Unsere Position ist klar: Rechts, Links und religiöser Fanatismus müssen beobachtet werden. Im Übrigen bestätigt uns in unserer verfassungsrechtlichen Kritik auch das aktuelle Gutachten des Deutschen Bundestags mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Grenzen der finanziellen Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus“.
Neben wissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Problemen sehen wir weiterhin – im Gegensatz zur AfD – vor allem die Art und Weise der Vergabe bzw. der Bewilligung des Projektantrags der Amadeu Antonio Stiftung äußerst kritisch.
Punkt 1: Es gab keine öffentliche Ausschreibung, obwohl angesichts des Betrags von 207.000 Euro fast sogar die Hürde einer europaweiten Ausschreibung erreicht worden wäre. Dies ist umso erstaunlicher, als im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit durchaus viele Leistungen auch öffentlich ausgeschrieben werden. Wie die Antwort auf die Frage meines Kollegen Andreas Bühl kürzlich zeigte, sind eben Leistungen für die wissenschaftliche Begleitung des Landesprogramms oder für die Evaluation des Fortbildungsprogramms ausgeschrieben worden. Im Fall des Dokumentationsamts ist dies nicht geschehen. Das zeigt das Niveau, auf dem die Landesregierung hier arbeitet.
Wir widersprechen ausdrücklich der Behauptung der Landesregierung, dass es sich bei dem Dokumentationsamt um ein Projekt handelt. Eindeutig handelt es sich hier um eine Dienstleistung, die Linke, SPD und Grüne formuliert und beschlossen haben. Der Landeshaushalt zeigt selbst, dass es sich bei diesem Dokumentationsamt eben nicht um ein klassisches Projekt handelt. Im Landeshaushalt finden Sie in den Erläuterungen eine Auflistung, wo zum Beispiel Projekte finanziert werden – Projekte, bei denen sich Träger selbst eine Zielstellung überlegen, und nicht so wie hier bei der Dokumentationsstelle, wo die Landesregierung im Koalitionsvertrag und im Haushalt festlegt, was sie im Grunde
Punkt 2: Wenn eine öffentliche Ausschreibung nicht erforderlich war, da es sich – wie die Landesregierung in zahlreichen Äußerungen behauptet – um die Bewilligung eines Projektantrags im Rahmen des Landesprogramms handelt, hätte die Landesregierung zumindest die Pflicht gehabt, auf der Homepage des Landesprogramms oder auf der Seite des Ministeriums über die mögliche Antragstellung zu informieren, denn in der Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ ist die Einrichtung dieser Stelle mit keinem Wort erwähnt. Dass Sie möglichen Bewerbern bewusst keine Chance einräumen wollten, sieht man an der deutlichen Kritik anderer Initiativen im Nachgang des Bekanntwerdens der Vergabe. Mindestens drei weitere Interessenten haben sich inzwischen gemeldet, die Interesse an dem Dokumentationsamt gehabt hätten.
Es sieht also ganz danach aus, als wollte die Landesregierung das Bewerberfeld bewusst klein halten und möglichst keine andere Initiative auf die Möglichkeit der Antragstellung aufmerksam machen, da offensichtlich bereits im Vorfeld feststand, welche Initiative die geforderte Dienstleistung umsetzen soll.
Schaut man sich die Förderrichtlinie des Landesprogramms genauer an, ergibt sich noch ein drittes massives Problem bei der Vergabe. In Nummer 3 der Förderrichtlinie ist geregelt, welche Institutionen Zuwendungsempfänger von Fördermitteln sein können. Dort sind neben eingetragenen Vereinen und Verbänden, staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften, kommunalen Gebietskörperschaften – einschließlich ihrer Eigenbetriebe – zwar gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts genannt – also auch Stiftungen ausdrücklich benannt –, jedoch lediglich solche Stiftungen, an denen der Freistaat Thüringen oder eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist. Laut Professor Ruffert vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin trifft nichts davon auf die Amadeu Antonio Stiftung zu. Insofern hätte die Stiftung auch nach der Förderrichtlinie des Förderprogramms niemals den Zuschlag erhalten dürfen.
Sich im Nachgang der Vergabe hinter einem unverbindlichen Votum des Beirats des Landesprogramms zu verstecken, ist feige. Der Beirat wird mehr und mehr für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert. Dass sich der Beirat wohl in Auflösung befindet, zeigt die Tatsache, dass bei der vermeintlichen Sitzung viele maßgebliche gesellschaftliche Akteure nicht anwesend waren. Selbst bei jenen, die verblieben sind, gab es kein einhelliges Votum für dieses parteipolitische Handeln der Linken.
Das alles macht deutlich, dass – egal wie man es dreht und wendet – die Vergabe der Leistungen und auch die Bewilligung des Projektantrags nicht rechtens waren. Von Anfang an war klar, dass die Landesregierung offensichtlich diesen Träger mit der Aufgabe betrauen wollte, und von Anfang an war klar, dass die Landesregierung die Fördergelder dieser Stiftung zuschustern wollte. Wir können gut verstehen, dass diese Vetternwirtschaft der Regierung Ramelow nun auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt.
Meine Damen und Herren, Linke, SPD und Grüne schaffen aus ideologischen Gründen Doppelstrukturen in Thüringen. Sie agieren vergaberechtlich und verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Thüringer CDU bleibt dabei: Gerade bei einem Dokumentationsamt für Demokratie hätte sich eine größtmögliche demokratische Transparenz gehört. Wir fordern Sie auf, schnellstmöglich Ihren politischen Alleingang in dieser Frage zu beenden – wenn rechtlich möglich, besser heute als morgen.
Danke schön, Herr Abgeordneter Tischner. Als Nächster erhält Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In meinem Redebeitrag will ich mich im Wesentlichen zu drei Komplexen äußern: erstens zur Einrichtung der wissenschaftlichen Dokumentationsund Forschungsstelle gegen Menschenfeindlichkeit, zweitens gegen die angeblich einseitige Ausrichtung des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und eben dieser Dokumentations- und Forschungsstelle und drittens selbstverständlich auch über die Frage der Geeignetheit der aus unserer Sicht – ich werde das auch begründend darstellen – etablierten Amadeu Antonio Stiftung. In diesen drei Komplexen werde ich auf den Antrag der CDU-Fraktion im Einzelnen eingehen.
Ausgangspunkt – das hört man schon an den ersten Reaktionen – sind aber nicht diese sachlichen Fragestellungen, denen wir bei der Beratung zum Landesprogramm und der Dokumentationsstelle nachgehen sollen, sondern Ausgangspunkt ist die politische Motivation der AfD, die in Kenntnis der Antragsbegründung, die auch heute hier mündlich vorgetragen worden ist, und auch in Kenntnis der Äußerung des Fraktionsvorsitzenden gegenüber den Medien am Montag wenig mit Sachlichkeit zu tun hat.
Der Vergleich einer wissenschaftlichen Einrichtung, meine Damen und Herren, mit der von Goebbels eingerichteten Reichskulturkammer, die der Gleichschaltung und Arisierung von Kulturschaffenden diente, ist ungeheuerlich, aber ist keine ungeheuerliche Entgleisung.
Es ist der Versuch, sich durch kalkulierte Provokation zum Opfer zu stilisieren. Es ist insofern auch deshalb unerträglich, weil dieser Vergleich nicht nur eine – was ihre demokratische und weltoffene Ausrichtung anbetrifft – vollkommen unstrittige Stiftung trifft, sondern weil sie von jemandem geäußert wird, der sich selbst der Sprachmittel Goebbels bedient
und sich in der Tradition der den Nationalsozialismus befördernden konservativen Revolution sieht und immer wieder stellt.
Die AfD sieht sich als Opfer eines linken Meinungsterrors – einer „Stasi 2.0“ –, der Beschränkung ihrer Freiheitsrechte und Meinungsfreiheit, weil – ja warum eigentlich?
Nicht weil ihre Aussage und Meinungen, die ihrer Anhänger etwa verboten oder strafrechtlich verfolgt würden, sondern weil sie Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden. Christian Bommarius schreibt dazu in der „Frankfurter Rundschau“: „Seit Hassbotschaften, Schmähungen, Diffamierungen, Rufmorde und Morddrohungen das Internet und soziale Netzwerke wie Facebook überschwemmen, seit rassistische Pöbeleien gegen Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer, gegen Politiker, Lehrer, Pfarrer, Journalisten […], die Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer vor den Pöbeleien in Schutz nehmen, inzwischen fast zum guten Ton gehören, seit also immer mehr Rassisten, AfD- und PegidaAnhänger, Rechtsradikale und Rechtsextremisten das Netz in eine Fäkaliengrube verwandeln, ist die Meinungsfreiheit in Gefahr wie nie zuvor – bedroht allerdings nur von allen, die dem Hass öffentlich entgegentreten.“ Die Höckes rufen „Zensur!“, wenn Hass und Rufmord öffentlich zurückgewiesen werden.
Meine Damen und Herren, die Meinungsfreiheit ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonders geschützt.
Das heißt, dass auch missliebige Meinungen, auch die, die man absolut nicht teilt, rundweg ablehnt, aus rechtlicher Perspektive hinzunehmen sind. Es sei denn, sie verstoßen selbst gegen das Recht. Eine Gesellschaft muss aber nicht jede von Hass und Hetze getragene Auffassung widerspruchslos stehen lassen,
sondern kann dieser etwas entgegensetzen. In der Empfehlung der Amadeu Antonio Stiftung „Umgang mit Hate Speech und Kommentaren im Internet“, für die im Übrigen sowohl der Bundesjustizminister als auch der Bundesinnenminister aus gutem Grund öffentlich werben, geht es nicht darum, Meinungsäußerungen zu unterdrücken, sondern der Welle von Hass, Hetze, Niedertracht und Einschüchterung eine Haltung und Meinung entgegenzusetzen. Und die Begründung dafür liefert Heiko Maas in seinem Vorwort, wenn er schreibt: „Angriffe auf die Würde eines Menschen beginnen im Kopf, beginnen mit Worten. Wer in seinen Reden oder Tweets, in Kommentaren oder Blogs andere Menschen attackiert, wer ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abwertet, etwa wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Identität, der greift ihre Würde und damit auch den Grundkonsens unserer Gesellschaft an.
Meine Damen und Herren, zur Dokumentationsund Forschungsstelle – und ich will mich nicht zu rechtlichen Abläufen, Förderrichtlinien, Antragsund Bewilligungsverfahren, Beteiligungen des Programmbeirats usw. bei der Einrichtung der Dokumentations- und Forschungsstelle hier umfangreich äußern. Ich gehe davon aus, dass Ministerin Dr. Klaubert hier ebenfalls so ausführlich Auskunft erteilen wird, wie sie das bereits am 30. Juni 2016 im zuständigen Ausschuss getan hat. Und, Herr Tischner, da will ich Ihnen aber auch deutlich sagen: Man kann sich natürlich hier vorne hinstellen und beklagen, dass die Antworten unzureichend waren. Nur sollte man nicht verwechseln, dass man nicht nur erst dann zufrieden sein sollte, wenn die Antworten der eigenen Auffassung entsprechen und Ihnen die Ministerin recht gibt.
Wenn Sie unterschiedlicher Auffassung sind, heißt das aber nicht, dass die Ministerin auf Ihre Fragen nicht geantwortet hat. Wenn Ihnen die Ministerin in dieser Ausschusssitzung, an der wir beide teilge
nommen haben, damals sehr ausführlich dargelegt hat, warum es sich ausgerechnet nicht um eine Vergabe handelt, dann ist es doch schon etwas unlauter, sich hier vorne hinzustellen, einfach das Gegenteil zu behaupten und in diesem Zusammenhang überhaupt nicht zu argumentieren. Ich will Ihnen auch deutlich sagen: Hier ist auch nichts im Geheimen geschehen. Denn selbst mit dem Einzelplan 04 hat dieses Haus bei der Beratung zum Landeshaushalt 2016/2017 diese Dokumentations- und Forschungsstelle schon zum Beratungsgegenstand gehabt. Der finanzielle Umfang war bekannt. Und ich glaube mich zu erinnern, dass Ihre Kritik damals in der Haushaltsberatung, wo die haushalterische Ermächtigung für die Landesregierung durch diesen Landtag gegeben ist, in dieser Schärfe, wie Sie sie heute vortragen, nicht vorgetragen worden ist.
Das ist natürlich auch ein Stück weit Ihr Recht als Opposition, aber ich glaube, Sie fragen zu können, ob Sie sich politisch einen Gefallen tun, wenn Sie mit dieser Art und Weise hier die Argumentation der AfD sekundieren.
Über ein Argument zeige ich mich aber wirklich besonders amüsiert: wenn Sie glauben, dass eine Dokumentationsstelle für 250.000 Euro im Jahr das Landesamt für Verfassungsschutz ersetzen könnte, wenn Sie das glauben. Das Landesamt für Verfassungsschutz verfügt über 90 Mitarbeiter, verfügt über einen Etat von fast 7 Millionen Euro, verfügt über nachrichtendienstliche Befugnisse. Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie sehen die Gefahr, dass eine Dokumentationsstelle mit vier Mitarbeitern und 250.000 Euro diesen Verfassungsschutz ersetzen könnte, dann setzen wir die Diskussion gerne fort, aber an anderer Stelle, nicht beim Landesprogramm,
sondern beim nächsten Einzelplan oder bei einer Debatte über die Sicherheitsarchitektur in diesem Land. Wenn Sie sich hier hinstellen, Herr Tischner, und sagen, Koalitionsabgeordnete entdecken jetzt die Begründung für diese Dokumentationsstelle im Untersuchungsausschuss, dann will ich Ihnen aber auch eines deutlich mit auf den Weg geben, die Abgeordneten Kellner, Meißner und auch Walsmann können mich da gerne unterstützend ergänzen. Denn eine Aufgabe des Untersuchungsausschusses 5/1 war es nicht nur aufzuklären, welche Verantwortung möglicherweise Behörden in Thüringen, aber auch darüber hinaus bei der Entstehung des NSU zu tragen haben, welches Fehlverhalten hat es dort gegeben und möglicherweise auch welches Versagen der Sicherheitsbehörden. Es war auch die Frage aufzuklären, in welchem politischen Klima in den 90er-Jahren der NSU entstehen konnte,
worauf sich dann im Prinzip weitere Taten mit diesen abscheulichen Verbrechen entwickeln konnten und sich dann abzeichneten, über die wir seit 5 Jahren sehr intensiv auch auf der politischen Ebene reden müssen.
Eine Aufgabe für den Untersuchungsausschuss – und das haben wir fraktionsübergreifend hier im Landtag beschlossen – war es, sich auch darüber Gedanken zu machen, was denn an politischen Voraussetzungen notwendig ist, dass sich eine ähnliche Entwicklung wie in den 90er-Jahren mit der gesamten Folge, die ich eben versucht habe darzustellen, nicht wiederholt.
Im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses findet sich dann in der ersten gemeinsamen Empfehlung – also auch in der Empfehlung, die Ihre Fraktionskollegen Kellner, Meißner und Walsmann mitgetragen haben – die Grundlage für die heute diskutierte Dokumentations- und Forschungsstelle gegen Menschenfeindlichkeit, denn dort heißt es in Punkt C.1., dem ersten Punkt der „Gemeinsame[n] Empfehlungen des Untersuchungsausschusses“: „Rassismus muss als drängendes Problem endlich ernst genommen und gesellschaftsübergreifend thematisiert werden. […] Der Erkenntnis über in der Mitte der Gesellschaft verankertes rassistisches Gedankengut sollte ebenso wie dem z. T. bestehenden institutionell verankerten Rassismus begegnet werden. Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Forschung in den Themenfeldern Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus ist dabei elementarer Bestandteil, um wirksam agieren zu können.“
Warum kam der Untersuchungsausschuss genau zu dieser Überzeugung, das dem Landtag und der Öffentlichkeit als Empfehlung mitzugeben? Weil er auch in der Anhörung der Sachverständigen Kahane und Quent festgestellt hat, dass die Gefahrenanalyse in den 90er-Jahren auf politischer wie auch auf strafrechtlicher Ebene nicht die tatsächliche Situation wiedergegeben hat und das im Prinzip vielfach gerühmte Frühwarnsystem seitens der Sicherheitsbehörden überhaupt nicht funktioniert hat und auch die Zivilgesellschaft durch die Politik nicht in die Lage versetzt worden ist, den gefährlichen Entwicklungen im rechtsextremen Bereich wirksam zu begegnen.
Das war die Ursache dafür, dass wir uns im Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend darüber Kenntnisse verschafft haben, was eigentlich gesellschaftlich notwendig ist. Wir kamen zu der Überzeugung, dass das Landesamt für Verfassungsschutz – durchaus mit unterschiedlichen Positionen zur Institution selbst – jedenfalls nicht in der Lage ist, wesentliche gesellschaftliche Funktionen eines Frühwarnsystems der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung zu übernehmen, weil es aufgrund seiner Organisationsstruktur, seiner rechtlichen Be
fugnisse eben etwas anderes ist, als ein gesellschaftspolitischer Akteur, nämlich Teil einer Sicherheitsarchitektur mit Instrumenten, die dem staatlichen Gewaltmonopol entsprechen.
Das war Ausgangspunkt der Überlegungen. Ich halte es für unredlich von Ihnen, Herr Tischner, auch die Bemühungen Ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss derart zu diskreditieren.