(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Es ist aber den kommunalen Spitzenverbänden nicht ge- dankt worden!)
Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten lieferte die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten.
Für diese zusätzlichen Ausführungen, die regelmäßig unter enger Fristsetzung erfolgen mussten, möchte ich der Landesregierung und hier insbesondere den beteiligten Mitarbeitern der betroffenen Ministerien bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Unter den geschilderten Rahmenbedingungen konnten die Beratungen in der gebotenen Zügigkeit unter Wahrung der nötigen Sorgfalt nur dank der traditionell sehr konstruktiven und sachorientierten Zusammenarbeit innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses erfolgreich geführt und zum Abschluss gebracht werden. Hierfür möchte ich dem früheren Vorsitzenden und allen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss danken. Dieser Dank gilt insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen, den Abgeordneten Maik Kowalleck, Mike Huster, Dr. Werner Pidde, Olaf Kießling und Dirk Adams. Dem Kollegen Dr. Pidde ist besonders dafür zu danken, dass er als stellvertretender Vorsitzender gerade in der Anfangsphase der Beratungen bei Bedarf immer wieder bereit war, kurzfristig die Sitzungsleitung zu übernehmen.
Haushaltsgesetzes 2016/2017 nennen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhöhtes Haushaltsvolumen von 9.750.860.800 Euro für 2016 und von 10.083.328.500 Euro für 2017 vorgeschlagen. Die Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf beläuft sich damit für 2016 auf 26.430.200 Euro und für 2017 auf 27.084.200 Euro und beruht im Wesentlichen auf einer Erhöhung der prognostizierten Steuereinnahmen und höheren Zuweisungen an Bundesmitteln im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Im Vergleich des Haushaltsvolumens für das laufende Haushaltsjahr 2015 zum nunmehr für 2016 vorgeschlagenen Haushaltsvolumen ergibt sich ein Aufwuchs von 478.464.000 Euro. Eine Nettokreditaufnahme sieht der Doppelhaushalt 2016/2017 ebenso wenig vor wie einen Abbau bestehender Schulden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Beratungen im Ausschuss in chronologischer Reihenfolge geben. Hierzu seien einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte genannt: Die Grundsatzaussprache zum Haushaltsgesetz 2016/2017 fand in der 15. Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 22. Oktober 2015 statt. Der Ministerpräsident führte hierbei zum Doppelhaushalt 2016/2017 aus, dass in erheblichem Umfang Unwägbarkeiten bestünden, die nicht von der Landesregierung beeinflusst werden könnten. In diesem Zusammenhang nannte er vor allem die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen, insbesondere auch von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen. Für das Jahr 2016 seien für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen unter Annahme einer Zahl in Thüringen aufzunehmender Flüchtlinge in Höhe von 6.000 bis 9.000 pro Monat circa 469 Millionen Euro veranschlagt. Im Jahr 2017 werde der Betrag auf circa 600 Millionen Euro ansteigen. Dies stelle den höchsten Anstieg in einem Haushalt seit der Gründung des Freistaats dar. Noch in 2014 seien für diese Zwecke 25 Millionen Euro und in 2015 eine Summe von 75 Millionen Euro etatisiert worden. Als wichtige Faktoren für die effektive Belastung des Haushalts nannte der Ministerpräsident in diesem Zusammenhang zum einen, inwieweit es gelinge, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und zum anderen, inwieweit der Bund bereit sei, sich an den Kosten in stärkerem Maße als bisher zu beteiligen.
Ferner verwies der Ministerpräsident auf die politische Auseinandersetzung um die Zukunft der Regionalisierungsmittel, im Zuge derer die Abbestellung jeder dritten Bahnverbindung in Thüringen drohe, sowie auf die mit dem absehbaren Auslaufen des Solidaritätsbeitrags verbundene Problematik auf der Einnahmenseite. Gleichwohl betrage die
Nettoneuverschuldungsquote im Doppelhaushalt 2016/2017 nach wie vor null. Bei einem Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben in Höhe von 27,14 Prozent in 2016 und 27,35 Prozent in 2017, einer Investitionsquote von 13,14 Prozent in 2016 und 13,02 Prozent in 2017 und einer Zinsausgabenquote von 5,08 Prozent in 2016 und 4,67 Prozent in 2017 sei der Gesamthaushalt in der Lage, die bestehenden Anforderungen zu erfüllen. Im Falle einer negativen Lageentwicklung müsse mit den haushaltsrechtlichen Instrumenten gegengesteuert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits diesen grundlegenden Ausführungen des Ministerpräsidenten zu entnehmen, war ein dominierendes Thema bei den Haushaltsberatungen die Frage nach den Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die sich gleichsam als roter Faden durch die Beratung mehrerer Einzelpläne zog.
Bevor ich zu den Einzelplänen komme, möchte ich an dieser Stelle noch auf eine Neuheit hinweisen, nämlich auf die Schaffung des Einzelplans 16, in dem neben den Einnahmen und Ausgaben für das zentrale E-Government und für das Thüringer Landesrechenzentrum die bislang dezentral in den Einzelplänen etatisierten Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik der Thüringer Staatskanzlei, sämtlicher Ministerien und schließlich des Thüringer Rechnungshofs nunmehr zentral veranschlagt sind. Während nach dem Regierungsentwurf die Ministerien für Inneres und Kommunales und für Bildung, Jugend und Sport vom Einzelplan 16 ausgespart waren, wurden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen auf Integration auch dieser beiden Ministerien in den Einzelplan 16 im Ausschuss angenommen.
Nun zu den Einzelplänen in der Reihenfolge ihrer Beratung im Ausschuss: Beim Einzelplan 10 – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – ist gegenüber 2015 eine Ausgabensteigerung um 57,3 Millionen Euro in 2016 und um 90,4 Millionen Euro in 2017 vorgesehen. Diese Erhöhung ergibt sich nach Angabe der Ministerin unter anderem aus der Steigerung der Personalausgaben, der Vorfinanzierung der Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung Weimar–Gößnitz– Lehndorf, der Übernahme kommunaler Mitleistungsanteile für Investitionsvorhaben, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Luther-Jahr, und der Wohngeldreform.
Der Einzelplan 10 zeigt sich mit Ausgaben in Höhe von 1,09 Milliarden Euro in 2016 und 1,13 Milliarden Euro in 2017 als der drittgrößte Ressortplan. Während die Investitionsquote gegenüber 2015 leicht steigen soll, wird das Stellenabbaukonzept fortgeführt, wonach im Haushaltsjahr 2015 50 und im Haushaltsjahr 2016 66 freie oder frei werdende
Stellen nicht wieder besetzt werden sollen, sodass diese Stellen in den jeweils folgenden Jahren nicht mehr im Haushaltsplan enthalten sind.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes soll gewährleisten, dass die Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung nachhaltig wahrgenommen werden können. Mit dem neu veranschlagten Schulbauinvestitionsprogramm sollen die staatlichen Schulträger bei der Durchführung von notwendigen Investitionen in Schulgebäude und Schulsporthallen unterstützt werden. Insgesamt würden in den Wohnungs-, Städte- und Schulbau in 2016 rund 161 Millionen Euro und in 2017 rund 175 Millionen Euro fließen.
Die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll mit 291 Millionen Euro jährlich gefördert werden. Die Finanzierung des ÖPNV hänge laut Ministerin Keller jedoch fast ausschließlich von der Ausstattung des Landes mit Regionalisierungsmitteln ab. Für die Planung, den Neu-, Um- und Ausbau, die Erhaltung sowie die Unterhaltung von Landesstraßen sind insgesamt rund 139,3 Millionen Euro in 2016 und 140 Millionen Euro in 2017 vorgesehen. Die Erhöhung der Mittel für den Bereich Radwegebau soll bereits mit diesem Haushaltsplan schrittweise umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung des notwendigen planerischen Vorlaufs sind 2 Millionen Euro für 2016 und 3 Millionen Euro für 2017 vorgesehen.
Wie bereits beim Haushalt 2015 wurden bei der Beratung dieses Einzelplans im Haushalts- und Finanzausschuss die Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen erörtert. Ein weiteres wichtiges Thema waren die bereits wiederholt angesprochenen Auswirkungen einer möglichen Neuverteilung der Regionalisierungsmittel, was für Thüringen bis zum Jahr 2030 eine Finanzierungslücke von 580 Millionen Euro bedeuten könnte. Anlass zu Nachfragen gaben auch die veranschlagten Zuschüsse zur Vorfinanzierung der Planung für die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung sowie die Zuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften zur Stärkung von landesbedeutsamen Buslinien.
Was den Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – angeht, so wurde dieser im Haushaltsund Finanzausschuss zunächst im Zusammenhang mit dem Einzelplan 10 in allgemeiner Form beraten und sodann bei Bedarf nochmals bei den jeweiligen Einzelplänen hinsichtlich der jeweils einschlägigen Kapitel behandelt. Bei der grundsätzlichen Beratung des Einzelplans 18 wurden unter anderem die Maßnahmen der Sanierung und des Umbaus der Staatskanzlei thematisiert, die 2016 beginnen und im Jahr 2018 abgeschlossen werden sollen. Erörtert wurde auch der aktuelle Stand des Neubaus der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in ZwickauMarienthal.
Der Etat der Thüringer Staatskanzlei im Einzelplan 02 umfasst erstmals die Kosten für das Projekt „Aufarbeitung SED-/DDR-Unrecht“, nachdem die Zuständigkeit, die vormals beim für Soziales zuständigen Ministerium lag, nunmehr auf die Staatskanzlei übergegangen ist.
Die Ausgaben für Kultur und Kunst sind im Jahr 2016 mit rund 140,2 Millionen Euro und im Jahr 2017 mit rund 140,8 Millionen Euro angesetzt. Hierbei sind unter anderem die Ausgaben für das Reformationsjubiläum, das bekanntlich im Jahr 2017 seinen Höhepunkt erreichen wird, und bereits Ausgaben für das Bauhausjubiläum, das im Jahr 2019 begangen werden wird, berücksichtigt. Bei der Behandlung dieses Einzelplans im Ausschuss wurden insbesondere die veranschlagten Personalkosten eingehend erörtert. Auch waren die Kosten für den Thüringen-Monitor Gegenstand der Beratung. Breiteren Raum nahmen Nachfragen von Ausschussmitgliedern zu dem neuen Ausgabetitel „Sonderkommission Altlasten“ ein, der die Thematik „K+S“ und die damit verbundenen Themen „Altlastenverträge“ und „Altlastenfreistellung“ betrifft. Zuschüsse im Bereich der freien Theaterszene wurden ebenso thematisiert wie die etatisierten Zuschüsse an Theater und Orchester und die Kosten für die geplanten Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten in der Liegenschaft Kurmainzer Statthalterei.
Bezüglich des Einzelplans 03 – Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales – führten Minister und Staatssekretär einleitend unter anderem aus, dass betreffend den Bereich der Polizei insbesondere Investitionen für die persönlichen Schutzausstattungen der Polizeibeamtinnen und -beamten sowie für die Mobilität der Polizei im Haushalt veranschlagt seien. Die gestiegenen Anforderungen gerade in Bezug auf die Ereignisse in und um die Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtungen sowie das Demonstrationsgeschehen machten den Schutz der Polizeibeamten zu einer vordringlichen Aufgabe. Der Stellenabbau im Bereich der Polizei sei ausgesetzt und die Zahl der auszubildenden Polizeivollzugsbeamten von 125 auf 155 für das Jahr 2015 angehoben worden. Damit seien die momentan in Meiningen vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft.
Einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen und des steigenden Gewaltpotenzials in der rechtsextremen Szene, leistet das Amt für Verfassungsschutz. Hier arbeiteten derzeit 90 Mitarbeiter, 7,6 Millionen Euro jährlich seien für das Amt im Doppelhaushalt eingeplant worden.
Das im Zusammenhang mit dem Einzelplan 03 mitberatene Kapitel 17 20 spiegelt laut Landesregierung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs
ab dem Jahr 2016 wider. Die Finanzausgleichsmasse steige gegenüber dem Ansatz 2015 um rund 48 Millionen Euro auf jeweils rund 1,9 Milliarden Euro in den Jahren 2016 und 2017. Die Kommunen erhielten insoweit Planungssicherheit. Die Bestimmung der Finanzausgleichsmasse sei insbesondere das Ergebnis der vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in diesem Jahr durchgeführten Übergangsevaluation.
Im Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs seien eine Reihe weiterer Änderungen berücksichtigt. Die Schlüsselzuweisungen seien 2016 und 2017 zugunsten einer bedarfsgerechten Verteilung der Mittel angepasst worden. So würden die zweckgebundenen pauschalen Zuweisungen für die Kita-Finanzierung um rund 20 Millionen Euro erhöht. Die Einwohnerpauschalen für den Mehrbelastungsausgleich seien neu berechnet worden. Insgesamt steige der Ansatz für den Mehrbelastungsausgleich um circa 64 Millionen Euro gegenüber 2015 und betrage 2016 circa 273,3 Millionen Euro sowie 2017 circa 277,6 Millionen Euro.
Schließlich seien drei neue Sonderlastenausgleiche eingeführt worden, und zwar für Kurorte in Höhe von 10 Millionen Euro, für die Einführung und den Betrieb des Digitalfunks in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro im Jahr 2017 sowie für die Beseitigung besonderer Umweltbelastungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro für das Jahr 2016 und in Höhe von 4,5 Millionen Euro für das Jahr 2017. Weiterhin sollen die Mittel für den Landesausgleichsstock erhöht werden, um den aktuell hohen Bedarf der Kommunen decken zu können.
Hinzu kämen die Zuweisungen des Landes außerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und damit außerhalb des Kapitels 17 20 an die Kommunen. Diese stiegen von 2015 auf 2016 um rund 152 Millionen Euro. Der Zuwachs sei wesentlich auf die hohen Zahlungen an die Kommunen aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen zurückzuführen. Daneben werde ein Schulbauprogramm, verortet beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, außerhalb der Finanzausgleichsmasse finanziert. Schließlich würden bessere kommunale Steuereinnahmen erwartet. Nach der MaiSteuerschätzung 2015 würden sich diese weiterhin positiv entwickeln und 2016 gegenüber 2015 um circa 52 Millionen Euro ansteigen. In der sich anschließenden Erörterung des Einzelplans 03 wurde unter anderem der Ansatz von zwei Stellen für Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und dessen Vereinbarkeit mit dem Thüringer Besoldungsgesetz ebenso kritisch angesprochen wie der Stand der Absuche des Grünen Bands nach Kampfmitteln und die personelle Ausstattung der für Abschiebungen zuständigen Stelle des Thüringer Landesverwaltungsamts. Zudem wurden Nachfragen zu den
Das Kapitel 17 20 mit dem Kommunalen Finanzausgleich wurde unter den bereits genannten Aspekten „Schlüsselzuweisungen“, „Landesausgleichsstock“, „Mehrbelastungsausgleich“, „Zuschüsse für die Kindertagesbetreuung“ und „Zuweisungen für Umweltsanierungen“ ausführlich und eingehend im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Dies gilt auch für die Sonderlastenausgleiche für Kurorte. Diese Zuwendungen sollen dazu dienen, strukturelle Nachteile der betroffenen Kommunen auszugleichen. Diese Nachteile bestehen darin, dass einerseits wegen der Befreiung der Kureinrichtungen von der Grund- und der Gewerbesteuer und der häufig – zum Beispiel aus Gründen der Luftreinhaltung – fehlenden Möglichkeit, produzierende Gewerbe anzusiedeln, geringere Einnahmen als sonst in vergleichbaren Kommunen generiert werden können, andererseits aber häufig zum Erhalt des Kurortstatus erhöhte Aufwendungen nötig sind. Kritisch wurde aus dem Ausschuss heraus und übrigens auch von den kommunalen Spitzenverbänden in ihrer Anhörung hierbei gesehen, dass die grundsätzlich zu begrüßenden Ausgleichszuwendungen aus der Schlüsselmasse entnommen werden und damit von der kommunalen Familie letztlich selbst bezahlt werden müssen.
Beim Einzelplan 07 – Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – sind Aufwüchse der Gesamtausgaben in Höhe von rund 5 Millionen Euro für das Jahr 2016 sowie von 105 Millionen Euro für das Jahr 2017 zu verzeichnen, die durch eine entsprechende Steigerung von Einnahmen kompensiert werden. Schwerpunkte sollen der Mittelstand, das Handwerk, Selbstständige und Existenzgründer bilden. Den bekannten strukturellen Defiziten im Vergleich zu den westlichen Ländern, wie der kleinteiligen Wirtschaftsstruktur und dem Fachkräftemangel, soll durch Förderinstrumente, insbesondere durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, begegnet werden. Für die Gründung innovativer und technologieorientierter Unternehmen soll das Thüringer Existenzgründerzentrum als Gemeinschaftsprojekt mit den Kammern eine zentrale Rolle spielen. Beim Tourismus will die Landesregierung verlorene Marktanteile mithilfe eines Qualitätsschubs in den Bereichen Angebot und Service zurückgewinnen.
Für die Entwicklung des Bereichs „Digitale Gesellschaft“ sieht das Ministerium für die kommenden Jahre drei Schwerpunkte: Aufklärung und Beratung hinsichtlich der Netzwerkbildung, Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für entsprechendes Wachstum in diesem Bereich und die Initiierung von Pilotprojekten zur Verdeutlichung des Begriffs der „Digitalen Gesellschaft“.
Was die Wissenschaftsförderung angeht, sieht die Landesregierung als Herzstück der Hochschulpolitik in den kommenden Jahren 2016 bis 2019 die Rahmenvereinbarung IV an, deren Entwurf dem Landtag als Drucksache 6/1188 vorliegt. In diesen vier Jahren sind, den Empfehlungen des Deutschen Wissenschaftsrats folgend, finanzielle Steigerungen in Höhe von viermal 4 Prozent vorgesehen. Weitere Schwerpunkte im Bereich der Wissenschaft sieht die Landesregierung bei der Überführung der Berufsakademie in eine duale Hochschule, beim Universitätsklinikum Jena und bei der Forschungsförderung.
Die Bauarbeiten am Universitätsklinikum Jena waren sodann auch Thema der Diskussion dieses Einzelplans im Haushalts- und Finanzausschuss. Gleiches gilt für den Anteil ausländischer Studierender an Thüringer Hochschulen unter Berücksichtigung der hierbei zu erwartenden Anzahl von Flüchtlingen und in Bezug auf den Bereich Tourismus, die Wanderwegekonzeption sowie das Mountainbikekonzept.
Beim Einzelplan 01, betreffend den Thüringer Landtag, konnten die Eckdaten des Haushalts für das Jahr 2015 im Wesentlichen mit dem Ergebnis fortgeschrieben werden, dass sich für das Haushaltsjahr 2016 die Gesamtausgaben auf knapp 48,1 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2017 auf nahezu 48,7 Millionen Euro belaufen. Wie bereits bei der Erarbeitung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 seien nach Angaben des Landtagspräsidenten bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans für 2016/2017 zwei zentrale Anliegen weiterverfolgt worden, nämlich einerseits im Rahmen des Möglichen einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten und andererseits mit Blick auf die von der Verfassung zwingend vorgegebenen Aufgaben die Arbeits- und Funktionsfähigkeit sowohl des Parlaments als auch seiner Gremien sowie der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten zu wahren. In diesem Zusammenhang gelte, was bereits bezüglich des Haushalts 2015 an Herausforderungen zur Sprache gekommen sei, namentlich die Teilhabe der interessierten Öffentlichkeit an der Arbeit des Parlaments, die zunehmende Anzahl von Veranstaltungen im Landtag und die deutliche Mehrarbeit der Landtagsverwaltung im Vergleich zu früheren Jahren. Trotzdem sind keine Personalmehrungen zulasten des Landeshaushalts vorgesehen.
Ein gewichtiger Unterschied zum Haushaltsansatz für 2015 besteht darin, dass für die Haushaltsjahre 2016/2017 jährlich 400.000 Euro vor dem Hintergrund veranschlagt werden mussten, dass das im Eigentum der Stadt Erfurt stehende „Haus der Abgeordneten“ von der Stadt bis auf Weiteres für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Anspruch genommen wird und daher der Mietvertrag für diese Liegenschaft im gegenseitigen
Einvernehmen mit Wirkung zum 16. September 2015 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde. Dementsprechend mussten Mittel für eine Ersatzlösung veranschlagt werden.
Ferner mussten im Haushaltsplan die Anpassungen der Entschädigungsleistungen für die Abgeordneten sowie die Tarif- und Besoldungssteigerungen für die Bediensteten berücksichtigt werden. Auch ist eine angemessene Fortschreibung der Fraktionszuschüsse auf Grundlage einer entsprechenden Beratung im Ältestenrat – ich verweise insoweit auf die Drucksache 6/820 – erfolgt.
Der Einzelplan 01 umfasst auch die Haushaltsansätze des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie des Bürgerbeauftragten. Im Bereich der beiden Voranschläge für den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie den Bürgerbeauftragten finden sich nennenswerte Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsansatz für 2015 aus dem Grund, dass sich infolge der Aufgabenmehrung und der daraus resultierenden bedarfsgerechten Anpassung des Personals nicht mehr mit Notlösungen und Provisorien zu lösende Raumprobleme ergeben haben. Auch die Fraktionen fordern seit mehreren Jahren und mit zunehmender Intensität dringend benötigte, zusätzliche Räume zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Um diesen begründeten Forderungen zumindest teilweise zu entsprechen, haben sich die Fraktionsvorsitzenden und das Präsidium des Landtags darauf verständigt, weitere Räume in der Häßlerstraße, wo bereits der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit untergebracht ist, anzumieten, um diese Liegenschaft zu einem modernen Beauftragtenzentrum fortzuentwickeln. Es ist geplant, dass im nächsten Jahr die beiden genannten Beauftragten, die noch im Landtag ihre Büros haben, dorthin umziehen werden.
Auf Nachfrage begründete der Präsident des Landtags den Ansatz für Vertretungs- und Aushilfskräfte mit dem Personalbedarf insbesondere für die beiden aktuellen Untersuchungsausschüsse. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit legte zudem dem Haushalts- und Finanzausschuss die Gründe für die von ihm geforderte Stellenmehrung dar.
Der Einzelplan 04 – Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – sieht gegenüber dem Jahr 2015 eine Ausgabensteigerung für das Jahr 2016 um 141 Millionen Euro auf 1,661 Milliarden Euro und im Haushaltsjahr 2017 eine weitere Steigerung um 44 Millionen Euro auf 1,705 Milliarden Euro vor. Es handelt sich in beiden Haushaltsjahren um den mit Abstand größten Ressorthaushalt. Ein Grund für die Steigerung sind unter anderem die veranschlagten Mittel für die Betreuung un
begleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die sich für 2016 auf 76,6 Millionen Euro und für 2017 auf 62,8 Millionen Euro belaufen. Hierbei wurde der Mittelbedarf auf der Basis von 1.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit einem durchschnittlichen Tagessatz von 173 Euro pro Kind bzw. Jugendlichem berechnet. Dieser Kostenansatz wurde im Ausschuss eingehend erörtert.
Die Personalausgaben bilden mit 80 Prozent den größten Ausgabenblock des Einzelplans 04. Sie steigen gegenüber 2015 um 50 Millionen Euro auf 1,317 Milliarden im Jahr 2016 und um weitere 42 Millionen Euro auf 1,358 Milliarden im Jahr 2017. Der Stellenhaushalt sieht 20.485 Stellen für das Jahr 2016 und 20.425 Stellen für das Jahr 2017 vor. Auf der Grundlage der Stellenpläne sollen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 500 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden. Durch das Ausbringen von Leerstellen von langzeiterkrankten Arbeitnehmern soll ein Beitrag zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls geleistet werden.
Die Kosten für die Schulen in freier Trägerschaft sind nach den Personalausgaben die zweitgrößte Ausgabeposition im Einzelplan 04. Die Zuschüsse steigen von 146 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2015 auf 154 Millionen Euro im Jahr 2016 und auf 163 Millionen Euro im Jahr 2017.
Für das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie Gewaltprävention sieht der Haushaltsplanentwurf zusätzliche Haushaltsmittel vor. Mit dem Haushalt 2016/2017 wird in diesem Zusammenhang eine Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie eingerichtet.
Im Bereich Sport sind 10 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2018 und 2019 veranschlagt, mit denen insbesondere Investitionsmaßnahmen in Verbindung mit der Bewerbung um eine Biathlonweltmeisterschaft im Jahr 2020 oder 2021 in Oberhof finanziert werden sollen.