Protokoll der Sitzung vom 02.09.2016

(Beifall Abg. Tasch, CDU)

Das bedeutet – zumindest sind das die Zahlen aus dem Jahr 2013, das will ich einschränkend bemerken –, dass wir dadurch rund 600 Tonnen CO2 einsparen.

(Beifall CDU)

Deswegen will ich sagen: Wir brauchen hier tatsächlich nicht Ihren Antrag, sondern das, was Sie hier beantragt haben, ist gängige Praxis in diesem Land und ist von der Union ins Werk gesetzt worden. Aber wenn Sie tatsächlich auch in Kontinuität unserer Politik stehen, dann finden wir das durchaus richtig. Aber Anträge wie Ihre braucht es tatsächlich nicht. Das sind dann nur Schaufensteranträge.

(Beifall CDU)

Dann will ich die Frage beantworten: Warum ist Ihr Antrag ein Zeichen für energiepolitisches Stückwerk? Ich will Sie daran erinnern, dass Sie noch vor wenigen Monaten, als wir hier unser Energieeffizienzgesetz eingebracht haben, mit dem Verweis auf das noch nicht vorliegende Klimaschutzgesetz und mit Verweis auf die fehlende Klima- und Energiestrategie des Freistaats unser Gesetz abgelehnt haben, weil Sie gesagt haben, man könne jetzt nicht ohne Gesetz und ohne Strategie hier einzelne Dinge beschließen. Das war eines Ihrer zentralen Argumente. Deswegen kann ich nur sagen: Was Sie heute tun, ist genau das Gegenteil von dem, was Sie vor wenigen Monaten noch behauptet haben.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ja unglaublich!)

Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Wir fordern tatsächlich von Ihnen ein Gesamtkonzept und nicht nur Stückwerk. Ihr Antrag heute ist Stückwerk, denn was Sie immer noch nicht vorgelegt haben, ist ein Klimaschutzgesetz, was Sie hier schon lange angekündigt haben. Und was Sie auch noch nicht vorgelegt haben – ich halte es Ihnen jedes Mal wieder vor –, ist eine Klimaschutz- und Energiestrategie, die Sie laut Koalitionsvertrag bereits Ende 2015 vorlegen wollten. Aufgrund dieser Versäumnisse und aufgrund dieser fehlenden Gesamtstrategie bleibt Ihr Antrag heute eben nur Stückwerk.

(Beifall Abg. Tasch, CDU)

Ich will noch mal darauf verweisen: Wir hatten in unserem Energieeffizienzgesetz – wenn Sie bei Gelegenheit noch mal reinschauen wollen – unter § 6 vorgeschlagen, dass wir ein abgestimmtes Entwicklungskonzept für alle Landesimmobilien wollen, wo Fragen von Photovoltaik eine Rolle spielen, aber wo auch Fragen von KWK und Energieeffizienz eine Rolle spielen. All das gilt es im Zusammenhang zu betrachten. Wir haben diesen Vor

(Abg. Mühlbauer)

schlag hier im Haus vorgelegt und das wäre tatsächlich ein Ansatz gewesen, Energiepolitik hier im Land ganzheitlich zu begreifen.

(Beifall CDU)

Dennoch begrüßen wir natürlich, dass Sie zumindest in Ansätzen einen Leitgedanken unserer Vorschläge aufgegriffen haben.

Ich will noch zwei letzte Anmerkungen machen. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass Sie Projekte mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit betrachten wollen. Da sagen wir ganz klar: Das ist uns zu wenig und zu unkonkret, weil man natürlich auch Fragen des Denkmalschutzes immer mit einbeziehen sollte. Da reicht es nicht, nur an Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit zu denken. Oder ich sage es vielleicht mal ein bisschen pointierter: Auf irgendeiner Burg oder auf irgendeinem Schloss wollen wir jetzt nicht gerade PV-Paneels sehen. Deswegen, denke ich, macht es Sinn, auch über solche Aspekte zu sprechen.

Dann sagen Sie außerdem, dass die Nachrüstungen in Eigenregie des Landes erfolgen sollen. Die Ministerin hat in der Tat richtigerweise darauf hingewiesen, dass durch die entsprechende EEG-Novelle hier die Bedingungen erschwert worden sind, um tatsächlich Pachtlösungen zu erreichen. Dennoch sagen wir: Bei allen Bemühungen sollten Pachtlösungen immer Vorrang haben. Erst wenn diese sozusagen nicht mehr greifen, kann man über Eigenregie nachdenken. Aber es ist sinnvoller, zunächst Pachtlösungen den Vorrang zu geben,

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Warum?)

weil man beispielsweise durch Einnahmen andere Klimaschutzprojekte finanzieren könnte, Kollege Harzer. Dann geht es natürlich auch um Fragen der Stärkung der regionalen Wirtschaft und dass wir regionale Energieversorger mit einbeziehen. All das sind, glaube ich, Fragen, über die man – sofern man tatsächlich jemanden findet, der sich hier einer Pachtlösung öffnet – auch nachdenken kann.

Was Sie zumindest hier noch einmal erklären müssen, ist, wie Sie all das finanzieren wollen. Hier ist uns noch nicht so richtig klar geworden, wie das tatsächlich vonstattengehen soll. Wir reden hier ja schon über einen größeren Batzen Geld. Deswegen wäre ich sehr dankbar, wenn wir uns dazu verständigen können, wenn Sie da auch noch einmal Klarheit in die Diskussion bringen. Ich glaube, in den Ausschüssen des Hauses wird dazu Gelegenheit sein, dass wir diese Detailfragen klären. Deswegen beantragen auch wir die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als federführenden Ausschuss und, weil es auch um finanzielle Aspekte geht, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Kobelt das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Gruhner, das war zu erwarten, dass Sie auf andere Anträge von Ihnen, von Ihrer Fraktion verweisen. Sie haben aber vergessen, dass wir schon einen Antrag hier in dem Hause beschlossen haben und die Landesregierung das auch schon umsetzt, dass Neubauten bereits CO2neutral errichtet werden und dass Altbauten auf 40 Prozent unter EnEV gebaut werden, so wie wir es auch in der Schulbauförderrichtlinie vorgesehen haben, und dass es dafür eine zusätzliche Förderung bei den Schulen gibt. Das gilt natürlich auch für die Landesimmobilien. Während Sie nach dem sogenannten Gesamtkonzept suchen, haben wir schon konkrete Vorstellungen umgesetzt und hier bereits beschlossen. Das vergessen Sie leider immer, weil Sie nur Ihre Anträge betrachten und nicht auch die Arbeit von SPD, Linker und Grünen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

In diese Kategorie ist auch einzuordnen, dass wir uns heute wieder einen Aspekt herausgenommen haben und das ganz konkret benannt haben: Was können wir oder was kann die Landesregierung zur Unterstützung der Photovoltaik auf ihren Immobilien tun? Da gibt es natürlich erstmal eine schlechte Nachricht, und zwar kommt die schlechte Nachricht aus Berlin, wo Ihre Partei, Herr Gruhner, auch federführend verantwortlich ist. Und die heißt, dass die Bundesregierung – aus unserer Sicht leider – die Solarenergie aufgegeben hat.

(Unruhe CDU)

2012 haben wir in Deutschland noch einen Ausbau von 8,3 Gigawatt gehabt. 2015 nur noch einen Ausbau von 1,5 Gigawatt. Das ist ein Rückgang um 80 Prozent. Während weltweit die Länder auf Photovoltaik setzen, jedes Jahr die Ausbauzahlen steigern, sind wir hier in Deutschland ein solarpolitisches Entwicklungsland, vom Musterschüler zum Sorgenkind geworden. Das ist schon eine große Schmach für das Solarland Deutschland.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was bleibt uns als Thüringen jetzt übrig? Gemeinsam mit anderen Bundesländern müssen wir eigene Programme aufsetzen, müssen Verantwortung für den Mittelstand und für Innovation übernehmen. Das ist eigentlich auch eine grundlegende Aufgabe, die sich die CDU auf die Fahne geschrieben hat.

(Abg. Gruhner)

Deswegen verstehe ich auch Ihre Kritik an diesem Antrag nicht.

Warum ist das auch eine wirtschaftliche Lösung? Das wurde von Ihnen angesprochen, Herr Gruhner. Vor zehn Jahren war ich in Weimar zu einer Eröffnung einer Bürgersolaranlage, dort hat die Kilowattstunde noch 50 Cent gekostet. Heute kann jeder, der sich sein Dach saniert und eine Photovoltaikanlage draufsetzt, egal ob Privatbürger, Wirtschaft oder Verwaltung oder Unternehmen, diese für 10 bis 12 Cent erzeugen. Das ist in zehn Jahren eine Kostensenkung von 80 Prozent. Um das auch mal einzuordnen, bedeutet das, dass wir mittlerweile mit Photovoltaikanlagen den Strom für über die Hälfte der Kosten produzieren, wie wir den Strom von den Energieversorgern bekommen. Eigentlich müsste Frau Taubert jetzt auch in Freudentränen ausbrechen oder Freudentänze vollziehen, denn in welchem Bereich hat man das schon, dass wir 50 Prozent an Kosten einsparen, und das noch zum Schutz des Klimas,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und die Energiewende voranbringen.

(Beifall Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was wollen wir jetzt als Rot-Rot-Grün in Thüringen konkret machen? Wir sagen ganz klar: Die öffentliche Hand hat eine Vorbildwirkung. Es ist heute auch deutlich geworden – wir sind auf 43 Landesimmobilien gekommen, ist aber auch egal, ob es 41 oder 43 sind –, dass es 957 Landesimmobilien sind, die noch keine Photovoltaikanlage haben. Wenn man mal betrachtet, dass mittlerweile nicht nur Süddächer geeignet sind, sondern auch Flachdächer, Ost- und Westdächer, um den Eigenstromverbrauch zu steigern, und es im Grunde nur noch Einzeldenkmale gibt, die nicht auf den ersten Blick mit einer Standardanlage belegt werden können, dann ist das unserer Meinung nach schon bis jetzt ein Armutszeugnis gewesen, zumal die Kosten so dramatisch gesenkt wurden. Wir wünschen uns eine Quote um das Zehnfache als das, was bis jetzt umgesetzt wurde. Das ist auch wirtschaftlich möglich.

Wir sind uns sicher, die Landesimmobilien können mehr, die Landesverwaltung kann den Klimawandel mit kleinen Schritten bekämpfen. Wir können Vorreiter werden. Wir setzen auf CO2-neutrale Landesliegenschaften und dort ist die Photovoltaik ein Teil davon. Ich höre Sie jetzt auch schon, Herr Gruhner, wie Sie vielleicht überlegen oder daran denken, wer soll das alles bezahlen, CO2-neutrale Landesliegenschaften. Wir haben mal eine Musterrechnung gemacht. Es ist, wenn man sich ein Verwaltungsgebäude vorstellt, schon mit zwei einfachen Möglichkeiten zu erreichen. Wenn die Dämmung sozusagen ausgereizt ist, dann brauchen wir eine Photo

voltaikanlage auf der ganzen Dachfläche und eine Holzheizung im Keller. Dann haben wir schon CO2neutrale Landesimmobilien.

Herr Abgeordneter Kobelt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Malsch?

Da Sie nicht so weit fortgeschritten sind, habe ich noch eine Frage zum ersten Teil, den Sie gesagt haben. Sie haben die Schulbauförderung angesprochen und dass das alles kein Problem wäre. Aber wollen Sie jetzt damit sagen, dass sich das Land an der Stelle selbst mit eigenen Mitteln fördert? Das wäre mir an der Stelle neu.

Ja, das wäre mir auch neu, weil die Landkreise und die kreisfreien Städte Schulen bauen. Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

Sie haben auf die Schulbauförderung abgehoben und gesagt, okay, wir können da investieren, wir haben da kein Problem, auch mit den Finanzen nicht, sondern wir haben Förderprogramme. Aber die Förderprogramme gelten für Dritte und nicht für das Land selbst.

Ja, das ist richtig. Es war nur ein Beispiel, dass die Standards, die für Schulbauförderung gelten auch als Selbstverpflichtung für die Gebäude der Landesregierung gelten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Es geht doch aber um landeseigene Immobilien!)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Zuhö- ren!)

Gibt es noch weitere Fragen? Dann mache ich weiter. Vielen Dank.

Unser Fahrplan sieht konkret vor, dass Bestandsgebäude bis 2021 mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Beim Neubau soll dies ab jetzt sofort beginnen. Da stellt sich die Frage auch nicht, denn bei einem Neubau ist es zum Beispiel ganz einfach. Es muss die EnEV eingehalten werden, es müssen Energiestandards eingehalten werden. Dort ist die

Photovoltaik durch den Eigenverbrauch eine logische Konsequenz, was sich mittlerweile innerhalb von vier bis fünf Jahren schon amortisiert. Zusätzlich können auch Speicher gesetzt werden, wo noch eine größere Menge an Photovoltaik eingesetzt werden kann. Das kann die Landesregierung in Eigenregie tun. Sie baut auch nicht alle Gebäude gleich auf einmal neu oder saniert sie. Schrittweise können die bestehenden Dächer dann auch ausgerüstet werden.

Ganz wichtig ist es dabei, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, dass auf Eigenverbrauch gesetzt wird, also nicht, wie es früher im EEG war, dass es dafür eine Vergütung vom Staat gibt, sondern dass die Stromkosten, die verbraucht werden, selber eingespart werden. Das kann man natürlich noch durch Speicher enorm ausbauen und kann den Eigenverbrauch steigern, im Übrigen auch für Nachbargebäude wie zum Beispiel Landesliegenschaften oder sogar fremde Gebäude, wo der Strom dann auf kurzem Wege verkauft werden kann, wenn man nicht ins öffentliche Netz einleitet. Da kann der Freistaat sogar mit den Gebäuden auch noch Gewinne erzielen, weil, wie ich vorhin schon gesagt habe, die Stromerzeugung auf den Gebäuden nur noch die Hälfte von dem kostet, was die Nachbarn zum Beispiel an den Energieversorger bezahlen. Das ist eine Win-win-Situation für alle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Grüne haben die Energie der Sonne nicht nur im Logo und im Herzen, sondern werden sie auch mit SPD und Linke auf die Dächer von Thüringen bringen und einen Impuls auf den Landesimmobilien setzen. Wir werden damit Geld sparen, Arbeitsplätze sichern, das Handwerk in Thüringen stärken, Innovation und Technik voranbringen. Das sind eigentlich vier Punkte, wenn man sich mal das CDUParteiprogramm anschaut, worauf Sie ja in Ihrer Programmatik auch besonderen Wert legen. Deswegen, wenn Sie jetzt hier Ihre Kernthemen nicht für wichtig erachten und den Antrag ablehnen, kann ich das nicht verstehen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen, und freue mich über die breite Unterstützung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)