Protokoll der Sitzung vom 17.08.2016

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Kräuter zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Kürze wollen wir draußen unseren Empfang machen, aber ich muss Ihnen sagen, das muss noch ein bisschen dauern. Ich habe hier noch einige Anmerkungen zu machen. Sehr geehrter Herr Adams, aus dem Vorgang zu lernen, ist aus meiner Sicht zu einfach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne, lieber Kai Christ von der Gewerkschaft der Polizei, lieber Jürgen Hoffmann von der Deutschen Polizeigewerkschaft e. V., liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und Kollegen der Thüringer Landespolizei! Die Thüringer Landespolizei ist in diesen Tagen unter den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine sehr erfolgreich handelnde Organisation. Das ist in erster Linie dem hohen Engagement der einzelnen Polizeibeamten zu danken, die Tag für Tag ihr Bestes geben, um ein maximales Ergebnis sicherzustellen. Neben diesen engagiert arbeitenden Polizeibeamten gibt es Gewerkschafter und Personalräte, die versuchen, die Rahmenbedingungen für die Kollegen durch Forderungen an den Dienstherrn und Verhandlungen mit diesem zu verbessern. Die Thüringer Lan

despolizei befindet sich aber auch in einer sehr schweren Vertrauenskrise auf den verschiedensten Ebenen, beispielsweise auf der Ebene zwischen den Behörden, der Bevölkerung, aber auch zwischen den Beschäftigten. Das ist Ergebnis auch der Öffentlichkeitsarbeit von verschiedenen Journalisten, unter anderem von MDR Thüringen und TA. Die bisher bekannten Fakten stellen aus meiner Sicht massenhafte Verletzungen von Artikel 6 der Thüringer Verfassung dar. Wenn dem nicht so sein sollte, bewege ich mich hier in einer Mindermeinung, aber damit muss und kann ich gut leben. Es ist für mich erschreckend, was sich aus den verschiedensten Ermittlungsakten gegen Gewerkschafter, gegen Personalräte, aber auch gegen kritische Beamte ableiten lässt. Was sich seit 2005 in der Thüringer Landespolizei abspielt, abgespielt hat, sucht seinesgleichen bei den Polizeien der Länder und des Bundes. Dessen bin ich mir ganz sicher. Personalräte und Gewerkschafter verfolgen schon seit langer Zeit die These, dass es scheint, als würden mit einem ausgeklügelten System die Persönlichkeitsrechte von Polizeibeamten, von Gewerkschaftern, von Personalräten der Thüringer Landespolizei systematisch verletzt. Auch im Verlauf der heutigen Debatte wurde diese These aus meiner Sicht noch nicht widerlegt. Anzuerkennen ist aber, dass wir Parlamentarier jetzt auf Antrag der Landesregierung – dafür danke ich Ihnen, Herr Innenminister ausdrücklich – überhaupt erst einmal beginnen, uns mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, und dafür einen Sonderbeauftragten einsetzen. Aus meiner Erkenntnis lässt sich nicht ableiten, dass eine Telefonüberwachung im klassischen Stil, wie man sie bei den Ermittlungen eigentlich kennt, stattgefunden hat. Dazu hätte die Thüringer Landespolizei ein Heer von Personal gebraucht. Die Aufzeichnungen bzw. Überwachung der Telefonate in den Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei verlief scheinbar anders.

In einem mir vorliegenden Fall lag offenkundig ein bestimmter Verdacht gegen einen Kollegen vor. Dieser Kollege ist Beamter einer Polizeiinspektion und sitzt eben nicht an einem Telefonapparat mit einer 224- oder 225-Endnummer. Aufgrund mehrerer Telefongespräche, die der Kollege führte, wurden zwei anonyme Schreiben gefertigt, in denen unter anderem auch die Behördenleitung gebeten wurde, die Gespräche zu sichern und ein Auge auf den Telefonverkehr zu haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, aufgrund mehrerer Telefongespräche …

Herr Kräuter, Sie haben das Wort.

(Abg. Adams)

Gut. Wer darum bittet, dass ein Gespräch gesichert wird, weiß, dass dieses aufgezeichnet wird/worden ist. Und wer noch vor der Erfüllung dieser Bitte aus den Telefonaten zitiert, hat abgehört, und das und diese Praxis ist rechtswidrig. In den anonymen Vermerken standen dann die belastenden Tatsachen, die der Kollege seinem Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung mitgeteilt hat. Gesprächspartner war eine Person außerhalb der Thüringer Landespolizei und dem Polizeibeamten nahestehend. Das Geschehen hat sich im Dezember 2012 zugetragen. Ich höre schon die Argumente derer, die heute sagen, der Abhörskandal sei ein Schenkelklopfer und nicht der Rede wert, weil gar nicht so dramatisch, wie durch die Medien vermittelt wurde. Ich höre auch das Argument, dies sei ein Einzelfall, der nicht zur Verallgemeinerung taugt. Auch höre ich die Techniker, die mir sagen: flüchtige Speicher und der Kollege hat gegebenenfalls selbst aufgezeichnet.

Wenn es tatsächlich ein Einzelfall wäre, der mir vorliegt, könnte ich mich mit diesem Gedanken auch vertraut machen. Die Mitglieder der GdP Thüringen, der Deutschen Polizeigewerkschaft e. V. und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter wissen sehr genau, dass dieser Gedanke jedoch in das Reich der Fabeln und Märchen zu verbannen ist. Es ist kein Einzelfall, viele Verfahren sind so gelaufen.

In einem weiteren mir vorliegenden Fall wurden die Metadaten von Telefongesprächen benutzt, um die Gesprächsteilnehmer eines Personalratsmitglieds im LKA Thüringen zu erheben. Man nennt das „Ausforschungsermittlungen“. Über die Zulässigkeit dieser kann sich jeder seine eigene Rechtsmeinung bilden. Ich erinnere noch einmal, es ging um ein Mitglied des Personalrats.

Diese Einzelfälle, meine Damen und Herren, sind Beispiel dafür, wie unter dem CDU-geführten Innenministerium im Jahre 2012 gegen unliebsame Beamte vorgegangen worden ist. Ich empfinde das als Frechheit, wie das CDU-geführte Innenministerium im Jahre 2013 das Parlament und die Öffentlichkeit belogen hat. Es ist selbstverständlich, dass ich von Ihnen, Herr Innenminister a.D. Geibert, zumindest erwarte, dass Sie heute die Verantwortung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit dafür übernehmen, wie es dazu kommen konnte.

Weil ich gerade vom CDU-geführten Innenministerium und der vorangegangenen Landesregierung gesprochen habe, hätte ich noch eine Anmerkung. Wenn ein Erlass wie dieser in den letzten Tagen der alten Landesregierung gültig wird, dann bis Ende 2016 verlängert wird, fällt Folgendes auf: Es scheint so, als sei die Rechtslage überhaupt nicht geprüft worden. Billigend wird 2014 in Kauf genommen, dass weiterhin flächendeckend Telefonanrufe von Dritten, von Polizisten und deren Ebenen und

anderen Ebenen aufgezeichnet wurden, ohne dass die Telefonierenden dies wollten bzw. überhaupt wussten. Das alleine stellt schon für mich eine dienstliche Verletzung im Prüfungsverfahren dar.

Auch die fehlende Unterrichtung über die Prüfungshandlung der Verlängerung an die betroffenen Personalräte ist eine eklatante Pflichtverletzung. Die Betroffenen haben schließlich geschworen, die in Thüringen geltenden Gesetze einzuhalten und zu beachten. Im Diensteid heißt es dazu: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.“

Die Einhaltung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ist den beteiligten Beamten offenkundig völlig egal und sie betrachten die Personalräte womöglich als Ballast, den man umgehen kann und sogar loswerden muss. Gott sei Dank hat das unter Rot-Rot-Grün jetzt ein Ende und wir beziehen die Personalräte ein. Haben Sie Verständnis dafür, dass ich mir ein Mehr an Einbeziehung wünsche, denn Personalräte brauchen das gegenseitige Vertrauen und geben das auch zurück.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Personalräte der Thüringer Landespolizei, die Fraktion Die Linke, die Fraktionen in der Regierungskoalition stehen solidarisch an eurer Seite, wenn es darum geht, die Einhaltung der für den Schutz der Beschäftigten geltenden Vorschriften zu fordern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Richtigerweise ist der entsprechende Erlass vom 05.07.2016 durch Herrn Abteilungsleiter Bischler mit einem entsprechenden Schreiben an die Behörden der Thüringer Landespolizei versendet worden. Ich gehe davon aus, dass die Behördenleiter der Thüringer Landespolizei und der nachgeordneten Einrichtungen dieses Schreiben mit ihren Personalräten offen erörtern und die dort aufgezeigten Prozesse darstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Prozess der Telefonüberwachung und der Prozess im Augenblick der Aufdeckung müssen konsequent kritisch aufgearbeitet werden. In seiner Abschiedsrede als Landesvorsitzender der GdP Thüringen mahnte Marko Grosa im Frühjahr 2014 ein verbessertes Datenschutzverständnis innerhalb der Thüringer Landespolizei an und kritisierte den damaligen Innenminister Geibert scharf. Offenkundig hatten einige Beamte in der Thüringer Landespolizei dieses verbesserte Datenschutzverständnis nicht. Wer sich an Prozessen beteiligt hat, die klar rechtswidrig sind, hat nach meiner Überzeugung die Berufsehre vieler Tausend Polizeibeamter in den

Dreck getreten, der hat Artikel 9 des Grundgesetzes, Artikel 6 der Thüringer Verfassung und das Thüringer Personalvertretungsrecht als lästiges Übel einfach übergangen.

Ich erwarte, dass die Behördenleiter der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Landespolizei die Beschäftigten in Dienstversammlungen über die konkreten Verhältnisse und Abläufe informieren. Ich erwarte auch, dass es eine Erklärung dafür gibt, warum die Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium nicht erfüllt wurde.

Nun stelle ich mir die Frage, was es denn noch so für Kommunikationsarten in der Thüringer Landespolizei, in den Behörden und Einrichtungen des LKA Thüringen und den Fortbildungseinrichtungen in der Thüringer Landespolizei gibt. Mein Blick fällt dabei auf die elektronische Kommunikation. Wer meint, dass die festgestellte Telefonüberwachung irgendwie aus Versehen passiert sein könnte und alles irgendwie nicht so gewollt war oder die von mir beschriebenen Einzelfälle tatsächlich bedauerliche Einzelfälle sind, den muss ich jetzt auf den harten Boden der Realität zurückholen.

In der Thüringer Landespolizei, speziell im LKA Thüringen unter Präsident Jakstat, unter Billigung der Abteilung 4, die durch Robert Ryczko geführt worden ist, ist ein Projekt installiert worden, das die flächendeckende elektronische Überwachung eines jeden Nutzers im Polizeisystem, eines jeden Personalratsmitglieds, eines jeden Gewerkschafters, eines jeden Beauftragten, eines jeden Beschäftigten ermöglicht. Dabei wurden eine Software installiert und alle Leitungen des LKA zusammengeschaltet. Für die entsprechende Datenmenge soll ein entsprechender Server angeschafft und in Betrieb genommen worden sein. Natürlich hatte der zuständige Personalrat, der Polizeihauptpersonalrat, Herr Emde, die Einführung nicht als Beratungsgegenstand auf dem Tisch. Er war auch nicht beteiligt worden, das hat man zufällig vergessen.

Ich hatte zu Beginn meiner Ausführungen kurz auf den Delegiertentag der Gewerkschaft der Polizei hier in Thüringen im Jahr 2014 reflektiert. Dort zitiert Marko Grosa die Auffassung des Thüringer Innenministers a.D. Jörg Geibert sinngemäß: meine Polizisten, meine Computer und meine Daten – so die Rechtsauffassung des damaligen Innenministers. Es geht also plötzlich nicht nur um Telefone an sich – die „Babyphone“-Affäre war da gerade ein Jahr her –, im Jahr 2014 ging es auch um Computer und Daten. Dazu möchte ich nun Marko Grosa zitieren, der auf dem Landesdelegiertentag der GdP sagte: „Mit einem Antrag an den Delegiertentag fordert die GdP eine deutliche Verbesserung des Datenschutzes in der Polizei. Das ist jenes Thema, was uns in der Grundauffassung in keiner Weise mit der Hausmeinung unseres Ministers verbindet. Er vertritt immer noch die deutlich kommuni

zierte Auffassung: ‚Meine Rechner, meine Daten, meine Polizisten! – Ich darf alles wissen, was über diese Computer kommuniziert wird!‘ – Dazu sagen wir aber klar nein! Das darfst Du nicht, Herr Minister! Wir rufen zu einem vorsichtigeren Daten[...]verständnis auf und begegnen Programmen, wie ‚DeviceWatch‘ ‚Das Programm, das weiß, was du machst!‘, sehr skeptisch! Vor allem, wenn diese ohne Beteiligung von Personalräten einfach gekauft, installiert und angewendet werden. Das findet mit uns so nicht länger statt! Wir fordern vielmehr eine eigene Datenplattform für unsere Personalräte mit eigenen Administratorrechten und wir werden in unser aller Interesse nicht damit aufhören, diese Dateninsellösungen zu fordern, bis wir sie haben. Liebe Gäste, deshalb ist das hier und heute [...] auch eine klare Kampfansage unserer Delegierten an das Hohe Haus! Wir brauchen keine Speicherung unserer Tastenanschläge und auch keine LIDLÜberwachung.“ So weit der damals 2014 scheidende Landesvorsitzende der GdP Thüringen.

Was hat sich nun seitdem getan, wie wurden Personalräte von dem in Rede stehenden Programm DeviceWatch etc. unterrichtet oder gar zur Mitbestimmung eingeladen? Das Programm soll seit vielen Jahren im LKA Thüringen laufen. Es ist, wie gesagt, ein Programm für ein Computernetzwerk, nochmals Zitat Grosa: „Das Programm, das weiß, was du machst!“. Hat etwa die Polizeiführung des Freistaats ein Interesse daran, was für E-Mails hinund hergingen? Ist das Verfahren gegen einen Lehrer aus Meiningen, den heutigen Landesvorsitzenden der GdP, dafür ein Beweis? Sind andere Verfahren gegen Polizeibeamte dafür ein Beweis?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den eigenen Verfahren zu stöbern, bringt uns wegen eigener Betroffenheit nicht weiter, wenngleich nur das Anfassen dieser Akten immer noch zu seelischen Belastungen führt. Lassen wir deshalb den Blick über das LKA Thüringen schweifen. Dort wurde – wie gesagt – im Jahre 2008 unter Präsident Jakstat das Programm installiert. Mit dieser Software besteht die Möglichkeit zur Überwachung von eigenen Netzwerknutzern. Es ist Bestandteil des Zustands von Missgunst und eines tiefen Vertrauensverlusts innerhalb der Thüringer Landespolizei. Herr Minister, ich bitte Sie, das in Ihre Überprüfung mit einzubeziehen, dass wir hier Aufklärung finden. Wir brauchen Vertrauen, wir brauchen ein gegenseitiges Zutrauen, damit die Thüringer Landespolizei weiterhin ihre Aufgaben erfolgreich lösen kann. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Brandner.

(Abg. Kräuter)

Meine Damen und Herren, wir haben ja – Gott sei Dank – doppelte Redezeit hier bei diesem Tagesordnungspunkt. Das gibt natürlich die Möglichkeit, auch eigene Gedanken einfließen zu lassen. Da wir zu der Linken-Sause, die sich gleich an diese Sitzung anschließt, nicht eingeladen sind, hält mich auch das nicht davon ab.

Meine Damen und Herren, in den vergangenen zwei/zweieinhalb Stunden wurde viel geredet, aber wenig gesagt. Kollege Adams sagte, Thüringen ist in aller Munde, dank der – ja, warum eigentlich, Herr Adams? –, dank der Landesregierung, die – wie wir heute mehrfach mitbekommen haben – wie der bekannte Fisch vom Kopfe her stinkt. Deshalb ist Thüringen in aller Munde. Ob man darauf stolz sein muss, das weiß ich nicht. Ich darf noch mal in Erinnerung rufen, worum es geht. Es geht um eine Richtlinie aus dem Jahr 1999, die also inzwischen ungefähr 16/17 Jahre alt ist. In dieser Richtlinie ist festgehalten, dass über die Einhaltung dieser Richtlinie oder dieser Dienstanweisung jährlich alle Bediensteten von ihren Dienstvorgesetzten schriftlich zu belehren sind. Nach überschlägiger Rechnung Pi mal Daumen – 500 Bedienstete mal 16 Jahre – müssten so um die 8.000 Berichte alleine da vorliegen, 8.000 Belehrungen, 8.000 Nachweise über Belehrungen. Dann ist festgehalten, dass das Ministerium jeweils zum 31. März eines Jahres – das sind dann auch ungefähr 16 oder 17 – auch unaufgefordert zu unterrichten ist. Herr Poppenhäger hatte sich eingelassen, dass eine Handvoll Berichte jetzt wohl aufgetaucht seien; wo die anderen Tausenden von Belehrungen sind, wo die anderen ungefähr ein Dutzend Berichte sind, die am 31. März immer eingereicht werden müssen, das bleibt Ihr Geheimnis. Und wir verstehen es auch nicht.

Wenn ich Ihnen die lange Liste der Innenminister noch mal vor Augen führen darf: Wir haben einen Herrn Dewes von der SPD, schillernde Persönlichkeiten wie einen Herrn Köckert von der CDU, einen Herrn Trautvetter von der CDU, einen Karl-Heinz Gasser von der CDU, einen Herrn Scherer von der CDU. Herr Scherer, Sie haben sich ja vorhin bemüht oder letztes Mal bemüht, Herrn Lauinger zum Rücktritt aufzufordern. Sie waren Innenminister, da ist es ja in Ihrem Hause auch nicht rund gelaufen. Wir haben einen Herrn Huber von der CDU, der inzwischen Bundesverfassungsrichter ist. Wir haben einen Herrn Geibert von der CDU und einen Herrn Poppenhäger von der SPD. Das heißt also nichts anderes, als dass hier zwei Altparteien sind, die alle beide über 17 Jahre kläglich versagt haben.

(Beifall AfD)

Und Sie stellen sich allen Ernstes hierhin und versuchen, der Thüringer Bevölkerung vorzugaukeln, dass Sie jetzt an tatsächlicher Aufklärung interessiert sind. Der Datenschutzbeauftragte steckt offen

bar auch noch mit drin. Eine schlimmere Melange kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, meine Damen und Herren.

Vor diesem Hintergrund haben wir große Bedenken, ob ehrliches Bemühen tatsächlich da ist, denn eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus. Genauso halten es die Altparteien ja üblicherweise untereinander auch, sodass wir das natürlich als AfD sehr aufmerksam verfolgen werden. Wir sind ja offenbar und offensichtlich in diesen Sumpf nicht verstrickt.

Gleichwohl ist es für eine Umkehr nie zu spät, liebe CDU. Wir haben uns Ihren Antrag zu Gemüte geführt und haben ihn auch durchgelesen und durchgearbeitet und erkennen in diesem Antrag Ihr ehrliches Bemühen, auch eigene Sünden und eigenes Versagen der Vergangenheit aufklären zu wollen. Weil wir dieses Bemühen auch hoch schätzen und goutieren, werden wir Ihrem Antrag zustimmen und hoffen, dass das dann auch wirklich zu einer Aufklärung führt. Danke schön.

(Beifall AfD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Fiedler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war hell begeistert von der Rede des Herrn Kollegen von der Linken. Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Vertreter der Gewerkschaften das genauso aufgefasst haben. So eine hervorragende Rede ist selten gehalten worden.

Auch Sie, Herr Brandner, wenn ich mir das so anhöre, was Sie da immer so locker, flockig auch mal reinhauen – ich mache das auch, ja,

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: So bin ich!)

aber Sie sind nebenbei auch noch Jurist. Schauen Sie doch mal, bevor Sie hier Geibert, Scherer, mittlerweile einen Verfassungsrichter, der beim obersten Gericht in Deutschland tätig ist, wie Sie die Leute hier runtermachen und bezeichnen. Ich finde das einfach nicht in Ordnung, ich will es Ihnen ganz deutlich sagen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Krumpe, fraktionslos)

Wollten Sie die „Kampfhenne“ noch mal hören oder wie?

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das hatten wir jetzt gerade erklärt, oder?)

Ich weiß ja, Ihre Stoßrichtung und Ihre Zielrichtung sind die Altparteien und da sind wir natürlich immer Ihre Ansprechpartner. Aber ich will Ihnen noch eins sagen: Schauen Sie mal in Ihre eigenen Reihen hinein, ob Petry, Meuthen, wie Sie alle heißen, die sind Gott sei Dank noch nicht in Verantwortung, aber was die dort loslassen und was sich dort abspielt, von Höcke ganz zu schweigen, das spottet doch jeder Beschreibung.

(Beifall CDU)