Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

(Beifall CDU)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Korschewsky von der Fraktion Die Linke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es ist schön, dass ich gerade die erste Rede halten darf, wenn Sie das erste Mal hier vorn sitzen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete! Kollege Bühl, bevor ich in die Inhalte einsteige, zwei Dinge: Erstens bezweifele ich, dass Sie sich in die Seele der rot-rot-grünen Koalition hineindenken können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Bühl)

Das bezweifle ich ganz stark und ich bin auch der Hoffnung, dass Sie das nicht können, das sage ich an dieser Stelle mal ganz klar. Und zweitens sagen Sie, dass hier etwas gemacht wird, damit der Ministerpräsident kein Ankündigungsminister ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bühl, die rot-rot-grüne Landesregierung macht Gesetze –

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Was für Ge- setze?!)

sie macht Gesetze, die für das Land etwas bringen.

(Unruhe CDU)

Und deshalb hat der Ministerpräsident sicherlich auch darauf hingewirkt, dass dieses Gesetz, was heute hier zur Verabschiedung vorliegt, auch verabschiedet wird.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir machen die Gesetze!)

Es geht also nicht um Ankündigungen, es geht um das Verabschieden von Gesetzen, die gut sind für dieses Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Es stimmt schon: Vorausgegangen ist der heutigen Diskussion eine erste Lesung in diesem Haus; auch die war sehr kontrovers an den unterschiedlichsten Punkten, vor allen Dingen an einem Punkt, den Kollege Bühl in seiner Rede zum Schluss ausführlich dargestellt hat. Ich werde darauf noch etwas intensiver eingehen, allerdings logischerweise von der anderen Seite her. Folgte man aber Ihrer Argumentation, die Sie in Bezug auf die Antidiskriminierung hier gegeben haben, dann wäre Ihre Aussage zu den Fragen der Spielautomaten genau andersherum zu sehen. Dann dürften Sie hier überhaupt keine Sperrzeitenveränderungen vornehmen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Aber lassen Sie mich eingangs auf die im Wirtschaftsausschuss vorgenommene Anpassung des § 6 – Nebenleistungen – eingehen. Die neue Formulierung reagiert auf formale Hinweise der Stadt Jena, für die wir ausgesprochen dankbar sind, das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen. Ich möchte für meine Fraktion allerdings auch noch mal betonen, dass die vorgeschlagene Änderung weder darauf zielt, den Schutz der Sonntagsruhe auszuhebeln, noch eine Erhöhung der Belastungen von Bäckereifachverkäuferinnen und -verkäufern als Zielstellung hat. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wird ausschließlich geregelt, dass in den derzeit bereits geöffneten Bäckerei-Cafés, die unter das Gaststättengesetz fallen, Kuchen und Brötchen nicht nur an die Kundinnen und Kunden abgegeben werden dürfen, die diese vor Ort verzehren möchten, sondern auch an Käuferinnen und Käufer, die diese mit nach Hause nehmen wollen, und zwar orientiert an den Öffnungszeiten des Cafés und nicht

mehr an der Begrenzung durch das Ladenöffnungsgesetz. Sehr bewusst haben wir hingegen ausgeschlossen, dass sogenannte Mischbetriebe, etwa Bekleidungsgeschäfte mit angeschlossenen Cafés, die Anpassung nutzen können, um das Ladenöffnungszeitgesetz auszuhebeln. Wir sagen klar und bleiben dabei: Der freie Sonntag für möglichst viele Beschäftigte ist und bleibt eine wichtige Grundsäule des Arbeitnehmerschutzes, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum zweiten Schwerpunkt des Gesetzes, der Ausweitung der Sperrzeiten bei Glücksspielautomaten auch auf Gaststätten, gab es im Ausschuss eine deutliche Positionierung dahingehend, dass dieser Schritt richtig ist im Sinne der Suchtprävention. Ich begrüße das ausdrücklich – dieses „ausdrücklich“ habe ich auch schon in der ersten Lesung hier im Haus gesagt. Die in der vergangenen Woche in der TLZ veröffentlichten Zahlen zum Spielverhalten von Suchtkranken belegen eindrücklich, welch hohen Stellenwert Geldspielgeräte für die Sucht besitzen. 86,2 Prozent der Klienten der ambulanten Hilfe in Thüringen nutzen entsprechende Maschinen, um ihre Sucht zu befriedigen. Für viele suchtkranke Menschen beginnt die erste Glücksspielerfahrung an solchen Automaten.

Zu diesem Themenschwerpunkt, nämlich zu den Glücksspielautomaten an den Raststätten, hatte Kollege Gentele einen Änderungsantrag eingebracht. Ich will hier ausdrücklich darauf eingehen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, leider auch aus Erfahrungen aus dem eigenen Familienkreis, dass genau diese Glücksspielautomaten, die an Autobahnraststätten sind, eine der häufigsten Ursachen für eine Spielsucht sind, gerade bei Fernfahrerinnen und Fernfahrern, die tagtäglich damit in Kontakt gebracht werden und auch immer wieder nicht davor gefeit sind. Leider ist es nicht möglich, Kollege Gentele – ich gehe davon aus, dass Sie deshalb diesen Änderungsantrag zurückgezogen haben –, dies mit einer Landesregelung zu verändern bzw. in eine Landesregelung aufzunehmen, weil es unter das Bundesgesetz fällt. Ansonsten hätten wir Ihrem Änderungsantrag – das sage ich ausdrücklich für die Koalition – gern zugestimmt. Leider ist dies nicht möglich. Aber ich spreche Kollegen Bühl an: Wenn Sie so sehr für die Einschränkung der Automaten sind, dann sicherlich auch der Automaten an den Raststätten. Das ist eine Bundesregelung. Kollege Bühl, Sie haben ja jetzt die besten Kontakte, Ihr Bruder ist seit Sonntag Bundestagsabgeordneter für die AfD im Bundestag,

(Beifall AfD)

vielleicht gibt es ja dort die Möglichkeit, dass Sie das mit ihm bereden können, damit es eine Bundesinitiative wird. Da ich aber nicht weiß, ob das

passiert, möchte ich es nicht dabei bewenden lassen. Ich habe deshalb die Bitte an unsere Landesregierung, dieses Thema, welches ich für sehr wichtig halte, mitzunehmen. Ich blicke dabei auch in Richtung des Ministers in der Staatskanzlei, dieses Thema mitzunehmen und etwa im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz darauf hinzuwirken – ich sehe an der Stelle die Verkehrsministerin an –, dass wir ähnliche Regelungen, wie wir sie in Thüringen haben, in einer Bundesgesetzgebung auch für Raststätten und Tankstellen vorsehen können.

Abschließend möchte ich auf die neuen Antidiskriminierungsbestimmungen zu sprechen kommen. Auch hier will ich ganz deutlich sagen: Jede einzelne Diskriminierung ist eine zu viel.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir ist es völlig egal, ob es in Thüringen bereits massenhaft Diskriminierungen gegeben hat oder nicht. Wenn es gelingt, mit diesen Regelungen Diskriminierungen entgegenzuwirken, dann ist es die richtige Richtung, die wir an dieser Stelle einschlagen, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ach so. Und Sie diskriminieren hier auch!)

Dieser Punkt hat bei der Beratung im Wirtschaftsausschuss – auch das will ich noch mal sagen – die meiste Zeit eingenommen. Hierzu hatte die CDU einen Änderungsantrag eingebracht, den die Vertreterinnen und Vertreter unserer Koalition – das wurde hier schon gesagt – nach ausgiebiger Diskussion und aus meiner Sicht zu Recht abgewiesen haben. Der Änderungsantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde nicht besser, als ihn die CDU heute hier wieder eingebracht hat.

Ich möchte an dieser Stelle dem Kollegen Hasenbeck aus der Staatskanzlei danken, der die Koordinierungsstelle für Antidiskriminierungsfragen leitet und in seiner Diskussion im Wirtschaftsausschuss mit klaren und eindeutigen Worten den Sachverstand zu diesem Themenfeld eingebracht und deutlich gemacht hat, welche Richtung jetzt eingeschlagen werden soll. Diskriminierung ist auch an Thüringer Diskothekentüren leider immer wieder Realität, wobei das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eben nicht greift. Weil die Diskriminierten den umständlichen und oft langwierigen zivilgerichtlichen Weg zur Klärung scheuen, ist es vollkommen richtig, dass wir künftig die Ordnungsbehörden aktivieren, um den staatlichen Schutz der von Diskriminierung Betroffenen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes zu stärken.

Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens bei der CDU bedanken, nicht für den unverständlichen Änderungsantrag, der eingebracht worden ist, sondern für die Auswahl der Anzuhörenden. Die Ausschussmitglieder werden sich erinnern können: Ich

war zunächst sehr erstaunt, als die Anzuhörenden ausgesucht wurden, weshalb die CDU niedersächsische Großstädte als Anzuhörende vorgeschlagen hat. Inzwischen weiß ich es natürlich, gelten doch in Niedersachen in diesem Punkt vergleichbare Bestimmungen, wie wir sie in Thüringen einführen wollen. Auch darauf ist Kollege Bühl eingegangen, nur auf die andere Seite hin. Ich würde die Stellungnahme der Stadt Hannover gern einmal von der anderen Seite beleuchten. Aufgrund einiger Vorhalte Ihrerseits möchte ich daraus ein wenig zitieren.

So heißt es etwa zur Notwendigkeit der Regelung in Ergänzung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – Zitat –: „Die Antidiskriminierungsstelle der [Landeshauptstadt Hannover] befürwortet ausdrücklich die neue Bestimmung im Gaststättenrecht. Die zivilrechtlichen Möglichkeiten aus dem [Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz] werden selten ausgeschöpft. Die Möglichkeit der Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Recht.“ – man höre! Insbesondere habe die Sensibilisierung nach der Gesetzesänderung dazu geführt, dass Türsteherinnen und Türsteher weitergebildet wurden und davon auszugehen sei, dass das reale Diskriminierungen gesenkt habe. Auch hier sage ich wieder: Hört, hört!

Spannend auch die Hinweise zur von der CDU vermuteten Zunahme von Bürokratie, auch darüber hat Herr Bühl gesprochen. Die Stadt Hannover vermeldet hierzu, es „entstand durch die Gesetzesänderung kein bürokratischer Mehraufwand, da das Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeit Anzeigen nach dem vorhandenen/üblichen Verfahren bearbeitet.“

Ich erlaube mir noch ein Zitat aus der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover, weil vermutlich gleich wieder von einer anderen Seite kommen wird, eine Diskriminierung aller Deutschen oder, oder, oder. Zur Frage nämlich, ob es Erfahrungen zur missbräuchlichen Nutzung der neuen gesetzlichen Vorgaben in Niedersachsen gibt, wird seitens der Stadt Hannover klargestellt: „Ein Missbrauch der Änderung im Gaststättenrecht ist aus Sicht der [Antidiskriminierungsstelle] Hannover unwahrscheinlich. Aus unserer Erfahrung ‚erfinden‘ Menschen keine Diskriminierungsvorwürfe und haben durch Beschwerden/Anzeigen/Klagen keine persönlichen Vorteile. Im Gegenteil: Die betroffenen Personen setzen sich Anzweiflungen, Relativierungen und vehementer Abwehr aus, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen. Sie zu unterstützen und effektive Instrumente zur Verfügung zu stellen, ist damit umso wichtiger.“

Aufgrund dieser realen Praxiserfahrungen, verbunden mit der Stellungnahme von Herrn Hasenbeck im Rahmen des Ausschusses, haben wir den aus

unserer Sicht abwegigen Vorschlag der CDU-Fraktion, nämlich die Antidiskriminierungsbestimmungen zu schleifen, guten Gewissens abgelehnt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zum Abschluss möchte ich noch eines sagen, weil die Diskussion im Ausschuss teilweise auch in eine andere Richtung gelaufen ist. Auch hier muss ich noch einmal auf Kollegen Bühl zu sprechen kommen: Kollege Bühl hat im Ausschuss der Landesregierung vorgeworfen, warum nicht weitere Diskriminierungstatbestände mit aufgenommen wurden, zum Beispiel die Frage der sexuellen Diskriminierung. Aus meiner Sicht wäre das ein guter Vorschlag gewesen und ich hätte erwartet, dass die CDU-Fraktion heute einen Änderungsantrag in das Plenum einbringt, welcher möglicherweise auf die Frage einer weiteren Erweiterung eines neuen Antidiskriminierungstatbestands eingeht. Aber nein, es kommt, wie schon ausgeführt, der bekannte abgelehnte Änderungsantrag nur als neuer Aufguss. Es ist einfach ein Widerspruch in sich, wenn man auf der einen Seite sagt, es gibt noch weitere Diskriminierungstatbestände, ihr in der Landesregierung habt aber nur wenige und nur in einer Richtung aufgenommen, nehmt doch mehr auf – und dann keinen Änderungsantrag einbringt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das kann ich einfach nicht verstehen.

Aber auch so ist der uns vorliegende Gesetzentwurf eine runde Sache. Ich bitte deshalb auch im Namen meiner Fraktion Die Linke um Ihre Zustimmung. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wesentlichen Schritt in Richtung einer weiteren Demokratisierung, gegen die Suchtgefahren und vor allem auch gegen die Diskriminierung weiterkommen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster erhält Abgeordneter Möller von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herr Bühl hat im Grunde schon etwas ganz Richtiges angesprochen, nämlich den Dialogprozess bei Rot-Rot-Grün. Ich muss sagen, das wird auch das sein, was mir bei diesem Gesetzgebungsprozess lange im Gedächtnis bleiben wird. Das Prozedere, wie Rot-Rot-Grün die Interaktionsprozesse angeht, hat mich in der Vorbereitung für diesen Redebeitrag doch sehr an die Autismusdefinition erinnert. Sie wissen alle, was das Problem autistischer Menschen ist. Sie haben Schwierigkeiten mit der Interaktion und Kommunikation mit anderen Menschen. Sie haben auch eine

andere Wahrnehmungsverarbeitung und oft haben sie auch sehr spezielle Interessen und Fähigkeiten.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Haben Sie gerade Ihre Fraktion beschrieben?)

Es ist wirklich interessant, wie unglaublich deutlich und treffgenau diese Begriffsdefinition auch auf den Politikstil des rot-rot-grünen Lagers in Thüringen zutrifft.

Meine Ausgangsthese ist also, dass Sie so etwas wie politischem Autismus verfallen sind. Das verstehen Sie vielleicht nicht. Ich erkläre es Ihnen jetzt im Detail. Kein Beispiel eignet sich dafür so gut wie die Änderung des Gaststättengesetzes, die Sie angestoßen haben, vor allem auch die Art und Weise, wie Sie da herangehen. Springender Punkt ist dabei der Interaktionsprozess mit Unternehmen und Institutionen, die betroffen sind. Sie fordern diese formal zur Stellungnahme auf, aber die Kritik, die dann kommt, hat für Sie im Entscheidungsprozess so gut wie null Relevanz. Das wird bezeichnenderweise schon beim ersten Punkt Ihres Änderungsentwurfs, bei den Sperrzeiten für Spielautomaten, deutlich. Auf die Hinweise aus der schriftlichen Anhörung, dass die Regelung weder verhältnismäßig noch erforderlich ist, gibt es von Ihnen keine Reaktion – jedenfalls keine, die man als Verständnis oder Berücksichtigung deuten könnte, obwohl die Argumente, die angegeben werden, sehr überzeugend sind. Man kann heute Dank des Internets seiner Glücksspielsucht an jedem Ort der Welt nachgehen. Hiervon betroffene Menschen kann man also nicht durch eine Ausweitung von Sperrzeiten schützen. Was man damit aber erreicht, wenn man das auf Gaststätten – auf kleinere Gaststätten zum Beispiel – ausweitet, ist, dass man das Gaststättensterben fördert. Davor ist auch gewarnt worden. Eine solche Neuregelung kann in das Geschäftskonzept von kleinen, getränkegeprägten Gastronomiebetrieben zum Teil existenzbedrohend eingreifen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Also ist es okay, wenn Sucht in kleinen Gaststätten stattfindet?)

Insofern wundert es mich, dass die CDU dem so gelassen gegenübersteht und sagt: Wir müssen die Auswirkungen beobachten. Sehen wir mal, wie sie so schön vor sich hin sterben. Wenn ein paar Jahre ins Land gegangen sind und so und so viele Unternehmen geschlossen sind, dann bedauern wir das Ganze und sagen: Das hat ja keiner ahnen können.

Doch, meine Damen und Herren, das hätte man ahnen können, wenn man auf die Leute gehört hätte, die sich da gemeldet haben.

(Beifall AfD)

Da frage ich mich, ehrlich gesagt, auch: Wie fühlen sich eigentlich die Leute, die ihre Argumente in diesen Stellungnahmen für Institutionen, Unternehmen

(Abg. Korschewsky)