Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lieber Kollege Tischner, mit Blick auf die Uhr könnte man fast meinen, Sie wollen mit Ihrer Gesetzesinitiative heute den Sandmann geben, nämlich den Menschen draußen Sand in die Augen streuen. Sie sprechen hier davon, dass Experimente auf Kosten der Betroffenen vollzogen werden. Da bin ich doch etwas sprachlos. Alle haben die Möglichkeit, die Protokolle aus der letzten Legislatur und den Beratungen zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes 2013 durchzulesen. Wenn Sie das mal getan hätten, dann wüssten Sie, dass es Ihre Fraktion war, die alle Anregungen in der Anhörung niedergeschmettert hat, die Änderungsanträge niedergestimmt hat. Und jetzt kommen Sie wie Kai aus der Kiste und wollen, dass – was Sie selber noch vor wenigen Jahren als gültig und gut befunden haben und was jetzt, wo es greift und auch tatsächlich mal angesehen werden soll, wie die Wirkung ist, nämlich über eine Evaluation – diese Regelung so

fort wieder einkassiert wird. Nun sind Sie genauso wie ich noch relativ neu im Parlament, aber eigentlich hätte ich gedacht, dass zum Beispiel Ihr Kollege Emde – auch dem Kollegen Emde beste Genesungswünsche, er ist heute auch nicht da, genauso wie auch von unserer Seite, von meiner Seite natürlich der Frau Ministerin – Ihnen hätte mal sagen können und müssen, was damals die Grundlagen der Entscheidung waren, die heute unter anderem durch Kollegin Rosin schon ausgeführt worden sind. Da hätten Sie mal innehalten können, auch nach den Beratungen im Bildungsausschuss, und sich fragen können, ob Sie da vielleicht nicht etwas früh gesprungen sind und auf jeden Fall und definitiv sehr kurz gesprungen sind, lieber Kollege Tischner. Denn die Anforderungen an den Schulen, die ändern sich ständig. Zu nennen wäre hier zum Beispiel der Umgang mit Heterogenität, mit Schülern mit Beeinträchtigungen und aus verschiedenen kulturellen und sprachlichen Kontexten, die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der pädagogischen oder zum Beispiel den Neurowissenschaften und der Psychologie. Diese Anforderungen müssen, sollen Sie erfolgreich sein, in die Schulentwicklung, in die Lehrpläne, in die Methodik Eingang finden und natürlich auch in die Lehrerbildung. Lehrerbildung kommt in allen drei Phasen eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, sich den Anforderungen und den Veränderungen für eine moderne, am Kind ausgerichtete Bildungs- und Schulpolitik zu stellen und diese zu meistern – so weit allgemein bekannt.

Thüringen ist im Bereich der Lehrerbildung grundsätzlich gut aufgestellt. In der ersten Phase leisten die Hochschulen in Erfurt und Jena heute bereits Hervorragendes. In Thüringen stehen, bis auf ein Gemeinschaftsschullehramt, für alle Schularten entsprechende Lehrämter zur Verfügung. Insbesondere die schulpraktischen Studienanteile in Jena und Erfurt sind deutschlandweit viel beachtete Weiterentwicklungen, welche sich bewährt haben und im Fachausschuss bezüglich der auch im Koalitionsvertrag beschriebenen weiteren Entwicklung zu gegebener Zeit weiter diskutiert werden sollten. Wichtige weitere zu diskutierende Punkte im Rahmen einer Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes sind die – und das findet sich eben bei Ihnen alles nicht – Umsetzung der zwingend notwendigen förderpädagogischen Bestandteile in den ersten zwei Phasen der Lehrerbildung, die immer dringlicher zu klärende Integration von Ausbildungsbestandteilen im Umgang mit kultureller und sprachlicher Heterogenität sowie die Stärkung durch gezielte Studienberatung und Begleitung von heute schon bundesweit als Mangelfächer erkannten Lehrämtern. Da haben Sie im Übrigen, wenn ich das richtig sehe, durchaus Vorschläge gemacht, aber nicht heute und nicht in diesem Gesetzesvorschlag.

(Abg. Muhsal)

Hier wird es interessant sein zu sehen, wie die geltenden Fachkombinationsvorschriften wirken und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen. An dieser Stelle möchte ich auch die Problematik des Übergangs zu einer stärker schulstufenbezogenen Ausbildung ansprechen, die bei einer Debatte ebenfalls zwingend zu beachten ist.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir reden aber zu unserem Gesetzentwurf!)

Ich rede zu Ihrem Gesetz, nämlich dazu, was alles fehlt und was sich im Koalitionsvertrag wiederfindet und was sich in einer von uns verfassten Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes dann auch wiederfinden wird. Ohne diese Fragen aufzugreifen, greift der Vorschlag der CDU aber einfach zu kurz. Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Gesetzesvorschlag aber all dies eben nicht im Sinn. Mit der Änderung wird beabsichtigt, den § 25 Abs. 1 des Lehrerbildungsgesetzes in der derzeit geltenden Fassung dahin gehend zu ändern, dass die Dauer des Vorbereitungsdienstes künftig für alle Lehrämter auf 24 Monate festgeschrieben wird. Schulpraktische Studienbestandteile und absolvierte Praktika sollen mit sechs Monaten angerechnet werden können, berufspraktische Tätigkeiten mit bis zu zwölf Monaten. Begründet wird dies mit einer wahrgenommenen Benachteiligung des Grundschullehramts sowie möglichen Qualitätsverlusten in der zweiten Phase der Ausbildung. Für eine Dauer des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen von 18 Monaten spricht die Umstellung der ersten Phase der Lehrerausbildung für das Lehramt an Grundschulen auf einen konsekutiven Bachelorund Masterstudiengang mit einer Verlängerung der Regelstudienzeit von sieben auf neun Semester. Um keine unbillige Verlängerung der Gesamtausbildungszeit zuzulassen, wurde der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen bereits 2008 auf 18 Monate festgelegt. Eine echte Aufwertung des Grundschullehrerstudiums wurde 2013 mit der Verlängerung von neun auf zehn Semester erreicht. Seitdem müssen an allen Lehrämtern drei Leistungspunkte absolviert werden. Dies ist ein wichtiger und zwingender Schritt, um das Grundschullehramt auch bezüglich der besoldungsrechtlichen Gleichstellung an die anderen Lehrämter anzugleichen. Dies hat meine Fraktion 2013 in der Beratung auch begrüßt.

In der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter wurden aber auch Erleichterungen für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eingeführt. Genannt seien hier die Reduzierung der Zahl der Ausbildungsfächer im Grundschullehramt von vier auf drei und bei allen Lehrämtern das Entfallen der Hausarbeit, eine Forderung, die die Lehramtsstudierenden in der umfangreichen Befragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Kooperation mit dem damaligen TMBWK erhoben haben.

In der Tat geht Thüringen auch hier einen eigenen Weg. Als einziges Bundesland hat Thüringen 2013 die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes eingeführt. Nun könnte man annehmen, dass dies von den jungen Pädagoginnen und Pädagogen als Nachteil bei der Entscheidung bewertet wird, ihren Vorbereitungsdienst in Thüringen zu beginnen. Tatsächlich erweist sich aber die Kleine Anfrage in der Drucksache 6/2834 des Abgeordneten Tischner nachgerade als Rohrkrepierer und lässt uns hinsichtlich der vorliegenden Änderung des Lehrerbildungsgesetzes staunend zurück. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung wird nicht nur festgestellt, dass es bis auf das Jahr 2015 zu keinem nennenswerten Rückgang der eingestellten Lehramtsanwärter im Bereich Grundschule gekommen ist. Auch hier liegen die Quoten der sogenannten Landeskinder bei den eingestellten Lehramtsanwärtern im Lehramt Grundschule bei 70 bis 95 Prozent in den letzten drei Jahren und damit deutlich über allen anderen Lehrämtern der verschiedenen Schularten. Die Landesregierung stellt in der Beantwortung der Kleinen Anfrage ebenso fest, ich zitiere: „Allen vorhandenen Bewerbern für die Lehrämter an Grundschulen, Regelschulen, berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik konnte in den letzten Jahren ein Ausbildungsplatz angeboten werden.“

Wir können also feststellen, dass Thüringen als künftiger Dienstherr gerade für die in Thüringen ausgebildeten Grundschullehrkräfte eine hohe Attraktivität hat. Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter vom 26. April 2016 bringt es mit sich, dass der erste Ausbildungsjahrgang mit 32 Lehramtsanwärtern seinen Vorbereitungsdienst aufgenommen hat. Die Landesregierung wird über das ThILLM eine Evaluierung der aktuellen Bestimmungen zur Durchführung des Vorbereitungsdienstes durchführen. Das Ergebnis der Evaluation werden wir in einem umfangreichen Diskussionsprozess zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes in 2018 auch als Koalitionsfraktionen mit einbeziehen.

Eine derzeitige Änderung des Lehrerbildungsgesetzes wird durch die Fraktion Die Linke nicht mitgetragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ganz schwache Rede!)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann rufe ich die Landesregierung auf. Frau Staatssekretärin Ohler, Sie haben das Wort.

(Abg. Wolf)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Erstes möchte ich Ihnen versichern, dass ich die Grüße an Frau Ministerin ausrichte, die sich darüber sicher freuen wird.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hoffen auch, dass sie schnell wieder gesundet.

Mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt die Fraktion der CDU, durch eine Änderung des § 25 Abs. 1 des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes die Dauer des Vorbereitungsdienstes für alle Lehrämter zukünftig einheitlich auf 24 Monate festzulegen. Die bisher enthaltenen Anrechnungsvorschriften von Praktika, die eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um bis zu sechs Monate ermöglichen, sowie die Vorschrift zur Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten im Umfang von bis zu zwölf Monaten bleiben erhalten. Laut § 25 Abs. 1 des derzeitig geltenden Thüringer Lehrerbildungsgesetzes dauert der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik grundsätzlich 24 Monate und der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen grundsätzlich 18 Monate. Werden während der ersten Phase der Lehrerbildung Praktika oder schulpraktische Studien absolviert, die vom Umfang und Inhalt her eine Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst ermöglichen, wird der Vorbereitungsdienst um bis zu sechs Monate verkürzt. Diese Vorschrift führt dazu, dass der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen in der Regel in zwölf Monaten absolviert wird.

Ursächlich für die Festlegung der Dauer des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen auf 18 Monate waren die Umstellung der ersten Phase der Lehrerausbildung für das Lehramt an Grundschulen auf einen konsekutiven Bachelor-/ Masterstudiengang sowie dessen inhaltliche Neugestaltung im Jahr 2003. Dadurch verlängerte sich die Regelstudienzeit von sieben auf neun Semester. Diese Umstellung der Studienstruktur erfolgte an der Universität Erfurt auch bei den anderen Lehramtsstudiengängen. Um die Gesamtausbildungszeit beim Lehramt für Grundschulen nicht zu sehr zu verlängern, wurde der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen im Thüringer Lehrerbildungsgesetz aus dem Jahr 2008 grundsätzlich auf 18 Monate festgelegt. Mit der Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes 2013 wurde unter anderem das Grundschullehrerstudium nochmals von neun auf zehn Semester verlängert, um an der Universität Erfurt die gemäß KMK-Vereinbarungen vorgeschriebenen 300 Leistungspunkte, das heißt 30 Leistungspunkte pro Semester, für den konsekutiven Bachelor-/Masterstudiengang erreichen zu können und damit die Anerkennung des

Hochschulabschlusses sicherzustellen. Durch diese Gesetzesänderung wurde die Möglichkeit eröffnet, dieses zehnte Semester, welches ein Komplexes Schulpraktikum beinhaltet, auf den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen anzurechnen. Um das erfolgreiche Absolvieren eines verkürzten Vorbereitungsdienstes, der durch Anrechnen von Praktika während des Studiums für alle Lehrämter möglich ist, zu gewährleisten, wurden mit der neuen Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter – das muss ich jetzt mal vorlesen, wie die Abkürzung heißt: ThürAZStPLVO – vom 26.04.2016 Erleichterungen für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eingeführt. So entfällt bei allen Lehrämtern die Hausarbeit und zusätzlich wird beim Lehramt für die Grundschule die Zahl der Ausbildungsfächer von vier auf drei reduziert. Der erste Ausbildungsjahrgang von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Grundschulen, bei denen eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes und eine Erleichterung der Ausbildung von Prüfungsbedingungen zum Tragen kommen, hat am 1. August 2016 seinen Vorbereitungsdienst begonnen.

Sehr geehrter Herr Tischner, ich muss Sie leider hinsichtlich des OTZ-Artikels heute enttäuschen. Die Zeitung hat sich auf alte Aussagen berufen und mich nicht noch einmal interviewt.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann mussten Sie Ihre Meinung ändern!)

Aber es ist richtig, die grundsätzliche Verlängerung von zwölf auf 18 Monate war in der Diskussion. Im Zusammenhang damit haben wir den Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, die im Februar vergangenen Jahres mit ihrem Vorbereitungsdienst begonnen haben, angeboten, selbst zu entscheiden, ob sie die Referendariatszeit verlängern wollten, weil sie zwar noch vier Fächer und noch eine Hausarbeit machen mussten, dafür aber nur zwölf Monate Zeit hatten. Für die Lehramtsanwärter ab August haben wir uns entschieden, ein einheitliches Vorgehen zu wählen, zumal diese – es wurde ja schon mehrfach gesagt – nur noch drei Fächer und keine Hausarbeit mehr absolvieren müssen. Dennoch gibt es nach wie vor die Möglichkeit, bei besonderen Belastungen auch jetzt noch Anträge auf Verlängerung zu stellen. Und wir haben – das wurde auch schon vielfach gesagt – uns für eine Evaluation entschieden. Frau Rosin hat die Gründe ausführlich dargestellt.

Unsere Entscheidung für eine Evaluation soll zu einer faktenbasierten Grundlage führen, um eine Entscheidung zu treffen, die nicht wieder nach zwei, drei Jahren auf den Prüfstand gestellt werden muss. Bei dieser Auswertung werden wir auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigen, wie Herr Tischner schon hingewiesen hat, zum Beispiel die Erfahrungen aus Nordrhein-West

falen. Mit Blick auf diese Evaluation und die Wahrung der Objektivität des Evaluationsprozesses ist eine Änderung der bestehenden Vorschriften derzeit nicht angesagt. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion enthaltenen Vorschlägen und Argumenten wird im Zuge der Beratung des Evaluationsergebnisses erfolgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Tischner, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf ein paar Punkte eingehen, die jetzt hier in der Debatte geäußert wurden, die wir nicht so stehen lassen können.

Erst einmal freue ich mich, dass jetzt auch der dafür zuständige Minister gekommen ist, denn wir haben jetzt aus der Debatte mehr oder weniger herausgehört, dass es eine reine hochschulpolitische Entscheidung ist, die hier auf Kosten der Referendare getroffen worden ist, weil man nicht bereit ist, ins Gespräch zu kommen und entsprechende Regelungen zu treffen. Das ist schon sehr schade.

Frau Rosin, Sie waren ja heute wieder besonders bissig. Eines verstehe ich überhaupt nicht, und zwar warum Sie sich als Grundschullehrerin, als diejenige, die wöchentlich wahrscheinlich Kontakt hat mit den Grundschullehrern, die vielleicht sogar Freundschaften zu Grundschullehrern pflegt, hierhinstellen und sagen, es wäre eine subjektiv empfundene Entwicklung. Ich weiß nicht, welcher Referent Ihnen das aufgeschrieben hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass es nicht Ihre persönliche Überzeugung ist. Es tut mir echt leid, dass Sie da als die kompetenteste Frau hier im Hause an der Stelle doch mehr oder weniger versagen.

Dann gibt es einen, der sich hierhinstellt und meint, er müsse irgendwie immer in der Geschichte kramen. Es gibt ja zwei hier im Haus, die immer in der Geschichte kramen. Der eine sitzt vorn rechts, der andere sitzt hinten links.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Unterir- disch!)

Aber, Herr Wolf, Sie sollten auch langsam mal zu der Erkenntnis kommen, dass Sie seit zweieinhalb Jahren hier im Land regieren.

(Beifall CDU)

Ich habe es vorhin als Erstes gesagt: Wenn man feststellt als Politiker, als Fraktion oder wie auch im

mer, es sind Entwicklungen eingetreten, die nicht günstig sind, die zu korrigieren sind, weil sie auch auf die Existenz von Menschen Auswirkungen haben, dann muss man sie korrigieren und nicht irgendwelche Institute usw. beauftragen, obwohl eigentlich klar ist, was man will, was zu ändern ist. Dann fangen Sie immer an und loben sich, wie toll Sie sind und dass Sie jetzt hier alles umreißen. Ich habe es Ihnen gestern schon bei der GEW erzählt, da waren nicht alle Kollegen da. Ich sage es Ihnen gern noch einmal: Das Wichtigste ist, wenn man Lehrer einstellen will, weil man auch Lehrer einstellen muss, wenn der Lehrerüberhang raus ist, dass man Nachwuchs qualifiziert. Es war die rot-rot-grüne Landesregierung, die das, was Christoph Matschie mit Christine Lieberknecht 2015 vorhatte, nämlich 600 Referendare einzustellen, reduziert hat. Sie haben sie reduziert im Haushalt 2015 auf 500 Referendare und tatsächlich haben Sie 2015 nur 400 Referendare eingestellt. Das ist Ihre Antwort auf das Nachwuchsproblem.

(Beifall CDU)

Das werden wir nicht durchgehen lassen, genauso wie wir wirklich dafür werben, dass wir uns im Bildungsausschuss ohne diese ganzen Begrifflichkeiten, die überhaupt nicht notwendig heute hier waren, von „Sandmann“ und „Kai aus der Kiste“ mit dem Thema beschäftigen. Ich freue mich ja, dass ich in dem Moment mit Frau Ministerin Dr. Klaubert zusammen in der Kiste bin, weil nämlich wir beide

(Heiterkeit im Hause)

zusammen hier herausschauen und dieselben Vorstellungen vertreten, nämlich dass es nicht richtig ist – jetzt wird sie wahrscheinlich auch lachen, wenn sie das hört –, dass im Grunde zwölf Monate der Vorbereitungsdienst ist. Wir sollten uns wirklich – Sie merken, da werde ich richtig leidenschaftlich, weil das ärgerlich ist, wie da mit den Referendaren umgegangen wird, da muss etwas getan werden – unbedingt dazu im Ausschuss verständigen. Deshalb beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Danke.

(Beifall CDU)

Herr Tischner, ich hoffe, die Kiste ist sehr groß.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD und der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und die heutige Plenarsitzung. Beachten Sie bitte, dass wir

(Staatssekretärin Ohler)

morgen um 9.00 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 24 beginnen.

Ende: 18.47 Uhr