

Zum Stichwort „Erzeugung“: Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Transformationsprozess ist in vollem Gang. Der Anteil der Erneuerbaren nimmt zu. Wir hatten im Juli einen Tag, an dem über 84 Prozent erneuerbarer Strom im Netz war und der deutlich macht, was möglich ist. Der Strommarkt befindet sich aber auch in einer Übergangsphase, in der er vor allen Dingen eines braucht: ganz viele Mechanismen, um Flexibilität zu organisieren. Er muss es schaffen, Erzeugung und Verbrauch eben auch bei steigenden Anteilen von Wind- und Sonnenstrom zu synchronisieren – eine Herkulesaufgabe. Der Markt muss dafür sorgen, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind und dass diese Kapazitäten auch tatsächlich effizient eingesetzt werden. Das Stichwort dafür ist Flexibilität im Stromsystem, das heißt flexible Erzeugung, flexible Nachfrage und Speicher. Das Ganze braucht auch einen neuen rechtlichen Rahmen, der ein hohes Maß an Versorgungssicherheit garantiert. Da darf es keine Abstriche geben. Deswegen unterstütze ich ausdrücklich die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, den erweiterten Strommarkt 2.0 als Säule, als Grundinstrumentarium für diese große Aufgabe zu wählen. Die Bundesregierung hat sich damit für eine Weiterentwicklung des Strommarkts und gegen die Kapazitätsmärkte entschieden. Damit ist sie auf dem richtigen Weg. Es besteht damit die Chance, die Effizienz des künftigen Stromsystems maßgeblich zu stärken.

Ein Entwurf des Strommarktgesetzes liegt uns seit Mitte September vor. Was genau sind die Details? Zum einen die rechtliche Verankerung der freien Preisbildung, die bessere Einbindung des deutschen Strommarkts in den europäischen Markt, auch – und das ist wichtig – die Überwachung der Versorgungssicherheit durch ein Monitoring, die Einführung einer Kapazitätsreserve und diverse andere Punkte. Fakt ist aber auch, dass Braunkohlekraftwerke ein Teil dieser Reserve ausmachen. Die Diskussion um die Frage der Braunkohle kommt in Thüringen immer zu kurz, weil man meint, dadurch, dass wir keine Kraftwerke haben, müssten wir auch nicht darüber sprechen. Das halte ich aber für falsch und ich will auch begründen, warum.

Ich bedaure – und das will ich vorausschicken –, dass die Bundesregierung ihren Vorschlag vom Frühjahr nicht weiter verfolgt hat. Der Vorschlag war, einen Klimaschutzbeitrag einzuführen, ein intelligentes Instrument, um die geplanten CO2-Minderungen im Stromsektor effizient zu erreichen. Allein, man ist eingeknickt vor der Kohlelobby. Wenn man aber langfristig die Energie- und Klimaziele – das Stichwort „Dekarbonisierung“ hat diesen Sommer an ganz vielen Stellen eine Rolle gespielt – verfolgt, kommt man um das Stichwort „Kohle“ auch nicht herum. Stattdessen gibt es jetzt Folgendes: Es gibt eine sogenannte Klimareserve mit 2,7 Gigawatt, die allein nur für Braunkohlekraftwerke gedacht ist. Damit steht eines fest, die Klimareserve ist in Wahrheit eine Kohlekraftreserve. Warum hat das für uns auch eine Bedeutung? Weil diese Kohlereserve uns 230 Milliarden Euro Kosten im Jahr bescheren wird und diese 230 Milliarden Euro – Entschuldigung: 230 Millionen Euro – Kosten im Jahr werden auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, also auch auf Thüringen umgelegt. Und zum Zweiten werden diese auch auf die Netzentgelte gewälzt und damit sind auch wir diejenigen, die davon betroffen sind. Da hat die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen, die wir aus Thüringen heraus nur rundherum ablehnen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zum zweiten Gesetzespaket kommen, zur Novelle des KWK-Gesetzes. Wir haben die Novellierung eingefordert, weil wir nachhaltig eine Verbesserung der Marktsituation klimafreundlicher KWK-Anlagen brauchen. Unstrittig unter uns allen über alle Parteigrenzen hinweg ist doch Folgendes: KWK ist ein wesentlicher Baustein für eine bedarfsgerechte Strom- und Wärmeversorgung. Wir als Landesregierung haben uns für die Stärkung kleinerer Erzeugungseinheiten eingesetzt, weil das nun mal Thüringen ist, weil kleine KWK-Anlagen Thüringens Akteure ausmachen. Konkret haben wir uns mit eigenen Anträgen über den Bundesrat eingebracht. Ich werde die Thüringer Interessen dazu morgen im Bundesrat vertreten. Um welche Punkte wird es da gehen? Erstens, die Förderung kleinerer KWK-Anlagen unter 2 Megawatt, die erhalten bleiben soll, und zweitens um eine Erhöhung der Bestandsförderung von 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf 2,5 Cent.

Wir haben die Initiative ergriffen, weil wir uns gegen eine drohende Schlechterstellung von Anlagen, die bereits durch das bisherige Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert wurden, stellen wollen, stellen müssen, um in Thüringen unsere Interessen zu vertreten. Die Hürde – das ist die positive Nachricht hier – der Ausschüsse im Bundesrat haben unsere Anträge genommen. Jetzt müssen wir sehen, wie der Bundesrat morgen entscheidet. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.

(Ministerin Siegesmund)

Ich will zum Bereich Fotovoltaik kommen und in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einsteigen. Im EEG ist die jährlich angestrebte Gesamtleistung neu installierter Fotovoltaikanlagen gesetzlich verankert. Das Ziel sind 2.400 bis maximal 2.600 Megawatt; mit einem Zubau von 1.900 Megawatt wurde das Ziel im vergangenen Jahr deutlich verfehlt. Das merken wir auch, wenn wir uns in der Thüringer Fotovoltaikbranche umhören. Wir brauchen also wieder einen realistischen Zubaupfad und müssen uns über die weitere Erhöhung verständigen.

Dezentrale Versorgungsprojekte und Bürgerenergieprojekte gehören für die Akzeptanz erneuerbarer Energien ebenso mit dazu, weil es hier auch um regionale Wertschöpfung geht. Deswegen setzen wir uns bei dieser Novelle umso mehr dafür ein, dass der Erhalt der Bürgerenergie und die Akteursvielfalt gesichert werden. Das sind zentrale Bausteine aus Thüringen hinaus. Auch hier bereiten wir Initiativen vor und setzen uns dafür nachdrücklich ein.

Ich möchte zum Thema „Verteilung und Transport“ kommen – ebenso ein Punkt, der im Antrag angesprochen wird: Fakt ist doch, eine wettbewerbsfähige und sichere Stromversorgung braucht auch moderne und leistungsfähige Netze. Unsere Maximen lauten aber ganz klar: strikte Befolgung des sogenannten NOVA-Prinzips, das heißt: Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau und Einsatz neuer Technologien, wie Hochspannungsgleichstromübertragung, Erdverkabelung oder Hybrid. Diese Ziele finden sich auch im Landesprogramm 2025 wieder. Dort haben wir den Anspruch der Trassenbündelung, den Vorrang der Modernisierung und die Vermeidung von wesentlichen Beeinträchtigungen von Mensch, Natur und Umwelt sowie des Landschaftsbilds verankert.

Viel Bewegung gibt es derzeit in der politischen Diskussion beim Thema „Erdkabel“. Die Bundesregierung hat am 1. Juli energiepolitische Eckpunkte beschlossen. Danach soll bei der Errichtung der HGÜ-Stromautobahn vorrangig die Erdverkabelung zum Einsatz kommen. Bis dato ist aber – das muss man hier heute so klar konstatieren – noch vieles in dem Bereich sehr unklar. Die Landesregierung unterstützt den Einsatz von Erdkabeln. Wir sind aber der Meinung, dass man im Einzelfall die verträglichste Lösung umsetzen muss. Deswegen bringen wir uns in diesen Diskussionsprozess ganz aktiv ein.

Sehr geehrte Damen und Herren, frisch auf dem Tisch liegt der erste Entwurf zum „Netzentwicklungsplan 2015 bis 2025“. Den haben die vier Übertragungsnetzbetreiber am 30. Oktober veröffentlicht und der BNetzA übergeben. Der Bericht beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von Leitungen, sondern dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen einzelnen Netzknoten. Im Entwurf wird die „EEG-Novelle 2014“ vollständig

berücksichtigt. Außerdem waren die Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert, Alternativen zu bestimmten Vorhaben zu entwickeln. Zu diesem Entwurf wird die Landesregierung bis zum 13.12. Stellung nehmen. Für Thüringen stellt sich vor allen Dingen die Frage: Was passiert mit der sogenannten P44? Der Abgeordnete Harzer hatte das angesprochen. Dieses Vorhaben sah bisher die Errichtung zweier Drehstromsysteme 380 kV zwischen Altenfeld und Grafenrheinfeld vor und war in die Einzelmaßnahmen Altenfeld-Schalkau und Schalkau-Grafenrheinfeld gegliedert. Zu seiner Umsetzung war bisher der Neubau einer Trasse durch das sensible Heldrunger Unterland vorgesehen, was die Thüringer Landesregierung ganz strikt abgelehnt hat. Diese strikte Ablehnung scheint endlich Früchte zu tragen, denn die Betreiber präsentieren im „Netzentwicklungsplan 2015“ erstmals eine Alternative zur P44, die ohne Trassenneubau in Thüringen auskommt. Stattdessen ist die Aufrüstung bestehender Leitungen vorgesehen. Der Druck der Landesregierung zeigt also Wirkung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ebenso wichtig ist für Thüringen der sogenannte HGÜ-Korridor D. Sein Eckpunkt soll von Gundremmingen nach Landshut an der Isar verlagert werden, das ist in Bayern. Die Planungen der Netzbetreiber zeigen, dass dies aus technischer Sicht möglich wäre. Die letzte Entscheidung fällt hier aber der Bundesgesetzgeber. Ich will einen Punkt, den der Abgeordnete Harzer erwähnt hat, ausdrücklich unterstreichen. Das eine ist das Sitzen hier auf den Oppositionsbänken, das andere, wenn wir wissen, dass wir beim HGÜ-Korridor D den Bundesgesetzgeber als Adressaten haben, der entscheidet, dann muss klar sein, dass auch die Opposition sich zu ihrer Verantwortung bekennen muss. Wer im Bund mitregiert, hat auch Einfluss auf die Frage, wo der sogenannte HGÜ-Korridor D entlanggeht. Also erwarte ich auch, dass Sie an dieser Stelle Verantwortung für das Land übernehmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Stichwort „Netzentgelte“ will ich auch zwei Worte verlieren, weil es eine müßige Diskussion ist. Wir haben uns in Grünbuch- und in Weißbuch-Debatten intensiv eingebracht, weil es nicht fair und schon gar nicht solidarisch ist, dass wir in der Regelzone 50Hertz die höchsten Netzentgelte zahlen. Schon gar nicht fair und schon gar nicht solidarisch ist, dass 50Hertz diese überproportional noch mal um 30 Prozent erhöhen möchte.

Man sollte sich aber sehr genau anschauen, welche Lösungen es gibt. Im Weißbuch steht ja nur, man will sich auf Bundesebene für ein solidarisches Netzentgelt einsetzen. Das finde ich höchst span