Wenn Sie mir zugehört hätten und wenn man dann vielleicht noch einmal nachliest, habe ich darauf hingewiesen – wie übrigens auch die Kolleginnen aus den Fraktionen der Linken, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen –, dass in der Koalitionsvereinbarung fest vereinbart ist, in diesem Jahr mindestens 10 Millionen in das System zu geben. Alles andere wird harte Arbeit sein, wie wir das miteinander regeln und wir sind festen Willens, es gut zu regeln.
Denn – den Wert, den freie Schulen in diesem Land haben, den habe ich vorhin schon betont – bei einem etwa zehnprozentigen Anteil an freien Schulen an der Gesamtschullandschaft im Freistaat Thüringen muss ich sagen, haben wir Entwicklungsmöglichkeiten für all diese Schulen zu gewährleisten. Ich weiß nicht, ob es redlich ist, sich das auf die Fahnen irgendeiner Partei oder Fraktion zu schreiben. Ich glaube, viele haben ihren Anteil daran und da möchte ich auch ausdrücklich das, was die Fraktion Die Linke in der letzten Wahlperiode gemacht hat, würdigen. Da kann man sich noch einmal anschauen, welche Positionen dazugekommen sind.
Eine letzte Anmerkung möchte ich noch geben. Herr Emde, im Dialog mit den Trägern, mit der Landesarbeitsgemeinschaft immer darum, die besten Standards und qualitativ die beste Bildung an den Schulen zu erreichen, das bedeutet, dass wir diesen Arbeitsprozess fortsetzen. Der kann auch zum Konsens führen, aber ich denke: Da sind wir alle gefragt; alle, die wir an der Entwicklung des Bildungswesens in diesem Land beteiligt sein wollen. Da sage ich, das heißt auch, dass wir für die gesamte Schullandschaft in ihrer Ausprägung der freien Schulträger und der staatlichen Schulträger, mit all dem, was wir bildungspolitisch machen wollen, einen solchen Ausgleich bekommen, dass wir gute Bildung an allen Schulen erreichen können. Das muss ich einfach in meiner Funktion als Ministerin an dieser Stelle anmerken.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Aus den Reihen der Abgeordneten und aus dem Hause sehe ich keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir jetzt über die Ausschussüberweisungen abstimmen. Zunächst zum Gesetzentwurf – hier habe ich drei beantragte Ausschussüberweisungen vorliegen: einmal an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, zweitens eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und dann
eine Ausschussüberweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Ist das richtig oder fehlt noch einer? Das ist richtig. Dann stimmen wir ab.
Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/226 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Damit überwiesen.
Dann frage ich: Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Eine Reihe von Enthaltungen. So beschlossen.
Wer ist für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Erübrigt sich, es war einstimmig.
Dann stimmen wir jetzt über die Federführung ab. Beantragt wurde, glaube ich, die Federführung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport. Dann stimmen wir darüber ab. Wer stimmt dem zu? Einstimmig. Vielen Dank.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Hier ist auch Ausschussüberweisung an die drei eben genannten Ausschüsse beantragt worden.
Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer stimmt dem zu? Vielen Dank. Gegenstimmen und Enthaltungen? Das erübrigt sich, es war einstimmig.
Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer stimmt dem zu? Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD ist es überwiesen.
Jetzt stimmen wir noch über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer stimmt dem zu? Das war einstimmig. Vielen Dank.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz über das Ver- bot von Funktionszulagen aus Fraktionsgeldern)
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/222 - Neufassung ERSTE BERATUNG
Herr Präsident, meine Damen und Herren, nicht erst seit den Verfassungsurteilen in den Jahren 2000 und 2003 findet immer wieder eine berechtigte öffentliche Diskussion zum Umgang mit Steuergeldern durch Politik im Allgemeinen und durch Abgeordnete und Fraktionen im Konkreten statt. Im Wissen um die gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Verantwortung von Politik und einer dazugehörigen Kontrolle zu diesen Fragen gibt es entsprechende Gesetzlichkeiten, denn es ist wichtig, dass diese Fragen auch gesetzlich geregelt sind. Dennoch waren – wie oben angesprochen – in den zurückliegenden Jahren verfassungsrechtliche Verfahren notwendig. Was die konkreten Fragen zur sogenannten Funktionszulage aus Fraktionsgeldern anbetrifft, treten die Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass Abgeordnete möglichst unprivilegiert und so transparent wie möglich ihr Mandat ausüben. Die Menschen in Thüringen wollen und sollen das so gut wie möglich auch nachvollziehen können. Das gilt vor allem auch für den Umgang mit Diäten und anderen Leistungen für das Mandat sowie für Gelder aus dem Haushalt – ich wiederhole mich –, Steuergelder für die Arbeit der Fraktionen. Es gibt, meine Damen und Herren, seit dem Juli 2000 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Abgeordnetengesetz mit dem klaren Verbot von finanziellen Hierarchien unter Abgeordneten, das in Thüringen endlich wirksam und entsprechend dieser Rechtsprechung umgesetzt werden muss.
Dabei ist zu beachten, dass das Gericht keinen Unterschied trifft. Die Bildung finanzieller Hierarchien ist generell verboten, egal aus welcher Finanzquelle das Geld stammt und wie die Rechtsgrundlage aussieht, weil dies eine Verletzung des freien und gleichen Mandats ist. Nur für Präsidenten und Vizepräsidenten von Parlamenten sowie Fraktionsvorsitzende lässt das Bundesverfassungsgericht streng begründet und enge Ausnahmen zu und nur auf direkter gesetzlicher Grundlage, nicht aber über eine Hintertür durch Fraktionshaushalte.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof schloss sich im Urteil 2003, basierend auf einer Klage von den Fraktionen SPD und PDS, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an und ließ die Zah
lung steuerfreier Aufwandsentschädigung nur für Ausschussvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer und insoweit nur für den tatsächlichen Funktionsmehraufwand – und wer sich noch erinnern kann, es war fast wie auf einem orientalischen Basar damals im Verfassungsgerichtshof, wo die entsprechenden Summen festgelegt worden sind –, also nicht die Tätigkeitsvergütung zu.
Meine Damen und Herren, mehr als 14 Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil und mehr als elf Jahre nach der zweiten verfassungsgerichtlichen Entscheidung sowie der mittlerweile durch den Landesrechnungshof vorgenommenen Bewertung ist es längst überfällig, das ausdrückliche Verbot von Funktionsvergütung aus Fraktionskassen im Abgeordnetengesetz festzuschreiben. Deshalb unternehmen die Koalitionsfraktionen diese parlamentarische Initiative. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Nun hat das Wort der Abgeordnete Brandner von der AfD-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Reste der AfD-Fraktion, liebe Abgeordnete der Altparteien, unsere Pressesprecherin hat mir gesagt, ich soll versuchen, etwas sachlicher hier vorne aufzutreten. Das versuche ich jetzt mal.
Daraufhin ist die halbe Fraktion von uns rausgegangen, weil sie denken, jetzt wird es langweilig. Ich versuche es trotzdem mal.
Rot-Rot-Grün will Zulagen abschaffen, habe ich gelesen in der „Thüringer Landeszeitung“ Erfurt am 19.02.2015 und war ganz begeistert. Ich habe dann weitergelesen und festgestellt, das bezieht sich dummerweise oder eigenartigerweise nur auf Thüringen. Sie kennen bestimmt alle die Bundestagsdrucksache 18/2380 vom 13.08.2014, die sich damit beschäftigt, wie die Rechnungslegungen der Bundestagsfraktionen aussehen. Da findet man dann unter dem Punkt „Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion“ bei der SPD sage und schreibe 1,1 Millionen Euro, die die SPD-Bundestagsfraktion an Fraktionszulagen zahlt. Die Linken, durch Herrn Gysi bestätigt, zahlen gut 100.000 Euro und die Grünen lassen sich auch nicht lumpen im Bundestag, die zahlen knapp 300.000 Euro an Funktionszulagen, die angeblich verfassungswidrig sein sol
len. Das verwundert mich dann sehr, warum Sie Ihre Ambitionen hier auf Thüringen beschränken und nicht versuchen, über Ihre Einflüsse im Bund auch irgendetwas zu machen.
Noch nicht, Herr Adams, noch nicht. Sie sind bald Landrat und ich bin bald im Bundestag. Passen Sie mal auf, was da passiert.
Sie sehen daran, dass die Argumentation, die hier betrieben wird, etwas fadenscheinig ist. Ich will es trotzdem nicht schlechtreden. Wir waren begeistert, dass wir überhaupt mal einen Ansatz von links gehört haben, wo wir sagen konnten, darüber kann man zumindest mal nachdenken, das ist ein Ansatzpunkt, damit kann man sich anfreunden. Endlich mal Mut auf der linken Seite, sich mit dem Abgeordnetengesetz auseinanderzusetzen und zu versuchen, Änderungen, Verbesserungen durchzusetzen. Aber leider war das nur ein Schritt, den Sie gemacht haben, einer von unseres Erachtens zehn überfälligen. Wir hoffen, dass das im Gesetzgebungsverfahren noch Berücksichtigung findet, denn wenn Sie über diesen einen einzelnen Punkt hier reden wollen – und da wollen Sie ja nur der CDU an die Karre pinkeln oder vor das Schienbein treten –, dann müssten Sie auch über andere Sachen reden. Wir haben den § 5 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Abgeordnetengesetz, die durch nichts zu begründende 70-Prozent-Zulage für Vizepräsidenten, die aus Ihren Reihen kommen. Völlig unbegründbar, warum Vizepräsidenten im Thüringer Landtag eine Zulage von 70 Prozent bekommen.
Wir müssen dann auch reden über die Sachen, die Sie durch die Hintertür versucht haben, als legal darzustellen, über die Zulagen für den Präsidenten, über die Zulagen für die Fraktionsvorsitzenden, über die Zulagen der Parlamentarischen Geschäftsführer und auch über die Zulagen der Ausschussvorsitzenden. Auch darüber muss geredet werden. Wenn alle gleich sind, dann sind alle gleich. Da kann man nicht sagen, jetzt heben wir doch ein paar hervor und ein paar lassen wir weg. Wenn wir weiter über Änderungen im Abgeordnetengesetz reden, müssen wir auch darüber reden, was mit § 6 ist, mit der steuerfreien Vergütung. Ein absoluter Systembruch im deutschen Steuerrecht, dass irgendjemand Nettozahlungen bekommt. Wieso lassen Sie so etwas zu? Ungleicher geht es nicht gegenüber den Leuten, die draußen arbeiten für Bruttobeträge.
Wenn wir weiter reden, dann kommen wir zum vierten Punkt und sagen, was ist denn mit unserer Bundesbahn- oder Deutsche-Bahn-Fahrkarte 1. Klasse? Hier wird knausrig umgegangen mit dem Schü
lerticket, da wird darüber geredet, dass Schüler mit 100, 200, 300, 400 Euro im Monat auskommen müssen, da wird geredet, ob die ein Schülerticket bekommen sollen. Wir mit unseren 5.000 Euro brutto im Monat gönnen uns eine 1.-Klasse-Freikarte. Das kann doch nicht sein. Da muss auch angesetzt werden,
auch das dann gerne im Gesetzgebungsverfahren. Wir müssen dann auch über die Dienstwagenrichtlinie reden, die reformiert werden muss. Da sind auch Auswüchse zu verzeichnen, die nicht nachvollziehbar sind. Wir müssen dringend über das reden, was uns der Landesrechnungshof auch ins Stammbuch geschrieben hat, nämlich die durch nichts zu begründende Altersversorgung im Thüringer Landtag. Oder wie wollen Sie den Leuten draußen erklären, dass wir hier nach sechs Jahren Zugehörigkeit einen Rentenanspruch von 1.300 Euro haben? Das schaffen manche Leute in ihrem ganzen Leben nicht. Also wenn wir irgendwo anfangen, dann müssen wir da anfangen und nicht einen winzigen Punkt rauspicken, der nur die CDU betrifft.
Wir können weitermachen: Was ist mit dem Übergangsgeld? Auch das wird natürlich gerügt vom Landesrechnungshof, viel zu hoch, viel zu intransparent. Was ist mit der Streichung der automatischen Diätenerhöhung? Ich bin mal gespannt, ob Sie sich da jetzt weiterhin so verhalten wie in der Opposition. Also wir stehen bereit, die Verfassung zu ändern.
Wenn Sie das wünschen, streiten wir das durch. Das können wir sofort machen, Herr Landrat. Also wenn Sie wollen, das können wir sofort durchsetzen. Wir stimmen da sofort zu. Und letztendlich ein ganz entscheidender, wichtiger Punkt für uns von der AfD: die Verkleinerung dieses Landtags. Thüringen schrumpft, der Landtag bleibt gleich groß oder wird sogar größer. Wir als Fraktion und als Partei hegen sehr große Sympathien für die Idee, die Größe des Landtags bedingt, aber grundsätzlich an die Wahlbeteiligung zu knüpfen, meine Damen und Herren.