und hat dramatische Auswirkungen auf die Arbeitsund Lebensbedingungen von tausenden Beamtinnen und Beamten, wenn ich nur an die Frage der Arbeitszeitverdichtung mit Bereitschaftssystemen denke. Das ist Ihre Verantwortung, Herr Mohring.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nur mit Regierungswechsel ist das Problem zu lö- sen! Da haben Sie recht!)
All die Themen, die jetzt von der Opposition in dieser Frage bedient werden, Herr Mohring, hätten Sie in der Zeit lösen müssen, als Sie die Verantwortung für diesen Freistaat hatten, und Sie haben 25 Jahre gepennt auf dem Sektor.
Jetzt wird ganz viel aus der Not geboren, sogenannte Ad-hoc-Maßnahmen müssen generiert werden, wenn es darum geht, fehlendes Personal auszugleichen. Wer mir an dieser Stelle widersprechen will, dem sage ich schon einmal vorab: Denken Sie nicht – und so haben Sie gedacht – in der Schablone des Zeitfensters persönlicher Verantwortung. Nur die Befragung des Personals wird weiterhelfen, wenn es darum geht, kreative Ansätze zur Lösung des einen oder anderen Problems zu entwickeln. Hören Sie in dieser Frage auch auf die vor Ort agierenden Personalräte. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit den Dachverbänden gut diskutieren und zu Entscheidungen gelangen könnten, wenn wir eine ernsthafte Debatte zum Beispiel zu Bereitschaftszeiten bei Vollzugsbeamten führen würden. Bei einer drastischen Reduzierung von Bereitschaftszeiten, weil genügend Beamte vorhanden sind, könnte ein hohes Verständnis entwickelt werden, dass gerade eine Besoldungsanpassung in dem Maße nicht stattfinden kann, weil wir zum Beispiel das Geld für die Neubesetzung von Fehlstellen investieren würden und damit auch einen Beitrag zur weiteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Die Senkung von Bereitschaftszeiten führt dauerhaft zu einer Steigerung der Lebensqualität von Beamtinnen und Beamten und ist aus meiner Sicht mehr wert als eine Erhöhung der Bruttogehälter um eine geringe Prozentzahl. Wenn wir dann noch eine Debatte darüber führen würden, wie wir Dienst zu ungünstigen Zeiten besser und attraktiver vergüten könnten –
hören Sie gut zu! –, also Dienste – halten Sie doch mal den Mund! – zur Nachtzeit, an Samstagen, an Sonn- und Feiertagen, bin ich auch überzeugt, dass wir gute Ergebnisse zumindest für die betroffenen Beamtinnen und Beamten erzielen können.
Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie den Dienst zu ungünstigen Zeiten, den sogenannten KönigsDuZ, überhaupt mal angefasst hätten. Sie haben lediglich die Verbände und die Dachverbände einfach abblitzen lassen. Ich will mit diesem Beispiel deutlich machen, dass es ganz viel Diskussionsstoff gibt, wenn es um die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes geht.
Da ist die Anpassung der Besoldung nur ein kleiner Baustein. Übrigens wird die Bedeutung dieser Anpassung für die Belegschaft auch dadurch deutlich sichtbar, wenn man sich die Teilnahme von Beamtinnen und Beamten an Aktionen ihrer jeweiligen Gewerkschaften anschaut.
Sehr geehrte Damen und Herren, es braucht einen insgesamt starken öffentlichen Sektor, was etwas anderes ist als der starke Sicherheitsstaat, der aktuell in Deutschland seine Renaissance erlebt. Mit dem Blick auf die Gesamtsituation in Deutschland, dem sich Thüringen nicht verschließen kann, besteht für das öffentliche Gemeinwesen unter anderem auf Länder- und kommunaler Ebene in den Bereichen politische Führung und zentrale Verwaltung, Rechtsschutz, Finanzverwaltung, Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kinderbetreuung, Schulen, Hochschulen sowie bei Volkshochschulen, Staatsbibliotheken, Musikschulen und öffentlichen Bädern, im öffentlichen Gesundheitsdienst nach groben Schätzungen ein Personalbedarf von 300.000 zusätzlichen Stellen. Da sind ganz viele Beamtenstellen dabei. Die Gesundheitsvorsorge, Altenpflege sowie viele andere Bereiche im öffentlichen Sektor sind hierin ausdrücklich noch nicht enthalten. Eine Strategie der Renaissance des öffentlichen Dienstes verlangt nach einer Einbettung in einen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmen, der diese Strategie trägt. Der Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge und ein funktionierendes Gemeinwesen sind natürlich mit zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand verbunden. Es geht deshalb zukünftig um Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse, letztlich selektive Steuererhöhungen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Dabei geht es nicht um Steuererhöhungen für geringe oder mittlere Einkommen, es geht um Steuererhöhungen für Bruttoeinkommen von über 85.000 Euro im Jahr. Unsere Alternative zur Konsolidierung läuft darauf hinaus, über eine Erhöhung der Steuern für höhere Einkommen, Vermögenserträge und angesammelte große Vermögen Geld zu rekrutieren, um die Verbesserung der sozialen Sicherheit, der Bildung, der Gesundheitsvorsorge und der öffentlichen Infrastruktur zu finanzieren. Die Umsetzung einer solchen Steuerpolitik benötigt allerdings deutlich veränderte politische Kräfteverhältnisse. Wir alle kennen die Fortsetzung dieser Debatte.
Das war ein Blick in die Zukunft und das Aufzeigen einer Möglichkeit, wie wir wieder mehr Geld in die öffentlichen Kassen bekommen könnten, um damit das Leben für die unteren und die mittleren Einkommensgruppen ein Stück weit erleichtern zu können. Vor diesem hier aufgezeigten Spannungsfeld hat sich meine Fraktion mit diesen Themen beschäftigt und kam im Ergebnis zum Beschluss, die Landesregierung zu bitten, die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu prüfen. Die Landesregierung hat sich in Abwägung aller Argumente, die ich hier teilweise vorgetragen habe, und Wertschätzung für die Betroffenen entschieden, dass der Tarifabschluss nicht sechs Monate verzögert übertragen werden soll, sondern nach nur noch drei Monaten. Allerdings hat sich die Landesregierung neben der Übertragung des Tarifergebnisses auch mit der Stellenzulage für die von Dr. Pidde aufgezeigten Beamtengruppen beschäftigt und kam zur Auffassung, deren Zulagen jeweils um 10 Prozent zu erhöhen. Ich hätte mich gefreut, wenn der DGB in seinem Brief an alle Abgeordneten auch dies lobend erwähnt hätte.
Bei dem Blick auf das System der Stellenzulage fällt aus meiner Sicht ein dramatischer Unterschied auf. All die Beamtengruppen, die Herr Dr. Pidde aufgezählt hat – also Beamte als fliegendes Personal, Verfassungsschutz, Beamte mit vollzugspolizeiliche Aufgaben, etc. –, haben unterschiedlich hohe Stellenzulagen. Der Verfassungsschutz sticht dabei sehr deutlich hervor und führt die Liste an. Wer kann mir erklären, dass der Verfassungsschutz eine Zulage von über 190 Euro im gehobenen Dienst hat, der Polizeibeamte 130 Euro, Justizbeamte weiter drunter und zum Schluss kommen die Beamten im Außendienst der Steuerprüfung. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir eine Debatte darüber führen, ob das alles richtig ist, warum sich die Stellenzulage von der Polizei zu der vom Verfassungsschutz und von Justizbeamtinnen in den Justizvollzugseinrichtungen unterscheidet. Ich würde mich freuen, wenn ich dazu kompetente Gesprächspartner fände und wir eine lösungsorientierte Debatte mit dem Ziel einer Angleichung dieser Zulagen führen könnten.
Ich möchte noch auf ein weiteres Problem hinweisen und das auch sehr deutlich unterstreichen: Alle Landes- und Kommunalbeamten gehen irgendwann den gleichen Schritt. Sie werden in den verdienten Ruhestand verabschiedet und bekommen eine nette Urkunde. Das geschieht in Thüringen genauso wie in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen. Nach diesem Schritt sind
diese Menschen keine Beamten im eigentlichen Sinne mehr, sondern Beamte außer Dienst, sie sind Versorgungsempfänger. Ich bitte sehr eindringlich darum, dass wir, wenn wir über die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Versorgungsempfänger reden, immer mitdenken, dass diese genauso wie die Rentnerinnen und Rentner auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik massiv durch eine Schlechterstellung im Gesetz benachteiligt sind. Während eine öffentliche Debatte und Gesetzgebungsverfahren zur Angleichung der Renten Ost an West gegenwärtig im Gange sind, bin ich nahezu verblüfft, dass die ÖDGewerkschaften auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dieses Thema nicht aufgreifen und in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stellen. Mit dieser im Beamtenversorgungsgesetz festgeschriebenen Benachteiligung tritt der Fall ein, dass der heutige Beamte im aktiven Dienst, der 53 Jahre alt ist und sechs Vordienstjahre hat, also Jahre vor der Rente, und im Jahr 2026 in Pension geht, einen Bruttoverlust von seiner Lebensleistung von über 150 Euro hinnehmen muss. Die Beamten, die in diesem Jahr, also im Jahr 2017, in Pension gehen, nehmen monatlich einen Verlust von über 300 Euro hin und die Beamten, die schon in Pension sind, in Abhängigkeit ihres Lebensalters einen immer weiter steigenden Beitrag, weit über 300 Euro im Monat. Ein Beispiel: Ein Beamter, der 1948 geboren wurde und 2008 wegen Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurde, hier das vorgezogene Alter der Altersgrenze, weil es ein Vollzugsbeamter ist, muss eine Schlechterstellung von 1.000 Euro pro Monat hinnehmen. Unter diesem Blickwinkel betrachte ich die Debatte über die zeitverzögerte Übertragung als wichtig und richtig. Wir müssen aber alles zusammendenken und die richtigen Schwerpunkte setzen. Das wollen wir mit den Betroffenen tun. Ich freue mich auf die Inhalte der Anhörung, auch unter der Berücksichtigung der hier genannten Argumente. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir derzeit nicht vor. Das ändert sich auch nicht. Die Finanzministerin hat noch einmal das Bedürfnis, das Wort zu ergreifen. Bitte schön, Frau Taubert.
Ganz herzlichen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, werte Abgeordnete, es ist ja in der Tat so: Gerade die Menschen, so wie ich, aber viele andere von Ihnen auch, die gewerkschaftlich organisiert
sind, haben natürlich immer das Ziel, wenn Tarifvereinbarungen vorliegen, dass man die auch zeitgleich und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt. Wir müssen aber eben alles in der Gesamtheit betrachten. Ich finde, Herr Kräuter hat, auch wenn er sehr schnell gesprochen hat, doch sehr viel dazu gesagt,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Haupt- sächlich hat er abgelesen, viel mit freier Re- de war da nicht!)
Aber mir geht es darum, dass wir für den Freistaat denken. Wie gesagt, ich bedanke mich auch bei Herrn Kräuter, weil er das noch einmal sehr plastisch dargestellt hat, in welchem Spagat wir überhaupt leben, in welchen Rahmenbedingungen wir leben, dass wir eben, wenn wir die Zeit für den Stellenabbau verdoppeln, also den halbieren, weil wir noch runter müssen, weil wir in vielen Jahren eben nicht runtergekommen sind von dem Personal, und das auch aus gutem Grund tun, nämlich weil wir gerade im Bereich Bildung und im Bereich der inneren Sicherheit bestimmte Sachlagen haben, dann ist das Geld eben an dieser Stelle zu verwenden. Und wir müssen den Haushalt rund bekommen. Wir haben viele, die von diesem Landeshaushalt leben; das sind nicht nur die Kommunen. Im Übrigen, Herr Mohring, die CDU darf sich doch zu ihrem Finanzminister Dr. Voß bekennen, der den KFA neu geregelt hat. Ihr habt ständig Hilfspakete gemacht, aber ihr habt auch den KFA damals mit beschlossen. Und ich kann mich sehr gut erinnern...
Ich jammere nicht. Ihr jammert; ihr bejammert, dass ihr damals zugestimmt habt. Das ist die ganze Zeit schon so. Immer wieder wird über den KFA geredet. Das ist doch nichts anderes.
Wir haben nun mal einen KFA, der ist gut geregelt und dem haben Sie zugestimmt, den haben Sie für gut befunden. Ich kann mich doch erinnern, wie die
Nicht nur die Kommunen, das wollte ich eigentlich sagen, partizipieren ja und müssen auch partizipieren vom Landeshaushalt, sondern viele andere Professionen auch, wenn wir an ganz viele Beratungsstellen denken oder wenn wir auch weitergehend die Hochschulen mit einbeziehen. Also müssen wir schauen, welche sinnvolle, welche tragfähige und für alle auch akzeptable Lösung wir haben. Und deswegen dieser Vorschlag.
Ich möchte zu den Ausführungen von Herrn Kießling sagen, dass es nur eine Berechnungsgrundlage ist. Es geht nicht darum – das hat die Landesregierung nicht getan, das will ich deutlich betonen –, das Existenzminimum gerade so zu erreichen, sondern es ist einfach eine Berechnungsgrundlage, die das Verfassungsgericht festgelegt hat, was man nicht unterschreiten darf. Insofern ist das keine Messlatte für die Tariferhöhung.
Ich will auch etwas zu Frau Floßmann sagen. Frau Floßmann, wir haben auch in den Vorjahren immer ein Vierteljahr später – Frau Walsmann kann Ihnen deutlich erklären, warum das auch in der großen Koalition so war – die Tarifergebnisse übertragen. Sie können es jetzt kritisieren, aber Sie wissen, falls Sie mal wieder in der Regierung sind – Herr Mohring drängt ja darauf –, dann müssen Sie sich möglicherweise auch für das Vierteljahr Verzögerung entscheiden. Wir wollen, weil Sie das angesprochen haben, wenn das jetzige Gesetz zum Versorgungsfonds ausläuft, das nicht mehr abziehen; das merken wir jetzt bei der Anpassung, im Jahre 2017 wird das noch einmal abgezogen, die 0,2 Prozent, und im Jahr 2018 gibt es dann prozentual die gleiche Anpassung wie bei den Tarifbeschäftigten, die 2,35 Prozent, wenn das Gesetz dann ausgelaufen ist. Wir werden rechtzeitig – wir haben schon den ersten Kabinettsdurchgang durch – das sogenannte Nachhaltigkeitsmodell fahren, wo das Geld, das wir aus dem Landeshaushalt und nicht mehr von den Beamtinnen und Beamten aufbringen, dafür verwandt wird, dass wir Schulden tilgen wollen. Das heißt, wir wollen im Gesetz festschreiben, dass in diesen Höhen, in denen wir einen Eckwert von 5.500 Euro gebildet haben, die Person, die verbeamtet wird, jetzt nicht mehr im Angestelltenverhältnis beschäftigt wird, dass diese Differenz, diese sogenannte erste Ersparnis, dass man die dann regelmäßig in die Tilgung steckt. Ich kann auch nur hoffen und wünschen, dass jede uns nachfolgende Regierung diese gesetzliche Regelung beibehält, weil wir dann zumindest mal dazu kommen, im Haushalt tatsächlich eine regelmäßige Mindesttilgung einzuplanen. Ich denke, das ist auch etwas, was für alle Beamtinnen und Beamten, aber auch für alle Beschäftigten im Freistaat Thüringen wichtig ist. Für die Beamtinnen und Beamten ist es deswegen wichtig, weil man sich vor einigen Jahren dazu
verständigt hat, dass sie auch ihren Beitrag dazu leisten, und das haben sie vor Gesetzesbeschluss auch mit unterschrieben, ihren Beitrag so zu leisten, dass man in den Zeiten, in denen sich die Versorgungsbezüge in einem Landeshaushalt besonders niederschlagen, also besonders hoch sind, dass wir dann auch den Haushalt ausgleichen können, dass dann so eine Rücklage verwandt werden kann. Bei der Tilgung ist es völlig klar: Wenn Zinsen anfallen, dann fallen nicht mehr so viele Zinsen an, auch das ist ein geeignetes Mittel, ein probates Mittel, den Haushalt dann auch in späteren Jahren bei größeren Ausgabepositionen im Versorgungsbereich auszugleichen.
Ich will etwas zu dem Thema „75 Euro“ sagen, weil ich ja auch mit den Gewerkschaften gesprochen habe. 75 Euro, sicher ist das viel Geld, aber warum ist denn im Tarifbereich diese Einigung erzielt worden? Die Einigung hängt an der tariflichen Vereinbarung, dass wir in den höheren E-Gruppen, also ab E11 bis E16 eine sechste Erfahrungsstufe einführen. Diese sechste Erfahrungsstufe ist nur für die höheren Einkommen, deswegen wurden als Analogie oder als Ausgleich für die niederen Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst diese 75 Euro eingeführt. Da aber kein Bundesland diese sechste Erfahrungsstufe in die Besoldungstabelle reinnimmt, die in irgendeiner Form umsetzt oder neu strukturiert, ist es nicht sinnvoll, die 75 Euro in den unteren Besoldungsgruppen reinzunehmen, weil damit das Gefüge derartig verschoben wird, dass wir an die Grenze des Artikels 33 Abs. 5 kommen, nämlich das Abstandsgebot unter den Besoldungsgruppen. Das können wir auch nicht leisten, weil das verfassungswidrig wäre. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, erst die allgemeine Zulage zu erhöhen und dann wird auch prozentual erhöht, sodass die erhöhte allgemeine Zulage noch mal um die Prozente erhöht wird. Es ist richtig gesagt worden, bestimmte Zulagen zu erhöhen und insofern, Herr Kräuter, nehmen wir Ihre Anregung gern auf, noch mal darüber zu reden, warum die Zulagen so unterschiedlich sind. Es hat möglicherweise etwas mit Gefährdung der eigenen Person zu tun, ich weiß es nicht, oder weil die Steuerbeamten offensichtlich diejenigen sind, die in der Vergangenheit am bescheidensten waren, hatten Sie zumindest so ausgeführt. Hat es andere Gründe? Hat der, der am lautesten geschrien hat, offensichtlich am meisten bekommen? Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Aber das ist eine Anregung, die ich gern aufnehme, dass wir uns dazu überhaupt erst mal bewusst werden, warum die Anpassung so ist und ob es Schritte geben sollte, dann anzupassen, natürlich von un
ten nach oben, Schritt für Schritt. Das kann ich Ihnen aber jetzt hier nicht sagen, das ist auch nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. Wir haben, sage ich mal, regelmäßig solche Anpassungen im Besoldungsrecht, insofern kann man das sicher zu einem späteren Zeitpunkt dann auch noch mal detailliert besprechen und möglicherweise anpassen. Danke.