Protokoll der Sitzung vom 25.11.2015

Landesebene soll zugleich – ich sprach es auch bereits an – das Wahlalter auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre abgesenkt werden. Hierfür haben sich – mit Ausnahme der Jungen Union – durchgehend alle angehörten Jugendverbände – ich nenne sie hier nochmals: DGB-Jugend, der Landesjugendring Thüringen, die Thüringer Linksjugend [‘solid], die Jusos Thüringen, die Grüne Jugend, das Jugendforum Thüringen, der Nachhaltigkeitsbeirat Thüringen, der Deutsche Bundesjugendring, der Stadtjugendring, die Naturfreundejugend Thüringen und die Sozialistische Jugend Deutschlands – die Falken –, ausdrücklich alle haben sich für eine Absenkung des aktiven Wahlrechts ausgesprochen.

Wir glauben, dass Jugendliche auch im Alter von 16 Jahren nach den Erfahrungen der Jugendverbände nicht nur politisch interessiert, sondern auch befähigt sind, eine Wahlentscheidung zu treffen. Die DGB-Jugend hat ein sehr schönes Beispiel dazu vorgetragen, nämlich dass die Jugendlichen für ihre Ausbildungsvertretungen schon lange ihre Vertretungen im Betrieb wählen, und auch die Erfahrungen mit dem Betriebsverfassungsgesetz zeigten, dass Jugendliche auch schon mit 16 Jahren bereit und in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen. Deswegen fühlt sich die Landesregierung auch im Licht der Anhörung und der Diskussion in ihrem Vorhaben bestärkt, eine Herabsetzung des Wahlalters weiter voranzutreiben und zu unterstützen. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Landesregierung, der Herabsetzung des aktiven Wahlalters sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die zweite Beratung zu beiden Gesetzentwürfen und eröffne die Aussprache zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache bzw. ich schließe die dritte Beratung.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Zunächst zur Abstimmung zu Teil I der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1336, also über das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen. Wer ist dafür? Danke schön. Wer ist dagegen? Gegenstimmen aus den Reihen der CDUFraktion, der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Enthaltungen der Abgeordneten Krumpe und – ach jetzt fällt mir doch … – Gentele. Entschuldigung, Herr Gentele, mit Namen ist das so eine Sache. Zustimmung der Koalitionsfraktionen. Ich stelle gemäß § 41 Abs. 4 der Geschäftsordnung fest, dass die nach Artikel 83 Abs. 2 der Landesverfassung not

wendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder zur Änderung der Verfassung nicht erreicht worden ist.

(Beifall AfD)

Wir kommen jetzt – Moment – zur Abstimmung über den Teil II der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/1336, also über das Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes. Wer stimmt zu? Entschuldigung. Kleinen Augenblick. Stopp. Meine Damen und Herren, es gab eine kleine Unstimmigkeit in den Unterlagen des Sitzungspräsidiums. Ich bitte um Entschuldigung. Wir setzen jetzt fort die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 6/685. Das ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/1358. Wer gibt dem seine Zustimmung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, ein Antrag zur Geschäftsordnung?

Nein, ich beantrage namentliche Abstimmung.

Sie beantragen namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/1358. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Hatten alle die Gelegenheit zur Stimmabgabe? Da regt sich kein Widerspruch. Ich bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich habe das Ergebnis der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses in der Drucksache 6/1358. Es wurden 85 Stimmen abgegeben. Davon stimmten 47 mit Ja, 37 mit Nein und 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 1). Damit ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/685 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/1358. Auch hier ist mir namentliche Abstimmung angezeigt und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Hatten alle die Gelegenheit, die Stimme abzugeben? Das ist offenkundig der Fall. Dann bitte ich um Auszählung.

Hier ist das Ergebnis der Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 6/685 in zweiter Beratung. Abgegebene Stimmen: 84, Jastimmen: 47,

(Minister Dr. Poppenhäger)

Neinstimmen: 36 bei 1 Enthaltung (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es wäre jetzt sehr hilfreich, wenn Sie sich auf Ihre Plätze begeben würden, damit wir die erforderliche Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf vornehmen können. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen, bitte. Danke schön. Und die Stimmenthaltungen. 1 Stimmenthaltung vom Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen kamen aus

den Reihen der CDU- und AfD-Fraktion und die Zustimmung kam von den Koalitionsfraktionen und den Abgeordneten Krumpe und Helmerich. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich schließe die heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr.

Ende: 18.26 Uhr