Protokoll der Sitzung vom 31.08.2016

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thema ist das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte.

Herr Abgeordneter Scherer, ich freue mich, dass Sie sich zu Wort gemeldet haben, bitte aber das Hohe Haus, dann auch Ihren Worten zu lauschen, also ich bitte um Ruhe!

Der Herr Minister hat schon Ausführungen dazu gemacht, ich will trotzdem noch einmal wiederholen, dass das Versorgungswerk der Rechtsanwälte seit vielen Jahren bei der Wahl der Vertreterversammlung und des Vorstands das Regionalprinzip hervorgehoben hat, und dieses Prinzip soll natürlich sicherstellen, dass aus jedem Landgerichtsbezirk ein Mitglied in der Vertreterversammlung und im Vorstand vertreten ist, um lokale Ansprechpartner und insgesamt eine höhere Akzeptanz in der Rechtsanwaltschaft zu gewährleisten.

Durch Artikel 3 des Thüringer Gesetzes zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe, die Zusatzversorgungskasse sowie die Feuerwehrkasse ist eine Öffnungsklausel implementiert, nach der durch Satzung bestimmt werden kann, dass

aus jedem Landgerichtsbezirk Vertreter gewählt werden, und ergänzend ist dann vorgesehen, dass durch Satzung bestimmt werden kann, dass auch die Vorstandsmitglieder aus jedem Landgerichtsbezirk gewählt werden.

(Beifall CDU)

Mit dieser Gesetzesänderung sollte die rechtliche Unsicherheit bei der bisherigen Verfahrensweise, die Wahlen zur Vertreterversammlung und zum Vorstand lediglich aufgrund von Regelungen der Geschäftsordnung und der Wahlordnung nach dem Regionalitätsprinzip durchzuführen, beseitigt werden. Ich will vielleicht noch mal zusammenfassen:

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Was denn? Sie haben doch gar nichts gesagt!)

Doch, Sie müssen mir auch zuhören. Ich rede die ganze Zeit. Sie können doch nicht sagen, ich hätte nichts gesagt.

(Heiterkeit und Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber es ist, wie ich gehört habe, gar nicht notwendig, bis 18.00 Uhr zu reden.

(Heiterkeit CDU, DIE LINKE, SPD)

Deshalb kürze ich das jetzt ab. Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen, soll durch einen Erlass eines Änderungsgesetzes eine entsprechende Klarstellung im Thüringer Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte erfolgen, dass für die Wahlen der Vertreterversammlung in der Satzung das Regionalprinzip bestimmt werden kann. Mit der Einführung einer bloßen Mindestmitgliederzahl wird dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte die Möglichkeit eröffnet, die Mitgliederzahl im Vorstand auf über fünf zu erhöhen und den Erfordernissen des § 6 Abs. 4 ThürVAG unter Beibehaltung des bisherigen Wahlverfahrens zu entsprechen. Deshalb bitte ich, dem zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden nach wie vor über das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Auch wenn sich das die AfD vielleicht nur schwer vorstellen kann, wir waren ja bei der Debatte im August 2014 dabei, gab es damals, als dieses Gesetzesvorhaben diskutiert wurde, keine parteipolitische Auseinandersetzung in der Frage.

(Abg. Brandner)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)

(Beifall CDU)

Damals wurde tatsächlich in der Sache diskutiert. Das ist nicht per se falsch, wenn man sich einig ist in der Sache, die richtig ist, etwas im Konsens zu ändern. Allerdings ist in der Tat – und das kann man durchaus auch eingestehen – ein Fehler passiert. Das Ziel der Gesetzesänderung 2014 war nämlich – ich habe mir die alten Protokolle auch noch mal rausgesucht – eine Stärkung der Selbstverwaltung und ganz sicher nicht die Abschaffung des Regionalprinzips, meine sehr geehrten Damen und Herren. Am 8. August 2014 ist das Gesetz in der letzten Legislatur letztmalig geändert worden. Ich gehe davon aus – wir haben auch versucht, das noch mal zu eruieren –, dass es sich damals um ein redaktionelles Versehen gehandelt hat und genau dadurch eine Rechtsunsicherheit entstanden ist, die nun das Regionalprinzip bei den Wahlen zu den Vertreterversammlungen und auch zum Vorstand des Versorgungswerks berührt. Die bis dahin geübte Praxis gewährleistete durch das Regionalprinzip die Vertretung aller Landgerichtsbezirke. Das ist uns ja immer wichtig, dass tatsächlich auch alle mit zu Wort kommen, dass auch alle Regionen mit bedacht sind in den genannten Gremien. Durch die Novellierung stand die Möglichkeit infrage, nach dem Regionalprinzip zu verfahren. Das ist uns aufgefallen. Genau deshalb soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun klargestellt werden, dass für Wahlverfahren wieder das Regionalprinzip bestimmt werden kann.

Herr Scherer hat dankenswerterweise schon die zwei Änderungen ausgeführt, eigentlich handelt es sich tatsächlich nur um zwei Sätze, einmal nämlich die Einfügung in § 1 nach dem zweiten Satz, die da jetzt lautet: „In der Satzung kann bestimmt werden, dass aus jedem Landgerichtsbezirk Vertreter gewählt werden.“ Zum Zweiten ist das in § 5 im ersten Satz nach „der Vorstand besteht aus“ die Einfügung von „mindestens“ fünf Mitgliedern – da wird „min

destens“ eingefügt – und dann noch die Einfügung, dass die genaue Mitgliederzahl die Satzung regelt. Daraus ergibt sich dann allerdings auch eine Änderung in § 4 Abs. 1 Satz 4 und 6. Ich glaube, damit ist der Sachverhalt hinreichend dargestellt und ich bitte um die Überweisung und natürlich letztlich auch um die Zustimmung, weil, wie wir alle wissen, es sich nur um eine Anpassung an das handelt, was wir eigentlich alle wollen, nämlich die Stärkung der Selbstverwaltung auf der einen Seite und auf der anderen Seite auch die Stärkung des Regionalprinzips. Danke schön.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt ist die Redeliste erschöpft. Wir stimmen ab. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und diese heutige Plenarsitzung um Punkt 18.00 Uhr. Ich bedanke mich und wünsche einen schönen parlamentarischen Abend heute um 19.00 Uhr, auf den ich noch mal aufmerksam machen möchte. Wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr zur nächsten Plenarsitzung.

Ende: 18.00 Uhr