Für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen hat der Bund 26,8 Millionen Euro investiert. Zum 01.01.2016 waren 350 Kilometer der Bundesstraßen und 242 Kilometer der Landesstraßen mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet. Im Rahmen der touristischen Infrastrukturförderung wurde der Bau von 306 Kilometern touristischer Radwege unterstützt. Darüber hinaus dienten auch die Städtebauförderung sowie der Bau von ländlichen Wegen und Forstwegen dem Radverkehr, soweit sie für den Radverkehr freigegeben sind. Das im Radverkehrskonzept Thüringen 2008 festgelegte Zielkonzept „Radtouristisches Landesnetz“ wurde weiterentwickelt und hat inzwischen eine Länge von 2.856 Kilometern erreicht. Das entspricht einer Erweiterung um circa 580 Kilometer gegenüber dem Jahr 2008.
Was den bisherigen Ausbau des Radnetzes betrifft, wird deutlich, dass insbesondere bei den touristischen Radrouten gute Fortschritte erzielt wurden. Das Thüringer Wirtschaftsministerium wird die Förderung von Radwegen des radtouristischen Landesnetzes im Rahmen der touristischen Infrastrukturförderung fortsetzen. Auch für den Alltagsradverkehr gibt es bereits gute Fördermöglichkeiten. Zu den Maßnahmen, die zur Förderung des Radverkehrs und damit zur Verbesserung des Modal Split beitragen, zählen zum Beispiel die Förderung des Baus von Bike-and-Ride-Anlagen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten und die kostenfreie Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr. Genauso wichtig sind sichere Abstellanlagen an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder an der Wohnung. Auf die Förderung im Rahmen des kommunalen Straßenbaus gehe ich etwas später ein.
Weiterhin möchte ich den Radroutenplaner Thüringen nennen, ein Serviceangebot des Freistaats, der sich sowohl an Radtouristen als auch an Alltagsund Freizeitradfahrer richtet. Seit Juni 2016 wird der Radroutenplaner durch den Mängelmelder Thüringer Radnetz ergänzt. Damit unterstützen wir die Kommunen bei der Qualitätssicherung der touristischen und der Alltagsradrouten. Die Maßnahmen und Fördermöglichkeiten der Landesregierung reichen für die angestrebte Entwicklung des Radverkehrs allein aber nicht aus. Insbesondere die Kommunen sollten sich für eine umweltverträgliche Mobilität starkmachen und Impulsgeber für mehr Radverkehr sein. Dabei ist es wichtig, dass die Kommunen untereinander kooperieren und in einen intensiven Erfahrungsaustausch treten. Wir wollen sie dabei unterstützen. Deshalb wird das Infrastrukturministerium die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen“ weiterhin inhaltlich und künftig auch finanziell unterstützen.
Mit den genannten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung das im Radverkehrskonzept verankerte Ziel, den Modal Split für den Radverkehr deutlich zu erhöhen und den Radverkehr sicherer und
attraktiver zu gestalten. Die zurzeit laufende Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wird die künftigen Schwerpunkte der Radverkehrsförderung setzen und dabei den erreichten Stand der Umsetzung des Radverkehrskonzepts 2008, die Empfehlungen des nationalen Radverkehrsplans 2020 sowie neue Trends – zum Beispiel Elektrofahrräder – im Radverkehr berücksichtigen. Künftig soll der Alltagsradverkehr stärker als bisher gefördert werden. Dort, wo ein Um- und Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes- oder Landesstraßen geplant ist, werden wir prüfen, wie der Verkehr und dabei auch der Radverkehr verträglicher geführt werden kann, und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen planen und umsetzen. Dies gilt insbesondere, wenn in den nächsten Jahren eine Ortsumgehung noch nicht realisiert werden kann. Soweit es der Straßenraum und die verkehrliche Situation erlauben, sollen innerorts Schutzstreifen für Radfahrer angeordnet werden, da so der Radverkehr sicherer auf der Straße geführt werden kann. Künftig sollen Radwege an Landesstraßen außerorts möglichst als Gemeinschaftsmaßnahmen von Land und Kommune geplant und gebaut werden. Dies liegt im Interesse der Gemeinden, weil auch Fußgänger diese Wege häufig nutzen. Die Beteiligung der Gemeinden ist dabei freiwillig.
Die Gemeinden sollen grundsätzlich an Planung, Bau und Unterhaltung der gemeinsamen Rad- und Gehwege an Landesstraßen beteiligt werden. Hierfür können die Gemeinden eine höhere Förderung im Rahmen des kommunalen Straßenbaus beantragen. Die Richtlinie „Kommunaler Straßenbau“ wurde entsprechend ergänzt und ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten festgelegt. Gemäß der Koalitionsvereinbarung sollen die finanziellen Mittel für Radwege an Landesstraßen mindestens 10 Prozent der Mittel für Erhaltung und Um- und Ausbau betragen. Dies würde einem Betrag von rund 5 Millionen Euro pro Jahr entsprechen.
Diese Zielstellung kann nur schrittweise erreicht werden. Im Landeshaushalt 2016/2017 stehen für 2017 bereits 3,5 Millionen Euro zur Verfügung, für die Jahre 2018 und 2019 werden wir im Doppelhaushalt jeweils 5 Millionen Euro anmelden und hoffen, dass wir zumindest im Jahr 2019 den Planungsstand dafür auch erreicht haben.
Wir hoffen darauf, Frau Becker, dass wir möglicherweise den Planungsstand über diese Summe hinaus erreichen, damit wir das Konzept fortsetzen und praktisch umsetzen können.
Grundsätzlich hängt der Abfluss der Mittel natürlich davon ab, wie schnell die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Hierbei sind immer auch der Planungsvorlauf und die personelle Ausstattung der Straßenbauverwaltung zu berücksichti
gen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben. Auch für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen gilt es, den erforderlichen Planungsvorlauf zu schaffen. 2016 wurde rund 1 Million Euro für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen ausgegeben. 2017 liegen die geplanten Mittel auf ähnlichem Niveau.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Punkt II des Antrags, Weiterentwicklung des kommunalen Straßenbaus, möchte ich Folgendes ausführen: Es ist eine Tatsache, dass der Radverkehr überwiegend auf kommunalen Straßen und Wegen stattfindet. Insofern geht der Antrag in die richtige Richtung, den Radverkehr im Rahmen des kommunalen Straßenbaus noch weiter zu stärken und zu fördern. Im Rahmen der bestehenden Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist der Bau oder der Ausbau von Radwegen in kommunaler Baulast, die überwiegend dem Alltagsradverkehr dienen, förderfähig. Förderfähig ist im Zusammenhang mit dem Ausbau kommunaler Straßen auch das Anlegen von Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bedarf des Radwegs nachgewiesen ist und die örtlichen Gegebenheiten im Straßenquerschnitt einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen zulassen. Soweit ein Radweg als Gemeinschaftsmaßnahme von Land und Kommune gebaut wird, ist ein Fördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen. Da es sich bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus um ein Antragsverfahren handelt, wird das jährliche Förderprogramm aus den vorliegenden Bedarfsanmeldungen bzw. Anträgen der Kommunen aufgestellt. Beantragte Maßnahmen, die die Fördervoraussetzung erfüllen und die gesonderte Anlagen für den Radverkehr beinhalten, können wie im vorliegenden Antrag vorgeschlagen, zukünftig vorrangig im Förderprogramm berücksichtigt werden. Bereits jetzt werden Gehweganteile bei Rad-Gehwegen außerorts bei Gemeinschaftsmaßnahmen von Baulastträgern höher klassifizierter Straßen und der Gemeinde prioritär gefördert.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau aus den Entflechtungsmitteln gespeist wird, die in dieser zweckgebundenen Form nur noch bis 2019 zur Verfügung stehen. Deshalb stellen wir im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts und der Vorbereitung der Haushaltsanmeldung 2018/ 2019 Überlegungen an, wie der Rad- und Fußverkehr ab 2020 weiter gefördert werden kann. So ist beabsichtigt, eine neue eigenständige Richtlinie „Rad- und Fußverkehr“ zu erarbeiten, die auch die Vorschläge aus dem vorliegenden Antrag berücksichtigt. Hier könnten zum Beispiel die erstmalige Markierung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen
Ich möchte – vielleicht für die Zuschauerinnen und Zuschauer – den Unterschied zwischen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen benennen: Radfahrstreifen müssen pflichtig genutzt werden und Schutzstreifen liegen sozusagen im Ermessen.
Des Weiteren wird geprüft werden, inwieweit die in der derzeit gültigen Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus enthaltenen Fördergegenstände zum Radverkehr in die neue Richtlinie übernommen werden können. Die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen in der Förderung des kommunalen Straßenbaus werden Anreiz für die Kommunen sein, künftig bei jeder Um- und Ausbaumaßnahme einer Straße zu prüfen, wie der Radverkehr verträglich und sicher geführt werden kann und welche Radverkehrsanlagen vorzusehen bzw. verkehrsorganisatorischen Maßnahmen zu treffen sind. Dies ist ein Beitrag für eine konsistente und selbsterklärende Radverkehrsführung und auch die sichere Gestaltung von Radnetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und ich denke, diejenigen, die jetzt vielleicht nicht dabei waren, sind vielleicht schon mal Fahrrad fahren während der heutigen Weiberfastnacht. Ich danke Ihnen.
Danke schön. Das wollen wir natürlich nicht hoffen, denn die sollen ja auch wiederkommen. Okay. Die Beratungszeit – das wissen wir alle. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Alle Fraktionen, bis auf die AfD-Fraktion. Damit eröffne ich auf Verlangen aller Fraktion, bis auf die AfD-Fraktion, die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags, gleichzeitig die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Liebetrau für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrte Frau Ministerin Keller, vielen Dank für Ihren Sofortbericht. Wir haben ihn sehr interessiert zur Kenntnis genommen und werden ihn auch weiterhin mit Argusaugen verfolgen und auch die Punkte weiter betrachten, wie das weiter vorwärtsgeht. Die ersten sehr guten Ansätze haben Sie schon geschildert, aber es gibt auch noch sehr, sehr viel zu tun. Wir sind hier also bei Weitem noch nicht am Ende der Fahnenstange.
hier zur Sprache, denn er ist ja bereits vom September 2016. Ich denke mir, es wäre einigen in der Koalition recht gewesen, man hätte hier nicht darüber reden müssen. Es war auch sicher eine schwere Geburt, bis Sie sich auf einen solchen einzelinteressengeleiteten Antrag einigen konnten. Nicht, dass Sie es falsch verstehen: Wir sind auch für das Radfahren.
Ja, ich fahre selbst auch Rad. Auch wir sind dafür, dass die Radfahrinfrastruktur ausgebaut, besser gefördert wird und vieles mehr.
Werte Damen und Herren, erinnern Sie sich doch einfach, dass wir gemeinsam mit fraktionsübergreifender Zustimmung mit Beschluss vom 5. November 2015 in der Drucksache 6/1269 die Problematik „Radverkehr“ umfassend behandelt haben. Dazu komme ich gleich noch mal. Deshalb, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehen wir es mehr als kritisch, was nun hier wieder passieren soll, um das Grünen-Klientel zu beglücken. Es ist nämlich schlicht so, dass über Ihre Forderungen nach Anpassung der Förderbedingungen für den kommunalen Straßenbau diese Koalition erneut – ja, ich betone „erneut“ – in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen will. Nach Ihrem Willen soll die Förderung des kommunalen Straßenbaus vorrangig – und so steht es auch hier in Ihrem Antrag – für Straßen erfolgen, in denen ein Schutzstreifen markiert oder ein Radweg unmittelbar oder in räumlicher Nähe errichtet wird. Mag sein, dass dies sinnvoll ist. Einen Eingriff über Förderkonditionen, die andere Straßenbaumaßnahmen ausschließen, rechtfertigt dies jedoch keinesfalls.
Hatte doch Rot-Rot-Grün mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes – wurde im April 2016 beschlossen – in einem ersten Schritt den Kommunen ursprünglich kommunales Geld geraubt, um es für solche investive Straßenbaumaßnahmen des Landes einzusetzen, die zwar im Interesse der Gemeinden liegen, aber ureigene Landesaufgaben sind, zum Beispiel Ortsumgehungen in Straßenbaulast des Landes, Sanierung von Landstraßen, die dann zu Gemeindestraßen abgestuft werden. Allein das nimmt den Kommunen die Möglichkeit, eigenständig zu entscheiden, was vor Ort Sinn macht. Die verbliebenen kommunalen Straßenbaumittel sollen nunmehr in einem zweiten Schritt für solche Maßnahmen priorisiert werden, die den Radverkehr einschließen. Auf gut Deutsch: Ohne Radweg keine Fördermittel für den Straßenbau.
Das ist nicht das, was man üblicherweise mit öffentlicher Förderung bezweckt, nämlich Anreize zu setzen, bestimmte Dinge zu tun. Das nenne ich viel
mehr Erpressung. Ich nenne es Entmündigung der Kommunen beim Straßenbau. Das geht eindeutig zu weit und tritt die Interessen der Kommunen mit Füßen. Meine Damen und Herren der Koalitionsparteien, es zeugt davon, dass Sie zum wiederholten Mal unter Beweis stellen, dass Sie – um es vorsichtig zu formulieren – vielmals nicht wissen, wie es in den ländlichen Räumen aussieht, vor allem, aber nicht nur, in den bergigen Bereichen. Es gibt hier aufgrund der Lage und der Topografie in vielen Dörfern und Städten kaum Straßen, die in ihrer Breite Autobahnmaße aufweisen.
Sicherlich könnten Radwege gebaut werden, wir bauen auch noch gleich Ladesäulen für E-Bikes, weil das ganz einfach bequemer ist, damit wäre auch gleich ein weiterer grüner Aspekt berücksichtigt. Doch stellt sich dann die Frage, mit welchen Autos sollen denn dann die Autofahrer noch fahren, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht? Mit Bobby Cars vielleicht? Sie könnten ja elektrisch betrieben werden, wir haben ja die Ladesäulen.
Ja, genau. Werte Damen und Herren, die Kommunen wissen selbst gut genug – ich fahre übrigens selbst einen Smart – was vor Ort zu tun ist. Besteht die Möglichkeit für einen Radweg, wird es auch keine Kommune unterlassen, ihn zu bauen, aber bitte ohne grüne Vorschriftenmacherei und Gängelei.
Werte Abgeordnete, ich will auf den fraktionsübergreifenden Beschluss zur Problematik „Radverkehr“ zurückkommen. Dieser Beschluss macht den heute debattierten Antrag nämlich einfach überflüssig. Der Beschluss vom 05.11.2015 beauftragt die Landesregierung unter anderem, einen Landesradwegeplan für den Alltagsradverkehr zur Vernetzung der zentralen Orte höherer Stufe zu erarbeiten. Der fehlt immer noch. Die Überarbeitung und Fortschreibung des Thüringer Radverkehrskonzepts – man arbeitet daran, um damit die strategischen Rahmenbedingungen abzustecken – liegt auch noch nicht vor. Wann ist damit zu rechnen? Der Zeitraum für die Online-Befragung ist schon seit über acht Monaten vorbei.
Das Thüringer Radverkehrskonzept und die Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur sind so zu gestalten, dass ein Modal Split von mittelfristig über 15 Prozent für den Alltagsradverkehr und als Zwischenziel bis 2025 ein Radverkehrsanteil von 12 Prozent erreicht werden kann. Wir haben gehört, dass viele Fördermaßnahmen schon greifen und angelaufen sind, um die Radinfrastruk
All dies sollte doch zunächst von der Landesregierung umgesetzt und vorgelegt werden, bevor weitere, die Kommunen belastende und bevormundende Forderungen aufgemacht werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst meinen herzlichen Dank an Frau Keller und das Infrastrukturministerium für den sehr ausführlichen und umfangreichen Sofortbericht.
Wir haben zwar gerade eine Jahreszeit, in der noch nicht alle Radfahrer wieder im Straßenverkehr unterwegs sind, dennoch bleibt das Thema „Radverkehr“ das ganze Jahr aktuell. Bereits im November 2015 haben wir an gleicher Stelle den Beschluss „Radverkehr in Thüringen planvoll und zielstrebig verbessern“ gefasst und ich freue mich, dass wir an diesem Thema konsequent weiterarbeiten, weil es zeigt, dass wir bei den Themen „Radverkehr“ und „Radwege“ in dieser Legislatur ein gutes Stück vorangekommen sind und auch weiter vorankommen werden. Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Infrastrukturministerium, das in dieser Frage konstruktiv mit uns zusammenarbeitet, eigene Aktivitäten zeigt und dabei auch neue Wege geht, wie etwa bei der im Juli 2016 beendeten Online-Befragung zum Radverkehrskonzept Thüringen, an der sich insgesamt 2.182 Thüringerinnen und Thüringer beteiligt haben.
Im Hinblick auf die Zielsetzung unserer Koalition halte ich es für angemessen, darauf hinzuweisen, dass das Ministerium für Infrastruktur bereits Methoden und Ideen entwickelt hat, um die Bürgerinnen und Bürger bei dieser Entwicklung mitzunehmen und eben nicht nur alles zu diktieren. Ich möchte hier beispielsweise auch auf den Mängelmelder Thüringer Radnetz hinweisen. Wir setzen auf eine effektive Zusammenarbeit von Regierung und Bürgerinnen und Bürgern, auch damit Anregungen und Kritik aufgenommen und Fehler vermieden werden können, denn – seien wir ehrlich – wir können vom Austausch mit aktiven Radfahrerinnen und Radfahrern nur profitieren. Dieser Antrag zeigt, dass es uns vollkommen klar und bewusst ist,
dass der Radverkehr eine essenzielle Bedeutung für Thüringen hat. Es darf keine Rolle spielen, dass es mitunter schwierig ist, etwas zu bewegen und zu erreichen, denn es gibt hier nicht nur unterschiedliche Interessen, sondern auch unterschiedliche Zuständigkeiten – Stichwort Straßenbaulastträger. Deshalb müssen wir bei diesem Thema konsequent den Einfluss bzw. die Stellschrauben nutzen, die es gibt und die wir auch haben. Wir wollen, dass der Radverkehr bei allen kommunalen Straßenbauvorhaben mitgedacht und dann auch, wenn möglich, mitbedacht wird, innerorts vorzugsweise mit kostengünstigen Schutzstreifen auf der Fahrbahn, außerorts vorzugsweise als separate Radwege. Wir fordern und unterstützen es auch, wenn dort, wo Landesmittel für den kommunalen Straßenbau auf Grundlage des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes fließen, vorrangig exakt die Projekte mit bedacht werden, wo genau diese Maßnahmen berücksichtigt werden können.