Protokoll der Sitzung vom 27.11.2015

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktions- los; Abg. Krumpe, fraktionslos)

Ich sage: Dafür ist auch deutsches Steuergeld sehr gut und richtig angelegt.

(Unruhe AfD)

Gestatten Sie mir – ich werde es kurz überziehen, aber es gab lauter Zwischengeplänkel, aber das will ich noch sagen.

Herr Mohring, Sie haben noch 1 Minute.

Es geht eben nicht um den deutschen Arbeitnehmer, den Sie dauernd in den Mittelpunkt rücken. Wir sind nicht umsonst in Thüringen statistisch so stark aufgestellt und haben die niedrigste Arbeitslosenquote. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die 30.000 Langzeitarbeitslosen, die wir haben, schwerfällig wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

(Unruhe AfD)

Deswegen gibt es die Ausnahmen beim Mindestlohn. Deswegen gibt es lauter Arbeitsmarktprogramme, bei denen wir immer noch versuchen, auch den Menschen eine Chance zu geben. Aber realistisch ist eben auch, dass wir schon lange nicht mehr die Konkurrenz mit dem deutschen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt haben, sondern unsere Wirtschaft händeringend nach Fachkräften sucht. Wenn Fachkräfte bei den Zugewanderten dabei sind, dann ist es allemal besser, diese Leute zu integrieren, als sie vor der Tür stehen zu lassen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Das ist Zukunft für dieses Land und so verstehen wir unsere Politik und unseren Antrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Höcke, Sie haben noch 20 Sekunden. Wenn Sie reden möchten, hätten Sie noch 20 Sekunden.

Herr Kollege Mohring, also ich finde das nicht parlamentarische Sitte, dass Sie mich nicht haben zu Wort kommen und Ihnen eine Frage stellen lassen. Ich hätte Ihnen gern die Frage gestellt, Herr Mohring, und diese Frage hätten Sie auch vor den Zuschauern mal beantworten müssen: Sind Sie der Meinung, Herr Mohring, dass sich die Deutschen im eigenen Land integrieren sollen? Das ist die zentrale Frage

(Unruhe im Hause)

(Abg. Mohring)

Jetzt ist Ihre Redezeit zu Ende, Herr Höcke.

und was Sie hier ausgeführt haben...

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie sind doch ein..., Herr Höcke!)

Ja, gehen Sie ein Bier trinken, Herr Harzer, das machen Sie schon den ganzen Tag.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Mein Gott, eine Zumutung der Mensch!)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Albin für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Integration der bei uns Schutz suchenden Flüchtlinge kann nicht gelingen ohne ihre Integration in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Neben sprachlicher, schulischer, lebensweltlicher Integration kommt es maßgeblich – das haben wir heute gehört – darauf an, dass wir den Menschen eine Brücke in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt bauen. Grundlage dafür sind zahlreiche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, die ich Ihnen heute vorstellen möchte.

Zunächst zur Bundesebene: Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme außer für Personen aus sicheren Herkunftsländern bereits nach drei Monaten Aufenthalt zulässig. Dies gilt bei Fachkräften, auch für Leiharbeit. Neben anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen sollte der Bund aber auch für Geduldete die berufliche Eingliederung verbessern. Dazu sind im Arbeitsförderungsrecht ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete einzuräumen. Für Geduldete sollten die Möglichkeit einer begleitenden Unterstützung während einer betrieblichen Ausbildung geschaffen und damit Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Frau Staatssekretärin, lassen Sie sich mal kurz unterbrechen. Ich bitte die Abgeordneten wirklich, ihre Plätze einzunehmen und für die notwendige Aufmerksamkeit zu sorgen. Bitte, setzen Sie fort.

Gleichzeitig gilt es, eine befristete Aussetzung der Vorrangprüfung zu erreichen. Die Landesregierung hat sich hierfür unter dem Vorsitz Thüringens auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 18./ 19. November dieses Jahres ausgesprochen. Der Bund wird das große ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger bei der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern stärken, indem bis zu 10.000 zusätzliche Stellen für den Bundesfreiwilligendienst geschaffen werden. Diese Stellen sollen auch Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offenstehen. Wegen der hohen Zugangszahlen fordert die Thüringer Landesregierung vom Bund die weitere Aufstockung der Kapazitäten für Integrationskurse und eine verstärkte Vernetzung zwischen Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter sind gefordert, in Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von Flüchtlingen zu investieren. Dabei müssen sich die Qualifizierungsmaßnahmen am örtlichen Bedarf orientieren. Für den Einstieg in den Arbeitsmarkt ist die Vermittlung erster Kenntnisse der deutschen Sprache im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts notwendig. Hierzu muss der Bund die entsprechenden Vorschriften anpassen.

Nun zur Landesebene, wo wir durch zahlreiche Einzelmaßnahmen an einer effektiven Integration der in Thüringen lebenden Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt arbeiten: Zunächst ist das bei der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung eingerichtete „Welcome-Center Thüringen“ ein wichtiges Bindeglied zwischen Land und Wirtschaft. Vor allem bei anerkannten Flüchtlingen ist eine schnelle Arbeitsmarktintegration notwendig, auch, aber nicht nur um den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu sichern. Hier sind viele gefordert, auch die Verbände der Wirtschaft und des Handwerks, die Branchenverbände der Landwirtschaft, die Gewerkschaften, die Wohlfahrtsverbände oder die Bundesagentur für Arbeit. Auch in diesem Jahr ist die hohe Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze erschreckend. Die Thüringer Wirtschaft ist händeringend auf der Suche nach Fachkräften.

Zur Einordnung des Fachkräftebedarfs gestatten Sie mir, auf die Fachkräftestudie „Fachkräfte – Perspektive Thüringen 2025“ Bezug zu nehmen. Es wird darin eingeschätzt, dass insbesondere durch altersbedingte Renteneintritte von Beschäftigten in Thüringen bis 2025 – also in den nächsten zehn Jahren – ein Arbeitskräftebedarf von insgesamt 280.000 Personen in Thüringen besteht. Außerdem blieben mit Stand September 2015 1.270 Berufsausbildungsstellen unbesetzt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, eine langfristige Bleibeperspektive für die in Ausbildung befindlichen Flüchtlinge zu schaffen. Unter Federführung Thürin

gens wurde auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ein entsprechender Antrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen erarbeitet und beschlossen. Die Länder sind sich darüber einig, dass ein gesicherter Aufenthaltsstatus während einer beruflichen Ausbildung in Unternehmen in aller Regel für drei Jahre und mit Blick auf eine Weiterbeschäftigung für mindestens zwei weitere Jahre gesichert sein muss, und werden diese Auffassung auch gegenüber dem Bund vertreten.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf den schulpflichtigen Asylbewerbern. Insbesondere mit Blick auf ihre Bildungschancen und damit spätere Integrationsfähigkeit in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt werden in Thüringen seit dem laufenden Schuljahr sogenannte Sprachklassen etabliert. Hier werden die drei Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen intensiv sprachlich gefördert, um ihnen die Teilnahme am Regelunterricht zu erleichtern. Die Lehrerausbildung mit dem Fach „Deutsch als Fremdsprache“ ist an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena bereits angelaufen. Die Qualifizierung der Fachleiter in diesem Bereich hat ebenfalls bereits begonnen. Im berufsbildenden Bereich werden ab dem Schuljahr 2015/2016 spezifische Berufsvorbereitungsangebote mit erhöhtem Deutschanteil angeboten, das sogenannte Berufsvorbereitungsjahr Sprache.

Zur Beschleunigung und Verbesserung der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit hat der Landesintegrationsbeirat – Frau Leukefeld hatte das bereits angesprochen – im Frühjahr 2015 eine entsprechende Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertretern der betroffenen Fachministerien, der Wirtschaft, Verbände und der Arbeitsverwaltung in Thüringen eingerichtet. Kurzfristige Ziele sind hier die Stärkung von Netzwerkstrukturen, das Angebot fester Beratungstage in den Landesaufnahmestellen durch die zuständigen Arbeitsagenturen und die Erfassung der Qualifikationen und Sprachkenntnisse der Asylbewerber bereits in den Aufnahmeeinrichtungen.

Ein erster wichtiger Schritt – das wurde hier auch heute bereits erwähnt – auf diesem Wege wurde etwa am 26. Oktober 2015 mit der Eröffnung eines Büros der Bundesagentur für Arbeit in der Landesaufnahmestelle in Suhl getan. Die Bundesagentur hat dort mit der Erfassung schulischer und beruflicher Qualifikationen der Asylsuchenden begonnen. Die Mitarbeiter vor Ort unterstützen beim Ausfüllen dafür erstellter und in verschiedene Sprachen übersetzter Fragebögen und führen bereits erste Beratungsgespräche durch. Die mithilfe des Fragebogens erhobenen Daten stehen über die Datenverwaltungssoftware der Bundesagentur für Arbeit allen Agenturen und damit allen Jobcentern bundesweit zur Verfügung. Damit wird eine ortsunabhängi

ge Vermittlung in Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und die Nutzung dieser Informationen nach der Zuweisung der Asylsuchenden in die Kommunen unterstützt. Entsprechende Erfassungsstrukturen werden zeitnah landesweit aufgebaut werden. Über diese Qualifikationserfassungen, angefangen über Schulabschlüsse, Sprachkenntnisse bis hin zu spezifischen Berufsqualifikationen in Form von Hochschulabschlüssen bzw. Berufsausbildungsabschlüssen, können noch keine belastbaren statistischen Aussagen getroffen werden. Die Datenerhebung basiert derzeit auf dem Prinzip der Freiwilligkeit bei den Asylsuchenden, wird aber sehr gut angenommen. Auch der Migrationsminister war dort und hat sich einen ersten Eindruck vom Erfolg dieser Maßnahmen verschafft.

Eine gesetzliche Grundlage oder Verpflichtung zur Erhebung dieser Daten existiert bis jetzt nicht. Die Länder haben bereits in einem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz den Bund aufgefordert, eine bundesweite standardisierte Erfassung von schulischen und beruflichen Kenntnissen in die Wege zu leiten. Auch finden in der Landesaufnahmeeinrichtung in Suhl bereits feste Beratungstage für interessierte Asylsuchende durch Mitarbeiter der Arbeitsagentur statt. Dies soll zeitnah auch auf die Landesaufnahmeeinrichtungen in Gera, Mühlhausen und Ohrdruf erweitert werden.

Darüber hinaus wurde in der Arbeitsgruppe zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit bereits ein Willkommenspaket entwickelt, das Informationen zur ausbildungs- und arbeitsmarktrelevanten Themen anbietet. Dieses wird derzeit in verschiedene Sprachen übersetzt und demnächst in den Landesaufnahmeeinrichtungen an die Asylsuchenden verteilt werden. Zudem ist die Richtlinie für das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ Anfang Oktober dieses Jahres in Kraft getreten, wodurch auch Projekte zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit gefördert werden. Hier liegen bereits 22 Konzepte bzw. Anträge verschiedener Träger auf Förderung vor.

Zum 1. November konnten bereits zwei große Verbundprojekte mehrerer Träger in Süd- und Nordthüringen beginnen. Weitere Projekte werden im Dezember folgen, darunter auch ein Projekt der Thüringer Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, das am 1. Dezember beginnt. Mit jeweils einem geförderten Flüchtlingsbegleiter werden die Kammern die Integration von jungen geflüchteten Menschen in Praktika und Ausbildung unterstützen und begleiten.

Im Rahmen dieser Richtlinie und/oder der ESFAusbildungsrichtlinie können auch Maßnahmen zur Unterstützung von ausbildungssuchenden Jugendlichen mit Förderbedarf einschließlich junger Flüchtlinge in Ausbildung gefördert werden. Auch mein

(Staatssekretärin Dr. Albin)

Ministerium beabsichtigt, sich bei der Förderung von Projekten zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen verstärkt zu engagieren. Hier besteht eine enge fachliche Abstimmung zwischen dem Arbeits- und dem Migrationsministerium.

Die Landesregierung engagiert sich auch über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt für die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt.

Durch diese Förderrichtlinie, die meinem Zuständigkeitsbereich unterfällt, werden insbesondere solche Projekte im Wege der Kofinanzierung unterstützt, die die sprachliche Förderung sowie die Integration in den Arbeitsmarkt der Zielgruppe bezwecken. Es ist gelungen, den dafür in der Vergangenheit vorgesehenen Haushaltsansatz im Vergleich zu 2014 zu versechsfachen – von ehemals 500.000 Euro über 732.000 Euro im Jahr 2015 auf nunmehr 3 Millionen Euro für den kommenden Doppelhaushalt. Auch dies zeigt, dass die Landesregierung nicht nur auf die gestiegene Anzahl von Asylbewerbern reagiert, sondern bei der Integration einen Schwerpunkt setzt.

Die Anerkennung von erworbenen Fachkenntnissen anerkannter Flüchtlinge wird für Berufe, die durch Rechtsvorschriften des Bundes bzw. des Landes geregelt sind, durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes bzw. das Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz geregelt. Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Bewerbung bzw. eine Arbeitsaufnahme auch ohne formale Gleichwertigkeitsbescheinigung direkt auf dem Arbeitsmarkt möglich. Erster Ansprechpartner für anerkannte Flüchtlinge, die ihre Qualifikationen und Kompetenzen anerkennen lassen wollen, sind zum Beispiel die Beratungsstellen des sogenannten IQ-Netzwerks.

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Integration durch Qualifizierung“ arbeitet seit 2005 daran, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Entsprechend berät das Netzwerk und zeigt Menschen mit ausländischen Qualifikationen Wege und Möglichkeiten der Anerkennung auf. Es begleitet und unterstützt sie im Anerkennungsprozess.

In Thüringen sind im Landesnetzwerk als Kooperationspartner beispielsweise das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft, das Institut für Berufsbildungsund Sozialmanagement, der Thüringer Volkshochschulverband, das Institut für interkulturelle Kommunikation Jena und die AWO Jena/Weimar aktiv. Die Koordinierung erfolgt über das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft.

Das Landesverwaltungsamt startet bereits die Initiative zu einem beschleunigten Anerkennungsverfahren, auch mit dem Ziel der Einbeziehung von Flüchtlingen mit medizinischen und sozialpädagogischen Berufen in die Flüchtlingsbetreuung. Dabei hat das Landesverwaltungsamt das Antragsverfahren auf Prüfung der Gleichwertigkeit und Anerkennung der Berufsqualifikation beschleunigt, um insbesondere ausländische Ärzte durch Erteilung einer Berufserlaubnis auf der Basis von § 10 Bundesärzteordnung in die Absicherung der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden einzubeziehen.

Ganz besonders begrüßt die Landesregierung Initiativen der Wirtschaft, die darauf abzielen, geeigneten und interessierten Asylbewerbern möglichst frühzeitig eine Perspektive für den Einstieg in den Thüringer Arbeitsmarkt zu eröffnen. Derzeit begleitet mein Haus zusammen mit dem Arbeitsministerium, dem Wirtschaftsministerium und dem Bildungsministerium etwa eine Initiative der Thüringer Bauwirtschaft. Das integrierte Konzept „Berufliche Beratungs- und Entwicklungsagentur für Migranten, Asylbewerber und Flüchtlinge in die Thüringer Bauwirtschaft“ zielt auf eine Ausbildung von Asylbewerbern für eine Tätigkeit in der Thüringer Bauwirtschaft ab. Die eigentliche Herausforderung wird neben der Prüfung der asylrechtlichen Fragen die Koordinierung einer Vielzahl unterschiedlichster Fördertöpfe zur Realisierung des Projekts sein. Ähnliche Initiativen aus dem Handwerk und der Thüringer Landwirtschaft sollen ebenfalls durch die zuständigen Ressorts begleitet werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat in Aussicht gestellt, im Rahmen des Möglichen ihren Beitrag dazu zu leisten, dies insbesondere mit Blick auf die Sprachförderung, die Qualifizierung und die Förderung am Arbeitsplatz zu tun, und steht uns als Ansprechpartnerin zur Verfügung. So wird an einem Integrationsatlas gearbeitet, der regionenspezifisch die bestehenden Angebote zusammenfasst. Die Regionaldirektion entwirft ein Konzept zur Integration in den Arbeitsmarkt für die bestehenden und erwartbar steigenden Bedarfe. Auch Ideen und Initiativen aus dem Bereich Gesundheitswesen und Pflege werden wir entsprechend aufnehmen und prüfen.

Über diese einzelnen Integrationsprojekte hinaus gibt es vonseiten der Wirtschaft bereits Signale, eine zwischen allen Kammern und Verbänden abgestimmte thüringenweite Initiative zur Flüchtlingsintegration auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung ist bereit, eine entsprechende Initiative mit den ihr zur Verfügung stehenden Förderinstrumenten zu flankieren. Auch eine Vernetzung mit den von der Bundesagentur für Arbeit ergriffenen Maßnahmen ist in diesem Zusammenhang wichtig. Am Ende gilt es, die von verschiedenen Akteuren eingesetzten Mittel so zu verzahnen, dass Doppelstrukturen vermieden werden und alle Anstrengungen konsequent darauf gerichtet werden, den Menschen ein

(Staatssekretärin Dr. Albin)