Ihnen geht es darum, ein Traumbild oder auch ein Albtraumbild, das Sie von der Realität haben, für alle verbindlich zu machen. Das ist ideologisch und das ist vor allem zutiefst undemokratisch. Da stellt sich natürlich dann die Frage: Warum wollen Sie das eigentlich machen? Die Antwort auf diese Frage haben Sie interessanterweise in der letzten Debatte selbst gegeben. Sie haben gesagt – ich zitiere Frau Henfling von den Grünen: „Dass Sprache Macht ist, wird hier ja wohl hoffentlich keiner infrage stellen, denn ich glaube, es ist wirklich deutlich, wenn wir diese in der Politik permanent benutzen.“ Richtig, Sprache ist Macht. Oder in den Worten von Professor Anatol Stefanowitsch von der Freien Universität Berlin: Sprache schafft Realität. Das war schon immer so und man muss es sich nur bewusst machen, um alle vermachteten Prozesse dahinter auch offenzulegen. Oder in den Worten von Eckhard Kuhla, dem Leiter der Arbeitsgruppe GenderSprache des Vereins Deutscher Sprache, er meint, Sprache sei ein bevorzugtes Instrument von Regierungen und Ideologen, um Bürger bewusst ex cathedra – also Kraft höherer Entscheidungsgewalt – und so, dass Zweifel oder Einwände nicht zulässig sind, zu manipulieren.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Des- halb wollten Sie die deutsche Sprache auch in die Verfassung schreiben!)
Warum machen Sie das? Die Antwort ist: Sie machen das, weil Sie es können. Weil Sie es können im Gegensatz zum Mehrheitswillen in der Bevölkerung. Sie versuchen, durch die Sprache das Denken zu verändern.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Muhsal, es ist einfach nur peinlich, wie Sie hier versuchen, Menschen, die für die geschlechtergerechte Sprache und für Geschlechtergerechtigkeit auf die Straße gehen, sich dafür seit Jahren einsetzen, eine Meinung abzusprechen, nur weil es nicht Ihre Meinung ist,
Ich will mich aber eigentlich auch gar nicht mit Ihren weiteren lächerlichen Argumenten aufhalten. Ich weiß auch nicht, was daran undemokratisch sein soll, wenn eine Mehrheit im Parlament darüber abstimmt und diese Abstimmung dann so ausfällt.
Jetzt will ich aber noch mal auf die sachliche Auseinandersetzung kommen, und die suche ich dann gern mit Herrn Voigt. Herr Voigt, wenn Sie glauben, mit dem heutigen Gesetz würde das dann zukünftige Studierendenwerk ab sofort keine Gelder mehr erhalten, dann schauen Sie in den Haushaltsplan, wo drinsteht, dass die 5 Millionen Euro eingestellt
Aus den Gesprächen mit den Verwaltungsratsmitgliedern ist dieses Problem bisher noch nicht auf den Tisch gekommen. Das ist eines, was Sie hier konstruieren.
Bitte keine Zwiegespräche. Herr Abgeordneter Schaft ist jetzt am Rednerpult. Bitte schön, Herr Schaft.
Ansonsten will ich noch mal darauf eingehen, wenn man sich anguckt, welche Entscheidungen in den letzten Jahren im Verwaltungsrat zu den Semesterbeiträgen, die das Studierendenwerk erhebt, getroffen worden sind, das zeigt eindeutig noch mal, dass die Deckelung auf die 5 Millionen Euro eine Fehlentscheidung war, weil Jahr für Jahr zulasten der Studierenden nachgesteuert werden musste. Das wollen wir hiermit endlich beenden, indem wir sagen, wir flexibilisieren die Finanzierung, damit es keine Deckelung mehr auf 5 Millionen Euro gibt und nicht jedes Mal, wenn tarif- und betriebskostenbedingte Steigerungen anstehen, die Studierenden zur Kasse gebeten werden müssen.
Das ist nämlich der Punkt. Der wesentliche Beitrag, den wir mit diesem Gesetz zum einen leisten, wo wir dann endlich mal den Haken hier unter der Vereinbarung im Koalitionsvertrag machen sollen, indem wir nämlich auch die Gelder – und da nehme ich noch mal kurz auf den einen Punkt im Entschließungsantrag Bezug, wo wir gesagt haben, während der Haushaltsverhandlungen ist der Finanzbedarf des Studierendenwerks evaluiert worden. Auf der Grundlage dieser Evaluierung haben wir entsprechend den Aufwuchs bei den Haushaltsmitteln bei den Haushaltsverhandlungen vorgenommen.
Jetzt gucken Sie. Aber statt dieses Modell nur abzulehnen, nämlich zu sagen, die festen Beitragsfinanzierungen abzuschaffen und dann darüber hinaus keinen anderen konstruktiven Vorschlag zu bringen, gab es auch Stellungnahmen während der schriftlichen Anhörung beispielsweise von der Kon
ferenz Thüringer Studierendenschaften, vom Zentrum für Hochschulentwicklung, von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, die inhaltliche Rahmenbedingungen für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen benannt haben, die erarbeitet werden sollen, die auch berücksichtigt werden sollen, damit Indikatoren und indizierte Leistungsvereinbarungen reinkönnen, die eben nicht zulasten des Studierendenwerks gehen und die beispielsweise auch einen festen Sockelbetrag und auch eine betriebs- und tarifkostenbezogene Komponente mit beinhalten.
All das sind Punkte, die wir auch schon gegenüber dem Ministerium in der letzten Ausschusssitzung angesprochen haben. Wir wollen hier entsprechend darauf einwirken, dass diese sich auch in den Zielund Leistungsvereinbarungen wiederfinden.
Ich will noch, weil es jetzt um die Finanzierung geht, auf eine Mitteilung aus dem Rechnungshofbericht des Jahres 2016 eingehen. Der Rechnungshof hat gesagt, es wäre doch Steuergeldverschwendung, wenn wir vom überdurchschnittlichen Leistungsangebot ausgehen, wenn wir viel zu geringe Mieten in den Thüringer Wohnheimen des Studierendenwerks haben oder weil wir im Vergleich viel zu geringe Semesterbeiträge haben. Unsere Meinung bei uns in der Fraktion ist: Das ist keine Steuergeldverschwendung. Das ist notwendig. Das ist ein Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Dafür stehen wir ein. Wir können gern gucken, was es bedeuten würde, wenn die Mieten in Schmalkalden an die in München angepasst werden. Das ist dann sicherlich auch nicht im Sinne eines attraktiven Hochschulstandorts in Thüringen.
Auch gestern war in der TA nachzulesen, dass es gerade für Studierende in Thüringen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besonders schwierig ist, neben ihrem Studium, wenn sie eben nicht die Möglichkeit haben, über die Bundesausbildungsförderung Geld zu erlangen, nebenbei noch den notwendigen Lebensunterhalt zu erarbeiten, weil sie dann im Durchschnitt am unteren Ende der Landeslisten liegen. Auch deswegen sagen wir hier, wir brauchen die Unterstützung des Studierendenwerks als soziale Daseinsfürsorge für die Studierenden.
Herr Voigt, noch mal ein anderer Punkt, da komme ich jetzt noch einmal zu dem zweiten Punkt im Gesetz. Es ist nämlich noch einmal die Frage, Abbildung gesellschaftlicher Realitäten in Sprache. Weil Sie vorhin noch mal auf den Punkt eingegangen sind, es würde sich hier bei den Studierenden um einen aktuellen Status handeln. Meine Kollegin Frau Henfling hat es vorhin schon gesagt, sie hat schon aus dem ersten Teil der Stellungnahme zitiert. Ich will noch mal ein anderes Zitat aus der Stellungnahme des Instituts für Deutsche Sprache
bringen. Dort ist nachzulesen: „Wenn man eine Person fragt, was sie denn tue, und sie antwortet: ‚Ich studiere‘, dann beschreibt dies genau diesen gegenwärtigen Status und gerade nicht die akute Tätigkeit, sodass auch der Einwand, Studierende seien Personen, die gerade irgendetwas studierten, sprachlich ins Leere geht.“
Das heißt, das Institut für Deutsche Sprache zeigt hier, dass wir nicht mit einem kleinen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in Thüringen auf der richtigen Seite sind, sondern das sogar noch in grammatikalisch richtiger Form.
Es muss gesagt werden. Es wird gern als Gegenargument angeführt, um die Kosten der Umbenennung noch weiter zu reduzieren, weil das auch immer wieder ein Punkt ist, der gesagt wurde. Ich will noch mal sagen, die Kostenschätzungen liegen hier, das ist auch in der Begründung des Antrags nachzulesen, bei 100.000 Euro und nicht bei 200.000 Euro. Es ist für mich beispielsweise auch nicht nachvollziehbar, wie der Rechnungshof argumentiert, dass für eine Umbenennung zusätzliches Personal notwendig wäre. Nein, die Umbenennung wird in den nächsten Jahren mit der Übergangsformulierung stattfinden durch das Personal, das momentan vorhanden ist. Deswegen reichen aus unserer Sicht die kalkulierten 100.000 Euro bei Weitem aus. Wir haben ins Gesetz gepackt, dass die Kosten der Umbenennung dadurch reduziert werden können, dass wir den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017 formulieren, damit nicht alle Kosten auf einen Schlag anfallen und beispielsweise notwendige Neu- und Ersatzbeschaffungen, die sowieso hätten angeschafft werden müssen, dann einfach mit dem neuen Label „Studierendenwerk“ gekauft werden können. Damit kommen wir sicher auch unter die 100.000 Euro.
Ich will auch noch einmal sagen, das habe ich auch in der ersten Lesung gesagt: Wir sprechen hierbei, wenn es denn die 100.000 Euro werden, über 0,2 Prozent dessen, was das StuWe in seinem Wirtschaftsplan insgesamt an Mitteln eingestellt hat. Da können wir doch tatsächlich einmal die Kirche im Dorf lassen.
Noch zu den Stellungnahmen, die hier eingereicht wurden: Wir wollen hier viele sinnvolle Anmerkungen nicht unter den Tisch fallen lassen. Wir haben aber jetzt die Änderung im Gesetz vorgenommen, um die Flexibilisierung bei der Finanzierung zu schaffen, damit die mehr eingestellten Gelder dann auch tatsächlich im laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt werden können. Aber beispielsweise die Frage von mehr Mitbestimmung im Verwaltungsrat, oder auch die Frage, wie weitere Punkte der Aufgabenkritik, die der Rechnungshof angesto
ßen hat, noch mal diskutiert werden können und wie beispielsweise auch noch mal über den personellen Einsatz und den Einsatz der Ressourcen im Rahmen der Haushaltsführung und des Wirtschaftsplans des Studierendenwerks besser verfahren werden kann, all das wollen wir nicht unter den Tisch fallen lassen, das nehmen wir mit. Wir haben im nächsten Jahr die große ThürHG-Novelle. Dort wollen wir auch alle anderen entsprechenden Gesetze noch mal genauer mit auf den Prüfstand stellen und dort werden wir noch mal auf diese Anmerkungen zurückgreifen.
In ein paar Punkten bin ich schon auf den Entschließungsantrag indirekt eingegangen. Ich will hier noch mal deutlich machen, warum wir ihn ablehnen: Weil er im Prinzip Dinge fordert, die tatsächlich schon vorliegen. Ich mache es an einem Beispiel: In Punkt 6 fordern Sie, das im Koalitionsvertrag beschriebene Sonderinvestitionsprogramm „Wohnheim und Mensen“ im Hinblick auf die Mensen zu konkretisieren und die Planung vorzulegen. Da brauchen wir nur in den Einzelplan 18 des Landeshaushalts in Kapitel 20 zu schauen. Dort gibt es zwei Titel, wo untersetzt ist, wie die Mittel beispielsweise für die Mensasanierung an der FH Erfurt eingesetzt werden. Dort gibt es den Verweis auf den Mensaneubau der Fachhochschule Schmalkalden. Im Einzelplan 7 gibt es den Verweis in Kapitel 74 auf weitere Sanierungsmaßnahmen im Bereich Mensen. Ich weiß nicht, was hier noch konkret zu unterlegen ist, wenn es im Landeshaushalt tatsächlich schon vorgelegt ist. Die Angemessenheit der Finanzhilfe ist geprüft worden, das hatte ich vorhin schon gesagt.
Die Aufgabenkritik nehmen wir mit. Auf der anderen Seite frage ich mich auch, warum das alles erst jetzt kommt. Als wir über die Änderungsanträge diskutiert haben, sind all diese Punkte nicht auf den Tisch gelegt worden. Deswegen ist es jetzt hier ein bisschen scheinheilig bei dem Entschließungsantrag, die Dinge jetzt zu fordern, über die wir im Ausschuss gern hätten diskutieren können. Insofern gehen wir hier jetzt einen wichtigen Schritt, wir stellen die Finanzierung des Studierendenwerks neu auf, wir nehmen uns der betriebs- und tarifkostenbedingten Steigerungen der letzten Jahre an, wir heben die Deckelung auf – was von vielen begrüßt wurde –, und wir tragen einen kleinen, aber nicht minder wichtigen Schritt bei für die geschlechtergerechte Sprache, indem wir die Institution umbenennen. Ich kann gern auch noch einmal die Liste der wissenschaftlichen Publikationen, die ich in meiner letzten Rede erwähnt habe, zur Verfügung stellen, ausdrucken, auf meine Internetseite stellen, Ihnen allen auch gern zuschicken. Es gibt genug wissenschaftliche Studien, empirische Beweise, dass hier nicht nur davon auszugehen ist, dass ein Name ge