Wir wollen zukünftig noch stärker auf die Arbeit der Verkehrswachten setzen und bewährte Strukturen stabilisieren, denn auch hier gab es sehr viele Anfragen zu den Smileys. Es erscheint uns sinnvoll, die bis dato für die Displayaktion verwendeten Mittel schrittweise zur Unterstützung der Arbeit der Landesverkehrswacht zu verwenden, sodass für deren Projekte und Aktionen zusätzlich finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und Menschen in allen Regionen Thüringens davon auch profitieren werden. Ich freue mich, dass dabei neue Projekte aus der Taufe gehoben werden können. Auch für die Jüngsten soll die Verkehrserziehung in den Schulen in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Landesverkehrswacht und anderen Partnern weiter durchgeführt werden. Im Rahmen des Lehrplans Heimat- und Sachkunde werden die Schüler bereits in der Schuleingangsphase zu Fragen der Schulwegsicherheit und des richtigen Verhaltens als Verkehrsteilnehmer unterrichtet und fortlaufend sensibilisiert.
Im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung unterstützt die Polizei mit speziell ausgebildeten Präventionsbeamten den praktischen Teil der Radfahr
ausbildung in der vierten Klasse. Hierzu stellt die Landesverkehrswacht stationäre oder mobile Verkehrsschulen einschließlich der erforderlichen Kinderfahrräder zur Verfügung. Insofern ist das Thema „Verkehrssicherheit“ regulärer Bestandteil des Lehrplans Heimat- und Sachkunde der Doppelklassenstufe 3/4. Im Rahmen dieses Unterrichts bzw. spezieller Projekte werden die Thüringer Schüler durch die Schule mit Verkehrssicherheitsfragen befasst. Außerdem werden sie durch regelmäßig durchzuführende Belehrungen während der gesamten Schulzeit für die Einhaltung von Regeln zur Unfallverhütung sensibilisiert. In diesem Rahmen können die Schulen eigenverantwortlich an Kampagnen und Präventionsprogrammen des Freistaats Thüringen teilnehmen, zum Beispiel „Mit Sicherheit ans Ziel“ sowie „Sicher unterwegs mit Bus und Bahn“. In den weiterführenden Schulen steht es der Einzelschule ebenfalls frei, spezielle Tage der Verkehrssicherheit und Verkehrsprojekte durchzuführen.
Wie wir alle wissen, leistet insbesondere auch die Polizei einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des Straßenverkehrs. So dient die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit der Verhütung von Verkehrsunfällen und damit dem Schutz von Leib und Leben sowie wesentlichen Sachwerten. Die Verkehrsüberwachung in Form von Verkehrskontrollen mit präventivem und repressivem Charakter wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt und gehört zum unverzichtbaren Kernbereich der polizeilichen Aufgaben. Ihr Stellenwert besitzt die gleiche Priorität wie die Bewältigung von Einsatzlagen oder die Kriminalitätsbekämpfung.
Die polizeiliche Verkehrsüberwachung halten wir auch zukünftig für unabdingbar. Dabei soll sich die polizeiliche Arbeit auf diejenigen Tätigkeitsfelder beschränken, deren Bewältigung vollzugspolizeiliches Fachwissen erfordert. Das wesentlichste Aktionsfeld liegt hierbei im Bereich der Repression als Teil polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit. Ergänzend zu den polizeilichen Aktivitäten widmen sich die berechtigten Thüringer Kommunen verstärkt den Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung.
Die Thüringer Landesregierung geht bei ihrer Verkehrssicherheitsarbeit jedoch auch neue Wege. Wie Sie der Presse entnommen haben, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft kürzlich den Mängelmelder Thüringer Radnetz ins Leben gerufen. Ich habe erfreut gelesen, dass die „Thüringer Allgemeine“ das auch noch mal mit einem Aufruf unterstützen will. Seit dem 14. Juni 2016 können Radfahrer über einen elektronischen Mängelmelder unsichere, schlecht oder falsch beschilderte Radwege melden. Die festgestellten Mängel im Radnetz können über den Mängelmelder verortet, beschrieben und mit Fotos erläutert werden. Es können Mängel zur Oberfläche, zur Be
schilderung und zu Hindernissen, zum Beispiel Sperrpfosten und Engstellen, über das Smartphone oder per Internet gemeldet werden. Die Informationen werden dann automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet, weshalb also ein Foto allein natürlich nicht ausreicht. Wir hoffen, dass uns die Radfahrer unterstützen, damit wir künftig noch besser über die Mängel im Radnetz informiert sind und die Qualität regelmäßig überprüfen und verbessern können.
Des Weiteren haben wir kürzlich eine Online-Umfrage für alle Radfahrer in Thüringen durchgeführt, die auf der Internetseite meines Hauses abgerufen werden konnte. Ziel war es, mehr über aktuelle Bedürfnisse und Verbesserungsvorschläge für das Radfahren im Land zu erfahren. Die Ergebnisse fließen in die laufende Aktualisierung des Radverkehrskonzepts Thüringen ein.
Dass Thüringen aber auch im Bereich der motorisierten Zweiräder Initiative ergreift, zeigt das Modellprojekt „Moped mit 15“. Wie wir alle wissen, ist das sogenannte „Moped mit 15“ am 1. Mai 2013 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestartet. So wird in diesen drei Ländern der Erwerb der Mopedfahrerlaubnis ein Jahr früher als regulär ermöglicht. Wie Sie wissen, dürfen mit Fahrerlaubnisklasse AM zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h geführt werden. Thüringen hat sich für das Modellprojekt starkgemacht, da durch den Erwerb der Fahrerlaubnis im Alter von 15 Jahren frühzeitig Erfahrungen als aktiver Teilnehmer am Straßenverkehr gesammelt werden können. Zudem erhoffen wir uns Wanderungsbewegungen von der Mofaprüfbescheinigung, die ebenfalls mit 15 Jahren erworben werden kann, hin zur AM 15, da Letztere eine bessere Ausbildung bietet. Das Modellprojekt läuft noch bis zum 30. April 2018.
Wie Sie vermutlich bereits erahnen, ist die Resonanz hervorragend. Abgestellt auf das Jahr 2012, wo in Thüringen insgesamt 208 Fahrerlaubniserteilungen der damaligen Mopedklasse M erfolgt sind, stieg die Anzahl verglichen mit 2013 um das über Fünffache auf 1.118, verglichen mit 2014 auf das Neunfache auf 1.796 und verglichen mit 2015 sogar um das Zehnfache auf 2.084. Von diesen 2.084 Mopedfahrerlaubniserteilungen 2015 nahm das „Moped mit 15“ mit etwa 1.900 Erteilungen einen deutlich größeren Anteil gegenüber dem herkömmlichen „Moped ab 16“ ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, bekanntermaßen dürfen mit der Mopedfahrerlaubnis auch Kleinkrafträder im Sinne der DDR-Vorschriften geführt werden, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Insofern hat
das „Moped mit 15“ auch im Hinblick auf die beliebten Kleinkrafträder der Marke „Simson“ in Thüringen genau seinen richtigen Platz gefunden.
Ja! – Natürlich freuen wir uns, auch im Hinblick auf die Unfallstatistik, dass die Teilnehmer am Projekt bislang keine explizit auffällige Gruppe darstellen. Die anstehende Evaluation, die von der Bundesanstalt für Straßenverkehr durchgeführt wird, wird Aufschluss darüber geben, ob Thüringen Wegbereiter einer Änderung des Fahrerlaubnisrechts werden kann. Wir sind da zuversichtlich.
Diese Maßnahmen zeigen: Thüringen begleitet aktiv die Rechtsfortentwicklung. Gerade im Straßenverkehrsrecht, welches als Bundesrecht ausgestaltet ist, ist dies nicht immer einfach, beispielsweise im Bereich der Straßenverkehrsordnung. Hier hat der Bund den Ländern vor Kurzem Änderungen vorgelegt, die im Bundesrat mitberaten wurden. Beschlossen wurden unter anderem folgende Regelungen:
Erstens: Künftig soll einer erwachsenen Aufsichtsperson die sachgerechte Begleitung junger Rad fahrender Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg ermöglicht werden. Wie Sie richtig vermuten, soll dies der Sicherheit der Kinder dienen und die Ausübung der Aufsichtspflicht erleichtern. Nach derzeitiger Rechtslage müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, ältere Kinder dürfen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Eine gleichzeitige Rücksichtnahme auf Fußgänger sollte bei der neuen Regelung selbstverständlich sein, was jedoch gegebenenfalls verstärkter Aufklärung beispielsweise durch die Verkehrswachten bedarf.
Zweite Änderung: die Nutzung ausgewiesener Radwege durch E-Bikes bis 25 km/h. Hiernach ist geplant, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden E-Bikes bis 25 km/h innerorts mit einem besonderen Hinweisschild auf gekennzeichneten Radwegen zulassen können. Außerorts sollen sie generell auf Radwegen fahren dürfen. Dies wird unsererseits grundsätzlich begrüßt.
Dritte Änderung: Bildung einer Rettungsgasse. Seit Langem ist die Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung Pflicht. Wie wir jedoch im Straßenverkehr erleben, kommt es in der Praxis dennoch immer wieder zu Problemen, da diese Regelung teilweise nicht angewendet wird. Aus diesem Grund soll die Bildung einer Rettungsgasse zum besseren Verständnis neu formuliert werden. Das begrüßen wir ebenfalls.
Vierte Änderung: erleichterte Anordnung von Tempo 30 insbesondere vor Schulen. Hier hat sich Thüringen maßgeblich mit eingebracht. Die Neurege
lung soll es den unteren Straßenverkehrsbehörden erleichtern, auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen die Geschwindigkeit vor allem vor Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern streckenbezogen absenken zu können, ohne dass eine entsprechende Gefahrenlage nachzuweisen wäre. Auch dies wird unsererseits aus Verkehrssicherheitsgründen begrüßt.
Wenden wir uns den sicheren Verkehrswegen zu, sind von der Planung über den Neubau von Straßen, deren Um- und Ausbau sowie Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen mehrere Faktoren im Auge zu behalten, sehr geehrte Damen und Herren. Schwerpunktmäßig haben wir für Thüringen im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 40 Ortsumfahrungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Auf diese Weise werden die Anwohner in Zukunft vom Durchgangsverkehr entlastet, Gefahrenlagen werden verringert. Daneben haben wir an den Autobahnanschlussstellen die Markierungen und Beschilderungen modifiziert, um die Anzahl der Falschfahrten zu reduzieren. Was die Tunnelsicherheit betrifft, werden im Rennsteigtunnel Falschfahrer über Induktionsschleifen in der Fahrbahn identifiziert. Das System soll zu kürzeren Reaktionszeiten bei der Tunnelsperrung und Fahrstreifenregulierung führen und damit Unfälle vermeiden helfen. Hierzu läuft gegenwärtig ein Modellversuch.
Weiter gilt festzustellen, dass sich die großräumige Netzbeeinflussungsanlage in Thüringen und Sachsen-Anhalt für die A 4, A 38 und A 71 als Maßnahme des Verkehrsmanagements in der Ausführungsphase befindet. Hier sollen unfallträchtige Störungen im Verkehrsablauf, bedingt durch ein hohes Fahrzeugaufkommen, bereits im Vorfeld verhindert werden. Bei der Erarbeitung des Landesstraßenbedarfsplans werden Abschnitte mit hohen Sicherheitspotenzialen identifiziert und entsprechend auch priorisiert werden.
Für zukünftige Maßnahmen werden wir weiter wie bisher die aktuellen Richtlinien und Vorschriften anwenden, wie ein Optimum an Verkehrssicherheit anzustreben ist. An dieser Stelle möchte ich auch betonen, sofern die Beseitigung von Unfallschwerpunkten Bestandteil förderfähiger Maßnahmen nach der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist, kann eine entsprechende Förderung erfolgen. Für die Umsetzung kleinerer, aber oft effizienter Maßnahmen wie Markierung oder Beschilderung bedarf es keiner Förderung.
Abschließend möchte ich noch zur Fahrzeugtechnik kommen. Wie Sie wissen, steht die technische Ausstattung der Fahrzeuge in einem engen Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit. Dass beispielsweise der Sicherheitsgurt in diesem Jahr seinen 40. Geburtstag gefeiert und bereits unzähligen
Menschen das Leben gerettet hat, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Im Bereich der Fahrzeugsicherheit sind jedoch die Einflussmöglichkeiten der Länder eher begrenzt, da die gesetzliche Fortentwicklung auf Entscheidungen der EU beruht. Von Bedeutung ist hier auch die Frage, inwieweit Autofahrer bereit sind, auf technische Sicherheitssysteme zurückzugreifen und dies bei Neuanschaffung eines Fahrzeugs einzukaufen. Gerade junge Fahrer wollen wir auf Verkehrssicherheitstagen und -fachtagungen ermutigen, in sichere Fahrzeuge zu investieren. Wie Sie sich vorstellen können, hinterlassen Tatsachenberichte von Polizeibeamten oder technischen Sachverständigen einen großen Eindruck gerade bei Fahranfängern. Insofern werden wir weiter darauf hinarbeiten, die Menschen für die Bedeutung moderner Fahrzeugtechnik zu sensibilisieren.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, die Landesregierung arbeitet mit Bund und Ländern sowie anderen Partnern gemeinsam daran, der „Vision Zero“ einen großen Schritt näher zu kommen. Wir wirken an der Rechtsfortentwicklung mit und bauen die Verkehrssicherheitsförderung im Land weiter aus. Die vorgelegte Halbzeitbilanz bestärkt uns darin, weiter auf die Ziele, die 2011 formuliert wurden, hinzuarbeiten und das Ziel „Vision Zero“ 2011 und folgende in den Blick zu nehmen. Deshalb helfen auch Sie mit, Verkehr sicherer zu machen, nicht nur in Thüringen! Ich danke Ihnen. Jeder und jede kann dabei helfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. Entsprechend unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Auf Verlangen der genannten Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags, gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Ich rufe als Ersten Abgeordneten Malsch, CDU-Fraktion, auf.
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Ministerin, herzlichen Dank für den ausführlichen Bericht zum aktuellen Stand der Verkehrssicherheit in Thüringen. Von der Landesregierung wurden zahlreiche Daten und Fakten genannt und bewertet und das zeigt letztendlich, wie gut die Verkehrsinitiative „Denken. Fahren. Ankommen. – Mehr Sicherheit auf Thüringer Straßen“, die
Verkehrsminister Carius 2010 auf den Weg gebracht hat, in der Praxis funktioniert. Das muss man einfach einmal sagen. Es ist so. Das hat er auf den Weg gebracht. Sie haben es selbst in Ihrem Antrag geschrieben, wir können eine positive Bilanz ziehen, sei es, dass es weniger tödlich Verunglückte und weniger Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahranfängern, Radfahrern, Fußgängern und Kleintransportern gab, sei es die Zahl der Verkehrsunfälle unter Einwirkung von Alkohol, sie ist ebenfalls gesunken. Allerdings, das haben Sie auch angesprochen, dürfen wir auch nicht auf halbem Weg stehen bleiben und müssen weiter die Verkehrserziehung intensivieren, die Schulwegsicherheit verbessern und zielgruppenspezifische Handlungsschwerpunkte festlegen. Sie haben die Thematik „Drogen“ und die Thematik „ältere Fahrzeugführer“ angesprochen. Was Sie in dem Antrag aufgeschrieben haben, können wir, alles in allem, gern unterstützen. Froh bin ich auch, dass die rot-rot-grüne Koalition im Politikfeld „Verkehrssicherheit“ offenbar keine Kritikpunkte an der Arbeit der Vorgänger im Amt gefunden hat. Das hat tatsächlich einmal Stil.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die immens wichtige Problematik weiter bearbeiten. Lassen Sie uns an die guten Voraussetzungen in Thüringen anknüpfen und das Verkehrssicherheitsprogramm für Thüringen konkretisieren.
Sie haben es angesprochen: Wir sollten uns auch weiter mit den Partnern zu den aktuellen Problemen näher austauschen. Der ADAC ist ein Partner in dem Bereich – mit dem Fahrsicherheitszentrum in Nohra, was eine gute Basis für Thüringen bildet. Auch Aktionen wie „Blitz für Kids“ oder „Schilderwald“ sind initiierte Aktionen aus dieser Vereinigung, die gerade auch an den Schulen helfen können, die Verkehrssituation und die Verkehrsproblematiken zu verbessern. Wir möchten die Problematik weiterhin gern im Infrastrukturausschuss vertiefen und beantragen hiermit die Überweisung, weil es auch den Einsatz von Präventivbeamten bei der Polizei zu klären gilt. Sie haben es angesprochen. Das ist ressortübergreifend und da sollten wir schon am Ball bleiben, weil aus der Praxis die Erfahrung kommt, dass ab und zu solche Präventivmaßnahmen ausfallen, weil Beamte abgezogen werden, und nicht ausreichend sichergestellt werden kann, dass der Unterricht dort auch stattfinden kann. Von daher beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss und bedanke mich an der Stelle für den Bericht. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Verkehrspolitik, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit ist nun einmal gesamtgesellschaftliches Thema. Ich denke, wir haben mit dem Verkehrssicherheitsprogramm „Denken. Fahren. Ankommen. – Mehr Sicherheit auf Thüringer Straßen“ und den Weiterentwicklungen, die die rot-rot-grüne Landesregierung in dem sehr ausführlichen Bericht mit dargestellt hat, doch ein wichtiges Thema angesprochen – zwar in Tagesrandlage behandelt, wie immer bei Verkehrsthemen. Der Bericht zum Verkehrssicherheitsprogramm hat anschaulich gezeigt, dass sich der Freistaat Thüringen, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, das Thüringer Innenministerium, die Polizei und auch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie die im Thüringer Verkehrssicherheitsrat tätigen Vereine und Verbände mit sehr viel Engagement und sehr viel Zeitaufwand sowie sehr viel Elan diesem Thema gewidmet haben.
Ich möchte noch mal herzlich dafür danken, dass die jetzige Landesregierung mehr Mittel für die Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung stellen konnte. Herr Malsch hat schon die positive Unfallstatistik erwähnt, auch im Beitrag von Frau Keller kam sie zum Ausdruck. Es gibt in Thüringen weniger Todesfälle im Straßenverkehr, weniger Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, weniger Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern und Fußgängern und weniger mit Fahranfängern, auch ein Kennzeichen für das erfolgreiche Projekt „Fahren mit 17“. Allerdings, das muss man sagen, auch im Freistaat sind trotz der positiven Aspekte mehr Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Alle neun Minuten registriert die Polizei einen Verkehrsunfall laut Schadensuhr des Innenministeriums und auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden ist um 579 Personen angestiegen, die zu Schaden gekommen sind. Es gab auch mehr Verkehrsunfälle unter Beteiligung von älteren Verkehrsteilnehmern. Hauptursache, auch darauf wurde schon eingegangen, ist seit Jahren die überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit – ein sehr ernst zu nehmendes Problem. In der Reihenfolge schließen sich Nichtbeachtung der Vorfahrt bzw. des Vorrangs an sowie falsches Abbiegen und Wenden. Das Fahren unter Alkohol ist glücklicherweise etwas zurückgegangen. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung haben aus dem Unfallgeschehen – auch die Bundesregierung hatte eine Halbzeitbilanz für ihr Verkehrssicherheitsprogramm vorgelegt – drei Aktions- und Handlungsfelder definiert: die Probleme „Mensch“, „Fahrzeugtechnik“ und „Infrastruktur“. Ich will versuchen, einige Punkte anzuschneiden, die in dem sehr ausführlichen Bericht nicht beleuchtet werden konnten, das heißt, ich hoffe, dass es keine Dopplung gibt.
Laut Unfallforschung im Gesamtverband der Deutschen Versicherer ereignen sich zwei Drittel aller tödlichen Unfälle auf Landstraßen, das heißt auf freier Strecke, und die Hälfte aller Getöteten hat die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Deswegen wird nicht nur seit dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert, ob aufgrund des Zustands der meisten Landstraßen eine Richtgeschwindigkeit mit Tempo 80 für die Verkehrsteilnehmer impliziert werden soll. Das heißt, außer bei gut ausgebauten Landstraßen mit Überholspuren, die eine Breite über 6 Meter haben, sollte Tempo 80 eine Richtgeschwindigkeit werden können. Die Diskussionen dazu gehen auch in die Richtung: Sollen damit auch Lkw eine Erhöhung ihrer Geschwindigkeitsbegrenzungen, die jetzt noch vorliegen, auf 80 mitbekommen? Um ideologische Gründe zu widerlegen: Schweden ist mit einem Tempolimit in diesem Bereich sehr erfolgreich. Gemessen an der Einwohnerzahl haben sie die wenigsten Toten im Straßenverkehr, schon seit Jahren. Dort ist generell Tempo 80 auf den Landstraßen und auf der Autobahn 120, innerorts sollen langfristig 40 Kilometer pro Stunde angestrebt werden. Ich will in dem Zusammenhang noch mal sagen, dass Schweden nicht nur durch Tempolimits glänzt, sondern auch durch eine interessante Blitzergestaltung. Dort sind im Land circa 1.500 Blitzer stationiert. Sie arbeiten solange nur registrierend, ohne Strafbefehle, wie die Zahl der Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung minimal bleibt. Überschreitet sie ein bestimmtes Maß, gibt es Fotos und sehr teure Bilder zwischen 150 und 250 Euro. Also hier versucht man sozusagen mit einem Apell an die Vernunft eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Wenn es allerdings mit den Verfehlungen überhandnimmt, dann setzt es doch ernsthafte Geldeinbußen. Wie notwendig auf der anderen Seite Geschwindigkeitskontrollen sein können, zeigt die Tatsache, dass 2015 bei zugelassenem Tempo 80 im Lobdeburgtunnel ein Pkw mit 214 geblitzt wurde, im Jagdbergtunnel – auch in der Nähe von Jena – einer mit 227, auch dort ist nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h zugelassen. Das sind dann allerdings keine Kavaliersdelikte mehr.
In dem Zusammenhang ist relativ interessant: Niedersachsen hat im Moment ein Modell aufgelegt, das nennt sich relativ harmlos „Abschnittskontrolle“ oder „Section Control“, das heißt also, dort wird nicht an einer bestimmten Stelle die Geschwindigkeit und deren Übertretung gemessen, sondern in einem größeren Abschnitt. Das heißt, kurz bremsen vor dem Blitzer ist dann relativ chancenlos, weil, wenn man dann wieder Gas gibt, die Geschwindigkeitsübertretung manifest ist. Hier hat sich allerdings die Bundesregierung noch nicht positioniert, Niedersachsen macht es auf eigenes Verlangen und auf eigenes Risiko.
Aber, ich will an dieser Stelle mal Robert Lembke zitieren: „Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.“
Insofern ist es doch wichtig, dass wir Geschwindigkeiten kontrollieren und dass wir immer wieder darauf hinweisen, dass es eben kein Spaß ist, wenn auf Autobahnen, Bundesstraßen oder innerorts gerast wird.
Auch im 40. Jahr der Gurtpflicht ist eine größere Kontrolle durchgeführt worden. Und wenn 462 Verstöße geahndet werden müssen, dann ist das zwar thüringenweit nicht so sehr viel, aber immerhin noch zu viel, zumal auch drei Kinder im Auto nicht gesichert waren. Also auch hier ist es wichtig, dass bestimmte Restriktionen ausgesprochen werden. In dem Zusammenhang – Frau Keller hat schon darauf hingewiesen – kommt der Verkehrserziehung, egal in welcher Altersgruppe, doch eine sehr große Bedeutung zu. Gerade in den Grundschulen wird im Unterricht viel Aufmerksamkeit darauf gerichtet. Allerdings auch Kampagnen wie „Runter vom Gas“, „Aktion junge Fahrer“ an Berufsschulen oder auch die Reform des Fahrerlaubnisrechts mit dem Augenmerk auf mehr pädagogische Kompetenzen der Fahrlehrer und mehr Zeit für Erziehungsarbeit bei der Fahrausbildung sind schon Zeichen, dass die Verkehrsteilnehmerschulung und die Verkehrserziehung ein ganz wichtiger Aspekt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, besonders gefährdet sind nach wie vor die jüngeren und älteren Verkehrsteilnehmer. In Deutschland kommt alle 23 Minuten ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden. 38 Prozent aller Unfälle bei Vier- bis 13-Jährigen sind Fahrradunfälle. Auch deswegen haben sich die Bundesanstalt für Straßenwesen und der Bund der Versicherer bzw. auch das Bundesministerium sehr ernsthaft mit der Verkehrssicherheitsforschung auf diesem Gebiet bewegt. Die Radfahrausbildung ist nach wie vor die größte Maßnahme der Verkehrssicherheitsarbeit, denn das Fahrrad ist das Verkehrsmittel Nummer 1 bei den Kindern. Hier ist ein Problem zutage getreten – und das ist leider auch in Thüringen der Fall: Sich verschlechternde motorische Fähigkeiten der Kinder in den letzten 25 Jahren sind mit ihren Auswirkungen so manifest, dass es Kindern schwerfällt, in der 4. Klasse richtig Fahrrad zu fahren, die Spur zu halten, eine Abbiegung nach links oder nach rechts anzuzeigen, das heißt, einhändig zu fahren. Um 10 Prozent sind diese Fähigkeiten zurückgegangen. Zwischen 7 bis 14 Prozent der Viertklässler haben keine ausreichenden motorischen Fähigkeiten, um die Radfahrausbildung erfolgreich zu absolvieren. Das betrifft im Durchschnitt drei Kinder pro Klasse. Hier ist das Problem die zunehmende Motorisierung, das El
Wie sieht es nun speziell in Thüringen aus? Nur ganz kurz: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stellt die Materialien für alle 18.500 Schüler zur Verfügung. Sie erhalten Ausbildungshefte, Prüfungsbogen, den Fahrradpass und Aufkleber. Die praktische Ausbildung wird in 49 mobilen und stationären Jugendverkehrsschulen im Freistaat absolviert, in denen die Präventionsbeamten der Polizei seit Jahren eine hervorragende Arbeit leisten. Zusätzlich gibt es jetzt ein OnlineÜbungsportal für Schüler und Eltern, welches das Arbeitsheft ergänzt, zur Vertiefung im Elternhaus. Zusätzliche Landesangebote umranden die ganze Ausbildung: „Mehr Bewegung in den Schulen – mit dem Verkehrsmobil unterwegs“, Schulanfangsaktionen, „Sicher unterwegs mit Bus und Bahn“, „Rundkurs junge Fahrer“, Erzieherinnenseminare, Verkehrsteilnehmerschulungen, Schülerlotsenwettbewerbe, Fahrradrallyes, Verkehrssicherheitstage und Fachkonferenzen. Was ich mir wünschen würde, wäre, dass die 5. bis 6. Klassen – das muss aber in Projektarbeit erarbeitet werden – doch noch ein größeres Angebot erhielten, denn auch hier ist die Verkehrserziehung weiterhin notwendig. An dieser Stelle möchte ich den ausdrücklichen Dank der Ministerin an die Landespolizeidirektion, die Landespolizeiinspektionen, die Präventionsbeamten und die Jugendverkehrsschulen, die in Thüringen seit Jahren die praktische Radfahrausbildung gewährleisten, sehr unterstützen. Das ist längst nicht mehr in allen Bundesländern so, dass die Präventionsbeamten dafür zur Verfügung stehen. Thüringen ist hier ein sehr positives Beispiel.
Ich möchte noch einige ganz wenige Probleme benennen, die in letzter Zeit an Aktualität gewonnen haben – Stichwort „Ablenkung“: Eine Studie, beruhend auf einer Repräsentativbefragung des Allianz Zentrums für Technik, weist aus, dass jeder zehnte Verkehrsunfall maßgeblich durch abgelenktes Verhalten entsteht. Bei einem Drittel der Unfälle war Unaufmerksamkeit die Ursache. Bei Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern tritt das gleichermaßen auf. Ich will das Stichwort „Handy“ oder „Smartphone“ an dieser Stelle nur noch mal hervorheben. Nur jeder zweite Autofahrer verzichtet ganz aufs Telefonieren im Auto, 30 Prozent nutzen Freisprechanlagen, mehr als 15 Prozent nutzen das Handy trotz Verbot. Und eine Ford-Studie zeigt an, dass jeder vierte Befragte zwischen 18 und 24 während der Fahrt Selfies schießt und 35 Prozent sogar chatten.
Die TU Braunschweig hat bei einer Befragung von 12.000 Fahrern ermittelt, dass 4,5 Prozent das Mobiltelefon am Steuer nutzen, SMS verschicken und so das Unfallrisiko um das Sechs- bis Zwölffache steigern. Ich will in diesem Zusammenhang auf ein Projekt aufmerksam machen. Es zeigt an, dass ei