Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Herr Abgeordneter Mohring, ich denke, wir waren übereingekommen, dass die Landesregierung in dieser Plenarsitzung, vor allen Dingen zu dem Zeitpunkt, mit Staatssekretären vertreten ist und das ist geschehen. Herr Abgeordneter Herrgott, Sie haben jetzt das Wort.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Ministerin Werner!)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wenn Ihr nicht mehr könnt, übernehmen wir! Ich biete es euch an! Jederzeit!)

Also eine Ministerin ist ja noch da.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Aber nicht, dass die Landesregierung einen angekündig- ten Sofortbericht nicht hält!)

Herr Abgeordneter Herrgott, Sie haben jetzt das Wort!

(Heiterkeit AfD)

(Abg. Möller)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Populismus von Herrn Möller, der hier gerade vom Rednerpult getrieft ist, ist relativ wenig zu erwidern, weil es einfach sinnbefreit ist, hier über die KP China oder andere Dinge zu philosophieren. Das ist einfach nur armselig, meine Damen und Herren.

„Wirksame Maßnahmen gegen die Asylkrise ergreifen“, ein reißerischer Titel der AfD-Fraktion für diesen Antrag, den wir ja nun schon über mehrere Plenardebatten hinweg schieben.

(Unruhe AfD)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Antrag befasst sich im Kern ähnlich, aber weniger konkret als der CDU-Antrag in der Drucksache 6/1403 mit der Umsetzung der zum 24.10.2015 in Kraft getretenen asylrechtlichen Änderung im sogenannten Asylpaket I. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, sich für diverse weitere Verschärfungen des Asylrechts wie beispielsweise Obergrenze, Beschränkung des Familiennachzugs, Sicherung der deutschen Außengrenzen, wovon Thüringen gar keine hat, und ausschließliche Versorgung mit Sachleistungen einzusetzen. Der Antrag, meine Damen und Herren, ist überholt. Deswegen hätte ihn die AfD-Fraktion auch für den Zeitgewinn im heutigen Plenum zurückziehen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die regierungstragenden Fraktionen haben bereits im Rahmen unseres Antrags eine Berichterstattung der Landesregierung dazu abgelehnt und erklärten eine nur teilweise Umsetzung des Asylpakets I, was wir an dieser Stelle auch noch einmal deutlich bemängeln.

Um auf Ihren Antrag nur in kleinen Sachen einzugehen, Punkt 3 ist noch mehr überholt als der Gesamtantrag an sich schon. Die Bundesregierung wird nämlich einen Entwurf zu einem Integrationsgesetz vorlegen, der die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht mehr nur an die weiteren bestehenden Schutzgründe knüpft, sondern auch an Integrationserfolge. Recht so, meine Damen und Herren!

Die neuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung gehen im Detail aber auch noch weiter, als der AfDAntrag das hier als Kritik suggeriert. So ist in der Regierungskoalition im Bund eine Wohnsitzauflage vereinbart, um die Kompetenz der einzelnen Bundesländer so zu stärken und die Ballungsräume zu entlasten, Ghetto-Bildung ist vorzubeugen und Integrationsangebote breit auch im ländlichen Raum zu verteilen.

Auch die Vorrangprüfung soll zwar nicht gänzlich fallen, aber immerhin ausgesetzt werden, meine Damen und Herren. Eine sehr gute Entscheidung. Das erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt, fördert Integration und ermöglicht die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Kraft der Menschen, die zu uns gekommen sind. Die bestehenden Regelungen sind gut und selbstverständlich müssen sie auch umgesetzt werden. Im Ergebnis – ohne jetzt noch auf die restliche Sache eingehen zu müssen – ist Ihr Antrag so gestaltet, dass er einfach an vielen Stellen krankt, liebe Kollegen von der AfDFraktion. Er ist größtenteils überholt, teilweise unnütz und sprachlich in vielen Dingen unzulänglich. Deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Möller das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für den dringenden Kurswechsel in der Asylpolitik werde ich Ihnen, lieber Herr Herrgott, jetzt mal erläutern, warum der eben doch notwendig ist. Denn nach wie vor wird die Asylpolitik bei uns im Land betrieben, als ob es um einen ewigen Kindergeburtstag ginge, auf dem es nur darum geht, schöne Bilder und tolle Gefühle zu produzieren. Was eben nach wie vor wichtig ist, weil es bisher keiner gemacht hat: Wir müssten Schluss machen mit der Willkommenskultur, die ja mehr auf Gefühle setzt und die neben anderen Fehlanreizen bis weit in den Nahen Osten, Zentralasien oder Afrika wahrgenommen wird. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat letzte oder vorletzte Woche beim Empfang der Handwerkskammern selbst gesagt, dass die Migrationswellen auch aus seiner Sicht nicht beendet sind. Vielleicht sollten Sie sich mal mit ihm unterhalten, dann überdenken Sie vielleicht die Position, dass das eigentlich schon alles überholt und erledigt wäre – das ist es eben nicht.

Deswegen sind nach wie vor wirkliche Maßnahmen zur Beendigung der Asylkrise erforderlich. Da reden wir nicht von solchen untauglichen Ersatzhandlungen wie dem Schutzgeldpakt zwischen der EU und der Türkei. Es müssen andere Maßnahmen her, und zwar welche, die den Träumern und Ideologen nicht in den Kram passen werden und daher braucht es dafür auch einen gewissen Mut. Den bringen – da es sonst keiner macht – wir von der AfD auf. Die erste wesentliche Maßnahme gegen die Asylkrise wäre eine umfassende Reform des Asylgrundrechts, und zwar in Form der Einführung einer jährlichen Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Obergrenze

ist notwendig, auch wenn die Balkanroute mittlerweile durch vernünftige europäische Regierungen geschlossen wurde. Denn die Migrationsbewegungen werden natürlich neue Wege nach Deutschland suchen und sie werden sie auch finden. Die Obergrenze kann ohne Probleme auf verfassungsrechtlicher Ebene umgesetzt werden, denn das Grundrecht auf Asyl fällt nicht unter die sogenannte Ewigkeitsgarantie und ist damit auch reformierbar. Meine Damen und Herren, es ist allemal besser, ein Grundrecht auf legalem Weg rechtzeitig einzuschränken, als das Grundgesetz einfach hunderttausendfach zu brechen, wie es die Bundeskanzlerin tut.

(Beifall AfD)

Für diese Bundeskanzlerin, Herr Herrgott, zählt nicht, was das Grundgesetz erlaubt, sondern es zählt für sie, was ihr die Medien durchgehen lassen. Das ist erstaunlich viel angesichts der seltenen Klarheit des Artikels 16 a Abs. 2 Grundgesetz, nach dem sich niemand auf das Asylrecht berufen kann, der aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft einreist. Wer also als verantwortlicher Politiker jeden Neuankömmling als Flüchtling oder – wie Ministerpräsident Ramelow – sogar als Neubürger bezeichnet, der duldet hunderttausendfachen Rechtsbruch. Zu dessen Verhinderung ist er eigentlich Kraft Amtseid verpflichtet.

(Beifall AfD)

Dreimal dürfen Sie raten, von wo die Asylbewerber, die zu uns kommen, nach Deutschland einreisen: Richtig, es sind die sicheren Drittstaaten der EU, die uns umgeben. Es ist für einen demokratischen Rechtsstaat ein einzigartiger Skandal, meine Damen und Herren, dass die verantwortlichen Politiker im Bund und auch in den Ländern diesen Rechtsbruch gigantischen Ausmaßes trotzdem hinnehmen und hierfür auch noch allein im Haushaltsjahr 2016 mindestens 17 Milliarden Euro Haushaltsmittel zulasten des Steuerzahlers einplanen, was natürlich mit Ansage nicht reichen wird. An diesem Punkt bringe ich gleich noch ein bisschen Medienkritik: Ein Großteil der vierten Gewalt, die sofort Schnappatmung bekommt, wenn die AfD mal demonstriert und von tausend Jahren deutscher Geschichte spricht, gerade die Qualitätsmedien greifen den massenhaften Bruch des Verfassungsrechts nicht ansatzweise auf und fragen sich dann ernsthaft, wo denn der massive Vertrauensverlust gegenüber den etablierten Medien herkommt. Das ist ein Armutszeugnis und ein Beleg für den umfassenden Reformbedarf beim Rundfunk, aber das ist ein anderes Thema.

(Beifall AfD)

Angesichts der chronischen Unterfinanzierung vieler staatlicher Bereiche überfordert die Asylpolitik

unser Land. Circa 1 Milliarde Euro werden allein in Thüringen für die verfehlte Asylpolitik der rot-rotgrünen Landesregierung für 2016 und 2017 im Haushalt bereitgestellt – aus dem Haushalt eines hoch verschuldeten Landes, wo es an allen Ecken und Enden fehlt. Viel weniger Geld gibt diese Landesregierung in Zeiten steigender Kriminalität und Verunsicherung für die Polizei aus. Und für minderjährige Flüchtlinge plant die Landesregierung pro Nase und Monat sage und schreibe circa 5.000 Euro ein. Wenn man das mal vergleicht mit einem schwerstpflegebedürftigen Menschen, der rund um die Uhr betreut werden muss und in der Regel jahrelang in das Sozialsystem eingezahlt hat und damit eigentlich die Solidarität unseres Sozialsystems sprichwörtlich verdient hat: Für den werden wesentlich weniger Geldbeträge lockergemacht. Dann, liebe Frau Rothe-Beinlich, da gucken Sie sicherlich beschämt weg – das verstehe ich – gibt es auch noch

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ich schäme mich für Ihre Rede!)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: So geht es uns!)

das Versprechen der kostenfreien Kindergartenplätze und dafür ist natürlich kein Geld da. Dreimal dürfen Sie fragen, warum.

(Beifall AfD)

Sie werden das den Bürgern sicherlich nicht erklären wollen, aber das brauchen Sie auch nicht. Das werden wir nämlich machen.

Ich sage Ihnen eins: Nach all unseren bisherigen Erfahrungen werden solche Informationen über die Politik der Altparteien bei unseren Bürgerdialogen und -gesprächen – lassen Sie es mich freundlich ausdrücken – mit großem Interesse entgegengenommen und sie führen in der Regel umgehend zu einer zum Teil auch emotionalen Neubewertung Ihrer Politik. Mal sehen, wie lange Sie das noch durchhalten.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: War das jetzt eine Drohung?)

Aber kommen wir von der Obergrenze zu einer weiteren Maßnahme, nämlich der Beschränkung des Familiennachzugs. Der Familiennachzug muss zur Ausnahme werden und nicht die Regel bleiben, wie es momentan der Fall ist. Es reicht auch nicht, ihn für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen, wie es in der Maßnahme des zweiten Asylpakets ist. Denn ob der Krieg in Syrien in zwei Jahren vorbei ist, daran machen wir mal ein großes Fragezeichen. Die Frage ist natürlich: Sind Millionen Familiennachzüge dann in zwei Jahren plötzlich integrierbar? Das sind sie natürlich nicht. Der

Grund für diese seltsame Maßnahme ist auch eben nicht irgendwas Sachliches, sondern dass in zwei Jahren die Bundestagswahl vorbei ist. Hier soll der Wähler wieder einmal eingelullt und für dumm verkauft werden. Wer macht wieder mit? Die CDU, die CSU und die SPD.

(Beifall AfD)

Interessant ist übrigens auch, dass gerade aus dem rot-rot-grünen Lager noch vor ein paar Jahren der stärkste Widerstand gegen Beschränkungen des Familiennachzugs kam. Bei den Russlanddeutschen etwa, da war man nicht so zimperlich. Anfang der 90er-Jahre, da haben grüne Politiker – man glaubt es kaum – noch eine Zuzugsbegrenzung für DDR-Flüchtlinge ins Gespräch gebracht. Das Interessante ist der Unterschied zwischen den Flüchtlingen damals und heute: Damals ging es um Deutsche.

Der Familiennachzug muss also dauerhaft neu geregelt werden. Er darf nur zulässig sein, wenn der Asylantrag eines Verwandten ersten Grades erfolgreich war, dieser konkrete Aussichten auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat und sichergestellt ist, dass der Unterhalt der nachziehenden Familienmitglieder nicht auf Kosten des deutschen Steuerzahlers über Sozialleistungen erfolgt.

All das sieht unser Antrag vor. Momentan ist das nicht gesichert. Sollte eine entsprechende gesetzgeberische Initiative nicht erfolgen, wird das schwerwiegende Konsequenzen für unser Land haben. Das wissen Sie sicherlich auch. Allein die Zahl der zu erwartenden Zuwanderer mit Herkunftskulturen, die zu Recht als schlecht integrierbar gelten, führt dann zwangsläufig zum Entstehen von Parallelgesellschaften und damit verbunden zum weiteren Zerfall der Gesellschaft. Da nützt es auch überhaupt nichts, die irgendwo in die Pampa in irgendwelche Dörfer zu verfrachten. Erstens ist es fraglich, ob die sich daran halten und zweitens ist es fraglich, ob diese Maßnahme verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist für einen Menschen, der hier ein Aufenthaltsrecht hat. Auch die sozialen Sicherungssysteme würden damit überlastet werden, müssten mit Standardabsenkungen und Beitragserhöhungen reagieren. Das alles ist den wirklichen Leistungsträgern in unserer Gesellschaft, den Durchschnittsverdienern mit ihren Familien, nicht mehr zumutbar.

Unsere dritte Maßnahme stellt sicher, dass das Recht auf Asyl nicht, wie derzeit zwangsläufig, zum Daueraufenthaltsrecht führt – es handelt sich um die Aufhebung der absurden Regelung in § 26 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes, die de facto dafür sorgt, dass Asylberechtigte nach drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Das, meine Damen und Herren, passt überhaupt nicht zum Asylrecht, denn das Asylrecht ist ein Schutzrecht auf

Zeit und soll eben gerade nicht die Möglichkeit einer dauerhaften Niederlassung ermöglichen.

(Beifall AfD)

Wenn der Syrienkrieg vorbei ist, muss ein Syrer, der hier Flüchtlingsschutz genießt, auch wieder nach Syrien zurück. Das ist überall so, nur eben nicht in Deutschland. Das ist dem deutschen Bürger, der dafür zahlen muss, auch nicht mehr vermittelbar.

Flankiert werden müssen solche Maßnahmen natürlich mit einer effektiven Grenzsicherung. Dass das geht, zeigen uns unsere Partnerstaaten in der EU, die die Balkanroute dichtgemacht haben. Es wäre also insofern sehr löblich, wenn das auch von der Bundesregierung aufgegriffen würde bzw. die Landesregierung entsprechende Anträge unterstützt. Einen großen Vorteil hätte das auch für die Aufgaben der Landesregierung, denn die grenzüberschreitende Einbruchs- und Autodiebstahlkriminalität könnte man auf diesem Weg auch in den Griff bekommen.

Dass wir mit unserem Antrag auch die Verhinderung des Asylmissbrauchs fordern, wundert Sie sicherlich nicht. Das ist ebenso wie die Versorgung von Asylbewerbern mit Geldleistungen ein katastrophaler Fehlanreiz. Die Details hierzu kennen Sie, die haben wir schon oft genug ausgeführt, ich erspare mir jetzt die näheren Ausführungen. Alle Maßnahmen insgesamt sollen dazu dienen, dass wir unser Sozialsystem vor den unglaublich hohen Kosten der illegalen Zuwanderung schützen und in den nächsten Jahren den notwendigen negativen Zuwanderungssaldo erreichen. Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Argument, wir bräuchten die Zuwanderung über das Asylrecht für die Behebung des Fachkräftemangels, nachdem Sie familien- und bevölkerungspolitisch jahrzehntelang auf diesem Gebiet versagt haben.

(Beifall AfD)