(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir haben mit Sügida keinen Dialog geführt. Behaupten Sie nicht so etwas wider besseres Wissen! Wir haben mit Sügida keinen Dialog geführt. Das stimmt nicht. Frau Marx, Sie lügen in diesem Haus. Herr Präsident, Sie müssen da einschreiten!)
um das Filmen durch nicht akkreditierte Beauftragte zu unterbinden? Denn es ist doch dann Sache des Veranstalters, für den Persönlichkeitsschutz der dort teilnehmenden Menschen, von welcher Farbe, Partei auch immer, zu sorgen.
Das ist also jetzt die Rückfrage an Sie. Im Übrigen habe ich mich persönlich nach dieser Veranstaltung schon gewundert, dass auch in O-Tönen, wahrscheinlich von akkreditierten Journalisten, auch bei MDR INFO und anderswo, doch recht harsche Äußerungen einfach so zu vernehmen waren. Man kann natürlich auch immer sagen, das fällt auf die zurück, die sich da geäußert haben, aber das ist natürlich noch eine andere Frage bei der Konzeption einer solchen Veranstaltung. Also inwieweit haben Sie denn dann von Ihrem Hausrecht bei einer unbefugten Störung Gebrauch gemacht?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, ich bin ja nun die Verursacherin und Veranlasserin dieser erfreulichen Aussprache.
Ich habe Frau König in Begleitung dieses jungen Mannes gesehen, mit einer besseren Amateurkamera und einem Stativ, und habe mich dann später auf die Veranstaltung konzentriert. Bekannte und Freunde, die in meiner Begleitung waren, haben mich später darauf aufmerksam gemacht, dass Frau König als Regisseurin aufgetreten ist, wie auch die OTZ
gestern erfreulicherweise karikiert hat. Frau König wurde dort sogar für einen Oscar für die beste Kameraführung vorgeschlagen.
Den Vorwurf, der vorhin hier von Frau Marx an die Adresse der CDU erhoben worden ist, dass die CDU sozusagen für Datenschutz und die Sicherheit der Teilnehmer sorgen müsse, kann ich so nicht teilen. Ich glaube, der Veranstalter hat keine Bringpflicht, was die Akkreditierung angeht, sondern jeder, der dort filmen möchte, hat die Pflicht, sich registrieren zu lassen.
Ich fand es eine sehr gute Idee von der CDU, mit den Leuten, die dort offensichtlich bei schlechtem Wetter in größerer Anzahl auf die Straße gegangen sind, um ihren Unmut, egal, wie der nun gefärbt gewesen ist,
bekannt zu geben, überhaupt mal sprechen zu wollten. Ich bin dorthin gegangen, um zu schauen, wie eine im demokratischen Spektrum fest verankerte Partei, die CDU, mit solchen Phänomenen umgeht, denn wir müssen da, glaube ich, einfach mal unseren Blickwinkel ändern. Es sind nicht nur Bürger auf der Straße legitim, die sich an Bäume ketten und für Bahnhöfe oder gegen Bahnhöfe kämpfen, sondern auch welche, die etwas heißere Eisen anfassen und ihren Unmut,
auch wenn er verbal etwas holprig daherkommt, über verschiedene Zeiterscheinungen laut werden lassen.
Den Hinweis von Herrn Dittes, dass die Aufzeichnung dieser Beiträge Journalismus sei oder die Aufzeichnung der Wortmeldungen Journalismus sei, möchte ich damit kontern, zu überlegen, ob dann nicht die Aufzeichnungen aller Stasimitarbeiter in der früheren DDR auch Journalismus gewesen sind.
Ich möchte doch zu bedenken geben, dass wir als demokratische Parteien gehalten sind, uns alle an die Gesetze zu halten.
als Herr Schaft mit Verstärkung verschiedener junger Leute eine angemeldete, genehmigte, demokratische Veranstaltung zum Thema „Auslandspolitik“ gestört hat. Herr Gauland wollte dort nicht über Rassenhygiene sprechen, sondern über Auslandspolitik.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Allein, dass Sie das richtigstellen müssen, ist schon offenbarend!)
Das hat die Linksfraktion mithilfe diverser undemokratisch gesonnener Elemente erfolgreich verhindert und Herr Schaft hat gefilmt. Ich möchte auch da jetzt wissen, wer die Filmaufnahmen hat, was damit passiert ist und warum die durchgeführt wurden. Frau Henfling, wenn Sie nicht gesehen worden sind in Suhl, dann liegt das einfach daran, dass Ihre Kollegin König im Moment noch viel bekannter ist, aber das wird sich jetzt ändern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank! Vonseiten der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich gebe damit das Wort Herrn Minister Hoff.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass Frau König nach eigener Aussage nicht als Dokumentarfilmerin in Suhl tätig war, sondern sagte, sie hätte neben Journalisten gestanden und auf Nachfragen geantwortet.
Ich glaube, Ihre Zwischenrufe stellen eine Interpretation dieser Aussage dar und es gibt die Aussage von Frau König. Frau König war im Übrigen nicht nur zu dieser Veranstaltung, sondern – auch das sagte die TLZ – auch zur Gegenveranstaltung, zur sogenannten Sügida-Demo gefahren. Dies tun nicht nur Frau König oder Frau Henfling, sondern das tut auch eine ganze Reihe von Mitgliedern der Landesregierung ziemlich regelmäßig,
Frau Staatssekretärin Winter, glaube ich, mit am häufigsten. Uns ist als Landesregierung auch nicht bekannt, dass Frau König, Frau Henfling, Herr Schaft oder andere als Dokumentarfilmer oder -filmerinnen reüssiert hätten. Vielmehr hat Frau König, wie man ihrer Vita auf der Homepage des Thüringer Landtags entnehmen kann, eine sozialpädagogische Ausbildung und viele Jahre als Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin in Jena gearbeitet, bevor sie 2009 in den Thüringer Landtag gewählt worden ist. Grundsätzlich dürfen sich aber Frau König, Frau Henfling, Herr Schaft, aber auch Frau Herold oder andere neben ihrem Mandat im Rahmen der geltenden Gesetze als Dokumentarfilmerin oder -filmer betätigen, denn es gilt das Prinzip der freien Berufswahl.
Darüber hinaus ist die Filmfreiheit als eine Form der Berichterstattung vom Grundgesetz ausdrücklich garantiert, egal wer von den Abgeordneten sich hier als Dokumentarfilmer betätigen würde. Dieses Grundrecht schützt die privatwirtschaftliche Sphäre der Produktion, des Verleihs und der Vorführung von Spiel-, Dokumentar- und anderen Filmen gegen hoheitliche Eingriffe jeglicher Art. Die Filmfreiheit findet ihre verfassungsrechtliche Schranke in den allgemeinen Gesetzen, in den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und in dem Recht der
persönlichen Ehre. Das ist hier angesprochen worden, weil einige sich offensichtlich in ihrer persönlichen Ehre verletzt fühlen. Eine dieser verfassungsrechtlichen Schranken ist das Recht am eigenen Bild. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich ausgestellt werden. Aber diese Einwilligung ist, wenn im Übrigen kein berechtigtes Interesse des Abgebildeten entgegensteht, unter anderem nicht nötig a) bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, zum Beispiel von Politikerinnen und Politikern, b) bei Bildern, auf denen die Personen nur Beiwerk neben dem Hauptbildgegenstand, zum Beispiel einer Landschaft, sind, oder c) – und in diesem Sachverhalt von Interesse – bei Bildern von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen. Hinzu kommt, wenn sich ein Sprechender in einem Bereich äußert, in dem er damit rechnen muss, dass seine Worte zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangen, so macht er seine Worte damit zu öffentlichen Aussagen. Eine strafbare oder nicht rechtmäßige Handlung liegt insoweit aus Sicht der Landesregierung nicht vor. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht, sodass ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde schließe.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Aktuelle Bürgerbeteiligung in der Nahverkehrsplanung – auf dem Weg zum ThüringenTakt“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/266