Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

(Unruhe AfD)

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Habe ich bereits ausgeführt!)

Ja, aber Sie haben irgendwas von Nordthüringen gefaselt. Dann lesen Sie mal § 54 Abs. 2. Dort ergeben sich die Zuständigkeiten. Dazu gehören die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs, die Überwachung der Entflechtung, die Bestimmung der individuellen Effizienzwerte, der Erlösobergrenzen, die Überwachung der Systemverantwortung, die Netzanschlussvorschriften, die technischen Vorschriften, die besondere Missbrauchsaufsicht, die Entscheidung zu beschlossenen Verteilernetzen und zu Sonderformen der Netznutzung. Das alles gehört zu den Aufgaben einer Landesregulierungsbehörde. Das wird jetzt in Bonn für Thüringen gemacht

(Unruhe AfD)

mit allen Problemen, die damit verbunden sind, auch mit dem Problem, dass wir dadurch in Thüringen gewisse Kompetenzen nicht haben, die für uns vielleicht in den Verhandlungen mit dem Bund zu den Gesetzgebungsverfahren zu verschiedenen anderen Sachen wichtig wären. Deswegen ist es wichtig, diese Sache gut vorzubereiten, über diese Problematik vernünftig miteinander zu reden. Gerade deshalb hatten die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eingebracht. Es verwundert umso mehr, dass wir im Ausschuss bereits zweimal darüber beraten haben, uns auf Anzuhörende festgelegt und auf Fragen verständigt haben, dann auf einmal im Landtag dazu einen Antrag haben und dieser Antrag dann noch nicht einmal in

der Diskussion im Ausschuss erwähnt wird, denn das ist jetzt eigentlich vergebene Lebenszeit, was wir hier machen.

(Unruhe CDU)

Die hätten wir für andere Sachen weit effektiver nutzen können.

(Beifall DIE LINKE)

So müssen wir uns wieder die üblichen Probleme der AfD mit EEG, mit erneuerbaren Energien, mit dem Vorrang von Atomkraftwerken und, und, und – diesen ganzen Kladderadatsch – anhören. Es ist eigentlich schade drum, dass wir uns damit jetzt hier befassen müssen. Ich denke, wir sind hier auf einem richtigen Weg mit den Punkten, die wir im Ausschuss festgelegt haben. Es ist gerade gestern von der Landtagsverwaltung noch einmal die Anzuhörendenliste verteilt worden, die Fragen, die dazu entsprechend gestellt werden. Wir werden uns dort sehr intensiv damit befassen und entsprechende Fragen an die Landesregierung dazu stellen. Danach werden wir Entscheidungen treffen und danach werden wir dann auch Entscheidungen für den Haushaltsplan 2018/2019 zu treffen haben, ob wir für eine Landesregulierungsbehörde sind oder nicht. Allein aus den praktischen Erwägungen heraus muss ich hier deutlich sagen: Auch wenn es am Ende etwas mehr kosten sollte, denke ich, sollten wir als Servicedienstleister, was wir als öffentliche Hand durchaus sind, auch gegenüber dem VKU in Thüringen, gegenüber den Stadtwerken, die sich wünschen, die Landesregulierungsbehörde aufzubauen, uns damit auch ein Stück weit unabhängig von denen in Bonn machen und damit Fachkompetenz und Know-how in dem Bereich in Thüringen sammeln. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Mühlbauer, SPD-Fraktion, das Wort.

Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ein sehr schwieriges, sehr technisches, technokratisches Thema, ein Thema, das man sich nicht gleich vom ersten Blick erschließt: Vor- und Nachteile einer Bundes- versus Landesnetzagentur. Herr Gruhner, ich sehe das nicht ganz so kritisch, dass Sie parallel jetzt noch einen Antrag gestellt haben, um das hier zu beraten, weil ich glaube, wir alle sind hier angetreten, um Verantwortung für den Freistaat Thüringen, für die Bürger Thüringens, für die Zukunft, für die Wirtschaft hier zu übernehmen. Da es sich um ein hochkomplexes Thema handelt, denke ich, ist es sinnvoll, Ihren An

(Abg. Harzer)

trag mit an den Ausschuss zu überweisen und im Rahmen dessen, was wir dann dort machen werden – der Kollege Harzer hat es schon gesagt, Anhörung am 26. April 2017 mit diversen Fragen, die wir am letzten Dienstag gemeinsam besprochen haben, mit einer Reihe Anzuhörender, wo wir uns lange unterhalten haben, mündlich anzuhören, schriftlich anzuhören, uns der Dinge anzunehmen, die uns entgegengebracht werden –, zu diskutieren. Wir müssen uns damit beschäftigen, weil es – Frau Ministerin hat es uns schon mitgeteilt – momentan so ist, dass wahrscheinlich zukünftig nur noch ein Flächenland, nämlich Brandenburg, in der Bundesnetzagentur verbleibt. Ob es jetzt 56 – ich habe eine Zahl von 57 – zu kontrollierende oder zu betrachtende Stadtwerke oder Antragsteller gibt, möge jetzt hier dahingestellt sein.

Es ist eine Frage, die aber nicht unbedingt mit einer politischen Antwort beantwortet werden kann, weil interessanterweise, wenn man sich die Bundesländer ansieht, diese farblich unterschiedlich politisch motiviert sind, sind diese auch zu unterschiedlichsten Zeitpunkten mit der Aufgabe konfrontiert worden – manche 2006 – und haben sie auch unterschiedlich gelöst, haben mit Sicherheit auch ganz unterschiedliche Zugänge zu ihren Haushalten.

Was den Freistaat Sachsen anbelangt, kann man jetzt von ihm nicht unbedingt sagen, dass er die letzten Jahre von rot-rot-grünen politischen Bündnissen überzogen gewesen ist. Aber auch dort ist die Entscheidung getroffen worden, sich in einer Landesnetzagentur regulieren zu lassen. Auch dort sind Haushälter am Werk und diese Haushälter treffen diese Entscheidung auch im Sinne der Finanzierbarkeit, der Wirtschaftlichkeit.

Lassen Sie mich doch umgekehrt die Frage stellen, Frau Ministerin: Wenn so viele Bundesländer unterschiedlicher politischer Farben zu der Entscheidung kommen, es ist richtig, es auf Landesebene zu regulieren, dann spielt mit Sicherheit ein erhöhter Landeszuschuss dort aus meiner Sicht kaum eine Rolle.

Ich bin immer froh, wenn man mit einer konservativen Kostenbetrachtung in die Fragestellung geht, wenn man sie umgekehrt damit beantworten kann, dass es weniger oder auch kostenneutral für den Freistaat ist, dann ist es für die Bürgerinnen und Bürger hier etwas Positives. Lassen Sie uns nicht oben die Frage der Kosten diskutieren, sondern lassen Sie uns im Rahmen der Anhörung bitte die Erfahrungen der anderen Bundesländer mitnehmen.

Fragen sind gestellt: Was hatte es im Anlauf gekostet? Frage ist: Was haben sie im Unterschied zur Bundesnetzagentur jetzt für Gebühren in ihrem Landeshaushalt eingestellt? Fragen, die wir gestellt haben, sind: Wie viel Personen mit welcher fachlichen Kompetenz brauchen sie denn, um diese Ar

beit durchzuführen? Eine wesentliche Frage, glaube ich, ist, wie sich eine Landesnetzagentur tatsächlich auf das beim Verbraucher ankommende Netzentgelt auswirkt, weil – lassen Sie mich die Fragen immer in der anderen Richtung stellen – wir nachweislich zurzeit eines der höchsten Netzentgelte haben, obwohl wir durch die Bundesnetzagentur gesteuert werden. Das heißt, ich sehe momentan noch keine Korrelation Bundesnetzagentur zu niedrigen Netzentgelten. Das kann ich mir momentan noch nicht vorstellen. Es gibt Fragen, die auf uns zukommen – Fragen, die wir zu beantworten haben. Aus dem Grunde, Herr Gruhner, finde ich es legitim – und das erwarte ich auch von dieser Landesregierung –, mich, uns Fachpolitiker in den Fragen ernst zu nehmen. Ich hätte es bei diesen für Unternehmen, für den Verbraucher, für die Wirtschaft bedeutenden Entscheidungen sehr stark kritisiert, wenn wir sie nicht fachlich auf Augenhöhe diskutieren würden, um dann in dem Abwägungsprozess zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Deswegen bedanke ich mich auch dafür, für die Zeit, für die Geduld. Wir müssen diese Zeit annehmen, aber wir müssen uns dann natürlich zeitnah nach einer Anhörung auch entscheiden: Ist es der Weg für Thüringen? Oder ist es nicht der Weg für Thüringen? Es muss auch Klarheit da sein, weil es um den nächsten Regulierungszeitraum geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich sind auch noch Fragen offen. Ich will jetzt nicht hinter dem Berg halten, ich habe über dieses Thema gestern noch mal intensiv mit dem Kollegen Harzer nachgedacht, mit dem Kollegen Kobelt. Natürlich sind hier auch Fragen, die ich noch an die Landesregierung habe, Frau Ministerin, die Sie nicht heute beantworten sollen. Es ist eine Kleine Anfrage an Sie unterwegs. Ich denke, es tut uns gut, dass wir – weil die Entscheidungen 2006 gefallen sind – noch einmal tief in die Archive gehen und nachfragen. 2006 wurde die Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen. Meines Wissens nach musste die Rechts- und die Fachaufsicht im Freistaat Thüringen verbleiben. Ist es so? Wo ist das? Wo sind die Stellen? Welche Aufgaben wurden hier bearbeitet? Wie wurde mit den Unternehmen kommuniziert? In welchen Gremien sind wir tätig? Sprechen wir uns mit anderen Landesnetzagenturen ab? Wie gestalten wir diesen Prozess? Diese Fragen sind legitim und werden uns auch in diesen Kalkulationen und in den Entscheidungen unterstützen.

Bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren, es kam hier zur Sprache: Machen Sie es doch gleich mit Sachsen! Nein, So einfach geht es nicht. Sachsen hat für sich selbst eine Behörde aufgebaut, die in diesem Bereich die Bedürfnisse der zu regulierenden Unternehmen in dem Blick hat. Da können wir nicht einfach hingehen und sagen, nehmt jetzt unsere 57 Stadtwerke unter den Arm und reguliert

die bitte gleich noch mit. Dazu gehören vertragliche Vereinbarungen, dazu gehört wesentlich mehr, als das hier einfach so zu sagen. Der erste Schritt ist: Wir müssen wissen, was besser für Verbraucher, Unternehmen, Wirtschaft hier in Thüringen ist. Dann ist zu prüfen, wie wir dieses Bessere umsetzen können, mit welchem Weg.

Dann müssen wir der ganzen Sache eine Struktur geben, die, wie Frau Ministerin sagte, unabhängig handeln kann. In einem weiteren Schritt kann man mit Sicherheit darüber sprechen, ob es Regulierungsansätze in Zweckverbänden in Mitteldeutschland und daraus folgende Synergieeffekte geben kann, weil dort die Räume und die Ansprüche vergleichbar sind.

Mir ist das Thema aus der technischen Sicht wichtig, aus der Sicht unserer Unternehmen, aus Sicht unserer kommunalen Stadtwerke heraus. Dort sind unsere Kommunen mit beteiligt und alles, was effektiver dort durchgeführt wird, wird zugunsten unserer Kommunen durchgeführt. Das ist der eine Blick. Der andere Blick: Wenn wir Energiepolitik gestalten wollen – dazu haben wir viele Aussagen in unserem Koalitionsvertrag, wir haben große Ziele, vom Klimaschutzgesetz anfangend über Erneuerbare –, dann müssen wir auch den Werkzeugkasten – Netzregulierung ist ein Baustein darin – beeinflussen oder mitgestalten. Diesbezüglich sind beide Dinge bei uns wichtig, aber last but not least nicht auf Kosten des Freistaates Thüringens, sondern kostenneutral, und es scheint zu gehen, weil alle anderen uns zeigen, dass es machbar ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen, lassen Sie uns in der Anhörung auf den Grund dieses Glases sinken und uns in der Thematik überlegen, was sinnvoll ist, und lassen Sie uns die Zeit, dieses fachlich abzuarbeiten. Diesbezüglich beantrage ich die Überweisung Ihres Antrags und vielen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Kobelt das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, gestern war offensichtlich auch aus der CDU-Fraktion der Tag der Widersprüche zum Thema „Energie“. Heute ist der Tag der großen Einheit. Das freut uns natürlich, denn wir arbeiten, glaube ich, gemeinsam als SPD, Linke und Grüne als auch CDU, wie ich es bis jetzt verstanden habe, für die Interessen der Stadtwerke und

wollen, dass die Interessen unserer Stadtwerke stärker berücksichtigt werden. Deswegen finde ich es gut, dass wir heute kurz darüber sprechen und dann intensiv im Ausschuss, wo ja auch die CDU dafür war, dass wir das in einer Ausschusssitzung am 26. April durchführen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben schon 22 Anzuhörende und dort werden wir, glaube ich, auch die grundlegenden Probleme gut besprechen können. Ein bisschen ärgert es mich, Herr Gruhner, dass Sie dann trotz des Fakts immer noch ein bisschen so ein Haar in der Suppe finden und das bemängeln, dass wir jetzt im Ausschuss noch darüber debattieren, obwohl sich eigentlich die Landesregierung schon eine Meinung bilden müsste. In Weida haben wir genau das Gegenteil von Ihnen gehört. Als sich die Landesregierung positioniert hat und wir im Ausschuss darüber gesprochen haben, haben Sie das auch ganz stark kritisiert. Das nehmen Sie auch ein bisschen als ein Prinzip, dass Sie immer noch etwas kritisieren können. Ich finde eher, dass wir in dem Bereich jetzt eine gute Möglichkeit haben, zusammenzuarbeiten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt könnten natürlich viele fragen, was uns das jetzt in Thüringen interessiert, ob das jetzt die Bundesnetzagentur reguliert oder die Landesnetzagentur. Da haben wir natürlich in den Gesprächen mit den Stadtwerken schon erfahren, es gibt in der Zusammenarbeit Probleme. Erst einmal ist die Bundesnetzagentur weit weg für Thüringer Verhältnisse. Die Stadtwerke wünschen sich lokale Ansprechpartner, wo auch mal Gespräche gesucht werden können, Probleme auf kurzem Wege besprochen werden und nicht auf weitem Weg nach Berlin, wo dann doch die Diskussion immer relativ eingeschränkt ist.

Weiterhin hat der Verband kommunaler Unternehmen bemängelt, dass zum Beispiel Bescheide, die beantragt wurden, über ein Jahr bearbeitet wurden und deshalb bei den Stadtwerken eine Unsicherheit entstanden ist: Wie können sie überhaupt kalkulieren? Was können sie ihren Kunden verbindlich sagen? Ich glaube, wenn wir es lokal und hier in Thüringen haben, dass das auch für die Kundinnen und Kunden eine gute Möglichkeit ist, ihre Stadtwerke zu stärken und mehr Vertrauen aufzubauen. Besonders kleine Netzbetreiber haben das Problem gehabt, seit sie ihren Netzbetrieb separat zu dem Stromvertrieb betreiben müssen, dass sie natürlich bei dem Personal eingeschränkter sind und diese doch recht großen, komplexen Aufgaben nicht immer so umfänglich bearbeiten können, wie es vielleicht ein großer wie die Thüringer Energie AG machen kann oder 50Hertz zum Beispiel. Deswegen wollen wir gerade unsere kleinen Stadtwerke unterstützen, dass sie lokal einen Ansprechpartner ha

(Abg. Mühlbauer)

ben und wir versprechen uns hier auch eine Verbesserung durch regionale Ansprechpartner, durch ein besseres Verständnis auch für kleinere Stadtwerke in Thüringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Grüne wollen eine bessere Lösung für die Netzregulierung, als sie es jetzt ist. Wir wollen kleine Netzbetreiber und letztendlich auch die Kunden entlasten. Und wir stehen eindeutig zu unseren Thüringer Stadtwerken, wollen diese stärken.

Ich denke, wir können im Ausschuss alle Fragen dazu beantworten. Ich freue mich auf die Debatte in dem Ausschuss. Wir finden es gut, dass die CDU hier den Antrag noch einmal ins Plenum gebracht hat. Lassen Sie uns gemeinsam im Ausschuss weiterarbeiten und im Interesse der Stadtwerke eine gute Lösung finden. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Gruhner das Wort.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Mach uns die Harmonie nicht kaputt, Herr Gruh- ner!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Mühlbauer, ich will in der Tat die Debatte nicht kaputtmachen, deswegen danke ich Ihnen natürlich zunächst erst einmal ganz herzlich für Ihre Ausführungen.

(Beifall CDU)

Aber ich will dann schon noch in aller Ernsthaftigkeit ein paar Dinge sagen.

Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihren Sofortbericht und Ihre Ausführungen, die Sie hier gemacht haben. Sie haben erklärt oder eingeräumt, die Landesregierung befindet sich zu dieser Thematik noch im Abwägungsprozess. Sie haben deutlich gemacht, es sind noch viele Gespräche zu führen, und haben unterstrichen, dass bei einer so wichtigen Frage auch Sorgfalt geboten ist. Ja, das ist richtig, ich bin da ganz bei Ihnen, es ist Sorgfalt geboten, es sind viele Gespräche zu führen. Gelegentlich wäre es aber, glaube ich, besser, wenn man erst diese Gespräche führt und sich sorgfältig mit denen bespricht, die es betrifft, und dann Vorschläge in der Öffentlichkeit macht.

(Beifall CDU, AfD)

Ich glaube, das wäre im Stil nicht verkehrt. Dann will ich noch zwei Beobachtungen deutlich machen, die mir die Debatte gerade gezeigt hat. Die erste

Beobachtung war – ich habe es gerade schon angedeutet –: Offensichtlich ist es immer so, dass Sie erst Vorschläge machen und dann untereinander diskutieren und man sich dann irgendwie zurechtsuchen muss, was eigentlich die Position ist. Die zweite Beobachtung, die ich gemacht habe, weil Frau Mühlbauer gesagt hat, sie schickt Ihnen noch eine Kleine Anfrage zu dem Thema. Ich habe ja vorhin schon ausgeführt, dass die Koalitionsfraktionen, nachdem Sie Ihren Vorschlag gemacht hatten, erst einmal eilig eine Anhörung beantragt haben. Ich habe die Beobachtung gemacht, dass Sie gelegentlich von Ihren Koalitionspartnern ein bisschen im Regen stehen gelassen werden, wenn Sie Vorschläge machen. Das ist zumindest eine Beobachtung, die man nicht nur heute machen konnte. Ich erinnere an das Thema „Wassercent“.

(Beifall CDU)