Wenden wir diese Lebensweisheit mal zugunsten der rot-rot-grünen Koalition an. Grobe handwerkliche Fehler – die Worte kennen Sie, Herr Lauinger – bei der Abfassung rechtlicher Regelwerke sind bei der Landesregierung nichts Neues. Das hat Ihnen zuletzt der Verfassungsgerichtshof bei der Verhandlung über den Winterabschiebestopp attestiert.
Gehen wir also gedanklich mal von einer für die Landesregierung nicht untypischen juristischen Fehlleistung aus, dann bestünde zumindest teilweise Hoffnung. Dann könnte man erwarten, dass Sie die Duldungspflicht noch einschränken. Die Chancen hierzu haben Sie im weiteren Verfahrensgang bei der Verabschiedung des Gesetzes ohne Weiteres. Unabhängig davon bleibt mir zu sagen, dass Ihr Gesetzentwurf ein typisches Produkt linker Politik ist. Sie verfolgen mit Ihrer Landesasylpolitik ein utopisches Ziel und wer davon nicht überzeugt ist, der wird halt gezwungen, ob es Sinn macht oder nicht, basta.
Da werden wir nicht mitmachen. Wundern wird Sie das sicherlich nicht, aber ich kündige es Ihnen trotzdem schon mal an, nicht, dass Sie dann im Nachgang noch überrascht sind. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Möller. Als Nächste hat Abgeordnete Berninger für die Fraktion Die Linke das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich will zunächst die in den Raum gestellte Frage beantworten, warum der im August eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes von einer großen Koalition abgelehnt worden ist, nämlich weil aus rassistischen und rechtspopulistischen Motiven resultierende Gesetzentwürfe so eine große Koalition an Ablehnung herausfordern, meine Damen und Herren.
Die Frage der Schaffung der gesetzlichen Inanspruchnahme der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landkreise haben wir uns nicht erst im Sommer ausgedacht, meine Damen und Herren. Wir haben das schon als eine unserer Aufgaben im Koalitionsvertrag beschrieben, den wir – wie Sie wissen – am 4. Dezember 2014
genau – miteinander unterzeichnet haben. Ich zitiere: „Wir werden die Schaffung der gesetzlichen Inanspruchnahme der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landkreise bei der Suche nach dezentralen Unterkünften in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund prüfen.“ Das hat eine Weile gedauert, die Prüfung. Wir haben uns tatsächlich abgestimmt, insbesondere auch mit den Landkreisen, und sind jetzt zu dem Vorgehen gekommen, das Ihnen als Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt. Ich danke dem Ministerium dafür, dass ich ein weiteres Häkchen in mein rot-rot-grünes Koalitionsheftchen machen kann
so was Ähnliches wie ein Bummiheftchen –, Herr Dr. Voigt, Sie hatten auch schon Koalitionsverträge und die haben Sie auch abgearbeitet. Sie haben heute auch schon ganz vehement eingefordert – nicht Sie, Herr Dr. Voigt, aber einer Ihrer Kollegen –, dass wir doch unseren Koalitionsvertrag umsetzen mögen. Und wir machen das, meine Damen und Herren.
Ich kann inhaltlich zu dem, was der Minister und Astrid Rothe-Beinlich schon ausgeführt haben, nicht viel mehr hinzufügen. Ich will auch nichts wiederholen, was schon gesagt worden ist, außer die Zahlen, die genannt wurden: Über 9.500 neue Unterbringungsplätze sind in den Gemeinden im vergangenen Jahr mit der Investitionskostenpauschale entstanden und die Gemeinden, die Landkreise und kreisfreien Städte haben über 19.000 Flüchtlinge aufgenommen. Ich kann mich einfach nur mal im Namen meiner Fraktion bei all den Menschen bedanken, die sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten – dazu gehören natürlich auch die kreisangehörigen Gemeinden, in denen Flüchtlinge sind – bemühen, den Flüchtlingen ein Willkommen zu bieten, ihnen eine gute Unterkunft anzubieten, auch den vielen, vielen Menschen in Behörden und den Ehrenamtlichen, die sich dafür aufreiben und sich sehr engagieren. Herzlichen Dank an Sie alle.
Der eine Baustein, den wir jetzt aus unserem Koalitionsvertrag beschließen, ist nur ein kleiner. Minister Lauinger hat noch mal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass es hierbei um die Fälle geht, wo tatsächlich eine Notsituation entsteht, wo es der Landkreis eben nicht allein gestemmt kriegt und wo es Gemeinden gibt, die nicht freiwillig bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen unterstützen. Dafür ist es gedacht. Es wird nicht passieren – das haben bereits auch die Landrätinnen und Landräte signalisiert –, dass jetzt am laufenden Band Kommunen gezwungen werden, Flüchtlinge aufzunehmen, wenn der Landkreis das sozusagen gar nicht nötig hat.
Ich möchte abschließend dieses Horrorszenario entkräften, was der Vorredner gerade an die Wand gemalt hat. Gerade heute veröffentlichte „Monitor“ eine Studie zur Frage der Belastung der Kommunen. Heute Abend wird sie im Fernsehen vorgestellt werden und da titeln die meisten Zeitungen gerade „Flüchtlingskrise – Kommunen fühlen sich kaum überfordert“.
50 Prozent der befragten Kommunen fühlen sich nicht überfordert, 16 Prozent der befragten Kommunen könnten noch mehr Flüchtlinge aufnehmen. Das sind also über zwei Drittel der Kommunen, bei denen keine Überforderungssituation entstanden ist. „Monitor“ hat auch mal nachgerechnet, wie viele Flüchtlinge durchschnittlich in den Kommunen sind. Im Durchschnitt sind 14,5 Flüchtlinge auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den Kommunen. Den Spitzenwert in dieser Rechnung hat das bayerische Lichtenfels. Wir haben mal gegoogelt. Das ist ein Landkreis, dort sind 78 Flüchtlinge pro 1.000 Einwohnern. Aber auch dort fühlt man sich, glaube ich, offenkundig nicht überfordert mit der Aufnahme der Flüchtlinge in diesem Landkreis, zumindest wird das aus den Schlagzeilen deutlich, die man über Lichtenfels lesen kann. Ich denke, so geht es den meisten Kommunen. Ich glaube, die Thüringer Kommunen sind ganz gut aufgestellt. Natürlich gibt es immer noch Verbesserungen, auch in der Unterbringungssituation, aber gemeinsam kann man das schaffen. Das Gemeinsame von Landkreis und Kommune regelt jetzt auch der Gesetzentwurf, mit dem wir das Flüchtlingsaufnahmegesetz ändern wollen. Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste! Lieber Herr Möller, wir beschäftigen uns hier im Parlament so häufig mit der Frage der Flüchtlingspolitik. Vielleicht ist es an der Zeit, dass Sie Ihre Zahlen aktualisieren, denn es ist bei Weitem nicht mehr so, dass überwiegend junge Männer nach Deutschland kommen, sondern es sind inzwischen viele Familien und Kinder, die nach Deutschland kommen. Selbst wenn es nicht so wäre, steht für mich immer noch im Raum, das sind alles Menschen, die offensichtlich unsere Hilfe brauchen. Wir tragen natürlich Verantwortung dafür, dem erst mal nachzukommen.
Sie haben natürlich recht – das ist für uns immer schön –, deswegen haben wir das auch im Koalitionsvertrag verankert, wir betonen das ja immer wieder, dass es schöner ist, geflüchtete Menschen dezentral unterzubringen, lieber als in Gemeinschaftsunterkünften, weil es natürlich unterstützt, dass sie vor Ort besser integriert werden. Auch deswegen haben wir – meine Kollegin Astrid RotheBeinlich hat es schon erwähnt – die Investitionspauschale so verändert, dass auch die Förderung dezentraler Unterbringung vor Ort für die Kommunen gefördert werden kann.
Aber wenn jetzt schon das bloße Vorhandensein einer Unterkunft ein Anreiz sein soll, nach Deutschland zu kommen, dann weiß ich tatsächlich nicht mehr, in welcher Welt Sie leben. Das hat dann auch mit der Situation in der Flüchtlingspolitik in Deutschland nicht mehr viel zu tun.
Ich glaube, wir erinnern uns alle an den Anstieg der Flüchtlingszahlen im letzten Jahr und auch an die Herausforderungen, die damit für uns als Land und für die Kommunen verbunden waren. Für uns alle stand damals vor allem erst einmal im Mittelpunkt, wie wir es schaffen, die Menschen hier unterzubringen. Bei all diesen Problemen finde ich es erfreulich, dass wir es geschafft haben, darauf zu verzichten, Menschen in Zelten unterbringen zu müssen. Stattdessen war klar, dass sie zumindest ein festes Dach über dem Kopf haben werden. Es ist erst einmal ein sehr kleiner Schritt, aber in der Situation, mit der wir damals konfrontiert wurden, glaube ich, ein relativ wichtiger. Ich möchte an der Stelle auch noch einmal den Kolleginnen und Kollegen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, unseren Landrätinnen und Landräten, unseren Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern danken, die im letzten Jahr sehr viel geleistet haben. Wenn sie das nicht gemacht hätten, das ist uns klar, hätten wir im Land noch ganz andere Probleme und Schwierigkeiten gehabt, die Menschen tatsächlich noch gut unterzubringen.
Aus genau diesem Grund liegt auch dieser Gesetzentwurf jetzt vor, weil es nämlich ein ausdrücklicher Wunsch der Landrätinnen und Landräte war, bei der Unterbringung in den Gemeinden stärker unterstützt zu werden, und zwar, indem wir zum einen diese Mitwirkungspflicht schaffen. Herr Minister Lauinger hat es schon erwähnt, kreisangehörige Gemeinden sollen verpflichtet werden, mitzuwirken bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten und Grundstücke und Gebäude zu benennen und zur Verfügung zu stellen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Außerdem soll ein Durchgriffsrecht eingeführt werden, das es ermöglicht, Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet zu errichten, wenn es einen Unterbringungsnotstand
gibt, den der Landkreis auch nachweisen muss. Den Landkreisen, die sich sehr bemühen, auch in Abstimmung mit den Gemeinden vor Ort, zu unterstellen, dass das ein Zwang wäre, verhöhnt die Arbeit der Landrätinnen und Landräte vor Ort. Ich glaube, das haben sie nicht verdient. Ich danke dem Ministerium für den vorliegenden Gesetzentwurf und bitte auch um Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren – ich bin ein bisschen erkältet, aber das schadet nichts –, liebe Gäste auf der Besuchertribüne und am Livestream, die vierte Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist eine entscheidende Frage an dieser Stelle, denn das Problem in Thüringen ist klar. Die Kapazitäten sind begrenzt und die Suche nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten ist mühsam. Das gilt für den ländlichen Raum genauso wie für Erfurt oder Jena. Das gute kommunale Miteinander ist hier vielerorts zu spüren, aber es gibt an dieser Stelle auch Ausnahmen. Das Reservoir an Immobilien der Kreise und kreisfreien Städte ist an dieser Stelle begrenzt und nicht jede Gemeinde war in der Vergangenheit bereit, hier auch die Landkreise zu unterstützen trotz der Möglichkeiten, die die Gemeinden haben. Die hier vorgesehene Verpflichtung der Gemeinden zur Mitwirkung muss sensibel noch einmal im Ausschuss von allen Seiten beleuchtet werden, meine Damen und Herren. Ich hoffe da auf eine bessere Diskussionsbereitschaft als in der letzten Sitzung des Infrastrukturausschusses zum Thema „Wind“, das wir zwar auf der Tagesordnung hatten, dann aber nicht diskutiert haben. Deswegen erwarte ich an dieser Stelle, dass wir wirklich diskutieren und es auch von allen Seiten beleuchten.
Es muss diskutiert werden, weil es viele Beispiele gibt, wo es gut funktioniert, aber eben auch Beispiele, wo es nicht funktioniert. Ich kenne einen entsprechenden Fall, wo eine Kommune ein Gebäude, das in den letzten fünf Jahren nicht genutzt wurde, leer steht und für das es keine angedachte zukünftige Nutzung gibt, dem Landkreis nicht zur Verfügung gestellt hat mit der Begründung: ohne Begründung. Das kann nicht sein, meine Damen und
Herren, denn in der letzten Konsequenz hätte der Landkreis Zelte aufbauen müssen, wenn die Kommune dieses Gebäude nicht hätte zur Verfügung stellen wollen; ein völliger Schildbürgerstreich an dieser Stelle. Wir müssen aber auch darüber reden, wie weit diese Regelung der Mitwirkung greift, gerade bei Objekten, die eine perspektivische Nutzung haben, die beispielsweise nur noch auf eine Fördermittelzusage warten oder Ähnliches. Man darf an dieser Stelle das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, denn es gibt weder nur renitente Kommunen, noch gibt es nur freundliche und mildtätige Landkreise. Nicht jedes Gebäude ist wirklich in jedem Ort auch geeignet als Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weiterhin müssen wir darüber reden, was denn die Konsequenz einer Verweigerung dieser Mitwirkung sein wird und wie schnell diese greift. Ein Unterbringungsnotstand ist ein Notstand, bei dem schnell konsequent zu handeln ist.
Meine Damen und Herren der rot-rot-grünen Landesregierung, sie können dazu beitragen – das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich –, dass so ein Notstand, wie er im zweiten Teil des Gesetzentwurfs steht, gar nicht erst entsteht. Hier kommen wir nämlich zu einem aktuellen Problem, dass dieses vorgelegte Gesetz den zu regelnden Zustand, in dem es Objekte nicht mehr gibt, die freiwillig bereitgestellt werden, gar nicht umfasst. Die Realität vor Ort sieht nämlich aktuell in vielen Fällen deutlich anders aus.
Im Haushalt des Landes sind über 70 Millionen Euro für die Schaffung neuer Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen – die Vertreter der Regierungskoalition haben es vorhin mehrfach erwähnt – eingestellt. Das ist gut und richtig, die kommunale Ebene hier zu unterstützen. Ich habe aber eine ganze Liste von Landkreisen, die seit Anfang des Jahres darauf warten, dass Fördergelder endlich vom Landesverwaltungsamt für die Schaffung neuer Unterkunftsplätze ausgezahlt werden. Wir haben inzwischen Ende Februar. Es ist nur ein Bruchteil ausgezahlt worden. Der Rest wartet auf eine Bescheidung. Und keiner dieser entsprechenden Antragsteller kann anfangen. Jeder, der nur ein bisschen was vom Bauen versteht, weiß, dass jetzt begonnene Projekte, auch wenn sie heute beschieden werden, erst Ende des Jahres zur Verfügung stehen werden. Die Unterkunfts- und Wohnungskapazitäten im ländlichen Raum sind in vielen Landkreisen nahezu erschöpft.
Bei mir zu Hause im eigenen Landkreis, im SaaleOrla-Kreis, ist der Landkreis bewusst die Strategie gefahren, dezentral unterzubringen, nur mit wenigen kleinen Gemeinschaftsunterkünften und vielen
Menschen in dezentraler Wohnungsunterbringung. Über 80 Prozent der Asylbewerber und Flüchtlinge sind in Wohnungen untergebracht. Aber wenn der Landkreis inzwischen über 250 Wohnungen angemietet hat, dann ist der restlich verfügbare Wohnraum auch in Wohnungsgenossenschaften und in städtischen kommunalen Wohnungsgesellschaften deutlich endlich. Das weiß ich von den Geschäftsführern, mit denen ich sehr oft im Kontakt stehe. Man kann aus dem Stand heraus nicht schnell zusätzlichen Wohnraum, auch nicht in Wohnungen, schaffen.
Nun sagen Sie, wir wissen nicht genau, wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge in diesem Jahr zu uns kommen werden, wie diese neue Struktur der Bearbeitung der Asylverfahren mit dem Heidelberger Modell entsprechend dazu führen wird, dass die Verfahren verkürzt werden und wie schnell sie verkürzt werden. Die reine Mathematik zeigt aber etwas anderes. Im Januar dieses Jahres kamen 91.000 Menschen nach Deutschland, inzwischen sind es über 150.000. Das sind natürlich deutlich weniger als im November letzten Jahres, aber im Vergleich zum Januar und Februar des Jahres 2015 sind es annähernd dreimal so viel.
Wenn die Zahlen nur gleich bleiben, weil alle Maßnahmen greifen, die die Bundesregierung entsprechend mit den europäischen Partnern ergriffen hat, werden wir Ende des Jahres im Extremfall dennoch bis zu 30.000 Menschen in Thüringen aufnehmen müssen. Denn auch wenn durch das Heidelberger Modell, dessen Einführung und Umsetzung wir sehr begrüßen, selbst 50 Prozent dieser Menschen schnell und zügig eine Entscheidung bekommen, verbleiben immer noch 45 bis 50 Prozent, also 15.000 Menschen, die nach den Erfahrungen des letzten Jahres mit dem Heidelberger Modell nicht schnell entschieden werden können. Diese 15.000 werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Kommunen verteilt werden, wenn die Verfahren über drei Monate dauern.
Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, unterstützen Sie bitte die Kommunen, die das bereits jetzt im Guten miteinander hinbekommen, und zahlen Sie die Gelder schnellstmöglich aus, insbesondere für die Projekte, die auch für sozialen Wohnraum, falls der Flüchtlingsstrom innerhalb der nächsten fünf Jahre unverhofft abrupt endet und keine Kapazitäten mehr benötigt werden, umgenutzt werden können. Das Geld jetzt zurückzuhalten, um es vielleicht Mitte des Jahres in Projekte für sozialen Wohnungsbau mit neuen Förderrichtlinien, neuen Antragsverfahren und neuen Verteilungsquoten zu stecken, schafft in den nächsten zwei Jahren keine einzige neue Wohnung in Thüringen. Wir brauchen die Kapazitäten aber jetzt und nicht erst Mitte 2018 oder Anfang 2019. Für die wenigen verbliebenen Fälle, die dieses neue Gesetz nun regeln soll, lassen Sie uns im Ausschuss umfassend