Mario Voigt

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Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Große Anfrage, warum haben wir sie gestellt? Das ist
ganz simpel: Weil wir am Anfang der Legislaturperiode eine Große Anfrage gestellt haben, um den Stand Thüringens 2014 mit offiziellen Quellen belegen zu können und jetzt 2019 zeigen zu können, was sich für Thüringen geändert hat. Die simple Frage, die wir damit versuchen zu beantworten, ist: Haben sich in den fünf Jahren von Rot-Rot-Grün die Substanz und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Thüringen verbessert oder verschlechtert? Das ist die simple Frage. Warum beschäftigt uns das? Weil es darum geht, dass Menschen zukünftig auch in Lohn und Brot bleiben sollen, dass ihre Familien Sicherheit haben, dass es dem Land, den Unternehmen, den Mittelständlern und den Handwerkern gut geht. Das ist ganz simpel auf den Punkt gebracht, worum es bei dieser Großen Anfrage geht.
Ich will Ihnen sagen, ich werfe Ihnen als Rot-RotGrün gar nicht vor, dass Sie in den letzten fünf Jahren nicht gearbeitet haben, aber was diese Große Anfrage doch letztlich zeigt, ist etwas ganz Simples: Fünf Jahre Rot-Rot-Grün haben Thüringen Substanz gekostet. Das zeigt diese Anfrage. Denn Sie haben 5 Milliarden Euro mehr in der Hochkonjunkturphase gehabt, die Sie für gute Rahmenbedingungen hätten einsetzen können.
Aber alle wirtschaftlichen, alle wirtschaftspolitischen Kerndaten, die in dieser Großen Anfrage sichtbar geworden sind, zeigen doch ganz eindeutig auf, dass Sie in den letzten fünf Jahren dazu geführt haben, dass Thüringen zurückgefallen ist, und das in einer Hochkonjunkturphase.
Das ist das eigentlich Verwerfliche, was wir Ihnen vorwerfen.
Politik beginnt ja bei der Annahme und der Betrachtung der Faktenlage und dann schauen Sie sich doch Ihre eigene von Ihrer Landesregierung beantwortete Große Anfrage an – und jetzt zitiere ich es einfach mal aus Ihrer Großen Anfrage: Thüringen, mittlerweile das zweitniedrigste Wirtschaftswachstum unter allen Ländern; Thüringen, so wenig Unternehmensgründungen wie noch nie; rote Laterne bei den Gründungen 2016 bis 2018 erhalten; zweithöchster Anstieg von Firmeninsolvenzen unter allen Ländern im Jahr 2018; drittgrößter Rückgang an Unternehmen seit 2015.
Das ist die Bilanz Ihrer Wirtschaftspolitik – nichts anderes!
Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, Sie können versuchen, das irgendwie zuzukleistern, aber das, was wir wollen, und das, worum wir auch in den Wahlen in sechs Wochen werben werden, ist etwas ganz Simples: Wir wollen nicht, dass Sie weiterhin von der Substanz CDU-geführter Regierungen leben, aber nichts dazu beitragen, die Substanz dieses Landes zu mehren. Das ist der Grund, warum Sie als Regierung abgeschafft werden müssen.
Deswegen glaube ich auch, es macht Sinn, auf die Faktenlage sehr genau zu schauen, sich die Frage zu stellen: Was haben Sie eigentlich dazu beigetragen? Und eine gute Wirtschaftspolitik macht ja mindestens drei Dinge aus. Erstens geht es darum, Standortbedingungen, Wettbewerbsbedingungen zu verbessern, Investitionen in moderne Infrastruktur zu tätigen. Dann geht es zweitens darum – keinen Wohlstand gibt es ohne Fachkräfte –, dafür Sorge zu tragen, dass genügend Fachkräfte da sind, dass Unternehmensnachfolgen funktionieren. Zum Dritten geht es darum, ein Klima zu schaffen, in dem Menschen sich engagieren wollen, ein Unternehmen gründen, wo sie auch sagen, dass sie hier an diesem Standort auch arbeiten wollen. Das sind die drei Dinge. Jetzt schauen wir uns einfach mal an, was Sie an Politik da geleistet haben – nur allein an Ihrer Großen Anfrage und an den Antworten, die Sie liefern. Gucken wir uns mal das Klima für Unternehmen und für Arbeitnehmer an.
Bildungsfreistellungsgesetz, Klimagesetz, Bürokratie ist gestiegen, Investitionen – Zero, Vergabegesetz ist ein Investitionsverhinderungsgesetz, das haben Sie in den letzten fünf Jahren geschaffen.
Herr Müller, Sie können sich dahinter verstecken, aber ich will gar nicht den Bundesländervergleich. Was ich möchte, ist, dass ich Thüringen auf der Zeitachse vergleiche. Da können Sie nicht negieren, dass in Ihrer Anfrage steht, dass 2017 die niedrigste Investitionsquote Thüringens seit 2009 getätigt worden ist. Das ist die Realität durch Ihre eigene Faktenlage.
Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Wenn wir über die Frage von Klima für Unternehmen und Arbeitnehmer sprechen, da geht es bei Rot-Rot-Grün um Gängeln, Bürokratie und Verstaatlichung. Das ist letztlich etwas, was nicht funktioniert und deswegen geändert werden muss.
Gucken wir uns einen zweiten Punkt an – Fachkräfte, Unternehmensnachfolge. Auch da wieder Fakten aus der Antwort auf die Große Anfrage: Meisterausbildungen sind auf dem niedrigsten Stand. Die Frage ist: Wie können wir das befördern? Wir haben in diesem Plenum hier sehr häufig Vorschläge gemacht, angefangen beim Meisterbonus, über die Frage auch von Meistergründungsprämien, über die Frage, auf Bundesebene aktiv zu werden, um die Meisterpflicht auf der einen Seite zu schaffen, was jetzt die Bundesregierung wieder einführt, aber eben auch gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, die Meisterausbildung kostenlos zu stellen. All das ist von Ihnen abgelehnt worden. Aber haben Sie etwas dagegen getan? Nein, das haben Sie nicht gemacht. Das führt dazu, dass Thüringen mittlerweile in der Meisterausbildung im letzten Drittel aller Bundesländer ist. Das zeigt mir einfach, dass Sie auch hier bei der Fragestellung von Fachkräften und Unternehmertum nicht dafür Sorge getragen haben, dass Substanz in diesem Freistaat wächst.
Ich weiß nicht, in welche Unternehmen Sie gehen oder mit welchen Handwerkern Sie reden, Herr Müller, aber alle Handwerker, mit denen ich rede, sagen mir, unter Rot-Rot-Grün ist das Klima für die Handwerker schlechter geworden. Deswegen muss sich das auch wieder ändern; die Wertschätzung für das Handwerk hat eine hohe Bedeutung.
Und jetzt gucken wir uns einen dritten und letzten Punkt an, weil ich ja gesagt habe, mindestens drei gute Dinge macht gute Wirtschaftspolitik aus. Da geht es um die Frage von Standortbedingungen und modernen Investitionen. Auch da wieder ein Blick auf Ihre Große Anfrage: Wir schauen uns das Thema „Mobilfunk“ an, das haben wir abgefragt, weil es für viele Thüringer ein relevantes Thema ist. Man ist nicht überall erreichbar oder man kann nicht überall telefonieren, das ist auch ein Wirtschaftshemmnis. Da steht in Ihrer Großen Anfrage etwas ganz Simples: Natürlich, man könnte auch als Land Investitionen in eine bessere Mobilfunkausstattung tätigen, wie das zum Beispiel Bayern oder Hessen oder andere tun. Aber Thüringen entscheidet sich, diese wichtige Infrastruktur nicht mit zu unterstützen.
Die Mobilfunkinitiative ist von Ihnen letztlich auch nicht unterstützt und finanziert worden. Das zeigt auch hier wieder eine wichtige Frage von Infrastruktur, die Sie nicht zur Verfügung stellen.
Ein Thema will ich Ihnen nicht ersparen, weil Sie wissen, dass dieses Thema für mich durchaus eine Relevanz hat: Digitalisierung und Breitbandausbau. Es gefällt dem Minister nicht – jetzt hat er versucht, so eine staatliche Agentur zu gründen oder gründet sie gerade, um den Breitbandausbau voranzutreiben, und das aus einem ganz simplen Grund: Weil Rot-Rot-Grün vier Jahre gepennt hat,
weil Rot-Rot-Grün in den ersten zwei Fördercalls null Euro für Thüringen reingeholt hat, weil Rot-RotGrün jetzt an einem Punkt steht, wo die feststellen müssen, dass alle Baukapazitäten in Deutschland gebunden sind und deswegen schnelle und ordentliche Infrastruktur für schnelles Internet nicht ausgebaut werden kann. Genau aus dem Grund versuchen Sie jetzt zuzukleistern, was Sie vier Jahre verpennt haben. Da kann ich Ihnen nur sagen: Das offenbart auch die Große Anfrage, dass Sie bei der Ausstattung von moderner Infrastruktur nicht Sorge getragen haben, dass die Substanz von Thüringen gemehrt wird. Und das ist zum Schaden der Menschen, das ist zum Schaden der Unternehmen. Deswegen muss sich auch politisch was ändern in diesem Land.
Es gibt ja immer wieder mal Studien und Auswertungen, wie der Grad der Digitalisierung in den Bundesländern ist. Der eco, der Verband der Internetwirtschaft, hat dabei festgestellt, dass Thüringen auf Platz 14 von 16 Bundesländern steht, wenn es um den Grad der Digitalisierung geht. Sie können sagen: Was ist denn das für ein Verband? Für diesen Verband hat die Digitalisierungsstaatssekretärin mehrere Jahre gearbeitet. Insofern gehe ich doch davon aus, dass es ein guter Verband ist. Und wenn der Ihnen ins Stammbuch schreibt, dass Digitalisierung im Freistaat nicht funktioniert hat,
dann kann ich nur sagen, ich stütze das, weil Sie offensichtlich nicht die Dinge getan haben, die es zu tun gilt, nämlich moderne Infrastruktur auszubauen.
In dieser Woche gab es noch eine schöne Verkündigung. Da las ich: Der Wirtschaftsminister regt doch an, ein Wirtschaftskabinett einzuberufen, um die Wirtschaftspolitik für den Freistaat besser zu koordinieren. Da kann ich nur sagen: Eine bessere Antwort auf die Große Anfrage hätten Sie gar nicht geben können, nämlich, dass Sie quasi nach fünf Jahren an einem Punkt angekommen sind, wo Sie nicht mehr weiterwissen und Thüringen nicht mehr fitmachen können für die konjunkturelle Delle, die jetzt entstehen könnte, und deswegen wollen Sie jetzt ein Wirtschaftskabinett. Aber ich will Ihnen eines sagen: Ein Wirtschaftsminister muss dafür da sein, Wirtschaftspolitik in fünf Jahren zu tun. Dass es nicht passiert ist, das zeigt die Große Anfrage. Deswegen ist es gut, dass wir das heute hier diskutieren, weil die Thüringerinnen und Thüringer sehen: Das ist keine Substanz, die Sie geschaffen haben. Sie haben Thüringen schwächer gemacht. Wir sind in allen wesentlichen wirtschaftlichen Kerndaten zurückgefallen und das werden wir am 27. Oktober zur Abstimmung stellen und deswegen gibt es diese Debatte heute.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin wegen des Kollegen Kobelt noch mal vorgekommen, weil er über den Saale-HolzlandKreis gesprochen hat. Ich will schon mal sagen: Wir haben dort engagierte Bürgerinnen und Bürger, die in Bürgerinitiativen dafür Sorge tragen, dass ihre Umgebung, ihre Heimat geschützt wird. Denen zum Vorwurf zu machen, dass sie sich gegen eine Abholzung von 83.000 Hektar Wald wenden –
Verzeihung, nicht Hektar, sondern Quadratmeter, das sind über 20 Fußballfelder –, das finde ich unredlich, denn am Ende ist vollkommen richtig, dass Bürger sich für ihre Heimat einsetzen und dass wir an der Seite dieser Bürgerinitiativen stehen,
weil wir eben sagen, 10H klare Abstandsregelung, weil wir eben sagen, gesetzliche Eindeutigkeit
durch kein Windrad im Wald, und weil wir sagen, Abschaffung der Privilegierung im Baugesetzbuch. Das, finde ich, ist eine klare inhaltliche Perspektive und das müssen Sie ernst nehmen. Und jetzt? Jetzt kommen Sie an und sagen, dass das alles CDULeute sind. Ich will Ihnen eines sagen: Dieser Windenergieerlass führt am Ende dazu, dass Sie redliche Leute dazu zwingen, Gesetze umzusetzen, die sie eigentlich gar nicht umsetzen wollen, denn wir im Saale-Holzland-Kreis sind Bioenergieregion, wir haben schon über 1 Prozent unserer Kreisfläche mit Windrädern voll. Und dann zwingen Sie uns trotzdem noch auf, das zu bewirtschaften. Das ist die Unredlichkeit.
Dann kommt noch etwas: Wir diskutieren über das Waldgesetz, wir diskutieren über Klima und Umwelt und vom Umweltministerium ist fast die ganze Redezeit keiner da. Das ist einfach bodenlos und ich finde das unredlich, dass Sie das hier zum Thema machen. Verzeihung, ich wollte das einfach nur noch mal vorbringen, weil es mich wirklich ärgert. Unsere Bürgerinitiativen leisten einen tollen Dienst für die Heimat. Und das denen zum Vorwurf zu machen, finde ich unredlich, Herr Kobelt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sich aber ganz schön aufgepumpt hier mit der Frage von Lohngerechtigkeit. Wir reden heute über ein Vergabegesetz, ich will uns noch einmal daran erinnern. Was Sie hier schaffen, ist mehr Bürokratie statt Wirtschaftlichkeit. Was Sie schaffen, sind mehr Paragrafen statt weni
ger. Was Sie schaffen, bedeutet längere Prüfvorgänge statt knapper Verfahren. Das ist Ihr Vergabegesetz. Wenn dieses Vergabegesetz so ist, dann kann ich Ihnen nur sagen: Es wird am Ende zu mehr finanziellen Belastungen für die mittelständischen Unternehmen und damit auch zu mehr Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat führen. Es wird dazu führen, dass wir mehr bürokratischen Aufwand haben. Am Ende wird es weniger Investitionen der öffentlichen Hand geben. Das ist das, was wir bei Ihnen kritisieren. Das macht dieses Vergabegesetz so falsch. Es ist letztlich ein Ausdruck der Regulierungswut, die RotRot-Grün in den letzten fünf Jahren über diesen Freistaat hat ergehen lassen.
Ich kann Ihnen nur eins sagen: Die Wirtschaft in Thüringen wäre doppelt so stark, wenn der Bürokratisierungswahn bei Rot-Rot-Grün nur halb so groß wäre. Das ist das, was es ausmacht.
Mit Verlaub, ich muss nicht einmal selbst reden. Ich lasse einfach nur die Expertengutachten sprechen, die wir alle sowohl von Ihnen als Landesregierung beauftragt oder eben auch in der Anhörung vorgelegt bekommen haben. Ich zitiere einfach mal mit Erlaubnis der Präsidentin: „Es werden jedoch keine positiven Wirkungen auf den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und das Bieterverhalten insbesondere auch im Hinblick auf KMU erzielt werden können“. – Eine Stellungnahme. Zweite Stellungnahme: „Es ist zu befürchten, dass durch eine weitere Überlastung mit vergabefremden Aspekten für viele Handwerksbetriebe Zielkonflikte mit den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit entstehen und die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen noch weiter zurückgeht.“ Das sagen die Handwerkskammern. Ein drittes Zitat baugewerblicher Unternehmer: „Die Aufnahme weiterer Kriterien für das Vergabeverfahren führt dazu, dass der personelle Aufwand erhöht wird, und damit die öffentliche Hand nicht mehr in der Lage ist, die dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen mit einem vertretbaren zeitlichen Aufwand auszuschreiben und letztendlich auch zu vergeben.“ Das sind Zitate, die Ihnen vorgelegt worden sind.
Jetzt kann ich Ihnen sagen: Wir haben schon viel früher ein Vergabegesetz vorgelegt. Was sagen da die Experten im Freistaat? Die sagen ganz simpel: „Ein schlankes und von unnötigem ‚Ballast‘ befreites Vergabegesetz schafft auf der einen Seite
Rechtssicherheit für die Vergabestellen und fördert auf der anderen Seite die Bereitschaft von Unternehmen zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.“ Das ist der grundsätzliche Unterschied zwischen dem, was wir anzubieten haben, und unserem Vergabegesetz, wo wir sagen: schlank, klar, rechtssicher und am Ende auch öffentliche Aufträge fördernd. Bei Ihnen gibt es mehr Bürokratie, mehr finanzielle Belastungen und deswegen weniger Investitionen. Das ist der Unterschied. Die Entscheidung gilt es heute zu treffen.
Jetzt tun Sie mir bitte hier nicht diesen Popanz auf. Wissen Sie, über welchen Anteil von öffentlichen Aufträgen wir eigentlich reden? Sie haben nicht mal die Chuzpe gehabt, auch die Kommunen mit einzubeziehen, weil Sie genau wussten, dass die Kommunen Ihnen ins Stammbuch schreiben würden, dass das der falsche Weg ist. Deswegen haben Sie sich auf die Landesvergaben bezogen. Die Landesvergaben liegen unter 10 Prozent. Jetzt sehen Sie sich doch mal bitte an, wie viel in den letzten drei Jahren allein öffentliche Aufträge ohne Bieter ausgegangen sind – 35 waren es 2018. Das bedeutet, dass mittlerweile schon die Unternehmen im Freistaat, die kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe, rebellieren und sagen: Ich brauche gar keine Landesaufträge mehr, den bürokratischen Wust ziehe ich mir gar nicht erst an. Jetzt machen Sie es noch schlimmer. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass es besser wird. Deswegen ist Ihr Vergabegesetz ein Investitionsverhinderungsgesetz. Das ist es, nichts anderes.
Jetzt lassen Sie es mich an einzelnen Punkten noch einmal durchexerzieren. Weil ich jetzt gerade von der Kollegin Hennig-Wellsow hier gehört habe, das wird massiven Push in der Frage von Lohngerechtigkeit geben. Mit Verlaub, Sie können hier ganz großes Karo versuchen aufzubauen. Jetzt gehen wir es doch einmal durch. Sie tun so, in der Debatte waren wir erst bei 9,54 Euro, dann waren wir bei 10,04 Euro, jetzt sind wir bei 11,42 Euro. Das ist so ein Überbietungswettbewerb vor der Landtagswahl, aber mit klarem wirtschaftspolitischem Sachverstand und Arbeitnehmer- und Investitionsfreundlichkeit hat das partout nichts zu tun.
Ich will Ihnen das nur sagen, damit wir hier mal eine kleine Sachaufklärung betreiben.
Im Baugewerbe, was maßgeblicher Anteil der öffentlichen Vergaben ist, haben wir einen allgemein verbindlichen Mindestlohn, der bei 12,20 Euro liegt – einen allgemein verbindlichen Mindestlohn.
Jetzt passiert Folgendes: Das, was Sie mit Ihrem Vergabegesetz versuchen zu schaffen, ist, dass Sie – im Baugewerbe ist es so, sie haben die 12,20 Euro und dort gibt es Abweichungstatbestände. Das haben die Tarifpartner, Arbeitnehmer/-innen, Gewerkschafter und auch die Unternehmer verhandelt. Und die Abweichungen bestehen darin, dass sie sagen: Jawohl, wir lassen auch zu, dass diejenigen, die sich in der Ausbildung befinden, und dass diejenigen, die ungelernt sind, letztlich weniger bezahlt bekommen. Das ist ein ganz normaler Tarifvertrag. Den haben die Gewerkschaften mit ausverhandelt. Jetzt passiert Folgendes: Sie schaffen letztlich eine Situation, wo Sie einen vergabespezifischen Mindestlohn, der gerade mal 78 Cent unter dem im Tarifvertrag für Facharbeiter ausgehandelten verbindlichen Mindestlohn liegt, ausschreiben. Jetzt kann man sich darüber streiten, ob die Änderungsanträge, die Sie eingeführt haben, das am Ende aufweichen oder nicht, das lasse ich mal dahingestellt. Aber ich will nur eines sagen: Das Lohnabstandsgebot wird automatisch zu Folgendem führen, dass es für den normalen Handwerksbetrieb, der sich darauf bewerben möchte, dazu führen wird, dass seine Facharbeiter rebellieren und sagen: Sag mal, was ist denn das, was ist denn hier los? Deswegen führt das am Ende zu einer Verteuerung aller öffentlichen Aufträge. Es wird dazu führen, dass sich keiner mehr darauf bewirbt, weil sich am Ende die Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmer zu öffentlichen Aufträgen gar nicht mehr verhalten, weil das Lohnabstandsgebot nicht gewahrt ist.
Und dieser Überbietungswettbewerb – das will ich Ihnen sagen, das finde ich noch viel spannender –, der kommt ja nicht nur von ganz links außen, der endet bei rechts außen.
Die AfD wird deswegen mitstimmen, weil sie 14 Euro vergabespezifischen Mindestlohn fordert. Das zeigt doch, was sich hier wirtschaftspolitisch im Sozialismus wiedertrifft, nämlich die AfD von ganz rechts außen und die Linken von ganz links außen.
Das ist die Koalition, um die es hier beim Vergabegesetz geht. Herzlichen Glückwunsch! Sie pumpen sich hier auf, wenn es um irgendwelche Kreistagsumweltausschüsse geht, aber tatsächlich stimmt die AfD heute bei Ihrem Vergabegesetz mit, was Sie als die große Errungenschaft in dieser Legislatur feiern.
Mit Verlaub, das ist Ihre Form von Koalition. Herzlichen Glückwunsch! Das ist Ihre Koalition.
Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, Frau HennigWellsow – ich meine, Sie haben sich heute hier ans Pult getraut, das ist dann Ihre Baustelle, das kann ich Ihnen nicht ersparen, aber so ist es nun mal –, wenn wir jetzt schon bei den vergabefremden Kriterien sind, das kann eine Vergabestelle nicht kontrollieren. Das haben wir in dem Expertengutachten – von Ihnen beauftragt – gelesen. Vergabespezifische Kriterien, das haben uns die Handwerker und mittelständischen Unternehmen bei der Anhörung ins Stammbuch geschrieben, diese vergabefremden Kriterien kann niemand nachweisen. Und weil sie niemand nachweisen kann, wird sich deswegen keiner rechtssicher auf öffentliche Aufträge bewerben. Das wird der Fakt sein. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, weil das einfach nicht nur meine Meinung ist, sondern von den Leuten, die tatsächlich jeden Tag mit Vergaben zu tun haben. Da kann Ihre ganze Ideologie dagegen versuchen anzureden, aber es wird in der Praxis einfach nicht stattfinden.
Ich kann es Ihnen auch nicht ersparen, wenn ich Ihr eigenes Gutachten lese, was Sie als Landesregierung beauftragt haben, wo in der Anhörung über die Regulierungsmaßnahmen der Koalitionsfraktionen gesprochen wird und wo in dem Gutachten drinsteht, 67,1 Prozent der Befragten sehen negative Auswirkungen auf die Bürokratiekosten. Das haben Sie beauftragt. Das Gutachten ist nicht von mir bestellt, es ist Ihr eigenes. Deswegen, glaube ich, wie schon beim Hochschulgesetz und in vielen anderen Bereichen, Sie beauftragen Evaluierung. Sie versuchen, Leute vorher einzubinden. Aber die Konsequenz, Experten einzuladen, ist tatsächlich auch, Experten anzuhören und deren Meinung wertzuschätzen. Aber wenn es am Ende zu null Änderungen führt, dann fühlen sich diese Experten am Ende auch veräppelt. Das ist auch wieder beim Vergabegesetz der Fall. Sie laden zwar alle schön ein, aber es führt zu keiner Änderung und zu keinem Erkenntnisgewinn bei Ihnen, und das ist das
eigentlich Verwerfliche, weil Sie deswegen auch Politikverdruss schaffen.
Ich könnte jetzt noch viele andere Punkte nennen. Ich will trotzdem sagen, dass ich froh bin, dass die Debatte am Ende dazu geführt hat, dass Sie das Thema „eVergabe und Bestbieterprinzip“ mit in Ihr landesspezifisches Gesetz aufgenommen haben. Aber ich will Ihnen auch sagen: Das ist bundesgesetzliche Regelung. Insofern stand es schon fest. Insofern kann ich Ihnen nur sagen: Das ist Bundesgesetz, das hätte es in einem Landesgesetz gar nicht gebraucht. Nur allein an diesen Baustellen sieht man wirklich, dass das Vergabegesetz, was wir heute diskutieren, den Freistaat nicht voranbringen wird. Ich könnte Ihnen jetzt noch viele andere Punkte in Ihrem Gesetz nennen.
Am Ende geht es um eine Grundsatzentscheidung. Wissen Sie, wir stehen für soziale Marktwirtschaft.
Wir stehen für ein Miteinander zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern. Wir stehen dafür, dass Gewerkschaften und Arbeitnehmer die Löhne verhandeln.
Ja, aber Sie können nicht so tun … Aber mit Verlaub, 18 Prozent, Frau Hennig-Wellsow!
Ich sitze auch mit dem DGB zusammen und die müssen selbst zugeben, dass es eigentlich ihr Job ist, die Frage zu klären, wie viele Leute tatsächlich auch einen Tarifvertrag abschließen.
Genau aus diesem Grund rufe ich Ihnen zu: Tun Sie nicht so, als ob der Staat der bessere Unternehmer wäre. Das, was Sie hier mit dem Vergabegesetz schaffen, ist am Ende Bürokratisierungs
wust. Es ist mehr finanzielle Belastung. Es wird zu weniger Investitionen im Freistaat führen und das ist das eigentlich Verwerfliche. Sie sind ein Investitionshemmnis für diesen Freistaat und deswegen muss Rot-Rot-Grün auch abgewählt werden.
Frau Jung, natürlich, wie könnte ich Ihnen eine Frage abschlagen.
Also mit Verlaub: Soziale Marktwirtschaft ist erst mal, wie wir unser Wirtschaftssystem organisieren. Wir stehen aber genauso – und ich darf Sie erinnern, angefangen von allen Rentenanpassungen – dafür, dass unser soziales System funktioniert. Das bedeutet für uns, dass niemand durch das soziale Netz fallen darf. Wir als Christlich Demokratische Union standen schon immer für die Solidarität in dieser Republik.
Und offen gestanden finde ich es höchst verwerflich, so zu tun, als ob der Staat – das können Sie auch nicht – irgendwelche Löhne in diesem Freistaat diktieren könnte. Das wird nicht stattfinden. Deswegen: Am Ende werden das Unternehmen und die Arbeitnehmer miteinander zu verhandeln haben, und wenn wir von diesem Grundsatz abweichen, dann passiert genau das, was wir gerade erleben. Sie haben einen Überbietungswettbewerb mit denen da drüben. Die fordern 14 Euro, Sie fordern 11,40 Euro oder 11,42 Euro
Verzeihung 12,42 Euro. Da kann ich nur eines sagen: Wenn wir das vor jeden Wahlen erleben,
dann hat das nichts mehr mit Marktwirtschaft zu, sondern einfach nur noch mit Staatssozialismus und das möchte ich dem Freistaat ersparen.
Ich habe ja ein prinzipielles Verständnis dafür, dass man von einem schlechten Gesetz dadurch ablenken möchte, dass man Scheindebatten versucht zu initiieren.
Aber ich kann es Ihnen halt nicht ersparen.
Das ist schon durchsichtig, was Sie hier leisten. Aber wir brauchen doch bitte schön als Christlich Demokratische Union keine Nachhilfe in der Fragestellung von Mindestlöhnen.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Jeder branchenspezifische Mindestlohn in Deutschland schon in den 90er-Jahren und der allgemeinverbindliche Mindestlohn in Deutschland ist von der CDU eingeführt worden, nicht von Ihnen, als Schwätzer.
Das kann ich Ihnen nicht ersparen, das tut mir leid. Dementsprechend kann ich Ihnen wirklich nur sagen: Es ist immer schön, wie Sie sich hier aufpumpen, aber wir lösen tatsächlich die Probleme mit den Menschen da draußen, weil wir sowohl auf Arbeitnehmer wie auch auf Unternehmer, auf die Mittelständler achten. Das ist der große Unterschied.
Keine Ideologie, sondern pragmatische Lösungen, weil wir auf die Leute da draußen hören. Und ich kann es Ihnen nicht ersparen: Sie haben Experten
eingeladen, Sie haben sich Gutachten vorlegen lassen, aber null von den Gutachten und Experten ist in Ihr Gesetz eingeflossen. Das ist der große Unterschied.
Weil Sie denken zu glauben, was in diesem Land passiert! Tatsächlich leben die Menschen aber anders, als Sie es sich vorstellen können, und das ist der große/maximale Unterschied.
Und ich kann es Ihnen wirklich auch nicht ersparen: Soziale Marktwirtschaft ist nun mal die Gesellschaftsordnung der Freiheit, die aber gleichzeitig auch das menschliche Miteinander im Blick hat. Das ist das, wofür wir stehen. Sie stehen für eine Einseitigkeit, wir stehen für die beiden Klammern Freiheit und Verantwortung, das macht es eben aus, und nicht Verantwortungsabnahme.
Sehr geehrte Frau Mühlbauer, ich verstehe, Sie sind jetzt als stellvertretende Fraktionsvorsitzende nachgewählt worden, das verstehe ich, herzlichen Glückwunsch dazu. Ich verstehe auch, dass Sie sich jetzt hier profilieren wollen als die Kämpferin.
Aber Sie brauchen im Thüringer Parlament nicht wie vor einem Juso-Kongress zu reden.
Nein, ordentlicher. Also wenn, dann wollen wir schon bei der Wahrheit bleiben.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Bei der Fragestellung von Pflegekräften brauche ich keine Nachhilfe. Meine Frau ist niedergelassene Ärztin. Ich kann Ihnen darüber genügend berichten, kann Ihnen auch darüber berichten, wie schwierig es ist, Fachkräfte zu finden, kann Ihnen auch darüber berichten, wie Lohnverhandlungen ablaufen. Aber ich kann Ihnen auch berichten, was sie Jahr für Jahr an Bürokratiekosten und Zeit mehr draufpacken muss.
Ich finde, das ist Ihre Pflicht, sich genau auch in diese Rolle hineinzuversetzen, dass es eben nicht nur um die einen geht, sondern dass es auch um beide geht, die die Arbeit geben, aber auch die, die mit ihrer Hände Arbeit mithelfen, dass es erfolgreich wird. Dieses Miteinander dürfen wir nie ver
gessen, wenn wir über soziale Marktwirtschaft sprechen.
Welches Bild Sie von Thüringen gezeichnet haben, finde ich, offen gestanden, erschreckend. Sie haben Thüringen hier an diesem Pult als Trümmerund Scherbenhaufen bezeichnet.
Ich kann Ihnen eines sagen: Das, was die Menschen mit ihrer Hände Arbeit hier aufgebaut haben, neun von zehn Unternehmen im Freistaat sind nach 1990 gegründet worden, 90 Prozent unserer Unternehmen haben eine durchschnittliche Größe von zehn Mitarbeitern und weniger. Das ist die Realität im Freistaat. Das sind nicht die großen Konzerne, wie Sie uns hier weismachen wollen, das sind die Handwerksbetriebe und die belasten Sie mit diesem Vergabegesetz.
Deswegen lehnen wir das ab aus einem ganz einfachen Grund: Weil es um die kleinen Mittelständler geht und nicht um die Großkonzerne, die es im Thüringer Freistaat sowieso kaum noch gibt oder die sich da garantiert auf das bewerben.
Und eigentlich hat es mich hier vorgetrieben, weil ich Ihnen eines mitgeben will: Sie haben gesagt, christliche Werte hier abfeiern. Ich stelle Ihnen frei, ob Sie an Gott glauben oder nicht. Aber was Sie sich ersparen sollten, ist, diejenigen, die einer Religion folgen, egal welcher, dadurch zu diffamieren, dass Sie schon bei der Sprache beginnen, das kleinzureden. Das gehört sich nicht und das lehne ich ab, weil das nichts mit wertebezogener Politik zu tun hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 07 – Wirtschaft, Digitalisierung und Hochschulen –: In der Tat ist es so, dass wir wahnsinnig tolle Unternehmen im Freistaat haben, wir haben engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber wir haben eine Situation, die sollte Rot-Rot-Grün nicht ausblenden. Wenn wir einfach nur mal anschauen, wie sich das BIP, das Wirtschaftswachstum, im Jahr 2018 entwickelt hat, dann darf man feststellen: Thüringens Wirtschaft ist um 0,5 Prozent gewachsen. Das ist die wichtigste wirtschaftliche Kenngröße, die wir in der Volkswirtschaft kennen. Damit war Thüringen nicht nur hinter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 1,4 Prozent, nicht nur hinter dem Durchschnitt der neuen Bundesländer von 1 Prozent, Thüringen war mit 0,5 Prozent am letzten Ende des Wirtschaftswachstums. Das zeigt einfach, obwohl wir tolle Unternehmen haben, obwohl wir engagierte Arbeitnehmer haben, dass wir eine Landesregierung haben, die wirtschaftliches Wachstum im Freistaat hemmt.
Deswegen sind wir da am Ende angelangt und das ist der falsche Weg und das muss auch bei einer Haushaltsberatung gesagt werden.
Wenn wir unser Wirtschafts-, Hochschul- und Digitalisierungsministerium anschauen, dann glaubt man ja gemeinhin, das müsste ein Zukunftsministerium sein. Aber das, was als Handschrift hier in diesem Haushaltsplan zu lesen ist, zeigt letztlich, dass es einfach eine vollkommene Orientierungslosigkeit gibt, was man eigentlich an Schwerpunkten im Freistaat im Bereich von Wirtschaft, Hochschulen und Digitalisierung setzen möchte. Wer kein Ziel hat, der kann am Ende eben auch nichts erreichen. Und ich will Ihnen das schon sagen: Natürlich hat der Wirtschaftsminister bei der Einbringung dieses Haushaltsplans darauf hingewiesen, dass die Investitionsquote um zwei Prozentpunkte gestiegen ist. Aber wenn man mal tiefer schürft und sich anschaut, wie viel eigentlich zwischen dem Ansatz 2018 und den abgerufenen Mitteln liegt bzw. was Anspruch und Realität unterscheidet, dann stellt man schnell fest, dass in diesem Haushalt, der einer der größten Investitionshaushalte des Freistaats ist, im Jahr 2018 100 Millionen Euro an investiven Mitteln nicht abgerufen worden sind. Das zeigt letztendlich, dass man zwar schön die Zahlen reinschreiben kann, aber wenn sie am Ende im Freistaat tatsächlich nicht ankommen, dann haben wir auch nichts gekonnt und dann erklärt sich eben auch so eine Entwicklung beim Wirtschaftswachstum, weil sie letztendlich nur Papiertiger produzieren und nicht real was für die Menschen draußen tun.
Und ich will bei meinem Thema „Breitband“ ruhig mal exerzieren: Im Haushalt 2018 standen 20 Millionen Euro, die in den Breitbandausbau investiert werden sollten. Wenn man in die Titelgruppe 883 74 reinschaut, wurden genau 137.000 Euro investiert. Das bedeutet gerade mal, knapp 1 Prozent wurde für den Breitbandausbau ausgegeben. Da zeigt sich, dass diese Landesregierung zwei Jahre zu langsam war und wir jetzt die Mittel nicht abfinanziert bekommen. Es ist genau das, was wir als CDU Ihnen immer ins Stammbuch geschrieben haben. Es ist Realität und es zeigt sich in Ihrem Haushaltsplan und das zeigt letztlich auch die Zukunftsabgewandheit, die Sie präsentieren, und das macht es im Freistaat nicht viel einfacher.
Und ich will es vielleicht auch noch mal sagen, weil es solche Themen wie das Vergabegesetz perspektivisch natürlich nicht einfacher machen werden,
weil wir mehr Bürokratie produzieren, weil wir es Unternehmen schwerer machen, letztlich auch mit öffentlichen Mitteln umzugehen. Das wird dieses Problem des Investitionsstaus, das in Ihrem Haushalt produziert wurde, nicht beheben.
Der Kollege Korschewsky hat darauf hingewiesen: Ja, es gibt Themen, die da draußen relevant sind. Es geht um die Frage von wirtschaftlicher Infrastruktur. Es geht um die Frage von Digitalisierung. Es geht um die Frage von Unternehmensnachfolge und Fachkräftemangel. Es geht um die Frage, wie wir uns international aufstellen. Aber wenn wir uns dann anschauen, ob diese Handschrift in dem Haushalt irgendwie erkennbar ist, dann kann ich wirklich sagen, der lässt Ambitionen vermissen. Ich will es Ihnen auch exemplarisch zeigen. Schauen wir mal in den Bereich der dualen Ausbildung. Wenn wir gemeinsam über die Frage nachdenken, wie wir eigentlich Fachkräftegewinnung und auch zukünftige Unternehmensnachfolge besser gestalten, weil wir zum Beispiel bei den Gründungen im Freistaat zurückfallen – neun von zehn Unternehmen sind nach 1990 gegründet worden. Aber unsere Gründungsrate geht, seit Rot-Rot-Grün regiert, jedes Jahr zurück. Und das zeigt einfach, dass wir dort etwas tun müssen.
Jetzt schauen wir mal bei dem Thema „Duale Ausbildung“ in den Haushalt rein: Meisterbonus Fehlanzeige, Meistergründungsprämie, wie andere Staaten um uns herum das für Handwerksmeister machen, Fehlanzeige! Also all das, was wir eigentlich bräuchten, um tatsächlich für diesen Freistaat und für die Menschen etwas zu erreichen, ist in diesem Haushalt nicht vorfindbar. Wir als Union fordern seit 2015 den Meisterbonus. In diesem Haushalt können wir es nicht sehen oder finden und das zeigt letztlich, dass die Prioritätensetzung nicht die richtige ist und da an der falschen Stelle angesetzt wird.
Kommen wir zu einem weiteren Stichwort: Unternehmertum und Handwerk. Wenn ich mir anschaue: Stärkung des Unternehmertums, Fehlanzeige! Wir müssten doch eigentlich bei diesen historisch niedrigen Gründungszahlen mehr dafür tun, Gründungen attraktiv zu gestalten. Wir schlagen ein Unternehmergymnasium vor. Wir reden mit dem Handwerk über solche Aspekte. Es zeigt sich, dass das alles in diesem Haushalt nicht auffindbar ist, und das kann ich Ihnen nur ins Stammbuch schreiben. Ich finde es schade, weil dort eine Chance zu Zeiten, wo wir wirklich auch Gelder investieren könnten, vertan wird, und wer weiß, ob uns diese Chance wieder erreichen wird. Aber jetzt wollen wir diese Trendwende schaffen, dass wir – ich sage mal, das kennen Sie von der Linksfraktion doch am besten – überholen ohne einzuholen. Dementspre
chend wollen wir natürlich auch da mehr Engagement sehen, auch beim Thema „Digitalisierung“. Und ich kann es Ihnen nicht ersparen. Wir haben als CDU-Fraktion das Thema „Schließen von Mobilfunklöchern“ zum Thema gemacht. Wir haben es hier im Plenarsaal diskutiert. Wir können es aber nicht im Haushalt vorfinden. Fehlanzeige! Sie tun nichts dafür, dass eines der wesentlichen wirtschaftlichen Hemmnisse, die im Freistaat existieren, nämlich dass wir keine ausreichende Abdeckung der Netze haben, intensiver angegangen wird und das ist ein Versäumnis. Das muss man Ihnen einfach vorwerfen. Das geht übrigens weiter, wenn wir über digitale Infrastruktur reden. 5G wird zwar immer wieder beschworen, wenn wir über Digitalisierung im Ausschuss sprechen, aber im Haushalt ist es nicht auffindbar. Initiativen, die sich dort stärker engagieren würden, würden wir in einem Digitalisierungsministerium erwarten, doch Fehlanzeige in diesem Haushaltsplan.
Ich habe mir spaßeshalber mal das Wahlprogramm der SPD angeschaut, dort gibt es so eine Mobilfunkinitiative light in Kombination mit 5G. Ich könnte das jetzt vortragen, auf Seite 20 ist alles auffindbar. Ich will nur eines sagen: Das kann die SPD sich gern ins Wahlprogramm schreiben, aber ich erwarte von einer Partei, die in der Regierung ist, offen gestanden, dass das schon im Haushaltsplan steht und nicht irgendwann für den Sankt-NimmerleinsTag aufgehoben wird. Insofern würde ich mir einfach wünschen, dass dort mehr Engagement existiert, weil gerade die Bundesregierung mit ihrer 5GStrategie letztlich doch Angebote schafft, worauf Thüringen auch aufsatteln kann. Dort gibt es einfach mehr zu leisten, angefangen bei dem Thema „IT-Cluster“. Darüber diskutieren wir seit zwei Jahren, dafür sind keine Mittel vorfindbar. Wir diskutieren über die Fragestellung „Thüringen-Cloud“. Auch dazu, der Minister verkündet das öffentlich, ist aber im Haushalt nichts auffindbar. Stattdessen kleine Smart-City-Initiativen, wo man sagen kann, toll, dass es die gibt. Aber das ist doch bitte schön keine kohärente Strategie zur Digitalisierung im Freistaat – ich will gar nicht mit E-Government anfangen. Insofern kann ich Ihnen nur sagen, ich würde mir von einem Zukunftsministerium wünschen, dass dort auch Zukunftsinitiativen gestartet werden und nicht einfach nur darüber geredet wird, weil, ich glaube, dort ist einfach mehr Engagement möglich.
Wollen wir über E-Government sprechen?
Das machen wir dann, gut.
Das bringt mich zum Thema „Hochschulen“. Beim Thema „Hochschulen“ retten Sie, offen gestanden, feste Verabredungen, die wir schon in der letzten Legislatur mit 3-plus-1-Regelungen getroffen haben, was die Finanzsteigerung angeht. Aber es rettet Sie vor allen Dingen auch das Geld des Bundes, das Bundesgeld, was Ihnen für das BAföG zur Verfügung gestellt wurde. Es rettet Sie die neue Initiative der Bundesforschungsministerin. All das sind Gelder, die Sie ganz komfortabel da einstellen können und die dort am Ende natürlich auch – wie ich finde – vernünftig aussehen, da will ich auch nichts kritisieren. Aber das ist zu großen Teilen kein Landesgeld, das ist zu großen Teilen Geld des Bundes, das muss man auch mal festhalten.
Jetzt sagt die Kollegin Mühlbauer eines: Wir machen ja so viel für Forscher. Ja, offen gestanden, Ihr Hochschulgesetz sorgt mit der Zivilklausel eher dafür, dass Forscher sich am Ende nicht hier im Freistaat niederlassen, sondern eher weggehen. Das lässt sich auch an Zahlen belegen. Aber noch viel besser – wir haben es gerade erst im Ausschuss diskutiert –: Einer der führenden Forscher im Medizinbereich wird letztlich nicht als Wissenschaftlicher Vorstand des Universitätsklinikums berufen. Daran sieht man doch, wie mit Forschern in diesem Freistaat umgegangen wird. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, Frau Mühlbauer, da liegen Sie falsch. Das ist am Ende nicht Forschungsfreundlichkeit, sondern das ist letztlich etwas, was wieder nicht dazu beiträgt, Thüringen zukunftsfit zu machen.
Wir haben uns den Spaß erlaubt, im Haushaltsausschuss mal danach zu fragen, wie jetzt eigentlich das Erfolgsmodell „Bildungsfreistellungsgesetz“ aufgestellt ist. 190 Personen aus der gesamten Landesregierung haben im Jahr 2018 den Bildungsurlaub nach Bildungsfreistellungsgesetz beantragt. 190 von – Wie viel sind es? – 48.000. Das schafft es ja nicht einmal in den 0,1-Promille-Bereich. Dazu will ich Ihnen nur sagen, das zeigt doch letztlich, wie unsinnig solche Regelungen sind. Aber Sie sind eben dafür da, weiter bürokratischen Wust zu schaffen. Ich kann Ihnen nur aufgeben: Schaffen Sie ein Bürokratieabbauprogramm und nicht neue Gesetze, die am Ende niemandem was bringen und einfach nur die Verwaltung beschäftigen. Das ist, glaube ich, der falsche Weg.
Last but not least, wenn ich mir die Änderungsanträge von Rot-Rot-Grün anschaue, dann will ich Ihnen eines sagen: Klar, Sie können da und dort noch mal was oben drauf packen, aber eines können Sie den Menschen nicht, nämlich Sand in die Augen streuen. Sie investieren jetzt mal 1,4 Millionen Euro im Internationalisierungsbereich, was ich
sehr gut finde. Aber wenn Sie es aus der Rücklage nehmen, ist das nichts, was langfristiges Investment bedeutet, denn beim nächsten Mal ist diese Rücklage vielleicht nicht mehr da. Sie können es nicht mehr investieren. Damit haben wir keinen nachhaltigen internationalen Angang, sondern wir investieren bzw. verkünden jetzt mal was im Wahljahr 2019 und dann können wir uns hinterher überlegen, wie wir das vielleicht verstetigen. Da wünsche ich mir einfach mehr Nachhaltigkeit. Aber vor allem wünsche ich mir einen Haushalt eines Wirtschaftsministeriums, das auf Zukunft setzt und nicht einfach nur orientierungslos versucht, da und dort mal ein bisschen mehr zu tun, aber doch nicht für die Zukunft fit macht. Herzlichen Dank.
Ich mache es kurz: Recht herzlichen Dank! Dafür ist ja die Haushaltsdebatte da, um so etwas zu diskutieren. Ich will mich auf zwei Sachen konzentrieren.
Das Erste: Ich könnte Ihren Haushalt jetzt nach den ganzen Verpflichtungsermächtigungen, die Sie aus
gebracht haben, durchforsten. Darüber freut sich auch eine Finanzministerin, Verpflichtungsermächtigungen zu schreiben. Das sind quasi die Wechsel, die man ausstellt, wo man noch nicht genau weiß, was man eigentlich damit untersetzen will.
Ich war fünf Jahre im Haushaltsausschuss, mir brauchen Sie an der Stelle auch kein X für ein U vorzumachen.
Aber ich will mich jetzt mal auf das Thema „Digitalisierung“ konzentrieren, weil ich Ihnen das nicht durchgehen lassen kann.
Ich sage Ihnen eines: Dieselben Bundeskriterien, die Sie hier bemängeln, sind genauso auch in Mecklenburg-Vorpommern und in anderen Bundesländern angewandt worden.
Der große Unterschied bei den ersten beiden Fördercalls ist: Thüringen – null; Mecklenburg-Vorpommern – dreistelliger Millionenbetrag, mehrfaches Geld.
Das, was ich Ihnen vorwerfe, ist, offen gestanden: Sie machen hier immer schöne wortreiche Hülsen, aber dann stelle ich im Haushalt fest, dass 2018 137.000 Euro für den Breitbandausbau abfinanziert sind. Das steht in Ihrem eigenen Haushalt. Und wenn Sie dann sagen, Digitalisierung ist bei Ihnen Chefsache, dann kann ich nur sagen: Thüringen kann es sich nicht leisten, der digitale Schlafwagen Deutschlands zu sein. Das funktioniert einfach nicht. Es gehört zu der DNA einer Landesregierung, dass Digitalisierung für sie wichtig ist. Das kann ich, offen gestanden, nicht erkennen.
Ich könnte es Ihnen an so vielen Stellen durchexerzieren, ich mache es an einem konkreten praktischen Beispiel fest: Sie haben gesagt, der Kyffhäuserkreis mit Ihrer sozialdemokratischen Landrätin ist Ihr Pilotprojekt. Das Einzige, was nach zwei Jahren in dem Pilotprojekt passiert ist, ist ein Spatenstich, und das kann doch nicht unser Ernst sein. Das hat doch nichts damit zu tun, wie die Förderbedingungen des Bundes sind. Es hat etwas damit zu tun, wie wichtig Ihnen dieses Thema ist. Und ich
werfe Ihnen vor, es ist Ihnen nicht wichtig genug. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, LNG; ich muss gestehen, dass wir heute einen guten Ritt durch den – sage ich mal – klimapolitischen Gemüsegarten erlebt haben. Im Prinzip war es eine sehr simple Frage, nämlich: Sind wir dafür, dass wir zwei Terminals in Deutschland bauen oder nicht? Und da sind jetzt FrackingGase reingekommen und alles mögliche andere, Russland und USA. Also ich will mal eines sagen: Wir machen Klimapolitik mit Augenmaß
und das bedeutet für uns ganz klar, dass wir auf der einen Seite Umweltbezogenheit, Bezahlbarkeit, aber gleichzeitig auch die Versorgungssicherheit in den Blick nehmen.
Nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Möller, aber dass Sie Ihre Sprechpunkte direkt aus dem Kreml zugesendet bekommen und die dann hier vortragen, das sagt viel mehr über Sie aus als das,
was Sie jetzt an Sachargumenten hier noch schnell reinzustreuen versuchen.
Und ich will Ihnen auch eines sagen: Wenn Sie das nächste Mal bei Facebook Ihre Besuche da in Russland posten, wahrscheinlich stehen Sie da gerade wieder auf einer Gasleitung,
ist alles okay, ja – aber heute nicht! Und ich will Ihnen eines sagen: Wenn wir über LNG reden, reden wir auch über die Fragestellung, ob Deutschland auch weiterhin ein Industrieland bleiben soll. Und wenn wir uns das anschauen – und wir reden über Grundlastfähigkeit, Spitzenlast –, da muss man doch eines feststellen: In 2018 gab es schon Produktionsbeeinträchtigung wegen Stromschwankungen. Genau aus dem Grund sagen wir: Lasst uns einerseits in der Versorgungssicherheit diversifizieren, also unser Gas eben nicht nur über solche Debatten wie Nord Stream, Nord Stream 2 letztlich klären, sondern breiter aufgestellt sein. Und im Übrigen – und das ist, glaube ich, die viel spannendere Frage –, geht es ja auch um die Ökologie dahinter. Und wenn wir uns anschauen, was LNG letztlich auch an Möglichkeiten bietet, um zukünftig bei Power-to-X-Technologien dafür zu sorgen, dass Öko-Strom auch in Gas übersetzt wird, dann kann ich Ihnen nur zurufen, da verwundert mich schon, dass Sie hier mit so einer Verve das versuchen vorzutragen, aber Sie gleichzeitig genau wissen, dass wir auch solche Beiträge brauchen, um letztlich da die Investitionen für die Zukunftstechnologien sicherzustellen.
Energiesicherheit auf der einen und auf der anderen Seite natürlich auch Innovationstechnologie durch Power-to-X führen am Ende nicht an der Fragestellung vorbei, wie wir mit Gas klug umgehen können, um es auch als ein grundlast- und spitzenlastfähiges Energiemedium zu nutzen. Wir als CDU sprechen uns ganz klar dafür aus, dass das, was Minister Altmaier vorgelegt hat, auch gilt, nämlich dass Deutschland dort für zwei LNG-Terminals einsteht, dass wir die an das deutsche Gasnetz anbinden. Und 134 Millionen Euro – Herr Harzer, also ich meine, wir können alle ein bisschen Mathematik machen, und wenn wir uns das anschauen, Abschreibung plus die Bevölkerung auf Deutschland, dann kann ich Ihnen genau sagen, wie viel da am Ende hängen bleiben wird. Das hat nichts mit all den Versprechungen, die Sie jetzt hier gerade an Investitionen gemacht haben, zu tun. Die 134 Millionen Euro sind gut investiertes Geld in ein diversifi
ziertes Energienetz in Deutschland, sie sind gut investiertes Geld in den Industriestandort Deutschland, weil das am Ende eben unsere Produktionskapazitäten sicherstellt. Und es ist gut investiertes Geld in die Zukunftstechnologie, die wir auch brauchen, wenn Deutschland auch weiter in Klimaschutz und Klimawandel investieren will.
Und übrigens, da brauchen wir keine Nachholung, weil letztlich gilt eines: Wir haben den ersten Umweltminister eingeführt, wir haben den Grünen Punkt eingeführt und wir haben viele, viele klimapolitische
und energiepolitische Maßnahmen gemacht. Da brauchen wir von Ihnen keinen Nachholebedarf, denn schulmeistern können Sie in irgendwelchen kurzen Aktuellen Stunden,
aber wenn es um die Zukunft von Deutschland geht, da gibt es in diesem Rund leider nur eine Partei und das ist unsere.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, recht herzlichen Dank für die engagierte Debatte. Ich finde, sie macht auch eins deutlich – und das ist in dem Jahr 2019 durchaus wichtig –, und zwar wo die Unterschiede in der Wirtschaftspolitik im Freistaat liegen.
Wenn wir auf das Vergabegesetz blicken, dann kann man ganz klar sagen, es ist bürokratischer, es ist wirtschaftsfeindlicher und es schafft eine Regulierungswut. Es ist aus der Zeit gefallen und deswegen lehnen wir dieses Vergabegesetz, wie Sie es vorgelegt haben, ab.
Ich sage Ihnen auch, es wird der Thüringer Wirtschaft schaden, weil ein Vergabegesetz eigentlich dafür da sein soll – daran will ich noch mal erinnern, weil man ja jetzt hier den Eindruck gewinnen könnte, dieses Gesetz soll alle Problemlagen des Landes erschlagen –, öffentliche Aufträge in einem sortierten, vor allen Dingen zügigen und unbürokratischen Verfahren zu regeln. Darum geht es, wenn sich Leute entweder bei dem Land oder bei den Kommunen dafür bewerben, öffentliche Aufträge zu erhalten. Ich glaube, wenn man sich diesen Maßstab anschaut und Ihr Gesetz daran prüft, da muss man festhalten, es sind mehr Paragrafen, als es vorher gewesen sind, es steckt mehr Bürokratie in dem Gesetz, als wir vorher hatten, weil mehr Kriterien zu untersuchen sind, und es führt am Ende dazu, dass die Prüfvorgänge viel länger sein werden, als es eigentlich nötig wäre und auch im Vergleich anderer Bundesländer ist.
Das zeigt sehr deutlich, Herr Minister, dass Ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen nichts anderes sind als ein übergriffiger Staat, der immer wieder den Unternehmen in die Parade fahren will, weil er am Ende nicht daran glaubt, dass die Unternehmen das machen, nämlich auf der einen Seite wirtschaftlich erfolgreich zu sein, aber auf der anderen eben natürlich auch ein Interesse daran haben, mit ihren Fachkräften sorgsam umzugehen und auch vernünftig Aufträge zu erfüllen. Ich glaube, das ist der signifikante Unterschied.
Ich habe mir Ihre viel gelobte Evaluierung angeschaut und habe mal drei Punkte herausgegriffen. Es heißt ja, die Evaluierung hätte angeblich so viel an Unterstützung geleistet. Ja, das hat sie an bestimmten Punkten, zum Beispiel bei der Frage, dass gelobt wurde, dass kein vergabespezifischer Mindestlohn im Vergabegesetz steht – das ist genau das, was Sie ändern. Ihre Evaluierung – ich zitiere es Ihnen gleich, damit Sie das auch in Ruhe nachschlagen können – und die Gutachter, die Sie beauftragt haben – das ist kein CDU-Gutachten, es ist ein Auftrag, den Sie als Landesregierung ausgelobt haben –, sagen zum Beispiel Folgendes: Erstens: 90 Prozent bemängeln die Verständlichkeit, Praktikabilität und sagen, es ist nicht mal befriedigend bzw. es ist ungenügend. Das heißt, 90 Prozent derer, die Sie befragt haben, lehnen das ab, was vorher war, und jetzt verschlimmern Sie das
noch. Zweitens: Über ein Drittel der Unternehmen sagen, dass der Bürokratieaufwand so hoch eingeschätzt wird, dass sie sich nicht mehr an öffentlichen Vergaben beteiligen, das ist auch Teil ihres Gutachtens. Und 67 Prozent der Befragten sagen, das Thüringer Vergabegesetz hat negative Auswirkungen auf Bürokratiekosten. Das ist das Evaluierungsgutachten, auf das Sie sich beziehen.
Dazu kann ich nur sagen, wenn Ihnen diejenigen Unternehmen das in das Stammbuch schreiben, dann können Sie doch nicht hergehen und noch mehr Bürokratie produzieren. Das ist doch am Ende gegen unsere Wirtschaft hier im Freistaat und deshalb ist es schädlich, was Sie vorlegen.
Jetzt will ich Ihnen mal eines sagen, damit wir auch mal einen kleinen Realitätscheck machen, was denn eigentlich gerade im Freistaat passiert. Die Situation ist doch bitte schön die: Die Auftragsbücher bei vielen Unternehmen sind voll. In der privaten Wirtschaft erleben wir es: Einen Handwerker zu bekommen, das dauert manchmal Monate. Und jetzt gucken wir mal auf die öffentliche Seite. Auf der öffentlichen Seite ist es doch so, dass wir bei normalen Ausschreibungen in den Kommunen, aber auch auf Landesseite kaum noch Leute finden, die sich für öffentliche Aufträge bewerben. Das ist doch die Wahrheit.
Schauen Sie doch ein konkretes Beispiel an: Gefängnisbau in Zwickau. Einen Generalunternehmer haben sie gerade noch gefunden. Die Kosten sind voll aus dem Ruder gelaufen. Und was ist die Endkonsequenz? Das ganze Verfahren ist gestoppt. Damit verzögert sich eine gemeinsam verabredete Angelegenheit um mindestens vier Jahre. Das ist die Leistung von Vergaberecht à la Rot-Rot-Grün. Da kann ich nur sagen: Nein, das brauchen wir in diesem Freistaat nicht.
Sachsen und Thüringen, das ist ein gemeinsamer Auftrag! Herr Ministerpräsident, Sie können ja gleich hier reden.
Nein. Es geht doch um Folgendes: Die Vergabe ist eine gemeinschaftliche Vergabe zwischen Thüringen und Sachsen. Sie geben Geld dazu und damit sind Ihre Bedingungen für die Vergabe genauso relevant. Und gleichzeitig ist es so …
Ich will doch auf einen Zustand hinweisen. Ich glaube, das beweist auch mein Punkt. Ich kann Ihnen auch andere Beispiele nennen. Sie finden einfach keine Leute mehr für die öffentliche Auftragsvergabe, weil der Bürokratieaufwand so groß ist. Gucken Sie doch in den Breitbandausbau!
Wir haben gepennt, haben zwei Jahre verloren, Thüringen hat 0 Euro Förderung für den Breitbandausbau bekommen. Jetzt haben wir eine Situation, sie finden keine Leute mehr, die Bagger zur Verfügung stellen, um die Breitbandleitungen zu ziehen. Das ist Wahrheit im Freistaat!
Dieses Ministerium hat den Kyffhäuserkreis, einen Landkreis in Thüringen, zum Pilotlandkreis auserkoren. Im Dezember 2018 hat man jetzt mal einen ersten Spatenstich gemacht. Das ist die Wahrheit. Aber die Bagger rollen immer noch nicht und das sind öffentliche Auftragsvergaben, wie wir sie nicht brauchen. Ich kann Ihnen nur sagen, wir müssen entbürokratisieren, damit Unternehmen öffentliche Aufträge wieder interessant finden und nicht sagen, das wollen wir nicht. Das ist der Realitätscheck, den wir eigentlich betreiben wollen.
Jetzt lassen Sie mich mal drei Kritikpunkte aufnehmen. Das sind erstens die vergabefremden Kriterien, das ist zweitens der vergabespezifische Mindestlohn und das ist drittens die generelle Ausrichtung, was Bürokratie in Ihrem Gesetz angeht.
Ich habe mir Ihr Gutachten intensiver angeschaut, und wenn es um den vergabespezifischen Mindestlohn geht, schreiben Ihre eigenen Gutachter eines – wir haben jetzt gesagt, Sie gehen von 9,54 Euro auf 10,04 Euro und Ihre Gutachter schreiben: Ja, ein vergabespezifischer Mindestlohn „in Höhe von etwa 9,67 Euro pro Stunde ist nicht der Wirtschaftsstruktur in Thüringen angemessen“. Das schreiben Ihre eigenen Gutachter. Ich meine, man kann das ja anders bewerten, aber ich kann Ihnen eines sagen: Als wir unser Vergabegesetz vorgelegt haben – wir haben ja als CDU einen Gegenentwurf gemacht –, haben wir einen Maßstab angelegt und dieser Maßstab lautet: Wir haben einen Mindestlohn, einen allgemeinverbindlichen in Deutschland, der ist die
Lohnuntergrenze. Warum soll bitte schön jemand, der einen öffentlichen Auftrag annimmt, mehr Bürokratie produzieren, indem er anderen Mindestlohn anlegen muss als vielleicht in anderen Bereichen, wo er
Privataufträge auslöst? Ich kann Ihnen sagen, andere Bundesländer haben das ganz genauso gesehen wie wir auch. Niedersachsen und NordrheinWestfalen haben sich an die Harmonisierung des bundesweiten Mindestlohns in ihrem Vergaberecht angepasst. Das ist das, was wir auch wollen. Denn wir wollen keine zusätzlichen Prüfmaßstäbe, keine zusätzlichen Kriterien, kein Mehr an Bürokratie, sondern wir wollen Klarheit. Deswegen glauben wir, dass bundesweiter Mindestlohn vollkommen richtig als Prüfmaßstab in einem Gesetz ist.
Jetzt habe ich ja die Kollegen von der AfD hier gehört, und das ist schon beachtlich. Das ist schon beachtlich! Auf der einen Seite fordert Kollege Hausold 12 Euro als Mindestlohn. Und was fordern die Kollegen von der AfD? 14 Euro! Das ist quasi der Überbietungswettbewerb der Sozialisten von links und der Sozialisten von rechts. Das ist genau der wirtschaftspolitische
Unterschied. Sie wollen am Ende genau den gleichen übergriffigen Staat, der der Wirtschaft was vorschreibt. Sie wollen eben nicht freiheitliche Ordnung, sondern
Sie wollen genau denselben Staatsdirigismus, den die Kollegen von der linken Seite auch wollen. Ich meine, der Kollege Höcke hat uns ja hier ein VWLSeminar gegeben.
Nur, mit Verlaub: 45 Beitragsjahre 10 Euro, um damit quasi die Rente zu begründen. Also mit Verlaub, Sie glauben doch nicht ernsthafterweise, dass wir jemals in Deutschland über 45 Jahre den gleichen Lohn gezahlt haben. Wir haben eine Lohnentwicklung, wir haben eine Inflation, all das muss angepasst werden. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Wir brauchen eine flexible Regelung und keine statuarische, die wir jedes Mal wieder anpassen müssen, wenn der Mindestlohn angepasst wird. Deswegen werben wir als CDU-Fraktion: Lasst uns beim bundesweiten Mindestlohn bleiben, keinen vergabespezifischen Mindestlohn, den Thüringen
immer wieder nachjustieren muss. Das ist die richtige Regelung und dafür setzen wir uns ein.
Dann kommen wir zu dem Thema „vergabefremde Kriterien“. Da sind ja jetzt viele benannt und auch da ist in der Evaluierung sehr klar geworden, dass diese vergabefremden Kriterien letztlich Ballast sind. Das ist auch das, was Ihnen die Kammern, die Unternehmen und alle anderen in das Stammbuch schreiben.
Natürlich ist es wünschenswert, ökologische und soziale Kriterien aufzulisten. Aber ich will noch mal daran erinnern: Vergaberecht, wo es schon schwer genug ist, Unternehmen dafür zu gewinnen, sich an den Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu beteiligen, da macht es doch bitte schön keinen Sinn, in einem Vergaberecht dann auch noch zu versuchen die Welt zu retten.
Wir wollen einfach dafür Sorge tragen, dass wir schlank, unbürokratisch und wirtschaftsfreundlich öffentliche Ausschreibungen machen können. Deswegen sind wir gegen vergabefremde Kriterien. Wie undurchsichtig das Ganze ist, wird auch daran deutlich, welchen Ringelpietz mit Anfassen sich das Ministerium geleistet hat, mal einen Kriterienkatalog aufzustellen, mal einen Kriterienkatalog wieder zurückzuziehen und jetzt den Kriterienkatalog vorzulegen, damit die Leute überhaupt ein Gefühl dafür haben, was Sie eigentlich unter ökologisch-sozialen Kriterien verstehen. Das zeugt doch davon, wenn Sie ein Gesetz vorlegen, was die Leute nicht mal draußen verstehen, und Sie sogar eine extra Handreichung für diese Kriterien machen müssen, wie überflüssig das ist, was Sie da hineinformulieren. Deswegen lehnen wir das Ganze auch ab.
Ich will Ihnen eines sagen: Es scheint ja auch so, dass Ihr Finanzministerium das in einer ähnlichen Art und Weise sieht. Ich habe mir einmal angeguckt, Ende des Jahres gibt es die dritte Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Was haben Sie da vorgelegt, Herr Schubert? Sie haben quasi vorgelegt, wie man eine Anpassung im vergaberechtlichen Sinne machen kann, damit man bestimmte Kriterien nicht erfüllen muss. Das haben Sie gemacht. Ich halte das für klug von Ihnen. Da haben Sie wirklich Ihren Job sehr gut gemacht,
denn es zeigt eines: Sie glauben ja selber nicht daran, was Ihr Wirtschaftsministerium vorlegt. Das zeigt auch, wie überflüssig dieser Kriterienkatalog
letztlich ist. Ich kann Sie nur beglückwünschen, Herr Schubert, dass Sie das getan haben.
In Ihrem Gesetz ist natürlich auch etwas Positives drin, nämlich die E-Vergabe. Super, finde ich richtig, die elektronische Vergabe. Aber mit Verlaub, da braucht es keine Anpassung in Ihrem Gesetz, denn das ist Bundesrecht. Das ist im Jahr 2017 im Februar beschlossen worden, in § 38 Abs. 3 ist die EVergabe ganz eindeutig geregelt. Deswegen glauben wir, dass diese E-Vergabe ein richtiger und wichtiger Weg ist. Aber bitte rühmen Sie sich doch nicht dafür, dass Sie das jetzt einführen. Es ist eine bundesgesetzliche Regelung, das hat die CDUBundesregierung gemacht und darauf können wir stolz sein. Das muss natürlich hier auch so genannt werden.
Ich denke, wir werden eine spannende Debatte im Ausschuss haben. Die wird am Ende dazu führen, dass Sie noch ein bisschen beim Mindestlohn nachjustieren, damit Sie die Linken zufriedenstellen. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie die AfDForderung mit 14 Euro Mindestlohn aufnehmen, aber man lässt sich ja überraschen.
Ich will noch auf einen Punkt hinweisen. Wir haben ganz konkret vorgelegt, was wir inhaltlich anders sehen, aber schon vor zwei Jahren, weil wir als CDU-Fraktion einen Ticken schneller arbeiten als Sie als Rot-Rot-Grün.
Wenn ich mir das anschaue und nur dieses Gesetz vergleiche, dann halte ich fest: Sie haben aus 23 Paragrafen 25 mit noch vielen Zusatzunterartikeln gemacht. Wir haben ein Vergabegesetz vorgelegt ohne vergabefremde Kriterien mit einem verbesserten Präqualifizierungsverfahren, wo wir von 23 Paragrafen auf 15 runter sind. Wir haben ein schlankes Vergabegesetz gemacht, was Sie sofort beschließen könnten.
Wenn wir in diesen Disput einsteigen, nämlich über die Frage, was die eigentlich richtige Lösung für dieses Land ist,
dann kann ich Ihnen nur sagen, wir sind eigentlich froh über diese Debatte, weil sie eins offenlegt, dass offensichtlich die Wirtschaftspolitik von AfD bis
zur Linken eine andere ist als die, die wir als CDU präferieren. Das werden wir den Unternehmern in diesem Freistaat in 2019 sagen. Ich bin mir sicher, mit uns gibt es bessere Vergaberechtsregeln. Dafür setzen wir uns ein und deswegen werden wir auch gegen Ihr Vergabegesetz kämpfen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer, Herr Wirtschaftsminister, wenn Sie hier nach vorne kommen. Das zeugt ja davon, dass Sie noch Erklärungsbedarf haben. Insofern freuen wir uns darüber.
Sie haben recht, es gibt einen systematischen Unterschied, wenn wir auf die Wirtschaft in Thüringen blicken und auf die Unternehmen und ihre Mitarbeiter und wenn Sie darauf blicken. Wir haben jetzt schon eine Große Anfrage zum Thema „Entwicklung der Wirtschaftspolitik“ gestartet. Ich bin mir sehr sicher, dass die Fakten – weil unsere Politik nämlich auf Fakten basiert – offenlegen werden, dass die Anzahl der Gründungen in der Zeit, wo Sie Wirtschaftsminister gewesen sind, zurückgegangen ist im Freistaat, und zwar signifikant. Wir sind unter den letzten Plätzen in Deutschland. Wir sind eigentlich ein Land der Gründer. Neun von zehn Unternehmen sind in Thüringen nach 1990 gegründet worden. Die Gründungen gehen zurück. Dann gibt es einen zweiten Punkt. Wenn ich mir angucke, das Fachkräftepotenzial geht zurück, die Unternehmensnachfolge geht zurück. All das findet unter Ihrer Aufsicht statt. Jetzt sage ich Ihnen, was das mit dem Vergabegesetz zu tun hat. Wenn Sie sich hierherstellen und sagen: „Ich kümmere mich zwar um die Unternehmen, aber für mich ist ganz entscheidend, wie es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht“, dann kann ich Ihnen sagen: Uns ist es auch wichtig, wie es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht, aber für uns ist vor allen Dingen entscheidend, dass es die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur gibt, weil es am Ende auch Handwerker, Thüringer Mittelstand gibt, die die Verantwortung tragen dafür, dass diese Unternehmen am Ende auch am Markt bestehen können.
Deswegen kümmern wir uns um die Menschen, die für Lohn und Brot in diesem Freistaat sorgen, genauso wie um diejenigen, die jeden Tag früh aufste
hen, um das am Ende eben auch für die Unternehmen zusammen zu erreichen.
Wenn Sie das am Ende auf die Formel „Sozial ist, was Arbeit schafft“ verkürzen wollen, dann ist das der Maßstab, den wir als CDU-Fraktion vorn herantragen.
Nun stellen Sie sich die Frage: Was hat das mit Vergaberecht zu tun? Sie sagen, es ist doch ganz klar, die Wirtschaft brummt. Deswegen gehen die eher in die Privatwirtschaft bei den Aufträgen und nicht in die öffentlichen Aufträge. Aber wir schreiben doch bitte schön kein Vergaberecht nach Konjunkturprognose. Wir schreiben doch ein Vergabegesetz, was in guten wie in schlechten Zeiten wetterfest ist. Wenn Ihre wirtschaftspolitische Vorstellungswelt als Sozialdemokraten immer bedeutet, dass der Staat in schlechten Zeiten auch dafür zuständig sein soll, mit Aufträgen Konjunktur zu stabilisieren, dann muss doch bitte schön gelten, dass ein Vergaberecht gerade für diese schwierigen Zeiten, die vielleicht mal wieder kommen werden, auch genauso wettbewerbsfähig ist, dass Unternehmen sagen: „Jawohl, ich will mich in öffentliche Aufträge hineinbegeben“, und nicht davon wegbleiben. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Unser Anspruch ist, ordentliche Gesetze zu machen, deshalb auch ein schlankes Vergabegesetz, das wir Ihnen als Gegenentwurf anbieten, weil wir sagen, heutzutage bewirbt sich keiner dafür, weil es überbürokratisch ist, weil Ihnen in Ihrer eigenen Evaluierung, die Sie bezahlt haben, wo Ihre Experten, die alle Sie ausgesucht haben, Ihnen ins Stammbuch schreiben: Zwei Drittel der Unternehmen sagen, es ist zu bürokratisch, deswegen bewerben wir uns nicht mehr um öffentliche Aufträge. Das kann man quasi in dem Großaufträgebereich genauso wie im Unterschwellenbereich sehen.
Ich habe mir gerade von meinem Kollegen Dr. König erzählen lassen: Ein Gymnasium in Heiligenstadt hat eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, ein Architekt hat sich darauf beworben. Das ist die Realität. Es ist ein 6-Millionen-Euro-Auftrag, es ist jetzt keine kleine Sache. Das erleben wir in Thüringen landauf und landab. Wir werben dafür als CDU-Fraktion: Gucken Sie sich diese reale Situation im Freistaat an und verschließen Sie nicht Ihre Augen, weil wir in eine Situation hineinlaufen, wo Fachkräfte weniger werden, wo Unternehmensnachfolgen weniger werden. Deswegen wünschen wir uns einfach, dass eine Wirtschaftspolitik da ist, die mit Augenmaß stattfindet und nicht einfach sich auf den Wahlkampf 2019 vorbereitet. Das ist unser
Werben. Deswegen setzen wir uns so vehement dafür ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, recht herzlichen Dank für diesen Antrag „Open-Source-Software-Lösungen in Thüringen stärken“. Ich will gestehen, dass ich hoffe, dass wir dieses Thema im Ausschuss vertiefend diskutieren können, weil ich glaube, dass der Antrag durchaus ein paar Punkte bietet, über die man gemeinschaftlich reden kann,
ich mir aber noch nicht ganz sicher bin, ob er vollumfänglich zustimmungsfähig ist. Insofern wäre es schon wichtig, dass man in der Sache darüber spricht. Ich will auch gleich zwei, drei Schlaglichter dazu machen.
Das Erste: Open Source bietet uns ja in der Substanz auch die Chance, schnellere Entwicklungszyklen zu durchlaufen und eine offenere technologische Plattform zu schaffen, auf der neue Lösungen entstehen können. Ich glaube, dass da durchaus auch Potenzial ist, wo es wirtschaftlich sinnvoll und auch technologisch klug ist. Gleichzeitig ist bei
Open Source aber immer wieder die Herausforderung, dass man schauen muss, dass der Aufwand bzw. die möglichen Kosten, die ich durch Nicht-Lizenzierung gewinne, mich hinten heraus dann trotzdem wieder jagen, weil ich letztlich Leute brauche, die die Adaption von Open Source in einer Struktur sicherstellen, weil ich Menschen brauche, die es regelmäßig betreuen. Das ist ein großer Kritikpunkt an Open Source, dass die Initialisierungskosten vielleicht niedriger sein könnten oder sind, aber man langfristig teurer kommt und manchmal auch in ein nicht harmonisches Umfeld hineinwächst. Ich will zwei konkrete Beispiele nennen. Sie kennen das Beispiel München. Die Stadt München war eine der Ersten, die auf Open Source gesetzt hat, ist aber mittlerweile wieder davon abgekommen und auf geschlossene Softwaresysteme zurückgegangen – dasselbe beim Auswärtigen Amt. Die haben ja alle aus sehr unterschiedlichen, aber doch substanziellen Überlegungen gesagt – als Erstes, klar –, dass die Kosten niedriger zu sein scheinen und es ist ein offenes System. Aber auf der anderen Seite sind bestimmte Anpassungen, die notwendig geworden sind, nicht geleistet worden. Insofern, denke ich, sollte man diesen Punkt noch mal intensiver diskutieren, denn ich glaube, dass die Debatte über die Standardschnittstellen viel hilfreicher ist, um sicher zu gehen, dass wir auf geeignete und gute innovative technologische Plattformen setzen, als vielleicht jetzt nur allein Open Source als Paradigma vor sich herzutragen.
Dann gibt es so eine zweite Sache in der Fragestellung, die nicht ganz unbedeutend und gerade bei Ämtern zu beachten ist. Da geht es um die Frage von Herstellerhaftung, also wer haftet eigentlich für das, was da produziert worden ist. Es ist ja bekannt, es gibt unterschiedliche Fälle, wo Initialisierung und wo Software genutzt worden ist. Dann sind Sicherheitslecks entstanden und die Sicherheitslecks wurden letztlich angemahnt. Da gibt es viele Beispiele. Ich habe mir unterschiedliche Auditverfahren von Cloud-Software angeschaut, die häufig als Open-Source-Varianten genutzt worden sind, wo mittlerweile klar geworden ist, dass es vielfach Datenlecks gibt und die Hersteller sich nicht in der Lage oder nicht Willens sehen, die Anpassung zu machen. Dann hängt man als Verwaltung schnell an einer technologischen Lösung und weiß nicht, wie man vorankommt. Insofern muss man auch diese Fragestellung von Langfristigkeit, von Nachhaltigkeit des Einsatzes durchaus durchdenken. Da gibt es sicherlich noch einiges zu diskutieren.
Dann kommt ein dritter Punkt hinzu, der für mich auch bemerkenswert erscheint und den wir vielleicht einmal in Ruhe diskutieren sollten, nämlich die Fragestellung: Wie können wir auch in Thürin
gen von Open-Source-Software partizipieren? Ihnen wird ja sicherlich in Vorbereitung auf den Antrag die Mündliche Anfrage aus der letzten Plenarsitzung aufgefallen sein, wo es um die Frage von EGovernment ging. Da ist ja durchaus auf zwei Dinge verwiesen worden. Die erste Frage war die der Machbarkeitsstudie. Also ist schon eine Machbarkeitsstudie – durchaus aufseiten der Landesregierung angelegt – im Hinblick auf E-Government und Open-Source-Lösung gemacht worden? Da wurde uns mitgeteilt, dass das noch nicht der Fall ist. Insofern, glaube ich, sollten wir diesen Prozess auch als Plenum intensiv begleiten.
Das Weitere und für mich viel Wesentlichere und ein entscheidender Punkt – und deswegen sehe ich zumindest den Antrag aus heutiger Sicht noch mit Skepsis, aber den können wir ja vielleicht, wie gesagt, im Ausschuss vertiefen – ist doch: Wir haben ein bestehendes E-Government-System, auf dem wir aufsetzen. Das bestehende E-Government-System ist eine E-Akte, die auf einem VIS-System läuft, auf VIS-Software läuft, und die ist nun nachweislich momentan nicht Open-Source-fähig. Wir haben dort eine Landeslizenz. Diese Landeslizenz ist für eines der besten Systeme, die es auf dem deutschen Markt gibt. Insofern müssen wir uns schon die Frage stellen, wenn wir jetzt schon im E-GovernmentGesetz reingeschrieben haben – was ich für eine gute Formulierung halte –, da, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist und wo es inhaltlich
das habe ich gesagt: wir –, also im E-Government-Gesetz, wo wir eine Formulierung drinhaben – ich glaube, § 4 oder so –, die wirtschaftlich sinnvoll ist, aber auch gleichzeitig die technologische Umsetzbarkeit in den Blick nimmt. Jetzt steht in Ihrem Antrag noch mal drin, dass es mindestens gleichrangig ist. Im Gesetz haben wir „vorrangig“ stehen. Darüber müssen wir diskutieren, denn, ich glaube, wir sollten nicht Gefahr laufen, jetzt etwas, was gut begründet ist und was auch läuft, dadurch infrage zu stellen, dass es da ist, und das jetzt mit einem Antrag, der vielleicht gute Motive in sich birgt, in Gefahr zu bringen. Insofern, glaube ich, täten wir gut daran, das abzuschichten. Da scheint mir der Ausschuss sinnvoll zu sein.
Ich möchte auch im Namen unserer Fraktion ankündigen, wir hätten ein großes Interesse daran, einen weiteren Punkt zu vertiefen, der in Ihrem Antrag, glaube ich, gut ist, nämlich, Thüringer Unternehmen zu sichten, die Angebote machen. Dafür könnte zum Beispiel auch eine Anhörung im Wissenschafts- und Digitalisierungsausschuss hilfreich
sein, denn das schafft natürlich erst mal Sichtbarkeit für die Thüringer Unternehmen und deren Lösungen, schafft aber auch, glaube ich, Klarheit in Einzelfragen, die wir durchaus zu tätigen haben.
Jetzt könnte man noch viel über die Frage von EGovernment, Smart-City-Lösungen und sonstigen Fragestellungen von Open Source reden. Ich würde mir wünschen, wenn wir das im Ausschuss diskutieren könnten.
Ich sage noch einmal: Ich finde den Antrag in einigen Punkten durchaus spannend, darüber sollten wir reden, aber in der Substanz müssen wir aufpassen, dass wir gute Lösungen, die wir schon in Thüringen haben, dadurch nicht in Gefahr bringen. Wenn wir das gemeinschaftlich irgendwie abklären, wäre uns daran gelegen. Deswegen beantrage ich die Überweisung und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin noch mal wegen drei Sachen vorgekommen. Das Erste: Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ich nicht für Open-Source-Lösungen bin.
Es gibt kluge Angebotsstrukturen. Die EU hat eine Plattform, wo sie Open-Source-Tools angeboten bekommt, die man in Verwaltungsabläufe integrieren kann. Dasselbe bietet sich auf unterschiedlichen Plattformen auch in Deutschland an. Wir haben mit ThAVEL ein Angebot, wo wir auch über Schnittstellen diskutieren. Da gibt es viele Möglichkeiten. Deswegen: Mir bitte keine Worte in den Mund legen, die ich so nicht gesagt habe. Ich warne nur davor – und deswegen werbe ich auch dafür, dass wir den Antrag noch mal im Ausschuss diskutieren –, dass Sie an sehr vielen Stellen noch nicht in der Tiefe Klarheit geschaffen haben. Solange man einen Antrag nicht klar hat, finde ich, sollte man noch einmal gemeinschaftlich darüber reden. Ich bleibe dabei, es geht um Open-Source-Sicherheit, es geht um Lizenz-Compliance, es geht um die Frage von Code-Qualitätssicherheit; das sind alles Aspekte, die man durchaus noch einmal diskutieren kann, wenn man einen substanziell vernünftigen Antrag haben will.
Das bringt mich zu Punkt Nummer 2. Ich bleibe noch einmal dabei, das wesentliche System in Thüringen, auf dem unser ganzes E-Government aufgebaut ist, ist ein System, das nicht Open-Sourcebasiert ist, was ich an der Stelle übrigens auch unterstütze, weil ich glaube, das ist ein System, das sehr sinnvoll ist. Aber deswegen sollten wir uns auch darüber verständigen, was die Intention Ihres Antrags ist, das infrage zu stellen oder das zu stärken. Deswegen, finde ich, sind doch solche Aspekte durchaus zu diskutieren.
Man muss sich eines vor Augen führen: Rund 90 Prozent aller Angriffe, die wir im Cyber-Sicherheitsbereich sehen, sind Windows-basiert und ein Großteil kommt über Browser. Deswegen sprechen wir doch mittlerweile bei allen führenden Sicherheitsanbietern – keine Ahnung, Rot und Schwarz oder eben Symantec – über die Frage „Browser in the
Box“, wo man quasi separierte Systeme, digitale Zwillinge auf den jeweiligen Systemen hat. Das sind doch alles Diskussionen, die man mal sauber zu Ende führen muss.
Deswegen können Sie sich nicht hierherstellen und so tun, na ja, München ist doch quasi nur eine politische Beschlusslage gewesen, zählt ja gar nicht als Best Case.
Also, ich will Ihnen eins sagen: Da waren 15.000 Rechner in einer IT-Infrastruktur über Open Source eingebunden. Das ist ein langer Diskussionsprozess gewesen. Mit diesem langen Diskussionsprozess ist auch aufgefallen, dass es Herausforderungen gibt bei E-Government, die auch nicht so simpel zu lösen sind, wenn wir auf Open Source umstellen. Da gab es Fragen der Bedienungsfähigkeit, da gab es Fragen von Inkompatibilitäten, da gab es die Frage von Nutzerrechten, die nicht funktioniert haben. Eine E-Mail hat über ein gesamtes Wochenende das gesamte System von München lahmgelegt.
Also nur, dass wir jetzt auch mal Klartext darüber reden, was Sie hier als Ihren Antrag formulieren. Deswegen würde ich mir einfach wünschen, bevor wir einen Antrag schreiben und abstimmen, der noch nicht vollumfänglich besprochen ist, würde ich einfach dafür werben, dass wir es noch mal diskutieren. Wenn Sie in Ihrem Antrag den vollkommen richtigen Punkt stark machen, dass wir auch regionale Anbieter und Thüringer mit an Bord holen sollten, dann würde ich mir einfach wünschen, dass wir uns die Zeit im Ausschuss nehmen – das muss ja nicht allzu lang sein, ich will nicht zu viele Sitzungen planen –, noch einmal mit den Thüringer Vertretern darüber zu sprechen, die so etwas anbieten.
Jetzt eine kleine Anekdote zum Schluss. Diejenige, die LiMux – also quasi die Open-Source-Lösung in München – am meisten attackiert hat, war die OBKandidatin der Grünen 2014.
Das können Sie gern auf der Open-Source-Plattform Wikipedia oder wo auch immer nachlesen. Die hat die Argumente vorgetragen.
Bitte tun Sie mir doch bitte mal einen Gefallen: Stellen Sie doch nicht infrage, dass andere Fraktionen sich nicht auch mit den Themen auseinandersetzen, sondern nur Sie allein dafür Sachwalter sind. Wenn Ihnen Cyber Security ein wichtiges Anliegen ist genauso wie Open Source, dann sollten Sie Ihren Antrag daraufhin noch einmal durchschauen.
Wenn Ihnen das gelingt, dann hätten Sie vielleicht sogar die Unterstützung unserer Fraktion. Aber so wie er jetzt vorliegt, können wir dem nicht zustimmen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Da mich der Kollege Wolf ja direkt angesprochen hat, will ich ihm auch die Antwort nicht schuldig bleiben, weil ich dazu neige, mir die Fakten anzugucken, vor allen Dingen auch in der Region, die ich vertrete. Ich will Ihnen die Zahlen einfach mal sagen, basierend auf Ihrem Gesetz, weil wir als CDU-Fraktion auf Fakten basierend zu argumentieren versuchen und nicht auf Fiktion und nicht auf Vorstellungswelten und auf Schlössern, die man sich baut, die am Ende aber dann halt nicht gelten. Jetzt gucken Sie sich Folgendes an: Wir haben im Saale-Holzland-Kreis vier Gymnasien und ich habe mir jede einzelne Zahl aus Ihrem Schulgesetz, was Sie vorgelegt haben, angeschaut und habe quasi den Faktencheck gemacht. Die Zahlen der Mindestgröße, die 540, dann die Frage, wie viele Schüler in der 5. Klasse, 26, da sein sollten, wie viele in der Oberstufe da sein sollten, und das habe ich durchgeprüft. Und wissen Sie, was rausgekommen ist? Wir haben in Hermsdorf ein Gymnasium, das hat 363 Schüler momentan. Wir haben in Kahla ein Gymnasium, das hat 396 Schüler. Wir haben in Stadtroda ein Gymnasium mit 392 Schülern. Wir haben in Eisenberg eines, das hat 700. Da habe ich mir die 5. Klassen angeguckt: Kein einziges dieser vier Gymnasien schafft die 26 Schüler. Wenn ich mir das anschaue und das für die nächsten drei Jahre, weil auch das Ihr Gesetz sagt, dann stelle ich fest, dass drei von vier Gymnasien latent unter Ihrem Schulgesetz gefährdet sind. Das können Sie auch nicht wegdiskutieren, denn das sind Zahlen,
das sind Fakten und die sind belegbar. Das ist das, was mich stört.
Sie tun dann so: Es gibt eine Kannbestimmung, du kannst unterschreiten; ja, so ist das dann halt. Aber das ist doch der Vorwurf, den wir machen. Wissen Sie, Sie beachten gar nicht, was die regionalen Besonderheiten sind, warum es wichtig ist zum Beispiel, dort ein einziges Gymnasium im südlichen Teil des Landkreises zu haben.
Deswegen setzen wir uns als CDU-Fraktion ein, dass die Landkreise auch weiterhin die Schulträgerschaft und die Planung so weit haben, wo am Ende nicht durch Zentralismus das Ministerium entscheiden kann: Daumen hoch oder Daumen runter. Und das ist der substanzielle Unterschied zu unseren bildungspolitischen Vorstellungen und zu Ihren und das werden wir den Leuten in diesem Land auch erzählen. Das ist die Unehrlichkeit,
die Sie hier vorweisen, Herr Wolf. Das Schulgesetz wollen Sie erst in 2021 wirken lassen. Warum? Damit die Leute ja nicht vor der Kommunalwahl und vor der Landtagswahl sehen, was Sie da eigentlich produzieren, nämlich bildungspolitischen Kahlschlag.
Und noch mal: Ich könnte es Ihnen für die Grundschulen in meinem Kreis vorrechnen, ich könnte es Ihnen für die Regelschulen in meinem Kreis vorrechnen. Das ist das Schöne an Ihrem Gesetz, man hat Fakten, man hat Zahlen, man kann den Leuten vor Ort auch ganz genau sagen, was es für Auswirkungen hat. Jetzt kommen Sie mir bitte nicht mit den Kooperationsmöglichkeiten in § 41. Ich habe Ihr Gesetz genau gelesen. Diese Kooperationsmöglichkeiten heißen nichts anderes, als den Leuten Sand in die Augen zu streuen und so zu tun, als ob man kooperieren kann. Am Ende bedeutet das für die vier Gymnasien, von denen drei latent gefährdet sind, nichts anderes, als dass mindestens eines oder zwei draufgehen würden, weil Ihre Kooperation gar nicht anders funktionieren dürfte – zumindest in Ihrer Vorstellungswelt.
Weil Sie vorhin gesagt haben „Ja, wir wollen Bildungsregionen“: Ja, wir wollen auch Bildungsregionen, aber wir glauben, wir haben schon welche, die nennen sich Landkreise – das sind diejenigen, die Schulträger sind und die auch die inhaltlich-konzep
tionelle Planbarkeit gewährleistet haben. Wir haben in meinem Heimatlandkreis einen Schulnetzplan, der bis 2021 steht. Und wissen Sie was: Ihre Fraktion hat sogar mit zugestimmt, den haben wir einstimmig beschlossen. Das heißt, wir haben Planungssicherheit,
wir haben die Bildungspolitiker an einen Tisch geholt, wir haben das mit den Leuten gemeinsam diskutiert.
Und jetzt kommen Sie um die Ecke und tun so, als ob wir Ihre Erklärungsvorschläge brauchen. Nein, die brauchen wir nicht. Wir brauchen endlich mehr Lehrer, dafür können Sie etwas tun.
Wir brauchen endlich Qualitätssicherheit, und wir brauchen vor allen Dingen eines: Wir brauchen keine Bildungskombinate oder Einheitsschulen, sondern wir brauchen die Vielfalt in der Thüringer Schullandschaft. Auch das schleifen Sie mit dem Schulgesetz. Deswegen regen wir uns so darüber auf, weil Bildungspolitik am Ende eine zutiefst innere Überzeugung davon ist, was gut für das Kind ist, was wir auch an qualitativen Maßstäben erwarten, aber vor allen Dingen, was wir an Leistungsbereitschaft auf der einen Seite von den Lehrern erwarten – es gibt sehr viel und gute Leistungsbereitschaft in der Lehrerschaft, im Kollegium in Thüringen –, aber vor allen Dingen auch an Qualitätsstandards und Leistungserfordernissen gegenüber den Schülern wollen.
Das, was Sie jetzt anzetteln, ist die große Sorge, die wir als CDU-Fraktion haben:
Wir haben die große Sorge, dass Sie mit dem Schulgesetz eben genau nichts anderes machen als eine Standortdebatte. Und das wollen wir vermeiden.
Wir wollen eine Qualitätsdebatte, wir wollen keine Bildungspolitik nach Gutsherrenart, wo am Ende der Minister darüber entscheiden darf, welche Schule überleben darf oder nicht. Deswegen setzen wir uns mit der Vehemenz ein. Ich freue mich auf die Diskussion, aber ich kann Ihnen eines sagen: Ich werde nicht darin zurückweichen, dass ich mit all meinen Schulen in meinem Wahlkreis
das werden auch meine Kollegen tun – über die Planzahlen und Fakten, die tatsächlich in den Schulnetzplänen enthalten sind, diskutieren werde, mit den Schülern, aber vor allen Dingen auch mit den Lehrern und Direktoren.
Denn eines ist auch klar: Sie versuchen jetzt, Nebelkerzen zu werfen, indem Sie mit Ist-Zahlen argumentieren, aber realerweise muss Ihr Gesetz auf Planzahlen zurückgreifen, die in Schulnetzplänen niedergelegt sind. Und genau mit diesen Zahlen werden wir argumentativ vor die Wählerinnen und Wähler treten.
Ich kann Ihnen eines sagen: Das wird eine spannende Debatte und ich freue mich echt darauf, denn da wird endlich mal sichtbar, dass Sie geistig anderen Kindes sind als wir, und das werden wir auch sichtbar machen. Schönen Dank.