Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

Ja, weiß ich doch.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Haushaltsvolumen. Die Haushaltsvolumina des vorliegenden Entwurfs steigen in den nächsten beiden Jahren. 10,517 Milliarden Euro sind im kommenden Jahr, 10,449 Milliarden Euro sind für das Jahr 2019 geplant. Der Zuwachs erklärt sich im Wesentlichen aus der Umsetzung der Maßnahmen des Zukunftsprogramms für Thüringen, der Fortsetzung des kommunalen Investitionsprogramms sowie der finanziellen Vorsorge für Maßnahmen im Rahmen einer Gebietsreform. Die Erhöhung wird im Wesentlichen durch Rücklageentnahmen finanziert.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Siehste!)

Ja, das ist auch richtig so, Herr Mohring. Man muss ja umdenken, ich kann Ihnen das auch gern erklären. Früher hat man Kredite aufgenommen in ganz Deutschland, will ich jetzt gar nicht speziell für Thüringen sagen, aber da auch, und mit der Schuldenbremse müssen Sie es anders machen, das heißt, Sie müssen immer eine Rücklage haben, müssen immer etwas entnehmen, sonst können Sie keine Investitionen machen, ganz simpel. Haushaltsrecht, wissen Sie, erstes Semester.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, zusätzliche Ausgaben fallen ebenfalls an, etwa für Personal – das sind 66 Millionen Euro – oder für Zuweisungen für unsere Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs – hier sind es fast 60 Millionen Euro mehr. Darüber hinaus wirken sich 2018 jeweils auch aus: Die Veranschlagung von Tilgungsausgaben – früher waren das im Übrigen negative Einnahmen, also man hat es einfach von den Einnahmen abgezogen, damit der Haushalt nicht ganz so groß ist, aber es ist eine Ausgabeposition, die wir jetzt auch mit 25 Millionen Euro ordnungsge

mäß veranschlagt haben –, die Veranschlagung der Ausgaben für ökologische Altlasten – ich hatte es schon erwähnt – und die erhöhte Zuführung an das Sondervermögen Wasser/Abwasser zur Verhinderung einer weiteren Kreditaufnahme. Auch da hatte ich den Betrag schon benannt. Ich weiß, mein Vorgänger hat es gern so genannt: Wenn wir keine Kredite aufnehmen, haben wir 100 Millionen getilgt, ist doch was! Er hat das so gemacht, hat er uns erzählt. Also will ich jetzt nicht tun. Ich will ganz ehrlich sein, das habe ich gesagt, aber früher hieß das: Tilgung von 100 Millionen, weil man den Kredit nicht aufgenommen hat.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich rufe ihn gleich an, Telefonjoker Nummer 1!)

Bitte. Schöne Grüße!

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Sie wissen, die Personalausgaben bilden mit mehr als einem Viertel des Gesamtvolumens erneut einen wesentlichen Teil der Landesausgaben im Planungszeitraum. Sind im laufenden Haushaltsjahr noch 2,75 Milliarden Euro hierfür im Landeshaushalt etatisiert, steigen die Personalausgaben in den Planjahren und 2019 auf 2,82 Milliarden bzw. 2,9 Milliarden Euro an. Einen wesentlichen Grund für das Anwachsen dieser Ausgaben stellen wiederum die Tarif- und Besoldungsanpassungen dar. Stetig steigende Pensionsausgaben tragen ebenfalls zu einem Anstieg dieses Topfes bei. Mussten im Jahr 2016 in der Obergruppe 43 Versorgungsausgaben von mehr als 155 Millionen Euro vom Freistaat getragen werden, ist hier für den gesamten Landesbereich bis zum Jahr 2030 ein weiterer Aufwuchs auf über 700 Millionen Euro zu erwarten. Die bereits durchgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wie Personalund Stellenabbau vermögen den Anstieg der Ausgaben der Hauptgruppe 4 – das sind die Personalausgaben – lediglich zu dämpfen, jedoch nicht aufzuhalten. Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien sind daher einig, das bislang vereinbarte Stellenabbauziel beizubehalten.

Meine Damen und Herren, um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung am 28. Februar 2017 das Personalentwicklungskonzept für den Thüringer Landesdienst bis zum Jahr 2025 beschlossen. Damit wird an dem bereits mit dem Stellenabbaukonzept 2020 vereinbarten Ziel der Anpassung der Stellenausstattung festgehalten, wobei die Zielvorgabe bis zum Jahr 2025 zu erreichen ist. Damit, meine Damen und Herren, reagieren wir auf die personellen Engpässe vor allen Dingen in den Bereichen Bildung und Polizei.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was?)

(Ministerin Taubert)

Ja, lieber Abgeordneter Fiedler, wenn man schön aufmerksam ist, dann sieht man auch, dass an der Stelle was passiert ist.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wenn Sie nichts merken!)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Guten Mor- gen, weil wir keine Ahnung haben. Wenn ich 2 Prozent ausreiche und 160 gehen in Rente, da bleiben 40 übrig!)

Ja, ich kenne einen CDU-Kollegen Finanzminister – in Klammern a. D. – hier aus Thüringen, der wollte immer 11.000 Stellen abbauen, und da habt ihr auch nicht dagegen gewettert. Also bitte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Nein, ich muss mich nicht mit der Vergangenheit beschäftigen, aber wenn Herr Fiedler so eine Vorlage liefert, Herr Mohring, muss ich schon mal erzählen, was da vorher geplant war.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Nicht dass es so aussieht, als ob ihr immer Helden wart.

Meine Damen und Herren, auch ein Blick auf die EU-Programme ist wichtig.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt haben wir einen neuen Innenminister!)

(Unruhe DIE LINKE)

Die Förderperiode 2014 bis 2020 befindet sich planmäßig in der entsprechenden hohen Veranschlagung und in der Umsetzungsphase. Alle EUAusgaben werden voll kofinanziert.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt auf einzelne Politikfelder eingehen. Wir haben uns als Landesregierung Schwerpunkte gesetzt. Vorweg ist darauf zu verweisen, dass mit der Aufstellung des Landeshaushalts 2018/2019 Ausgaben an anderer Stelle etatisiert werden. So wurden etwa die Versorgungsausgaben aus den Einzelplänen herausgenommen und im Einzelplan 17 zentralisiert.

(Beifall DIE LINKE)

Damit erreichen wir ein realistisches Bild und eine gute Vergleichbarkeit. Deshalb werden beim Vergleich mit dem Haushaltsjahr 2017 die angepassten Werte 2017 herangezogen. Diese fortgeschriebenen Werte für 2017 sind jeweils als Soll 2017 im Haushaltsplan 2018/2019 enthalten.

Kommen wir nun zu den einzelnen Einzelplänen. Ich beginne mit der Thüringer Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur, Bildung und Europaan

gelegenheiten. Für den Einzelplan 2 und damit die Ausgaben der Thüringer Staatskanzlei sieht der Regierungsentwurf 2018/2019 Ausgaben in Höhe von insgesamt 201,6 Millionen Euro bzw. 201,1 Millionen Euro vor. Das ist ein Aufwuchs von rund 13 Millionen Euro bzw. 7 Prozent umgerechnet gegenüber 2017. Maßgeblichen Anteil daran haben die Ausgaben des Kulturbereiches, die neben den Personalausgaben den größten Raum einnehmen. Die Ausgaben wurden nicht nur verstetigt, sondern erhöht – und dies vor dem Hintergrund, dass Thüringen im Ländervergleich bereits überdurchschnittliche Werte bei den Ausgaben für Kunst und Kultur je Einwohner aufweist. Laut Kulturfinanzbericht 2016 wurde beispielsweise für den Bereich Denkmalpflege in Thüringen mehr als doppelt so viel an Ausgaben je Einwohner zur Verfügung gestellt als im deutschlandweiten Durchschnitt. Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 bestätigt die Landesregierung, dass sie sich der Bedeutung der reichhaltigen Kulturlandschaft Thüringens wohl bewusst ist und sich ihrem Erbe verpflichtet fühlt. Die Ausgaben in diesem Bereich sollen insgesamt von 161,7 im Jahr 2017 auf 172,5 in 2018 bzw. auf 173 Millionen Euro im Jahr 2019 ansteigen. Auch dies ist ein Aufwuchs von 11 Millionen gegenüber dem Jahr 2017 im Jahr 2018. Darüber hinaus sollen den Kommunen zum Ausgleich ihrer Belastungen im Rahmen des Kulturlastenausgleichs noch mal 9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das Land unterstützt sowohl die sogenannte Hochkultur – wie beispielsweise Theater, Orchester und die großen Kulturstiftungen wie die Klassik Stiftung Weimar sowie Schloss Friedenstein in Gotha –

(Beifall Abg. Hey, SPD)

als auch die sogenannte Breitenkultur im Rahmen ihrer Projektförderung. Es geht auch nicht nur alles an Gotha, Herr Hey, die anderen kriegen auch etwas.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Hier ist insbesondere auf die vielfältigen Projekte und Maßnahmen im Bereich der Museen, der Musikpflege sowie der Literatur hinzuweisen. Auch für den Erhalt von Bau- und Kunstdenkmälern werden im neuen Doppelhaushalt 2018/2019 mehr Mittel als 2017 zur Verfügung gestellt.

Auf einen Schwerpunkt innerhalb der Ausgaben im Kulturbereich möchte ich ganz besonders hinweisen: die Finanzierung der Theater und Orchester in unserem Land. Diese spielen eine ganz wesentliche Rolle im kulturellen Leben und sind von besonderer Bedeutung für die reichhaltige Kulturland

(Ministerin Taubert)

schaft. Für die institutionelle Förderung der Theater und Orchester einschließlich der notwendigen Investitionen sollen daher im Jahr 2018 insgesamt 79,2 Millionen Euro und im Jahr 2019 insgesamt 85,3 Millionen Euro bereitgestellt werden. Auch dies bedeutet eine Steigerung, in dem Fall um 10,8 Millionen Euro im Jahr 2018 gegenüber 2017, und im Jahr 2019 ist ein weiterer Aufwuchs von 6,1 Millionen Euro eingeplant.

Meine Damen und Herren, mit der Unterzeichnung der Theater- und Orchesterverträge wurde den Trägern finanzielle Planungssicherheit bis mindestens zum Jahr 2021 gewährt. Diese findet sich auch im vorliegenden Entwurf des Haushalts wieder.

Ich komme nun zum Ministerium für Inneres und Kommunales: Mit der Umsetzung des Schutzkonzepts der Thüringer Polizei steigen die Investitionen in Schutzausrüstung von 2017 in Höhe von 16,2 Millionen Euro auf 20,8 Millionen Euro im Jahr 2018 und 18,3 Millionen Euro im Jahr 2019. Vor dem Hintergrund der vergangenen terroristischen Anschläge besteht eine deutlich verschärfte Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus in Europa. Für eine zielgerichtete polizeiliche Intervention in lebensbedrohenden Einsatzlagen ist eine der tatsächlichen Gefährdungslage angepasste Schutzausrüstung Grundvoraussetzung. Aus diesem Erfordernis heraus wurden bereits im Jahr 2016 umfassende Schutzkonzepte erarbeitet. Sie berücksichtigen die taktischen und technischen Anforderungen der Bedrohungslage gleichermaßen und gewährleisten eine schnellstmögliche, aber koordinierte und kostenoptimierte Beschaffung von Schutzausstattungen.

Im Einzelplan 03 ist auch die Beschaffung eines zweiten Hubschraubers im Jahr 2018 in Höhe von 6 Millionen Euro etatisiert. Wer sich mit der Thematik beschäftigt hat, weiß, denke ich, dass dies dringend notwendig ist.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nur die Op- position klopft!)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Auch nur einer!)

Die Förderung des Brandschutzes, wie zum Beispiel Neu- und Umbau sowie Erweiterung von Feuerwehrhäusern, und die Einführung des Digitalfunks bei den kommunalen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wird durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in 2018 um 7 Millionen Euro aufgestockt und damit forciert. Danke an den Innenminister!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)