2. Wie viele Anträge für Maßnahmen im Rahmen von Lernen am anderen Ort liegen derzeit im Staatlichen Schulamt Mittelthüringen zur Genehmigung für das Haushaltsjahr 2016 vor?
3. Entspricht es den Tatsachen, dass Schülerauslandsfahrten im Schulamtsbereich Mittelthüringen geprüft und zur Entlastung des staatlichen Schulamtes Mittelthüringen mit der Begründung zurückgeschickt werden, dass – entgegen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/1652 (hier zu Frage 1) in der 41. Plenarsitzung am 29. Januar 2016 durch die Landesregierung – bis zum Zeitpunkt der Schulbudget-Zuweisung für die Jahre 2016 und 2017 von der Schule keine Verpflichtungen einzugehen sind?
4. Unter welchen Bedingungen können Schulen Verträge für Klassenfahrten und Studienreisen für das Schuljahr 2016/2017 abschließen?
Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Frau Staatssekretärin Ohler, bitte schön.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja. Dabei ist zu beachten, dass eine Umstellung des Verfahrens von Haushaltsjahren auf Schuljahre vorgenommen wurde. Alle Fahrten, die die fachlichen und haushalterischen Genehmigungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllen, können stattfinden. Genehmigungsfähig sind Fahrten insbesondere dann, wenn es sich bei ihnen tatsächlich um Maßnahmen des Lernens am anderen Ort handelt, die erforderlichen Haushaltsmittel vorhanden sind und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen wird. Hinsichtlich der Voraussetzung des Vorhandenseins von Haushaltsmitteln als eine der Genehmigungsvoraussetzungen wurde bereits mehrfach mitgeteilt, unter anderem in der Beantwortung der Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Tischner zur Thematik der Klassenfahrten – Drucksachen 6/1652 und 6/1416 –, dass für das Schuljahr 2015/2016 die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstehen.
Für das Schuljahr 2016/2017 werden die Haushaltsmittel den staatlichen Schulämtern gerade zugewiesen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden somit Fahrten im Schuljahr 2016/2017, wenn auch die weiteren Vo
Zu Frage 2: Eine statistische Erfassung der eingehenden Anträge erfolgt nicht. Erfasst und mitgeteilt werden können aber die genehmigten Dienstreiseanträge für Lehrkräfte bei beabsichtigten Klassenfahrten im Schuljahr 2015/2016 im Bereich des Staatlichen Schulamts Mittelthüringen. Das waren in der Summe 957, davon 159 für Auslandsfahrten.
Zu Fragen 3 und 4: Wie schon in Beantwortung zu Frage 1 dargestellt, ist wegen der Umstellung von Haushalts- auf Schuljahre eine schuljahresbezogene Sicht einzunehmen. Für das Schuljahr 2015/2016 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für das Schuljahr 2016/2017 ist festzustellen, dass die staatlichen Schulämter bisher noch keine Anträge abschließend bearbeiten konnten, da ihnen die Haushaltsmittel für dieses Schuljahr und das neu anzuwendende Verfahren noch nicht abschließend mitgeteilt worden sind. Dies wird in den nächsten Tagen geschehen. Die staatlichen Schulämter waren gebeten, die Schulen darauf hinzuweisen, dass bindende Verträge erst nach erteilter Genehmigung geschlossen werden dürfen, vorher lediglich, wenn die Vertragsbedingungen eine kostenlose Stornierung zulassen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Das ist ja ein Thema, was momentan tatsächlich massiv eilt, dass die Schulen Klarheit darüber bekommen, ob sie nächstes Jahr bestimmte Klassenfahrten machen können. Deshalb meine Nachfrage: Wann konkret wird den Schulen mitgeteilt, was in der neuen Verordnung steht?
Und die zweite Nachfrage: Verstehe ich Sie richtig, dass zukünftig eine Budgetierung an den Schulämtern stattfinden wird und nicht mehr an den Schulen?
Zu Ihrer ersten Frage: Das wird in den nächsten Tagen sein, ich denke, nächste Woche. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob Montag, Mittwoch, Freitag.
Wir haben Haushaltsmittel zur Verfügung, die verteilt werden müssen. Dann werden die Schulämter auf Antrag sehen unter den sonstigen Bedingungen, welche Klassenfahrten genehmigt werden. Das hat aber nichts mit einem Schulbudget zu tun, weil es sein kann, dass die eine Schule fast gar kei
ne Fahrten anmeldet, die andere dafür mehr. Das Schulamt entscheidet dann unter den sonstigen Bedingungen, welche Fahrten genehmigt werden können.
Er fragt, ob die Schulämter die Budgets haben. – Ja und nein, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Gut. Frau Staatssekretärin Ohler, vielen herzlichen Dank. Wir kommen jetzt zur Anfrage des Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion in der Drucksache 6/1790. Bitte, Herr Möller.
Am 27. März 2015 ließ der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz verlautbaren, das Ministerium plane, beim Bundesumweltministerium einen Antrag zu stellen, um die bundeseigene Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes auf den Gemarkungen Tautenhain und angrenzender Gemeinden als Naturerbefläche ausweisen zu können.
1. Hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz beim Bundesumweltministerium den oben genannten Antrag gestellt?
4. Welche einmaligen und wiederkehrenden Kosten würden, unabhängig von der tatsächlichen Antragstellung und Entscheidung, mit einer Ausweisung des oben genannten Areals als Naturerbefläche einhergehen?
Danke schön, Herr Möller. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 möchte ich zusammen beantworten: Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat mit Schreiben vom 3. März 2015 beim Bundesumweltministerium den Antrag gestellt, die Liegenschaft Tautenhain in die sogenannte dritte Tranche des nationalen Naturerbes aufzunehmen.
Zu Frage 3: Das Bundesumweltministerium hat daraufhin einen Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Mit Schreiben vom 23. Juli 2015 teilte das Bundesumweltministerium mit, dass das Bundesfinanzministerium die Liegenschaft Tautenhain in die Nachrückerliste für die dritte Tranche aufgenommen hat. In der aktuellen Liste, die das Bundesumweltministerium mit Schreiben vom 21. Januar 2016 versendet hat, ist die Liegenschaft Tautenhain nicht enthalten. Das heißt, der Nachrückefall ist bisher nicht eingetreten.
Zu Frage 4: Grundsätzlich sind mit der Beantragung beim Bund noch keine Kosten verbunden. Sie fallen erst im Übernahmefall an. Die Übernahme kann von ganz verschiedenen Stellen geschehen. Als übernehmende Stelle kommt grundsätzlich zum Beispiel die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die in diesem Fall auch den Südteil der Bundesliegenschaft Tautenhain im Himmelsgrund in einer Größe von 860 Hektar übernommen hat, es kommen Naturschutzverbände oder Naturschutzstiftungen infrage, zum Beispiel auch die Bundesstiftung Umwelt, es kommt die Landesforstanstalt infrage. Aber es käme zum Beispiel auch die erfüllende Gemeinde Bad Klosterlausnitz infrage. Wenn es zu einer solchen Übernahme kommt, dann muss die übernehmende Stelle Personal- und Sachkosten für das Bundesforstpersonal an den Bund abführen. Weiterhin können im Fall einer Übernahme Kosten für Altlastenbeseitigung, in diesem Fall auch zum Beispiel für die Beseitigung von alten Kampfmitteln, anfallen und es müssten gegebenenfalls Waldumbau- oder Biotopentwicklungsmaßnahmen finanziert werden, um einen naturnäheren Zustand zu erreichen, der dann auch Nullnutzungen zulassen würde.
Zu möglichen Kosten für die Liegenschaft Tautenhain liegen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz keine Informationen vor, da die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nur für Liegenschaften der aktuellen Liste, also die, die tatsächlich in die dritte Tranche der Nationales-Naturerbe-Liegenschaften aufgenommen sind, entsprechende Kostenermittlungen vornimmt und auch den Ländern übermittelt.
Danke schön. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir nun zur Anfrage des Abgeordneten Bühl, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/ 1788. Bitte, Herr Bühl.
Die kommunale Jugendhilfe leistet in Thüringen eine hervorragende Arbeit. Investitionen in Kinderund Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie Kinderund Jugendschutz sind Investitionen in die Zukunft. Es ist zu begrüßen, dass schlussendlich eine Erhöhung der örtlichen Jugendpauschale im Doppelhaushalt 2016/2017 verankert wurde.
1. Nach welchem Modus bzw. welchem Berechnungsverfahren erfolgt die Verteilung des gesteigerten Ansatzes in der örtlichen Jugendpauschale für das Haushaltsjahr 2016 auf die Landkreise und kreisfreien Städte?
3. Ist dabei, bezogen auf Frage 2, eine Änderung der bisherigen Quotenregelung geplant und wenn ja, in welche Richtung?
4. Wie soll eine Evaluierung der Wirksamkeit des Mitteleinsatzes in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Hinblick auf die Förderung der örtlichen Jugendverbandsarbeit zukünftig erfolgen?