Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist jetzt die Chance, nach den letzten beiden Beiträgen wieder etwas Sachlichkeit in die Debatte zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach der Debatte will ich festhalten, dass Thüringen mit dem heutigen Tag im bundesweiten Vergleich Maßstäbe beim Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene setzt und damit den seit Jahren andauernden Diskussionsprozess um die Überarbeitung der Regeln zu Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid positiv beendet.
Wie bereits in der Plenardebatte am 17. März 2016 und in der Sitzung des Innenausschusses am 16. Juni 2016 ausgeführt, begrüßt die Landesregierung den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Mit dem vom Thüringer Landtag am 3. April
2009 verabschiedeten Volksbegehrensgesetz wurden die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt, die Ausschlussgründe für Bürgerbegehren minimiert und direktdemokratische Mitwirkungsebene auf Landkreisebene eingeführt. Eine Überarbeitung der Regelungen in Gänze unterblieb aber.
Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionspartner im Jahr 2014 als einen wesentlichen Punkt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die gesetzlichen Regelungen zu den kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf des Gesetzes werden auch die Regelungen zu den direktdemokratischen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene umfassend reformiert. Der Gesetzentwurf schafft insoweit die Grundlagen für eine zukunftsweisende und lebendige Ausgestaltung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Thüringen. Dies bestätigen im Rahmen der Anhörung auch die Stellungnahmen der bundesweit mit Bürgerbeteiligungsfragen befassten Experten. Sie hoben hervor, dass der Gesetzentwurf in hohem Maß geeignet ist, die Probleme direktdemokratischer Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene zu beheben und bestehende Regelungslücken zu schließen. In einem intensiven Diskussionsprozess wurden die ergänzenden und ändernden Vorschläge aus der Anhörung von den Koalitionsfraktionen aufgegriffen und fanden ihren Niederschlag in einem Änderungsantrag. Diesem wurde in den befassten Ausschüssen mehrheitlich zugestimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, große Zustimmung fand auch im Rahmen der Online-Anhörung die einfache und transparente Gestaltung der Verfahrensabläufe in einem eigenen Gesetz, die Einführung einer Beratungspflicht – einige Abgeordnete sind bereits darauf eingegangen – sowie die Erstattung der den Antragstellern entstehenden Kosten. Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Sogar der Bund der Steuerzahler hat diese Regelung als vorbildlich bezeichnet. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Herausforderung in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht dar. Dass die Bürgerinnen und Bürger künftig auf Antrag von geschultem Personal in einer zentralen Behörde beraten werden, ist eine wesentliche Erleichterung.
Auch die CDU-Fraktion hat sich in ihrem Antrag mit ihrer Beratungsproblematik befasst. Ihr Vorschlag, die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson des Bürgerentscheids zu verpflichten, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Bekanntmachung einmal im Quartal eine öffentliche Sprechstunde anzubieten, würde jedoch zu einer erheblichen Erschwerung der Inanspruchnahme der neuen Beteiligungsmöglichkeiten der
Bürgerinnen und Bürger führen. Die CDU-Fraktion verkennt hier die punktuelle Natur von Bürgerbegehren. Die Initiativen von Bürgerbegehren stellen – anders als etwa Parteien – Interessenvereinigungen dar, die sich auf einzelne konkrete kommunale Sachprobleme konzentrieren und sich im Regelfall mit der Erreichung ihres Ziels auflösen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wichtiges Thema im Diskussionsprozess um die direkte Demokratie betraf auch die Kostenfrage. Die Kostenerstattung an die Antragsteller wurde als wichtiges Zeichen der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements der Vertrauenspersonen und der sie tragenden Initiativen bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gesehen. Insbesondere ressourcenschwachen Initiativen oder Initiativen mit hohen Auslagen wird es hierdurch ermöglicht, ihre Interessen öffentlichkeitswirksam darzustellen. Die von beiden kommunalen Spitzenverbänden geäußerte Kritik zur fehlenden Kostenprognose und Kostenerstattung der den Gemeinden und Landkreisen durch die Neuregelung entstandenen Mehraufwendungen haben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag aufgegriffen. Die durch die Neuregelung des Gesetzentwurfs entstehenden tatsächlichen finanziellen Mehraufwendungen der Gemeinden und Landkreise werden zukünftig bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend darf ich noch einmal die besondere Bedeutung des Gesetzentwurfs hervorheben. Mit einem Bürgerentscheid treffen die Bürgerinnen und Bürger selbst verbindliche Sachentscheidungen, die von ihrer Gemeinde und ihrem Landkreis umgesetzt werden müssen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind damit neben Wahlen für die Bürgerinnen und Bürger wirksame Instrumente, um die Politik in der Gemeinde oder in ihrem Landkreis aktiv beeinflussen zu können und diese auch mitzugestalten.
Ich bitte Sie daher im Namen der Landesregierung, dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Vielen Dank.
Danke. Damit schließe ich die Beratung. Wir haben einen Geschäftsordnungsantrag, Frau Abgeordnete Marx.
Darf ich noch eimal fragen, wozu? Wir haben zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/2738, dann über die Beschlussempfehlung und dann über den Gesetzentwurf abzustimmen.
Gut. Das heißt, wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/2738 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist niemand. Gegenstimmen? Aus allen Fraktionen. Enthaltungen? Also ist der Änderungsantrag bei 1 Enthaltung mit einer ziemlich großen Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen sodann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/2714 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der eben durchgeführten Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung des Abgeordneten Gentele ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sodann zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1840 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/2714. Die beiden Schriftführer sammeln schon die Karten ein.
Wenn nun jeder die Gelegenheit zur Stimmabgabe hatte und ich meine Stimme auch noch loswerden darf – danke schön –, schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung der Stimmen.
Ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 83 Stimmen abgegeben, davon 46 Jastimmen, 36 Neinstimmen bei 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Koali
tionsfraktionen. Danke schön. Wer gegen den Gesetzentwurf ist, erhebt sich nun. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wir haben 1 Enthaltung des Abgeordneten Gentele. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Thüringer Gaststättengewerbe zukunftsfähig gestalten – Bürokratie abbauen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2284 dazu: Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2741
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Mühlbauer, bitte, Sie haben das Wort.
Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, guten Morgen, Herr Präsident! Ich erlaube mir, kurz unseren Alternativantrag zu begründen. Ich möchte ausdrücklich sagen, das ist ein sehr wichtiges Thema, das in dem CDU-Antrag schon eingebracht worden ist, der vom Juni dieses Jahres stammt. Leider wird er erst heute aufgerufen. Wir wollen dazu noch ein paar Punkte mit beibringen, um diesen Inhalt komplexer zu diskutieren. Ich erlaube mir zu sagen – Zitat aus der „Thüringer Allgemeinen“ vom 19.09. –: „Drei Wanderer, die eine Bratwurst essen, reichen nicht aus.“ Ja, so ist es, das ist richtig, und da – lassen Sie mich aus dem Maßnahmenpaket des Ministeriums noch ein zweites Zitat bringen – das Hotel- und Gaststättengewerbe in Thüringen vor enormen Herausforderungen steht, muss viel getan werden, um die touristischen Highlights, die wir haben, auch in den Qualitätsangeboten des Gaststättengewerbes mit zu unterstützen. Dort haben wir – lassen Sie es mich so ausdrücken – durchaus noch Luft nach oben und können Dinge gemeinsam entwickeln. Aus diesem Grunde möchten wir unseren Alternativantrag heute mit vorstellen, um die Dinge zu diskutieren: Fachkräftesicherung, Attraktivität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gaststättengewerbe, auch die Möglichkeit, neue Mitbürger, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind, in diesem Bereich mit zu schulen und mit zu unterstützen.
Last, but not least ist das Gaststättengewerbe ein sehr verantwortungsvoller Bereich. Es gibt viele Regelungen und Regulierungen. Wir müssen darüber nachdenken, welche wir brauchen, wie wir sie pragmatisch umsetzen könnten und was uns gemeinsam in dem Punkt weiterbringt, um effektiv, sinnvoll für alle Beteiligten dort die Dinge abzuarbeiten. Ich freue mich auf eine rege Diskussion, erwarte diese Anträge auch im Ausschuss und wünsche uns gemeinsam eine zielführende Debatte. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Mühlbauer. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Maier das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Der Bitte der CDU-Fraktion, über die Lage des Thüringer Gastgewerbes und die Politik der Landesregierung in diesem Bereich zu berichten, komme ich sehr gern nach, wenngleich ich eines sagen muss: Der Fragenkatalog der CDU hat mich etwas verwundert.
Die für das Gastgewerbe zentralen Herausforderungen werden darin gar nicht thematisiert. Ich leite daraus ab, dass man sich offenbar in der CDUFraktion nicht vertieft mit dem Thema befasst hat. Anscheinend ist das Interesse auch nicht wirklich hoch, wenn ich in Ihre Richtung schaue.
Aber ich möchte Ihnen – Sie kennen mich – gern behilflich sein. Bekanntlich bin ich im Frühsommer den kompletten Rennsteig gewandert. Einige von Ihnen haben mich dabei etappenweise begleitet. Ich habe auf der neuntägigen Tour in acht verschiedenen Hotels übernachtet.
Es waren durch die Bank gut und engagiert geführte Betriebe. Dennoch sind die Defizite und Herausforderungen recht deutlich zutage getreten:
Erstens – die Preisgestaltung: Ich konnte in der Regel für weniger als 50 Euro, inklusive Frühstück und Lunchpaket, übernachten. Das war kein Sonderpreis für den Staatssekretär, es war der normale Preis.
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das kriegt man noch billiger, wenn man mit Herrn Ra- melow unterwegs ist!)
Ich frage Sie: Was bleibt denn davon noch übrig, wenn man noch Personalkosten und Sachkosten abzieht?