Wiebke Muhsal

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste, ein neues Schuljahr hat begonnen, aber die rot-rot-grüne bildungspolitische Schreckensherrschaft wird glücklicherweise in wenigen Wochen enden –
Zeit, nicht nur einen Schlussstrich unter Ihre Politik zu ziehen, sondern auch einen Blick darauf zu werfen, welch ein Trümmerfeld Sie Thüringer Schülern, Eltern und Lehrern hinterlassen.
Laut Ihrem Koalitionsvertrag von 2014 war es für diese Legislatur Ihr Ziel, den „Grundbedarf“ an Lehrern zur Unterrichtsabsicherung zu decken und „Unterrichtsausfälle zu vermeiden“. Das haben Sie ganz offensichtlich nicht geschafft. Stattdessen hat sich der ersatzlose Ausfall des Unterrichts seit 2014 von 3 Prozent auf sage und schreibe 6,6 Prozent mehr als verdoppelt. Jede 20. Unterrichtsstunde musste vertreten werden. Im vorletzten Schuljahr ist eine sechsstellige Anzahl von Unterrichtsstunden ausgefallen. Dazu, dass 12.000 Schülern zuletzt in mindestens einem Fach keine Note ausgestellt werden konnte, möchte ich gar nicht erst kommen.
All diese Zahlen zeigen: In Ihrem Kerngeschäft, den Unterricht an Thüringer Schulen zu garantieren, sind Sie als rot-rot-grüne Landesregierung kolossal gescheitert.
Vorschläge der Opposition, den Lehrerberuf attraktiver zu machen und die Lehrerversorgung sicherzustellen, haben Sie zum Leidwesen der Thüringer Schüler und Lehrer ignoriert. Wir haben die Landesregierung mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog aufgefordert, dem Lehrermangel zu begegnen. Zu diesen Maßnahmen gehörte beispielsweise das Straffen des Einstellungsverfahrens, damit Lehrer nicht mehr in andere Bundesländer abwandern müssen. Dazu gehörte die Entlastung der Lehrer von Bürokratie, unter anderem durch Schulverwaltungsassistenten, und dazu gehörte es, Zulagen zu schaffen für Lehrer, die im ländlichen Raum unterrichten, und für Lehrer, die Mangelfächer unterrichten. Unsere Devise war es, den Lehrern zu sagen: Kommt nach Thüringen, hier seid ihr willkommen!
Diese Botschaft hat die Landesregierung nicht nur nicht aufgenommen, sondern mit den Mehrbelastungen für Lehrer durch das neue Schulgesetz geradezu ins Gegenteil verkehrt. Die letzten fünf Jahre sind verlorene Jahre für das Thüringer Bildungssystem und die nächste Landesregierung wird allerhand zu tun haben, die Schäden auszuwetzen.
In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich weiterhin dazu bekannt, sich für alle Schularten für eine – Zitat – „sichere Entwicklungsperspektive“ einzusetzen. Was Sie damit meinen, das sehen wir doch am besten an der Förderschule. Ihr Ziel sind Förderschulen ohne Schüler. Ihr Ziel ist es, Förderschulen ausbluten zu lassen, damit die Förderschullehrer für den inklusiven Unterricht zur Verfügung stehen. Ihre Politik ist der Gegenpol zu einer vielfältigen Schullandschaft mit der besten Förderung für jedes Kind.
Umso bedauerlicher ist es, dass Sie unseren AfDAntrag zur Stärkung der Förderschulen ignoriert haben. Für uns steht der Erhalt der Förderschulen als eigenständige Schulart, für uns steht das Kindeswohl an erster Stelle.
Ich bin der festen Überzeugung, dass der Weg, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen, der beste Weg für die gesamte Thüringer Schullandschaft ist. Zu guter Letzt belasten Sie Schüler und Lehrer mit Bildungsexperimenten, beispielsweise indem Sie Klassenräten im neuen Schulgesetz nicht nur zugestehen, mit dem Lehrer den Unterricht zu planen – was an sich schon Banane ist –, sondern ihnen darüber hinaus auch noch ein gesellschaftspolitisches Mandat erteilen. Schülern werden Dinge aufgebürdet, die mit Schule nichts zu tun haben, und den Lehrern wird in ihre Fachkompetenz reinregiert. Und das, worum es eigentlich geht, nämlich das Unterrichten, das leidet.
Erinnern möchte ich auch an unseren Antrag, die Methode „Lesen durch Schreiben“ an Thüringer Schulen abzuschaffen, wie es übrigens in Nordrhein-Westfalen mittlerweile geschehen ist. Richtig schreiben zu lernen ist doch eigentlich im Interesse eines jeden Kindes, nur offenbar nicht im Interesse der Landesregierung.
Hat sich Rot-Rot-Grün zu Beginn der Legislatur noch mit den Worten geschmückt, sie wollten „vieles besser machen“, so steht am Ende der Legislatur die traurige Bilanz: Sie haben vieles anders und vieles schlecht gemacht.
Was die Gewährleistung des Unterrichts an Thüringer Schulen angeht, gibt es für die Thüringer Landesregierung eine klare Sechs. All die von der jetzigen Landesregierung geschaffenen Probleme müssen in der nächsten Legislatur dringend angepackt und gelöst werden mit bürgerlich-konservativer Politik zugunsten der Thüringer Schüler, Eltern und Lehrer. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, verehrte Gäste! Herr Minister Holter, es gab ja jetzt einige Vertreter der Koalitionsfraktionen, die meine Worte verdreht haben, es sei ihnen auch gegönnt, sollen sie machen. Aber ich bin doch etwas geschockt – kann ich sogar sagen – davon, dass Sie als Minister sich hier hinstellen, meine Worte verzerrt darstellen und dann sogar auch noch ganz klar lügen. Sie sind Minister!
Auf der anderen Seite bin ich Ihnen auch dankbar, dass Sie Ihre Maske so krass fallengelassen haben, weil das auch ganz klar zeigt, dass Rot-RotGrün am Schulsystem ganz viel schlecht gemacht hat. Ihr eigentliches Ziel – was Sie immer unter diesem Stichwort „Demokratisierung“ verfolgen – ist eben keine Demokratisierung, sondern eine Ideologisierung. Sie verstärken den Zugriff der Politik beispielsweise auf die Schüler, indem – ich hatte das Beispiel gebracht – beispielsweise den Klassenräten ein gesamtgesellschaftliches politisches Mandat erteilt wird. Das gehört nicht an die Schulen.
Das ist natürlich der erste Grund, wo Rot-Rot-Grün, wo Politiker dann hingehen und sagen können: Da regieren wir in die Schulen rein. Danke für Ihr Statement, danke für diesen Ausblick. Ich glaube, die Bürger wissen jetzt ganz gut, welch krudes Weltbild sie haben.
Herr Tischner, auf der anderen Seite: Sie haben einige Sachen gesagt, was die CDU so machen will, die ich gar nicht schlecht finde. Ich habe nur das Gefühl, mit Simbabwe wird das dann nicht so ganz klappen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir als Alternative für Deutschland betreiben eine bürgerlichkonservative Schulpolitik,
die ich hier skizziert habe, wo es darum geht, wie in den letzten fünf Jahren mehr Lehrer einzustellen,
darum, ein gegliedertes Schulsystem zu erhalten, darum, etwas für die Förderschulen zu tun. Ich denke, das sieht der Bürger auch ganz gut, wer sich dafür einsetzt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Ich habe gegen diesen Antrag gestimmt. Ich bin, ehrlich gesagt, etwas davon befremdet, in welch moralisierender Art und Weise Sie dem Gewicht von Schleppern das Wort reden. Ich glaube, Sie appellieren an ein Gefühl, es geht rein um Populismus, um Wählerstimmen und nicht darum, Menschen wirklich zu helfen.
Wenn Sie Menschen helfen wollten, würden Sie nicht die Leute auf das Mittelmeer ziehen und drängen und locken, sondern Sie würden die Grenzen schließen und Sie würden eine No-way-Politik etablieren, Asylverfahrenszentren auf der anderen Seite des Mittelmeers einrichten und damit Leute davon abhalten, auf dem Mittelmeer zu ertrinken. Deswegen ist der Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste! Wir leben derzeit in einem gesellschaftlichen Spannungsfeld. Von Parteien und interessierten Teilen der Bevölkerung wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft immer weniger anerkannt, im Zweifel angegriffen oder direkt dekonstruiert. Ein eindrückliches Beispiel lieferte uns die Debatte zum Kita-Gesetz am gestrigen Tage. Auf der anderen Seite findet eine Enthemmung statt!
Ob Kondomwerbung auf öffentlichen Plakaten oder die in Werbung und Fernsehen vorgelebte bindungslose Sexualität – Grenzen, insbesondere Altersgrenzen nach unten hin scheint es bei diesem Thema kaum noch zu geben. In Thüringer Schulen findet Aufklärungsunterricht statt, der oftmals von interessierten Lobbygruppen und nicht vom zuständigen Lehrer erteilt wird. Unter Rot-Rot-Grün wurde ein Bildungsplan in Kraft gesetzt, der im Alter zwischen drei und sechs Jahren vorsieht, dass im Unterricht – ich zitiere – „Medien mit Nacktdarstellungen, mit sexuellen Anspielungen etc. aufgegriffen und im Unterricht thematisiert [werden]“ und außerdem – Zitat – „[stehen] Bücher, Zeitschriften etc. für Recherchen zur Verfügung.“ Nach dem Willen von Rot-Rot-Grün soll die Pornografisierung unserer Kinder also bereits im Kindergarten- und Vorschulalter beginnen.
Im Bildungsplan selbst finden sich die Wörter „Mutter“ und „Vater“ kein einziges Mal. Es ist immer nur von Eltern die Rede, ganz so, als gäbe es bei dem Ganzen keine biologische Komponente. Gleichzeitig heißt es – ich zitiere –: „Die Idee eines natürlichen und damit unveränderlichen Junge- oder Mädchen-Seins führt aber auch häufig dazu, dass Begrenzungen entstehen und Potentiale eingeengt werden.“
Wenn die Thüringer Landesregierung ein Werk absegnet, das das Geschlecht als soziales Konstrukt behandelt und nicht als biologische Tatsache, dann ist offensichtlich, dass wir hier in Thüringen Handlungsbedarf haben.
Wir haben Handlungsbedarf im Interesse unserer Schüler und auch im Interesse unserer Familien.
Unser Gesetzentwurf legt fest, dass die Sexualerziehung in den Schulen das Bewusstsein für Zuneigung, gegenseitige Achtung und Verlässlichkeit als wichtige Bestandteile persönlicher Beziehungen, beständiger Partnerschaft und des Familienlebens stärken soll. Unser Gesetzentwurf legt fest, dass die Kernfamilie als Leitbild des privaten Zusammenlebens der Orientierungspunkt für den Unterricht sein soll. Unser Gesetzentwurf legt fest, dass die Sexualerziehung nicht nur altersgemäß und auf Grundlage sachlich begründeten Wissens erfolgen muss, sondern auch das Schamgefühl und die individuelle Intimsphäre eines jeden Schülers zu schützen sind.
Ferner wollen wir die Eltern als Sorgeberechtigte stärken und räumen ihnen gesetzlich ein Recht darauf ein, über Inhalte und Form der Gesundheitsförderung und Sexualerziehung unterrichtet zu werden sowie Einsicht in Materialien und Methoden zu nehmen. Die Sexualerziehung soll als Teil des Biologieunterrichts ausschließlich durch den Fachlehrer erteilt werden. Wir glauben, dass diese Änderungen im Interesse der Thüringer Schüler, der Eltern und Familien im Allgemeinen sind,
und freuen uns, Frau Henfling, auf eine konstruktive Debatte.
Ich bin mir sicher, Sie schaffen das vielleicht ausnahmsweise.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Hartung, vielen Dank für Ihre Wortmeldung, zeigt sie doch, dass Sie sich wenigstens mit dem Thema etwas auseinandergesetzt haben; andere Fraktionen scheinen es vorzuziehen, nicht dazu zu sprechen.
Ich finde das schade, weil ich glaube – ach, Sie haben sich gemeldet, gut, dann freue ich mich auch auf Ihren Beitrag, Frau Rothe-Beinlich. Ich bin etwas verwundert wegen der Rednerreihenfolge, weil es ja doch in aller Regel so gehandhabt wird,
dass man sich dann auch erst mal anhören kann, was andere Fraktionen zu dem Gesetzentwurf zu sagen haben.
Nichtsdestotrotz, Herr Dr. Hartung, glaube ich, dass Ihre Kritik ziemlich fehlgeht, insbesondere solche Vergleiche wie: Das inklusive Schulgesetz ist viel
wichtiger als der Sexualkundeunterricht. Das ist doch vollkommener Quatsch. Welches Schulsystem wir haben – Sie wissen, wir bevorzugen ein gegliedertes Schulsystem –, ist selbstverständlich wichtig, aber was und wie in der Schule Sexualkundeunterricht passiert, ist selbstverständlich auch wichtig.
Nein, ich möchte ganz gern erst mal noch ein paar Dinge ausführen.
Ihre Dekonstruktion der Familie, die Sie auch gerade haben anklingen lassen, möchte ich auch noch mal zum Anlass nehmen, um zu sagen, dass die Familie und ihre Stabilität und die Bindungsfähigkeit, die dadurch vermittelt wird, dass man Eltern hat, dass man eine Familie hat und sich umeinander kümmert, wichtig für einzelne Familienmitglieder sind.
Nein, das spreche ich niemandem ab, Herr Adams. Vielleicht lassen Sie mich erst mal sprechen. Sie können ja nach mir auch noch was sagen, wenn Sie wollen.
Das ist für einzelne Familienmitglieder, aber auch für die komplette Familie wichtig, für Vater, Mutter und Kinder. Es ist aber auch für unsere Gesellschaft wichtig. Und als Signal dafür, dass der wichtigen Rolle der Familie wieder mehr Wertschätzung entgegengebracht wird, Frau Henfling, soll der § 47 des Thüringer Schulgesetzes nicht nur „Gesundheitsförderung und Sexualerziehung“ heißen, sondern das Wort „Familie“ soll bereits in seiner Überschrift Platz bekommen. Selbstverständlich – Herr Dr. Hartung, Sie haben das angesprochen – hält nicht jede Beziehung, selbstverständlich wächst nicht jedes Kind bei Vater und Mutter auf, selbstverständlich finden sich Eltern und Kinder in sogenannten Patchworkfamilien wieder. Das heißt aber nicht, dass man nicht ein Leitbild haben kann, das heißt nicht, dass nicht auch in diesen Familienformen normal gelebt wird, und es ist schon gar keine Diskriminierung, wenn man sagt, man hat ein Leitbild.
Auch und gerade in diesen unterschiedlichen Lebensverhältnissen ist es wichtig, die Gewissheit zu haben, dass die leiblichen Eltern ihre Kinder lieben, lebenslang für sie Verantwortung tragen, und auch wenn sie nicht beim Kind leben, sind die MutterKind- bzw. die Vater-Kind-Beziehung wichtig für das Kind und seine Entwicklung. Die Familie aus Vater, Mutter und Kindern ist das gesellschaftliche Leitbild und dieses Leitbild soll auch im Unterricht fest verankert sein.
Ein weiterer Punkt ist die Einbettung der Sexualität in die soziale Beziehung. Sie als Abgeordnete haben vielleicht noch in Erinnerung, dass im Bildungsplan das Wort „Schwangerschaft“ ausschließlich im Zusammenhang mit Verhütung fällt, und das in einem Atemzug mit dem Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Ist das wirklich die Art von Kinderfeindlichkeit, zu der wir unsere Kinder erziehen wollen? Selbstverständlich ist die Aufklärung über Verhütungsmittel und auch Krankheiten wichtig, da stimme ich Ihnen zu, Herr Dr. Hartung, das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Ebenso wichtig ist es aber, Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, dass eine Schwangerschaft, ein Kind, eine Familie im Normalfall für alle Beteiligten etwas Schönes sind.
Das wissen Sie nicht im Einzelnen, Frau Henfling, aber ich gestehe Ihnen zu, dass auch ich der Meinung bin, dass man möglichst ein gewisses Alter erreicht haben sollte, um eine Familie zu gründen, und im Einzelfall ist es natürlich auch wichtig, dass die Kinder, die Jugendlichen dann die Unterstützung der Gesellschaft haben.
Gleichzeitig wird es aber leider auch immer wichtiger – und da komme ich zu einem ernsten Thema –, vor Gefahren zu warnen. Jährlich gibt es in Deutschland Tausende sexuelle Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche. Sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Die Handlungen, die als sexuelle Gewalt bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Unter anderem reicht es von sexuellen Übergriffen mittels verbaler sexueller Anspielung bis zur Hilfestellung beispielsweise durch einen Sportlehrer, der die Gelegenheit nutzt, einen Schüler sexuell übergriffig zu berühren. Auch mittels digitaler Medien sind Kinder und Jugendliche sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt durch
Erwachsene und Gleichaltrige ausgesetzt, unter anderem durch Cybergrooming oder die ungewollte Verbreitung von eigenen textlichen oder bildlichen sexuellen Darstellungen an Dritte oder zum Beispiel durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie.
Dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zufolge sind präzise Angaben zur Häufigkeit sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Deutschland aufgrund der vorhandenen Datenlage nur schwer möglich. Nur ein kleiner Teil der Daten werde angezeigt, die Dunkelziffer sei dementsprechend hoch. Dunkelfeldforschungen aus den vergangenen Jahren gehen davon aus, dass jede siebte bis achte Person in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation geht von rund 18 Millionen Minderjährigen aus, die in Europa von sexueller Gewalt betroffen sind. Das sind auf Deutschland übertragen rund 1 Million Mädchen und Jungen. Das bedeutet, dass etwa ein bis zwei Schüler in jeder Schulklasse von sexueller Gewalt durch Erwachsene betroffen sind.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Jugendinstituts zeigt, dass umfassende Präventionsmaßnahmen in Kitas, Schulen, Internaten, Kliniken, Kirchen, Arztpraxen und Sportvereinen immer noch rar gesät sind. Gerade die Schulen hinken in Sachen Prävention besonders hinterher. Ein nationaler Forschungsstand zu Schutzkonzepten bzw. Maßnahmen zur Prävention sexueller Gewalt in Schulen hat sich seit den 90er-Jahren allmählich entwickelt. Aber die besten Studien nützen nichts, wenn sie nicht in die Praxis umgesetzt werden. Denn wie die Studie des Deutschen Jugendinstituts belegt, verfügen nur etwa 13 Prozent der Schulen nach eigener Einschätzung über ein umfassendes Präventionskonzept zur Vorbeugung sexueller Gewalt. Das ist drastisch in Anbetracht der eingangs erwähnten, nicht zu duldenden hohen Anzahl sexueller Gewalttaten gegenüber Kindern und Jugendlichen in jedem Jahr.
Schulen spielen neben Eltern im Leben von Kindern und Jugendlichen eine besondere Rolle. Bedingt durch die allgemeine Schulpflicht erreichen Schulen alle Mädchen und Jungen im Verlauf ihres Aufwachsens. So tragen die Schulen neben den Eltern Verantwortung dafür, über Gefahren, die im Zusammenhang mit Sexualität erwachsen können, aufzuklären. Dieser Verantwortung tragen wir mit unserem Gesetzentwurf Rechnung, indem wir festschreiben, dass die Schüler durch die Sexualerziehung Gefahrensituationen sexueller Belästigung und Gewalt erkennen und Handlungsstrategien erlernen sollen. Unser Gesetzentwurf umreißt den
schulischen Aufklärungsauftrag deutlich, koppelt ihn an den Fachlehrer und gibt Eltern durch das Gesetz das Recht, Einsicht in Inhalte, Methoden und Unterrichtsmaterial zu verlangen.
Wir halten diesen Gesetzentwurf für einen guten Schritt und werben um Zustimmung. Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Rothe-Beinlich, eines gestehe ich Ihnen zu: Im Feindbilderzeichnen sind Sie wirklich spitze.
Sie sind nicht auf das eingegangen, was ich gesagt habe, sondern zeichnen einfach ein Bild und tun so, als ob unser Gesetzentwurf ein Misstrauen gegen Lehrer beinhalten würde.
Das tut er selbstverständlich nicht, Frau RotheBeinlich. Ich möchte das schärfstens zurückweisen und insbesondere darauf hinweisen, dass es auch vollkommen widersinnig ist, wenn wir in den Gesetzentwurf hineinschreiben, dass der Fachlehrer den Sexualunterricht macht, weil er der beste Ansprechpartner dafür ist, dann daraus ein Misstrauen zu konstruieren, das ist vollkommen verkehrt.
Worum es uns geht – und das möchte ich noch mal betonen – ist, Lobbygruppen herauszuhalten, Kindern, Lehrern, Eltern Sicherheit zu geben.
Akzeptanz und Toleranz haben Sie angesprochen, Frau Rothe-Beinlich. Ich möchte noch mal darauf hinweisen: Akzeptanz heißt, dass man etwas gut finden muss. Toleranz heißt, dass man es grundsätzlich gar nicht unbedingt bewerten muss, bewerten kann, aber dass man auf jeden Fall toleriert, dass andere Menschen wie auch immer leben. Und das ist selbstverständlich so. Selbstverständlich sollte Toleranz in der Schule auch vermittelt werden. Aber Akzeptanz, das geht zu weit.
Herr Wolf, Ihnen möchte ich eigentlich nur mitgeben: Schlagen Sie vielleicht mal nach, was ein Leitbild ist.
Ein Leitbild schließt nicht aus, dass es auch andere Dinge neben dem Leitbild gibt. Eigentlich ist das auch allen, glaube ich, außer Ihnen klar.
Zu Ihrem – ich glaube, Rassismus haben Sie sogar gesagt – Vorwurf: Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben. Ich glaube, es hilft, mal über den Tellerrand zu gucken, in andere Kulturen reinzugucken und sich da mal anzuschauen, wie Frauen dort leben, wie Männer dort leben. Wenn Sie Lust auf Abenteuer haben, können Sie ja einfach mal versuchen, sich beispielsweise in einem islamischen Land als Frau auszugeben und sich so freizügig geben, wie man das heutzutage hier kann, und gucken einfach mal, was passiert.
Und dass unterschiedliche Kulturen einen anderen Blick auf Frauen haben, ist, glaube ich, auch jedem Menschen auf der Straße bekannt. Einige Beispiele möchte ich geben, wo das leider alles nicht ganz so geklappt hat. Dezember 2017: 15-Jährige wird von ihrem aus Afghanistan stammenden Exfreund im Drogeriemarkt erstochen;
Dezember 2017: 16-jähriger Afghane verletzt 17jährige Exfreundin lebensgefährlich;
Dezember 2017: 19-jähriger Deutsch-Kenianer gesteht Mord an 17-jähriger Exfreundin oder 17-jähriger Freundin; Januar 2018: Syrier sticht 18-jährige Exfreundin nieder;
Juli 2019: Urteil gegen 22-jährigen Iraker wegen Mordes an 14-jähriger Freundin. Wenn Sie mir erzählen wollen, dass das nichts mit der Kultur zu tun hat, mit dem Frauenbild, mit dem manche Leute hierherkommen, dann leben Sie, glaube ich, hinter dem Mond, Herr Wolf.
Es wurde ja bei Beschluss der Tagesordnung bestimmt, dass die erste und zweite Lesung direkt hintereinander erfolgen sollen. Wir haben uns enthalten zum einen, weil ich es durchaus okay finde, wenn die Regierungsfraktionen sagen, dass sie zumindest noch eine erste und zweite Beratung machen wollen, also einen Abschluss haben wollen. Ich sage aber auch, dass wir als AfD-Fraktion besser gefunden hätten, ein paar Wochen Zeit haben wir ja noch in dieser Legislatur, wenn wir im Ausschuss darüber beraten und danach eine zweite Lesung gemacht hätten. So gehört es sich eigentlich, das ist demokratische Gepflogenheit.
Na ja, aber man könnte ja einen machen, die Legislatur geht ja noch ein bisschen. Da müssen Sie einen einberufen, da können Sie einen machen, Herr Adams. Das müssten Sie eigentlich auch wissen.
Es wäre schön, wenn die Fraktionen, die sich selbst so gerne „demokratisch“ nennen, auch einfach mal so demokratisch wären, eine Ausschussüberweisung eines Gesetzentwurfs oder eines Antrags zu machen und entsprechend zu debattieren. Das ist in dieser Legislatur leider mit Anträgen und Gesetzesanträgen unserer Fraktion noch nie passiert und ich glaube, dass das
den undemokratischen Geist, der in Ihren Fraktionen eine Rolle spielt, zeigt. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Minister Holter, ich gebe zu, eigentlich würde ich direkt gern in die Diskussion Ihres Gesetzentwurfs einsteigen, weil der Gesetzentwurf das ist, was wir schwarz auf weiß vor uns liegen haben, muss Ihnen allerdings sagen: Ich glaube, Sie haben mindestens die Hälfte Ihrer Redezeit darauf verwandt, Schaumschlägerei zu betreiben, Eigenlob zu betreiben und so rein gar nicht über den Inhalt Ihres Gesetzes zu reden.
Was Sie weitläufig erzählt haben, ist ja, was Sie alles gern noch machen würden – mit anderen Worten: was Ihnen offenbar nicht wichtig genug war, es in dieser Legislatur zu erledigen. Ich finde das schade und ich finde das ganz besonders schade, dass das alles auf dem Rücken der Kinder passiert.
Thüringens Kinder verdienen nicht nur eine liebevolle Erziehung durch ihre Eltern, sondern auch eine altersgerechte, eine geschulte und eine achtsame Betreuung durch ihre Erzieherinnen, durch die Erzieher in Thüringer Kindergärten und Kinderkrippen. Keine Frage, Thüringens Erzieherinnen sind engagiert bei der Sache, aber ihre Arbeit wird ihnen eben auch oft erschwert, wenn zu wenig Erzieherinnen da sind, wenn der Betreuungsschlüssel nicht stimmt oder wenn die Landesregierung schlicht nicht die richtigen Schritte trifft oder zu kleine Schritte geht, sodass Missständen nicht zügig abgeholfen wird.
Was Rot-Rot-Grün nun macht, ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Der Schwerpunkt Ihres Gesetzes liegt auf einem weiteren beitragsfreien Kita
Jahr. Herr Minister, ich finde das nahezu dreist, hier zu erzählen, dass Sie den sozial Schwachen damit helfen wollten, denn dieses weitere beitragsfreie Kita-Jahr hilft eben nicht den sozial Schwachen, gerade nicht den Geringverdienern und der Mittelschicht, sondern vor allem den Besserverdienenden.
Ein beitragsfreies Kita-Jahr hört sich sozial an – das gestehe ich Ihnen zu –, faktisch ist es jedoch eine Subventionierung von unten nach oben, weil die arbeitende Mittelschicht letztlich das Steueraufkommen generiert, was das beitragsfreie Kita-Jahr für die Besserverdienenden bezahlt. Und während Geringverdiener und Mittelschicht ohnehin in aller Regel ermäßigte Beiträge zahlen, ist die Entlastung für die Gutverdienenden durch das beitragsfreie Kita‑Jahr am größten. Umverteilung von unten nach oben, das ist rot-rot-grüne Politik.
Die andere Seite des Gesetzes, die Senkung des Betreuungsschlüssels, bleibt hingegen weit hinter dem zurück, was wünschenswert ist. Zunächst einmal wird der Betreuungsschlüssel nur für die vierbis fünfjährigen Kinder von 1 zu 16 auf 1 zu 14 gesenkt. Was ist aber mit den fünf- bis sechsjährigen Kindern? Vor allem aber, was ist mit den jüngeren Kindern? Für die ändert sich doch gar nichts, sodass im Endeffekt nur vergleichsweise wenige Kinder von der Absenkung des Betreuungsschlüssels überhaupt profitieren.
Dann möchte ich einen Hinweis des Landesjugendamts aufgreifen. Das Landesjugendamt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Bertelsmann Stiftung eine Fachkraft-Kind-Relation von 1 zu 7,5 für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt als fachgerecht ansieht – 1 zu 7,5! Davon ist Ihre Relation von 1 zu 14 – die auch nur für einen Teil der Kinder gilt, doch wahrlich weit entfernt.
Durch die Absenkung des Betreuungsschlüssels nur für die Vier- bis Fünfjährigen entstehen dann auch Folgeprobleme; auf die wurde auch in der Anhörung hingewiesen. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege weist darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Verbesserung des Personalschlüssels nur für Vierjährige für die Träger der Kindergärten größer wird. Mit jedem Geburtstag eines Kindes muss der Personalschlüssel nämlich neu berechnet werden – das ist ja logisch. Auch aus diesem
Grund bietet sich ein einheitlicher Personalschlüssel für alle Kindergartenkinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt an. Aber davon sehen Sie als Koalitionsfraktionen leider ab. Ich nehme an, Sie haben vielleicht Besseres zu tun, Wichtigeres – mal in zehn Jahren oder so, schauen wir mal.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion wäre das Geld besser für eine konsequente Absenkung des Betreuungsschlüssels in allen Altersgruppen mithilfe einer vorausschauenden Ausbildung von Erzieherinnen eingesetzt als für ein weiteres beitragsfreies KitaJahr für Besserverdienende und nur eine geringe Verbesserung des Betreuungsschlüssels.
Hinzu kommt: Der Freistaat Thüringen hat sich sehenden Auges auf einen föderalismusfeindlichen Handel mit dem Bund eingelassen – ich habe das hier auch schon erläutert. Die Kindertagesbetreuung ist eigentlich Ländersache und nicht Bundesangelegenheit. Über den nun unterzeichneten Vertrag des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes bestimmt der Bund mit darüber, was hier in Thüringen in den Kindertagesstätten gemacht wird, und das ist eigentlich gerade nicht seine Aufgabe.
Noch dazu sind die Gelder zeitlich begrenzt. 2022 ist Schluss mit dem Geldfluss aus dem Bund. Das heißt, weder das beitragsfreie Kita-Jahr noch die Absenkung des Betreuungsschlüssels sind dauerhaft und nachhaltig finanziert.
Damit kommen wir zu einem weiteren wunden Punkt: Wo sollen denn die neuen Erzieherinnen so schnell herkommen? Der Gemeinde- und Städtebund merkt richtig an, dass es keine Übergangsfristen im Gesetz gibt. Zum 1. August 2020 werden voraussichtlich auf einen Schlag rund 600 Fachkräfte mehr benötigt, Fachkräfte, die schwer zu bekommen sein werden.
Das wiederum wird zur Folge haben, dass Kindertagesstätten gegebenenfalls ihren normalen Betreuungsbetrieb nicht aufrechterhalten können. Und Sie, Herr Wolf, klatschen dann wahrscheinlich immer noch. Oder es wird bedeuten, dass keine voll ausgebildeten Erzieherinnen, sondern sogenannte pädagogische Ergänzungskräfte wie Kinderpfleger und Sozialassistenten in Kindergärten angestellt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden.
Was die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Bereich vorhat, bleibt vage und unausgego
ren. Im Zweifel denken Sie sich wahrscheinlich, mit den Problemen soll sich die Nachfolgeregierung dann rumschlagen.
Gerade weil die Bundesgelder bis 2022 befristet sind, wäre es sinnvoll, diese Gelder in zeitlich absehbare Projekte wie die Ausbildung von Erzieherinnen oder eine bessere Ausstattung der Kindergärten zu stecken. Das wären Investitionen, die zwar zeitlich begrenzt sind, aber langfristig und nachhaltig zugunsten der Thüringer Kinder wirken würden.
Zu guter Letzt möchte ich anmerken, dass der Landesverband für Kindertagespflege diesen Gesetzentwurf an einigen Stellen kritisiert hat. Und auch da finde ich es interessant, Herr Minister, dass Sie sich zwar bei den entsprechenden Personen bedanken, aber rein gar nichts dafür tun, dass die Bedingungen verbessert werden. Auch eineinhalb Jahre nach der Novellierung sei der Vollzug des Gesetzes in weiten Teilen Thüringens noch mangelhaft und dies mit fatalen Folgen für die Thüringer Kindertagespflege. Innerhalb der letzten zwei Jahre sei die Zahl der Tagespflegepersonen von 335 auf 306 zurückgegangen. Momentan überlegten viele, ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson aufzugeben. Der Landesverband für Kindertagespflege schlägt vor, die Sachkostenpauschale gemäß der Empfehlung des Bundesfinanzministeriums von 170 Euro pro Kind und Monat auf 300 Euro pro Kind und Monat anzuheben. Außerdem soll die Förderleistung nicht wie bisher aufgrund der Annahme erfolgen, dass eine Tagespflegeperson 9 Stunden am Tag arbeitet, sondern aufgrund einer 40-Stunden-Woche. Letzteres würde eine deutliche finanzielle Erleichterung für die Tagesmütter darstellen.
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, Ihr Gesetzentwurf ist weder Fisch noch Fleisch und für Kinder, die von Tagesmüttern betreut werden, bringt er rein gar nichts. Das Bundesgeld wäre in der Fachkräftegewinnung und damit in einer tatsächlich mittelfristigen Senkung des Betreuungsspiegels besser angelegt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute beraten wir in zweiter Lesung das Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Bestimmungen. Die Anpassung der Verfahren zur Zulassung zu zugangsbeschränkten Studiengängen ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2017 die bisherige Praxis teilweise für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Entsprechend dient der vorliegende Entwurf im Wesentlichen der Anpassung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Fragen des Verfahrens zur Studienplatzvergabe im Studiengang Medizin vom 19. Dezember 2017.
Die vorgenommenen Änderungen des Gesetzes dienen daher ausschließlich der formalen Anpassung auf Grundlage des neuen Staatsvertrags über
die Hochschulzulassung, weshalb dem Gesetz in der Sache auch zuzustimmen ist; ich vermute, dass es auch deswegen so eine Zurückhaltung bei den Redebeiträgen gibt. Was unsererseits jedoch nicht unerwähnt bleiben darf, ist, dass mit dieser Änderung der Hochschulzulassungsmodalitäten bedauerlicherweise die dringend notwendige tiefergehende Auseinandersetzung mit den Kriterien zur Zulassung zum Studium der Medizin ausgeblieben ist. Nicht nur die steigenden Patientenzahlen in Praxen und Kliniken oder der Trend zur Teilzeitarbeit – vor allem bei jüngeren Ärztegenerationen – führen zu der Erkenntnis, dass wir in Thüringen dringend mehr Ärzte benötigen. Nicht zuletzt deshalb fordern Ärzteverbände und Krankenhausvertreter schon seit geraumer Zeit eine Aufstockung bei der Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin und wirksame Regelungen dazu, Medizinabsolventen an Thüringer Hochschulen auch nach ihrem Studium in Thüringen zu behalten. Dies wurde auch in der schriftlichen Anhörung zum hier in Frage stehenden Gesetz deutlich.
Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen als auch die Landesärztekammer forderten die sogenannte Landeskinderquote, die es ermöglichen soll, dass die Herkunft der Studienbewerber Berücksichtigung beim Zulassungsverfahren finden soll. Nun haben wir aber in der letzten Sitzung des zuständigen Wissenschaftsausschusses, aber auch durch öffentliche Äußerungen verschiedener Regierungsmitglieder zur Kenntnis genommen, dass seitens der Landesregierung erhebliche rechtliche Bedenken gegen eine solche Landeskinderquote bei der Zulassung zum Humanmedizinstudium bestehen. Darüber hinaus zeigen uns die Zahlen, dass auch ohne eine solche Quote bereits rund ein Drittel der Humanmedizin-Erstsemester an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena aus Thüringen kommt. Im Wintersemester 2016/2017 waren unter den 265 Studienanfängern 76 aus Thüringen.
Vor dem Hintergrund des in Thüringen und hier vor allem in den ländlichen Regionen bestehenden Ärztemangels werden wir zur weiteren Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags also nicht umhinkommen, an anderen Stellschrauben zu drehen. Und allzu viele Optionen bleiben uns dabei nicht. Es muss einerseits die Zahl der Studienplätze spürbar erhöht werden, andererseits müssen diese Studienplätze mit einer Quote verbunden werden, bei der eine bestimmte Anzahl der Studienplätze für Personen vorgehalten wird, die sich verpflichten, im ländlichen Raum oder zumindest in Thüringen eine Arztstelle für einen gewissen Zeitraum zu übernehmen. Das ist die sogenannte Landarztquote.
Das sind unsere Forderungen als AfD und wir denken, dass auch hier möglichst schnell gehandelt werden muss, um nicht auch im Bereich der medizinischen Versorgung die Probleme entstehen zu lassen, wie wir sie in Teilen des Bildungsressorts haben, wo allenthalben Lehrer fehlen und sich die etablierten Parteien im Wesentlichen darauf konzentrieren, sich gegenseitig die Schuld für dieses Versagen zuzuschieben. Der Leidtragende ist dabei einmal mehr der Bürger. Eins jedenfalls ist klar: Anwerbungskampagnen im In- und Ausland, wie sie Herr Minister Tiefensee vorgeschlagen hat, können nicht die einzige Antwort sein. Und wenn eine Erhöhung der Medizinstudienplätze um 10 Prozent nach Schätzung der Medizinischen Fakultät Jena unseren Landeshaushalt langfristig um jährlich gerade einmal 6 Millionen Euro belastet, dann müssen wir uns ernsthaft die Frage stellen, ob wir als Freistaat unsere Prioritäten noch richtig setzen, wenn es uns das nicht wert sein sollte. Herzlichen Dank.
Frau Stange, ich fand Ihre Äußerung gerade erstens unverschämt und zweitens männerverachtend.
Herr Adams, Sie haben gesagt, es sei eine Schande, dass in anderen Landtagen nicht solch ein hoher Frauenanteil ist wie hier in Thüringen. Ich finde, es ist eine Schande, dass Sie Frauen ihre Lebensentscheidungen vorwerfen. Als Beispiel nenne ich mal den Stadtrat in Jena. Dort hat die SPD vor der Wahl groß Werbung damit gemacht: mehr Frauen in den Stadtrat. Am Ende der Wahl hat die SPDFraktion einen geringeren Frauenanteil als die AfDFraktion, obwohl wir keine Quote hatten.
Wollen Sie das den Wählern auch vorwerfen,
sagen Sie da auch, dass sei eine Schande, oder ist das vielleicht einfach der Wählerwille? Die Wähler haben ein Recht zu entscheiden.
Wir als AfD stehen für eine freie Wahl. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Maßnahmen, die dazu führen, dass wieder mehr Menschen Regelschullehrer werden, sind zu begrüßen, ganz besonders in der derzeitigen Situation des eklatanten Lehrermangels. Nach wie vor stehen wir als AfD-Fraktion zu einer besseren Besoldung von Regelschullehrern.
Wir kritisieren aber, dass die Landesregierung die Regelschullehrer in die gleiche Besoldungsgruppe wie die Gymnasiallehrer einordnet, nämlich die A13. Gymnasiallehrer haben eine andere Ausbildung, sie erledigen andere Aufgaben.
Vereinheitlichen Sie die Besoldung der Regelschullehrer mit der der Gymnasiallehrer, dann wird das den verschiedenen Profilen nicht gerecht und ist – und ich sage es gerne auch noch einmal, ich habe es ein paar Mal hier schon gesagt – ein weiterer Ihrer Schritte Richtung Einheitslehrer an Einheitsschulen.
Die AfD-Fraktion wird dennoch nicht gegen dieses Gesetz stimmen. Neben der schon aufgezeigten Problematik sind wir allerdings auch überzeugt, dass die mit dem Gesetz vorgenommene Angleichung nicht ausreicht, um den Beruf des Regelschullehrers hinlänglich zu stärken. Wir sehen, dass sich durch diese rein finanziellen Maßnahmen erst einmal nichts an der außerordentlichen Belastungssituation für unsere Lehrer ändern wird. Diese Belastungen werden von der rot-rot-grünen Landesregierung forciert und darauf habe ich schon in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf hingewiesen.
Es sind die utopischen Inklusionspläne, die Sie haben. Dann ist es die sogenannte Integration und vor allem auch der massive Lehrermangel, die die Situation für unsere Regelschullehrer zu belastend machen. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert daran leider gar nichts.
Daher – das sage ich auch so deutlich – hat die Koalition auch keinen Grund, sich da besonders auf die Schulter zu klopfen. Letztendlich bedeutet die Anhebung auf A13 eine Anpassung an die Situation, wie sie in den meisten anderen Bundesländern bereits besteht. Allein durch die Entlohnung wird Thüringen gegenüber den anderen Bundesländern insoweit also auch nicht attraktiver, sondern lediglich weniger unattraktiv.
Man könnte zwar sagen – immerhin –, aber die eigentlichen Baustellen liegen in anderen Feldern, und da hat sich die Landesregierung mit dem neuen Schulgesetz noch etliche weitere Belastungen eingehandelt und ausgedacht.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist nur ein kleines haushaltspolitisches Mosaiksteinchen. Es ist ja bereits bezeichnend, dass die Koalitionsfraktionen eine Beratung dieses Gesetzentwurfs im Bildungsausschuss abgelehnt haben und stattdessen nur im HuFA diskutiert wurde. Der Haushaltsausschuss ist wohl kaum der Ort, an dem über die Attraktivität der Thüringer Schulen und des Lehrerberufs in Thüringen beraten wird. Das ist die Sache des Bildungsausschusses und eine solche Diskussion wäre sicher dort nicht schlecht gewesen. Das wollte die Koalition offenbar nicht.
Was bleibt dann für heute? Dieses Gesetz dokumentiert, dass Thüringen den Einsatz seiner Regelschullehrer in finanzieller Hinsicht besser anerkennt als bisher. Wo dies den Lehrern willkommen ist, ist
es das auch für uns als AfD-Fraktion. Das Gesetz dokumentiert aber weiterhin auch, dass diese Landesregierung kein Konzept hat, wie die Attraktivität des Berufs Regelschullehrer in qualitativer Hinsicht zu verbessern ist. Dazu müsste man nämlich die Attraktivität der Regelschule innerhalb des gegliederten Schulsystems steigern. Mehr Geld allein reicht nicht aus, um mehr Lehrer an Thüringer Regelschulen zu bringen. Dieser Koalition – und das haben Sie ja auch in den Beratungen zum Schulgesetz gezeigt – ist die Regelschule kein wirkliches Anliegen, vielmehr bedeutet die rot-rot-grüne Schulpolitik eine Demontage der Regelschule.
Darüber kann eine bessere Besoldung der Regelschullehrer auch nicht hinwegtäuschen. Die Tatsache bleibt: Diese Regierung ist schulpolitisch bankrott, und das ist ein Desaster für unsere Kinder, für die Eltern und für die Zukunft unseres Freistaats. Hoffen wir mal, dass es nach der Wahl besser wird! Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die rot-rot-grüne Landesregierung ist kein Freund der Regelschule, ich denke das haben die letzten Jahre bewiesen. Allerdings muss ich sagen, Herr Wolf, ich bin schon etwas entsetzt. Ich glaube, Ihre Rede hier gerade war ein solcher bildungspolitischer Tiefpunkt, dass ich eigentlich gar nicht gedacht habe, dass man so tief kommen kann. Aber gut.
Die Regelschule, aber auch andere Schularten wie die Förderschule und das Gymnasium sind durch die Politik der Einheitsschule der Landesregierung bedroht.
Sie hören das nicht gern und werden manchmal etwas aggressiv dabei, aber es ändert sich nichts daran.
Danke schön, Frau Präsidentin.
Deswegen haben wir als AfD-Fraktion bereits vor zwei Jahren – nicht erst jetzt, im April 2017 war das – einen Antrag ins Plenum eingebracht, der darauf gerichtet war, die Vielfalt der Schularten zu erhalten und den Frontalangriff der Landesregierung auf das gegliederte Schulsystem zu stoppen.
In diesem Antrag haben wir die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert, sich zum Erhalt des gegliederten Schulsystems zu bekennen und die Regelschule als Herzstück des Thüringer Bildungssystems zu stärken. Die Koalitionsfraktionen waren dazu nicht bereit. Unser Antrag wurde – übrigens auch mit den Stimmen der CDU – abgelehnt. Seither ist viel passiert. Herr Minister Holter hat die Totalrevolution des Schulsystems geprobt. Er hat Mindestgrößen für Klassen und Schulen vorge
schlagen, die thüringenweit nicht nur bei uns, der AfD, sondern auch bei Eltern, Lehrern und Schülern und vielen weiteren Akteuren zu Protest geführt haben. Nach diesem Protest hat der Bildungsminister peinlicherweise versucht, seinen Schulgesetzentwurf als „Provokation“ abzutun, und ist zumindest ein Stück weit zurückgerudert. Dieses Zurückrudern ist aber nicht genug, denn die ursprüngliche Intention der Landesregierung, langfristig die Schularten abzuschaffen und zu einer Einheitsschule zu kommen, ist ja dadurch nicht verschwunden. Das Zurückrudern bedeutet nur, dass die Landesregierung die Geschwindigkeit drosselt, mit der sie diese Veränderung anstrebt. Insofern ist das Grundanliegen des vorliegenden CDU-Antrags, den Fokus noch einmal auf die Regelschule zu legen, nicht grundlegend verkehrt. Wenig überzeugend ist allerdings die Art und Weise, die Sie vorschlagen, um die Regelschule zu stärken.
Zunächst einmal denken Sie nicht etwa daran, etwas an den zugrunde liegenden Bedingungen, die den Erfolg der Regelschule behindern, zu ändern. Kein Wunder, da müsste sich die CDU mit dem in ganz Deutschland ausgelösten Akademisierungswahn ja auch an die eigene Nase packen. Nein, stattdessen machen Sie einen Ihrer Standardvorschläge. In Nummer II.1 des Antrags sagen Sie, Sie wollen vor allem eine Imagekampagne, die das Bild der Regelschule in der Öffentlichkeit bessert. Interessant ist dabei, dass Sie schon, bevor Ihr Antrag im Plenum behandelt wird, selbst eine Imagekampagne brauchen, und zwar für Ihren eigenen Antrag. Sie erinnern sich vielleicht, in der Zeitung erzählen Sie von besserer Besoldung für die Regelschullehrer und davon, dass Sie ein Beförderungssystem entwickeln wollen. In Ihrem Antrag steht dazu leider nichts.
In die gleiche Kerbe wie die Imagekampagne schlägt auch die Nummer II.2 Ihres Antrags. Bei der Schullaufbahnberatung wollen Sie – ich zitiere – „Eltern auf die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung aufmerksam“ machen. Meine Damen und Herren von der CDU, das nennt man Schaufensterpolitik.
Die Sache selbst wird nicht davon besser, dass Sie ein besonders buntes Bild von ihr zeichnen. Ich bedauere, dass die Regelschule unter der Politik der Altparteien in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten so gelitten hat. Ich bedauere, dass das Bild der gleichwertigen Bildung auf beruflichem und akademischem Weg nicht mehr der Realität entspricht, aber ich weigere mich auch, der CDU beim
Zukleistern der Fehler ihrer eigenen Politik zu helfen.
Wir brauchen keine Imagekampagne, wir brauchen kein Bedudeln der Eltern nach dem Motto „alles ist gut“, obwohl es ganz und gar nicht gut ist. Wir brauchen einen grundlegenden Politikwechsel, wir brauchen eine originäre und leistungsorientierte Bildungspolitik in unserem Land.
Dafür ist es nötig, den Blick intensiv auf die Regelschule zu richten, aber auch auf die anderen Schulen bzw. Schularten und darauf, was diese leisten, leisten können und auch darauf, was sie leisten sollten. Wichtig ist zum Beispiel, dass die Kernausrichtung der einzelnen Schularten wieder besser erkennbar wird. Dazu schreiben Sie leider nichts in Ihrem Antrag. Regelschulen haben den Auftrag, auf eine Ausbildung und auf die daran anschließende Aufnahme eines grundständigen Berufs hinzuwirken. Gymnasien haben die Aufgabe, auf ein Studium und daran anschließend einen akademischen Beruf hinzubilden. Seit Jahren verwischen diese Profile immer mehr. Hier könnte man beispielsweise durch eine verstärkte Orientierung der Regelschule auf die berufliche Bildung hin entgegenwirken. Deswegen wenden wir uns auch gegen den Aufbau der Gemeinschaftsschule. In der Gemeinschaftsschule werden eben gerade nicht die verschiedenen Ausrichtungen auf Ausbildung oder Studium gepflegt. Fördert man die Gemeinschaftsschule aus ideologischen Gründen oder weil man nicht willens oder in der Lage ist, für alle Schularten ausreichend Lehrer zu gewinnen, dann ist das kein Gewinn, sondern ein Verlust für die Thüringer Bildungslandschaft.
Ein wichtiger Schritt, um die Regelschule zu stärken, ist auch, sie wieder zu der Schule zu machen, die bei guter Unterrichtsqualität die meisten Schüler besuchen. Auch davon lese ich leider im CDU-Antrag nichts. Auf dem Gymnasium muss das Niveau angehoben werden. Ebenfalls müssen die Standards bei den Übertrittsbedingungen von der Grundschule auf die weiterführende Schule gehoben werden. Damit die Thüringer Schüler dadurch keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber Schülern aus anderen Bundesländern erleiden, wäre es wichtig und richtig, wenn der Bildungsminister sich für diesen Weg, beispielsweise im Rahmen der Kultusministerkonferenz, einsetzen würde.
In Ihrem Antrag schreiben Sie hingegen nur vage, es sei an Übertrittsbedingungen festzuhalten, die sich auf Leistungen bezögen. Na bravo! Insgesamt ist Ihr Antrag von der Grundintension nicht falsch. Ihre Forderungen hingegen sind aus den genann
ten Gründen wenig zielführend. In der jetzigen Form werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Gerne können wir darüber im Ausschuss diskutieren. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Bundestag wurde kürzlich eine Petition eingereicht, die den Bundestag auffordert zu beschließen, Hygieneprodukte für Frauen statt mit 19 Prozent mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozentpunkten zu besteuern. So weit, so gut. Da es sich um Produkte des täglichen Bedarfs handelt, ist die Petition nachvollziehbar und die Umsetzung unterstützenswert. Wenig nachvollziehbar ist allerdings, warum Die Linke dazu eine Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag beantragt.
Die Petition ist eingereicht, die Petition wird im Petitionsausschuss des Bundestags behandelt werden. Warum die Thüringer Landesregierung darüber hinaus noch eine Bundesratsinitiative anstrengen soll, bleibt Ihr Geheimnis, und, Frau Stange, dazu haben Sie sich ja auch nicht geäußert.
Vielleicht ist der Grund, dass sich die linke Bundestagsfraktion nicht in der Lage sieht, der Petition zuzustimmen, ich weiß es nicht. Vielleicht ist der Grund auch, dass die Linken einmal mehr in populistischer Manier ein Problem aufbauschen und instrumentalisieren wollen, um sich selbst besser dastehen zu lassen.
Ja, das glaube ich Ihnen, Herr Blechschmidt, das tut Ihnen leid.
Fest steht allerdings, dass das Problem der nicht ermäßigten Mehrwertsteuer kein Problem ist, das ausschließlich auf Frauen fokussiert wäre. Nur nebenbei bemerkt: Das Ziel der Petition, den ermäßigten Steuersatz für Frauenhygieneprodukte zu erreichen, teilen wir durchaus, das habe ich gesagt. Aber die Begründung dieser Petition treibt doch – ich drücke es mal vorsichtig aus – so manche Stilblüte. So ist beispielsweise davon die Rede, dass Menstruierende nicht nur „systematisch diskriminiert“ würden, sondern auch meistens Frauen seien.
Der menstruierende Mann scheint also die neueste neumodische Erfindung zu sein. Darüber werden sich vielleicht alle im Genderdschungel Verlorengegangenen freuen. Ich denke, der heteronormative Teil der Bevölkerung wird allerdings langsam in Deckung gehen.
Nichtsdestotrotz ist in der Begründung der Petition darüber hinaus von „offenem Sexismus“ die Rede, was wohl ziemlich weit am Kern der Sache vorbeigeht. Für welche Produkte der ermäßigte Steuersatz und für welche der Steuersatz von 19 Prozent gilt, ist seit jeher wenig nachvollziehbar. Das wurde schon angesprochen. Warum Hundekekse 7 Prozent Mehrwertsteuer haben und Kinderkekse aber mit 19 Prozent besteuert werden, das weiß kein Mensch. Warum Feinschmeckerprodukte wie Gänseleber, Froschschenkel, Wachteleier, Krebsfleisch, Riesengarnelen oder Schildkrötenfleisch unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen, grundlegende Hygieneprodukte aber mit dem vollen Satz besteuert werden, das ist genauso wenig nachvollziehbar. Zu Hygieneprodukten gehören beispielsweise auch Zahnpasta, Zahnbürsten, Rasierschaum, Rasierklingen für Männer und für Frauen, Toilettenpapier usw. usf.
Solche Hygieneprodukte gehören zur gesundheitlichen Grundversorgung und sollten daher in Deutschland für jeden zu einem angemessenen Preis verfügbar sein. Das gilt aber auch und vor allem für Kinderhygieneprodukte wie Windeln, für die ebenfalls 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig sind.
Ja, da haben Sie natürlich recht. Für Inkontinenzprodukte, Frau Rothe-Beinlich, sollte das selbstverständlich auch gelten. Das ist auch kein Witz, Frau Rothe-Beinlich, das zeigt einfach mal, dass von den Linken diese Bundesratsinitiative viel zu kurz greift, wenn es darum geht.
Beim ermäßigten Steuersatz geht es darum, Menschen in ihren Grundbedürfnissen zu entlasten, und da sollten Familien, Hilfsbedürftige und vor allem Kinder an erster Stelle stehen. Wir als AfD gehen
darüber aber auch noch hinaus: Als einzige Partei in Deutschland wollen wir alle Bürger spürbar entlasten und auch den regulären Mehrwertsteuersatz deutlich senken, und zwar um 7 Prozentpunkte.
Wir sagen: Es ist Zeit für eine grundlegendere Reform. Sollten wir als AfD die Gelegenheit dazu bekommen, werden wir diese grundlegende familienund bürgerfreundliche Mehrwertsteuersenkung umsetzen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schulpolitik hat uns gestern schon intensiv beschäftigt. Jede Auseinan
dersetzung mit dem Haushalt für das Bildungsministerium muss heute natürlich in erster Linie eine Auseinandersetzung mit der Schul- und Bildungspolitik dieser rot-rot-grünen Landesregierung sein. Schon oft wurde an dieser Stelle bekannt, dass Bildung über die Zukunft unseres Landes entscheidet. Das möchte ich auch noch einmal bekräftigen. Wenn man sich dann die Bildungspolitik dieser Regierung anschaut, wenn man sieht, wofür diese Regierung Geld ausgeben will und wofür eben nicht, dann offenbart sich, wie eine Landesregierung die Zukunft unserer Kinder verspielt. Es offenbart sich, was dieser Regierung auf Kosten unserer Kinder und ihrer Eltern vor allem wichtig ist, nämlich die Durchsetzung von Ideologieprojekten.
Es offenbart sich das ganze Desaster einer rot-rotgrünen Politik, dass weder unsere Schulkinder noch ihre Eltern, noch dieses Land Thüringen verdient haben. Das zentrale und entscheidende Problem der fehlenden Lehrer ist nicht gelöst und wird auch weiterhin nicht angegangen. Natürlich kann man jetzt darauf verweisen, dass Geld für Werbekampagnen ausgegeben wird. Aber was nützt die Werbung, wenn das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren die Leute dann wieder davor abschreckt, sich in Thüringen auf eine Lehrerstelle zu bewerben?
Eben erst hat der Thüringer Lehrerverband wieder darauf verwiesen, dass das Einstellungsprozedere in Thüringen viel zu bürokratisch, zu intransparent und insbesondere viel zu langsam gestaltet ist. So gewinnt man im Wettbewerb der Bundesländer bestimmt keine neuen Lehrer.
Übrigens hat die AfD-Fraktion wiederholt auf Abhilfe gedrungen, insbesondere mit einem entsprechenden parlamentarischen Antrag vom März 2017, der in diesem Haus leider keine Zustimmung fand. Dieser Landesregierung und dieser Koalition ist eben anderes wichtig. Das Nachsehen haben Schüler, Eltern und selbstredend die Lehrer, die ihren Dienst leisten und die mit immer mehr Aufgaben belastet werden. Dass der jetzige Haushaltsentwurf wieder massiv Mittel für Beschäftigungsentgelte befristet eingestellter Vertretungsund Aushilfskräfte zur Verfügung stellt, die
bei längerfristiger Abwesenheit von Lehrern helfen sollen, den Unterricht abzudecken bzw. für die Beschulung von Flüchtlingskindern engagiert werden, ist dabei in erster Linie ein Symptom des Desasters.
Selbstverständlich freuen wir uns über jede nicht ausgefallene Schulstunde. Aber den Schulbetrieb mit Vertretungs- und Aushilfskräften aufrechtzuerhalten, ist natürlich kein Ausweis qualitativ hochwertiger Schulbildung, Herr Wolf, ganz abgesehen von der Frage, ob man dann jene Aushilfskräfte auch tatsächlich findet. Anstatt sich also etwas einfallen zu lassen, wie wir die Unterrichtsgarantie gewährleisten können, boxen Sie ein neues Schulgesetz durch, das die Misere noch um ein Vielfaches größer machen wird und auf Kosten von Schülern, Eltern und Lehrern vor allem der Durchsetzung der eigenen Ideologie dient. Wie sollte man sonst beispielsweise die angedachte Zerstörung des bewährten Förderschulsystems, die jetzt ins Werk gesetzt wird, bewerten?
Wenn ich davon spreche, dass dieser Regierung anderes wichtig ist,
so denke ich etwa an das leidlich bekannte Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, das auch im jetzigen Haushaltsentwurf wieder mit deutlich über 5 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Diese Ausgaben will meine Fraktion streichen. Eines antibürgerlichen Gesinnungsprogramms bedarf es in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht.
Übrigens betrachten wir auch die vorgesehenen Aufgaben für eine sogenannte eigenständige Jugendpolitik mit größter Skepsis. Die sogenannte eigenständige Jugendpolitik ist eine Politik, die darauf abzielt, die Elternrechte auszuhöhlen und Familien zu schwächen. Dafür darf der Staat kein Geld ausgeben. Man sieht also die Investitionen in linksgrüne Weltanschauungsprojekte. Die zentrale Aufgabe
aber bleibt auf der Strecke, nämlich für gute Bildung zu sorgen. Das spiegelt sich selbstverständlich auch im sogenannten Gute-KiTa-Gesetz wider, wo Sie wieder nur darauf setzen, dass Sie ein Wahlgeschenk machen können, ein beitragsfreies Kindergartenjahr, ein weiteres, obwohl es jetzt noch Probleme gibt und obwohl man auch wirklich sagen muss, dass den Leuten, den Eltern, den Erziehern anderes wichtig ist und dass es auch für die Kinder besser wäre, wenn Sie anders entscheiden würden. Vielen Dank.
Herr Minister Holter, es ist oft so, wenn Sie hier vorne stehen, dass man den Eindruck hat, dass Sie sich in einer Traumwelt befinden. Ich möchte dennoch, weil es mir so wichtig ist, noch mal auf das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eingehen.
Es steht Ihnen ja frei, sich auszudenken, was Sie wollen. Aber fest steht, dass die Mitglieder der AfDFraktion und ganz besonders ich persönlich zweifelsfreie Demokraten sind, und genau deswegen setzen wir uns gegen dieses Programm ein.
Ich will Ihnen zugestehen, dass Sie natürliche Meister im sogenannten Framing sind, dass Sie Ihren Ideologieprojekten nette Etiketten aufkleben, die dann so klingen, als seien Sie für Demokratie. Man muss sich eben mit dem Programm auseinandersetzen. Wenn man guckt, wo dann die Projekte sind, was gemacht wird, sieht man eben schon, dass es darum geht, in staatlichen Institutionen eine Beeinflussung vorzunehmen, die politisch ist und die dort einfach nicht reingehört. Und das ist der Grund, warum wir uns dagegen einsetzen und das ist gut und richtig. Vielen Dank.
Herr Minister, ich frage mich gerade, was Ihre Äußerungen mit dem Haushalt zu tun haben. Wir sind Demokraten, wir sind weltoffen und wir sind tolerant. Sie mögen das bemessen, woran Sie wollen, meinetwegen auch daran, ob Sie oder ich mich gegen irgendwelche Konzerte einsetze.
Das können Sie natürlich machen, aber Fakt ist, Sie sind Bildungsminister. Sie sind für den Bildungshaushalt zuständig und Sie sollten sich vielleicht mal besser damit beschäftigen und da gäbe es einiges zu verbessern. Schade, dass Sie die Chance nicht genutzt haben. Ich glaube, wir haben in den letzten beiden Tagen jetzt genug darüber diskutiert. Ich will das nicht alles wiederholen. Schade, es ist eine vertane Chance für Thüringen. Vielleicht wird es nach der Wahl besser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, herzlich willkommen! Wir haben in den zwei Anhörungen zum Gesetzesentwurf der Landesregierung umfängliche Kritik gehört. Nach der ersten Anhörung versuchte Bildungsminister Holter, seine eigenen Vorschläge als bloße Provokation darzustellen. Das, meine Damen und Herren, ist an sich schon peinlich genug.
Richtig ist, Sie mussten zum zweiten Mal von Ihren ursprünglichen Vorgaben für die Mindestgrößen von Schulen und Klassen abrücken, weil der Widerstand gegen die rot-rot-grünen Schulschließungspläne zu stark ist. Und das ist gut so. Herr Dr. Hartung, Herr Wolf, ganz ehrlich, an einem so schlechten Gesetzentwurf ist durch Änderungsanträge einfach nichts mehr zu retten.
Dass Sie zurückgerudert sind, war richtig. Nichtsdestotrotz bleibt das Ursprungsproblem erhalten. Ihr Gesetz führt weder dazu, dass an Thüringer Schulen mehr Unterricht erteilt wird, noch gewährleistet es die Qualität des Unterrichts. Und das ist doch eigentlich das Wichtige und das ist das, was gelöst werden müsste.
Stattdessen schafft Ihr Gesetz eine Reihe neuer Probleme. Was die Schulgrößen angeht, so haben Sie die Größenvorgaben gegenüber Ihrem ersten Entwurf abgesenkt. Der Thüringische Landkreistag formuliert, dieses Abrücken von Ihren ursprünglichen Plänen sei ein, ich zitiere, Frau Präsidentin, „notwendiger Schritt zur Vermeidung massiver Einschnitte in die Versorgung des ländlichen Raums mit staatlichen Schulangeboten“. Mit anderen Worten: Die vollkommene Katastrophe ist abgewendet, aber das, was Sie machen, ist noch lange nicht gut – im Gegenteil. Darüber hinaus kritisiert der Thüringer Lehrerverband, dass sich die Landesregierung an vielen Stellen vorbehält, Anpassungen durch Rechtsverordnungen vornehmen zu dürfen, zum Beispiel bei den Kooperationsmodellen, der Schulnetzplanung, den Schulbezirken und den Einzugsbereichen. Wenn der Thüringer Lehrerverband
sagt, dass diese Fülle an politischen Hintertüren fragwürdig sei, dann kann ich dem nur zustimmen.
Auch die Landeselternvertretung hat recht, wenn sie kritisiert, dass sich die jetzt vorgeschlagenen Schulgrößen nicht an Unterrichtsanforderungen, nicht an schulqualitativen Kriterien orientieren und deswegen nicht nachvollziehbar sind und daher abzulehnen sind.
Außerdem möchte ich auch noch einmal auf den Schulleiter des Osterlandgymnasiums in Gera aufmerksam machen, der wiederholt darauf hingewiesen hat, dass im Gesetz nicht klar ersichtlich ist, wie die Fahrzeiten der Schüler berechnet werden. Sollte dieses Gesetz heute beschlossen werden, ist zu befürchten, dass für betroffene Schüler die Fahrwege länger werden und im Übrigen nichts dafür getan wird, die Absicherung des Unterrichts zu gewährleisten.
Das ist eine vertane Chance und – ich sage es ganz deutlich – das ist auch die falsche Weichenstellung für die nächsten Jahre. Auch wenn es um das Thema „Inklusion“ und die Abschaffung der Förderschulen geht, ist Ihr Gesetzesentwurf – mit Verlaub – ein Trauerspiel. Sie, Herr Bildungsminister, rühmen sich öffentlich, sich des Reizwortes „Schulen ohne Schüler“ entledigt zu haben, doch Ihr Gesetzentwurf schwächt nach wie vor die Förderschulen und läuft auf eine mittelfristige Abschaffung dieser so wichtigen Schulart hinaus.
Das Erste, was Sie in Ihrem Gesetz zu Förderschulen sagen, ist, dass der Unterricht an allgemeinbildenden Schulen, also der Gemeinsame Unterricht, weiterhin Vorrang habe und dass die Förderschule unterstützend am Gemeinsamen Unterricht mitwirke. Schon das konterkariert doch den eigentlichen Sinn einer Schule, der doch ist, in dem Rahmen, für den die Schule zuständig ist, Schüler der eigenen Schule zu unterrichten. Viele Bürger merken, dass Ihr Versuch, den Begriff „Schulen ohne Schüler“ wieder aus der Debatte herauszubekommen, nichts anderes als eine Finte ist.
Auch deswegen haben uns – und wie ich gehört habe, auch die anderen Fraktionen – in den letzten Wochen viele offene Briefe von Menschen erreicht, die entweder selbst eine Förderschule besuchen oder deren Kinder von einer Förderschule profitie
ren. All diese offenen Briefe eint eine Bitte: Stimmen Sie dem Schulgesetz der Landesregierung nicht zu! Für die AfD-Fraktion kann ich Ihnen sagen: Wir werden diesen Bitten aus vollem Herzen entsprechen. Wir sehen, was Förderschulen jeden Tag leisten,
und wir wollen sie deswegen nicht nur erhalten, sondern auch stärken.
Auch in den schriftlichen Stellungnahmen zum Änderungsantrag wurde beispielsweise vom Landkreistag, aber auch vom Gemeinde- und Städtebund, dem Landesjugendhilfeausschuss und der Landeselternvertretung beanstandet, dass zwar Inklusion gefordert wird, Sie aber die Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion gesetzlich immer noch nicht regeln. Das kritisieren auch wir als AfD deutlich. Die rot-rot-grüne Koalition spielt sich hier als Wohltäter auf, macht aber tatsächlich Inklusion auf dem Rücken der Kinder
oder wie es der Landkreistag formuliert – ich zitiere –: „Die bisherige Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts ist regellos. Sie überfordert die Schulen, verschlechtert die Unterrichtsqualität für alle Schüler und verschärft den Anstieg von Langzeiterkrankungen, Unterrichtsausfall und anderem.
Gemeinsamer Unterricht, der gelingen soll, erfordert gesetzlich geregelte Standards.“ Und damit appelliere ich noch einmal an Sie als regierungstragende Fraktionen: Ducken Sie sich nicht weg, schenken Sie den Leuten doch einfach mal reinen Wein ein! Ihre Inklusion ist ein ideologisches Projekt in Richtung Einheitsschule, das aus Sicht der Kinder weder sinnvoll noch ausfinanziert ist. Heute ist Ihre Chance, das zuzugeben und zugunsten aller Kinder davon abzulassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass durch den Schulgesetzentwurf die Rückstellung von Kindern deutlich erschwert wird. Kann die Rückstellung bislang aufgrund der Entwicklung des Kindes erfolgen, so soll die Rückstellung jetzt nur auf medizinisch indizierte Fälle beschränkt werden. Hier möchte ich auf die Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts, Referat Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, verweisen, das diese Neuregelung entschieden zurück
weist, und das sollte es ja auch eigentlich wissen. Wenn Sie schon Leute anhören, könnte man auch mal darauf hören. Diese Damen und Herren schlagen jedenfalls vor, bei der jetzigen Beurteilung durch ein fachkompetentes Team im Benehmen mit dem Schulamt, dem Schulleiter, Sonderpädagogen und Pädagogen in der Kita, Gesundheitsamt und Eltern zu bleiben.
Ich möchte im Übrigen auch betonen, dass ich die Diskussion im Ausschuss dazu und insbesondere die Unterstellung, Eltern hätten sachfremde Erwägungen, wenn sie ihr Kind zurückstellen lassen wollten, überaus befremdlich finde. Für die AfD sage ich ganz klar: Die Entscheidung, ob ein Kind schulreif ist oder nicht, die folgt nicht einzig und allein einem Krankheitsbild, sondern einer ganzheitlichen Betrachtung des körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklungsstands des Kindes.
Und der Vorschlag der Regierungsfraktionen, nahezu alle Kinder, die nach jetziger Lage eigentlich zurückgestellt werden müssten, in die verlängerte Schuleingangsphase zu schicken, mag vielleicht ganz bequem für die Regierung sein, sie dient aber nicht dem Interesse der betroffenen Kinder. Auch in diesem Punkt lehnen wir den Gesetzentwurf ganz klar ab.
Damit leider Ihrerseits immer noch nicht genug. Mit dem Gesetzentwurf kommt auch ein umfassendes Ideologisierungsprogramm auf die Thüringer Schüler zu. Zur Ideologisierung gehört, dass sie ausweislich § 28 Abs. 2 des Entwurfs zu den Aufgaben der Schülermitwirkung durch einen Klassenrat nicht nur die Wahrnehmung schulischer Interessen zählen, sondern explizit auch die Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Interessen. An dieser Stelle möchte ich mich für den scharfen Blick von Herrn Prof. Merten von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena bedanken, der genau das ebenfalls kritisiert. Richtigerweise stellte er fest, dass eine gesellschaftspolitische Interessenvertretung ein allgemeinpolitisches Mandat voraussetzt. Und das hat der Klassenrat natürlich nicht.
Sie öffnen hier Tür und Tor, die politische Neutralität der Schule zu unterlaufen und über die Institution Klassenrat Druck auf Schüler anderer politischer Meinungen auszuüben.
Dieses Anliegen ist nicht nur bildungsfeindlich, sondern auch demokratiefeindlich und daher von allen demokratischen Fraktionen abzulehnen.
Zu Ihrer Ideologisierung gehört, dass Sie Akzeptanz statt Toleranz, also eine zustimmende Haltung zu der Lebensweise anderer fordern, obwohl, wie auch Prof. Merten ausführt, nur durch Toleranz differente Positionen kritikfähig und damit auch begründungsfähig werden. Prof. Merten führt weiter aus – Zitat –: „Genau dies ist Aufgabe des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags, nämlich Schüler kritik- und begründungsfähig für Positionen zu machen.“
Und genau hier verweigern Sie sich. Sie wollen keine Kritik und keine offene Diskussion, Sie wollen offene Diskussionen unterdrücken.
Zu Ihrer Ideologisierung gehört, dass Sie in § 1 Abs. 2 des Gesetzes festlegen, dass weder die Sprache noch eine Behinderung für den Zugang zu einer Schulart bestimmend sein dürfen. Mit dem Thüringer Beamtenbund sage ich, dass das in der Konsequenz nichts anderes heißt als die – Zitat – „Abschaffung aller Zugangsvoraussetzungen für Schularten“. Das ist eine ideologisch motivierte Abkehr von einem leistungsorientierten Schulsystem, die wir nicht mittragen.
Zu guter Letzt ist katastrophal, dass Sie die Position der Lehrer weiter schwächen, ihnen weitere Aufgaben aufbürden, aber dafür nicht einmal Ausgleichsstunden vorsehen und somit die Situation des Unterrichtsausfalls weiter verschärfen werden. Sie legen fest, dass die Klassenräte, also die Schüler, das Recht haben sollen, mit dem Lehrer den Unterricht zu planen. Mit Verlaub: Unterrichtsplanung ist Aufgabe eines fachlich versierten Lehrers und nicht die der Schüler.
Sie legen fest, dass die Schüler in der Schulkonferenz nicht nur mitstimmen dürfen, sondern auch noch ein Vetorecht haben. Das führt nicht nur zu Komplikationen im Ablauf, sondern ist auch eine ungebührliche Schwächung der Position der Lehrer. Sie legen fest, dass es bei Streitigkeiten um die Mitbestimmungsrechte von Schülern eine Ombudsstelle geben soll, die unabhängig und nicht weisungsgebunden sein soll, deren Rechte, Pflichten und Verortung aber überhaupt nicht geklärt sind – das ist auch in der Anhörung deutlich geworden – und mit der sich die Schulleiter und Lehrer dann herum
schlagen dürfen. Ein Mehrwert für Schüler durch all diese Dinge ist nicht ersichtlich, eine Mehrbelastung für die Lehrer sehr wohl.
Insofern ist es bedauerlich, dass Sie keinerlei Kritik aus der zweiten Anhörung aufgenommen haben, sondern lediglich etliche offensichtliche Redaktionsfehler korrigiert haben. Ich gebe zu, mich hat das dann doch verblüfft. Das spricht nicht dafür, dass Sie die Angehörten ernst nehmen und ihre Expertise zu schätzen wissen. Das spricht dafür, dass Sie Ihren Stiefel durchziehen ohne Rücksicht auf Verluste.
Abschließend möchte ich Ihnen sagen, dass Sie an Ihrer eigentlichen Aufgabe, im Hinblick auf den hohen Unterrichtsausfall die Aufgaben der Lehrer zu entschlacken und dafür zu sorgen, dass der Unterricht an Thüringer Schulen wieder ordnungsgemäß erteilt wird, kolossal gescheitert sind. Wird dieses Schulgesetz hier und heute beschlossen, ist das ein trauriger Tag für Schüler, für Lehrer, für Eltern, ein trauriger Tag für eine leistungsorientierte Bildung und ein trauriger Tag für die Demokratie.
Ich bitte inständig um Ablehnung dieses Gesetzes. Ich beantrage namentliche Abstimmung und ich verspreche Ihnen, dass die AfD-Fraktion, sollte sie nach der Wahl etwas zu sagen haben, alles dafür tun wird, dass nicht nur die Änderungen, die Sie jetzt vorgenommen haben, zurückgenommen werden, sondern dass auch endlich wieder im Hinblick auf ein leistungsorientiertes Schulsystem und eine normale Unterrichtserteilung Maßnahmen ergriffen werden. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, verehrter Gast, seit Jahren klagen die kommunalen Musikschulen in Thüringen über eine unzureichende finanzielle Ausstattung. Die schwierige finanzielle Situation entstand infolge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs von 2005. Das Urteil hatte die institutionelle Förderung der Musikschulen auf der Grundlage des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes verworfen. Richtig ist, dass das Land nominell weiterhin Mittel für Musikschulen zur Verfügung stellt. Dies geschieht aber im Rahmen der Schlüsselmasse nicht zweckgebunden, weshalb diese Mittel für die Musikschulen nicht gesichert sind. Die Folge ist, dass viele Musikschulen keine Planungssicherheit haben und insbesondere beim institutionellen Bedarf schmerzhaften Beschränkungen unterliegen. So können viele Lehrkräfte nur auf Honorarbasis arbeiten, während der Anteil an fest angestellten Lehrern viel zu gering ist. Dies ist ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für die Musikschulen und letztendlich auch für die Musikschüler, die von dieser Situation betroffen sind.
Nun hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem dieser Situation abgeholfen werden soll. Ich will hier nicht noch mal auf alle Einzelheiten des Gesetzes eingehen, aber doch die wichtigsten Aspekte noch einmal ansprechen. Mit dem Gesetz wird neben der Projektförderung namentlich die institutionelle Förderung der Musikschulen durch das Land auf eine parlamentsgesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz legt dazu Kriterien der finanziellen Förderung und auch der staatlichen Anerkennung von Musikschulen fest.
Die Einhaltung der Kriterien dient der Sicherung eines hohen Qualitätsstandards der Musikschulen und eröffnet den Schulen eine Planungsperspektive. Außerdem ist uns wichtig festzulegen, dass der Zugang zu den Musikschulen allen Interessierten offensteht und die Gebührenordnungen Sozialtarife vorsehen. So soll allen Musikinteressierten, insbesondere natürlich den Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund die Möglichkeit eröffnet werden, ein Instrument zu erlernen und so am kulturellen Leben mitzuwirken.
Hierher gehört auch eine familienfreundliche Ausgestaltung der Gebührenordnung, sodass sich durch eine Gebührenstaffelung auch Familien mit mehreren Kindern Musikunterricht leisten können.
Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz der schwierigen Situation gerade unserer kommunalen Musikschulen abzuhelfen. Darüber hinaus würde mit der Verwirklichung unseres Gesetzentwurfs ein starkes Signal zugunsten unserer Musikschulen gesetzt werden. In der Ausschussberatung hätte man den Gesetzentwurf gegebenenfalls noch verbessern können, aber einer solchen Debatte um die Sache haben Sie sich leider verschlossen. Die Ausschussüberweisung wurde von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt.
Es ist nach meiner Auffassung angebracht, noch einmal einen kurzen Blick darauf zu werfen, mit welchen rhetorischen Winkelzügen der Gesetzentwurf meiner Fraktion in der ersten Beratung behandelt wurde. So wird immerhin deutlich, wie Rot-RotGrün und auch die CDU mit den Sorgen der Musikschulen umgehen. Es sei hier zunächst festgehalten, dass sich Frau Mitteldorf von der Linken – ich hatte das schon gesagt – durchaus sachlich mit unserem Entwurf auseinandergesetzt hat – und das ist ja in diesem Hause leider keine Selbstverständlichkeit.
Die Punkte, die Frau Mitteldorf in kritischer Absicht angemerkt hat, hätte man im Ausschuss ausführlich diskutieren und gegebenenfalls auch ändern oder verbessern können. Stattdessen haben aber auch Sie, Frau Mitteldorf, am Ende die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Eine solche Diskussionsverweigerung ist bedauerlich. Nicht minder bedauerlich ist, dass Ihr Hinweis, der Gesetzentwurf der AfD berücksichtige die Jugendkunstschulen nicht, zu der Folgerung führt,
dass man dann eben auch nichts für die Musikschulen tun wolle.
Ich finde, dass eigentlich doch umgekehrt ein Schuh daraus wird: Mit dem Musikschulgesetz wird ein erster wichtiger Schritt geleistet und die Regelungen für die Jugendkunstschulen können sogleich in einem zweiten Schritt gesetzlich vorgenommen werden.
Für mich bleibt es ungereimt, wenn Sie meinen: Da nicht alles auf einmal geregelt wird, regeln Sie lieber gar nichts. Und dabei bleibt es jetzt wohl. Die Mehrheit dieses Landtags will offenbar, dass es in Thüringen auch weiterhin keine gesetzliche Regelung für Musikschulen gibt.
Dass die Kritik der CDU an unserem Gesetzentwurf überaus scheinheilig ist, habe ich schon in der ersten Beratung erläutert. Fakt ist, als im Juni 2005 das Urteil des Verfassungsgerichts ergangen ist, war die CDU die führende Regierungspartei und sie war es dann auch noch weitere neun Jahre. Das war dann wohl genug Zeit, ein Gesetz für Musikschulen ins Werk zu setzen, wenn man es denn wollte. Stattdessen ist nichts geschehen. Und wenn Herr Kellner in seiner Rede den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben versuchte, dann spricht das natürlich auch Bände. Selbstredend liegen die kommunalen Musikschulen in kommunaler Verantwortung, auch in finanzieller Hinsicht. Aber es gibt gerade angesichts der Situation der Musikschulen auch eine Verantwortung des Landes, und zwar aus der Verfassung heraus. Bund und Länder bürden den Kommunen immer mehr Belastungen auf, ohne dass sie die Zeche, die sie bestellen, auch zahlen wollen, und die schwierige, finanzielle Lage der Kommunen, inklusive der Landkreise, wirkt sich eben unter Umständen auch negativ auf die kommunale Kulturpolitik und die Musikschulen aus.
Da kann das Land meines Erachtens doch nicht die Hände in den Schoß legen, zumindest nicht, wenn Sie sich mit uns über die Bedeutung, die der kulturellen Bildung zukommt, einig sind. Aber die CDU hat den Schuss offenbar noch nicht gehört, stattdessen übt sie sich im Schulterschluss mit Rot-RotGrün. Das fand ich nämlich durchaus auch interessant, Herr Kellner, dass Sie sich sogar in die antikapitalistische Front des Dr. Hartung von der SPD einreihten, weil nach dem AfD-Gesetzentwurf auch Musikschulen in freier Trägerschaft Landesförderung erhalten können.
Wer tatsächlich etwas für die Kultur tun will, wer etwas für die musikalische Bildung unserer Jugend tun will, wem die Musik und ihre Vermittlung am
Herzen liegt, der sollte nicht im gleichen Atemzug sagen: die aber nicht. Wenn die Qualitätsstandards stimmen, wenn entsprechende sozial ausgerichtete Gebührenordnungen – auch von freien Trägern – eingerichtet werden, warum sollte man die dann von der Förderung ausschließen?
Noch ein Wort zu den Ausführungen der Landesregierung: Die Landesregierung hat breit dargestellt, warum auch unter Rot-Rot-Grün keine gesetzliche Grundlage für die Musikschulförderung geschaffen wurde und wird. Da wurde der Plan der Landesregierung ins Feld geführt, ein Kulturgesetz machen zu wollen. Das scheint mir charakteristisch für diese Koalition zu sein: Man will ein Einheitsgesetz umsetzen, ein allumfassendes Kulturgesetz. Das entspricht durchaus auch dem zentralistischen und dirigistischen Selbstverständnis einer solchen Koalition.
Aber genau das ist das Problem. Das kulturelle Leben in Thüringen ist gerade vielgestaltig, so komplex und wenig homogen, dass doch das Projekt eines einheitlichen Gesetzes für die Kultur als solche von vornherein unangebracht ist. Es braucht maßgeschneiderte Lösungen, nicht eine Lösung für alle. Und jetzt haben wir weder das eine noch das andere. Vor allem bleibt die institutionelle Förderung der kommunalen Musikschulen im Ungewissen und das ist bedauerlich. Es ist umso bedauerlicher, als dass Geld für die Förderung der kommunalen Musikschulen vorhanden ist. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, die Verwendung der Steuereinnahmen gesetzlich zu regeln. Das ist bisher für den Bereich der Musikschulen nicht geschehen und der Gesetzentwurf der AfD schließt diese Lücke.
Wem die Musikschulen am Herzen liegen, den bitte ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetz. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Mitteldorf, erst nochmals herzlichen Dank, dass Sie sich sachlich noch einmal mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben, zumindest partiell also auf einen bestimmten Teil bezogen. Ganz ehrlich, man kann darüber diskutieren, ob dieses „nach Haushaltslage“ drinstehen sollte oder nicht, aber das ist eine Diskussion, die man wunderbar in einem Ausschuss führen kann.