Protokoll der Sitzung vom 19.05.2016

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Es ist richtig, dass so eine Gebietsreform, wie sie von Rot-Rot-Grün nun angestrebt wird, nach einem dauerhaften Aussitzen innerhalb der CDU viele Diskussionen hervorbringt. Ich glaube, es sind aber ein paar Punkte wirklich noch klarzustellen. Jetzt habe ich auch das Konzept verstanden, dass Herr Mohring noch mal nach allen redet. Ich habe das Konzept verstanden, dass Sie am Ende noch mal versuchen wollten, jenseits des Gesetzentwurfs, der in diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, einen Generalangriff gegen die Gebietsreform zu fahren. Dabei machen Sie es sich

(Abg. Mohring)

nicht nur einfach, sondern ich denke, dass es auch nicht ganz lauter ist, wie Sie argumentieren.

Wir können die Diskussion um die Frage des Kommunalen Finanzausgleichs hier in jeder Sitzung noch einmal führen. Wir können Äpfel, Birnen, Kartoffeln, Bananen – alles – in einen Obstkorb werfen und nach Belieben einiges herausnehmen und sagen: Das gehört dazu, das gehört nicht mit auf den Speiseplan. Dann wird man immer zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Einzige jedoch, was Sie als CDU-Fraktion, als größte Fraktion hier im Thüringer Landtag, nicht mehr hinkriegen, ist, mit einem ernsthaften, ehrlich gemeinten, durchgerechneten und auch von Ihnen dann zu verantwortenden Änderungsvorschlag beim KFA, als er dran war, ein Angebot zu machen. Das haben Sie nicht hinbekommen, und das ist eine große Schmach, und die drückt Ihnen immer noch auf die Leber.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die drückt Ihnen auf die Leber, und deshalb müssen Sie hier nach vorn kommen und solche – angefangen bei Herrn Kellner, übergeführt zu Herrn Mohring – wirklich nur Milchmädchenrechnungen hier vorstellen.

(Unruhe CDU)

Fakt ist, der letzte KFA, für den die CDU die Hand gehoben hat, hatte ein Volumen von 1,72 Milliarden Euro. Der, für den wir die Hand gehoben haben, liegt genau 200 Millionen Euro höher.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: 100 Millio- nen weniger!)

Das ist der Punkt. Nur um das deutlich zu machen – auch darüber könnte man jetzt diskutieren.

(Unruhe CDU)

Lieber Kollege Mohring, ich sage es ganz deutlich: Auch darüber dürfte man diskutieren. Ich will nur für die Menschen, die uns gerade zuhören, deutlich machen, dass diese Zahlenspiele nicht funktionieren. Was wir brauchen, ist eine dauerhafte Leistungsfähigkeit für unsere Kommunen.

(Beifall DIE LINKE)

Dauerhafte Leistungsfähigkeit für unsere Kommunen ist etwas anderes als das, was Sie gemacht haben.

(Unruhe CDU)

Deshalb verstehen wir uns in der Debatte oft so schlecht. Sie haben immer „Geld sparen“ gesagt. Sie haben den Kommunen Aufgaben gegeben. Das ist in den Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebunds und des Landkreistags aus den Legislaturen, wo Sie politische Verantwortung hatten, oft genug zu lesen: Sie haben den Leuten Aufgaben

gegeben und sie nicht hinreichend finanziert. Sie wollten sparen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ihre Verwaltungsreform war die Idee gewesen, den Kommunen Aufgaben zu geben, ihnen Geld zu geben – am Anfang reicht es, dann geht es weiter, und es reicht nicht mehr. Unsere Reform heißt, auf der kommunalen Ebene – Kollege Kuschel hat es gesagt –: Stärkung der gemeindlichen Ebene, funktionierende Einheiten zu schaffen, die ihre Aufgaben allein von ihrer Größe, Vielfalt, von der Möglichkeit, Gewerbegebiete zu eröffnen, von der Möglichkeit, aus einer Masse Mensch, aus einer kritischen Masse auch wirklich Aufgaben zu erledigen, mit Gewerbesteuereinnahmen hinreichend qualifiziertes Personal einzustellen, um auch große Projekte in einer Kommune stemmen zu können. Das ist unsere Aufgabe! Und das ist der diametrale Unterschied: Sie hören Gebietsreform und denken: Geld sparen! Wir sagen Gebietsreform und sagen zwei Dinge: erstens dauerhafte Leistungsfähigkeit und zweitens Stärkung der gemeindlichen Ebene. Demnächst wird es mit unserer Gebietsreform auf der Gemeindeebene wieder funktionierende Einheiten geben, die groß genug sind, die Aufgaben der Daseinsvorsorge auch wirklich zu erfüllen. Das ist der große Unterschied.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb sind Sie in der Peripherie unterwegs und sagen den Menschen: Achtung, nächste Woche kommt der Dirk Adams wieder, setzt sich hier hin und diskutiert mit euch, der will nur Geld sparen! Dann kommen die zu mir und sagen: Die CDU sagt, Sie wollen Geld sparen! Dann sag ich: Nein, ich möchte kein Geld sparen.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Was machen Sie denn dann?)

Sie können in alle Protokolle des Thüringer Landtags in der letzten Legislatur schauen. Ich hab es mal nachgeguckt, auch beim Kollegen Kuschel. Nie hat jemand gesagt: Wir werden damit X-HundertMillionen Euro sparen oder Ähnliches.

(Heiterkeit CDU)

Wir haben immer gesagt: Wir brauchen eine dauerhafte Leistungsfähigkeit. Dauerhafte Leistungsfähigkeit ist das Ziel. Sie versuchen, Runde für Runde in dieser Debatte uns das Geldsparen unterzujubeln. Geldsparen ist nicht das Ziel. Leistungsfähigkeit, Daseinsvorsorge, kommunale Strukturen, die den Menschen die Aufgaben erfüllen, die sie zu Recht von uns als Staat wollen.

(Unruhe CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind alle viel unterwegs und man hört das immer wieder.

Es ist einfach nicht die Wahrheit. Es ist nicht die Wahrheit, wenn behauptet wird – Kollege Kellner hat es wieder gesagt –, dass die kommunale Selbstverwaltung abgeschafft wird. Das ist nicht wahr! Die kommunale Selbstverwaltung aus dem Grundgesetz ist und bleibt unberührt. Wenn Sie nicht schaffen, sich das einzugestehen, wenn Sie mit dieser Geschichte durchs Land ziehen müssen, um den Leuten immer zu sagen, die schaffen die kommunale Selbstverwaltung ab,

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist doch albern!)

dann ist das ein nicht redlicher Wettbewerb, den wir hier führen. Es ist nicht redlich. Und es ist auch nicht redlich, den Gemeinden zu erzählen, dass diese Gebietsreform eine Enteignung sein wird. Es ist nicht redlich, weil Sie es wissen: Das kommunale Eigentum geht über in eine andere Institution, in der man ganz genauso partizipiert. Gemeinsam sind wir stärker und das wollen wir auch auf der kommunalen Ebene verwirklichen und deshalb werden wir unsere Reform durchführen und deshalb werden wir leider dem AfD-Antrag, diesem Gesetzantrag, nicht zustimmen können. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Leider!)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten habe ich zunächst nicht, sodass ich für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Götze das Wort erteile.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ihnen von der AfDFraktion vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften ist aus Sicht der Landesregierung abzulehnen.

(Beifall DIE LINKE)

Er sieht nur eine bruchstückhafte Erweiterung der Regelung zur Aufgabenübertragung auf die Verwaltungsgemeinschaften vor und greift überdies kommunalverfassungsrechtlich zu kurz und ist nicht zielführend.

Lassen Sie mich zur besseren Einordnung der Problematik kurz etwas weiter ausholen: Die Landesregierung hat Ihnen vor knapp einem Monat den Entwurf eines Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vorgelegt. Ziel der Gebietsreform ist es, neben einer Verbesserung der Verwaltungsstruktur des Landes und der Neuordnung der Landesaufgaben, insbesondere die Leistungskraft der Gemeinden insgesamt zu erhöhen. Die kommunalen Strukturen und die kommunale Selbstverwaltung sollen dauerhaft gestärkt werden und dies aus einer Perspektive des Jahres 2035.

Wir brauchen ein nachhaltiges Leistungsangebot für unsere Bürgerinnen und Bürger und müssen die Gemeinden und auch den Freistaat Thüringen jetzt in die Lage versetzen, das auch perspektivisch noch erbringen zu können.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, die den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft entsprechen, müssen die Kommunen leistungsfähig gemacht werden. Sie müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben sachgerecht und bürgernah, rechtssicher – da gehört vor allen Dingen auch das entsprechende Personal dazu – und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Sie müssen fähig sein, eine wirksame kommunale Selbstverwaltung zu gewährleisten und ihren Bürgern eine ernsthafte Mitwirkung an den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ermöglichen. Dieses Leitbild der umfassend leistungsfähigen Gemeinden ist der Ausgangspunkt des durch die Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs. Er findet seine Basis in der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie, die ein Mindestmaß an Leistungsfähigkeit voraussetzt, damit die Gemeinden ihre Funktion tatsächlich erfüllen können. In diesem Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben müssen die Gemeinden in der Lage sein, eigenverantwortlich, also ohne die Mitwirkung Dritter, Entscheidungen zu treffen.

Die Landesregierung hat im Vorschaltgesetz ihre Auffassung dargelegt. Um dem Gemeindebild, dem Urtyp der Verfassung, entsprechen zu können, müssen die meisten Thüringer Gemeinden deutlich größere Einwohnerzahlen und Hoheitsgebiete haben als gegenwärtig. Nur so ist eine umfassende Verbesserung der Leistungskraft im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben möglich. Die Beispiele liegen, glaube ich, auf der Hand. Größere Gemeinden haben den Raum für zukunftsweisende Planungs- und Standortentscheidungen, insbesondere im Bereich der Industrie- und Gewerbeansiedlungen und zum Beispiel auch der Wohnbebauung. Höhere Einwohnerzahlen geben in vielen Fällen erst die Voraussetzung für die Schaffung oder Wiederherstellung von gemeindlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Jugendklub, Seniorentagesstätte, Kulturhaus, Schwimmbad oder Sportstätten. Soweit solche Einrichtungen noch vorhanden sind, ist ihre Aufrechterhaltung oft eine Frage der Auslastung und der Kostenverteilung. Sie werden oft nicht nur von der Bevölkerung der Trägergemeinde genutzt, sondern auch von den Nachbargemeinden, ohne dass Nutzen und Kosten auf alle gleichermaßen verteilt sind. Unter dem Dach einer größeren Gemeinde mit einer deutlich größeren Einwohnerschaft, größerem Hoheitsgebiet und größerem Haushaltsvolumen ist eine gemeinsame langfristige Planung, Nutzung und Aufrechterhaltung der Einrichtungen und Gemeindebetriebe möglich.

Eine bloße Verbesserung der Verwaltungskraft kleiner Gemeinden durch die Einbindung in eine Ver

(Abg. Adams)

waltungsgemeinschaft oder Zuordnung zu einer erfüllenden Gemeinde ist unter den heutigen sowie den für die Zukunft erwarteten Voraussetzungen nicht mehr sachgerecht. Verwaltungsgemeinschaften verfügen im Verhältnis zu den von der Größe her vergleichbaren Einheits- und Landgemeinden nur über eine strukturbedingt eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Grund dafür ist in erster Linie, dass die Verwaltungsgemeinschaften nahezu ausschließlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, also die originären Landesaufgaben wahrnehmen. Im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben hingegen obliegen der Verwaltungsgemeinschaft nur die verwaltungsmäßige Vorbereitung und der Vollzug. Der Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben verbleibt bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden, die in diesen Angelegenheiten selbst entscheiden. Die strukturbedingte Schwäche der kleinen Gemeinden in diesem Bereich kann allerdings im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft vielfach nicht ausgeglichen werden. So ist die räumliche Konzentration von Infrastruktureinrichtungen, beispielsweise die Übertragung der Aufgaben des Bauhofs oder des Kindergartens auf die Verwaltungsgemeinschaft, unter den Mitgliedsgemeinden nur schwer umsetzbar, da die Standortfrage – und wir alle wissen das – häufig zu Widerständen führen kann. Entscheidungen werden also eher aus politischen als aus wirtschaftlichen Ansätzen heraus entwickelt und teilweise auch gegen Nachbargemeinden getroffen. Dies ist insbesondere bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbestandorten sichtbar. Damit sind zukunftsorientierte Entscheidungen durch die fehlende Bündelung der Aufgaben schwierig. Bei unterschiedlichen Lösungsvorstellungen und fehlender Einigkeit schaffen hier auch Zweckvereinbarungen keine bleibende und verlässliche Aufgabenstruktur, da diese jederzeit kündbar und zudem für den Bürger nur schwer durchschaubar sind.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit Blick auf die geänderten Rahmenbedingungen geraten die Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden trotz des hohen Engagements der Beteiligten seit Jahren zunehmend an ihre Grenzen. Sie können nicht die Leistungsschwächen der überwiegend kleinen und kleinsten Gemeinden, die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaften sind bzw. ihre Angelegenheiten von der erfüllenden Gemeinde erledigen lassen, ausgleichen. Darüber hinaus steigt aus verschiedenen Gründen der Finanzbedarf der Verwaltungsgemeinschaften selbst, zum Beispiel durch Tariferhöhungen. Dies kann zunehmend nicht mehr durch eine Optimierung des Personalbestands und des Verwaltungshandelns ausgeglichen werden, weil die Personalansätze sehr oft schon auf ein Minimum reduziert wurden.

Nicht änderbar ist der teilweise hohe Verwaltungsaufwand, der vor allem durch die Anzahl der Mitgliedsgemeinden bestimmt ist. Die Verwaltungen müssen ihre Leistungen für eine perspektivisch zum Teil stark sinkende Einwohnerzahl vorhalten, was zu einem Anstieg der Verwaltungskosten pro Einwohner führen wird. Die in Zukunft zu erwartenden Veränderungen sprechen gegen das Rechtsinstitut der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde. Im Hinblick auf den infolge des demografischen Wandels, des Solidarpakts II und der EU-Beihilfen zurückgehenden finanziellen Handlungsspielraum des Landes besteht daher die Notwendigkeit einer deutlichen weiteren Zentralisierung von Einrichtungen der Infrastruktur. Ebenso besteht die Notwendigkeit einer Stärkung der Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Aufgabenbereich des eigenen Wirkungskreises, zum Bespiel die gezielte Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten und eine abgestimmte Tourismusförderung. Diese Stärkung der Selbstverwaltung ist nur in Gemeinden möglich, die eine hohe Einwohnerstärke und ein größeres Hoheitsgebiet haben.

Herr Abgeordneter Höhn sagte es bereits, die Wiederholung ist die Mutter der Weisheit. Gestatten Sie mir daher ein Zitat und zwar aus dem Beschluss des Landesvorstandes der CDU vom 6. Oktober 2007, darin heißt es: „Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde.“ Ich zitiere: „Die Institute der erfüllenden Gemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft sollen nach einem Übergangszeitraum nicht weiter fortgeführt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Insbesondere deshalb, weil gerade nicht die vom Bürger unmittelbar gewählten Ratsmitglieder in ihrer Gesamtheit über wichtige kommunale Angelegenheiten entscheiden, sondern die Gemeinschaftsversammlung, die sich pro Gemeinde aus jeweils einem Bürgermeister und weiteren Ratsmitgliedern zusammensetzt. Entscheidungsprozesse sind relativ schwerfällig und aufwendig; so müssen beispielsweise für jede Mitgliedsgemeinde und die Verwaltungsgemeinschaft selbst komplette Haushalte aufgestellt werden.“ Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der Übergangszeitraum seit 2007 ist jetzt abgelaufen. Ich denke, auch die CDU wird sich an diesen Beschluss erinnern und gemeinsam mit uns, mit der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen diesen Weg, den Sie seit 2007 richtigerweise schon vorgezeichnet haben, weiter beschreiten wollen.

Noch ein Wort, ein abschließendes Wort zum Antrag der AfD-Fraktion: Sie wollen die dargelegten Probleme dadurch lösen, indem auf die Verwal

(Staatssekretär Götze)