Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lieber Herr Grob, ich will in der Vorbemerkung zunächst auf meine Vorbemerkung zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage gestern verweisen, die ich Frau Meißner gegeben hatte. Das heißt, wir befinden uns derzeit auch noch in dem Stadium, in dem Bewerbungsgespräche geführt werden und ich deshalb einen Stand am letzten Schultag darstelle, der sich über die nächsten Ferienwochen auch noch mal verändern wird. Aber den Stand, den ich Ihnen heute geben kann, gebe ich Ihnen gern.
Die Kursstufe, also die Klassenstufen 11 und 12 sind nach dem aktuellen Personalplanungsstand für das Otto-Schott-Gymnasium in Jena abgesichert. Es sind zwei befristete Einstellungen vorgesehen. Dafür laufen die entsprechenden Gespräche und auch hier – Artikel 12 Grundgesetz, Berufswahlfreiheit – setzt es voraus, dass die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber bzw. diejenigen, die auf den nachfolgenden Plätzen sind, jeweils auch das Beschäftigungsangebot annehmen. Mit diesen zwei Einstellungen wird dann der entsprechende Bedarf in der Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch und Englisch sowie Mathematik und Chemie, Darstellen und Gestalten abgesichert werden.
Damit habe ich auch Ihre Frage 2 nach dem nicht gedeckten Personalbedarf beantwortet, weil der Bedarf durch die oben genannte Maßnahme entsprechend gedeckt wird, und nach hiesiger Auffassung kann ein geordneter Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn durch die aktuellen Planungen gewährleistet werden. Ein nicht gedeckter Bedarf am Otto-Schott-Gymnasium wird deshalb auch derzeit nicht gesehen. Sie hatten dann nach dem bilingualen Zug gefragt und der bilinguale Zug am OttoSchott-Gymnasium in Jena ist für das nächste Schuljahr personell untersetzt und für den bilingualen Unterricht in Geschichte und Geografie stehen entsprechende Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Verfügung.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Ja, Moment. Sie dürfen noch mal das Pult beehren. Zunächst einmal der Fragesteller. Der Fragesteller verzichtet. Dann würde ich dem Herrn Abgeordneten Tischner das Wort für seine Nachfrage erteilen.
Vielen Dank. Herr Minister, nur eine kurze Nachfrage: Warum sind nur befristete Einstellungen geplant, obwohl ja der Bedarf relativ hoch ist?
Diese Frage kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, würde das entweder nachreichen oder in der nächsten Ausschusssitzung mit aufrufen. Ich würde eine Vermutung anstellen, die ich aber ganz bewusst als Vermutung formuliere, dass es sich hier um die Elternzeitvertretungen handeln könnte. Das lässt sich aber eben nur herausfinden, indem ich das tatsächlich noch mal eruiere und Ihnen dann die Informationen zur Verfügung stelle. Es kann auch sein, dass es sich um dauerhaft oder längerfristig erkrankte Lehrerinnen und Lehrer handelt. Das sind die beiden häufigsten Motive für befristete Einstellungen. Grundsätzlich ist es so – das haben wir an anderen Schulen schon festgestellt –, dass dort, wo jemand ausscheidet, wir nachbesetzen können, wir auch Interesse haben, die entsprechenden Stellen so nachzubesetzen, dass der Personalbedarf abgesichert ist.
Herr Tischner, wir müssten uns dann nur noch entscheiden, ob Sie die Behandlung im Ausschuss oder eine schriftliche Nachreichung wünschen?
Schriftlich reicht, dann haben wir das auch damit fixiert und die letzte Frage ist beantwortet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 28.
Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3935 dazu: Unterrichtung des Landtags über die Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktionalund Gebietsreform sowie der Umfragen zur Gebietsreform Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4017
Zunächst die Frage an die Koalitionsfraktionen, ob es den Wunsch zur Begründung des Antrags gibt. Den kann ich nicht erkennen. Ebenso die Frage an den Antragsteller des Alternativantrags, die CDUFraktion – auch nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat sich Herr Minister Dr. Poppenhäger zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich unterstütze den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich, der mir erlaubt, heute noch mal öffentlich auch zu erörtern, wie die Bürgerinnen und Bürger Thüringens in die Prozesse der Gebietsreform eingebunden wurden, waren und sind.
Ein kurzes Vorwort auch zum Alternativantrag der CDU-Fraktion: Es ist richtig, dass die – ich zitiere – „von der Landesregierung im Rahmen der Gebietsreform angestrebte Umstrukturierung des Freistaats [die Menschen] beschäftigt und [...] zum gegenwärtigen Zeitpunkt in besonders hohem Maße [spaltet]“. Dies bleibt mir und den anderen Mitgliedern der Landesregierung auch nicht verborgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es würde mich ebenso in hohem Maße nachdenklich stimmen, wenn diese Reform die Thüringerinnen und Thüringer nicht beschäftigen würde und sie als letztlich Hauptbeteiligte der Reform unser aller Tun, Ihres als Abgeordnete oder das der Landesregierung, nicht hinterfragen würden. Für die sogenannte Spaltung der Menschen in Thüringen trägt allerdings auch die CDU-Opposition Verantwortung.
ist im Wahlkampf ein einfaches und auch demagogisches Mittel, aber mit Blick auf die Wichtigkeit der
Der Mangel an Ideen strukturell tiefgreifender Veränderungen reicht hier Legislaturen zurück. Auch heute ist mir kein substanziierter Vorschlag der CDU-Fraktion erinnerlich, außer dass die Reihenfolge der Reformen kritisiert wird. Hier hat das Thüringer Verfassungsgericht jüngst darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber jedenfalls nicht gehalten ist, die beabsichtigte Funktional- und Verwaltungsreform zeitlich vor der Gebietsreform durchzuführen.
Die Landesregierung hat sich das anspruchsvolle Ziel gesetzt, Thüringen zukunftsfest zu machen, und das müssen wir auch, wenn wir uns den heute schon absehbaren finanziellen Kurs des Freistaats, die Entwicklung der Einwohner- und Erwerbstätigenzahlen, aber auch die Anzahl der im Jahr 2035 in Thüringen lebenden Kinder ansehen. Es geht einzig darum: Wirken wir mit an einer Politik des inhaltlosen Gegeneinanders, des Stehenbleibens oder an einer Politik der Zukunft?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag hat beschlossen, in dieser Legislaturperiode eine Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform durchzuführen. Wir alle hier wissen, dass es derzeit kaum ein anderes Thema gibt, das ähnlich kontrovers diskutiert wird, und dies erst recht seit der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Vorschaltgesetz. Und das ist auch gut so.
Lassen Sie mich aber auch anmerken: Ein bloßes Nein oder nur ein Dagegensein stellt keinen wirklich konstruktiven Debattenbeitrag dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lange vor dem Bürgergutachten haben wir die Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Vertreter des Freistaats zur Teilnahme an fünf Regionalkonferenzen in verschiedenen Regionen Thüringens eingeladen. Diese fanden von Oktober bis Dezember 2015 statt. Ziel dieser Konferenzen war die Intensivierung des öffentlichen Diskussionsprozesses. Sie waren immer gut besucht und ich erinnere mich auch sehr gut an die zum Teil emotionalen Gespräche. Parallel hierzu gab es seit März 2015 zahlreiche Gespräche, Vorträge und Podiumsdiskussionen im gesamten Freistaat. Im Sommer und Herbst letzten Jahres haben Herr Staats
sekretär Götze und ich im Rahmen der Kreisbereisung mit allen Landrätinnen, Landräten, den Bürgermeistern und Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften sehr intensive Gespräche geführt, um beispielhaft einige Aktivitäten mit dem Ziel der gemeinsamen Kommunikation anzusprechen. Allein bei den Bürgermeisterdienstberatungen haben insgesamt etwa 600 Bürgermeister und über 50 …
An den Bürgermeisterberatungen – das gefällt Ihnen besser – haben insgesamt 600 Bürgermeister teilgenommen und über 50 Gemeinschaftsvorsitzende. Wir haben von Ende Januar bis Ende Mai 2015 wöchentlich drei Gespräche mit durchschnittlich 15 Teilnehmern geführt. Sie sehen, das Interesse, die kommunale Zukunft auch in die eigenen Hände zu nehmen und einvernehmliche Lösungen zu finden, ist groß. Nach den Regionalkonferenzen in Gera, Meiningen, Saalfeld, Nordhausen und Gotha war das Bürgergutachten, über das wir jetzt sprechen, ein weiterer wichtiger Schritt zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das mit der Durchführung des Gutachtens beauftragte nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung aus Berlin hatte bereits mit dieser besonderen Form der Bürgerbeteiligung sehr gute Erfahrungen in Rheinland-Pfalz gemacht, sodass die Landesregierung sich für dieses Modell auch für Thüringen entschieden hat. An den jeweils dreitägigen Planungszellen im Oktober und November 2016 in Suhl, Tambach-Dietharz, Gera und Mühlhausen haben 72 repräsentativ ausgewählte, engagierte Thüringer Bürgerinnen und Bürger eine Fülle von Meinungen und Anregungen zu den Themenkomplexen diskutiert. Im Verlauf des Bürgergutachtens wurden die Teilnehmenden gründlich und ausgewogen durch Expertenvorträge informiert. Dadurch konnten auch komplexe Sachverhalte intensiv und im Zusammenhang so behandelt werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ein eigenes, sachverständiges Urteil bilden konnten und eine qualifizierte Meinungsbildung stattfand. Ich fand es seinerzeit bedauerlich, dass insbesondere die Oppositionsfraktion der CDU die Durchführung des Bürgergutachtens kritisierte und damit die Arbeit der Teilnehmer missbilligt und deren Fähigkeit zur Selbsteinschätzung notwendiger Maßnahmen negiert hatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig war der Landesregierung beim Bürgergutachten, dass die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger vor allem bei den Praxisfragen des täglichen Le
bens in den Reformprozess einbezogen wurden. Es ging bei den Fragestellungen und Sachverhalten um die Vorstellungen und die Erfahrung der Teilnehmenden, wie sie den Freistaat zukunftsfähig gestalten würden. So wurde sich unter anderem über Komplexe wie Aufgaben der Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, den Bürgerservice, die Erreichbarkeit der Verwaltung, das E-Government, die regionale Identität und das bürgerschaftliche Engagement ausgetauscht und diskutiert. Die Bürgerinnen und Bürger konnten auf diesem Wege zeigen, wie aus ihrer Sicht die öffentliche Daseinsvorsorge künftig gestaltet sein sollte, wie öffentliche Leistungen aufrechterhalten werden können, wie eine bedarfsorientierte, eine leistungsstarke und bürgernahe Verwaltung unter Einbeziehung moderner Technologien aussehen sollte, wie die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten erhalten werden kann und wie Identität sowie ehrenamtliches Engagement gestärkt werden können. Diese Möglichkeiten wurden auch genutzt. Die Empfehlungen sind in dem veröffentlichten Bürgergutachten zusammengefasst. Die wichtigsten Empfehlungen aus dem Bürgergutachten waren folgende: Als wichtigste Empfehlung galt bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Förderung von Kindern, Jugend und Familien. In diesem Zusammenhang lag den Gutachtern besonders am Herzen, dass das Leben im ländlichen Raum attraktiv bleibt und der Abwanderung junger Menschen so entgegengewirkt werden kann. Weitere zentrale Einrichtungen und Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger waren die Einrichtung von Bürgerservicebüros möglichst in allen Grundzentren sowie die Vertretung der einzelnen Ortschaften in der Größe und Struktur und die Unterstützung von Vereinen und dem Ehrenamt. Im Hinblick auf den Reformprozess wünschten sich die Beteiligten vor allem Freiwilligkeit,
keinen Zeitdruck sowie mehr Information und Kommunikation zur Reform. Die Förderung von Kindern, Jugend und Familien ist sicherlich kein reformimmanenter Wunsch, sondern immerwährendes ressortübergreifendes Ziel aller Legislaturperioden. Gerade mit Blick auf den im Thüringer Landesamt für Statistik prognostizierten Verlust an Erwerbstätigen ist es eine Daueraufgabe, Thüringen zu einem attraktiven Bundesland aus Innen- wie Außensicht zu entwickeln, in dem junge Menschen bereitwillig ihr neues Zuhause finden und arbeiten können.
Verständlich ist auch der Wunsch nach Verwaltung vor Ort. Hier hat sich die Koalition erst kürzlich darauf verständigt, das Prinzip der Bürgerservicebüros auszubauen, was letztlich mit der Forderung nach moderner Verwaltung einhergeht. Auch das hat die Landesregierung im Blick.
Bezüglich der Forderung nach Freiwilligkeit, Information und Kommunikation sind wir ebenfalls einen Schritt vorangekommen. Die Landesregierung befürwortet freiwillige Gemeindeneugliederung und unterstützt diese.
Ich hoffe, dass sich noch viele Gemeinden auf den Weg zur Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit begeben werden, und verweise insofern auch auf den heutigen Appell des Gemeinde- und Städtebundes, der in ähnlicher Weise dazu aufruft.
Darüber hinaus werden die Empfehlungen der Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter im gesamten Prozess der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform Beachtung finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will durchaus auch ein paar Worte sagen zu den im Alternativantrag der CDU angesprochenen, inzwischen sieben Monate alten Telefonumfragen unter 2.012 Thüringer Wahlberechtigten des auslaufenden Jahres 2016.