Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

schrieben. Da ich selbst dabei war und die Kollegin Mühlbauer mir unterstellt hat, dass das nicht ich war, sondern der Kollege Deufel, habe ich den Kollegen Hartung aus Ihrer Partei gefragt, der mir noch mal zugesichert hat, dass meine Sichtweise richtig ist.

Wir haben die 5 Millionen Euro festgeschrieben und haben gesagt: Lasst uns ab dem 01.01.2015 prüfen, ob diese 5 Millionen Euro Festbetragsförderung richtig sind. Im Gesetz heißt es dazu: „Das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium prüft erstmals zum 1. Januar 2015 sowie im Anschluss daran alle fünf Jahre die Angemessenheit der Finanzhilfe“ für das Studentenwerk Thüringen.

Trotz eines gewachsenen Aufgabenspektrums für das Studentenwerk – ich nenne nur Integration von Flüchtlingen, ich nenne nur Familienfreundlichkeit, Internationalisierung, Willkommenskultur –, trotz dieser gewachsenen Aufgabenstellung steht in diesem Doppelhaushalt weiterhin die Festbetragsförderung von 5 Millionen Euro. Das lässt für mich offen gestanden nur den Schluss zu, dass Sie nicht glauben, dass das Thüringer Studentenwerk mehr Geld nötig hätte für die Aufgaben, die es hat. Das finde ich offen gestanden sträflich.

Sie haben an vielen Stellen Geld draufgepackt, haben es dann von Rot-Rot-Grün wieder gekürzt bekommen. Aber dass Sie beim Studentenwerk – also bei dem zentralen Punkt, wo man eigentlich hätte Studierende im Freistaat unterstützen können – tatsächlich gar nichts gemacht haben, zeigt letztlich, dass Sie die Hausaufgaben im Bereich der Hochschulpolitik nicht gemacht haben.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Sie haben nichts gemacht!)

Ja, Herr Huster, es ist alles okay.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Aber Sie haben doch nichts gemacht!)

Wir haben das gemacht? Genau. Wer hat es gemacht – wir haben es gemacht.

(Beifall CDU)

Das ist der Punkt, den wir in der Reform 2013 begonnen haben.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wo ist der Antrag?)

Oh, ich merke, der Kollege Harzer ist aufgewacht.

(Heiterkeit CDU)

Herr Harzer, das führt mich automatisch zu dem zweiten Punkt. Sie blähen Bürokratie auf, Sie gängeln die Wirtschaft und Sie zeigen am Ende keine Perspektive für Zukunftsvisionen in diesem Freistaat.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo ist denn Ihre Perspektive? Schauen Sie doch Ihr Papier mal an!)

Ja, Herr Adams, mir scheint, dass Sie einer der geborenen Visionäre in diesem Rund hier sind. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Aber meine kleinkarierte Art müssen Sie jetzt ertragen, Herr Adams.

Da ich den mangelnden Mut Ihrer Koalition im Bereich der Digitalisierung schon benannt habe, will ich zumindest im Hinblick auf den Haushalt dieses Ministeriums sagen, dass die angestiegenen Personalkosten in den letzten zwei Jahren von insgesamt 1,5 Millionen Euro auch ein Beleg dafür sind, dass Sie nicht gewillt sind, in Investitionen für die Infrastruktur dieses Freistaats zu streiten, sondern dass Sie mehr daran interessiert sind, dass Personal von Ihrer politischen Couleur in den Ministerien landet, und das finde ich offen gestanden sträflich und auch der falsche Weg für diesen Freistaat. Dieses Geld hätte besser in die Wirtschaftsförderung angelegt werden können.

(Beifall CDU)

Herr Maier, nehmen Sie es mir nicht übel, ich mag Sie sehr, aber ein zusätzlicher Staatssekretär in diesem Ministerium, sogar Frau Keller hat darauf verzichtet, einen zweiten Staatssekretär in ihrem Ministerium auszufüllen, und die tragen nun deutlich mehr Last als Sie – aber okay, Sie haben es gemacht, Sie haben es als Sozialdemokraten durchgesetzt. Da müssen sich die Linken den Vorwurf gefallen lassen, dass sie offensichtlich nicht so stark waren, das in ihrer Koalition durchzusetzen. Sie haben es hingekriegt, Herr Tiefensee, das will ich Ihnen nicht vorwerfen, aber ich will zumindest sagen, dass es echtes Steuergeld in diesem Freistaat kostet.

(Beifall CDU)

Das führt mich, was das Thema „Steuergeld“ angeht, auch zum Bereich der Gutachteritis. Sie geben für Sachverständige und Gutachten deutlich mehr aus als die Jahre zuvor. Lassen Sie mich nur ein Gutachten herausgreifen. Im Ansatz Ihres Haushaltsplans stehen 250.000 Euro, eine Viertelmillion, für ein Gutachten zum Thema „Vergabegesetz“, hat immerhin 21 Paragrafen im Thüringer Freistaat. Jeder Paragraf ist offensichtlich mit 10.000 Euro bewertet, um den zu begutachten. Ich will Ihnen eines sagen: Das war selbst Ihrer Koalition von Rot-Rot-Grün zu fett. Die haben 50.000 Euro gekürzt auf 200.000 Euro, um dieses Gutachten zu machen. Aber mit Verlaub, das kriegen Sie von mir kostenlos. Dieses Vergabegesetz zu evaluieren, bedeutet, einfach die vergabefremden Kriterien herauszustreichen. Dann wären wir schon echt weiter.

(Beifall CDU)

Deswegen: Kostenfrei – stelle ich Ihnen nicht in Rechnung, aber sparen Sie sich bitte diese 200.000 Euro, weil dieses Vergabegesetz sehr einfach zu reformieren ist.

Wenn wir schon bei dem Thema „Außendarstellung von Thüringen und Umgang mit öffentlichen Steuermitteln“ sind: Dann fällt schon auf, dass Sie beim Standortmarketing ganz deutlich streichen. Aber nicht nur das! Der Kollege Machnig hat sehr lange dafür gefochten, seine eigenen Werbeagenturen, für die er früher gearbeitet hat, auch ins Außenmarketing vom Freistaat zu bekommen. Hat er gemacht, die haben eine tolle Marke entwickelt – und was passiert? Ups, Herr Tiefensee ist gerade ein Jahr im Ministerium, da wird diese Marke noch einmal neu evaluiert, da gibt es eine neue Studie, diese neue Studie wird mit Geld versehen. Im Umkehrschluss bedeutet das weniger Geld; was wir früher für tatsächliches Standortmarketing in der Bundesrepublik hatten, wird reduziert. Zusätzlich gibt es noch eine Studie, also das Geld wird für tatsächliche Werbung noch weniger. Und was passiert am Ende? Die Sichtbarkeit von Thüringen schwindet. Rot-Rot-Grün regiert zwar in diesem Freistaat, aber Sie sollten sich trotzdem nicht mit der Werbung für Thüringen verstecken.

(Beifall CDU)

Herr Dr. Voigt, kommen Sie bitte zum Ende, die Redezeit ist um.

Letzter Punkt – Tourismusförderung. Rot-Rot-Grün hat als Koalitionsfraktionen den Aufwuchs, den Sie bei der Tourismusförderung vorgenommen haben, radikal gekürzt. Da kann ich nur eines sagen: Sie apostrophieren Tourismusförderung als einen wesentlichen Schwerpunkt Ihrer Arbeit. Tatsächlich passiert eines: Diese Koalitionsfraktionen unterstützen Ihre Arbeit nicht, die kürzen die Mittel dafür, und das ist, offen gestanden, der falsche Weg für den Freistaat. Schönen Dank!

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Das Wort hat nun Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke.

Trotz der angeheiterten Stimmung, werte Kolleginnen und Kollegen, und ich weiß zumindest von drei Zuschauerinnen und Zuschauern am Livestream, also auch die drei will ich zu der späten Stunde noch begrüßen!

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht zu Beginn: Wir haben uns ganz kollegial, also Frau Henfling, Frau Mühlbauer und ich, die drei Themenbereiche mal aufgeteilt, um noch einmal tiefer inhaltlich da einzusteigen, wo die Kritik von Ihnen, Herr Voigt, gerade angesetzt hat.

Ich will zunächst aber noch einmal mit dem Entschließungsantrag einsteigen. Es kam gerade noch einmal die Argumentation, dass der Entschließungsantrag aus diesem Grund eingereicht wurde und keine Änderungsanträge, weil vermeintlich der Doppelhaushalt 2016/2017 so schlecht wäre, dass man daran nichts verbessern könnte. Wenn ich mir jetzt aber den Entschließungsantrag nur zum Bereich Hochschulen ansehe, zu dem ich hier jetzt reden will, dann muss ich auch da an der Qualität des Entschließungsantrags mächtig zweifeln. Wenn wir beispielsweise beim Abschnitt „Moderne Hochschullandschaft nachhaltig gestalten“ inhaltlich mit der Frage des Meisterbonus einsteigen, muss man sagen, ist okay, wenn man vielleicht über die Anerkennung spricht und neue Karrierewege, dann auch über die duale Ausbildung zur Hochschule, kann man da vielleicht noch eine Verknüpfung sehen. Wenn ich mir dann aber die anderen Punkte ansehe, beispielsweise die hundertprozentige Übernahme der Finanzierung des BAföG: Ja, Herr Voigt, man kann in die Große Anfrage der CDU schauen, dort wird ganz offen und ehrlich zugegeben, dass die 24 Millionen Euro im Prinzip auch dazu genutzt werden, um das 4-Prozent-Ziel der Landesregierung zu erreichen und den Hochschulen den Aufwuchs bis 2019 um insgesamt 160 Millionen Euro zu gewährleisten. Aber dort steht auch noch drin, dass die Mittel des BAföG auch dazu genutzt werden, um investive Maßnahmen beispielsweise beim Wohnheimbau im Bereich Studentenwerk zu fördern, wenn es da heißt, 2 Millionen Euro für investive Maßnahmen werden zur Verfügung gestellt. Zudem werden in den Folgejahren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3 Millionen Euro ausgebracht. Also kann hier nicht davon die Rede sein, dass da, wo es notwendig ist, von dem Geld nichts ankommen würde. Und auch wenn es – wie gesagt – insgesamt Teil des Aufwuchses um 160 Millionen Euro für die Hochschulen ist, dann kann auch hier nicht gesagt werden, dass die 24 Millionen Euro, die eingespart werden, nicht bei den Hochschulen ankommen würden. Das ist dann einfach nur noch populistisch und hat mit der Realität nichts zu tun.

Aber jetzt noch mal ganz allgemein und ich kann dann auch noch den Entschließungsantrag weiter durchgehen, weil ich da gerade die Qualität so ein bisschen bemängelt habe. Wenn wir uns beispielsweise den nächsten Punkt nehmen. Hier wird gefordert, die Studierenden besser auf die MINT-Studiengänge vorzubereiten, und ein sogenanntes

(Abg. Dr. Voigt)

MINT-Kompetenzzentrum soll diese wichtige Aufgabe übernehmen. Ich würde noch bei dem Punkt zustimmen, dass es sicherlich eine intensive Betreuung der Studierenden braucht, auch im Bereich der MINT-Studiengänge – aber nicht nur dort. Aber das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in diesem Jahr eine Pressemitteilung herausgebracht, dass mittlerweile dadurch, dass dem Trend bei den MINT-Studiengängen sehr stark hinterhergelaufen wurde, der Arbeitsmarkt in einigen Bereichen – im Bereich Technik, Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik – schon wieder übersättigt ist und man schauen muss, dass hier nicht ein umgedrehter Effekt einkehrt, dass die Leute, die jetzt in den MINT-Studiengängen ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren, dann möglicherweise am Ende arbeitslos sind.

Vielleicht auch noch dazu, wenn hier davon gesprochen wird, dass bessere Strategien zur Einwerbung von Drittmitteln entwickelt werden sollen: Ich glaube, wenn man in die Rahmenvereinbarung IV schaut, aber auch noch mal in die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU, zeigt sich auch dort, dass die Drittmitteleinwerbung an den Hochschulen in den letzten Jahren bereits massiv gewachsen ist, dort als ein Basisindikator in der Rahmenvereinbarung IV verankert ist. Gleichzeitig will ich aber sagen: Ich war letzte Woche Dienstag in Halle bei der Kampagnenveranstaltung zum Abschluss der Werbekampagne „Hochschulen Ost“. Dort hat Prof. Dr. Olbertz gesprochen, jetzt Rektor der HU in Berlin, Ex-Kultusminister in Sachsen-Anhalt, der folgenden Satz gesagt hat, nämlich dass es ein Problem gibt, wenn Wissenschaft nicht mehr über ein Erkenntnisinteresse definiert wird, sondern nur noch über die Drittmittelanträge. Ich glaube, da müssen wir tatsächlich aufpassen, wie wir hier die nächsten Jahre sinnvoll Politik betreiben, nämlich dann die richtige Abwägung zwischen Grundfinanzierung und Drittmittelfinanzierung finden. Denn auch in Thüringen – und das zeigt beispielsweise auch der DFG-Förderatlas – ist die Drittmittelquote erheblich gestiegen und man muss bei manchen Drittmittelanträgen tatsächlich hinterfragen: Wo lag da noch das Erkenntnisinteresse?

Aber noch mal zum Allgemeinen, nachdem wir jetzt hier über die vermeintliche Qualität des Entschließungsantrags gesprochen haben. Wir reden hier in der heutigen Debatte über den Landeshaushalt in den Jahren 2016 und 2017 eben auch über die langfristige Entwicklung der Hochschullandschaft und des Wissenschaftsstandorts Thüringen. Der Entwurf der Rahmenvereinbarung IV, der gemeinsam mit den Hochschulleitungen und dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erarbeitet wurde, bildet – und da bin ich dem Lob tatsächlich sogar sehr dankbar – eine solide Grundlage für die Finanzierung der wissenschaftlichen Infrastruktur vor Ort. Wir können hier

als rot-rot-grüne Landesregierung zu Recht sagen, dass wir Wort gehalten haben. Denn die unter der schwarz-roten Vorgängerregierung verabschiedete Hochschulstrategie gab vor, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes Rechnung zu tragen, damit „gleichzeitig die Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung geschaffen“ werden kann. Es wurde daher auch vereinbart, den Empfehlungen des Wissenschaftsrats gerecht zu werden, wonach „die Grundmittel der Hochschulen sich jährlich in einem Umfang von einem Prozentpunkt oberhalb der erwartbaren wissenschaftsspezifischen Tarifund Kostensteigerungen“ zu erhöhen sind. Also die oft benannten 4 Prozent, sprich die mit 3 Prozent angesetzten erwartbaren Tarif- und Kostensteigerungen plus den einen weiteren Prozentpunkt, um auch die Finanzplanung bei der Schwerpunktsetzung des Landes im Hochschulbereich deutlich zu machen, diese Voraussetzung haben wir mit der Rahmenvereinbarung IV geschaffen. Und sie wird noch fortgesetzt, wenn wir im nächsten Jahr über die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes und die Umwandlung von der Berufsakademie hin zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach von einem zehnten Hochschulstandort sprechen. Ich glaube, dann können wir hier sagen: Rot-Rot-Grün hat in diesen beiden Punkten im Hochschulbereich Wort gehalten, zum einen, was die langfristige Finanzierung bis 2019 angeht, als auch, was die Aufwertung von Hochschulstandorten in Thüringen angeht.

Was das heißt, will ich noch mal in einer Zahl ausdrücken. Das habe ich vorhin schon kurz erwähnt. Ausgehend vom Ist-Stand der Rahmenvereinbarung III, wo für 2015 382,4 Millionen Euro angesetzt sind, steigt im Prinzip kumuliert der finanzielle Rahmen, der den Hochschulen zur Verfügung steht, um über 160 Millionen Euro – ich wiederhole das gern noch einmal: 160 Millionen Euro – auf dann insgesamt 447 Millionen Euro im Jahr 2019. Insgesamt stehen den Hochschulen laut der Rahmenvereinbarung IV in vier Jahren 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

(Beifall SPD)

Wir werden morgen noch über die Entfristung des Berufsakademiegesetzes sprechen vor dem Hintergrund, dass sich derzeit das Gesetz zur Umwandlung der Berufsakademien hin zur dualen Hochschule Gera-Eisenach noch in der Pipeline befindet und wir dann im nächsten Jahr intensiv in die Debatte einsteigen können. Auch da gab es im Vorfeld zumindest seitens der Hochschulen, aber auch bei der Gewerkschaft beispielsweise die Bedenken, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel zulasten der anderen Hochschulen gehen könnten. Aber auch diese Bedenken konnten mit der Rahmenvereinbarung IV ausgeräumt werden, wenn dort nachzulesen ist, dass 41 Millionen Euro zusätzlich bis 2019 zur Verfügung gestellt werden, um beispielsweise auch bei der Umwandlung der Personalstruk

tur der Verantwortung gerecht zu werden und hier nicht die neue duale Hochschule Gera-Eisenach gegen die anderen Hochschulen auszuspielen und entsprechend auch hier eine Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung dieser beiden Hochschulstandorte zu schaffen.

Insgesamt und auch generell zur Rahmenvereinbarung IV möchte ich dem Herrn Minister Tiefensee sowie Herrn Staatssekretär Hoppe sehr für die intensive Bemühung danken, gemeinsam mit den Hochschulen diese Rahmenvereinbarung IV auf den Weg gebracht zu haben und die zusätzlichen Mittel von insgesamt 160 Millionen Euro bis 2019 bereitzustellen. Denn diese kommen sowohl den derzeit 50.167 Studierenden sowie über 17.000 Beschäftigten aktuell wie auch die nächsten Jahre weiter zugute.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wie viele Millionen waren es?)

Ich beantworte die Nachfrage gern noch mal: 160 Millionen Euro.

Wie es immer so ist, das Geld allein löst noch keine strukturellen Probleme, aber auch denen müssen wir die nächsten Jahre in der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Thüringen begegnen. Auch da macht die Rahmenvereinbarung IV inhaltliche Vorgaben. Ich will an der Stelle kurz auf ein paar eingehen und die hervorheben.

Zum einen – es ist gerade schon angesprochen worden – will ich noch mal auf die Bedeutung der zusätzlichen Mittel für die nächsten Jahre aufmerksam machen. Herr Voigt, Sie haben es gerade angesprochen, die Entwicklung der Studienanfängerzahlen im letzten und in diesem Jahr hätte besser sein können. Das ist so weit erst mal richtig. Es gibt immer noch die Debatte darüber, ob möglicherweise Mittel zurückgestellt werden, um in der Spitzabrechnung dann im Rahmen der Hochschulpaktmittel mögliche Rückforderungen vom Bund zu kompensieren. Aber – das sei nochmal gesagt – die Landesmittel, die zur Verfügung gestellt werden, auch die Steigerung um die 160 Millionen Euro bis 2019, dienen auch dazu, die Attraktivität des Wissenschafts- und Hochschulstandorts Thüringen so zu verbessern, dass die Studienanfängerzahlen in den nächsten Jahren wieder so steigen, dass hier die Berechnungs- und Rückzahlungsforderungen entsprechend verringert oder verhindert werden können. Insofern gilt es, den Mittelansatz mit den Übereinkünften, die in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen gemeinsam mit den Hochschulen getroffen werden, so einzusetzen, dass die Attraktivität der Hochschulstandorte in Thüringen weiter steigt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)