Frank Warnecke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei vom 27. August 2019 wurde dem Landtag die von der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft übergebene Vorlage zum Flächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt im Zusammen
hang mit der Bundesgartenschau 2021 mit der Bitte übersandt, die Einbindung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 herbeizuführen. Es wurde im Weiteren darum gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der Plenarsitzungen am 11., 12. und 13. September 2019 zu setzen und sie wegen der Eilbedürftigkeit gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Die Präsidentin des Landtags bat daraufhin gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags, die Vorlage bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Der Antrag der Landesregierung sieht vor, dass im Rahmen der BUGA ein Flächentauschverfahren der Stadt Erfurt und des Freistaats vollzogen wird. Ziel ist die Errichtung eines Park-and-Ride-Parkplatzes für die BUGA sowie langfristig für die Messe Erfurt. Aktuell stehen nach Auskunft der Stadt sowie der Messe zu wenig Parkmöglichkeiten für Großveranstaltungen zur Verfügung. Mit Umsetzung des Flächentauschs sind dem Freistaat durch die Landeshauptstadt Erfurt 1,68 Millionen Euro in Geld zu erstatten.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 77. Sitzung am 6. September 2019 in öffentlicher Sitzung beraten. Die Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7672 wurde durch die Ausschussmitglieder mehrheitlich gefasst. Im Ergebnis empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Thüringer Landtag, dass die Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung zum Flächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt im Zusammenhang mit der Errichtung von Parkplätzen für die Bundesgartenschau 2021 erteilt wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, mit der vorliegenden Drucksache beschließen wir einen Flächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt mit einem Wertausgleich. Es werden an Quadratmetern gemessen gleich große Flächen getauscht. Dass die Stadt Erfurt nun einen Wertausgleich an den Freistaat zu zahlen hat, hat etwas damit zu tun, dass die Flächen des Freistaats als Bauerwartungsland zählen. Es ist auch richtig, dass die Stadt Erfurt plant, hier Parkflächen, unter anderem für die Bundesgartenschau 2021, zu schaffen. Unstrittigerweise braucht eine Bundesgartenschau auch temporäre Parkplätze, also Parkplätze für die Dauer der Bundesgartenschau.
Aber im vorliegenden Fall war die Begründung zu kurz gegriffen, da hier nicht nur temporäre Parkplätze angestrebt werden. Die Gothaer Straße ist eine der wichtigsten Stadteinfahrten von Erfurt.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass jeden Tag rund 48.000 Arbeitnehmer nach Erfurt einpendeln. Wenn sich die Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs nach Erfurt verbessert, werden zukünftig sicherlich noch mehr Pendler gern umsteigen. Mit den Parkplätzen werden 400 Pkw-Stellplätze am Endpunkt der Straßenbahnlinie 2 geschaffen, also ganz ideal für Pendler. Neben dem verbesserten Park-and-Ride-Angebot für Einpendler können natürlich auch Messebesucher diese Parkplätze nutzen. Wir sollten nicht außer Acht lassen, dass bei vielen Veranstaltungen in der Messe die Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Hier würde dann auch eine dauerhafte Verbesserung eintreten. Ferner werden 50 Busstellplätze geschaffen, die in Erfurt nicht nur zur Bundesgartenschau dringend gebraucht werden. Zurzeit werden die Busse nach Ausstieg der Besucher am Domplatz am Lauentor oder am Juri-GagarinRing abgestellt. Dies führt in Erfurt immer zu Ärger. Insbesondere bei Großveranstaltungen ist das Parkplatzvolumen zu gering. Die Tourismusgesell
schaft kritisiert dies seit Jahren und fordert hier eine Verbesserung. Das Schöne an einem zentralen Stellplatz ist auch, dass hier bessere Arbeitsbedingungen für die Fahrer geschaffen werden können. Hier könnte mit der Errichtung eines Multifunktionsgebäudes auch ein Terminal für Buspersonal mit Sanitär- und Pauseneinrichtungen geschaffen werden. Dies würde bedeuten, dass es beispielsweise zukünftig beim Weihnachtsmarkt ein geordnetes Verfahren für das Busparken in Erfurt geben könnte. Letztendlich werden auch die Voraussetzungen für den Bau eines Reisemobilhafens mit 50 Stellplätzen geschaffen. Auch diese können vom errichteten Multifunktionsgebäude profitieren. Die Zulassungszahlen von Reisemobilen sind seit Jahren stetig ansteigend und es gibt eine Vielzahl von Städtetouristen, die auch mit ihren Reisemobilen nach Erfurt kommen wollen. Diese Stellplätze fehlen in Erfurt auch.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit dem Flächentausch eine dringende und notwendige geordnete Entwicklung für die Bundesgartenschau und die Zeit danach geschaffen wird. Deswegen bitten wir um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, sehr geehrter Herr Vonarb!
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich muss schon sagen, die Einreichung dieser Aktuellen Stunde mit dem Titel „Intransparenz von Immobiliengeschäften der Landesregierung in Gera“ ist für mich eine Überraschung gewesen – deswegen, weil Sie zunächst versucht haben, das Thema im letzten Haushalts- und Finanzausschuss auf die Tagesordnung zu setzen und zu hinterfragen. Ich sage „versucht haben“, weil das sehr umfangreiche Berichtsersuchen kurzfristigst von Ihnen eingereicht worden ist – für alle Zuschauer, das heißt deutlich nach Ablauf der Fristen, die unsere Geschäftsordnung vorsieht –, weswegen es nicht behandelt worden ist.
Das bedeutet natürlich andererseits, dass in der nächsten regulären Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses Ihre Anfrage auf der Tagesordnung stehen wird und somit da Ihre umfangreichen Fragen und Ihr Berichtsersuchen beantwortet werden.
In der nächsten regulären Sitzung.
Also es gibt einen Kalender, da stehen alle Sitzungen drin. In dieser Ausschusssitzung können wir dann über Kaufpreis, Wertermittlung, Finanzierung und Beihilfefragen detailliert nachfragen und debattieren. Zur Ehrlichkeit gehört, dass Sie den Antrag nicht fristgerecht eingereicht haben. So ist es – Punkt!
Nun zur Sache selber: Die Landesregierung entspricht lediglich einem Wunsch der Stadt Gera nach Unterstützung. Wir begrüßen ausdrücklich den Kauf der Anteile der Wohnungsgesellschaft Elstertal durch das Land mit dem Auftrag/dem Ziel einer späteren Rekommunalisierung dieser Gesellschaft. In diesem Zusammenhang erinnere ich an § 1 Zweites Wohnbaugesetz, in welchem die Wohnungsförderung als öffentliche Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen festgeschrieben worden ist. Nichts anderes hat die Landesregierung getan. Wenn die CDU-Opposition im Landtag etwas debattieren möchte oder gar wie die AfD-Fraktion skandalisieren – was ich nicht teile –, dann bitte auch das Nichthandeln des ehemaligen Finanzministers Voß, als er die Gelegenheit hatte, die Wohnungsgesellschaft zu erwerben. Es gilt zu bedenken und abzuwägen, dass Gera ohne die Wohnungsgesellschaft Elstertal über keinen eigenen kommunalen Wohnungsbestand mehr verfügt.
Eine Stadt wie Dresden, die sich 2006 ihres kommunalen Wohnungsbestands entledigte, hat aus ihren Fehlern gelernt und jetzt eine neue kommunale Wohnungsgesellschaft gegründet. Warum? Weil es am Ende die kommunalen und die genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sind, die den Stadtumbau vorantreiben, die den sozialen Frieden einer Stadt herstellen und die ihren Bürgern Wohnungen zu leistbaren Mieten anbieten. Um es deutlich zu sagen: Ob eine Wohnung für einen Mieter bezahlbar und damit leistbar ist, hat nur sekundär etwas mit der nominellen Gesamtmiete zu tun. Viel wichtiger ist das verfügbare Familieneinkommen des Mieters bzw. das Renteneinkommen. Es macht mir große Sorgen, dass für viele Mieter die monatliche Wohnkostenbelastung mit dem Eintritt in das Rentenalter sprunghaft ansteigt, und das auf über 30 oder 40 Prozent ihrer Rente.
Wenn wir jetzt eine Wohnungsgesellschaft mit dem Ziel der Kommunalisierung erwerben, nehmen wir auch den 5.000 Mieterhaushalten die Angst vor unberechtigten Mieterhöhungen oder Kündigungen. Der Rückkauf ist somit nicht nur ein guter Tag für die betroffenen Mieter, sondern auch für die Stadtentwicklung und für ganz Gera. Ganz persönlich begrüße ich als Vertreter des Deutschen Mieterbunds Thüringen den Einstieg des Landes ausdrücklich. Ich bin überzeugt davon, dass die Landesregierung hier richtig gehandelt hat. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die Landesregierung hier auch die richtigen Maßstäbe angelegt hat und auch davon, dass sie alle Kommunen Thüringens gleichbehandelt.
Wir stehen hier nicht allein. Ich möchte auf den Direktor des Verbands der Thüringer Wohnungswirtschaft verweisen, der betont, dass alle seine Erfahrungen gezeigt haben, dass eine Stadt wie Gera gut beraten ist, über eine eigene kommunale Wohnungsgesellschaft zu verfügen, denn nur ein kommunales Wohnungsunternehmen bietet ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten, um die sozialen Aufgaben einer Kommune am Wohnungsmarkt auch zu erfüllen.
Ebenso positiv bewertet der Direktor des VTW Frank Emrich den notwendigen Mitteleinsatz des Landes. Also bleibt abschließend festzuhalten, dass die Landesregierung nicht nur pragmatisch, sondern auch richtig gehandelt hat. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 in Drucksache 6/6962 – 2. Neufassung – wurde am 28. März 2019 in der 143. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Ausschuss hat sich insgesamt in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst systemgerecht, inhaltsgleich und zeitgleich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Der Ausschuss hat am 12. April 2019 in seiner 71. Sitzung erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Beantragt wurde durch die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU eine schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung.
Beide Anträge – Vorlagen 6/5449 und 6/5465 – und die mündliche Ergänzung um den Thüringer Feuerwehrverband wurden zusammengeführt und als gemeinsame Anhörung mit einer Frist bis zum 17. Mai 2019 beschlossen. Angehört wurden unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Beamtenbund sowie die verschiedenen Fachgewerkschaften und Berufsverbände. In der benannten 71. Sitzung des HuFA wurde darüber hinaus durch die Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag zur Änderung der Zulagenregelung für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes als Tischvorlage eingebracht. Diese erhielt zunächst die Vorlagennummer 6/5481 und war Bestandteil der beschlossenen Anhörung.
Im weiteren Verfahren reichten die Koalitionsfraktionen einen weiteren Änderungsantrag unter der Vorlagennummer 6/5547 ein, welcher die Aufhebung der Beförderungsgrenze des mittleren Polizeivoll
zugsdienstes zum Ziel hatte. Dieser Änderungsantrag wurde am 3. Mai 2017 im Rahmen einer Ergänzung zur Tagesordnung in der 72. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses als neuer Tagesordnungspunkt 6 a beraten. Im Zuge dessen vereinbarte der Ausschuss einstimmig eine ergänzende schriftliche Anhörung, verlängerte die Frist der laufenden Anhörung bis zum 31. Mai 2019 und erweiterte den Kreis der Anzuhörenden gemäß Vorlage 6/5548.
Die Landtagsverwaltung schlug in diesem Zusammenhang vor, eine rechtsförmlich angepasste, konsolidierte Fassung der eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf zu erstellen. Diese liegt nunmehr in der Vorlage 6/5674 vor.
Insgesamt haben im Rahmen der schriftlichen Anhörung zehn Anzuhörende eine Stellungnahme in den Ausschuss übermittelt, darunter auch die beiden kommunalen Spitzenverbände. Darin wurde die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung mehrheitlich begrüßt. Unter anderem traten der Feuerwehrverband, der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund dem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen zur Ausweitung der Zulage für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes ohne Einschränkung bei.
Abschließend befasste sich der Haushaltsausschuss in seiner 74. Sitzung am 7. Juni 2019 mit dem Gesetzentwurf sowie den vorgelegten und angehörten Änderungsanträgen. Im Ergebnis wurden sowohl die Änderungen als auch der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und der Ausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Vorab möchte ich noch ein Wort zu Herrn Rudy sagen. Es ist immer das gute Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss als parlamentarisches Mittel einzusetzen, und nie eine Geldverschwendung.
Vor uns liegt der fast 500 Seiten umfassende Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses 6/3. Dieser Ausschuss untersucht seit zweieinhalb Jahren ein mögliches Fehlverhalten der Thüringer Landesregierung in der sogenannten Lauinger-Affäre. Zum Ausschuss und der bisherigen Arbeit hat der Ausschussvorsitzende bereits umfangreich Stellung genommen. Es ist hier deutlich geworden, dass der Bescheid der Schule das entscheidende Dokument in der bisherigen Untersuchung ist. Grund für mich genug, auf dieses Dokument und auf den Umgang damit detaillierter einzugehen.
Bevor ich auf die inhaltlichen Punkte eingehe, möchte ich eine Tatsache betonen, die mir in den letzten Wochen bei der Berichterstattung über unsere Arbeit immer mal wieder zu kurz kam. Während wir den Zwischenbericht gefertigt haben, hat die Aufklärungsarbeit des Ausschusses parallel dazu stattgefunden. Wir haben seit der Beschlussfassung der Erstellung des Zwischenberichts im Au
gust 2018 sieben weitere Sitzungen durchgeführt und weiter gearbeitet.
Nun zum Bescheid: Nachdem am 11. Dezember 2015 Frau Lauinger die Belehrung unter dem Bescheid der Schule unterschrieben hatte, war für sie klar, dass der Sohn der Familie ruhigen Gewissens eine Sprachreise antreten kann. Der Bescheid war das Ergebnis von Anträgen und Beratungen, Abwägungen und Entscheidungen, ein bürokratischer Prozess, den die meisten von uns aus eigener Erfahrung heraus kennen. Aufgrund eines konkreten Anliegens wendet man sich als Bürger an ein Amt oder eine Behörde, trägt dort sein Anliegen vor und nach einer Prüfung wird das Anliegen positiv oder negativ beschieden. Am Ende dieses Verfahrens haben Bürger eine Antwort schriftlich in der Hand, eine Antwort, nach der sie sich richten können oder müssen. Der Inhalt eines Bescheides ist entweder unerfreulich, etwa beim Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, oder er ist erfreulich, wenn zum Beispiel der Wunsch des Kindes realisiert werden kann, indem es – beruhend auf einer Entscheidung – ins Ausland fliegen kann und dort die Schule besuchen darf.
Der Bescheid, um den es hier im Speziellen geht, umfasst gerade mal eine DIN-A4-Seite. Er enthält, wie es sich für ein offizielles Dokument gehört, einen Briefkopf der Schule, einen klaren Inhalt, zu dem ich gleich noch was sagen werde, und die Unterschrift des Schulleiters. Außerdem beinhaltet dieser Bescheid eine Belehrung, die die Kenntnisnahme der Durchführungsbestimmung zur Thüringer Oberstufe – Artikel 13 Abs. 3 – bestätigen soll. In diesem Absatz 3 wird unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Schüler, der aufgrund dieser Regelung in die 11. Klassenstufe versetzt wird, keinen dem Realschulabschluss vergleichbaren Abschluss erhält. Der Bescheid bestätigt der Familie, dass die Klassenkonferenz dem Auslandsaufenthalt einstimmig zugestimmt habe. Es erfolgt die Belehrung über den potenziell fehlenden Realschulabschluss nach der Klasse 10. Im Anschluss wird der entsprechende Absatz aus der Durchführungsbestimmung zitiert, mit der einen Anpassung, dass nicht wie im originalen Text von einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt die Rede ist, sondern nur von einem längeren Auslandsaufenthalt.
Die Ersteller des Bescheids – das waren der Schuldirektor und einer seiner Mitarbeiter – gaben im Untersuchungsausschuss dazu an, dass sie die Formulierung auf die ihnen tatsächlich vorliegende Situation angepasst hätten. Beide Zeugen schätzten dies im Nachhinein als unglücklich ein, betonen aber, dass der Sinn der Regelung dadurch nicht geändert wurde und die Antwort des Staatlichen
Schulamts so wiedergebe. Tatsächlich ist erkennbar, dass sich der Inhalt des Bescheids an der Antwort des Schulamts auf die Nachfrage der Schule orientierte.
Dabei teilt der Ausschuss die Auffassung, dass die Anfrage der Schule inhaltlich mangelhaft und nicht ausreichend bestimmt war und somit auch die Antwort des Schulamtes nicht als Anweisung, sondern eher als Empfehlung gewertet werden sollte. Entscheidend ist aber, dass es fortan ein Dokument gab, das sowohl für die Schule als auch für Familie zunächst Handlungssicherheit bedeutete.
Dieser Bescheid, fehlerhaft in seiner Entstehung, aber bestandskräftig in seiner Wirkung, beschäftigte uns eine ganze Zeit im Ausschuss. Dabei war es bereits schwierig, sich auf eine gemeinsame Bezeichnung zu einigen. Ist es nun ein Bescheid, ein bescheidähnliches Schreiben oder eine Mischform aus Bescheid und Zusicherung? Wir werten das Schreiben der Schule als Bescheid, da es in seiner Funktion und seiner Wirkung ein bestandskräftiger Verwaltungsakt ist. Allein die unterschiedlichen Bezeichnungen implizieren bereits, dass es verschiedene Auslegungen dieses Dokuments und daraus resultierend auch unterschiedliche rechtliche Einschätzungen geben könnte.
Um diesen wichtigen Punkt zu untersuchen, haben die Koalitionsfraktionen eigens einen Antrag in die Arbeit des Ausschusses eingebracht, der sich mit der Frage der Rechtsnatur des Bescheids befasste. Wir haben Juristen des Schulministeriums und des Staatlichen Schulamts dazu befragt, wie sie den Bescheid bewerten und welche Wirkung dieser entfalten könnte. Im Ergebnis folgte der Ausschuss den gehörten Juristen, dass der Bescheid als bestandskräftiger Verwaltungsakt seine Wirkung entfalte und dass die Bürger sich auf die Wirkung dieses Bescheids verlassen können müssten. Besonders die Juristen des Bildungsministeriums betonten das rechtswidrige Zustandekommen des Bescheids, da das Schulgesetz keine Ausnahme von der Teilnahme einer Besonderen Leistungsfeststellung vorsehe.
Eine erste Einschätzung der Rechtsnatur des Bescheids durch die Bediensteten des Bildungsministerium fand am 12. Mai 2016 statt. Aufgrund der Nachfrage durch das Ministerium äußerte sich der Schulträger zu dem Sachverhalt und sendete einen Teil der Unterlagen als Anhang mit: den Mail-Verkehr zwischen der Schule und dem Schulamt vom November 2015, den Antrag der Mutter und den Bescheid der Schule. Der Bescheid der Schule lag demnach seit dem 12. Mai 2016 den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der entsprechenden Abteilung im Ministerium vor. Am selben Tag wurde der Be
scheid per Mail an die verschiedenen Akteure der Abteilung, den Leiter und die betroffenen Referate gesandt.
Daher verwunderte uns die Aussage eines Zeugen im Untersuchungsausschuss, der mehrfach betonte, den Bescheid erst aus der Presseberichterstattung kennengelernt zu haben. Den Akten konnten wir entnehmen, dass der Bescheid besagtem Mitarbeiter zugesandt wurde und dass er selbst in den gesamten Sachverhaltsstapel involviert war. Nichtsdestotrotz wurde der Bescheid der Schule kurz nach Erhalt vom Referat als rechtswidrig und die Situation insgesamt als brisant bewertet. Eine sehr schnelle Information an die Hausleitung sollte folgen.
Gegenüber dem Leiter des Ministerbüros wurde die Situation mündlich geschildert und eine Handlungsempfehlung ausgesprochen. Der Schüler sowie ein weiterer sollten die Möglichkeiten erhalten, die Prüfungen nachschreiben zu können. Es erfolgte ein Vermerk, der von der Hausleitung gegengezeichnet wurde. Die damalige Hausspitze benannte im Untersuchungsausschuss klar, dass hier keine Unterlagen, vor allem nicht der Bescheid, vorgelegt worden sind. Bis hierhin wird bereits deutlich, warum der Bescheid das zentrale Dokument in diesem Sachverhalt ist.
Minister Lauinger und seine Frau betonten im Ausschuss, dass sie erst dann den Vertrag mit der ausländischen Schule unterzeichnen wollten, wenn sie eine feste Regelung in der Hand hätten. Erst die positive Bescheidung der Unterbrechung des Schulbesuchs durch die Schule veranlasste die Familie, den Auslandsaufenthalt zu realisieren. Nach dem Bescheid wurden die Verträge unterzeichnet und die Flüge gebucht. Die Familie vertraute demnach auf die Entscheidung der Schule.
Für die Schule wiederum war der Bescheid das Ergebnis des Ersuchens der Familie und die Erfüllung ihrer Aufgaben. Eine Schule kann hoheitliche Verwaltungsakte erlassen verbunden mit der Pflicht, diese im Voraus zu prüfen. Die Schulleitung entschied richtig, sich in dieser Frage mit einer Mail an das Staatliche Schulamt Mittelthüringen rechtlich abzusichern. Auch wenn der Schulträger, das Bistum Erfurt, der erste Ansprechpartner hätte sein müssen, hat die Schulleitung die Antwort vom Schulamt als Handlungsanweisung fehlverstanden und somit entsprechend gehandelt. Für die Schule war der Bescheid demnach folgerichtig und bestandskräftig.
Sowohl für die Familie als auch für die Schule war nach dem Bescheid im Dezember der Sachverhalt geklärt. Das Ministerium wiederum erfuhr erst Mo
nate später davon. Auch hier wurde dem Bescheid eine entscheidende Rolle zugewiesen. Er wurde als rechtswidrig eingestuft und spätestens, seitdem die Hausspitze des Ministeriums einen Vermerk vom 13. Mai 2016 gegenzeichnete, war es fortan das Ziel, diesen Bescheid aufzuheben.
Um die Spannung zu nehmen: Der Bescheid ist bis heute nicht aufgehoben worden. Dass der Bescheid nicht aufgehoben wurde, hatte mannigfaltige Gründe. Die zuständige Abteilung hat festgestellt, dass hier ein rechtswidriger Bescheid existiert und dass nun ein rechtskonformer Zustand hergestellt werden müsse. Allerdings erging nie eine klare Anweisung des Ministeriums an eine verantwortliche Stelle, die eindeutig die Aufhebung des Bescheids forderte. Stattdessen wurde im Untersuchungsausschuss immer wieder betont, dass die Aufhebung des Bescheids in verschiedenen Mails anvisiert und implizit gefordert wurde. So sagte beispielsweise der Leiter der zuständigen Abteilung des Ministeriums im Ausschuss aus, dass bereits im Mai 2016 eine E-Mail an das Schulamt ging, in deren Folge der Bescheid hätte aufgehoben werden müssen. Unabhängig davon, dass nur die Schule als Aussteller den Bescheid aufheben kann, konnte der Ausschuss diesem Argument nicht folgen. Die einzige Passage aus dieser angesprochenen E-Mail, die so verstanden werden könnte, lautete: „Das Staatliche Schulamt Mitte muss diesen Fall aufklären und insbesondere herausarbeiten, wie die Schule jetzt tatsächlich gehandelt hat, und dies rechtlich bewerten.“ Für den Ausschuss leitet sich daraus keine entsprechende Handlungsanweisung ab. Als die Bediensteten des Ministeriums im Juli 2016 feststellten, dass es in dieser Angelegenheit keine weiteren Bewegungen gab und der Bescheid noch nicht zurückgenommen wurde, folgte aus einer Beratung im Ministerium, dass das Schulamt aufgefordert werden sollte, die Aufhebung des Bescheides nun zu veranlassen. Eine Mitarbeiterin, die vertretungsweise nur für einen kurzen Zeitraum in diese Angelegenheit involviert war, ohne jedoch die Hintergründe zu kennen, erhielt den Auftrag, eine schriftliche Anweisung zu verfassen. Die daraus resultierende E-Mail vom 13. Juni 2016 sollte die Rücknahme des Bescheides erwirken. Doch lassen sich auch hier wieder verfahrenstechnische Undeutlichkeiten ausmachen. In dieser E-Mail wurde geschrieben, dass der Schüler die Besondere Leistungsfeststellung zu absolvieren habe und dass „alles Notwendige zu veranlassen“ sei. Mehreren Zeugenaussagen folgend ist mit diesem Passus gemeint, den Bescheid der Schule zurückzunehmen. Daraus ergibt sich keine eindeutige Handlungsanweisung für das Schulamt, weswegen man die EMail als nicht ausreichend bestimmt ansehen könn
te. Es ist unklar, wie das Staatliche Schulamt Mittelthüringen anhand dieser Formulierungen eine Aufforderung ableiten sollte, die Schule anzuweisen, einen Bescheid zurückzunehmen. Das Schulamt reagierte, indem es die Schule anwies, den Schüler die Besondere Leistungsfeststellung nachschreiben zu lassen. Der Schulleiter hielt Rücksprache mit dem Schulträger und leitete dann die nächsten Schritte ein. Doch der Bescheid wurde auch hier nicht zurückgenommen. Der Bescheid galt immer noch, auch am 20. Juni 2016, als die Familie Lauinger von der Schule erfuhr, dass der Sohn nun doch die Prüfung abzulegen habe.
Als im Anschluss der Sachverhalt auch für die Hausleitung des Ministeriums akut wurde, erhielt diese am 21. Juni 2016 einen weiteren Vermerk dazu. Diesem Vermerk waren Anlagen beigefügt, unter anderem nun auch der Bescheid der Schule. Erst jetzt konnte sich die Hausleitung ein umfassendes Bild von dem Sachverhalt machen und revidierte ihre ursprüngliche Entscheidung, dass der Schüler die Prüfung nachzuholen habe. Aus den Akten wird ersichtlich, wie die Staatssekretärin und die Ministerin a. D. ihre nun getroffene Entscheidung begründeten. Diese Begründung hielten sie am 23. Juni 2016 schriftlich auf dem ersten Vermerk vom 13. Mai 2016 fest. Dort steht in der Farbe rot: „Da das Schulamt die Möglichkeit eröffnet hat, ohne die BLF zu schreiben, erstens ins Ausland zu gehen, zweitens in die 11. Klasse versetzt zu werden, die Schulkonferenz diesen Beschluss einstimmig beschlossen hat und die Familie darüber informiert wurde, dass der Schüler dann keinen Realschulabschluss hat, sollen ihm das Zeugnis ausgestellt und die Versetzung ermöglicht werden, ohne die BLF nachholen zu müssen. Es soll ihm die Möglichkeit eröffnet werden, nach der 11. Klasse mit einer externen Prüfung die BLF nachzuholen.“ In grüner Schrift ist ergänzt: „Zustimmung zur Entscheidung der Staatssekretärin!“
Die Befragung der damaligen Hausleitung und die Aktenlage unterstreichen, dass erst durch die Bekanntgabe des Bescheids und weiterer Unterlagen ein Bild entstanden ist, das zu einem Umdenken aufseiten der finalen Entscheidungsträger geführt hat. Der spätere Zeugnistext basiert inhaltlich im Wesentlichen auf dem Bescheid der Edith-SteinSchule, wie die Zeugin Dr. Klaubert glaubhaft aussagte. Diese Aussage Frau Dr. Klauberts wird zudem durch die bestehende Aktenlage und weitere Zeugenaussagen bestätigt. Der Bescheid der Schule war in der gesamten Zeit die Grundlage für Handlungen und Entscheidungen von nahezu allen Akteuren.
Dies muss entsprechend der Betrachtung und Bewertung des Sachverhalts berücksichtigt und gewürdigt werden.
Ich wollte mich am Ende der Redezeit nur noch bei den Referenten und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung bedanken, was ich hiermit tue. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer hier auf der Tribüne und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf löst Rot-Rot-Grün ein zentrales Versprechen ein. Zukünftig werden Lehrkräfte an den Regelschulen und Gymnasien auf einem einheitlichen Niveau besoldet. Mit der Anhebung der Besoldung auf die A13 erhalten Regelschullehrer ab 2020 ein deutliches Plus von ein paar Hundert Euro mehr. Die angestrebten Änderungen werden zudem auf tarifbeschäftigte Lehrer übertragen. Das ist die richtige und gebotene finanzielle Aufwertung des Berufs der Regelschullehrer und ist ein klares Signal der Wertschätzung an die Lehrerinnen und Lehrer an den Thüringer Regelschulen, die jeden Tag mit vollem Einsatz vor den Schulklassen unterrichten. Und es zeigt: Rot-Rot-Grün hält Wort.
Bereits Anfang Herbst des vergangenen Jahres haben wir die Besoldung auf die A12plus, das heißt mit Amtszulage, angehoben, verbunden mit dem festen Versprechen, noch in dieser Legislaturperiode das Eingangsamt der Regelschullehrer auf die A13 anzuheben. Nach nicht einmal einem Jahr lösen wir dieses Versprechen mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf ein. Die notwendigen Mittel in Höhe von 8,9 Millionen Euro sind bereits im Haushaltsentwurf 2020 eingestellt.
Profitieren werden davon aber nicht allein die Regelschullehrer. Zusätzlich werden wir die Angleichung der Bezahlung für Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer und die sogenannten Ein-Fach-Lehrkräfte, Diplomlehrer mit der Lehrbefähigung für ein Fach, an allgemeinen und berufsbildenden Schulen umsetzen. Insbesondere für die Ein-Fach-Lehrer bietet der Gesetzentwurf eine unbürokratische, einfache und vor allem gute Lösung. Sie werden künftig unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Unterrichtspraxis und der an den Schulen mit großem Engagement geleisteten Arbeit automatisch den Zwei-Fach-Lehrern gleichgestellt und müssen also für die Gleichstellung keine zusätzliche Prüfung oder Ähnliches ablegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sind nicht nur sinnvoll, sie sind auch notwendig, wenn wir im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte mit anderen Bundesländern mithalten wollen. Mit der besseren Bezahlung steigern wir deutlich und nachhaltig die Attraktivität des Lehrberufs in einer Schulart, in der wir jetzt schon hohen Personalersatzbedarf haben. Kurz gesagt: Wir leisten damit einen weiteren Beitrag, um die Unterrichtsabsicherung in Thüringer Schulen weiter zu verbessern. Wir geben jungen Nachwuchslehrern einen weiteren Anreiz, nach Thüringen zu kommen, und erhöhen damit unsere Möglichkeiten, die notwendigen pädagogischen Fachkräfte zu gewinnen.
Die nun erreichte Gleichwertigkeit der Eingangsbesoldung von Regelschul- und Gymnasiallehrern macht es dem Land darüber hinaus künftig leichter, Absolventen der Gymnasiallehramtsstudiengänge für die Arbeit an Regelschulen zu gewinnen, denn jetzt ist der Unterschied in der Bezahlung kein Hindernis mehr, Lehramtsabsolventen der Gymnasien entsprechende Angebote für den Einsatz an Regelschulen zu machen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zusätzlich enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Verbesserungen und Anpassungen. Unter anderem werden bei der Festsetzung der Stufe des Grundgehalts künftig auch die Zeiten einer Tätigkeit als Lehrkraft bei einer Ersatzschule in freier Trägerschaft berücksichtigt und die Leiter einer Oberstufe an einer berufsbildenden Schule mit dem Oberstufenleiter am Gymnasium in der Besoldung gleichgestellt. Insgesamt liegt uns ein gelungenes Paket für die Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen vor, das die Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um die besten Lehrerköpfe erhöht und zur
besseren Unterrichtsabsicherung beiträgt. Es ist ein weiterer, zielführender Schritt zur Angleichung der Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen, unabhängig von der Schulform, an der sie unterrichten. Dieses Ziel hat sich meine Fraktion seit Langem auf die Fahnen geschrieben und wir werden es weiter verfolgen.
In der kommenden Legislaturperiode wollen wir deshalb die schrittweise Anhebung der Grundschullehrerbesoldung auf A13 durchführen. Denn für uns als SPD-Fraktion ist das nicht nur eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung. Was den vorliegenden Gesetzentwurf angeht, freue ich mich auf eine fachliche Diskussion und beantrage die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream – ich hoffe, am Livestream sind mehr –, es ist ja eben bewiesen worden, dass Carsharing ein aktueller Mobilitätsbaustein ist, aber auch nur ein Mobilitätsbaustein von vielen. Carsharing in Deutschland ist weiter auf Wachstumskurs, die Zahl der Carsharingkunden ist im Verlauf des vergangenen Jahres auf 2,46 Millionen bundesweit angestiegen. Ein überdurchschnittlich prozentuales Wachstum verzeichnen dabei stationsbasierte Carsharingangebote. Durch die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplante Änderung des Thüringer Straßengesetzes soll nun auch für Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen eine rechtssichere Regelung für das stationsbasierte Carsharing geschaffen werden. Die bestehenden Vorschriften im Bundes- und Landesrecht ermöglichen den Gemeinden zwar bereits, Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen; mit dem stationsbasierten Carsharing gibt es jedoch eine neue Möglichkeit, mit der bestimmte Flächen auf öffentlichen Straßen gezielt einem einzelnen Anbieter zur Verfügung gestellt werden können. Damit wird eine systematische Konkurrenzsituation in Flächen geschaffen, der die verschiedenen Anbieter von Carsharing ausgesetzt werden. Im Gegensatz zum stationsabhängigen Carsharing werden beim stationsunabhängigen Carsharing die Fahrzeuge nicht an festen Stationen abgestellt. Hiermit liegt auch keine Sondernutzung vor. Für das stationsunabhängige Carsharingmodell bedarf es daher auch keiner weiteren Regelung.
Carsharing ist ein wichtiger Baustein der Mobilitätsketten in Erfurt. Von den Carsharingmodellen kann man bereits an vielen Stationen schon heute Gebrauch machen und eine Vielfalt von Angeboten unterschiedlicher Anbieter nutzen. Carsharingnutzer fahren weit häufiger mit Bussen und Bahn sowie mit dem Fahrrad als der Bevölkerungsdurchschnitt. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie des Bundesverbands Carsharing e. V. trägt das stationsbasierte Carsharing dazu bei, dass Carsharingkunden wenig genutzte eigene Pkw als überflüssig ansehen und abschaffen. Haushalte, die ihr eigenes Auto durch Carsharing ersetzen, verändern ihr Verkehrsverhalten sehr deutlich hin zu mehr ÖPNV-Nutzung. Carsharing ist daher eher ein Autobaustein im Umweltverbund und als sinnvolle Ergänzung des ÖPNV zu betrachten, jedoch nicht als deren Konkurrenz. Daher werden bereits in zahlreichen deutschen Städten Kooperationen zwischen Carsharinganbietern und den jeweils öffentlichen Personennahverkehrsbetreibern bzw. den Ver
kehrsverbünden angeboten. Dies möchte ich an Beispielen verdeutlichen. Der Verkehrsverbund Mittelthüringen, der VMT, wirbt mit besseren Konditionen für Carsharingkunden in Kombination mit einem VMT‑Abonnement. Nach dem Motto „Für jede Situation das passende Fortbewegungsmittel – mobil sein, unabhängig vom Fahrplan- und Liniennetz“ verspricht der VMT vergünstigte Konditionen bei der Carsharingnutzung. Auch die Deutsche Bundesbahn bietet in 140 Städten Carsharing an und wirbt für eine Anreise per Bahn.
Diese Beispiele zeigen ein verändertes Mobilitätsverhalten, das wir mit dem Gesetz fördern wollen. Wir müssen daher diesem wachsenden Markt unsere Aufmerksamkeit schenken. Mit der heutigen ersten Lesung will ich aber nicht der Diskussion im Ausschuss vorgreifen und beantrage hiermit auch die Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, alljährlich bietet uns der Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung Gelegenheit, zurückliegende Haushaltsperioden Revue passieren zu lassen. Wie üblich hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss eingehend mit dem vorgelegten Bericht des Hofs und der Stellungnahme der Landesregierung auseinandergesetzt. Sowohl für die Entlastung der Landesregierung als auch für die Entlastung des Rechnungshofs liegen Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses vor.
Ein erfreulicher Teil vorneweg: Die Skandale und Überraschungen sind erneut ausgeblieben. Das ist ein gutes Zeichen, denn es zeugt von einer funktionierenden Verwaltung, aber auch von einer funktionierenden Kontrolle. Die aufmerksame Arbeit des Rechnungshofs ist dabei ein zentraler Bestandteil, der auch Denkanstöße für Verbesserungen und konstruktive Kritik gleichermaßen enthält.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Jahr 2016, um das es im vorliegenden Bericht geht, war finanzpolitisch ein erfolgreiches Jahr. Bedingt durch die sehr positive wirtschaftliche Gesamtsituation profitierte der Freistaat von einem Plus bei den Steuereinnahmen in Höhe von rund 380 Millionen Euro; das ist ein Plus von 6,5 Prozent. Im Gegenzug sind die bereinigten Gesamtausgaben nur moderat gewachsen. Aufgrund von Mehreinnahmen und Minderausgaben konnten mit dem Jahresabschluss Überschüsse gebildet werden, die eine Schuldentilgung von 166 Millionen Euro und eine Rücklagenbildung von rund 427 Millionen Euro möglich machten. Zudem kam der Haushalt 2016 erneut ohne Nettoneuverschuldung aus; eine Entnahme aus der Rücklage entfiel. Insgesamt kann man sagen: ein sehr solides Wirtschaften der Landesregierung im Haushaltsjahr 2016.
Aber der Rechnungshof wäre nicht der Rechnungshof, wenn er nicht trotzdem die Gelegenheit seines Jahresberichts nutzen würde, um den finanzpolitischen Zeigefinger zu heben. Unter anderem mahnen Dr. Dette und sein Team an, bestehende Zuschüsse seitens des Bundes und der EU noch engagierter für notwendige Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur des Landes zu nutzen – ein berechtigter Einwand.
Denn der Erhalt unserer Straßen, Schulen, Hochschulen, der Versorgungsinfrastruktur und des ÖPNV ist Daseinsvorsorge und Zukunftsinvestition gleichermaßen. Investitionen sind aus diesem Grund auch seit Jahren ein wesentlicher Tenor der rot-rot-grünen Finanzpolitik, neben Schuldentilgung und Vorsorge. Die Hinweise des Rechnungshofs sollten für uns dabei einen zusätzlichen Denkanstoß bilden.
Gleichzeitig empfiehlt der Landesrechnungshof einen stärkeren Personalabbau, ein aus Sicht des Hofs berechtigter Punkt, wenngleich ein überproportionaler Rückgang des Personalkörpers immer vor dem Hintergrund der staatlichen Aufgabenwahrnehmung betrachtet werden muss. Heute wissen wir nur allzu gut, was passiert, wenn man beispielsweise über viele Jahre hinweg keine neuen Lehrer
einstellt und die Pensionierungswelle plötzlich über einen herüberschwappt.
Damals war der Einstellungsstopp vor dem Hintergrund des bestehenden Personalüberhangs eine nachvollziehbare Entscheidung. Aber genauso nachvollziehbar ist es, wenn wir heute einen Einstellungskorridor öffnen, um mit dem bestehenden Personal den perspektivischen Personalmangel zu beheben, wie wir es zum Beispiel bei den Lehrern und bei den Polizisten getan haben. Das ist vorausschauende Personalpolitik, die aber heute dazu führt, dass die Personalabbauzahlen nicht so schnell wie geplant erfüllt werden können. Ich stimme Dr. Dette allerdings zu, dass wir in der Frage der Personalausstattung weiterhin Handlungs- und Optimierungsbedarf haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Teil B analysiert der Thüringer Rechnungshof traditionell ausgiebig die Jahresrechnung und bescheinigt der rot-rot-grünen Landesregierung die Einhaltung der Haushaltsvorschriften im Jahr 2016. Nennenswerte Beanstandungen liegen nicht vor.
Ich hatte es eingangs bereits angesprochen: Es ist auch die Aufgabe des Rechnungshofs, den Finger in die Wunden zu legen und uns wichtige Hinweise für unser verwaltungs- und finanzpolitisches Handeln mit auf den Weg zu geben. Deshalb fallen die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung wie immer etwas kritischer aus.
Die Landesregierung hat die Gelegenheit genutzt und hat ihrerseits mit Hinweisen und Bemerkungen Stellung genommen. Dabei wurden die gegebenen Hinweise in der Regel sehr konstruktiv aufgenommen, sodass der Landtag davon ausgehen kann, dass die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Nur in wenigen Fällen beharrte die Regierung auf ihrer Auffassung, dass der Rechnungshof in seiner Prüfungsbemerkung nicht recht hat.
Auf ein Beispiel möchte ich daher kurz eingehen. Der Thüringer Rechnungshof kritisiert, dass die Verwendungsnachweisprüfung der institutionellen Zuwendungen gegenüber einem Verband verzögert und nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt wurde. Die Landesregierung verweist in ihrer Erwiderung darauf, dass die notwendigen Rückforderungsansprüche nach eigener Auffassung nicht gefährdet waren oder sind, was in Teilen auch gerichtlich bestätigt wurde. Gleichwohl sind aus ihrer Sicht die Feststellungen aus der Prüfung der Versäumnisse im zeitlichen Aufwand der Verwendungsnachweisprüfung zutreffend.
Aus Sicht meiner Fraktion gibt es durchaus Argumente, den Anregungen des Thüringer Rechnungshofs weiter zu folgen. Die Koalitionsfraktionen bitten
die Landesregierung deshalb, die Systematik und die Verfahren der Verwendungsnachweisprüfung gemeinsam mit dem Rechnungshof gegebenenfalls weiter zu optimieren und über die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge zu unterrichten.
Weiterhin wird seitens des Hofs aufgezeigt, dass das Thüringer Landesrechnungszentrum zusätzliche Ressourcen benötigt, um seine Aufgaben als zentraler IT-Dienstleister des Landes vollumfänglich ausführen zu können. Andernfalls könne ein Vertrauensverlust in das TLRZ als kompetenter Dienstleister drohen. Seitens der Landesregierung wurden bereits daraus die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen. Die Erkenntnisse und Hinweise des Rechnungshofs sind in der Strategie des Landesrechnungszentrums und im Umsetzungsplan weitgehend erfasst und werden schrittweise umgesetzt. Über die Umsetzungsschritte soll gemäß der vorliegenden Beschlussempfehlung der zuständige Ausschuss des Landtages künftig unterrichtet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Verwaltung arbeitet fehlerlos, überall haben wir es mit Menschen und nicht mit Maschinen zu tun. Für mich persönlich ist es wichtig, dass nicht vorsätzlich oder fahrlässig zum Schaden des Landes gehandelt wurde und wie die Verwaltung mit den durch den Rechnungshof festgestellten Fehlern umgeht. Aus diesem Grund hoffe ich auch weiterhin auf einen konstruktiven und kooperativen Umgang zwischen Rechnungshof, Landesregierung und dem Thüringer Landtag.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Rechnungshof, bei Herrn Dr. Dette und seinen Mitarbeitern, für die kritische Begleitung der Arbeit der Landesregierung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für ihre gute und engagierte Arbeit. Namens der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, ich will es gleich zu Anfang sagen, dass wir den vorliegenden Antrag ablehnen werden.
Über das Thema haben wir bereits im Plenum gesprochen, aber ich möchte etwas genauer als in der Aktuellen Stunde darauf eingehen. Das Landwirtschaftsministerium hat bereits im November 2017 einen Workshop dazu durchgeführt. Wir wissen, dass das Thema einerseits sehr vielschichtig und umfassend ist und dass andererseits die rechtlichen Möglichkeiten der Regulierung durchaus begrenzt sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, richtig ist, dass es besonders in den neuen Bundesländern eine beachtenswerte Entwicklung gibt. Bodenspekulanten, die mit Landwirtschaft nichts am Hut haben, kaufen zunehmend Agrarbetriebe oder Anteile von Agrarunternehmen auf. Sie umgehen damit die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes, das den Handel mit Landwirtschaftsflächen strikt reglementiert und dafür sorgen soll, dass Agrarland nicht an Nichtlandwirte verkauft wird. Mit den sogenannten Share Deals werden nicht nur die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes umgangen, sondern auch die Zahlungen von Grunderwerbsteuer vermieden.
Auch andere Bundesländer befassen sich natürlich mit dem Thema. In Baden-Württemberg gibt es bereits seit 2010 ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz, das beispielsweise besagt, dass die Landgesellschaft, die vorkaufsberechtigt ist, Flächen auch dann kaufen kann, wenn noch kein neuer Käufer da ist. Die Flächen werden zunächst verpachtet und die Landgesellschaft sollte zukünftig auch in die Lage versetzt werden, die Flächen langfristig zu verpachten oder gegebenenfalls wieder zu verkaufen. Hier sollte eine Erweiterung der Aufgaben der Landgesellschaft erfolgen. Die Landgesellschaft muss auch einen wirtschaftlichen Rahmen einhalten, der beim Thema „Bodenpreise“, „Höchstpreisverkauf“ oder „Entwicklung der Bodenpreise“ eng gesteckt ist. Es kann aus meiner Sicht jedoch eine Lösung sein, die Flächen dauerhaft bei der Landgesellschaft zu belassen. Dies sollte natürlich auch für Wald- und Forstflächen gelten.
Das Thema „Share Deals“ ist in zahlreichen Wirtschaftsbereichen ein Thema, so zum Beispiel auch in der Immobilienwirtschaft. Ich weise hier ausdrücklich auf das Thema in Bezug auf Landwirtschaft hin. Dazu müssen wir die geschichtlichen Hintergründe für landwirtschaftliche Flächen betrachten. Die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ist bereits seit dem Jahre 1919, dem Jahr des Inkrafttretens des Reichssiedlungsgesetzes, von einer behördlichen Genehmigung abhängig. Damit sollten Flächenspekulationen und unerwünschte Entwicklungen in der Agrarstruktur verhindert werden. Wenn heute landwirtschaftlich genutzte Grundstücke den Besitzer wechseln, wird dies im Wesentlichen durch das Grundstückverkehrsgesetz festgelegt, das in Länderverantwortung kontrolliert und geregelt wird. Dieses Gesetz soll den Fortbestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sichern, indem die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf ihres Bodens geschützt wird. Besonders betont wird in diesem Gesetz auch der Schutz von Natur und Umwelt, indem die Agrarstruktur erhalten und verbessert wird. Ebenso ist die Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung zu betrachten.
Auf der anderen Seite haben wir eine ganz klare Gesetzgebung zum Thema „Eigentum und Eigentumsveräußerung“. Wir können niemandem verbieten, sein Land oder Anteile an Genossenschaften oder Gesellschaften zu verkaufen. Dass landwirtschaftliche Fläche verkauft oder neues Kapital gebraucht wird, das man sich über eine Beteiligung einholt, kann vielerlei Ursachen und Gründe haben: dass etwa der Betrieb in eine wirtschaftliche Schieflage geraten oder kein Nachfolger für den Hof gefunden worden ist oder auch dass die Erben die Flächen veräußern wollen. Wie auch immer die Gründe für einen Verkauf sind: Wir brauchen eine bessere Struktur, um einerseits den Verkäufern und den Kapitalnehmern zu helfen und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Interessen zu wahren.
Hier kommt zum Beispiel die Thüringer Landgesellschaft ins Spiel. Sie befasst sich mit diesem Thema und hat die wichtige Aufgabe des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Wenn eine landwirtschaftliche Fläche verkauft wird, eine Prüfung des Grundstückverkehrsgesetzes erfolgt ist und die Fläche an einen Nichtlandwirt verkauft werden soll, hat die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht für diese Fläche. Sie kann zum Beispiel auch einem Betrieb, der in Schieflage geraten ist, anbieten, Flächen aufzukaufen, diese dem Landwirt zu verpachten oder gegebenenfalls später wieder an den Landwirt zurückzuverkaufen.
Ich halte es daher für enorm wichtig, das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht und damit auch die Landgesellschaft insgesamt zu stärken. Die Erhaltung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Unternehmen, die flächenmäßige Aufstockung ausbaufähiger Unternehmen und eine Verhinderung der Verschlechterung der Agrarstruktur durch unerwünschte private Grundstücksgeschäfte sollten das Ziel sein.
Ebenso muss die bäuerliche Landwirtschaft gefördert werden. Es muss zum Beispiel noch mehr Programme geben, die Junglandwirte, die Betriebe übernehmen wollen, unterstützen und bevorzugt behandeln, damit wir hier in Thüringen unsere Strukturen behalten. Share Deals in der Landwirtschaft werden sich nicht vermeiden lassen, aber wir müssen sie kritisch betrachten und genau schauen, aus welcher Branche der Investor kommt. Durch die Stärkung der Landgesellschaft und die Unterstützung der Landwirte beugen wir dem Verkauf an artfremde Investoren vor. Es sollte also möglich sein, hier etwas zu tun.
Wir sollten über ein neues Agrarstrukturverbesserungsgesetz mit allen Beteiligten diskutieren, mit dem wir unter anderem auch zuerst Transparenz bei den Anteilsverkäufen herstellen müssen. Sie sehen, das ist insgesamt ein Thema, das bereits unsere Aufmerksamkeit hat. Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer hier auf der Tribüne und am Livestream, das Thema der Aktuellen Stunde ist nicht wirklich aktuell. Vielleicht hat ja der Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 22. November die Aufmerksamkeit für das Thema geweckt, vielleicht war es auch der Workshop des Landwirtschaftsministers vom November 2017 dazu. Wir wissen natürlich, dass das Thema sehr vielschichtig und umfassend ist und dass die rechtlichen Möglichkeiten der Regulierung auch begrenzt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bodenspekulanten, die mit Landwirtschaft nichts am Hut haben, kaufen zunehmend Agrarbetriebe oder Anteile von Agrarunternehmen auf. Sie umgehen damit die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes, das den Handel mit Landwirtschaftsflächen stark reglementiert und das dafür sorgen soll, dass kein Agrarland an Nichtlandwirte verkauft wird. Mit den sogenannten Share Deals werden nicht nur die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes umgangen, sondern auch die Zahlungen von Grunderwerbsteuer vermieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits seit 2010 ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz, das unter anderem besagt, dass die dortige Landgesellschaft, die vorkaufsberechtigt ist, Flächen auch dann kaufen kann, wenn noch kein neuer Käufer da ist. Ich erkläre das auch gern in längerer Form später zu Tagesordnungspunkt 20. Hier sei nur gesagt, dass es eine deutliche Erweiterung der Aufgaben der Landgesellschaft geben sollte. Auch ein dauerhafter Verbleib der Flächen bei der Landgesellschaft wäre anzuregen.
Die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ist bereits seit 1919 – dem Jahr des Inkrafttretens des Reichssiedlungsgesetzes – von der behördlichen Genehmigung abhängig. Damit sollten Flächenspekulationen und unerwünschte Entwicklungen in der Agrarstruktur vermieden werden. Das Grundstückverkehrsgesetz regelt heute den Besitz landwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Es soll den Fortbestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sichern, indem die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf ihres Bodens geschützt wird. Besonders betont wird in diesem Gesetz auch der Schutz von Natur und Umwelt, indem die Agrarstruktur erhalten und verbessert wird. Ebenso ist die Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung zu betrachten.
Auf der anderen Seite haben wir eine ganz klare Gesetzgebung zum Thema „Eigentum und Eigen
tumsveräußerung“ und können niemandem verbieten, sein Land oder seine Anteile an Genossenschaften oder Gesellschaften zu verkaufen. Dass eine landwirtschaftliche Fläche verkauft wird, kann viele Gründe haben: wirtschaftliche Schieflage, fehlende Hofnachfolge, Erben wollen die Flächen veräußern usw.
Wir brauchen eine bessere Struktur, um sowohl die Interessen der Käufer oder Kapitalnehmer als auch die landwirtschaftlichen Interessen zu wahren. Dies wäre wiederum eine geeignete Aufgabe für die Thüringer Landgesellschaft. Bei ihr liegt das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht. Wenn also eine landwirtschaftliche Fläche verkauft wird, eine Prüfung des Grundstückverkehrsgesetzes erfolgt ist und die Fläche an einen Nichtlandwirt verkauft werden soll, hat die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht für diese Flächen. Ich halte es daher für enorm wichtig, das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht auch bei Gesellschaften und damit auch die Landgesellschaft zu stärken.
Share Deals in der Landwirtschaft werden sich nicht vermeiden lassen. Aber wir müssen sie kritisch betrachten und genau schauen, aus welcher Branche der Investor kommt. Durch die Stärkung der Landgesellschaft und Unterstützung der Landwirte beugen wir dem Verkauf an artfremde Investoren vor. Es sollte also möglich sein, hier etwas zu tun. Wir müssen mit allen Beteiligten über ein neues Agrarstrukturverbesserungsgesetz diskutieren, indem wir unter anderem auch die Transparenz bei Anteilsverkäufen herstellen müssen. Sie sehen, es ist insgesamt ein Thema, das unsere weitere Aufmerksamkeit hat. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, es ist noch gar nicht so lange her, dass die Fraktion Die Linke das Thema „Wohnen“ aufgerufen hat. Erst im September haben wir auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag darüber gesprochen. Ich habe mich damals sehr dafür bedankt, dass wir zu einer der zentralen, wenn nicht sogar zu der zentralen sozialen Frage unserer Zeit Stellung nehmen können – zur Wohnungsfrage, zur Frage der Wohnungsverfügbarkeit, zur Frage steigender Mieten. Ich bin damit sehr einverstanden, dieses viele Jahre vernachlässigte Thema dorthin zu rücken, wo es hingehört, nämlich ins Zentrum unserer Politik.
Ungeachtet dessen bin ich ein wenig verwundert. Verwundert, weil ich eine Debatte über eine Obergrenze für Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zur Kenntnis genommen habe. Sie wird aufgrund der Meinung eines einzigen Fachanwalts für Miet- und Wohneigentumsrecht aufgemacht. Der Berliner Jurist Peter Weber hat Ende des letzten Jahres in der „JuristenZeitung“ einen Aufsatz veröffentlicht. Er ist dabei der Frage nachgegangen, ob und wie sich durch die Länder, gestützt auf eine vermeintliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich Wohnungswesen, selbstständig ein länderspezifisches Mietpreisrecht außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft setzen könne. Er beantwortet diese Frage mit Ja. Gestern konnte ich den Aufsatz lesen, konnte mir aber in der Kürze der Zeit noch keine abschließende Meinung dazu bilden.
Ich habe auch vernommen, dass die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl und der Vizelandeschef der Sozialdemokraten in Berlin Julian Zado in einem Gastbeitrag für den „Tagesspiegel“ so eine landesrechtliche Notbremse für den Berliner Wohnungsmarkt, also einen Mietendeckel für Berlin, gefordert haben. Allerdings ist der Thüringer Wohnungsmarkt nicht ansatzweise mit dem Berliner Wohnungsmarkt vergleichbar. Dieser Meinung eines einzelnen Juristen wird auf absehbare Zeit nur eines folgen, nämlich der Streit um die Frage, ob es zulässig ist, dass Bundesländer die Kompetenz haben, Höchstmieten mittels Obergrenzen festzulegen oder nicht. Ich bin gespannt, welche Position die Landesregierung nachher dazu vertritt.
Und dann – und das hat der Jurist nicht debattiert, darüber haben wir auch noch nicht geredet –, wenn es denn möglich wäre, stellt sich die Frage, ob es auch wohnungswirtschaftlich zweckmäßig wäre oder nicht, also ob dann noch ausreichend in die Wohnungen investiert würde. Ich frage mich, warum wir jetzt nicht aktiv werden können, wo wir es heute schon unstrittigerweise tun könnten. Im Dezember sind vom Ministerium neue Richtlinien
veröffentlicht worden, die jetzt den sozialen Wohnungsbau in Thüringen ankurbeln werden.
Ich möchte unsere Vorschläge für mehr Mieterrechte, besseren Mieterschutz und die Verbesserung der Attraktivität des Wohnungsneubaus vorlegen. Das Infrastrukturministerium hat schon festgestellt, dass in Thüringen angespannte Wohnungsmärkte existieren, und zwar in Jena und Erfurt. Meines Erachtens sind entsprechende Tendenzen auch in Universitätsstädten wie Weimar oder Ilmenau feststellbar. Wir könnten aber in den vom Ministerium festgestellten angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenzenverordnung in Kraft setzen mit der Folge, dass die Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf maximal 15 Prozent begrenzt werden. Bisher sind 20 Prozent möglich. Das würde viele Mieter vor Mieterhöhungen besser schützen, insbesondere nach Fortschreibung und Aktualisierung der Mietspiegel.
Oder wir könnten in angespannten Wohnungsmärkten die Kündigungsschutzfristen vor Eigenbedarf bei Umwandlung von Eigentumswohnungen auf bis zu zehn Jahre verlängern. Oder wir könnten die Zweckentfremdung von Wohnungen beispielsweise durch Vermietung von Airbnb stoppen. Wir könnten eine Landesregelung in Kraft setzen, dass jede angebotene Wohnung mit einer registrierten Wohnungsschutznummer angeboten werden muss und dass eine Wohnung nur maximal acht Wochen im Jahr angeboten werden darf. Oder wir könnten gemeinsam eine Initiative zur Wiedereinführung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft starten.
In Deutschland insgesamt sinkt der Bestand an belegungsgebundenen Sozialwohnungen seit vielen Jahren. Während bundesweit in den 80er-Jahren 3,8 Millionen Sozialwohnungen zur Verfügung standen, waren es im Jahr 2010 nur noch 1,6 Millionen – ein drastischer Schwund. Das bedeutet, dass wir selbst aktiv werden müssen, um Lösungen zu finden, wie wir soziale Bindung auf Wohnungen dauerhaft erhalten können wie beispielsweise in Wien. Die Antwort darauf ist die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit in der Wohnungswirtschaft. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen können eine sinnvolle und dringend notwendige Ergänzung auf der Anbieterseite des Wohnungsmarkts zu kommunalen, genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen oder zu sozialen Wohnalternativen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Beginn unserer Koalition dränge ich darauf, dass wir hier aktiv werden. Deshalb noch mal mein Appell: Warten wir nicht, bis Verfassungsjuristen einen jahrelangen Streit entscheiden! Lassen Sie uns jetzt und sofort aktiv werden und dort etwas tun, wo wir es heute schon können! Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Herzlichen Dank an die Fraktion Die Linke, deren Aktuelle Stunde Gelegenheit gibt, hier zu einer der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit Stellung zu nehmen. Letzte Woche hat in Berlin der Wohnungsgipfel stattgefunden. Er hat eine Reihe von Ergebnissen gebracht. Ich will hier nicht alle ansprechen, sondern nur die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.
Bei angespannten Wohnungsmärkten stellt sich immer die Frage, wie es besser werden kann. Der Bau von Sozialwohnungen ist eine mögliche Lösung zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Wer sich die steigenden Mieten nicht leisten kann, findet bei der gegenwärtigen Entwicklung der Städte in der Stadt keinen Platz mehr, und das darf nicht sein. Hier in Thüringen dürfen wir nicht den Fehler machen, nur auf die Kaltmiete zu schauen, denn ob ein Wohnungsmarkt angespannt ist oder nicht, hat viel mit dem Verhältnis des zur Verfügung stehenden Familieneinkommens zu den Gesamtmietkosten zu tun. Da haben wir in Thüringen durchaus angespannte Wohnungsmärkte. Für Jena und Erfurt ist bereits vom Ministerium durch die Inkraftsetzung der Mietpreisbremse die Tatsache der angespannten Wohnungsmärkte festgestellt wor
den, in Weimar und in Ilmenau sind entsprechende Tendenzen zu beobachten. Daher ist es für uns sehr positiv, dass die Bundesregierung die Förderung des sozialen Wohnungsbaus verbessert hat. Insgesamt stehen in dieser Legislatur für wohnungspolitische Maßnahmen bundesweit 5 Milliarden Euro zur Verfügung und Thüringen wird davon seinen Teil abbekommen.
In Deutschland sinkt der Bestand an belegungsgebundenen Sozialwohnungen insgesamt seit vielen Jahren. Während in der alten Bundesrepublik in den 80er-Jahren noch circa 3,8 Millionen Sozialwohnungen existierten, standen im Jahr 2010 nur noch 1,63 Millionen Sozialwohnungen zur Verfügung. Das ist ein drastischer Schwund. Auch in Thüringen ist diese Entwicklung leider deutlich spürbar. Die Frage ist: Was ist mit den Sozialwohnungen passiert, wenn sie verschwunden sind? Sind sie abgerissen worden? Nein. Die Wohnungen existieren heute noch, lediglich die sozialen Bindungsfristen sind abgelaufen. Das bedeutet, dass wir selbst aktiv werden müssen, um Lösungen zu finden, wie wir soziale Bindungen auf Wohnungen dauerhaft erhalten können. Ein aktuell diskutierter Vorschlag dazu ist die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit in der Wohnungswirtschaft. Sozialwohnungen werden damit dauerhaft geschützt, aber wir müssen vorher mit der Wohnungswirtschaft ins Gespräch kommen, wie eine Gemeinnützigkeit von wohnungswirtschaftlichen Unternehmen im Detail ausgestaltet werden kann, ohne dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen gefährdet wird. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen können eine sinnvolle und dringend notwendige Ergänzung auf der Anbieterseite des Wohnungsmarkts zu kommunalen oder zu genossenschaftlichen Wohnungen oder zu sozialen Wohnalternativen, wie dem Mietersyndikat, sein. Deshalb ist es so wichtig, dass die Bundesregierung auf dem Wohngipfel vor wenigen Tagen den Ländern das Angebot gemacht hat, das Grundgesetz zu ändern und auch über das Jahr 2020 hinaus den Wohnungsbau in erheblichem Maß mit zu finanzieren.
Neben dem Wohnungsgipfel mit dem Angebot an die Länder zur Ausfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus oder der Verbesserung des Wohngelds ab 2020 gibt es davon unabhängig auch weitere wohnungspolitische Maßnahmen des Bundes, die in zwei Tranchen umgesetzt werden sollen. Das hört sich alles gut an. Um es klarzustellen: Die Ziele des Wohngipfels im Bundeskanzleramt, die Stärkung des Wohnungsneubaus und die Sicherung bezahlbaren Wohnens begrüße und teile ich, auch wenn sie uns nicht weit genug gehen. Wir wissen, Wohnungsneubau ist eben kein Sprint, sondern ein zeitlicher Marathonlauf. Von der Idee des Bauens von Sozialwohnungen, über die Beantragung eines Bebauungsplans, bis zur Ausreichung der Bauge
nehmigung und der Genehmigung der Fördermittel vergehen leicht mehrere Jahre. Daher sind Ideen, diese Bau- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, grundsätzlich zu begrüßen.
Abschließend sei festgehalten, dass angesichts der aktuellen Wohnungsnöte schnelles Handeln erforderlich ist. Jetzt müssen konkrete Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere in den Städten den Wohnungsneubau für einkommensschwächere Haushalte und Normalverdiener ankurbeln. Es müssen schnell mietrechtliche Regelungen geschaffen werden, die die Mietenexplosion im Neubau, bei der Wiedervermietung oder im Wohnungsbestand stoppen. Neben der Bundesregierung kann die Landesregierung auch selbst handeln. Gute, praktikable Förderrichtlinien, deren zügige Bearbeitung, aber auch die Inkraftsetzung der Kappungsgrenze von Mieterhöhungen im Bestand sind für Thüringer Mieter klare Signale und unabdingbar. Das kann das Ministerium jederzeit allein durch Verordnungen in Kraft setzen, das wäre praktizierter Mieterschutz. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Untersuchungsausschüsse haben qua Gesetz die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“ sind fast zwei Jahre vergangen. Seitdem arbeiten wir den 17 Seiten umfassenden Einsetzungsbeschluss kontinuierlich ab. In bisher 18 Sitzungen des Untersuchungsausschusses wurde im Rahmen der Beweiserhebung umfangreiches Aktenmaterial gesichtet sowie die damit in Verbindung stehenden Zeugen angehört. Insgesamt wurden 66 Zeugen, einige davon mehrfach, gehört, 41 Beweismittel eingebracht und 29 Anträge bearbeitet. Dabei sind bisher über 2.300 Seiten an Protokollen entstanden, die später in den Prozess der Beweiseinordnung einbezogen werden müssen. Jetzt, nach zwei Jahren intensiver und detaillierter Arbeit, halten wir es für geboten, unserem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die Öf
fentlichkeit über den aktuellen Stand der Untersuchung zu informieren.
Es ist Pflicht des Ausschusses, die bisherigen Ergebnisse zu präsentieren, um sie ganz im Sinne der öffentlichen Aufklärung einer Erörterung zugänglich zu machen.
Wir empfehlen dem Landtag deshalb, einen Zwischenbericht über den Stand des derzeitigen Verfahrens zu beschließen. Die Beweiserhebung wird parallel fortgesetzt. Wir verfolgen das Ziel, den Einsetzungsbeschluss mit aller Kraft abzuarbeiten. Bisher konnte etwa ein Drittel des Einsetzungsbeschlusses abgearbeitet werden. Es ist mit Blick auf die ausgehende Legislaturperiode geboten, jetzt einen ersten Überblick über das Verfahren zu geben.
Es stellte sich nach der Konstituierung des Ausschusses und der Sichtung des mehr als 11.000 Seiten umfassenden Aktenmaterials heraus, dass besonders die Prüfung der vorgelegten Akten hinsichtlich der Grundsätze der Aktenvollständigkeit, der Aktenklarheit und der Aktenwahrheit viel Zeit in Anspruch nehmen sollte. Akten, Vermerke, E-Mails, Gutachten, Bescheide, Faxe und Untersuchungen von zwei Ministerien, der Thüringer Staatskanzlei, der Schule, des Schulträgers und des Staatlichen Schulamts Mittelthüringen wurden geprüft, bewertet und in Verbindung gebracht. Dieser Prozess hat einen Großteil der Zeit der bisherigen Untersuchungsarbeit gekostet. Die entsprechenden Anträge auf Zeugenbefragung wurden dazu im Sinne und mit Respekt vor dem verfassungsmäßig garantierten Minderheitenrecht mitgetragen. Zudem haben wir von vornherein bekräftigt, zu einem transparenten Aufklärungsverfahren beitragen zu wollen. Neben der Prüfung der Vollständigkeit und Authentizität der Unterlagen konnten wir ein paar wesentliche inhaltliche Punkte des Untersuchungsbeschlusses bereits abarbeiten.
Wir untersuchten intensiv die Vorgänge in der Schule, beim Schulträger, beim staatlichen Schulamt bezüglich getroffener Genehmigungen zu Auslandsaufenthalten und der Versetzung bzw. des Vorrückens in die nächst höhere Klassenstufe. Weiterhin untersuchten wir die Abläufe und Vorgänge im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Wer hat wann Kenntnis des Namens des betroffenen Schülers, nach welchen Grundlagen und nach welchen Wissensständen wurden Entscheidungen im Ministerium vorbereitet, besprochen und entschieden? Die weitere Aufarbeitung relevanter Fragen wird folgen. Die Rücknahme des Schreibens der Schule durch das Ministerium wird genauso Eingang in die Untersuchung finden wie die finale Entscheidung der Leitung des Ministeriums. Noch immer konnten wesentliche Zeugen zu ent
scheidenden Sachverhalten nicht gehört werden. Anhand der bisher geleisteten Arbeit wird deutlich, dass es keinen monokausalen Erklärungsansatz für einen Prozess geben kann, in dem über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr unterschiedliche Akteure beteiligt waren.
Nach zwei Jahren Arbeit sind wir gerade in der Komplexität der Geschehnisse davon überzeugt, dass wir die Öffentlichkeit über die bisherigen Ergebnisse des Untersuchungsgegenstands unterrichten und diese zur Diskussion stellen sollten. Daher bitten wir um Ihre Zustimmung und Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Das Oberthema der Aktuellen Stunde, flächendeckender öffentlicher Personennahverkehr, ist schon ein sehr wichtiges Thema. Das sehen wir auch daran, dass wir erst im letzten Plenarzyklus im Februar über eine ganz ähnliche Aktuelle Stunde gesprochen haben. Und es freut mich sehr, dass wir hier erneut im Rahmen einer Aktuellen Stunde darüber reden. Doch warum ist das plötzlich so ein Thema? Ganz einfach! Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen wiederholter Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide in zahlreichen deutschen Städten. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und am 13. Februar dieses Jahres einen gemeinsamen Brief von Verkehrsminister, Umweltminister und Kanzleramtschef an den Kommissar für Umwelt der Europäischen Union geschickt. Jedoch fand zunächst nur der kostenfreie ÖPNV öffentliche Aufmerksamkeit. Dieser war als eine der Möglichkeiten genannt worden, die Luftqualität zu verbessern, aber in dem Brief war auch von anderen Maßnahmen die Rede. Beispielsweise von fiskalischen Maßnahmen zur Förderung der Erneuerung von Fahrzeugflotten oder von Umweltzonen für schwere Nutzfahrzeuge und davon, dass dies zunächst in fünf Städten getestet werden sollte. Doch nicht einmal in den fünf benannten Modellkommunen, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zwecks Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide getestet werden sollen, ist die Einführung eines kostenfreien ÖPNV absehbar oder auch nur ansatzweise geplant. Warum? Weil es von den Kommunen nicht finanzierbar ist bzw.
der Bund zwar die Idee des kostenfreien ÖPNV hatte, aber nun nicht mehr bezahlen möchte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist für uns ein langer, weiter Weg zu einem kostenfreien ÖPNV und ob wir das angesichts der ungeklärten Finanzierung jemals schaffen werden, ist mehr als fraglich. Daher sind zunächst günstige Tickets, wie beispielsweise Jobtickets, ein guter Anfang. Und wir dürfen nicht vergessen, es gibt trotz aller Anstrengungen, die nicht wegzudiskutieren sind und die ich auch nicht in Abrede stellen will, keinen flächendeckenden Verkehrsverbund in Thüringen. Aber man muss auch zwischen einem Verkehrsverbund und einem Tarifverbund unterscheiden. Und ein Verkehrsverbund könnte auch das leisten, was jetzt in den fünf Modellkommunen diskutiert wird: Es soll eine Ausweitung und Verbesserung der ÖPNV-Angebote geben. So sollen die Taktzeiten und deren Abstimmung verbessert werden. Wichtig ist eine verbesserte Verknüpfung der Verkehrsträger. Unser Ziel sind bedarfsgerechte verkehrsübergreifende Wegketten. Dies haben wir auch in unserem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. So wollen wir neben dem Azubi-Ticket auch die Einführung eines Sozialtickets als gesellschaftliche Mobilitätseintrittskarte prüfen und umsetzen.
Ein Hauptproblem für uns ist dabei, dass der ÖPNV in die Zuständigkeit der Aufgabenträger fällt und dass daher die Landkreise und die kreisfreien Städte selbstständig über die Organisation ihres öffentlichen Personennahverkehrs entscheiden können. Ungeachtet dessen helfen wir bereits – und zwar mit dem Aufbau eines Landesbusliniennetzes, das als Lückenschluss zwischen den zentralen Orten dienen soll. Daher bedarf es nicht nur im Plenum einer Diskussion, sondern – ich sagte es bereits das letzte Mal – einer gesamtgesellschaftlichen Debatte in Thüringen. Wir sollten uns zum Thema „Öffentlicher Personennahverkehr“ miteinander in einen ergebnisoffenen Diskurs begeben. Was will die Gesellschaft? Und: Wie wichtig ist das Thema überhaupt bei den anstehenden Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen und wie können wir das umsetzen und letztendlich auch bezahlen?
Ich appelliere daher an alle Aufgabenträger, sich als Zwischenschritt zumindest zu einem Verkehrsverbund in Thüringen zusammenzuschließen – auch ohne Tarifverbund –, um so den Einstieg in verbesserte Taktzeiten und bessere Verkehrsketten und letztendlich auch deren Abstimmung zu erzielen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Die Thematik der Aktuellen Stunde, dass Mobilität ein Element der Daseinsvorsorge ist, dürfte fraktionsübergreifend unstrittig sein und daher die Notwendigkeit eines flächendeckenden öffentlichen Personennahverkehrs für Thüringen ebenso. Eine Problematik für uns ist dabei, dass der ÖPNV in die Zuständigkeit der Kreise fällt und dass daher die Landkreise selbstständig in kommunaler Selbstverwaltung über die Organisation ihres ÖPNV entscheiden. Ungeachtet dessen helfen wir bereits, und zwar mit dem Aufbau eines Landesbusliniennetzes, welches als Lückenschluss zwischen den zentralen Orten dienen soll. Daher bedarf es nicht nur hier im Plenum einer Diskussion, sondern es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Debatte in Thüringen. Wir sollten uns zum Thema „öffentlicher Personennahverkehr“ miteinander in einen ergebnisoffenen Diskurs begeben: Was will die Gesellschaft, wie können wir das umsetzen und wie können wir das bezahlen? Denn einen kostenlosen ÖPNV wird es nicht geben. Eine Straßenbahn kostet circa 4 Millionen Euro. Busse, Benzin oder Strom kosten ebenfalls. Die Fahrer haben einen Anspruch auf einen fairen Lohn – gute Arbeit für guten Lohn. Das heißt, ein guter ÖPNV kostet viel Geld und das muss gegenfinanziert werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten nicht nur heute in der Aktuellen Stunde, da diese nur ein Schlaglicht auf diese Thematik wirft, darüber diskutieren, sondern dies weiter verfolgen, denn es ist höchst aktuell: Mobilität als ein zentrales Element der Daseinsvorsorge und die Debatten auf Bundesebene zu Modellregionen, zu ticketlosem Verkehr in Städten, die Diskussion um die baldige Einführung eines Azubi-Tickets in Thüringen und die neue Nahverkehrsplanung nach Eröffnung des ICE-Knotens Erfurt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Themen diskutieren, fallen mir noch einige wichtige Aspekte wie beispielsweise das ganze Thema der Elektromobilität ein. An dieser Stelle muss man auch mal miteinander darüber reden dürfen, ob wir mehr Geld in Technologien umleiten, die seit Jahrzehnten auf Elektromobilität setzen, wie etwa die Straßenbahnen. Oder ein anderes Thema: Wie wir als Land Thüringen genug Planungskapazitäten vorhalten, um den Bundesverkehrswegeplan 2030 abarbeiten zu können. Oder
das Thema, wie wir die Bedürfnisse von Touristen an unsere ÖPNV-Angebote besser aufeinander abstimmen können.
Auf der einen Seite haben wir großartige Schätze – Städte mit Kunst, Kultur und Geschichte, aber auch zum Beispiel unsere Nationalen Naturlandschaften –, auf der anderen Seite gelingt es uns nicht, diese Touristen mit ÖPNV-Angeboten zu befördern. Hier gilt scheinbar das Motto: Je ländlicher der Raum, desto wichtiger der Individualverkehr. Das ist nicht nur schade, es ist auch ein Widerspruch,
Naturlandschaften zu zeigen und dabei auf wenig umweltfreundlichen Verkehr zu setzen. Apropos Nationale Naturlandschaften: Von dieser Stelle aus grüße ich Vertreter aus dem Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale,
die heute im Rahmen des Themenjahrs der TTG, Kulinarik – Thüringer Tischkultur, hier im Landtag zu Gast sind und uns regionale Gerichte aus ihrer Nationalen Naturlandschaft präsentieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, diese Aktuelle Stunde wirft viele Fragen auf. Damit das Thema den Stellenwert bekommt, den es verdient, müssen wir gemeinsam daran weiterarbeiten.
Abschließend möchte ich für die Teilnahme an der Fahrgastbefragung der Thüringer Nahverkehrsgesellschaft zum neuen Fahrplan werben. Die Befragung ist am 14. Februar gestartet und läuft noch bis zum 3. März. Daher von dieser Stelle meine Bitte: Gestalten Sie Thüringen mit, nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeit, bis zum 3. März an der Befragung der Nahverkehrsgesellschaft teilzunehmen. Ein Hauptpunkt aus meiner Sicht wäre eine noch besser abgestimmte Vertaktung der Verkehre. Hier kann ich zum Anfang meiner Ausführungen zurückkommen. Eine Problematik für uns dabei ist, dass der ÖPNV in die Zuständigkeit der Kreise fällt und daher die Landkreise selbstständig über die Organisation ihres ÖPNV entscheiden. Insoweit freue ich mich bereits auf eine beginnende gesamtgesellschaftliche Debatte, um diesen vermeintlichen Widerspruch aufzulösen. Mein Lösungsansatz wäre ein Verkehrsverbund für ganz Thüringen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Landtag und am Livestream. Der Einzelplan 10 ist traditionell ein großer Einzelplan, weil es hier um Investitionen in Verkehr und Infrastruktur geht. Seit das Themengebiet Landwirtschaft in diesem Ministerium integriert wurde, stecken auch noch jede Menge zusätzliche EU-Mittel in diesem Einzelplan, die jedoch von uns vollständig kofinanziert werden. Deshalb hat der Einzelplan 10 großen Einfluss auf unsere Investitionsquote. Mit anderen Worten: Die Beurteilung der Koalition hängt auch davon ab, inwieweit es uns gelingt, die vom Landtag mit der Verabschiedung des Haushalts bereitgestellten Gelder gut und nachhaltig zu investieren. Eine theoretische Quote nützt uns allen nichts, da sie nur im Plan steht. Wir brauchen die praktische Förderung. Da helfen wir gern und so gut es geht auch von hier. Ausdruck dessen ist unter anderem ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün zu Kapitel 75 des Einzelplans. Damit wollen wir nicht ausgegebene Regionalisierungsmittel bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro schützen. Denn anstatt sie am Jahresende zurückzugeben, können wir sie nun für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, den Einsatz und die Neubeschaffung von ÖPNV-Fahrzeugen sowie im Bereich Elektromobilität im öffentlichen Personennahverkehr einsetzen. Letzteres ist uns mittlerweile ein besonderes Anliegen; diese Problematik geht uns alle an. Hier wäre auch eine Unterstützung des Umweltministeriums wünschenswert, denn Straßenbahnen sind in meinen Augen die Art von Elektromobilität, die wir zuallererst fördern sollten. Ich halte es für eine praktische Idee, wenn wir Mittel aus diesem Programm auch in Straßenbahninfrastruktur und auch für Straßenbahnen selbst investieren können.
Damit es hier nicht heißt, wir könnten doch dafür in unserem Einzelplan selbst vorsorgen, sage ich gleich dazu, das machen wir auch. Wir haben knapp 15 Millionen Euro für Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, für Maßnahmen im ÖPNV nochmals 7 Millionen Euro draufgepackt und weitere 10 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Einzelplan 10 steckt noch mehr. Hier finden sich neben dem Verkehrs- und Landwirtschaftsbereich außerdem sozialer Wohnungsbau, Städtebau, Schulbauförderung, staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermes
sungswesen, strategische Landesentwicklung, Raumordnung und Landesplanung, ländlicher Raum, Forsten, Jagd und Fischerei. Eine imposante Aufzählung, wie ich finde. Allein diese Aufzählung zeigt, was dieses Haus leisten muss, wie vielfältig die Aufgaben, wie groß die Herausforderungen sind. Damit ist auch klar: Die Ausgaben in diesem Einzelplan sind erheblich. Sie belaufen sich in den Jahren 2018 und 2019 auf jeweils mehr als 1,1 Milliarden Euro. Am Einzelplan 10 sieht man eben auch viele Auswirkungen von bundespolitischen Entwicklungen. Ich erinnere zum Beispiel an die Verhandlungen zu den Regionalisierungsmitteln, über die vom Bund zusätzlich ausgereichten Mittel für den sozialen Wohnungsbau.
Ich möchte hier meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass eine neue Bundesregierung weiterhin an diesen Förderungen festhält bzw. diese noch weiter erhöht.
Meine Damen und Herren, wir haben zum eingebrachten Haushalt eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Da ist das kommunale Investitionspaket, in dem wir 200 Millionen Euro obendrauf satteln. Ich freue mich über jeden Euro mehr, den wir unseren Kommunen geben, insbesondere die Mittel für unsere Schulträger. Denn damit kann in Schulgebäude, Schulturnhallen und Digitalisierung von Schulen investiert werden. Das ist leider vielerorts dringend geboten.
Deshalb haben die Fachpolitiker auch nicht abgewartet, bis das kommunale Investitionspaket auf den Weg gebracht wurde. Nein, wir haben bereits vorher 5 Millionen Euro zugunsten von Baumaßnahmen an Schulen und Sporthallen umgeschichtet und 5 Millionen Euro zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen draufgepackt. Damit stehen in 2018 35 Millionen Euro, in 2019 40 Millionen Euro und danach Verpflichtungsermächtigungen bis 2021 in Höhe von 55 Millionen Euro zur Verfügung – das allein im Einzelplan 10. Das ist nicht nur aller Ehren wert, das zeigt auch deutlich, wo Rot-Rot-Grün seine Schwerpunkte setzt – in Bildung. Weil es uns wichtig ist, sind wir genauso vorgegangen bei den Mitteln für den kommunalen Straßenbau und den begleitenden Radwegebau. Hier stocken wir insgesamt 5 Millionen Euro auf und im Weiteren bestätigen wir Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 57 Millionen Euro bis zum Jahre 2022. Wichtig für alle, die sich nicht oft damit befassen: Verpflichtungsermächtigungen sind immer dann besonders wichtig, wenn umfangreiche und langjährige Planungen notwendig sind. Man kann damit im Voraus Verträge abschließen und Bescheide ausstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Themen möchte ich noch ansprechen. Sie wissen, der
Thüringer Landtag hat sich in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach im Plenum mit den Anträgen der Fraktionen zum Thema „Azubi-Ticket“ beschäftigt. Rot-Rot-Grün hat dem Thema im Koalitionsvertrag eine hohe Priorität eingeräumt und deshalb beim Thema „Azubi-Ticket“ eine Bitte an das Ministerium, ungeduldig wie wir sind: bitte noch schneller. Daher stellen wir heute das Geld zur Verfügung und bitten, zeitnah das Azubi-Ticket noch vor der Gründung eines Thüringer Verkehrsverbunds umzusetzen. Ich bitte deshalb die Landesregierung von dieser Stelle aus, dieses Wahlversprechen an die junge Generation umzusetzen.
Denn das Thema „Azubi-Ticket“ ist ein Thema von herausragender Bedeutung für die Auszubildenden, für deren Familien, aber auch für uns.
Das bringt mich zu einem weiteren und zentralen Thema: der Gründung eines Thüringer Verkehrsverbunds. Auch hier stellen wir im Haushalt notwendige Gelder bereit. Ich wünsche dem Ministerium in den Verhandlungen mit den Aufgabenträgern ein glückliches Händchen und dass uns die Umsetzung gut gelingen möge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich ein weiteres bis dato schwieriges Thema ansprechen: das Thema „IGZ“, das Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau. Sie wissen alle, dass dieses Institut von außen infrage gestellt wurde und dass es so gut wie bereits abgewickelt war. Sie wissen aber auch, dass die Landesregierung und der Landtag seit der ersten Minute nach Möglichkeiten gesucht haben, das Institut zu retten und zu erhalten. Deshalb freue ich mich besonders, dass es für eine Nachfolgeregelung mittlerweile sehr gut aussieht. Und dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten, zuallererst bei der Hausleitung des Infrastrukturministeriums,
dem Finanzministerium, aber auch allen beteiligten Fachpolitikern bedanken. Deshalb können und werden wir mit diesem Haushalt Vorsorge treffen für die Absicherung der beabsichtigten Lösung, an deren Ende eine Thüringer Forschungseinrichtung für Zierpflanzenbau stehen soll. Daher haben die Koalitionsfraktionen Verpflichtungsermächtigungen, insgesamt 16 Millionen für die kommenden fünf Jahre, eingestellt. Das freut mich, denn auch das ist ein deutliches Zeichen, dass es in Thüringen unter RotRot-Grün aufwärts geht. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Die Aktuelle Stunde zur Pfefferminzbahn halten wir für entbehrlich, und zwar, weil sich der Petitionsausschuss mit dem Thema jüngst befasst hat und das Thema damit zum einen bereits im Fokus des Landtags steht und zum anderen auch öffentlich hier im Hause behandelt wird.
Stichwort „Petition“: Die Petition, die sich auch, aber nicht nur gegen die Einstellung des Bahnverkehrs auf der Strecke zwischen Straußfurt und Großheringen wendet, hat schon um die 4.000 Unterschriften gesammelt. Das zeigt, dass die Pfefferminzbahn in der Region einen großen Rückhalt genießt. In diesem Zusammenhang danke ich den Initiatoren und auch denen, die die Petition unterschrieben haben, für ihre Mühen und die damit verbundene Arbeit. Ich finde, das ist ein sehr guter Weg, Themen auf die Agenda zu setzen und sich so für Lösungen einzusetzen. Einen Wermutstropfen gibt es jedoch: Es wäre besser gewesen, den bestellten Verkehr besser auszulasten. Züge und Busse haben nun mal einen Zähler, der die Benutzung zählt. Aber das Schicksal der Schließung teilen auch Gaststätten und kleine Dorfläden. Wenn man nun auf der grünen Wiese einkaufen fährt und seine Feiern zu Hause oder im Vereinshaus durchführt, stärkt das eben gerade nicht die gemeindliche Infrastruktur. Das zeigt, dass das eigene Nutzerverhalten durchaus Einfluss auf die eigene Wohnumfeldgestaltung hat. Daher sind Initiativen, die die Wiedereröffnung eines Dorfladens zum Ziel haben, nicht nur zu begrüßen, sondern auch von uns zu fördern.
Zurück zur Pfefferminzbahn: Eine lange Geschichte und die Tatsache, dass insbesondere auch diese Bahnstrecke eine wesentliche Lebensader der Region war, reichen eben allein nicht aus, um auf der Strecke auch in Zukunft im bisherigen Umfang Verkehr zu bestellen. Man muss es wohl so deutlich sagen: Die Entscheidung, die das Thüringer Infrastrukturministerium getroffen hat, ist aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen durchaus nachvollziehbar.
Wie jedoch kann eine Lösung aussehen? Nun, das ist nicht einfach. Der Rückgang der Regionalisierungsmittel, der stetige Anstieg der Kosten, die Anpassung und die bessere Vertaktung des Nahverkehrs im ganzen Land, natürlich auch die mangelnde Auslastung und Nutzung der Bahnstrecken durch Menschen lassen sich nicht wegdiskutieren, ebenso wenig übrigens wie die Tatsache, dass es nicht damit getan sein kann, einfach mehr Geld zu geben und so wie bisher weiterzumachen. Geld ist auch in Thüringen endlich und Geld allein kann die Probleme nicht lösen. Züge und Busse leer herum
fahren zu lassen, macht nun mal keinen Sinn. Allerdings gehört auch dazu, dass in Großheringen aktuell keine vernünftigen Anschlussverbindungen angeboten werden, und dies ist auch einer der Gründe für die mangelhafte Nutzung. Wer die Pfefferminzbahn erhalten will, braucht also mehr: ein neues Gesamtkonzept für die gesamte Strecke, am besten von Sömmerda bis nach Jena, gegebenenfalls auch länderübergreifend bis nach Halle/Leipzig. Das ist die Herausforderung. Ich bitte das Infrastrukturministerium, dies zu prüfen und herauszuarbeiten, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und – ganz wichtig und meine persönliche Bitte – die vorgestellten Ideen der Petenten mit in diese Bewertung einzubeziehen. Das können wir, das wollen wir leisten und auf der Basis lässt sich ganz sicher erneut eine Entscheidung treffen. Ob diese allerdings anders ausfällt als heute, das können wir hier und heute auch nicht versprechen. Was wir stattdessen tun können und auch wollen, habe ich dargestellt. Persönlich hoffe ich darauf, dass es uns gelingt, ein attraktives Konzept für die Strecke auf die Beine zu stellen, damit mehr Fahrgäste generiert werden, und so die Strecke auch künftig mit ausreichend Verkehren zu bedienen. Für die Region wäre es ein Segen.
Auch wenn man diese Strecke möglicherweise retten kann, wird an anderer Stelle das Tischtuch kürzer werden. Denn auch dort ist der ländliche Raum betroffen und diese Sichtweise trifft also nicht den Kern der Sache. Darum kann es also nicht gehen, sondern nur darum, die Rahmenbedingungen bestmöglich zu gestalten, den Gestaltungsrahmen optimal zu nutzen und generell mehr Verkehr auf die Schienen zu bekommen. Darüber hinaus haben wir zur Stärkung des ländlichen Raums unter anderem ein Landesbusnetz neu eingeführt. Das sind unsere verkehrspolitischen Ziele und natürlich, dass wir eine Verkehrspolitik betreiben, mit der wir möglichst allen Menschen in unserem Land einen größtmöglichen Nutzen verschaffen können. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal möchte ich mich für die angeregten und durchaus produktiven Debatten rund um das Thema „Tourismus“ hier im Thüringer Landtag bedanken. Bei allen Meinungsverschiedenheiten, die wir haben, zeigte sich doch eines deutlich: Die Diskussion zur Weiterentwicklung einer zukunftsfesten Gestaltung des Thüringer Tourismus erfährt eine neue Qualität und eine neue Priorität. Diese Entwicklung kann ich nur begrüßen. Das ist einerseits der engagierten Arbeit der Landesregierung, speziell dem Thüringer Wirtschaftsministerium, aber auch den konstruktiven Diskussionen hier im Plenum und vor allen Dingen auch im zuständigen Ausschuss zu verdanken.
Ein erster Aufwärtstrend hat sich vergangenen Freitag gezeigt. Nach Angaben des Statistischen Landesamts ist die Zahl der Gäste von Januar bis Ende Juli im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5 Prozent und die Anzahl der Übernachtungen um knapp 3 Prozent gestiegen – ein schöner erster Erfolg.
Zu den Erfolgen gehört auch die Sicherung und Förderung bestehender Wintersportangebote. Dafür ist bereits viel getan worden. Ich denke da an die Investitionen für das Thüringer Wintersportzentrum in Oberhof, den Ausbau des Skigebiets Silbersattel oder die Schnee-App mit täglichem Schneebericht und aktuellen Informationen zu Skiorten und Sportarten als Serviceinstrument. Zusätzlich wurde in Schmiedefeld ein neuer Lift errichtet. All das sind notwendige, aber auch richtige Schritte, um den Wintersport im Thüringer Wald zu sichern und zu unterstützen, und es ist ein Beleg, dass der Wintersport in Thüringen auch die entsprechende Beachtung findet. Aber wie gesagt, es gibt unterschiedliche Auffassungen, wie Tourismus in Thüringen besser werden kann. An dieser Stelle möchte ich sagen: Eine einseitige Fokussierung auf limitierte Produkte ist aus meiner Sicht der falsche Weg.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihr Antrag war unseres Erachtens nicht ausreichend, da er zu kurz greift. Sie möchten die Studie „Wintersporttourismus im Thüringer Wald“ von 2008 fortschreiben, eine rein auf den Wintersport ausgelegte Konzeption, und das, obwohl Sie selbst in Ihrer Antragsbegründung die sinkende Schneesicherheit der deutschen Mittelgebirge betonen.
Was wir aus meiner Sicht viel dringlicher brauchen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist eine stärkere Vernetzung des Tourismus insgesamt. Wir müssen wegkommen von dem Kleinklein, vom Denken in Einzeldestinationen, von begrenzt be
spielbaren Einzelmarken mit beschränkter Reichweite.
Besser ist es, die bestehenden Angebote auszubauen, zu bündeln und als Gesamtangebot darzustellen. Mit der Thüringer Tourismusstrategie 2025 und der Tourismuskonzeption Thüringer Wald haben wir zwei hervorragende Strategien, die nicht nur den Wintertourismus voll umschließen, sondern darüber hinaus auch die gesamte Palette an touristischen Regionen, Angeboten und Möglichkeiten über das gesamte Jahr hinweg zusammenführen.
Ich will an der Stelle gar nicht leugnen, dass der Thüringer Wintersport im Thüringer Wald ein wichtiger Faktor ist. Nicht umsonst hat die Tourismuskonzeption Thüringer Wald die Eventregion Oberhof als eine der vier Top-Produktmarken identifiziert, die es genauso einzubinden gilt wie beispielsweise die Kulturregion Wartburg. Es wäre allerdings fatal, wenn wir uns an ein Konzept klammern, das allein darauf abzielt, immer genügend Schnee vor der Haustür zu haben. Mit dem Skiurlaub ist es wie mit dem Strandurlaub im Sommer: Wenn das Wetter mitspielt, wird es ein schöner Urlaub. Weder Sie, die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, noch ich haben eine Kristallkugel, die uns weiße Winterlandschaften vorhersagt oder garantiert. Ohne Schnee kein erfolgreicher Winterurlaub, die Folge: abnehmende Gästezahlen, verschenkte Investitionen in eine einseitig geplante Destination und eine unattraktive Tourismusregion. Das kann nicht das Ziel sein. Deshalb müssen wir die Produktpalette diversifizieren und übergreifende ganzjährige Angebote schaffen, damit die Destination Thüringer Wald für eine breite Zielgruppe noch wahrnehmbarer und attraktiver wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in unserem Alternativantrag haben wir unsere Vorstellungen noch einmal deutlich hervorgehoben. Die Urlaubsregion Thüringer Wald soll als ganzjähriges attraktives Reiseziel aufgestellt werden. Bereits heute kommen rund 57 Prozent der Urlauber im Sommer. Dieser Zeitraum ist schon jetzt entscheidend für ein hohes Gästeaufkommen und die damit verbundenen Einnahmen für die Tourismuswirtschaft.
Als Top-3-Aktivitäten hat die Tourismuskonzeption Thüringer Wald die Schwerpunkte Natur, Kultur und Wandern identifiziert. Gerade mit Blick auf unsere reiche Kulturlandschaft können wir aus diesem Produkt noch mehr rausholen. Wenn im Winter nicht genügend Schnee für die Piste und die Loipe liegt, kann ich mit kombinierten Angeboten aus Winterwandern, Wellness, Kultur und Kulinarik Alternativen schaffen. Diese Angebote sind nicht nur im Winter attraktiv, sondern auch im Sommer übertragbar. Darüber hinaus ermöglichen sie unsere Ansprache an weitere Zielgruppen. Zusätzlich –
und ich will betonen, dass ich einen Teil der Argumente durchaus unterstreichen kann – sehen wir für die Umsetzung all dieser Ideen eine gute Anbindung durch den ÖPNV und entsprechende Vermarktungs- und Kommunikationsstrategien als notwendig an. Ein erster und wirklich gelungener Aufschlag war die Sicherstellung des Rennsteigshuttles, an dieser Stelle noch mal mein Dank an die Landesregierung und alle Beteiligten für dieses Projekt.
Es war ein erster und es war ein guter Schritt hin zu einem übergreifenden ÖPNV-Angebot, das die Urlaubsregion Thüringer Wald noch besser mit den umliegenden Tourismusangeboten vernetzt. Darüber hinaus hat Wirtschaftsminister Tiefensee mit seiner Tourismusstrategie deutlich gemacht, wie wir die Kernwerte der Tourismusmarke Thüringen – naturverbunden, inspirierend, zugänglich und kulturprägend – noch besser herausstellen und als Markenprodukt präsentieren können, aber eben nicht nur mit Blick auf den Wintertourismus allein, sondern umfassend ganzjährig betrachtend. Diese Strategien und die beharrliche Arbeit aller Beteiligten, auch in unserem Haus, werden dazu beitragen, Thüringens Tourismus weiter voranzubringen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, beginnen möchte ich mit einer Vorbemerkung. Am 1. Juli ist es wieder so weit: Thüringen feiert in diesem Jahr das 19. Gipfeltreffen auf dem Schneekopf, ein bedeutendes Wandertreffen. Das Gipfeltreffen, welches jährlich über 15.000 Gäste auf den Schneekopf, den einzigen Tausender Thüringens, zieht, ist mittlerweile zu einer der größten Wanderveranstaltungen in Deutschland gewachsen.
Der Thüringer Gebirgs- und Wanderverein richtet das Treffen in bewährter Manier als Veranstalter aus. Der Dank geht an alle Ehrenamtlichen für diese wunderbare Veranstaltung und stellvertretend für alle möchte ich dem Präsidenten des ausrichtenden Wandervereins Knut Korschewsky meinen Dank sagen.
Nun zu unserem Antrag: „Nur wo du zu Fuß warst, bis du auch wirklich gewesen.“ Mit diesem Zitat von Goethe habe ich im Januar vor einem Jahr meine Rede hier zum Thema „Masterplan Wanderwegenetz“ begonnen und es passt ebenso zum Deutschen Wandertag in Eisenach, auf den wir uns im Juli freuen dürfen. Zunächst danke an Staatssekretär Georg Maier für den Bericht zur Vorstellung und Umsetzung der Touristischen Wanderwegekonzeption Thüringen. Nach erstem Studium denke ich, es ist eine gute Konzeption geworden. Wir wissen, das Thema „Wandern“ ist ein bedeutender Markt für den Tourismus für Thüringen und 23 Prozent – also fast ein Viertel – beträgt der Anteil des Wandertourismus am wirtschaftlichen Fakt des Tourismus in Thüringen. In der rot-rot-grünen Koalition haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Wandertourismus in Thüringen weiter zu stärken. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Vorhabens ist die jetzt vorgelegte Wanderwegekonzeption 2025. Marktstudien bestätigen außerdem, wandern liegt im Trend. Nahezu jeder zweite Deutsche wandert zumindest gelegentlich und die Zahl derer, die sich für das Wandern begeistern, steigt seit Jahren stetig an. Das Besondere dabei ist, dass Wandern nicht nur beliebter wird, sondern Wandern wird auch immer beliebter bei jungen Menschen.
Zum Erhalt dieser wirtschaftlichen Bedeutung für den Thüringer Tourismus muss sich das Wandern jedoch auf leistungsfähige Produkte mit hoher Qualität und auf ein dauerhaft gepflegtes, koordiniertes touristisches Wegenetz mit klaren Zuständigkeiten
besinnen. Eine Konzentration auf Wanderprodukte als landesweite Leitwege und eine generelle Priorisierung der Wanderwege kann ein Schritt in diese Richtung sein. Dabei stehen insbesondere der Lutherweg und der Rennsteig an oberster Stelle. Die Wanderer werden zunehmend anspruchsvoller, es wird mehr auf Qualität als auf Quantität gesetzt. Wer Urlaub macht, möchte nicht nur einfach verreisen, sondern er möchte etwas geboten bekommen, er möchte begeistert werden. Diese Begeisterung nimmt man mit nach Hause und macht so Werbung für Thüringen. Wandertouristen erwarten daher auch gepflegte und gekennzeichnete Wanderrouten mit attraktiven Wanderzielen, entsprechender Infrastruktur und gute geöffnete Gastronomie, eine herzliche Einkehr entlang der Wanderwege. Wanderrouten, die diesen Ansprüchen nicht genügen, werden sich in touristischer Hinsicht langfristig nicht durchsetzen können. Die Qualität der Wanderwege muss künftig die Nutzer überzeugen und ein nachhaltiges Wegemanagement ist dafür dringend notwendig geboten.
Es wird sicherlich einigen Wanderfreunden oder ortsansässigen Wandervereinen nicht unbedingt gefallen, aber die finanziellen Mittel werden die Pflege aller vorhandenen Wanderwege nicht zulassen; es wird nachher eine Ausdünnung oder eine Konzentration des Wegenetzes geben müssen. Gerade zur Wegemanagementstruktur hat das Ministerium viele Veranstaltungen durchgeführt, Akteure befragt und an einen Tisch geholt und besonders hier auch ThüringenForst eingebunden. Die Einbindung von ThüringenForst gewährleistet die Bündelung von Unterhaltung, Instandsetzung, Wegebau und Wegepflege aus einer Hand, wenn die Kompetenzen örtlicher Ehrenamtlicher etwa bei Wegemarkierung oder Wanderführungen eingebunden werden.
Die hervorragende und enorme ehrenamtliche Leistung der fachkompetenten Wegewarte der Gebirgsund Wandervereine in Thüringen möchte ich an dieser Stelle einmal ausdrücklich erwähnen. Danke dafür!
Wie überall, wo gesellschaftliches Engagement gebraucht wird, gilt auch beim Wandern unser Dank allen Ehrenamtlichen und hier – stellvertretend für alle Ehrenamtlichen – der Präsidentin der Thüringer Wandervereine, auch wenn sie heute terminlich verhindert ist, Christine Lieberknecht.
Natürlich geht heute auch beim Wandern nichts ohne Digitalisierung und ohne eine Koordinierung der Umsetzung dieses Konzepts. Beides wird durch die Thüringer Tourismus GmbH maßgeblich begleitet.
Ein landesweit anwendbares digitales Wegemanagement soll die landesweiten touristischen Angebote verknüpfen und durch kontinuierliche Datenpflege die nachhaltige Qualitätssicherung der touristischen Wanderwegeinfrastruktur und Vermarktung voranbringen. Die TTG mit der landesweiten Koordinierungsstelle wird dabei alle datenpflegenden Partner, wie beispielsweise die Regionen, Wegewarte, Landkreise und Vereine usw., unter einen Hut bringen. Weiterhin ist ein gut ausgebauter öffentlicher Personennahverkehr für den Wandertourismus unabdingbar. Dies gilt beispielsweise für den Transfer von der Unterkunft zur Wanderroute oder umgekehrt. Zum gut ausgebauten ÖPNV gehört auch die Anbindung des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs an den Fernverkehr.
Auch für die Barrierefreiheit kann ein gut ausgebauter ÖPNV Partner sein und generell ist der Ausbau oder die Verbesserung von Barrierefreiheit ein weiterer Baustein zur Stärkung des Wandertourismus
und des Tourismus allgemein. Der Deutsche Wandertag in Eisenach steht vor der Tür und dieses Zugpferd zum Thema „Wandern“ darf nicht unterschätzt werden. Lassen Sie mich namens meiner Fraktion einen Gruß an die Initiatoren des 117. Deutschen Wandertages übermitteln. Durch dieses Großereignis wird Eisenach im Juli für eine Woche zur Wanderhauptstadt und Thüringen zum Ziel von Wanderfreunden aus ganz Deutschland. Wer sich einmal das Programm angeschaut hat, auf das sich die Wanderfreunde freuen dürfen, der kann den Organisatoren nur großen Respekt zollen für dieses vielfältige und hochwertige Angebotsspektrum, das für Wanderer keine Wünsche mehr offen lässt.
Doch wie schaffen wir es, die Wanderfreunde über dieses Ereignis hinaus an Thüringen zu binden? Die Touristische Wanderwegekonzeption gibt erste Antworten: Top-Wanderattraktionen definieren, das Wegenetz überarbeiten, Leitbilder für das Wandern in Thüringen entwickeln, Qualität vor Quantität, Digitalisierung und kontinuierliches Umsetzungsmanagement. So wird es uns gelingen, Thüringen zum Thema „Wandern und Tourismus“ weiter voranzubringen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst zum Antrag der CDU: Fest steht, dass manipulierte Lkw massive Umweltschäden verursachen, und das nicht nur in Thüringen – auch andere Bundesländer sind betroffen, aber auch andere europäische Länder, so wurden beispielsweise Verkehrskontrollen in der Schweiz, Österreich, Frankreich und in den Niederlanden durchgeführt. Es steht auch fest, dass wir wegen dieser Betrügereien verschmutzte Luft atmen müssen. Daher war dieses Thema bereits in anderen Landtagen auf der Tagesordnung. Es geht hier um Betrügerei, Mautprellerei und um Umweltverschmutzung.
AdBlue, so hat der Staatssekretär bereits ausgeführt, ist ein Zusatzstoff, den moderne Dieselmotoren zur Reinigung in ihre Abgasanlage einspritzen. Er besteht aus 32,5 Prozent Harnstoff und 67,5 Prozent demineralisiertem Wasser. Mit dieser Lösung wird der Ausstoß von Stickoxid bei Dieselmotoren um bis zu 90 Prozent reduziert. Die wasserklare Flüssigkeit wird im Abgasstrom eingespritzt und führt zu einer selektiven katalytischen Reduktion. Stickoxide und Ammoniak werden dabei zu Wasser und Stickstoff umgewandelt – eine tolle Sache. Doch das interessiert scheinbar viele LkwSpeditionen nicht. Billiggeräte kommen aus dem Internet und können diese wichtige Abgasreinigung verhindern. Um die Kosten für AdBlue zu sparen, umgehen also Abgasbetrüger die Sicherheitssperren der Bordcomputer mit sogenannten AdBlueEmulatoren. So hebeln sie die Abgasreinigung aus und verwandeln die ansonsten vergleichsweise sauber laufenden Lastwagen in Dreckschleudern der Euroklassen 0 oder 1. Solchermaßen umweltschädliche Lastwagen sind vermutlich europaweit unterwegs – zum Schaden der Umwelt und der Allgemeinheit. Die Spediteure profitieren unrechtmäßig von ökologischen Rabatten bei den Verkehrsabgaben, also der Maut. Die manipulierten Lkw fahren in der falschen Mautklasse und es entgehen dem Staat nach Berechnungen des Mautexperten Prof. Dr. Kay Mitusch, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, so jährlich bis zu 110 Millionen Euro. Dass das Ganze nicht harmlos ist, wird auch in der Begründung des vorliegenden Antrags erwähnt. Hier wird darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen Stickoxidbelastungen aus den Betrügereien jährlich 14.000 Tonnen betragen. Besonders ärgerlich ist: Die Betrüger müssen kaum befürchten, geschnappt zu werden, denn Schwerverkehrskontrollen sind höchst sporadisch.
Hier greift der CDU-Antrag zu kurz. Deswegen haben wir einen Alternativantrag eingereicht, der weitergehend ist, weil er die dringlichsten Probleme der Thüringer Logistikunternehmen aufgreift. Hier verweise ich auf die 27. Jahreshauptversammlung
des Thüringer Verkehrsgewerbes, an der die Vertreter aller Landtagsfraktionen vor Ort teilgenommen haben. Das Verkehrsgewerbe fordert unter anderem fairen Wettbewerb und zugleich eine Erhöhung der Kontrolldichte, nicht nur wegen der Abgaswerte, sondern insbesondere auch wegen der Einhaltung des Mindestlohns, der Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten, der Kabotageregelung und der Frachtsicherungsvorschriften. Mit der Erhöhung der Kontrollpflicht würden wir auch eine zentrale Forderung des Verkehrsgewerbes durchsetzen.
Ich zitiere aus der bereits erwähnten Konstitution des Landesverbands Thüringen des Verkehrsgewerbes: „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Kontrollmaßnahmen so auszuweiten bzw. die Kontrollbehörden mit entsprechenden technischen und personellen Erfordernissen so auszustatten, dass die Wettbewerbsverzerrung umgehend eingedämmt wird.“ Wir müssen ebenso den Spagat zwischen der Einhaltung des Mindestlohns generell und vernünftiger Entlohnung der Fahrer bei Erhalt der Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Auge behalten. Unser Antrag richtet daher auch auf dieses wichtige Thema das Augenmerk, denn zurzeit gehen viele Arbeitsplätze trotz wachsenden Umsatzes in der Logistikbranche in Deutschland verloren.
Für mich ist der eigentliche Skandal, dass der Bundesverkehrs- und der Bundesfinanzminister nicht auf diese neuen Erkenntnisse reagieren, sondern untätig abwarten, anstatt das BAG, also das Bundesamt für Güterverkehr, und den Zoll personell aufzustocken und entsprechende Kontrollen endlich bundesweit, flächendeckend und zeitnah durchzuführen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Bundesländer zusammenstehen, gemeinsam Druck machen, beispielsweise auf der Verkehrsministerkonferenz, und wenn das nicht reicht, dann auch über eine Bundesratsinitiative. Schließlich geht es nicht nur um Betrügereien und Wettbewerbsverzerrung, sondern um eine ganze Branche in Deutschland, die massive Probleme hat.
Daher bitte ich Sie alle, unserem weitergehenden Antrag, der uns alle betrifft, zuzustimmen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich danke der antragstellenden Fraktion für die Einreichung der Aktuellen Stunde zum Thema „Auswirkungen einer Bundesfernstraßengesellschaft für Thüringen“.
Zur Chronologie: Am 14. Oktober letzten Jahres haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf einen Kompromiss zum Bund-Länder-Finanzausgleich geeinigt. Bestandteil dieser Vereinbarung ist unter anderem, dass die Länder auch ihre Kompetenzen in diesem Bereich, die sie als Auftragsverwaltung wahrgenommen haben, an den Bund abgeben und ihm gestatten, für die künftige Verwaltung der Autobahn eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft einzusetzen. Thüringen saß hier und bei vielen weiteren Gelegenheiten mit am Verhandlungstisch und hat diese Einigung und Beschlüsse mitgetragen. Bereits im Januar dieses Jahres hatten wir zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde. Damals hatte ich zu den Grundsätzen, die uns als SPD wichtig sind, Folgendes ausgeführt: Es ist gut, dass der Bund und die Länder sich grundsätzlich auf eine Reform geeinigt haben. Eine wichtige Frage ist bereits beantwortet worden: Es wird keine Privatisierung der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen geben bzw. von deren Gesellschaftsanteilen. Das soll auch im Grundgesetz klar festgeschrieben werden. Wir wollen die Investitionen des Bundes besser steuern, eine Änderung des Grundgesetzes wird es mit der SPD nur mit einer doppelten Privatisierungsbremse geben. Das unveräußerliche Eigentum des Bundes muss für die Infrastruktur wie auch für die Gesellschaft selber im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Infrastrukturgesellschaft muss deswegen vollständig im Eigentum des Bundes bleiben. Die Infrastrukturgesellschaft Verkehr soll für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt der Bundesfernstraßen verantwortlich sein und ist somit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie soll die künftigen Vergabeverfahren vor allem im Hinblick auf Losgrößen auch so gestalten, dass die Chancen unserer mittelständisch geprägten Bauwirtschaft im Wettbewerb gewahrt bleiben. Wir bestehen darauf, dass die Interessen der Arbeitnehmerschaft vollumfänglich berücksichtigt werden. Kein Beschäftigter darf hinsichtlich seines Status, seines Arbeitsplatzes oder seines Arbeitsortes schlechtergestellt werden. Wir erwarten, dass die Personalvertretungen mit eingebunden werden. Mittlerweile sind die Konturen der Reform klarer geworden bzw. es werden im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Änderungen vorgenommen. So soll in Artikel 90 Abs. 1 klargestellt werden, aus der Altfassung „der Bund
ist“ wird in der Neufassung geändert „der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs und das Eigentum ist unveräußerlich.“
Auch Absatz 2 soll geändert werden in Form folgender Ergänzung: „Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen.“ Weiterhin wird auch eingefügt: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“ Damit ist klargestellt, dass es keine Privatisierung geben wird, aber zur Klarstellung: Eine Öffentlich-Private Partnerschaft ist nicht das Gleiche wie eine Privatisierung. Es gilt: Öffentlich-Private Partnerschaften sind nur dann erlaubt, wenn sie wirtschaftlicher sind als die herkömmliche Beschaffung, was bei einer effizient arbeitenden neuen Gesellschaft seltener der Fall sein sollte als bei den jetzigen Strukturen. Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade uns Sozialdemokraten in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetzänderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig. Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen schließen wir die Türen, die bislang tatsächlich offen standen. Dies bestätigt auch der Bundesrechnungshof. In seinem jüngsten Bericht vom 24. Mai 2017 kommt er zusammenfassend unter anderem zu folgenden Ergebnissen. Der Änderungsantrag berücksichtigt in weiten Teilen die Anregungen des Bundesrechnungshofs zur Organisation der Infrastrukturgesellschaft. Darüber hinaus, so der Bundesrechnungshof, ist jegliche Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen. So soll auch künftig der Bundesautobahnbau über den Bundeshaushalt finanziert werden. Überdies soll der Einfluss des Parlaments auf die Verwaltung der Bundesautobahnen gewahrt werden. Zudem sollen die Kreditfähigkeit der Infrastrukturgesellschaft eingeschränkt sowie stille Gesellschaften und Unterbeteiligung verhindert werden. Im Ergebnis haben wir hier als SPD den Regierungsentwurf mit weiteren Privatisierungsschranken verstärkt und wir haben die Kernforderung der Gewerkschaften durchgesetzt, um die berechtigten Interessen der Beschäftigten zu schützen. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst meinen herzlichen Dank an Frau Keller und das Infrastrukturministerium für den sehr ausführlichen und umfangreichen Sofortbericht.
Wir haben zwar gerade eine Jahreszeit, in der noch nicht alle Radfahrer wieder im Straßenverkehr unterwegs sind, dennoch bleibt das Thema „Radverkehr“ das ganze Jahr aktuell. Bereits im November 2015 haben wir an gleicher Stelle den Beschluss „Radverkehr in Thüringen planvoll und zielstrebig verbessern“ gefasst und ich freue mich, dass wir an diesem Thema konsequent weiterarbeiten, weil es zeigt, dass wir bei den Themen „Radverkehr“ und „Radwege“ in dieser Legislatur ein gutes Stück vorangekommen sind und auch weiter vorankommen werden. Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Infrastrukturministerium, das in dieser Frage konstruktiv mit uns zusammenarbeitet, eigene Aktivitäten zeigt und dabei auch neue Wege geht, wie etwa bei der im Juli 2016 beendeten Online-Befragung zum Radverkehrskonzept Thüringen, an der sich insgesamt 2.182 Thüringerinnen und Thüringer beteiligt haben.
Im Hinblick auf die Zielsetzung unserer Koalition halte ich es für angemessen, darauf hinzuweisen, dass das Ministerium für Infrastruktur bereits Methoden und Ideen entwickelt hat, um die Bürgerinnen und Bürger bei dieser Entwicklung mitzunehmen und eben nicht nur alles zu diktieren. Ich möchte hier beispielsweise auch auf den Mängelmelder Thüringer Radnetz hinweisen. Wir setzen auf eine effektive Zusammenarbeit von Regierung und Bürgerinnen und Bürgern, auch damit Anregungen und Kritik aufgenommen und Fehler vermieden werden können, denn – seien wir ehrlich – wir können vom Austausch mit aktiven Radfahrerinnen und Radfahrern nur profitieren. Dieser Antrag zeigt, dass es uns vollkommen klar und bewusst ist,
dass der Radverkehr eine essenzielle Bedeutung für Thüringen hat. Es darf keine Rolle spielen, dass es mitunter schwierig ist, etwas zu bewegen und zu erreichen, denn es gibt hier nicht nur unterschiedliche Interessen, sondern auch unterschiedliche Zuständigkeiten – Stichwort Straßenbaulastträger. Deshalb müssen wir bei diesem Thema konsequent den Einfluss bzw. die Stellschrauben nutzen, die es gibt und die wir auch haben. Wir wollen, dass der Radverkehr bei allen kommunalen Straßenbauvorhaben mitgedacht und dann auch, wenn möglich, mitbedacht wird, innerorts vorzugsweise mit kostengünstigen Schutzstreifen auf der Fahrbahn, außerorts vorzugsweise als separate Radwege. Wir fordern und unterstützen es auch, wenn dort, wo Landesmittel für den kommunalen Straßenbau auf Grundlage des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes fließen, vorrangig exakt die Projekte mit bedacht werden, wo genau diese Maßnahmen berücksichtigt werden können.
Das ist schon alles. Wir befinden uns dabei beispielsweise auf einer Linie mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, der in jüngster Zeit verstärkt darauf hinweist, dass das Fahrrad zunehmend an Bedeutung für die Verkehrspolitik gewinnt, vor allem in den Kommunen. 82 Prozent aller Menschen wünschen sich nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, dass sich die Politik mehr mit dem Thema „Rad und Radverkehr“ beschäftigt. Es geht um Lebensqualität, um die Attraktivität von Städten und Gemeinden sowie insgesamt um Mobilitätsgewinne. Es ist dabei meiner Meinung nach auch nicht abwegig, alle Straßen zumindest in Betracht zu ziehen. Ich möchte die immer weiter zunehmende Bedeutung der E-Bikes benennen. Deren Bedeutung wird gerade in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aufgrund von steigender Effizienz und Verringerung der Anschaffungskosten noch weiter zunehmen. Diese Entwicklung wird dazu führen – und tut es auch bereits –, dass nicht nur gestandene Radfahrerinnen und Radfahrer auf das E-Bike umsteigen, sondern dass die absolute Zahl dieser Nutzergruppe steigen wird. Auch ältere Menschen haben dann wieder die Möglichkeit, bestimmte Wege mit dem Rad zu bewältigen. Gerade deshalb halte ich unser selbst gestecktes Ziel für gerechtfertigt. Deswegen werbe ich weiterhin für die Zustimmung zu unserem Vorhaben und zu dem Antrag, der konsequent bei dem ansetzt, was hier schon von uns beschlossen worden ist. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der antragstellenden Fraktion für die Einreichung des Themas der Aktuellen Stunde „Keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen in Thüringen“. Am 14. Oktober letzten Jahres haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf einen Kompromiss zum Bund-Länder-Finanzausgleich geeinigt. Bestandteil dieser Vereinbarung ist, dass die Länder unter anderem ihre Kompetenzen in den Bereichen, die sie als Auftragsverwaltung wahrgenommen haben, an den Bund abgeben und ihm gestatten, für die künftige Verwaltung der Autobahnen eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr einzusetzen und dafür das Grundgesetz entsprechend abzuändern. Thüringen hat dazu folgende Protokollerklärung abgegeben: „In der Ermächtigung des Art. 90 GG soll aus Sicht des Freistaats Thüringen geregelt werden, dass das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen sowie an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr festgeschrieben werden soll.“ Am 9. Dezember 2016 haben sich dann die Regierungschefs von Bund und Ländern auf die Leitlinien der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung geeinigt. Thüringen saß hier und bei vielen weiteren Verhandlungen mit am Tisch und hat diese Beschlüsse und Einigungen mitgetragen. So weit zur Historie.
Nun zu den Grundsätzen, die uns als Sozialdemokraten wichtig sind. Wir stehen zu dieser Reform, denn wir brauchen eine Reform der Bundesauftragsverwaltung bei den Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen. Es ist gut, dass sich der Bund und die Länder grundsätzlich auf eine Reform geeinigt haben. Eine wichtige Frage ist eindeutig durch die Einigung bei allen Ministerpräsidenten bereits beantwortet worden: Es wird keine Privatisierung der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen geben bzw. keine Privatisierung von Gesellschaftsanteilen. Das soll auch im Grundgesetz klar festgeschrieben werden, sowohl für das Eigentum an den Straßen als auch für das Eigentum einer Bundesfernstraßengesellschaft. Wir wollen die Investitionen des Bundes besser steuern. Eine Änderung des Grundgesetzes wird es mit der SPD daher nur mit einer doppelten Kommunalisierungsbremse geben. Das unveräußerliche Eigentum des Bundes muss für die Infrastruktur wie auch für die Gesellschaft bereits im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft Verkehr muss deswegen im vollständigen Eigentum des Bundes bleiben. Die neue Gesellschaft soll für die Planung, den Bau, Betrieb und Erhalt der Bundes