Das zeigt sich gerade bei der Debatte zur Gebietsreform. Das ist so! Wir haben verschiedene Varianten zur Debatte gestellt und zur Debatte eingeladen und viele haben sich beteiligt. Wenn man dann Veränderungen vornimmt, das dann möglicherweise als Schwäche oder dergleichen zu bezeichnen, ist natürlich nicht sachgerecht. Wir werden also diesen Prozess mit allen Beteiligten fortführen.
Heute geht es um die Ergebnisse des Bürgergutachtens. Die Heftigkeit der Debatten im ganzen Land ist übrigens ein Beleg dafür, dass Ihr Vorwurf, dass Menschen nicht ausreichend darüber informiert sind, was wir beabsichtigen, dann auch völlig ins Leere läuft.
Menschen können nur debattieren, wenn sie wissen, worum es geht. Insofern ist auch dieser Vorwurf nicht haltbar.
Man muss sich immer im Klaren darüber sein, eine solche Reform hat immer Chancen und Risiken. Ich habe großes Verständnis dafür, dass sich Menschen vor Ort in erster Linie mit den Risiken beschäftigen und sich dort auch artikulieren. Insofern nehmen wir jeden ernst, der demonstriert, der eine Petition unterschreibt, weil das ein Signal dafür ist, dass Menschen offenbar glauben, die Risiken sind größer als die Chancen.
Da sind meine Erfahrungen: Wenn man mit den Menschen vor Ort redet, auch mit den Entscheidungsträgern, wird deutlich, dass Chancen manchmal nicht ausreichend bewertet werden. Sie erkennen vor allen Dingen, dass die Risiken, die da sind, beherrschbar sind, wenn man es will. Dass die Kritiker diese Risiken nicht beherrschen wollen, auch das ist nachvollziehbar. Aber davon kann man sich in einem solchen Reformprozess natürlich nicht leiten lassen, sondern wir müssen uns immer damit beschäftigen, wie wir einzelne Risiken, die formuliert sind – dazu werde ich noch einmal kommen –, beherrschbar machen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da eine Reform Chancen und Risiken hat, muss es immer eine Abwägung geben. Eine Abwägung geht aber nur im Dialog. Deswegen ist mein Appell an alle Kritiker immer: Wenn Sie wirklich diese Abwägung wollen, müssen Sie Ihre Kritik so äußern, dass danach noch ein Dialog möglich ist. Wenn Sie natürlich Formen der Kritik verwenden, die einen Dialog anschließend völlig unmöglich machen, dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, Sie wollen gar keinen Dialog, Sie wollen keine Veränderung. Insofern sprechen wir uns als Fraktion und auch ich mich persönlich dafür aus, Kritik weiter zu äußern, aber in einer Art und Weise, die den Dialogprozess im Anschluss immer noch ermöglicht.
Meine Damen und Herren, es ist heute schon mehrfach die Notwendigkeit der Reformen begründet worden, auch im Bürgergutachten. Ich will nur noch eine aktuelle Erkenntnis hinzufügen, wobei die auch nicht mehr so aktuell ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass seit 2009 erfreulicherweise die Einnahmen der Kommunen steigen, jedes Jahr steigen sie, inzwischen auf nahezu 6 Milliarden Euro in Thüringen. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Investitionen weiter rückläufig gestalten, jetzt unter 500 Millionen Euro im Jahr liegen. Das heißt, wir haben steigende Einnahmen, sinkende Investitionen. Das ist ein Beleg dafür, dass sich die Ausgaben offenbar zu stark auf die Strukturen konzentrieren, aber nicht auf Investitionen. Unsere Kommunen müssen aber investieren. Das Difu, das Deutsche Institut für Urbanistik, hat den jährlichen Investitionsbedarf der Thüringer
Kommunen mit 1,5 Milliarden Euro angegeben, nur um die Infrastruktur zu erhalten. Das heißt, wenn wir dort keine Veränderungen vornehmen und die Kommunen nur noch ein Drittel des Notwendigen investieren, dann ist absehbar, dass nicht nur die technische, sondern auch die soziale Infrastruktur zusammenbricht. Deshalb müssen wir handeln und können nicht einfach die Augen verschließen. Wir machen das also nicht zum Selbstzweck und nicht, um irgendwo am Ende Geld zu sparen, sondern wir wollen Geld umleiten, raus aus Verwaltungsstrukturen, aus Doppelstrukturen, hin zu Investitionen und zur sozialen Infrastruktur, meine Damen und Herren.
Es wurde hier heute oft von Identität gesprochen. Wir müssen uns doch einig sein, Identität unterliegt einem ständigen Wandel. Wer meint, dass Identität nur an Historie festgemacht wird, ich glaube, der irrt. Auch in Arnstadt haben 250 Leute demonstriert. Da war das Hauptargument: Weil die Erfurter im Jahr 1030 mit Kanonen auf Arnstadt geschossen haben, wird Arnstadt jetzt der Kreissitz weggenommen oder so. Das kann man alles machen. Der Wertekanon ist natürlich ständig in Bewegung und da spielen Geschichte und landsmannschaftliche Verwurzelung eine Rolle, aber nicht die entscheidende, sondern es geht um andere Dinge.
An erster Stelle stehen immer die Wohn- und Arbeitsbedingungen, damit identifizieren sich Menschen. Haben sie eine Arbeit vor Ort, in der Region? Welche Wohnverhältnisse haben sie vor Ort? Ansonsten findet keine Identifikation statt.
Der zweite Punkt ist – und das ist etwas ganz Neues –: Alles, was mit Kindern und Bildung zu tun hat, ist für Menschen wichtig – das steht inzwischen an zweiter Stelle –: Kindertagesstätten, Grundschulen, Schule, höhere Bildungseinrichtungen. Weil Eltern natürlich für ihre Kinder Verantwortung übernehmen wollen, interessiert es sie, was vor Ort vorhanden ist.
An dritter Stelle steht tatsächlich Geschichte, stehen Personen aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Sport. Dann kommt das Vereinsleben. Es ist für Menschen ganz wichtig, wie die Vereinsstruktur vor Ort ist. Die Versorgungsinfrastruktur, die soziale Infrastruktur einschließlich der medizinischen Infrastruktur, die technische Infrastruktur, dazu gehört auch die Verkehrsinfrastruktur, und dann erst am Ende kommt die Frage von Menschen: Wie ist die allgemeine Verwaltungsstruktur denn vor Ort eigentlich organisiert? Die Frage spielt eine Rolle, aber keine vorrangige Rolle. Dort setzen wir an, um
die vorgelagerten Punkte besser und zukunftsfähiger gestalten zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Meine Erfahrungen und auch die Erfahrungen vieler anderer sind, dass Identifikation vorrangig mit Siedlungsstruktur und nicht mit allgemeiner Verwaltungsstruktur stattfindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der nächste Komplex, der thematisiert wurde, war: Warum nicht Funktional- und Verwaltungsreform vor der Gebietsreform? Es ist unstrittig, dass die Wissenschaft das empfiehlt. In keinem Bundesland wurde es so umgesetzt, weil wir uns in einem politisch-dynamischen Raum befinden. Hierbei möchte ich auf den Punkt verweisen, dass wir das abgewogen und mal überprüft haben, welche Konsequenzen entstehen würden, wenn wir Funktional- und Verwaltungsreform konsequent vor der Gebietsreform in Thüringen realisieren. Am Ende wären Gebietskulissen bei Gemeinden von mindestens 12.000, bei kreisfreien Städten 130.000 und bei Landkreisen 180.000 Einwohnern herausgekommen. Das hieße, wir hätten nur noch Erfurt als kreisfreie Stadt, wir hätten vielleicht noch 70 bis 80 Gemeinden, und wir hätten sechs, maximal sieben Landkreise. Da wäre die Empörung noch größer gewesen.
Deshalb mussten wir doch als Koalition zunächst entscheiden, was politisch durchsetzbar ist und was der Siedlungsstruktur in Thüringen entspricht. Deshalb wurde im Leitbild der Landesregierung im Dezember 2015 bei den Gemeinden noch ein Korridor von 6.000 bis 8.000, bei den kreisfreien Städten 100.000, bei den Landkreisen 130.000 definiert. Es sind politische Grenzen. Wenn wir auf die Wissenschaft und auf die Gutachter gehört hätten, würden wir über andere Dimensionen reden. Insofern müssen wir einfach jetzt Gebietsstruktur- und Verwaltungs- und Funktionalreform parallel machen, denn wir können gar nicht alle Aufgaben im Rahmen der Funktionalreform 1, vom Land auf die Landkreise, und 2, von den Landkreisen auf die Gemeinden, in die jetzig entstehende Struktur hineingeben.
Ich möchte es an zwei Beispielen erklären: Wir diskutieren darüber, ob die Kfz-Zulassung gemeinsam mit Meldestelle, Standesamt auf die gemeindliche Ebene hinunterdelegiert werden kann, sodass der Bürger alles in einer Hand hat. Das ist bei Gemeinden ab 10.000 und 12.000 Einwohnern vorstellbar, bei Gemeinden mit 6.000 Einwohnern ist das eine Herausforderung. Oder die Bauordnungsbehörden: Ständig fordern Bürgermeister, die Bauordnungsbehörden auf die gemeindliche Ebene zu übertragen. Dort ist die Bauleitplanung ohnehin angesiedelt. Aber wie soll eine Gemeinde mit 6.000 Einwohnern, die maximal zwölf Vollbeschäftigteneinheiten in der Verwaltung hat, das entsprechende Fachpersonal für die bauordnungsbehördlichen Dinge vorhalten können? Das ist also problematisch; deshalb machen wir es parallel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Verfahren des Bürgergutachtens darf ich mit Genehmigung des Präsidenten mal von Seite 33 aus Punkt 4.8 zitieren – die Bewertung der Aussage von Herrn Fiedler können Sie dann selbst nachvollziehen –: „Diesem Standard entsprechend wurden auch zu den Planungszellen für ein Bürgergutachten zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform die kommunalpolitischen Sprecher aller im Landtag vertretenen Parteien jeweils für den Freitagnachmittag nach Suhl, Tambach-Dietharz und Mühlhausen eingeladen.“ Ich war bei zwei. Es waren auch andere Kollegen da. Die CDU war nicht vertreten. Das ist schade, denn dort hätte auch die Möglichkeit der Debatte bestanden. Die Chance haben Sie nicht genutzt.
Meine Damen und Herren, von Vorrednern, auch von CDU und AfD, wurden hier Dinge benannt, was die Ausbildung der Infrastruktur im ländlichen Raum betrifft. Der Herausforderung müssen wir uns stellen, aber wir müssen ehrlicherweise mit der Frage anfangen: Haben diese Probleme in der Infrastruktur tatsächlich etwas mit der angedachten Verwaltungs- und Gebietsreform zu tun, oder machen wir nicht extra die Verwaltungs- und Gebietsreform, um diesen Herausforderungen in der Infrastruktur zu begegnen?
Meine Damen und Herren, ich möchte mal darauf eingehen. Wir haben heute über die Apotheken geredet. Meinen Sie denn wirklich, wenn wir die jetzige Gebietsstruktur mit 571 Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern beibehalten, dass wir dann dieses Problem der Apotheken im ländlichen Raum irgendwie ansatzweise lösen? Das hat nichts mit der allgemeinen Verwaltungsstruktur zu tun, aber mit Marktversagen, mit einfachem Marktversagen. Wir müssen entscheiden: Wollen wir Strukturpolitik machen? Wenn wir aber Strukturpolitik benennen, dann wird uns Sozialismus vorgeworfen, denn das ist nämlich Planwirtschaft.
Klar können wir medizinische Versorgungszentren im ländlichen Raum vorhalten. Weil die Kassenärztliche Vereinigung, die den Versorgungsauftrag für die ambulante Versorgung hat, dieser nicht mehr nachkommt, weil auch dort Marktversagen zu erkennen ist, müssen wir überlegen, ob wir diese medizinische Versorgungseinrichtung auf Apothekenleistung erweitern können. Das ist aber klassische Strukturpolitik des Staates. Die Frage, ob wir das wollen, müssen wir beantworten.
Das muss auch im europäischen Kontext beraten werden, weil ich mir vorstellen kann, dass die Apotheker nicht begeistert sind, wenn eine parallelstaatliche Struktur entsteht, um diesen Versorgungsauftrag wahrzunehmen. Von daher bitte ich darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir gerade
Das betrifft übrigens auch die Sparkassen. Die Filialen werden doch jetzt geschlossen. Das hat nichts mit der Gebietsstruktur zu tun. Sie werden deshalb geschlossen, weil sich das Kundenverhalten rasant ändert. Die Kunden entscheiden über die Sparkassenstruktur. Im letzten Jahr ist der Bargeldumsatz an den Geldautomaten um 15 Prozent gesunken. Das ist doch die Herausforderung. Der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen sagt, in zehn Jahren wird es nur noch Geschäftsstellen in den Zentren geben. Es wird im ländlichen Bereich keine personalisierten Geschäftsstellen mehr geben können, weil es nicht finanzierbar ist, außer der Sparkassenkunde ist bereit, das über eine drei- oder vierfache Gebühr zu bezahlen. Dann sind sie aber gegenüber den anderen Kreditinstituten nicht konkurrenzfähig. Das heißt, wenn wir wollen, dass Sparkassen vorgehalten werden, dann müssen wir den Sparkassenauftrag anders definieren. Dann geht es aber nicht in den jetzt liberalisierten Bereich. Ich hatte es schon mal betont: Wenn der Vorschlag der AfD hier umgesetzt worden wäre, wäre das eine Gefahr für das Sparkassenwesen gewesen, denn es gibt eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt der Sparkassenstruktur in Thüringen. Die sagt, wir dürfen keine Anstaltslast oder Gewährträgerschaften für Sparkassen mehr vorhalten, sondern das Verhältnis Träger zu Sparkasse muss sein wie Gesellschafter zu Gesellschaft. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Ansonsten droht die Gefahr wie in Österreich, da heißen die Finanzinstitute zwar noch Sparkassen, sind aber nicht mehr in öffentlicher Hand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele fordern die Gebiets- und die Verwaltungsreform und machen Vorschläge. IHK, Handwerkskammern, Bundesagentur für Arbeit, aber auch der Landesrechnungshof hat neulich – am Montag – wieder gefordert, diese Reform umzusetzen. Der Feuerwehrverband sieht darin eine Chance,
der Landessportbund unterstützt die Reform. Heute hat auch der Gemeinde- und Städtebund aufgefordert, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Gemeindegebietsreform fortzusetzen. Es ist doch nicht so, wie Sie es beschreiben, dass angeblich ein ganzes Land diese Reform ablehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Tempo: Meine Erfahrungen sind zum Teil sehr differenziert. Einige sagen, es geht uns zu schnell, aber genauso viele, insbesondere Bürgermeister, sagen: Es dauert uns viel zu lange, bis ihr entscheidet.
Ich verweise auf den Bürgermeister von Schleusingen – der gehört der Partei der CDU an –, der nicht müde wird zu fragen: Wann entscheidet ihr denn nun endlich?
Von daher ist es ein differenziertes Bild, das gestehe ich Ihnen zu. Es gibt auch viele, die sagen, es geht uns zu schnell. Die Herausforderung haben wir verstanden. Die haben wir verstanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Angriff auf den ländlichen Raum – auch dazu noch mal eine Bemerkung. Im Leitbild – wie auch in unserem Vorschaltgesetz – steht, wir wollen die Zentralen Orte stärken. Dazu gehören die 76 Grundzentren im ländlichen Bereich. Insofern ist Ihr Vorwurf, wir würden den ländlichen Raum irgendwie abhängen wollen, doch absurd. Wir stärken auch die 76 Grundzentren im ländlichen Raum und damit ist der ländliche Raum ergänzend zu den städtischen Verdichtungsräumen für uns und für die Reformziele von Bedeutung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU und auch die AG Selbstverwaltung hatten angekündigt, sie nehmen das Angebot, über den Reformprozess zu verhandeln, an, wenn das Vorschaltgesetz weg ist. Jetzt ist es ja weg. Jetzt bin ich mal gespannt. Bei Herrn Fiedler habe ich dieses Angebot, zu verhandeln, jetzt nicht vernommen. Der Ministerpräsident war es, der die CDU eingeladen hat, zu verhandeln. Herr Mohring hat erklärt: Nein, nur wenn das Vorschaltgesetz weg ist. Also: Sie sind weiter herzlich eingeladen, sich bei dieser Debatte einzubringen. Sie waren doch schon einmal im Dezember 2011 ganz weit. Der damalige Entschließungsantrag unterscheidet sich in vielen Punkten nur ganz gering von dem, was im Leitbild formuliert ist. Da brauchen Sie doch nur anzuknüpfen. Es ist doch nicht so, dass Sie ganz von vorn anfangen müssen. Sie müssen übrigens erklären, was heute anders ist als im Jahr 2011.
Denn im Jahr 2011 haben Sie in einem Entschließungsantrag hier erklärt, die Verwaltungsgemeinschaften sind ein Auslaufmodell. Heute sagen Sie: Nein, müssen erhalten bleiben. Dann erklären Sie bitte, was sich seit 2011 geändert hat. Ich habe Ihnen ja gesagt, wir sind nicht dogmatisch, wir korrigieren auch politische Inhalte. Aber wir begründen auch, wenn wir etwas korrigieren. Sie müssen es auch begründen, wenn Sie etwas korrigieren. Also machen Sie das!
Im Übrigen: In welchem Zustand manche Landkreise sind, will ich Ihnen am Beispiel des Landkreises Greiz aufzeigen, weil dort die Präsidentin des Landkreistags herkommt. Dort fand jetzt in dieser Woche die erste Kreistagssitzung des Jahres 2017 statt – so weit dazu. Die Landkreise haben inzwischen die Kreistage neutralisiert. Ich bin selbst in einem Kreistag. Das ist gar kein Vorwurf an die Landräte, das ist ein strukturelles Problem. Dafür haben Sie 1994
durch die Streichung der Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion und die starke Stellung der Landräte die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.