Protokoll der Sitzung vom 02.09.2016

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das kriegen wir auch noch hin!)

Also die suche ich noch, die habe ich noch nicht gefunden.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Aber es geht hier um …)

Herr Abgeordneter Brandner, bitte mäßigen Sie Ihren Ton!

(Präsident Carius)

Ja, wirklich, das ist ja albern.

Bereits 2011 hat die CDU-Fraktion 16 Maßnahmen und Handlungsoptionen präsentiert, wie die in Zukunft noch erforderlichen Investitionen in den Abwasserbereich auf das Notwendigste beschränkt und zeitlich gestreckt werden sollten. Unser Kernsatz dabei lautet damals wie heute: Die Infrastruktur für die Abwasserentsorgung soll im Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Hauseigentümer, Mieter und Steuerzahler ausgebaut werden. Eine ganz wesentliche Forderung dabei war und bleibt für uns, dass das Aufkommen aus der Abwasserabgabe mindestens zu 60 Prozent für Abwasserinvestitionen im ländlichen Raum genutzt werden soll. Dass wir daran festhalten, ist für uns glasklar. Wenn Sie jetzt mit Ihrem Antrag den Eindruck erwecken wollen, das sei Ihre Forderung, dann sage ich Ihnen: Wir brauchen keine Nachahmer.

(Beifall CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gleiche gilt für Ihre Forderungen unter den Nummern 5 und 6: „[…] unter Nutzung des rechtlichen Spielraums durch Einzellösungen vor Ort eine ungerechtfertigte Belastung der Bürger zu vermeiden und […] doppelte Belastungen der Bürger auszuschließen“, schreiben Sie da. Auch das ist nichts Neues, nur eben schlechter als das, was meine Fraktion seit Langem vertritt und was noch von unserem Umweltministerium auf guten Weg gebracht worden ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ja, da brauchen Sie gar nicht – wer hat jetzt so blöd gelacht?

(Unruhe im Hause)

Also wirklich wahr, das sind alles welche, die keine Ahnung haben.

(Beifall CDU)

Ich will Ihnen deshalb noch ein paar Beispiele geben: Die jetzige Landesregierung täte gut daran, die Lösungsansätze meiner Fraktion zu beherzigen, und zwar ohne dass die AfD versucht, auf unseren Zug mit aufzuspringen. Es geht zum Beispiel darum, dass die Betreiber von Kleinkläranlagen ausreichend Zeit erhalten, um die europa- und bundesrechtlich vorgeschriebenen Standards zu erfüllen. Es geht darum, dass hinsichtlich der Abwasserentsorgung im Landesrecht keine über die europa- und bundesrechtlichen Vorschriften hinausgehenden Anordnungen erlassen oder Standards festgeschrieben werden. Das Gleiche gilt für den behördlichen Vollzug. Dort darf es keine über europa- und bundesrechtliche Standards hinausgehenden Anordnungen geben. Insbesondere für die Parameter „Phosphor“ und „Ammonium“ dürfen die behördlichen Grenzwertfestsetzungen keine weitergehenden als die für die jeweiligen Anlagen bzw. Gewäs

ser gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen stellen. Anordnungen zur Anpassung von Kleinkläranlagen, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen werden, dürfen besonders in Grenzfällen nur mit Augenmaß getroffen werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind genau die Einzellösungen und Lösungen zur Vermeidung von Doppelbelastungen, welche die AfD heute hier dreist von uns kopiert hat. Ich kann nur wiederholen: Gehen Sie dieser Truppe nicht auf den Leim.

(Beifall CDU, SPD)

Genauso wenig hilfreich für unsere Natur wie der Populismus der AfD ist der Aktionismus des grünen Umweltministeriums.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie können uns doch nicht in einem Satz mit den Grünen zusammenwerfen!)

Ja, wir sind uns einig. In Thüringen werden zurzeit 77 Prozent der Abwässer der Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Im Jahr 2013 waren es noch 74 Prozent. Deshalb wollen wir den Anschlussgrad erhöhen, um die Gewässerqualität grundsätzlich zu verbessern – aber mit Maß und Ziel und nicht um der Ideologie willen. Auch dazu hält das Positionspapier der CDU-Fraktion einen Ansatz bereit, über den die Landesregierung nachdenken kann – Frau Ministerin, ich lasse es Ihnen mal zukommen, wenn Sie es noch nicht haben – und den sie bei der Umsetzung der noch erforderlichen Investitionen beherzigen sollte. Das würden wir uns wünschen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Welcher wie funktioniert?)

Anpassungen bei der Abwasserinfrastruktur sollen zukünftig nur dann angeordnet werden können, wenn sich daraus eine nachweisbare relevante Verbesserung der Gewässersituation ergibt. Nicht nur ich, sondern viele, die im ländlichen Raum wohnen, haben da so ein Beispiel parat: eine 80-jährige Oma, die nun auf Teufel komm raus eine vollbiologische Kleinkläranlage einbauen soll, jenseits der finanziellen Belastung und jenseits davon, dass die Oma diese Anlage auch gar nicht in Gang bringen kann, denn hier verhungern alle Bakterien. Wo soll der Nutzen dieser Maßnahme für die Verbesserung der Gewässergüte sein?

(Unruhe CDU)

Deshalb noch mal ganz klar von uns: Augenmaß ist die richtige Handlungsoption.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da nützt doch auch keine Übergangsfrist!)

Nicht zuletzt fordern wir seit Langem, dass Gruppenkläranlagen stärker als bisher zum Einsatz kom

men. Gruppenkläranlagen sind für viele betroffene Bürger eine Möglichkeit, Kosten nachhaltig zu reduzieren.

Ein weiterer Vorschlag meiner Fraktion gilt nach wie vor: Im Rahmen von geförderten Pilotprojekten – da gibt es gute Ideen – sollen Betreiber- und Finanzierungsmodelle entwickelt werden, die die notwendigen Kosten für die dezentrale Abwasserentsorgung minimieren, sodass sie wirtschaftlich interessanter werden.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Machen wir doch schon!)

Hier sehen Sie, sehr geehrte Kollegen von der AfD, auch in diesem Fall kommen Sie zu spät.

Wir wünschen uns natürlich – ich habe es gerade gesagt –, dass die Landesregierung unser Positionspapier vielleicht mal liest und daraus auch ihre Schlussfolgerungen zieht und nicht an solchen Projekten wie dem Wassercent festhält – darauf will ich jetzt nicht noch mal eingehen. Und ganz nebenbei warten wir auf die Novellierung des Wassergesetzes, und da sind Sie, Frau Ministerin, da Sie jetzt eindreiviertel Jahre das Ministerium führen, in der Pflicht. Es sollte dieses Jahr passieren,

(Beifall CDU)

erst im April, jetzt im September und da müssen wir Sie auch mahnen, dass Sie uns das zeitnah zur Beratung vorlegen. Ich denke, das ist ein wichtiger Baustein in dieser Frage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal zusammenfassen, was meine Fraktion im Bereich Abwasser will: Erstens sollten Anordnungen und Standards, die über die europa- und bundesrechtlichen Anforderungen hinausgehen, abgeschafft werden.

(Beifall CDU)

Zweitens soll das Aufkommen aus der Abwasserabgabe mindestens zu 60 Prozent für Abwasserinvestitionen im ländlichen Raum genutzt werden. Bei Investitionsentscheidungen sollen Bevölkerungsentwicklung und Wirtschaftlichkeit konsequent berücksichtigt werden.

(Beifall CDU)

Drittens setzen wir auf größere Gestaltungsspielräume für Klein- und Gruppenkläranlagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur so ermöglichen wir nach unserer Überzeugung mehr Flexibilität und Einzelfalllösungen, um je nach örtlichen Gegebenheiten Belastungen für die Bürger zu vermeiden. Das ist unser Weg und nicht das, was Sie aufgeschrieben haben.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist der falsche Weg!)

Nein – das ist der richtige Weg! Das kann man natürlich nicht wissen, wenn man nicht seit 25 Jahren vielleicht schon einmal aus der kommunalen Praxis gekommen ist und sich hier auskennt und als Gemeinde jedes Jahr Straßen baut und den Anschlussgrad erhöht, was viele Kommunen auch erfolgreich tun.

(Unruhe AfD)

Wenn man davon keine Ahnung hat, sollte man hier still sein. Schönen Dank!

(Beifall CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete Tasch. Als Nächster hat Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, als ich den Titel des AfD-Antrags gelesen habe, kam mir zuerst der Gedanke: Abwasser und AfD, das passt einmal sehr gut zusammen. Denn mit dem Abwasser ist es wie mit Ihrer Politik, letztendlich kommt nur Braunes und Dünnes raus!

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Können Sie auch etwas anderes als beleidigen?)

So auch heute bei Ihrem Antrag.

Mäßigen Sie bitte Ihre Wortwahl!

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war noch nicht einmal Fäkalsprache!)