Es geht weiter, wir kommen zu Aussagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – ich zitiere –: „Um auch die Nutzung der Bioabfälle unter Ressourcenaspekten zu optimieren, enthält das Kreislaufwirtschaftsgesetz in § 11 die Pflicht, überlassungspflichtige Bioabfälle zum Zwecke einer hochwertigen Verwertung seit dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln.“ In dieser Anfrage geht man im Weiteren darauf ein, dass man den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine lange Übergangsfrist bis zum 01.01.2015 gewährte, sodass es also hinreichend wäre, die entsprechenden Sammelkapazitäten vorzuhalten. Das Bundesministerium sagt auch noch, dass eine einfache Kompostierung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eigentlich schon keine hochwertige Verwertung von Abfällen mehr wäre. So weit dazu.
Ein Letztes in der Sammlung, eine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung vom April 2015, da geht es dann um die Frage, wie das alles umgesetzt wurde. Mit Blick auf die Frage nach einem potenziellen Verbot der Gartenabfallverbrennung auf dem eigenen Grundstück stellt die Bundesregierung klar, dass es sich bei der Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück um eine Beseitigungsmaßnahme handele. Durch diese Art der Abfallbeseitigung werde wertvolle Biomasse vernichtet. Zudem erfolge die Beseitigung auch nicht umweltverträglich, da weder klima- noch emissionsschutzbezogenen Aspekten Rechnung getragen werde. Schließlich bestehe auch kein abfallwirtschaftliches Bedürfnis für eine derartige Verbrennung, da diese Bioabfälle regelmäßig einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden können. Die Bundesregierung erwägt, im Zuge der geplanten Ablöseverordnung der Bioabfallverordnung Regelungen aufzunehmen, mit denen der Vorrang der Abfallverwertung von Baumund Strauchschnitt besser zum Ausdruck kommt.
sind. Dem ist eigentlich kaum etwas hinzuzufügen. Ich sehe keinen Handlungsspielraum der Thüringer Landesregierung bezüglich dessen, was Sie heute hier beantragen.
Ich will aber in dem Zusammenhang noch ein paar andere Bemerkungen machen. Ich sage das mal als Kreisrat im Landkreis Hildburghausen: Bei uns im Kreis war immer ein heftiger Streitpunkt, wann denn die Ausnahmeregelung für das Verbrennen erlaubt wird. Im Regelfall handelt es sich um Zeiträume im April. Es soll trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Im April ist bei uns im Landkreis im Regelfall nichts trocken gewesen. Das haben Sie den Dörfern angesehen. Wenn man sich die Rauchwolken angeguckt hat, die in der Zeit aufgestiegen sind – ich kenne Leute, die Asthma haben, die in der Zeit Probleme hatten –, das ist nicht wirklich schön. Selbst wenn die Leute sich an das halten, was nur zu verbrennen ist.
Ich habe aber auch noch andere Hinweise bezüglich dessen, was verbrannt wurde. Es wird immer gesagt, die Leute halten sich daran, es ist Unsinn, dass andere Dinge verbrannt würden. Neulich hatte ich einen Anruf einer Vermieterin aus dem Eichsfeld, die im niedersächsischen wohnt und im thüringischen Eichsfeld einen Wohnblock besitzt und die mir gesagt hat: Herr Kummer, bei mir ist jetzt ein Mieter ausgezogen, die ganze Wohnung war total vermüllt. Ein Glück, dass man in Thüringen noch verbrennen darf. Mein Sohn hat den ganzen Tag auf dem Hof gestanden und hat das Zeug verbrannt. – Also auch solche Formen der Auslegung der Thüringer Brenntage hat es in der Vergangenheit gegeben. Sie wissen ganz genau, dass es kaum Leute gibt, die bereit sind, ihre Nachbarn anzuzeigen. Also auch solche Dinge waren an der Tagesordnung.
Ein letzter Punkt, meine Damen und Herren, jetzt will ich Ihnen mal sagen, was ich sehr hilfreich finde.
Herr Kummer, ich bitte einfach in dem Haus um Aufmerksamkeit – der Lärmpegel. Ich kann verstehen, dass man hier persönliche Belange diskutiert. Aber ich bitte wirklich darum, dem Redner die Aufmerksamkeit zu schenken. Danke.
Es gibt in Thüringen – und darauf wird auch auf der Homepage des Umweltministeriums deutlich hingewiesen – kein Verbot des Verbrennens von
trockenem Holz zum Kochen, zum Grillen, als Lichtund Wärmequelle in Feuerschalen oder zugelassenen Lagerfeuern. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, im Sommer ist das Zeug richtig trocken und da macht es auch Spaß, sich danebenzusetzen und beim Abbrennen zuzugucken, sich daran zu wärmen, das als Lichtquelle zu nutzen. Es ist zulässig.
Natürlich gibt es auch Brauchtumsfeuer, die in Thüringen weiterhin zulässig sind. Bei Baum- und Strauchschnitt von krankem Baummaterial ist es selbstverständlich so, dass das Zeug verbrannt werden muss und dass da entsprechende Genehmigungen erteilt werden.
Was ich allerdings gehört habe – da sage ich mal, ist es vielleicht hilfreich, zum Antrag der CDU-Fraktion darüber zu reden –, dass untere Behörden das unterschiedlich handhaben mit den Genehmigungen, dass Genehmigungen zu lange brauchen und dass sie manchmal unter merkwürdigen Umständen abgelehnt werden. Das sind Dinge, bei denen wir im Vollzug bei den unteren Behörden gern noch mal hingucken können und ich über jeden Hinweis dankbar bin, damit wir dem auch nachgehen können.
Meine Damen und Herren, von der Warte her denke ich, ist das, was hier in Thüringen passiert, der richtige Schritt. Es wird Bundesrecht umgesetzt, Bundesrecht, was auch von der CDU mit beschlossen wurde. Ich denke, dass es den Thüringer Dörfern durchaus guttun wird, wenn in Zukunft wirklich nur noch trockenes Holz verbrannt wird, und dass sich geeignete Wege mit den geltenden rechtlichen Möglichkeiten finden lassen, damit auch jeder seinem Brauchtum und seiner Gemütlichkeit im heimischen Garten nachkommen kann. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hätte mich natürlich gefreut, wenn wir den Sofortbericht bekommen hätten. Wir hatten in den Landkreisen nach den Erfahrungen der getrennten Sammlung von Bioabfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gefragt. Offensichtlich gibt es keine Erfahrungen, die hier vorge
tragen werden können, obwohl man hört, es läuft alles so gut. Da wäre das aus meiner Sicht gar kein Problem gewesen, das vorzutragen, Herr Staatssekretär Möller.
Warum Sie das so nicht machen, das wundert mich schon ein Stückchen, denn wenn das alles so einfach ist und so prima läuft, dann kann man es doch auch vortragen.
Herr Kummer, es geht um die Ausnahmeregelung, die wir in dem Antrag angewendet haben. Dazu haben Sie überhaupt nicht Bezug genommen, sondern nur gesagt, gibt es alles nicht, brauchen wir alles nicht. Es steht aber im Antrag drin, wie es funktionieren kann. Es wird immer Grünabfall und Restabfall und Bioabfall durcheinander geworfen. Um was es uns konkret geht, ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt und nicht um Bioabfall aus der Küche oder irgend so was.
Herr Kobelt, da ist ein riesengroßer Unterschied. Eines kann ich Ihnen sagen – ich komme dann noch mal darauf zurück: Für Biogasanlagen Baumschnitt zu nutzen, ist sehr ambitioniert. Intensive Erfahrungen von denen, die das gemacht haben, zeigen, dass der Input nicht konstant ist und es nicht funktioniert. Wir haben das schon sehr oft durchgeführt. Es geht nicht.
Wenn das alles so einfach wäre, wäre es überhaupt kein – dann müsste es ja überall so sein, es ist nicht so. Wir haben in Nordhausen eine Anlage gehabt, wo wir versucht haben, das zu tun, und sind kläglich gescheitert. Wenn Sie dann von den großen Erfahrungen und von Nordhausen berichten – ja, wir haben die Konsequenz gezogen und haben es gelassen und uns dazu verständigt, wir nehmen Bioabfall und Grünschnitt und all diese Sachen und vergären sie – nicht in einer Biogasanlage, sondern in einer Vergärungsanlage. Das ist ein riesengroßer Unterschied und das machen wir und haben auch ein Netz aufgebaut, wie wir Grünschnitt in Nordhausen zusammenbringen.
Nur, um den Grünschnitt geht es doch überhaupt nicht. Es wird in Zusammenhang mit dem Brenntagen immer von Grünschnitt gesprochen, das ist doch irreführend und veralbert die Leute, darum geht es doch überhaupt nicht.
Es geht konkret um trockenen Baumschnitt und Strauchschnitt, den ich nirgendwo loswerde. Wenn wir das nach dem Kreislaufwirtschaftssystem machen wollten, müsste vor jedem Grundstück eine
Sammelstelle sein. So wie die braune Tonne für den Bioabfall müssten wir jedem auch noch irgendwas hinstellen, wo er seinen Trockenschnitt von den Bäumen reinbringt und dann wird es eingesammelt. Dann müssen sie mir mal verraten, was das kostet. Ich nehme die Diskussion jetzt mal mit in die Kreiswerke. Wir lassen das mal berechnen, was so ein System dann jeden Bürger tatsächlich kostet, das so anzubieten und was es dann den Bürger an Gebühren zusätzlich kostet. Das muss man wissen, damit wir dann auch mal deutlich reden, worum es hier eigentlich geht.
Wenn Herr Kummer sagt, dass das alles kein Problem ist, wir ja verbrennen können und trockene Äste überhaupt kein Thema sind und man sich eine Genehmigung holen soll, da weiß ich nicht, wo ich mir eine Genehmigung holen soll. Das gilt generell. Wenn ich Abfall habe, trockenen, ich kann den jederzeit im Garten verbrennen, ich nehme eine Feuerschale – das ist nicht untersagt, das braucht keine Genehmigung – und dann zünde ich das an. Was haben wir jetzt gekonnt mit dem Verbot? Jetzt brennen wir immer, überall und alles und kontrollieren nichts. Das ist das Ergebnis dieser Geschichte, die wir jetzt hier haben.
Mit dem Verbot der Brenntage, meine Damen und Herren, ab 1. Januar, das ist eine Situation, wo man versucht, nun die Kleingärtner noch an die ökologische Kette zu nehmen. Aber es wird nicht funktionieren. Im ländlichen Raum, meine Damen und Herren, zeigen sich bereits die ersten verheerenden Wirkungen dieser Regelung. Die Kleingärtner fangen an mit der Rodung ihres Obstbaumbestands. Da sind sie feste dabei. Und ihre Gärten wollen sie auch verkaufen. Wer will sich denn noch damit behängen! Wir müssen davon ausgehen, nicht die Jüngsten sind in dem Garten, sondern das sind die älteren Leute, die das nicht mehr schaffen.
Aber das interessiert Sie alles gar nicht. – Herr Harzer, reden Sie am Pult, ich will gar nicht auf das eingehen, was Sie mir da zurufen.
Garten- und Streuobstwiesenbesitzer reduzieren die Baumpflege oder stellen sie ganz ein. Die hören auf. Damit führt das Verbot der Brenntage direkt zu einer großflächigen Verwilderung unserer wertvollen Obstkulturen.