Protokoll der Sitzung vom 20.05.2016

besserer die Lebenswirklichkeit im ländlichen Raum in Thüringen nicht verstanden haben.

(Beifall CDU, AfD)

Gerade die vielen grünen Oasen der vielgestaltigen Gärten und Streuobstwiesen mit zahlreichen Rückzugsarealen bieten einen entscheidenden Beitrag zum Schutz für viele Tier- und Pflanzenarten in Feld und Flur. Wenn nun die Pflege des Ökosystems Garten für den Bürger zusätzlich erschwert wird, so ist das ein weiterer schwerer Schlag gegen das ländliche Thüringen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das ist Quatsch! Mal den Teufel nicht an die Wand!)

Die CDU-Fraktion streitet deshalb weiter dafür, dass das seit 1. Januar geltende Verbot der Brenntage wieder aufgehoben wird.

(Beifall CDU, AfD)

Denn was passiert? Wenn dies nicht geschieht, das haben wir alle zu Ostern erlebt, 14 Tage lang standen die Motorsägen nicht still.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ach, Egon, hör doch auf!)

Du wohnst doch im Dorf, du hast es doch auch gehört.

Und viele Obstbäume sind diesen Kettensägen zum Opfer gefallen und auf den Osterfeuern verbrannt. Das können Sie natürlich nicht wissen, denn Osterfeuer finden nicht in Jena oder in Weimar oder in Erfurt am Marktplatz statt. Das können Sie natürlich nicht wissen.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: So ein Schwachsinn!)

Drei Tage haben die Osterfeuer gebrannt.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Jetzt wird es lächerlich!)

(Unruhe DIE LINKE)

Drei Tage haben die Osterfeuer gebrannt, Herr Harzer. Was das mit der Feinstaubvermeidung zu tun hat! Oder: Wo bleibt die von den Grünen immer wieder geforderte biologische Vielfalt? Zukünftig wird es wohl nur noch Nadelgehölze und Golfrasen in den Gärten geben. Wenn das das Ziel der Grünen ist, dann haben Sie sich damit keinen Gefallen getan.

(Beifall CDU, AfD)

Eine weitere Ausweichung finden die Bürger inzwischen in den Traditionsfeuern, haben wir schon gehört, wie gut das ist, die in den Gemeinden in auffällig großer Zahl lodern. Also es ist schon Tradition, wenn ich mit meinem Nachbarn ein Bier trinke einmal in der Woche, kann ich nebenbei ein Feuer

chen anmachen. Wenn ich das öfter mache, ist das ein Traditionsfeuer. Also Leute, bei aller Liebe! Der Verkauf von Brennschalen ist sprunghaft angestiegen. Das ist das Ziel, Wirtschaftsförderung; wenn es das gewesen ist, hat es funktioniert. Es muss wieder möglich sein,

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ist doch möglich!)

meine Damen und Herren, trockenen Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden sind. Der Fakt ist, in Thüringen gibt es nach wie vor kein flächendeckendes kostenloses Netz zur Sammlung von Baum- und Strauchschnitt.

(Beifall CDU, AfD)

Die Errichtung eines solchen Netzes und der Betrieb kosten so viel Geld, was den Bürgern natürlich zwangsläufig höhere Abfallgebühren aufbürdet. Ältere Mitbürger, die keine Transportmöglichkeiten zu Sammelstellen haben, die es vielleicht dort und hier mal gibt, die werden zusätzlich bestraft. Da müssen Sie mir erklären, wie das funktionieren soll; auf einen Hektar Obst fallen über eine Tonne Baumschnitt an, wie das die Leute, die es gerade noch betreiben können, entsorgen sollen, hinfahren irgendwo mit einem kleinen Hängerchen. Das ist weltfremd, dass das funktioniert, das geht einfach nicht. Also ein bisschen mehr Sachlichkeit in der Debatte wäre da schon angebracht. Wir wollen deshalb, meine Damen und Herren, die Möglichkeit erhalten, Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen, wenn eine Nutzung der angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist. Noch einmal, ich sage es: Wenn es genutzt werden kann und es ist alles da und funktioniert, gern, bitte sehr. Aber es ist doch nicht so. Deshalb wiederhole ich gern, was mein Kollege Gruhner zur Antragsbegründung gesagt hat: Uns ist wichtig, dass vor Ort entschieden wird, ob ein Verbrennen zugelassen wird und wie lange die Brennperiode gehen kann. Herr Kummer, in der letzten Legislaturperiode hatten wir es mit der Verordnung geregelt, dass die Zeiten so geregelt werden können, dass zum Beispiel, wenn in einer Höhenlage noch Schnee liegt, nicht die Brenntage angesetzt sind. Das war schon so. Haben Sie es denn schon vergessen? Es galt bis voriges Jahr,

(Beifall CDU)

bis vor zwei Jahren.

Meine Damen und Herren, denn dort, in den Landkreisen, kann man am besten entscheiden, wann die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das kann doch jeder Bürger selbst!)

Wichtig ist uns auch, dass die Luftbeeinträchtigung in schutzwürdigen Gebieten – und das sagen wir immer wieder – nicht passieren darf. Genau wie an Sonn- und Feiertagen sollte man das lassen. Das ist doch ganz normal. Das kann man dann auch festhalten, meine Damen und Herren.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir die Landesregierung dazu bringen können, in der Pflanzenabfallverordnung das Verbrennen als eine gute Alternative der Entsorgung wieder zu ermöglichen. Es wäre ein gutes Zeichen der Realität, Herr Staatssekretär, dass man in der Realität angekommen ist und nicht nur träumt. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich dieser Realität und lassen Sie die Brenntage in begrenzten Zeiträumen in den ländlichen Räumen wieder zu. Vielen Dank dafür, wenn Sie es hinbekommen und vielen Dank dafür, dass Sie mir zugehört haben. Danke schön.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer, liebe Gäste auf den Rängen, als im November letzten Jahres über die Problematik der Brenntage in Thüringen gesprochen wurde, schlug die AfD-Fraktion die Nutzung des Ausnahmetatbestands des § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor. Das ist im Wesentlichen die Forderung, die nun die CDU in ihrem Antrag wieder aufgreift. Insofern bietet er eine vernünftige Lösung, die auch schon im November letzten Jahres zur Debatte stand. Wir bedanken uns daher ausdrücklich bei der CDU, dass Sie unsere AfD-Forderungen wieder aufgreift und nun ins Plenum einbringt.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sehr richtig!)

So spielt man über Bande, würde man jetzt beim Billard sagen. Danke, Herr Gruhner, danke auch, Herr Primas, für Ihre Ausführungen. Ich gehe darauf gern noch ein bisschen ein. Das Verbot der Brenntage zeigt wie an vielen anderen Beispielen, wie die bürokratischen Gängelungen der EU die Bürger unaufhaltsam bevormunden und Regelungen treffen, die nicht zweckdienlich sind.

(Beifall AfD)

Als 2008 die Abfallrahmenrichtlinie mehr Recycling forderte, dachte wohl niemand daran, dass acht Jahre später keine Gartenabfälle mehr verbrannt werden dürfen. Das Verbot der Brenntage ist aber ebenso ein Beispiel, wie sich die Grünen hinter

rechtlichen Regelungen verstecken, um die Brenntage zu verbieten. Denn die Abfallrichtlinie sieht nur eine Förderung der Kompostierung vor. Daraus kann aber kein Verbot der Brenntage abgeleitet werden. Sie tun gerade so, als hätte die EU das Kompostieren erfunden. Im vernünftigen Umgang mit Gartenabfällen und biologischen Abfällen sind die Gartenbesitzer seit Jahrzehnten geübt. Dafür braucht es keine EU, um darauf hinzuweisen. Dafür braucht es auch kein Kreislaufwirtschaftsgesetz. Mit dem Verbot der Brenntage tut die Landesregierung gerade so, als würden sämtliche Gartenabfälle verbrannt werden. Das ist ausgemachter Unsinn, stellen wir fest.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sehr richtig!)

(Beifall AfD)

Die Gärtner sind selbst an einer nützlichen Verwertung der Reststoffe interessiert. Dazu zählt die Kompostierung ebenso wie der Einsatz als Dünger und als Mulch. Mit dem Verbot der Brenntage sorgen Sie nicht für einen vernünftigen Umgang mit Reststoffen, denn der findet bereits jetzt statt – kann ich bestätigen, ich mache das auch so. Sie gängeln nur die Gartenbesitzer und nehmen ihnen eine praktische Möglichkeit, Schädlingsbefall zu beseitigen oder Abfallreste zu verbrennen, ohne kilometerweit durch die Gegend fahren zu müssen.

(Beifall AfD)

Genau diese Abwägung zwischen dem kilometerweiten Fahren und einer Verwertung vor Ort hatte der Gesetzgeber im Sinn, als er die Ausnahmetatbestände im Kreislaufwirtschaftsgesetz eingefügt hat. § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit dem Ausnahmetatbestände von der ordentlichen Entsorgungskaskade ermöglicht werden, sollte ein wenig genauer betrachtet werden. Er bietet sich für jene Fälle an, in denen die Durchsetzung des Anlagenbenutzungszwangs unverhältnismäßig erscheint. Jede Einzelmaßnahme zur Entsorgung steht nämlich unter einer bestimmten Prämisse. Der Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes liegt darin, den Schutz der Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Das ist aber genau dann nicht gegeben, wenn die Gartenbesitzer zig Kilometer mit dem Auto von einem Ende der Stadt an das andere fahren oder gar über Land fahren müssen, um Gartenabfälle zu entsorgen.

(Beifall AfD)

Das hat auch Herr Primas entsprechend ausgeführt. Es ist ebenso wenig gegeben, wenn im ländlichen Raum im Umkreis von vielen Kilometern gar keine Entsorgungsmöglichkeiten bestehen.

(Beifall CDU)

Ich bin mal gespannt, Herr Primas, was bei dem Vorschlag mit den Biotonnen rechnerisch heraus

(Abg. Primas)

kommt. Ich würde mich freuen, da mal die Zahlen zu bekommen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rechnen Sie doch!)