Protokoll der Sitzung vom 11.08.2016

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Klaubert, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gestatte mir für die Landesregierung zu diesen beiden Anträgen noch einige Anmerkungen, möchte aber mit Folgendem beginnen: Das, was an Beleidigungen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure hier durch den Mund von AfD-Abgeordneten ausgesprochen worden ist, weise ich ausdrücklich zurück.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte all denjenigen, die tagtäglich für Weltoffenheit, Toleranz und Demokratie stehen, meinen allerherzlichsten Dank sagen. Die Zeiten werden kritischer.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besonders hat mich bewegt, was zum Thema „MOBIT“ gesagt wurde. Viele, viele Jahre stand Herr Nossen als Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde entweder als Vorsitzender oder als Stellvertreter des Vorsitzenden an der Seite von MOBIT, hat sich engagiert, hat im hohen Alter noch gekämpft. In dieser Art und Weise durch Abgeordnete des Thüringer Landtags eine ganze Institution zu diffamieren, halte ich für unglaublich!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bitte nehmen Sie stellvertretend die Entschuldigung an und haben Sie Dank für Ihre Arbeit!

Ich möchte mich an die Fakten halten. Wir haben zwei Anträge vorliegen. Und offenbar gibt es nach wie vor trotz Pressekonferenz und Behandlung im Ausschuss Unklarheiten darüber, wie Projekte im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert werden.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Unklarhei- ten haben nur Sie, kein anderer, Frau Klau- bert!)

Die Mittel werden in Anwendung des Zuwendungsrechts auf der Grundlage von Förderrichtlinien ver

(Abg. Brandner)

geben. Wir haben eine Förderrichtlinie dazu, darauf ist mehrfach eingegangen worden. Eine Ausschreibung ist bei einer Zuwendung nicht vorgesehen. Es können Projektanträge eingereicht werden und über die eingereichten Projekte wird dann im Programmbeirat entschieden. Alle wichtigen Informationen zur Förderrichtlinie finden potenzielle Antragsteller auf der Homepage des Landesprogramms, auch die Angaben zur Mittelvergabe sind dort nachzulesen. Das Landesprogramm arbeitet seit seinem Bestehen transparent. Alles andere hätten wir uns überhaupt nicht leisten wollen und können.

(Beifall DIE LINKE)

So ist das auch im Falle der Dokumentationsstelle gelaufen. Im April des Jahres 2016 hat die Amadeu Antonio Stiftung einen Projektantrag eingereicht. Dieser Antrag beinhaltete eine Konzeption für eine Dokumentationsstelle, die natürlich – das ist mehrfach gesagt worden – durch die Koalitionspartner von Rot-Rot-Grün auch im Koalitionsvertrag verankert worden ist. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal daran – es ist übrigens auch im Sonderausschuss benannt worden –: Es gab Gründe dafür, dass man ein solches Programm für Weltoffenheit, für Demokratie, für Toleranz eingerichtet hat. Es waren die gemeinsamen Überlegungen – ich werde dann noch einmal kurz darauf eingehen –, die aus den Schlussfolgerungen des Umgangs mit dem Nationalsozialistischen Untergrund entstanden sind. Da waren sich die Demokraten in diesem Haus einig. Ich danke insbesondere Frau Marx, die immer wieder aus dem Untersuchungsausschuss dieses Thema in die Öffentlichkeit bringt.

Die Einrichtung einer Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie haben wir dann im Koalitionsvertrag verankert und die Mittel dazu für den Doppelhaushalt 2016/2017 vorgesehen. Bis zur Antragsfrist der Förderrichtlinie, die auf der Homepage bekannt gegeben ist, lag kein weiterer Antrag für eine Dokumentationsstelle vor. Am 16. Juni des Jahres 2016 trat der Programmbeirat des Landes zusammen. Dem Programmbeirat übrigens zu unterstellen, er bestünde aus „ausschließlich im rot-rot-grünen Lager stehenden Einrichtungen“ ist eine grobe Unterstellung, um nicht zu sagen Unfug. Neben dem interministeriellen Arbeitskreis besteht er aus jeweils einem Vertreter der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, der Jüdischen Landesgemeinde, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, des Verbands der Wirtschaft Thüringen, des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen, des Thüringischen Landkreistags sowie je einem Vertreter der Bürgerbündnisse aus den vier Thüringer Planungsregionen. Madeleine Henfling hat das bereits in ihrem Beitrag benannt, ich sage es aber noch einmal ausdrücklich: Dieser Programmbeirat ist mit dem Programm eingerichtet worden und es hat keinerlei parteipolitische oder einseitige Ausrichtungen dabei gegeben. Man kann

über alles reden, da gebe ich Madeleine Henfling recht, zum Beispiel, ob man noch jemanden in diesen Programmbeirat hinzunimmt. Aber es ist ein Programmbeirat. Und übrigens hat auch nicht jedes Bundesland, welches ein ähnliches Programm hat, einen Beirat. Da wird zum Teil durch die Minister selbst entschieden.

In Thüringen ist es so und es ist auch in der Vergangenheit gute Sitte in Thüringen gewesen, dass der Programmbeirat, nachdem er dann getagt hat, also zusammengetreten ist und eine Entscheidung gefällt hat, dem zuständigen Minister oder der Ministerin vorlegt, welche Projekte gefördert werden sollen. Das ist in diesem Fall auch passiert. Und ich hatte und habe auch keinerlei Anlass, dem Votum des Programmbeirats nicht zu folgen. Ich finde, er hat an verschiedenen Stellen eine gute Entscheidung getroffen und ich sage auch: Die Entscheidung des Programmbeirats war ohne Gegenstimme, auch wenn man das wider aller Wahrheit öffentlich behaupten mag. Es ist falsch, dass es dort Gegenstimmen gab. Ich glaube, wenn es wirklich Gegenwind gegen eine solche Entscheidung gegeben hätte, dann hätte man durchaus auch den Mut der Akteure verspürt, diese Entscheidung deutlich zu machen.

Mit dem 1. August 2016 hat nun das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft – Thüringer Dokumentationsund Forschungsstelle gegen Menschenfeindlichkeit – die Arbeit aufgenommen. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Aufgabenschwerpunkt des Instituts ist die Dokumentation und Erforschung von Aktivitäten in Thüringen, die sich gegen die Grundsätze der Verfassung richten. Dazu gehören – Sie benennen es im Antrag ganz richtig – neonazistische, rassistische, antisemitische, homophobe und antiziganistische Einstellungen. Das sind ziemlich viele Aspekte, durch Kommata voneinander geteilt. Wenn man es dann nachlesen kann, merkt man: Unterschiedliche Aspekte zeigen auch die Vielseitigkeit des gesamten Dokumentationsund Forschungsprojekts. Demzufolge frage ich: Woher kommt die Behauptung, dass das einseitig wäre? Möchte man hier ganz bewusst – und ich unterstelle es insbesondere der AfD – das Programm kaputt machen und die zivilgesellschaftlichen Akteure – schon wenn man den Begriff der Zivilgesellschaft kritisiert – in der Öffentlichkeit diffamieren und durch Wiederholung von Lügen und durch Wiederholung von Diffamierungsstrategien in eine Gesellschaft eingreifen, die letzten Endes das, was Steffen Dittes in seiner Rede sagte, als Grundprinzip „Die Wahrung der Würde des Menschen“ hat und infrage stellen.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe AfD)

(Ministerin Dr. Klaubert)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben wir mitgekriegt, was er für ein Verständnis von Menschenwürde hat!)

Ich sehe in einer solchen gedanklichen Strategie eine große Gefahr und ja, Herr Brandner, das kann ich nicht verstehen und will es auch nicht verstehen!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte nicht noch einmal in aller Ausführlichkeit darauf eingehen, was wir bereits im Sonderausschuss benannt haben und was auch durch meine Vorrednerinnen und Vorredner benannt worden ist. Zusammengefasst gehen wir davon aus, dass es gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gibt. Nun kann man, Herr Dr. Voigt, eine lange Debatte dazu führen, was das ist und wie wir die Herkünfte auch im wissenschaftlichen Bereich benennen können. Das kann man tun. Wir haben es aber damit zu tun und das haben wir auch ausdrücklich so begrüßt, dass wir, wenn man von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit redet, den Begriff oder das Verständnis dahinter sehen, dass man, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Lebensweise oder ihrer sonstigen Gruppenzugehörigkeit als minderwertig wahrgenommen werden, dagegen etwas tun muss. Das ist ein ziemlich verständliches Verfahren und ich denke, dass das in einer wissenschaftlichen Dokumentations- und Forschungsstelle durchaus gut angesiedelt ist.

Was ich überhaupt nicht verstehe, Herr Bühl, ist, dass Sie sagen: Wie soll dort das Datensammeln veröffentlicht werden? Ich gehe erstens davon aus, dass Sie wissen, dass wissenschaftliche Daten immer veröffentlicht werden. Das habe ich Ihnen auch des Öfteren schon gesagt und ich hoffe dabei, dass Sie nicht von Ihren Erfahrungen aus Ihrem früheren Beruf auf eine solche Stelle schließen!

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ge- hört sich ja nun nicht für eine Ministerin! Peinlich!)

Übrigens möchte ich mir durchaus ein Wort zu der Frage gestatten, die des Öfteren im Raum stand, der Frage nach dem Umgang mit der Ideologie des Islamismus. Hier verweise ich auf den Sozialwissenschaftler Matthias Quent, der seit 1. August Direktor des Instituts ist – das ist hier schon in ausreichendem Maße erörtert worden – und der schon vor längerer Zeit deutlich gemacht hat – auch das ist zitiert worden, ich wiederhole es gern –, dass es um Strategien zur Reduzierung von Ungleichwertigkeit geht. Dort muss man Strategien auf der Grundlage von Beobachtungen des gesamten gesellschaftlichen Spektrums entwickeln, nicht im Verborgenen, sondern in der tatsächlichen wissenschaftlichen Dokumentation. Also kann doch keinesfalls die Frage danach gestellt werden, ob das Institut

einseitig arbeitet. Ich glaube, ich habe einige Belege für das Gegenteil des Ganzen gebracht.

Das Institut arbeitet übrigens auch sehr eng mit Kooperationspartnern wie dem Landeskriminalamt und dem Thüringer Innenministerium zusammen. Wir haben im Ausschuss auch darüber gesprochen, dass die Datenschutzbestimmungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft schon dadurch akzeptiert werden, dass die Amadeu Antonio Stiftung an großen bundespolitischen Forschungsprojekten beteiligt ist. Auch im Ausschuss waren übrigens die Vertreter des Thüringer Datenschutzbeauftragten anwesend und dort ist noch einmal gesagt worden – ich wiederhole es gern noch einmal öffentlich –, dass es auch eine Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten gibt, um hier keine Möglichkeiten der Gefährdung des Datenschutzes zuzulassen.

Die Amadeu Antonio Stiftung zeichnet sich durch eine umfassende Erfahrung über viele Jahre aus. Immerhin hat sie seit ihrer Gründung bundesweit etwa 1.000 Projekte mit 300 Kooperationspartnern und über ein breites Netzwerk realisiert. Zu den Kooperationspartnern gehören die Bundeszentrale für politische Bildung, die Theodor Heuss Stiftung, der „Stern“, „Die Zeit“, und ein Löwenanteil fällt auf die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und die Förderung durch die Bundesregierung. Demzufolge frage ich: Woher kommt das Misstrauen? Der Amadeu Antonio Stiftung geht es um die Stärkung der Zivilgesellschaft. Der kritische Blick auf Missstände geht da in alle Richtungen. Ein Augenmerk liegt auch auf der Bekämpfung des Antisemitismus, und ich habe es schon gesagt: Auch die Aufklärung über verschiedene Fragen des Umgangs mit Gefährdungen von Demokratie und Weltoffenheit sind im Programm verankert.

Ich möchte auch exemplarisch auf zwei Dinge hinweisen: Ende 2015 wurde im Rahmen des Landesprogramms – also unter der Arbeitszeit von RotRot-Grün – eine „Beratungsstelle Islam“ eingerichtet, die neben Angeboten zur Prävention von Muslimfeindlichkeit auch – und ich halte das für ganz wichtig – ein Erstangebot für Eltern und Angehörige von Jugendlichen vermittelt, wo sich Eltern und Jugendliche, die vermuten, dass sich ihre Kinder, ihre Jugendlichen dem gewaltorientierten Islamismus zuwenden könnten, beraten lassen können. Dort braucht es Beratung, dort braucht es Unterstützung. Bis jetzt wurden in diesem Jahr bereits 20 Fortbildungsangebote in den Themenkomplexen Islamophobie, Islam und Radikalisierung durchgeführt. So weit zu der Frage dazu, was wir an sich überhaupt nicht in den Blick nehmen.

Auf die Frage, wer denn diese Möglichkeiten des Programms in Anspruch nimmt, möchte ich ausdrücklich auf eine Veranstaltung zum Thema „Extremismus vorbeugen“ verweisen. Da wurden Refe

(Ministerin Dr. Klaubert)

renten des Thüringer Verfassungsschutzes eingeladen und die Konrad-Adenauer-Stiftung, und Veranstalter und Antragsteller war damals der Kreisverband der Jungen Union Gotha. Man sieht also, auch diese Möglichkeit besteht. Das Programm ist überparteilich angelegt und das muss auch so sein.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte noch einmal daran erinnern: Alle in der vergangenen Legislaturperiode im Landtag vertretenen Parteien haben das Landesprogramm gemeinsam auf den Weg gebracht. Im Leitbild des Landesprogramms heißt es: „Die Thüringer Landesregierung, die im Thüringer Landtag vertretenen Parteien und alle an der Erarbeitung des Programms Beteiligten stehen für ein tolerantes, weltoffenes und demokratisches Thüringen. Vor diesem Hintergrund wenden sie sich gegen jede Form von Extremismus und gegen Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.“ Weiter heißt es: „Dies vor allem auch deshalb, weil damit verbundene Einstellungen sich nicht mehr nur am Rand der Gesellschaft abbilden.“ – Ich kann mich an zahlreiche Namen von Abgeordneten erinnern, die heute noch hier im Landtag sitzen, die sich engagiert für ein solches Programm eingesetzt haben. Ich denke aus meiner Vorgängerzeit auch an die Präsidentin Frau Diezel; Frau Lieberknecht schaut mich jetzt gerade so an, wo wir immer diesen Grundkonsens der Demokraten miteinander herstellen konnten. Wenn man sich die Zeit heute betrachtet und wenn man die Übergriffe auf Flüchtlingsheime, übrigens auch auf Abgeordnetenbüros, auf Einrichtungen der Zivilgesellschaft anschaut und sieht, dass sich diese etwa verfünffacht haben, dann frage ich uns alle: Was können wir dringender denn je heute gemeinsam als Demokraten tun?

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Unserem Antrag zustimmen!)

„Der Schutz von Demokratie und Freiheit beginnt mit dem Schulterschluss der Demokraten.“ So formuliert es die gemeinsame Erklärung aller Landtagsfraktionen im September 2009, wortgleich steht dieser Satz noch einmal im Leitbild des Landesprogramms, welches 2009 auf Basis der zitierten Erklärung im Konsens aller Landtagsfraktionen entstanden ist. 2016 sind die Gefährdungen unserer demokratischen Kultur durch Rechtsradikale, durch Intoleranz, durch Menschenfeindlichkeit und übrigens auch durch die Wirkungen von hate speech größer geworden. Heute ist es sogar noch wichtiger denn je, dass wir zusammenstehen, dass wir geschlossen diese gemeinsamen demokratischen Grundwerte leben und vertreten. Wir wissen, dass die Angriffe auf uns größer geworden sind, die Gefährdungen höher und die Gesellschaft fragiler. In diesem Sinne ist es heute manchmal nicht nur unbequem, sondern manchmal sogar gefährlich, wenn man gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit eintritt.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Amen!)

Die Opferberatung ezra, eines von vielen wichtigen Projekten des Landesprogramms, zählte in der ersten Jahreshälfte 2016 eine Verdopplung rechter Übergriffe in Thüringen im Vergleich zum Vorjahr. Ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen aus den Ministerien und liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Zivilgesellschaft: Wir müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen, damit sich diese fragile Situation, diese Gefährdung von Demokratie nicht vertieft. Wir haben die Verantwortung und dazu braucht es den Schulterschluss der Demokraten, weil die Würde des Menschen unantastbar ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen des Hauses? Das kann ich nicht erkennen.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Gibt es noch Redezeit?)

Sie haben keine Redezeit mehr.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Bitte.

Sie ahnen es schon, Frau Präsidentin: Ich beantrage für beide Tagesordnungspunkte die namentliche Abstimmung.

Ich wollte vorher sagen, dass keine Ausschussüberweisung beantragt ist und wir deswegen direkt zur Abstimmung kommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2440 in namentlicher Abstimmung. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich bitte, noch meine Stimmkarte einzusammeln. Danke.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.