(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Hören Sie auf mit diesen Unterstellun- gen! Was wissen Sie denn, was meine Mei- nung ist und was nicht? Unerträglich!)
Ich habe Sie bei der Eröffnung des Hochschuldialogs gehört. Da haben Sie versucht, mit Ihren inhaltlichen Äußerungen Eckpunkte zu formulieren, haben aber gesagt, dass es ein offener Prozess ist. Insofern nehme ich zur Kenntnis, dass das, was Sie am Anfang des Prozesses formuliert haben, nicht ganz stimmig ist mit dem, was am Ende rauskommt. Es kann aber sein, dass Sie sich haben überzeugen lassen. Das spricht erst einmal nicht gegen Sie.
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Ich bitte um eine Synopse!)
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Wissen Sie, wenn Sie diesen Prozess als schändlich bezeichnen, muss ich doch mal reagieren!)
dass mich überrascht, dass Sie auf so viel Detailwut des Staates Wert legen. Ich will es Ihnen an zwei Stellen deutlich machen. Erster Punkt: Hochschulrat. Dazu können Sie sich alle externen Gutachten ansehen, schauen Sie sich den Wissenschaftsrat an, schauen Sie sich CHE an – das finden Sie nicht so gut, deswegen habe ich Wissenschaftsrat gesagt –, schauen Sie sich an, wie die den Thüringer Hochschulrat bewerten. Dazu kann ich wirklich nur sagen: Da überrascht mich dann schon, dass Ihr Vorschlag tatsächlich ist, dass Sie mittlerweile die Hochschulräte in ihrer Funktionalität eindämpfen wollen, und sie dann noch eines weiter machen, Sie wollen festschreiben, dass in jedem Hochschulrat ein Ministeriumsvertreter per Zwang sitzen soll. Das heißt, dass Sie quasi einen politischen Watchdog aus Ihrem Ministerium in jeden einzelnen Hochschulrat versenden wollen. Da kann ich Ihnen wirklich nur sagen: Ich halte das offen gestanden für eine wirkliche Schwierigkeit, dass wir dahin zurückfallen, dass wieder das Ministerium dirigiert, wie sich die einzelnen Hochschulen zu verhalten haben. Das finde ich, ist offen gestanden
sehr überraschend. Wir setzen uns für doppelte Legitimität ein. Wenn Sie den Beschluss, wenn Sie das Eckpunktepapier der Landesrektorenkonferenz dazu gelesen hätten, dann würden Sie sehen, dass das genau auch der Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz entspricht.
Dann will ich Ihnen einen zweiten Punkt nennen – das kann man jetzt interpretieren, ich kenne den Spruch „Zwei Juristen, drei Meinungen.“ auch –: Aber das Bundesverfassungsgerichtsurteil legen Sie in einer sehr weiten Mitwirkungsstimmung aus. Sie sagen, das ist anwendbar auf alle Gremien der Hochschule – das ist Ihre Interpretation innerhalb des Senats. Das Urteil kann aber auch in einer engen Fassung gelesen werden. Es gibt führende Verfassungsrechtler in Deutschland, die das tun. Die sagen, das gilt nur im Besonderen für Hochschulklinika, weil es nämlich dort zwei widerstreitende Grundrechte gibt. Es gibt das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit auf der einen Seite und es gibt das Grundrecht auf die bestmögliche Versorgung des Individuums durch die bestmögliche Krankenversorgung – Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 20. Das ist der Widerstreit, den es gibt. Sie haben sich dafür entschieden, einseitig der Wissenschaftsfreiheit Gewähr zu geben. Das ist okay. Das ist eine Entscheidung, die Sie treffen, aber es ist kein Zwang. Also tun Sie nicht so, als ob es nicht andere Meinungen dazu gibt. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich glaube, dass wir besser damit fahren würden, wenn wir in der Tat im Bereich des UKJ diese Öffnung, die durch das Bundesverfassungsgericht geprüft worden ist, einführen. Aber wir sollten uns sehr, sehr genau überlegen, was die Folgewirkungen einer kompletten Novelle über alle Hochschulen hinweg sind. Deswegen setzen wir uns zum Beispiel dafür ein, das eng auszulegen, und wir setzen uns auch dafür ein – und dazu habe ich von Ihnen noch gar nichts gehört –, dass wir eben auch glauben, dass es eine Doktorandenvertretung geben soll, wo wir eben auch wollen, dass Doktoranden und andere Statusgruppen eine Beteiligungskultur finden. Das ist der Bereich Hochschulautonomie. Sie setzen auf Zwang; wir setzen auf Freiheit.
Dann sage ich Ihnen jetzt den entscheidenden Punkt der Mitwirkung, wo Sie meiner Meinung nach verfassungsrechtlich massiven Schiffbruch landen werden, und das ist die Drittelparität und Viertelparität. Das ist die einzige persönliche Enttäuschung. Ich halte wirklich viel von Ihnen, Herr Minister, aber an der Stelle wundert mich, dass Sie und Herr Hoppe, dass Sie …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das zeigt ja, dass Sie den Diskussionsstand nicht kennen, Herr Voigt! Kein Insiderwissen!)
Na ja, kein Insiderwissen. Nein, ich bin nicht Teil der Regierung, ich kann nur das nehmen, was der Minister hier gerade berichtet hat, nämlich was auf der Homepage steht und was ihr Vorschlag ist – Drittelparität und Viertelparität.
Und das, was Sie hier verkaufen, als vermeintliche Befreiung alter Fesseln, dass ist nichts anderes als neue Fesseln einer neomarxistischen Ideologie – nichts anderes!
Ich will Ihnen das auch begründen: weil Drittelparität am Ende Ideologie ist, nichts anderes. Das ist das Austauschen von vermeintlichen, demokratischen Mitwirkungsprinzipien, das auf einem reinen politischen Demokratieverständnis beruht, aber garantiert bitte schön nicht auf einem verfassungsrechtlichen. Wir haben damit höchstrichterliche Rechtsprechung. Ich kann Ihnen zig Verfassungsgerichtsurteile dazu zeigen und die sagen alle unisono eines: Drittelparität ist keine Orientierung mehr am Leitbild der Wissenschaft. Es gibt ein Urteil zu Bremen, dass sehr, sehr eindeutig darin ist, und Sie versuchen sich jetzt dadurch raus zu retten, dass Sie hergehen und sagen: Oh ja, wir verändern mal die Abstimmungsmodi. Aber auch da gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung und die sagt ganz eindeutig: Sie machen dann die Statusgruppe einzelner Professoren, wenn die mit anderen Statusgruppen in dieser Drittelparität koalieren, so stark, das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Und das ist der Abstimmungsmodus, den Sie vorschlagen. Deswegen kann ich Ihnen sagen: Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Proporz, den Sie vermeintlich da nach vorn schieben, nicht nur ein Rückschritt ist, sondern es ist auch eine Befriedigungsstrategie gegen Leistung und gegen wissenschaftliche Standards und ich bin mir sehr sicher, das wird jemand beklagen und Sie werden, wenn das Gesetz werden sollte, damit maximal Schiffbruch erleiden. Ich kann Sie nur darauf verweisen, es gibt einen Grundrechtskommentar, gucken Sie sich das noch mal an, Maunz/Dürig, geschrieben von Herrn Scholz, Artikel 5 Abs. 3, da ist das alles sehr breit ausgeführt. Bitte schauen Sie es sich an! Wir tun den Thüringer Hochschulen einen Bärendienst, wenn wir mit Drittel- und Viertelparität am Ende einen Beteiligungsprozess organisieren, bei dem Leute, die ein oder zwei Jahre in der Hochschule sind, über Prozesse zu entscheiden haben, die 20 Jahre für die Hochschule gelten. Das halte ich offen gestanden nicht für richtig, das würde ich auch vor jeder Studentenvertretung – ich war selber in einer Studentenvertretung – verteidigen, weil ich glaube, das wäre ein maximaler Rückschritt für unsere Hochschullandschaft und da tun Sie uns wirklich auch einen Bärendienst.
Das bringt mich zu dem dritten Punkt: Innovation und Zukunftsvorstellungen. Jetzt haben Sie Bauherrenfunktion so abqualifiziert. Frau Mühlbauer, Verzeihung, dass ich Ihren Namen vorhin falsch ausgesprochen habe, aber ich will Ihnen trotzdem eines mitgeben.
Tun Sie mir einen Gefallen, machen Sie doch einmal den Vergleich deutschlandweit, wo dieses Thema „Bauherrenfunktion“ in einem Hochschulgesetz steht. Das wird ja das Ministerium für Sie machen und die werden Ihnen eine Vorlage geben und da werden Sie feststellen, das steht nur im bayerischen Hochschulgesetz, nirgendwo anders. Und jetzt so zu tun, als ob das mit der Erprobungsklausel in Artikel 4 des Thüringer Hochschulgesetzes erledigt ist – nehmen Sie es mir nicht übel –,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie hat aber nur gesagt, dass ihr Vorschlag genauso ist!)
das zeugt jetzt nicht von einer super Sachkenntnis und das finde ich halt enttäuschend. Sie können nicht mit Fingern auf Leute zeigen, mache ich auch nicht. Aber ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich wenigstens mit der Sache auseinandersetzen. Und deswegen werben wir für eine Bauherrenfunktion im Hochschulgesetz, um damit eben auch Potenziale und Chancen zu bieten, wo Universitäten auch mit Geld, das sie als kamerale Reste haben, etwas anfangen können. Schauen Sie doch die Große Anfrage an, Herr Minister, die Ihr Ministerium dankenswerterweise beantwortet hat! Wenn wir teilweise Hochschulen haben, die kamerale Reste von 12 Millionen Euro ins nächste Jahr tragen, da darf sich die Infrastrukturministerin mal fragen: „Hey, was machen die eigentlich mit dem Geld? Das könnte ich besser anlegen oder die Sozialministerin.“ Deswegen sagen wir: Gebt den Hochschulen die Chance, dort selber tätig zu werden! Bisher ist mir nicht kenntlich, dass wir einen genehmigten Antrag in der Erprobungsklausel hätten, wo eine Thüringer Hochschule Bauherrenfunktion hat. Das ist der Beweis dafür, dass das, was Sie hier anführen, einfach nur eine Nebelkerze ist. Von dem Digitalminister hätte ich mir auch in dem Bereich Digitalisierung an den Hochschulen mehr erwartet. Da steht in Ihren Vorlagen gar nichts drin.
Jetzt komme ich mal zu der Frage „Professoren“. Warum ich gesagt habe, Sie setzen auf staatlichen Dirigismus, hat auch etwas damit zu tun, dass in Ihren Vorlagen – das ist, glaube ich, Werkblatt Nummer 15 – auch etwas zu dem Thema „Forschungsfreiheit“ steht. Wenn Sie hergehen und die Forschungsfreisemester der Professoren abschaffen wollen und wir in den nächsten fünf Jahren 200 offene Professuren haben werden, dann stellen Sie sich bitte die Frage: Wie wollen Sie exzellente Leu
te bekommen, wenn mittlerweile dann nur noch über Lehrdeputate entschieden werden kann, ob jemand Forschungsfreisemester bekommt oder nicht? Das ist wissenschaftspolitisch der Rückschritt in die absolute Steinzeit. Das steht in Ihren Vorschlägen. Da wundere ich mich dann schon, wie Sie attraktives wissenschaftliches Personal akquirieren wollen. Dann wäre mir lieber gewesen, dass wir im Bereich Tenure-Track klarere Aussagen getroffen hätten. Insofern glaube ich einfach, dass Sie auch hier in der Systematik und in den Anreizen falsch liegen. Das haben wir versucht, als Brücke, als Gesprächsangebot zu formulieren. Das haben wir vor den Werkstattgesprächen, vor dem Hochschuldialog getan. Wir machen es jetzt noch einmal.
Ja, und ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie in Thüringen eine Zivilklausel einführen, dann bomben Sie uns im wahrsten Sinne des Wortes in das forschungspolitische Nirwana.
Wir beide diskutieren ja glücklicherweise, Frau Mühlbauer, nicht postfaktisch. Deswegen schauen Sie sich einmal 2009 bis 2014 an, wie sich die Forschungsmittel in Thüringen entwickelt haben. Schauen Sie sich einmal an, wie sich die Drittmittelfinanzierung entwickelt hat.
Dann schauen Sie sich diese Entwicklung an und gucken Sie einmal, wo die Gelder herkommen. Da kann ich uns nur wünschen, wenn wir nicht einen wesentlichen Strang kappen wollen, wo auch private Forschungsmittel investiert werden, dann sollten wir zumindest nicht die Zivilklausel im Thüringer Gesetz einführen. Ich will es mal praktisch machen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Wie barbarisch ist das denn – Geld fürs Forschen zum Töten?)
Wenn Sie in Thüringen Biochemie studieren und sich die Frage stellen, wenn Sie in einem der modernsten Forschungsbereiche, nämlich Detektion von chemischen Stoffen, arbeiten und zum Beispiel B- und C-Waffen detektieren wollen, wenn Sie Geräte entwickeln wollen dafür, um sie im Kampf gegen B- und C-Waffen einzusetzen, dann können Sie, wenn Sie Ihre Zivilklausel einführen, in Thüringen weder forschen noch eine Firma dazu gründen dann aus dem Forschungssegment heraus, weil Ihnen das verboten ist, obwohl Sie dafür Sorge tragen, dass wir in einer friedlicheren Welt leben. Das, finde ich, offen gestanden, ist einfach die Perversion oder zeigt letztlich das, was Sie versuchen, vielleicht mit guten Intentionen, das will ich Ihnen sogar unterstellen, aber letztlich mit schlechten Wirkungen für den Forschungsbereich zu organisieren.
Ich will einen vierten und vorletzten Punkt nennen: Verbesserung der Studienbedingungen. Hier, glaube ich, können wir mehr erreichen im Bereich „Studieren mit Kind“. Das ist etwas, das kommt bei Ihnen gar nicht vor.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Weil das im Gesetz gar nicht festzuhalten ist, Herr Voigt!)
Ich habe die Qualifizierungsvereinbarung gelobt. Dort, glaube ich, haben Sie einen guten Vorschlag, das werden wir auch unterstützen.
Das bringt mich zum fünften und letzten Punkt: mehr Kooperation; kooperative Promotion habe ich schon gelobt. Herr Schaft, nehmen Sie es mir nicht übel, ich verstehe, dass Sie sich aus Koalitionszwang heraus hier hinstellen müssen und sagen, jawohl, wir leben doch schon Kooperation. Aber spätestens, wenn ich mir die konkrete Umsetzung, zum Beispiel im Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken und der Kulturdigitalisierung, anschaue, kann ich Ihnen nur sagen: Das, was Sie vielleicht gut intendieren, führt am Ende dazu, dass wir hohe Qualität in Thüringen abbauen. Diese Form von Kooperation wünschen wir uns nicht als CDU-Fraktion. Das wissen Sie ganz genau. Sie müssen sogar nicken. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, hier müssen wir auf mehr Kooperation setzen, die am Ende Stärken schafft und nicht unser Hochschulsystem schwächt.
Also – Strich drunter. Sie werden unseren Antrag ablehnen. Das können Sie gern machen. Die Diskussion ist damit nicht beendet. Weil wir letztlich nämlich wollen, dass wir ein gutes Hochschulgesetz haben und nicht eine Verschlimmbesserung, die Sie hier vorlegen, Herr Minister. Ich kann Ihnen nur eines raten: Gehen Sie noch einmal in sich, was das Thema „Drittelparität“ angeht, gehen Sie in
sich, was das Thema „Zivilklausel“ angeht, gehen Sie in sich beim Thema „Forschung und Professoren“. Wenn Sie all das machen, dann – glaube ich – kann ein vernünftiges Hochschulgesetz rauskommen.
Wenn Sie das machen, was Sie gerade hier vorgestellt haben und auf Ihrer Website vorgeschlagen ist, dann werden Sie nicht nur einen Sturm der Entrüstung aus den Hochschulen hören, sondern Sie werden auch vor Gericht scheitern – und das ist etwas, was wir alle nicht wollen. Wir wollen einen Hochschulraum, der in 10 und in 20 Jahren alles das ist, was wir in unseren Sonntagsreden immer erzählen, nämlich weiterhin gut und weiterhin Magnet für junge Leute, dass die nach Thüringen kommen. Genau das wollen wir gemeinschaftlich organisieren, die CDU reicht Ihnen die Hand, aber Sie neigen dazu, dass von oben herab abzukanzeln und deswegen darf ich nur sagen: Wir wünschen uns eine Form der inhaltlichen Auseinandersetzung. Die können wir gern im Ausschuss führen, die können wir im Plenum führen. Aber bitte nicht so tun, als ob wir nicht auch Ideen haben, die für den Hochschulraum gewinnbringend sein können. Schönen Dank.
Ich bin ganz dankbar, dass Sie auch vier Themen benannt haben, wo Sie sagen, da sind Sie auch auf der Seite dessen, was beim Hochschuldialog vereinbart wurde. Dann frage ich allerdings, warum sich in Ihrem Antrag beispielsweise das Thema „Studiengangkommission“ nicht wiederfindet.
Also – ich finde es überraschend. Sie glauben ernsthafterweise, dass wir hergehen und aus Ihren Kommissionen abschreiben müssen? Das ist ja wohl lächerlich. All das, was hier in dem Antrag steht, sind Punkte, die wir bereits diskutieren – das wissen Sie auch. Deswegen empfinde ich das als eine Beleidigung. Das wissen Sie auch, dass wir das seit zwei Jahren in unterschiedlichen Anträgen auch schon entlang des Weges in Ausschüssen und hier im Plenum vorgestellt haben. Dieser Antrag fasst diese Punkte noch einmal zusammen. Nur weil ein Punkt nicht drinsteht, heißt das doch nicht, dass wir das nicht unterstützen können. Ich