Ein ganz großer Teil der Leistungen, die wir im Haushalt festgeschrieben haben, sind gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Unterbringung und Versorgung müssen schlicht sichergestellt werden, weil auch wir hier natürlich nicht an den geltenden rechtlichen Bedingungen vorbeikommen, aber auch weil es ein Gebot der Menschlichkeit ist und es schlicht und ergreifend keine Alternative gibt.
Darüber hinaus haben wir uns aber auch für eine Reihe von Maßnahmen entschieden, die zu einer qualitativen Verbesserung führen. Das ist wichtig, weil wir zukünftig eben nicht mehr nur über Betreuung und Unterbringung reden müssen, sondern vor allem darüber, wie wir Flüchtlinge integrieren können. Das sind nicht nur Maßnahmen, die sich jetzt im Einzelplan 05 abbilden, sondern das haben wir teilweise schon im Bildungsbereich gehört. Das sehen wir auch noch, wenn wir über den Sozial- und Arbeitsmarkthaushalt reden.
Dass das wichtig ist, haben wir heute Mittag gesehen, als hier eine Demonstration von Somalierinnen und Somaliern war, die nämlich genau das gesagt haben: dass sie integriert werden wollen, dass sie einen Zugang zu Sprachkursen wollen, dass sie eine Ausbildung machen wollen, dass sie arbeiten wollen. Bei allen Unterschieden, die es zwischen Flüchtlingen gibt, die es bei Fluchtwegen gibt und bei Gründen, nach Deutschland zu kommen, ist das doch das, was die meisten Flüchtlingen eint, nämlich dass sie sich integrieren wollen. Das heißt, die Menschen bringen den Beitrag und die Frage ist, inwieweit wir unseren leisten, dass sie das tatsächlich tun können.
Einen nicht ganz unwesentlichen Beitrag haben wir schon geleistet, der zum 01.01.2016 umgesetzt wird, nämlich die Verbesserung der Sozialbetreuung, indem wir mit der Erhöhung der Betreuungspauschale den Schlüssel zur Sozialbetreuung auf 1 zu 100 gesenkt haben. Wir haben darüber hinaus aber noch eine Reihe von Änderungsanträgen zum vorliegenden Haushalt, mit denen wir genau das noch unterstützen wollen, zum Beispiel weil wir sagen, dass Ehrenamt auch bei der Integration von Flüchtlingen eine ganz wesentliche Rolle spielt, weil viele der Aufgaben, die wir gerade leisten, ohne Ehrenamtliche nicht möglich wären. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass es eine Ehrenamtskoordination in allen Kreisen und kreisfreien Städten geben soll, die über die Integrationsrichtlinie im Namen des Quartiersmanagements umgesetzt wird, und eine Ehrenamtskoordination, die bei der Migrationsbeauftragten der Landesregierung angesiedelt ist, die hier auch noch einen Beitrag leisten kann, zur Koordination, zur Vernetzung und zur Weiterbildung von Ehrenamtlichen.
Das ist auch deshalb wichtig, weil wir dieses Ehrenamt auch in Zukunft brauchen und weil wir die Menschen dabei unterstützen müssen, weil sie nicht nur einen Beitrag leisten zur Betreuung und Unterstützung Geflüchteter, sondern sie zeigen uns auch, dass unsere Gesellschaft funktioniert. Sie leisten damit einen Beitrag zur Stärkung von Demokratie.
Einen anderen Beitrag zur Stärkung von Zivilgesellschaft leisten wir zum Beispiel mit der Steigerung der Mittel für die Ausländervereinsarbeit um 60.000 Euro. Denn wenn es mehr Geflüchtete gibt, wird es auch mehr Arbeit geben, die in dem Bereich anfallen wird. Die Änderungsanträge der Opposition zeigen, wie ernst die Oppositionssysteme Asyl- und Flüchtlingspolitik nehmen. Die CDU, die sonst nicht mit Kritik spart, wenn es um Asyl- und Flüchtlingspolitik der Landesregierung geht, hält sich, wenn es um die Gestaltung dessen geht, komplett zurück. Aber wenn Sie das ernst nehmen, wenn Sie sagen, dass Sie sich tatsächlich hier noch einbringen können, dann können Sie sich natürlich beteiligen, indem Sie unseren Änderungsanträgen und dem vorliegenden Haushalt zustimmen.
Die AfD hingegen hat sich verhältnismäßig wenig Arbeit gemacht und im Wesentlichen die gleichen Änderungsanträge vorgelegt wie zum letzten Haushalt. Was für den 2015er-Haushalt ist, wird für den nächsten Doppelhaushalt auch nicht richtiger und hier müssen wir vielleicht noch einmal zwei Sachen unterscheiden: Zum Ersten bin ich mir nicht sicher, ob Sie die gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich verstanden haben. Wir können natürlich kürzen bei gesetzlich verpflichtenden Leistungen, aber wenn wir die nicht in dem Haushalt abbilden, heißt das nicht, dass diese Leistungen nicht anhalten. Es ist unehrlich, weil wir wissen, dass diese Kosten anfallen. Also müssen wir sie auch einstellen. Dieser Änderungsantrag hat nichts mit Gestaltung zu tun, sondern das ist Politikverweigerung.
Außerdem wollen Sie dort etwas ganz Zentrales kürzen, nämlich bei den Sachen, die zentral sind für Integration, zum Beispiel bei der Ausländervereinsarbeit oder auch indem Sie die Migrationsbeauftragte und ihre Mitarbeiterin abschaffen. Dabei leistet die eine ganz wichtige Scharnierfunktion nicht nur zu den Geflüchteten, sondern auch zu den Bürgerinnen und Bürgern. Dass Kommunikation in dem Themenbereich wichtig ist, dass wir hier tatsächlich mehr Vermittlung brauchen, sollte eigentlich unstrittig sein.
Ich möchte auch noch ein paar Worte zu den anderen Bereichen des Haushalts sagen. Uns ist sehr wichtig, dass es einen Aufbau einer Einstellungsreserve in der Justiz gibt. Das ist eine Vorsorge, die sich aus der Altersstruktur der Justiz einfach ergibt. Wir dürfen nicht ignorieren, dass es hier einen steigenden Altersdurchschnitt gibt. Wir haben außerdem eine bessere Ausgestaltung der Verbraucher
insolvenzberatungsstellen beantragt und damit eine Verstetigung der Finanzierung oder auch die Erneuerung der Sicherheitstechnik der JVA. Wie gesagt, liebe CDU-Fraktion, wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Arbeit hier konstruktiv unterstützen und unseren Änderungsanträgen und dem vorliegenden Haushalt zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das war lang. Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht zu uns Herr Abgeordneter Möller, AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.
Konrad Adenauers Spruch passt auf diese Landesregierung. Bei keinem Einzelplan wird das so deutlich wie bei diesem. Da wir keine Sozialisten sind, haben wir in diesem Haushaltsentwurf
ein Einsparpotenzial von insgesamt fast 178 Millionen Euro festgestellt. Wir haben daher 17 Änderungsanträge gestellt, von denen ich hier zeitbedingt nur ein paar aufgreifen kann, um zu zeigen, was für uns eine realistische und an den Thüringer Interessen ausgerichtete Finanzpolitik bedeutet. Erstes Beispiel für ideologisch motivierte rot-rotgrüne Verschwendungssucht sind die Kosten für die Unterbringung und die Betreuung von Flüchtlingen in Einrichtungen des Landes. Die nämlich sollen nach den Vorstellungen von Rot-Rot-Grün geradezu explodieren. Im Jahr 2016 will die Landesregierung hierfür 47,5 Millionen Euro ausgeben, 2017 sogar 68,5 Millionen Euro. Wir haben nachgerechnet: Orientiert man sich am Anstieg der Asylbewerberzahlen und akzeptiert ein entsprechend analoges Ansteigen der Kosten, müssten die Ausgaben im Jahr 2016 genauso wie 2017 bei 13,9 Millionen Euro liegen, wenn man, was die Landesregierung offiziell tut, von jeweils 21.800 Asylbewerbern ausgeht. Selbst wenn man mit der realistischeren Annahme von 34.000 Asylbewerbern jeweils 2016 und 2017 rechnet, wären es nur 21,5 Millionen Euro, aber eben nicht 47,5 Millionen 2016 oder 68,5 Millionen 2017. Bevor jetzt irgendwelche Ausreden kommen: Die Mehrausgaben sind eben nicht nur mit dem Anstieg der Asylbewerber
zahlen zu erklären, sondern vor allem eine Frage der Standarderhöhung. So wird zum Beispiel die Betreuungspauschale von derzeit 38 Euro monatlich pro Asylbewerber auf 46 Euro ab dem 1. Januar 2016 erhöht. Vergleicht man die großzügig erhöhte Betreuungspauschale von nunmehr 46 Euro ab 2016 mit der Betreuungspauschale der alten Landesregierung von 2014, damals waren es 24,45 Euro pro Monat und Asylbewerber, so schlägt allein der Steigerungsbetrag, also die Standarderhöhung, die ich eben bereits genannt habe, pro Jahr mit fast 9 Millionen Euro zu Buche. Solche Standarderhöhungen, meine Damen und Herren, sind in der heutigen Situation, in der die Thüringer die bereits langjährige chronische Unterfinanzierung vieler staatlicher Aufgaben zu spüren bekommen, weder angemessen noch vermittelbar.
Der zweite wesentliche Kostenblock in diesem Einzelplan sind die Leistungen für ausländische Flüchtlinge, für Flüchtlinge im Rahmen der Erstaufnahme nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einem Vergleich mit dem Ansatz der Landesregierung für das Jahr 2015, der noch 4,8 Millionen Euro bei 12.000 Asylbewerbern vorsah, also 400 Euro pro Kopf, wird die maßlose Steigerung der Kosten klar. Denn die 2016 für diesen Kostenblock eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von sage und schreibe 34,8 Millionen Euro ergeben bei 20.000 Asylbewerbern im Jahr einen Pro-Kopf-Betrag von 1.581 Euro, also eine Steigerung um mehr als das Dreifache. Allein mit dem Ansatz für 2015 von 400 Euro pro Asylbewerber blieben diesem Freistaat im Vergleich zur Haushaltsplanung der Landesregierung 26 Millionen Euro erspart. Klar ist, dass die Landesregierung nicht bereit ist, das vorhandene Einsparpotenzial zu heben, nicht mal teilweise, denn dazu müsste man gut regieren, das heißt, Sachverwalter der Interessen des Landes und seiner Bürger sein – aber nichts liegt Ihnen ferner. Das zeigen eben gerade auch die Abschiebungszahlen. Aus Thüringen wurden – Stand 3. Dezember dieses Jahres – insgesamt 303 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. 1.013 reisten freiwillig aus. Thüringen hat nach den Daten zum 30. November eine blamable vorletzte Position im bundesweiten Vergleich der Länder, was die Zahl der Abschiebungen angeht, auch im Vergleich der prozentualen Veränderungen zum Vorjahr sieht es nicht besser aus. In Thüringen gab es nur eine minimale Steigerung der Abschiebungszahlen. Bayern dagegen hat die Zahl der Abschiebungen im Vergleich mit dem Vorjahr fast verdreifacht. Thüringen steht auch hier an drittletzter Stelle aller Bundesländer. Die bereits erwähnten Kostensteigerungen sind daher auch logische Folge des vorsätzlichen Versagens dieser Landesregierung bei der konsequenten Erzwingung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber. Die Bemühungen, welche da im
letzten Monat ansatzweise erkennbar waren, reichen bei Weitem nicht aus, vor allem, wenn man sich die hohe Zahl der nach wie vor geduldeten abgelehnten Asylbewerber anschaut, die bei uns im Land sind, das heißt also von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, die trotzdem in unserem Land mit Millionenbeträgen weiter versorgt werden.
Diese Verschwendung von Steuergeldern, meine Damen und Herren, durch die stillschweigende Akzeptanz eines massenhaften Rechtsbruchs ist bei dem Vergleich mit anderen entwickelten Rechtsstaaten – auch europäischen Rechtsstaaten – einzigartig und – ehrlich gesagt – eine Schande für die etablierte Politik.
Der fehlende politische Wille dieser Landesregierung, mit Steuergeldern durch konsequenten Rechtsvollzug sorgsam umzugehen, zeigt sich besonders deutlich beim Justizminister, der sich konsequenterweise auch fast nur noch als Migrationsminister bezeichnen lässt.
Herr Lauinger setzt eben nicht auf den Vollzug des Rechts, sondern auf Freiwilligkeit, denn Abschiebungen seien kompliziert und schwierig. Freiwillige Ausreisen wären dagegen vorzuziehen. Das Problem an dieser Argumentation ist allerdings: Es kann nicht einmal überprüft werden, wie viele der im Rahmen einer freiwilligen Ausreise Geförderten wieder zurückgekehrt sind. Freiwillig Zurückgekehrte haben keine Wiedereinreisesperre und können einen Folgeantrag stellen, wodurch sie wieder in ein Asylverfahren kommen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Man sieht: Die Behauptung des Ministers, wonach freiwillige Ausreisen effektiver als Abschiebung seien, entbehrt jeder Grundlage.
Aber die Faktenlage hat diese Landesregierung noch nie von der Verschwendung von Steuergeldern abgehalten. So erhöhen sich auch noch die Mittel für die Förderung der freiwilligen Ausreise in Thüringen von 2 auf 3 Millionen Euro von 2016 auf 2017. Wir dagegen schlagen vor, die entsprechenden Finanzmittel komplett zu streichen und es verwundert uns schon ein bisschen, dass außer uns offensichtlich niemandem auffällt, wie abstrus diese Politik der Landesregierung eigentlich ist. Seit wann bezahlt ein Rechtsstaat Ausländern Geld dafür, dass sie das gesetzte Recht achten. Die Akzeptanz dieser Steuergeldverschwendung unseres GrünenMigrationsministers durch die ach so demokratischen Parteien ist bezeichnend für das Verständnis
Dass hier in Thüringen eine ideologiegetriebene Politik Motor von Ausgabensteigerungen ist, wird auch klar, wenn man sich die Maßnahmen zur Integrationsförderung anschaut. Kollegin Lehmann hat sie eben schon erwähnt. Diese steigen von 732.000 Euro auf 3 Millionen Euro jeweils 2016 und 2017.
Maßnahmen zur Integrationsförderung sollen gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen – Punkt 2.2 Zielgruppe – auch zur Förderung von Maßnahmen und Projekten für ausländische Staatsangehörige ohne verfestigten Aufenthaltsstatus gefördert werden. Und das ist eben nicht zu Recht, sondern im Grunde genau das Gegenteil davon, denn es heißt, dass auch die Integration von Ausreisepflichtigen mit einem illegalen Aufenthaltsstatus als zum Beispiel geduldete abgelehnte Asylbewerber durch Steuergeld finanziert wird. Alles andere als Recht, sondern eigentlich Willkür!
Auch hier wird die Außerkraftsetzung des Rechtsvollzugs durch die ausufernde Duldungspraxis auf die Spitze getrieben. Eigentlich sollte der Staat im rechtsstaatsmöglichen Umfang alles unternehmen, um die Ausreisepflicht der abgelehnten Asylbewerber zu vollziehen, stattdessen finanziert er aus Steuermitteln genau das Gegenteil, nämlich die Integration dieser ausreisepflichtigen Menschen. Das ist nicht nur die Akzeptanz des Rechtsbruchs, sondern eben auch Steuermittelverschwendung.
Wie man an diesem Beispiel sieht, betreiben Sie Politik nicht im Interesse von Flüchtlingen mit anerkanntem Asylstatus oder der Thüringer, sondern im Interesse verbündeter Organisationen, welche die Integration von Ausländern zum staatlich subventionierten Geschäftsmodell entwickelt haben. Sehr deutlich wird das auch bei der Ausländervereinsarbeit, die gemäß dem Haushaltsentwurf wie schon 2015 mit 140.000 Euro jeweils auch 2016 und 2017 gefördert werden soll. Dieses Geld wird unter anderem für die kommunalen Ausländerbeiräte und die Beratungsund Netzwerkarbeit des Thüringer Flüchtlingsrats verwendet. Der Thüringer Flüchtlingsrat, das können Sie auf seiner Internetpräsenz nachlesen, ist eine Mitgliedsorganisation von Pro Asyl und versteht sich folgerichtig selbst als LobbyOrganisation. Nun, diese Lobby-Organisation ist alles andere als politisch unabhängig. Das ist Ihnen wahrscheinlich sogar recht, denn wenn man sich den Vorstand so ansieht, dann sind unter den ins
gesamt acht Personen im Vorstand fünf, deren politische Präferenz eindeutig die linksradikale Asylpolitik der Landesregierung stützt.
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Linken, eine Gewerkschaftssekretärin, die einen Wahlaufruf zur Wahl der Linken mit unterzeichnet hat, ein Landtagsabgeordneter der Linken, ein Mitglied des linksextremistischen StuRas
sowie eine junge Dame von den Jusos. Wenn bereits auf einen ersten prüfenden Blick fast zwei Drittel des Vorstands dieser Organisation aus Aktivisten, strammen Aktivisten des rot-rot-grünen Lagers besteht, ist es eigentlich kein Wunder, dass der Flüchtlingsrat zum Bespiel den rechtswidrigen Winterabschiebestopp der Landesregierung begrüßt hat. Sie geben also Geld für eine mit Ihnen verbundene Lobby-Organisation aus, mit einer im Übrigen zum Linksextremismus sehr, sehr offenen Flanke.
Doch dabei bleibt es nicht. Neben der Ideologie und dem Lobbyismus ist die Bürokratie die dritte wichtige Säule der rot-rot-grünen Steuergeldverschwendung. Auch die Bürokratie unterstützen Sie mit einem üppigen Betrag. Allein durch die Abschaffung der überflüssigen Institution des Ausländerbeauftragten würden wir 362.700 Euro sparen; mitsamt der Ausländervereinsarbeit, die dem Integrationsbeauftragten zugewiesen ist, sind es dann sogar eine halbe Million Euro. Schließlich gibt es genügend Lobby-Organisationen und Fachleute in den Verwaltungen, die sich eigentlich schon um dieses Thema kümmern, sodass man diese Streichung ohne Weiteres verantworten könnte. Für die AfD ist die Sache insofern klar: Die finanziellen Mittel für diese Institutionen dienen letzten Endes nur der Schaffung eines Versorgungspostens für verdiente Mitstreiter.