Schüler- und Auszubildendenticket zügig einführen – Jugendliche und Eltern entlasten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/88 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/1324
Abgeordneter Primas hat sich schon auf den Weg gemacht, um aus dem Ausschuss zu berichten. Bitte, Herr Primas, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 4. Plenarsitzung vom 28. Januar 2015 ist der Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend –, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den
Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 19. Februar 2015, in seiner 4. Sitzung am 19. März 2015, in seiner 6. Sitzung am 23. April 2015, in seiner 12. Sitzung am 24. September 2015 und in seiner 14. Sitzung am 29. Oktober 2015 beraten, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und dieses in seiner 12. Sitzung am 24. September 2015 ausgewertet.
Wir haben zahlreiche Hinweise von den Anzuhörenden bekommen, die die Landesregierung in die Konzepterarbeitung einfließen lassen kann. Dafür möchte ich im Namen der Mitglieder des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten herzlich danken.
Der Antrag ist vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit folgenden Änderungen angenommen worden:
Erstens: Nummer 1 bleibt unverändert, wir erwarten also nachher den Bericht von Frau Ministerin Keller.
c) nach den Worten „so dass“ werden die Worte „zum Start des Berufsbildungsjahres 2015/2016 bereits“ gestrichen.
Die mitberatenden Ausschüsse haben ihre Beratungen wie folgt durchgeführt: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Antrag in seiner 16. Sitzung am 17. November 2015 beraten, der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Antrag in seiner 12. Sitzung am 19. November 2015 beraten. Beide Ausschüsse haben der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt.
Ich darf mich für die konstruktive Mitarbeit in den Ausschüssen bedanken und freue mich, dass die Koalitionsfraktionen sich haben überzeugen lassen, dem Antrag der CDU zuzustimmen. Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Primas, für diesen Bericht aus dem Ausschuss. Ich frage noch mal, ob die AfDFraktion das Wort zur Begründung für den Alternativantrag wünscht. Das ist nicht der Fall, sodass ich die Aussprache eröffne. Frau Ministerin, möchten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Der Schüler- und Auszubildendenverkehr findet in Thüringen überwiegend im öffentlichen Personennahverkehr statt. Lassen Sie mich hierzu zunächst einige allgemeine Ausführungen machen.
Wir unterscheiden beim öffentlichen Personennahverkehr zwischen dem Straßenpersonennahverkehr mit Bussen und Straßenbahnen – Aufgabenträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Nordhausen – und dem Schienenpersonennahverkehr, für den das Land selbst zuständig ist. Infolge der Kostenentwicklung, besonders für Löhne, Treibstoff und sonstigen Beschaffungsaufwand im Schienenpersonennahverkehr, auch durch steigende Infrastrukturkosten, steigt der Fehlbetrag im ÖPNV trotz höherer Fahrgelderlöse kontinuierlich an.
Das Gesamtdefizit im straßengebundenen ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen beträgt in Thüringen derzeit circa 163 Millionen Euro. Dieser Fehlbetrag ist durch die öffentliche Hand auszugleichen. Berücksichtigt man die gesetzlichen Zuschüsse des Freistaats an die Verkehrsunternehmen und die freiwillige Finanzhilfe an die kommunalen Aufgabenträger, die im Jahr 2014 67,7 Millionen Euro betrugen, verbleiben immer noch mehr als 95 Millionen Euro, die in den kommunalen Haushalten bereitgestellt werden müssen. Für die Bestellung des Verkehrsangebots im Schienenpersonennahverkehr wurden durch das Land im Jahr 2014 rund 200 Millionen Euro ausgegeben. Schüler und Auszubildende fahren mit dem ÖPNV bereits jetzt thüringenweit preiswerter. Wenn sie Wochen-, Monatsoder Jahreskarten erwerben, erhalten sie 25 Prozent Rabatt gegenüber den Jedermannpreisen. Diese Mindereinnahme gleicht das Land den Verkehrsunternehmen aus.
Im Zusammenhang mit dem thüringenweiten Azubiticket ist zu beachten, dass eine Tarifhoheit der Verkehrsunternehmen besteht. Dies bedeutet, dass die Landesregierung nicht einfach einen Azubitarif festsetzen kann. Dies kann nur durch die jeweiligen Aufgabenträger in Abstimmung mit dem Land erfolgen. Auch bei Verbundtarifen, die die Benutzung aller Verkehrsträger mit nur einem Fahrschein zulassen, müssen sich alle Aufgabenträger einig sein. Durch die Festsetzung solcher Höchsttarife entsteht eine finanzielle Ausgleichspflicht. In Bezug auf die Einführung eines Schüler- und Azubitickets hat der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten eine Anhörung durchgeführt,
wir haben es eben vom Vorsitzenden gehört. Von den Beteiligten wurden dabei viele Anregungen und Ideen geäußert, für die ich mich an der Stelle herzlich bedanken möchte.
In Bezug auf eine Realisierung des sogenannten Solidarmodells, bei dem sich alle Auszubildenden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des ÖPNV beteiligen müssen, steht vor allem die Frage im Raum, wer die Azubis zur Aushandlung des Tarifs gegenüber den Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmen vertritt. Erforderlich wäre eine mit dem Studentenwerk vergleichbare Vertretungskörperschaft für Auszubildende, die es derzeit allerdings nicht gibt.
Des Weiteren müsste sichergestellt werden, dass sich alle Azubis dem Solidarmodell unterwerfen, unabhängig von ihrer tatsächlichen ÖPNV-Nutzung bzw. dem vorhandenen ÖPNV-Angebot. Die angesprochene Stelle müsste sodann mit den Verkehrsunternehmen und Verkehrsbehörden über die Höhe des Beitrags verhandeln. Dieser müsste letztlich auch der Höhe nach von der Mehrheit der Auszubildenden akzeptiert werden.
Eine schneller umsetzbare Variante wäre eine Erweiterung der Angebote für Azubis im Verkehrsverbund Mittelthüringen. Hier besteht die Möglichkeit, für die Azubis ein verkehrsträgerübergreifendes Angebot zu entwickeln, das sowohl zur Fahrt zur Schule als auch zum Ausbildungsort berechtigt. Welche Möglichkeiten ein solches Ticket bieten könnte und mit welchen finanziellen Auswirkungen dies verbunden ist, soll eine im Jahr 2016 durch den Verkehrsverbund Mittelthüringen zu vergebende Studie klären.
Vor dem Hintergrund der Ende 2017 geplanten Erweiterung des VMT, des Verkehrsverbunds Mittelthüringen, könnte mit der zeitgleichen Umsetzung bereits ein großer Teil Thüringens von einer solchen Angebotserweiterung für Auszubildende profitieren.
Eine weitere Option, Auszubildende von den Fahrtkosten zu entlasten, wäre die Ausweitung der bestehenden Schulwegkostenfreiheit auf alle Schüler einschließlich der Azubis. Hierzu stehen jedoch noch entsprechende Prüfungen vonseiten der Landesregierung an. Insofern muss ich auch hier auf das noch ausstehende Ergebnis dieser Prüfungen verweisen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen vielleicht schon entnehmen konnten, wird die Realisierung eines thüringenweiten Azubitickets noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Um aber auch kurzfristig Abhilfe schaffen zu können, möchte ich einen weiteren Aspekt aufzeigen, der mit der Thematik in engem Zusammenhang steht: die Richtlinie über Zuschüsse an die Berufsschü
lerinnen und Berufsschüler. Nach dieser Richtlinie können nicht nur Fahrtkosten erstattet, sondern auch Zuschüsse für Unterbringung und Verpflegung – und das an einen zukünftig erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigten – gewährt werden. Eine Änderung der Richtlinie mit Wirkung ab dem Jahr 2016 ist bereits vorbereitet. Geplant ist, den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich zu erweitern, indem die Förderung zukünftig an die Höhe der Auszubildendenvergütung gebunden ist. Mit der Anpassung dieser Richtlinie kann die Landesregierung kurzfristig für die finanzielle Entlastung der Gruppe der Auszubildenden mit geringen Einkünften sorgen.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch insofern bedanken, als die Einigkeit offensichtlich immer noch darin besteht, dass alle an einem Auszubildendenticket festhalten und wir auf dem Weg der Suche, wie wir das umsetzen können, gemeinsam ein Stück vorangekommen sind. Aber die von mir aufgezeigten Möglichkeiten machen deutlich, dass wir das erst auf den Weg bringen können, wenn wir die Aufgaben, wie ich sie hier benannt habe, auf den Weg gebracht haben.
Nein, im Gegenteil! Es ist genau die Aufgabe, der wir uns stellen werden, und zwar mit größter Sorgfalt, Herr Emde. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schüler auf der Tribüne, sehr geehrte Besucher, Anfang dieses Jahres hat die CDUFraktion den vorliegenden Antrag mit dem Titel „Schüler- und Auszubildendenticket zügig einführen – Jugendliche und Eltern entlasten“ hier in den Thüringer Landtag eingebracht. Ziel unseres Antrags war und ist es, dass die Landesregierung zeitnah ein Konzept zur Einführung eines vergünstigten, thüringenweit einheitlichen Schülerund Azubitickets entwickelt. Gern hätten wir dies schon mit Beginn des Schuljahrs umgesetzt, was aber leider, Frau Ministerin hatte eben darauf hingewiesen, nicht zu schaffen war. Nachvollziehbare Gründe in der Anhörung haben uns gezeigt, dass das zum jetzigen Schuljahr nicht möglich ist. Schade, dass die AfD auch hier im Ausschuss durch geistige, körper
ihre Hausaufgaben im Ausschuss wahrgenommen hat, sonst wüssten Sie nämlich, dass Ihr Antrag obsolet ist.
Nach unseren Vorstellungen soll unter anderem ein Angebotsmodell geprüft werden, das auf den bereits existierenden lokalen Schülertickets aufbaut und alle auf Thüringer Gebiet tätigen Verkehrsverbünde und Unternehmen in einen entsprechenden Rahmenvertrag einbezieht.
Da die Wege zu den Berufsschulen in Thüringen in den letzten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung immer weiter wurden und Eltern und Schüler durch steigende Fahrt- und teilweise auch Unterkunftskosten sehr belastet wurden, haben auch wir uns dieses Themas angenommen und wollen Eltern und Schüler durch ein thüringenweites, einheitliches Azubiticket entlasten.