Protokoll der Sitzung vom 24.06.2016

nungsfeld, dass diese einfache Aussage, dass hier mehr Personal für das Landesamt für Verfassungsschutz gefordert wird, überhaupt nicht dem gerecht wird, was der Vorsitzende vorgelesen hat.

Ich möchte an der Stelle auch noch einmal daraus zitieren. Mit klarem Bezug auf die Anschläge in Paris, mit klarstem Bezug auf die Bedrohung, die wir in Hannover vor dem Fußballspiel hatten, hat der Vorsitzende gesagt: „Das Amt für Verfassungsschutz informierte über die nach den Anschlägen eingeleiteten Maßnahmen“ usw. Er sagt dann im direkten Zusammenhang dazu: Der „eindringliche Appell, das Amt für Verfassungsschutz mit der notwendigen Sach- […] und Personalausstattung zu versehen“, um – vorher ausgeführt – auch Übersetzungstätigkeiten und Ähnliches erfüllen zu können. Wer daraus einen allgemeinen Wunsch der Parlamentarischen Kontrollkommission nach mehr Personal ableitet, liegt einfach fehl. Deshalb ist es gut, zuzuhören, wenn der Vorsitzende hier berichtet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Adams. Für die Landesregierung hat Minister Dr. Poppenhäger das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Frau Präsidentin! Wer hätte denn gedacht, dass das heute Morgen so eine muntere Debatte wird? Von daher freue ich mich natürlich über die Debatte und will nur wenige Anmerkungen machen. Die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen haben ein Recht auf innere Sicherheit.

(Beifall im Hause)

Wir haben nicht erst in dieser Legislaturperiode, sondern bereits in der letzten die rechtlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes auf neue Füße gestellt. Wir haben ein deutlich verstärktes parlamentarisches Kontrollrecht, wir haben eine aktive, gut arbeitende Parlamentarische Kontrollkommission und wir haben einen Minister und ein Ministerium, das die Absicht hat, gut mit der Parlamentarischen Kontrollkommission zusammenzuarbeiten und dies auch tut.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe aus dem Bericht des Vorsitzenden auch überhaupt nichts anderes entnommen. Ich habe aus dem Bericht des Vorsitzenden sogar zwischendurch ein kleines Lob gehört. Dafür bedanke ich mich auch im Namen der Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und des Thüringer Verfassungsschutzes.

(Abg. Adams)

(Beifall CDU)

Ich will dies im Ergebnis der Debatte noch einmal sagen, meine Position ist klar: Die parlamentarische Kontrolle ist gestärkt – das ist gut so. Thüringen braucht einen effektiven Verfassungsschutz, den wir natürlich auch effektiv an den Grundrechten ausrichten. Beides gehört zusammen, beides kann nicht getrennt werden. Wir haben diesen Weg erfolgreich begonnen und werden ihn auch erfolgreich weitergehen in dieser Koalition, die sich auf den Weg verständigt hat, den ich eben skizziert habe. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Habe ich noch Redezeit?)

Keine, Herr Fiedler.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Schade! Warum wird so ein wichtiges Thema ge- kürzt?)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und möchte noch einmal die Reihenfolge der nächsten Tagesordnungspunkte bekannt geben, weil nachgefragt worden ist. Ich eröffne gleich den Tagesordnungspunkt 19. Danach folgt der Tagesordnungspunkt 27 und entsprechend unserer Tagesordnung könnte es dann sein, dass wir in die Mittagspause gehen. Dann wird die Fragestunde aufgerufen. Dann geht es in der Tagesordnung weiter. Wir haben heute am Tag noch zwei Tagesordnungspunkte, die abgearbeitet werden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktionalund Verwaltungsreformen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2275 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Minister Prof. Dr. Benjamin Hoff.

Frau Präsidentin, der Punkt, den wir besprechen, kann auch übersetzt werden als „Für ein zukunftsfähiges Thüringen als starke Region im vereinigten Europa.“ Unter diesem Gesichtspunkt danke ich dem Parlamentspräsidenten für seine einleitenden

Worte, die er heute zum Brexit gefunden hat und sein Plädoyer für eine starke europäische Idee.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich habe vor einigen Wochen in einer Regierungserklärung zur Europastrategie des Freistaats gesprochen. Darin habe ich auf die Bedeutung starker Regionen innerhalb der EU hingewiesen, habe auf die Wechselbeziehungen zwischen Thüringen und der Europäischen Union aufmerksam gemacht und plädierte für eine Stärkung der Idee einer europäischen Sozialunion, statt der reinen Fixierung auf den europäischen Binnenmarkt. Der Brexit, davon bin ich überzeugt, ist nicht der Anfang vom Ende der EU, aber er ist ein Weckruf für die Erneuerung der europäischen Idee. Die Europäische Union, das ist die längste Phase friedlichen Zusammenlebens in Europa. Es ist die Freiheit und ist das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen der Europäischen Union. Aber die EU ist auch zu wenig direkte Demokratie, zu wenig parlamentarische Einflussnahme seitens des Europaparlaments, zu wenig Sozialunion und – Sie werden mir wahrscheinlich auch an dieser Stelle zustimmen wollen – zu viel destruktiver Egoismus und Blockade nationaler Interessen, nicht zuletzt unterstützt durch zu viel Einstimmigkeit statt Mehrheitsprinzipien. Das Drama des Brexit begann mit Thatchers „I want my money back“ und setzt sich bis heute fort. Diese nationalen Egoismen prägen das Bild einer handlungsunfähigen Brüsseler Bürokratie.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Das ist ja unglaublich!)

Aber es ist ein schiefes Bild. Die EU darf kein Kuchen sein, aus dem sich jeder seine Rosinen herauspickt. Es kommt darauf an, den Solidaritäts- und den Subsidiaritätsgedanken in die Europäische Union zurückzutragen. Das Gegenteil davon, was wir brauchen, sind Erklärungen wie die des Vertreters einer national orientierten Partei, wie Herrn Höcke, der heute schrieb: „Jetzt muss auch das deutsche Volk den Weg der Freiheit gehen dürfen. [...] Ich weiß, auch das deutsche Volk will mehrheitlich raus aus der EU-Sklaverei.“

(Beifall AfD)

Die Erklärung schließt mit dem Satz: „Die Pseudoelite in Berlin, die permanent deutsche und europäische Interessen verrät, muss komplett ausgewechselt werden.“ Ich habe an anderer Stelle schon mal darauf hingewiesen, an wen diese Begriffe sich anlehnen und habe die entsprechenden Jahreszahlen genannt, die auf einen Zeitraum zwischen 1933 und 1945 datieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Minister Dr. Poppenhäger)

Thüringen wäre nach der Bevölkerungszahl ungefähr an 22. Stelle der EU-Staaten. Wir wollen in der EU mitgestalten. Dazu müssen wir leistungsfähig sein.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sagt der Mi- nister auch die Wahrheit?)

Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform leistet dazu einen Beitrag und ich denke, dass ich auch für die Europäerinnen und Europäer in Ihrer Fraktion, Herr Emde, gesprochen habe. Nicht zuletzt hat ein Austausch mit Ihrer Kollegin, die für Europapolitik zuständig ist und die auch Sie und Thüringen im Ausschuss der Region in Brüssel vertritt, deutlich gemacht, dass sie möchte, dass ein solches Signal, wie das des Parlamentspräsidenten, der auch Ihrer Partei angehört, lieber Herr Emde, von dieser Plenarsitzung ausgehen sollte. Insofern kann ich auf Herrn Höcke nur mit den Worten von Winston Churchill antworten: „Therefore I say to you: let Europe arise!“ – Lassen Sie Europa entstehen! Genau um diese Stärkung europäischer Regionen geht es. Thüringen ist eine dieser europäischen Regionen. Wenn wir über das Gesamtthema „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ gehen, dann geht es darum, wie wir uns als Freistaat Thüringen innerhalb einer Europäischen Union aufstellen. Und wir haben gestern sehr intensiv den Gesetzentwurf und das gestern beschlossene Vorschaltgesetz zur Gebietsreform diskutiert. Ich habe bereits am Mittwoch deutlich gemacht, als wir über das Archivgesetz gesprochen haben, dass diese Tagesordnung tatsächlich wie ein roter Faden die Modernisierung, die Renovierung unseres 25 Jahre alten Freistaats betrifft. Es ist von verschiedener Seite aus gesagt worden: keine Gebietsreform ohne Verwaltungs- und Funktionalreform. Das ist richtig. Insofern hat diese Landesregierung ein Verwaltungs- und Funktionalreformgesetz auf den Weg gebracht, das die Grundsätze von Verwaltungs- und Funktionalreform festlegt und mit dem einen oder anderen Irrtum aufräumt, der mit der Funktional- und Verwaltungsreform verbunden ist.

Es wird häufig der Eindruck erweckt, als ob Verwaltungs- und Funktionalreform heißen würde, dass man einen Zeitpunkt x hat, der ist jetzt, und dann muss es Zeitpunkt y geben, der ist dann auch relativ zügig festlegbar, und in diesem Zeitraum wird eine gesamte Funktional-und-VerwaltungsreformAufgabenkritik gemacht. Ich glaube, dass diese Vorstellung stark reduziert ist und daraus viele Missverständnisse unter anderem zu der Frage, ob da jetzt möglicherweise nur 46 Stellen kommunalisiert werden oder Ähnliches, entstehen.

Wenn man sich anschaut, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe jeder modernen Verwaltung ist, müssen wir uns darüber verständigen: Was meinen wir eigentlich mit Aufgabenkritik? Über einen langen

Zeitraum ist Aufgabenkritik rein mit der Frage identifiziert worden, dass eine Aufgabe nie wegfallen kann. Ich glaube, dass es weniger um die Frage geht, nur zu diskutieren, ob eine Aufgabe wegfallen kann, sondern dass wir damit konfrontiert sind, dass wir in einem stetigen Prozess Aufgaben haben, die sich von selbst erledigen und dadurch wegfallen, dass wir aber auch neue Aufgaben haben, die auf den Freistaat zukommen, sei es durch bundespolitische Entscheidungen, sei es durch politische Entscheidungen, die im Land getroffen werden, oder auch aufgrund europäischer Regelungen, die zum Beispiel im Bereich des Verbraucherschutzes dazu beigetragen haben, dass sie im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, technische Sicherheit, Verbraucherinformationen, Verbraucherrechte eine ganze Reihe von Kontrollaufgaben nach sich gezogen haben, die auf Landesseite oder auf kommunaler Seite zu erbringen sind und wo wir uns immer wieder die Frage stellen müssen: Welche ist die beste Ebene, die dies erledigen kann?

Insofern ist Aufgabenkritik die kritische Betrachtung, wie eine Aufgabe erledigt wird, wozu die Aufgabe dient und wo sie am besten angesiedelt ist bzw. ob sie weiterhin in dieser Form erforderlich ist. Das heißt Aufgabenkritik. Und das ist, wie ich schon deutlich gemacht habe, ein Strukturprinzip öffentlicher Verwaltung und kein Prozess, den man am Punkt x beginnt und der am Punkt y abgeschlossen ist, sondern es ist ein Dauerprozess. Genau dieses Verständnis von Aufgabenkritik als eine ständige Aufgabe ist Gegenstand dieses Grundsätzegesetzes zur Funktional- und Gebietsreform.

Die Kommunalisierungsprüfung ist festgelegt als eine Prüfung, jede Aufgabe daraufhin anzuschauen, auf welcher Ebene unseres Freistaats sie am besten erledigt werden kann. Kann sie auf der gemeindlichen Ebene am besten erledigt werden? Soll sie auf der Landkreisebene erledigt werden? Oder sind Landeseinrichtungen, Ministerien bzw. nachgeordnete Einrichtungen oder auch Landesbetriebe, zum Beispiel – der Staatssekretär für Landwirtschaft sitzt hier – eine Anstalt des öffentlichen Rechts wie ThüringenForst, die bestimmte Aufgaben am ehesten erledigen können. Neue Aufgaben, die auf uns zukommen, wie das hohe Interesse, Geodaten verfügbar zu machen, sind doch Sachverhalte, wo wir uns die Frage stellen müssen: Wer kann diese Aufgabe am besten erledigen? Das Umweltministerium diskutiert über die Frage, wie Gewässerschutz bei Gewässern zweiter Ordnung realisiert werden kann. Genau diese Form von Kommunalisierungsprüfung – nicht zuletzt auch mit der Frage, ob Aufgaben, die bisher auf einer gemeindlichen Ebene wahrgenommen werden, künftig auf Landkreisebene oder vielleicht auch in einer nachgeordneten Umweltbehörde zu erledigen sind, das ist Gegenstand von Kommunalisierungsprüfung. Das heißt, es gibt hier keine Eindimensionalität,

(Minister Prof. Dr. Hoff)

nicht nur eine Richtung, sondern Politik und Aufgabenwahrnehmung sind komplex und insofern sind auch die Entscheidungen nicht nur in eine Richtung zu treffen, sondern es muss jeweils um die Frage gehen, und da auch unideologisch, wo die beste Aufgabenerfüllung unter dem Gesichtspunkt öffentlicher Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats zu realisieren ist,

(Beifall DIE LINKE)

und das stets unter dem Gesichtspunkt, der den Maßstab des Vorschaltgesetzes gegeben hat, nämlich: Unter welchen Rahmenbedingungen werden wir in den nächsten Jahren Politik in Thüringen gestalten können, wie gelingt es uns, die Modernisierung und die wirtschaftliche positive Entwicklung unseres Freistaats zu gewährleisten, und sind die Strukturen, die wir haben, dazu angemessen aufgestellt?

Insofern ist das Vorschaltgesetz genau der richtige Ort gewesen, sich zu vergegenwärtigen, dass wir eine Vielzahl von Kommunen haben, die aufgrund ihrer Größenordnung, die aufgrund ihrer Finanzkraft auch nicht die politische Leistungsfähigkeit haben, Aufgaben zu erfüllen. Der Innenminister hat im Prinzip heute den Startschuss für die Freiwilligkeitsphase auf Basis des Vorschaltgesetzes gegeben. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt wird diese Freiwilligkeitsphase dann rechtlich in Kraft treten können. Damit werden gemeindliche Strukturen geschaffen, bei denen wir auch Aufgaben, die wir den Gemeinden und die sich die Gemeinden auch selbst nicht zugetraut haben, an Gemeinden übertragen können, weil sie eine Leistungsfähigkeit haben, die Aufgaben und auch mehr Aufgabenübernahme realisieren zu können. Insofern ist das Ziel dieses Reformprozesses, das Ziel dieses Verwaltungs- und Funktionalreformgrundsätzegesetzes, dass wir auf allen Ebenen eine funktionsfähige und leistungsfähige, finanzierbare öffentliche Verwaltung bekommen, die in der Lage ist, öffentliche Daseinsvorsorge zu erledigen.

(Beifall DIE LINKE)

Unter diesem Gesichtspunkt haben wir die Bausteine „Funktionalreform“ und „Verwaltungsreform“ in diesem Gesetz skizziert. Ich habe bereits über den Sachverhalt der neuen Aufgaben gesprochen. Unter diesem Gesichtspunkt wird natürlich auch das Themenfeld des E-Government aufgerufen. Ich habe am Mittwoch im Zusammenhang mit dem Archivgesetz deutlich gemacht, dass das Archivgesetz nicht mehr unter der Vorstellung diskutiert werden kann, dass da Menschen sind, die sozusagen die personifizierten Ärmelschoner sind und die durch dunkle Gänge laufen und versuchen, eine Akte von A nach B zu transportieren, sondern das sind Menschen, die im Informationszeitalter angekommen sind, wahrscheinlich deutlich stärker als ein relevanter Teil von uns, die in der Lage sind,

unser kulturell-historisches Erinnerungsvermögen, das wir in Museen, in Archiven etc. haben, in einer Form zu digitalisieren, damit wir uns auch in der Zukunft daran erinnern können, woher wir kommen, welche Aufgaben wir zu erledigen haben. Diese Strukturen von E-Government durchdringen immer stärker auch unseren politischen, unseren gesellschaftlichen Alltag. Es ist gestern hier über das Transparenzgesetz diskutiert worden. Das ist letztlich ein Instrument gelebten E-Governments unter dem Gesichtspunkt von Informationsfreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger, insofern auch wieder Informationsfreiheit als gelebter Ausdruck von Verbraucher- und Konsumentenschutz. Genau dieser Grundgedanke des E-Governments muss sich auch in der Landesverwaltung, in der kommunalen Verwaltung niederschlagen. Auch dazu dient dieses Verwaltungs- und Funktionalreformgrundsätzegesetz.

Die nächsten Schritte, aufbauend auf diesem Gesetz, werden ein Funktionalreformgesetz und das Landesorganisationsgesetz sein. Ich freue mich auf die Diskussion über dieses Gesetz und über die gemeinsame Arbeit, von der ich hoffe, sie mit Ihnen gemeinsam im Rahmen der Modernisierung des Freistaats in dem von mir skizzierten Sinne gestalten zu können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Fiedler, Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich will noch einmal kurz auf einige Punkte eingehen, denn alles hängt mit allem zusammen. Das haben wir gestern hier ausgiebig besprochen und deswegen will ich es verhältnismäßig kurzhalten. Es ist zwar löblich, dass Rot-Rot-Grün nach der zahlreichen Kritik nunmehr endlich erkannt hat, dass eine Gebietsreform ohne Funktional- und Verwaltungsreform nicht funktioniert.