Protokoll der Sitzung vom 29.09.2016

Thüringer Gesetz zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2729 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft Regelungen zur Thüringer Kommunalordnung und zum Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik und ist eher technischer Natur. Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um die Fristverlängerung einer bestehenden Regelung und um zwei redaktionelle Änderungen. Mit den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20. März 2014 wurde die Aufnahme und Genehmigung von Krediten auch für solche energetischen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen ermöglicht, bei denen es sich nicht um Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen handelt. Diese Regelung war ein Anliegen der Thüringer Kommunen und ist gegenwärtig bis zum 31.12.2016 befristet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass den Gemeinden diese Frist nicht ausreicht. Um Anwendungserfahrungen

mit dieser Bestimmung zu sammeln, soll diese Frist daher verlängert werden.

Die Frist zur Aufnahme und Genehmigung von Krediten für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sind, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf um drei Jahre bis zum 31.12.2019 ausgedehnt werden, um den Thüringer Kommunen mehr Zeit für die praxisbezogene Evaluation zu ermöglichen. Die Änderungen des § 80 Abs. 3 Satz 2, des § 85 Abs. 1 und des § 114 der Thüringer Kommunalordnung stellen lediglich redaktionelle Änderungen dar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, werte Gäste, Energieeinsparung ist gut und richtig, auch die AfD ist nicht für Energieverschwendung, denn Energieressourcen müssen geschont werden. Alles muss im gesunden Verhältnis stehen. Aufwendungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung dürfen nicht über den möglichen und tatsächlich Energieeinsparungen der laufenden Kosten und vor allem der langfristigen Kosten liegen. Dies ist die eine Sache, doch die Bausubstanz und das Klima im Gebäude die andere Sache. Auch stellt sich die Frage: Darf die Einsparung von Energie zulasten der Gebäudesubstanz gehen oder gar der Gesundheit der Nutzer des Gebäudes? Sind dann die Kosten für die Beseitigung der Schäden nicht höher als die kurzfristige Energieeinsparung? Wird dann bei der Beseitigung der Schäden nicht noch mehr Energie verbraucht?

Es gibt drei Gründe, die es uns schwierig machen, Ihrem Gesetzentwurf, auch wenn der nur technischer Natur ist, einfach zuzustimmen. Ich möchte mit folgenden Punkten darauf kurz eingehen. Erstens: Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich hatte mehrfach die Möglichkeit, in den Monaten und Jahren mit Leuten zu sprechen, die frisch energetisch sanierte Wohnungen und auch Häuser hatten, und dort nachzufragen. Was ich immer wieder gehört habe, ist die Klage über die extremen Anforderungen an die energetischen Sanierungsbauvorhaben im privaten wie auch im kommunalen Bereich. Die aktuellen Anforderungen sind so hoch, dass man ein Haus schon fast kaputtsanieren muss, damit die Anforderungen für die Förderung erfüllt sind. Mittlerweile sind die Häuser so weit gedämmt, dass man eine zusätzliche Be- und Entlüftung installieren

(Abg. Stange)

muss, um frische Luft im Gebäude zu haben, auch um einen Schimmelbefall zu vermeiden.

Zweitens: Wer trägt denn die Kosten für die energetische Sanierung? Beim privaten Hausbesitzer ist die Frage klar zu beantworten. Wie aber sieht es bei den vermieteten und kommunalen Objekten aus? Hier ist mittlerweile üblich, dass die Kosten für die Sanierung auf die Mieter bzw. Nutzer umgelegt werden, sofern vermietet. Wenn Sie also heute diesem Antrag zustimmen, dann stimmen Sie nicht nur der Verlängerung dieses Gesetzes zu, nein, Sie stimmen auch automatisch den Belastungen der Mieter bzw. Nutzer zu.

Drittens, meine sehr geehrten Damen und Herren: Als das ursprüngliche Gesetz verabschiedet wurde, hatten wir noch keine Nullzins- bzw. Negativzinspolitik. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Mittlerweile haben wir einen Punkt erreicht, an dem es möglich ist, sich als Kommune Geld zu leihen und darauf fast keinerlei Zinsen mehr zahlen zu müssen. Ich frage Sie: Warum soll man dann noch extra zinsvergünstigte Darlehen aufnehmen, welche mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sind und mit Auflagen, welche nicht unbedingt dem Gebäude und dem Klima guttun? Die Zinsdifferenz zwischen dem geförderten Darlehen und dem normalen Darlehen ist minimal. Sie sehen, meine Damen und Herren, dieses Gesetz mag in der Vergangenheit durchaus gut und richtig gewesen sein, auch seine positiven Aspekte gehabt haben, aber diese wurden durch die aktuelle Entwicklung neutralisiert bzw. überholt. Warum sollen nun Steuergelder für eine Förderung ausgegeben werden, wenn die energetische Sanierung teilweise umstritten ist. Aus dem Grund können wir, die AfD-Fraktion, der Verlängerung des Gesetzes leider so nicht zustimmen und wir werden uns daher enthalten müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt? – Also ich gehe davon aus, dass das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen werden soll? Okay. Dann stimmen wir jetzt über die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Mitglieder der Fraktion der AfD. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt – 13 ist unbesetzt – 14

Das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm bis 2020 – Halbzeitbilanz und Handlungsoptionen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2281

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wie Sie wissen, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 13. Mai 2016 die Halbzeitbilanz zum Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm 2020 veröffentlicht.

Das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm selbst wurde im November 2011 veröffentlicht und bildet die Leitlinien der Verkehrssicherheitsarbeit in Thüringen ab. Wesentliches Kernziel ist die Reduzierung der Anzahl der Getöteten von 2011 bis 2020 um 40 Prozent. Dieses Ziel ist abgeleitet von der EU-weit verfolgten Strategie „Vision Zero“, der sich auch das Bundesverkehrsministerium verschrieben hat.

Nach fünf Jahren freue ich mich, Ihnen berichten zu können, dass wir in Thüringen auf einem guten Weg sind, dieses Ziel auch zu erreichen. So sank die Anzahl der auf Thüringer Straßen getöteten Personen im Vergleich von 2011 zu 2015 von 150 auf 115. Dies entspricht einem Rückgang um 23 Prozent, was ich für beachtlich halte. Dies umso mehr, wenn wir auf die gesamtdeutschen Zahlen schauen. Obwohl 2015 bundesweit insgesamt ein leichter Anstieg der Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Personen von 3.377 auf 3.475 zu verzeichnen war, beträgt der Rückgang im Vergleich zu 2011 mit 4.009 Getöteten 13,3 Prozent. Somit ist der Rückgang der Anzahl der Getöteten in Thüringen etwa 10 Prozent höher als der Bundesdurchschnitt.

Abgestellt auf das Jahr 2011 wäre das Kernziel für Thüringen erreicht, wenn 2020 nicht mehr als 90 Menschen im Straßenverkehr getötet würden. Dies ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Wie Sie wissen, nimmt der Verkehr weiter zu. Bis zum Jahr 2030 gehen die Prognosen des Bundesverkehrsministeriums von einem Anstieg des Güterverkehrs um 38 Prozent und des motorisierten Personenverkehrs um 13 Prozent aus. Vor allem bei

(Abg. Kießling)

Letzterem werden die Folgen des demografischen Wandels künftig stärker zu spüren sein, denn die Zunahme des Individualverkehrs geht mit der höheren Automobilität der älteren Bevölkerung einher.

Entgegen des Trends der letzten Jahre ist die Anzahl der Verkehrsunfälle 2015 insgesamt angestiegen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle zwar über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, jedoch unter dem Zehn-Jahres-Durchschnitt liegt. Ereigneten sich im Zeitraum des zurückliegenden Thüringer Verkehrssicherheitsprogramms 2010 im Durchschnitt jährlich 61.503 Verkehrsunfälle auf Thüringens Straßen, so sind es im Zeitraum der Halbzeitbilanz des aktuellen Thüringer Verkehrssicherheitsprogramms 2020 54.804 Verkehrsunfälle. Dies sind 10,8 Prozent weniger.

Es ist positiv, dass sich das Thüringer Verkehrsunfallgeschehen im Bundestrend bewegt und keine außergewöhnlichen Auffälligkeiten aufweist. Die Statistik ist hinsichtlich der langfristigen Entwicklung von vielen positiven Ergebnissen geprägt. Besonders erfreulich ist es, dass junge Fahrer im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren deutlich weniger an Verkehrsunfällen beteiligt sind als noch im Jahr 2011. So sank die Anzahl der Unfallbeteiligung 2015 mit 7.074 auf fast zwei Drittel des Wertes von 2011, als junge Fahrer noch an 10.514 Verkehrsunfällen beteiligt waren. Auch die Anzahl der bei diesen Unfällen getöteten Personen sank von 40 auf 17. Bekanntermaßen waren junge Fahrer in der Vergangenheit dadurch auffällig, dass sie vermutlich aufgrund geringer Fahrerfahrungen überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt waren. Zudem fielen die jungen Fahrer durch ihre Unfallverursacherwerte auf. Erfreulicherweise haben die polizeilichen Einsatzkräfte zunehmend weniger Verkehrsunfälle mit Beteiligung dieser Gruppe aufzunehmen. Dennoch ist der Anteil der verursachten Unfälle weiterhin vergleichsweise hoch. Wenngleich junge Fahrer von 18 bis einschließlich 24 Jahre aktuell etwa 6,6 Prozent der Bevölkerung in Thüringen ausmachen, bleiben sie mit einer Beteiligung von 12,6 Prozent aller Unfälle auch künftig im Fokus der Sicherheitsbemühungen.

Auch die Unfälle unter Beteiligung des gewerblichen Güterkraftverkehrs und im sogenannten Sprintersegment bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse sind deutlich rückläufig. Hier konnten wir Rückgänge um 14 Prozent bzw. 15 Prozent verzeichnen.

Ebenso erfreulich ist die Entwicklung der Alkoholunfälle. Ereigneten sich 2011 noch 1.179 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung, so betrug diese Zahl 2015 898, was einem Rückgang von circa 24 Prozent entspricht; das sind allerdings 898 Unfälle zu viel. Bei den Verkehrsunfällen unter Drogeneinfluss lag das Verkehrsunfallgeschehen mit

130 Unfällen 2015 wieder auf dem Niveau von 2011, wenngleich in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils Rückgänge zu verzeichnen waren. Auch hier müssen wir die Entwicklung im Auge behalten.

Ebenso auf dem Niveau des Jahres 2011 lag 2015 die Verkehrsunfallentwicklung von Radfahrern, Fußgängern sowie bei Schulwegeunfällen. Bei motorisierten Zweiradfahrern ist die Verkehrsunfallbeteiligung von 1.453 im Jahr 2011 auf 1.524 im Jahr 2015 leicht angestiegen. Positiv ist, dass die Anzahl der dabei Getöteten von 31 auf 26 gesunken ist. Hierbei spielen, wie Sie wissen, oft auch Witterungsbedingungen eine nicht zu verachtende Rolle.

Was wir weiter im Auge behalten müssen, ist die Unfallentwicklung der Verkehrsteilnehmer ab 65 Jahren. Waren 2011 noch 8.185 Senioren an Verkehrsunfällen beteiligt, so stieg diese Zahl 2015 auf 9.982, was einem Anstieg von etwa 22 Prozent entspricht. Eine wesentliche Ursache der zunehmenden Beteiligung lebensälterer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfällen sehen wir in der weiter steigenden Mobilität dieser Gruppe. Die Verkehrsteilnehmer ab 65 Jahren repräsentieren in Thüringen einen Bevölkerungsanteil von 24 Prozent, davon ist die Hälfte älter als 75 Jahre. Die Unfallbeteiligung lag 2015 mit 17,8 Prozent unter diesem Wert. Die Steigerung der Unfallbeteiligungszahlen fällt geringer aus als der Anstieg am Bevölkerungsanteil. An dieser Stelle möchte ich bekräftigen, dass wir ebenso wie das Bundesverkehrsministerium nichts von generellen Fahrerlaubniseignungstests für ältere Autofahrer halten. Wir setzen auf Freiwilligkeit und wollen lebensältere Verkehrsteilnehmer nicht bevormunden. Zudem appellieren wir an die Hausärzte, das Thema „Fahreignung“ verstärkt von sich aus anzusprechen. Unabhängig hiervon halten wir die fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen für ausreichend, um bei Eignungsmängeln behördlicherseits auch eingreifen zu können.

Blicken wir verkehrsteilnehmerübergreifend auf die Hauptunfallursachen im Jahr 2015, so waren dies der Reihenfolge nach überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt und des Vorrangs, fehlerhaftes Abbiegen und Wenden, Unterschreiten des Sicherheitsabstands und Fahren unter Alkoholeinwirkung. Erfreulicherweise hat sich das Fahren unter Alkoholeinwirkung bei sonst unveränderter Reihenfolge einen Platz nach hinten erarbeitet. Die Unfallursachen zeigen, dass – leider muss ich das hier so deutlich sagen – der Mensch an der Spitze der Fehlerquellen ganz vorn liegt. Neben allem notwendigen straßenbaulichen und technischen Fortschritt ist es daher wichtig, die Verkehrsteilnehmer einerseits für bestehende Gefahren zu sensibilisieren, sie aber andererseits auf positive Helfer wie Fahrassistenzsysteme hinzuweisen. Wir müssen erreichen, dass es gar nicht erst zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt. Auf Landesebene sind polizeilich keine ex

(Ministerin Keller)

pliziten regionalen Verkehrsunfallschwerpunkte erkennbar. Die Herausarbeitung von Unfallschwerpunkten mit deren Ursachen und möglichen Veränderungen erfolgt auf regionaler Ebene in den örtlichen Unfallkommissionen.

Werfen wir einen Blick in die Halbzeitbilanz zum Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm 2020, so wird eines sehr schnell deutlich: Verkehrssicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur mit vereinten Kräften kann es uns gelingen, Verkehr auf Thüringer Straßen sicherer zu machen. Angesichts der positiven Entwicklungen in den vergangenen Jahren ist eine grundlegende Neuausrichtung des Programms daher so nicht erforderlich. Insofern werden wir den erfolgreichen Pfad weitergehen und da, wo es nötig ist, optimieren. Blicken wir auf die vergangenen fünf Jahre zurück, so kann sich das Erreichte sehen lassen.

Als besonders wertvoll hat sich die Arbeit des Thüringer Verkehrssicherheitsrats erwiesen, welcher unter der Leitung meines Ressorts 18 Institutionen bündelt, darunter Ministerien, Verkehrsverbände, Überwachungsorganisationen und anderes. Der Thüringer Verkehrssicherheitsrat ermöglicht einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch sowie gemeinsame Aktionen. Alle zwei Jahre organisieren wir gemeinsam den Tag der Verkehrssicherheit auf dem Erfurter Domplatz. So lockten in den Jahren 2010, 2012 und 2014 die zahlreichen Vorführungen, Informationsveranstaltungen und Mitmachaktionen jeweils rund 2.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu den Verkehrssicherheitstagen. Besonders freue ich mich daher, dass auch in diesem Jahr, am 21.06.2016, erneut ein großer Andrang zu verzeichnen war. Mit insgesamt etwa 2.350 Menschen konnten wir abermals die Besucherzahl steigern. Zudem konnten wir das Programm unter anderem mit einer speziellen Informationsveranstaltung, die sich mit Neuerungen im Straßenverkehrsrecht speziell an ältere Kraftfahrer gerichtet hat, weiter ausbauen und noch attraktiver gestalten. Auch in den Gesprächen mit den Besuchern wurde deutlich, dass der Veranstaltungstag erneut ein voller Erfolg geworden ist. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei allen Mitwirkenden herzlich bedanken, die keine Mühen gescheut haben, einen derart hervorragenden Veranstaltungstag zu stemmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Besonders freue ich mich, dass wir zum Tag der Verkehrssicherheit auch Flüchtlinge einbeziehen konnten. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass wir die unter anderem vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat aktuell herausgegebene mehrsprachige Broschüre, darunter Arabisch, die Grundregeln des deutschen Straßenverkehrs erläutert, sehr begrüßen.

(Beifall Abg. Kummer, DIE LINKE)

Wir werden diese auch in Thüringen einsetzen. Des Weiteren möchte ich auch an die erfolgreich durchgeführten Fachtagungen erinnern, die gemeinsam mit dem Verkehrssicherheitsrat erstmals 2011 aus der Taufe gehoben wurden. Nachdem wir auch 2013 mit der Zielgruppe „Senioren“ einen Erfolg verbuchen konnten, haben wir uns 2015 der Zielgruppe „junge Fahrer“ gewidmet. So konnten wir in der Walter-Gropius-Schule in Erfurt mehrere hundert Berufsschüler unter anderem mittels Workshops und Aktionselementen begeistern und Verkehrssicherheit erlebbar gestalten. Darüber hinaus hat ein intensiver Austausch, insbesondere mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat und der Landesverkehrswacht Thüringen stattgefunden. So haben wir gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat, dem Bundesverkehrsministerium und den anderen Ländern erfolgreich an der Weiterentwicklung der Kampagne „Runter vom Gas“ mitgearbeitet.

Dass Thüringen nicht nur auf die bewährten und bekannten Autobahnplakate zurückgreift bzw. die Anzahl der Standorte erhöht hat, sondern auch andere Materialien wie Warnwesten und Informationsbroschüren einsetzt sowie Verkehrssicherheitsprojekte umsetzt, ist dabei – wie ich finde – selbstverständlich. Wir wollen dies auch künftig beibehalten, da sich die bundesländerübergreifende Zusammenarbeit als effektiv erweist und vorhandene Ressourcen passgenau genutzt werden können. Ich halte es für wichtig, die Marke „Runter vom Gas“ weiter in der Bevölkerung zu verbreiten, sodass Verkehrssicherheit ein Gesicht bekommt. Hier heißt es: Auf Bewährtes zurückgreifen und ausbauen. Daher werden wir weiter am runden Tisch der Länder beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat mitwirken.

Nehmen wir den Blick wieder zurück auf Thüringen, so hat sich eines besonders bewährt: die Arbeit der Landesverkehrswacht und ihrer 25 Kreis- und Ortsverkehrswachten. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft fördert die Arbeit dieser Institutionen mit einem maßgeblichen Anteil. Wie Sie wissen, setzen die 25 Kreis- und Ortsverkehrswachten Bundes- und Landesprojekte sowie eigene Verkehrssicherheitsaktionen um. Da werden vom Kindergarten bis zum Senior, Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer alle Verkehrsteilnehmergruppen angesprochen. Nicht hoch genug zu würdigen ist die Tatsache, dass zum Beispiel allein 2015 in Thüringen fast 1.600 Veranstaltungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchgeführt wurden. Dabei wurden sage und schreibe fast 120.000 Teilnehmer erreicht und über 26.000 ehrenamtliche Stunden geleistet.

Zudem habe ich mich gefreut, dass die Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht am 3. und 4. Juni 2016 in Erfurt stattgefunden hat. Dies ist auch eine Anerkennung der guten Verkehrssicherheitsarbeit in Thüringen. Ministerpräsi

(Ministerin Keller)

dent Bodo Ramelow sowie Staatssekretär Klaus Sühl haben bei der Veranstaltung unsere Wertschätzung für die wichtige Arbeit des Deutschen Verkehrssicherheitsrats zum Ausdruck gebracht.

Dass Verkehrssicherheit nicht ohne finanzielle Mittel auf die Beine gestellt werden kann, dürfte jedem von uns klar sein. Wie Sie wissen, haben wir in diesem Jahr noch einmal eine Förderaktion der sogenannten Dialogdisplays durchführen können. Die Displays sollen unter anderem an Schulen, Senioreneinrichtungen, touristischen Zielen sowie Ärztehäusern und Kliniken unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz kommen und alle Verkehrsteilnehmer schützen. In den vergangenen vier Jahren haben wir für die Förderung insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnten wir 200 Anzeigetafeln im Land fördern. Dies halte ich für beachtlich, weil der Nutzen der Dialogdisplays, umgangssprachlich Smileys, bereits durch die Unfallforschung der Versicherer wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Die Aktion war von Anfang an zeitlich befristet und ich freue mich, dass wir inzwischen eine gewisse Displayverteilung in Thüringen erreicht haben. Wir prüfen deshalb im Moment noch, ob und wie wir die Aktion 2017 nun doch weiter fortführen können.

(Beifall Abg. Kowalleck, CDU)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Deswe- gen haben wir ja auch nachgefragt!)

Es muss auch erfolgreich sein. Nicht, Herr Kowalleck?

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Genau, genau – danke schön!)

Wir wollen zukünftig noch stärker auf die Arbeit der Verkehrswachten setzen und bewährte Strukturen stabilisieren, denn auch hier gab es sehr viele Anfragen zu den Smileys. Es erscheint uns sinnvoll, die bis dato für die Displayaktion verwendeten Mittel schrittweise zur Unterstützung der Arbeit der Landesverkehrswacht zu verwenden, sodass für deren Projekte und Aktionen zusätzlich finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und Menschen in allen Regionen Thüringens davon auch profitieren werden. Ich freue mich, dass dabei neue Projekte aus der Taufe gehoben werden können. Auch für die Jüngsten soll die Verkehrserziehung in den Schulen in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Landesverkehrswacht und anderen Partnern weiter durchgeführt werden. Im Rahmen des Lehrplans Heimat- und Sachkunde werden die Schüler bereits in der Schuleingangsphase zu Fragen der Schulwegsicherheit und des richtigen Verhaltens als Verkehrsteilnehmer unterrichtet und fortlaufend sensibilisiert.