Protokoll der Sitzung vom 06.03.2020

Wir machen hier auch keine Almosen und wir machen hier, wie die AfD im Ausschuss behauptete, keine Geschenke, sondern wir sind hier in einem Parlament, wir haben eine politische Auseinandersetzung geführt, wir haben uns darauf verständigt, was wir wollen, und die kommunalen Spitzenverbände haben uns gesagt, was sie besser fänden bzw. was sie sich vorstellen. Dann schenken wir denen nichts, sondern dann haben wir in einem Aushandlungsprozess dafür gesorgt, dass die Kommunen tatsächlich mehr Geld bekommen.

Ich glaube, es ist sehr despektierlich und ich finde es auch nicht gut, dass Sie hier von Almosen und Geschenken sprechen. Das ist nicht das, was wir hier gemacht haben und es ist eine Abwertung dieser ganzen Geschichte.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir reden jetzt also von 568 Millionen Euro bis 2024. In diesem Jahr sind es 168 Millionen Euro, für die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte sind das 43,58 Euro pro Einwohner, für die Landkreise und kreisfreien Städte sind es 34,46 Euro pro Einwohner. Da kann sich jeder ausrechnen, was er am Ende bekommt. In den Jahren 2021 bis 2024 werden es pro Jahr 100 Millionen

Euro sein, für die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte 27,99 Euro pro Einwohner, für die Landkreise und kreisfreien Städte 18,66 Euro pro Einwohner.

Noch mal zur Ausschussbefassung. Wir haben eine mündliche Anhörung gemacht mit dem Gemeindeund Städtebund, dem Landkreistag und dem Verein Selbstverwaltung für Thüringen. Vor einer Woche haben wir die durchgeführt, damit das Geld schon in diesem Jahr fließen kann bzw. zeitnah fließen kann. Es ist auch schon angesprochen worden: Wir hatten eine sehr verkürzte Anhörungsfrist und die Beschlussfassung haben wir auch direkt nach der Anhörung durchgeführt. Das ist unüblich, das stieß aber auf Zustimmung, wie auch die Gesetzentwürfe begrüßt wurden. Im Ausschuss wurden dann relativ live die Änderungsanträge erarbeitet und sie sind dann auch unmittelbar in die Beschlussfassung eingeflossen.

Mein Dank geht erst mal an die Verwaltung. Das ist doch ein kompliziertes Verfahren, wenn viele Menschen in einem Ausschuss sitzen und quasi ihre Änderungsanträge ins Mikro diktieren, hinterher das alles auch noch auf dem Schirm zu haben. Deswegen geht hier mein Dank an die Verwaltung für die gute Erarbeitung.

(Beifall SPD, FDP)

Es gab diverse Änderungen an den Gesetzentwürfen. Einmal haben wir das Auszahlungsdatum geändert, da haben wir jetzt den 31. März, heute ist schon der 6. März, das wäre sonst deutlich zu knapp gewesen. Um Unklarheiten zu vermeiden, die durch die erfolgten Gemeinde- und Kreisneugliederungen hätten entstehen können, gilt nun der Gebietsstand zum 1. Januar 2020 und nicht der Gebietsstand zum 31. Dezember 2018. Analog zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün sollen nicht verbrauchte Mittel in die Rücklage überführt werden, auch beim Gesetzentwurf von CDU und FDP, und in den Folgejahren dann zweckentsprechend verwendet werden. So können die Gemeinden das Geld auch ansparen, um größere Investitionen mit den Mitteln der folgenden Jahre tätigen zu können. So war es auch im Gesetzentwurf von Rot-RotGrün in § 6 a vorgesehen, die Vorsorge im neuen Absatz 4, dass Investitionsmittel bei bewilligten Bedarfszuweisungen nicht bedarfsmindernd berücksichtigt werden dürfen. Also wenn sie jetzt zusätzlich Geld bekommen, wird ihnen das nicht angerechnet.

Ermöglichung von rentierlichen Krediten – auch das ist wichtig und daher auch noch mal in Richtung AfD: Es gibt, glaube ich, genug Instanzen, die prüfen, ob die Kredite so aufgestellt sind, dass die

Kommunen sich die leisten können. Hier davon zu sprechen, wir würden die Kommunen in die Überschuldung treiben, das ist schon ganz großer Quatsch.

Es sind noch diverse andere Sachen drin. Wir mussten bei uns einen Artikel rausnehmen, weil wir eine Sache von CDU und FDP übernommen hatten, das haben wir dann wieder gestrichen. Also so ein paar formale Geschichten, die wir da hin- und hertütteln mussten und wo wir versuchen mussten, Klarheiten zu schaffen. Was natürlich jetzt nicht mehr drinsteht, sind die zusätzlichen Investitionen. Da sind wir dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auch nachgekommen, dass wir das „zusätzliche“ streichen und nur noch von Investitionen sprechen. Nichtsdestotrotz hat ja auch der Kollege Hey schon gesagt: Wir haben so ein kleines Gerüst, an dem sie sich langhangeln können, was wir uns an Investitionen auch wünschen. Und der Kollege Hey hat es auch treffend formuliert: Es wird schwerfallen, da bestimmte Sachen zu finden, die man nicht unter diese Sachen untergliedern kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich, dass das heute ein richtiges und wichtiges Zeichen ist, was wir nach den letzten vier Wochen vor allen Dingen in die Kommunen, aber auch an die Thüringer Bürgerinnen und Bürger senden. Ich freue mich, dass wir das heute hier verabschieden und damit ein Stück weit unseren Kommunen Investitionen ermöglichen, die in den nächsten Jahren dringend notwendig sind. Lassen Sie uns das Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ aber bitte fundiert und in einer größtmöglichen Offenheit mit denen diskutieren, die es am Ende auch betrifft. Das können wir gern machen, aber ich glaube, dass wir das in den nächsten dreizehn Monaten nicht zu Ende führen werden. Anfangen können wir damit immer – das ist vielleicht nicht das Schlechteste. Schauen wir, wie weit wir kommen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte insbesondere die Vertreter der kommunalen Familie oben auf der Tribüne begrüßen, vom Gemeinde- und Städtebund Herr Rusch und Herr Schäfer. Es war in den zurückliegenden Wochen eine sehr anregende und – wie ich finde –

(Abg. Henfling)

auch vertrauensvolle Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Gemeinde- und Städtebund. Ich hoffe, dass damit auch das Fundament gelegt ist für die weiteren Abstimmungsprozesse, insbesondere das, was hier heute auch gesagt wurde: für die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs.

Ich will gleich am Anfang etwas zur AfD sagen, dann ist es auch abgehandelt und wir können sie hoffentlich vergessen. Sie haben ja erklärt, Sie wollen dem Gesetzentwurf von CDU und FDP zustimmen.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Na ja, im Innen- und Kommunalausschuss haben Sie dem zumindest zugestimmt. Unseren Gesetzentwurf haben Sie ja abgelehnt. Damit haben Sie im Ausschuss zumindest deutlich gemacht, dass Sie den Kommunen die 400 Millionen Euro, die wir vorschlagen, nicht geben wollen. Damit haben Sie nicht das demonstriert, was Sie hier erzählt haben, sondern Sie haben aus meiner Sicht im Innen- und Kommunalausschuss eine kommunalfeindliche Politik belegt und Sie haben damit auch gezeigt, dass Sie gegenüber den wahren Problemlagen in den Kommunen eher mit Gleichgültigkeit reagieren. Sie hätten Ihren Beitrag leisten können, wenn Sie sich im Ausschuss auch tatsächlich inhaltlich in die Debatte eingebracht hätten. Und wenn nun ausgerechnet hier der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadt Gera spricht und unser Gesetz sozusagen nicht mit unterstützen will – darauf sind wir glücklicherweise auch gar nicht angewiesen –, will ich nur darauf hinweisen, dass wir damit auch die Investitionskraft von Gera, die ja immer noch ein bisschen finanzielle Schwierigkeiten hat, nachhaltig stärken wollen und jeder Cent für zusätzliche Investitionen da auch wirklich gut angelegt ist.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will noch eins sagen zu dem, was vorhin auch seitens der CDU gesagt wurde: Es stimmt, es gibt seit Jahren enorme Investitionsbedarfe auf kommunaler Ebene. Das DIfU hat ja schon vor vielen Jahren mal ermittelt – übrigens, hatten wir da noch keine Regierungsverantwortung –, dass die Thüringer Kommunen rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr investieren müssten. Real investieren sie seit langer Zeit in etwa rund 700 bis 800 Millionen Euro – das schwankt immer mal ein bisschen. Also von daher, das ist nichts, was in den letzten fünf oder fünfeinhalb Jahren als Problemlage aufgetreten ist, sondern wirkt schon etwas länger.

Ich bin dankbar dafür, dass wir im Interesse der kommunalen Ebene in den letzten zwei/drei Wo

chen eine gute, übereinstimmende Arbeitsweise gefunden haben, die Probleme der kommunalen Ebene im Sinne der Kommunen zu lösen. Es gab ausreichend große Schnittmengen zwischen Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP insbesondere im Innen- und Kommunalausschuss, aber auch im Haushalts- und Finanzausschuss. Und für diese konstruktive Zusammenarbeit will ich ausdrücklich allen danken. Ich will auch, Herr Walk, Ihnen dafür danken, dass Sie einzelne Elemente aus unserem Gesetzespaket in Ihr Gesetz mit übernommen haben. Da gab es ja zahlreiche Punkte. Im Gegenzug haben wir auch bei uns ein paar Sachen mit verändert.

Und ich will noch mal auf die wesentlichen Knackpunkte des gesamten Investitionspakets von beiden Gesetzen hinweisen. Mit den 568 Millionen Euro für die fünf Jahre bis 2024 schaffen wir genau das, was die kommunale Ebene seit Jahren gefordert hat: Wir verstetigen die Investitionsmittel. Wir hoffen – ich hoffe zumindest –, dass damit zumindest mittelfristig die jährlich wiederkehrenden Forderungen nach zusätzlichen Investitionsprogrammen der Vergangenheit angehören. Wir schaffen also Planungssicherheit im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung in den kommunalen Haushalten. Und wir haben selbstverständlich, das ist auch unsere Aufgabe, ein paar politische Zielvorgaben definiert, für welche Aufgaben diese Mittel ausgegeben werden sollen, nämlich Bildung, Feuerwehr, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und Digitalisierung. Ich bin mir sicher, dass jeder Bürgermeister, jeder Landrat, jeder Ehrenamtliche in Gemeinderäten, Kreistagen, Stadträten ganz viele wichtige Zukunftsaufgaben unter diesen Bereichen definieren kann und ganz viele Projekte damit auf den Weg gebracht werden können.

Ich bin davon überzeugt: Mit diesem Schulterschluss zwischen Kommunalpolitik und Landespolitik haben wir das Vertrauen zwischen beiden Seiten nachhaltig gestärkt. Was uns als Linke bei den ganzen Prozessen, auf die schon eingegangen wurde – wo sich was verändert hat –, aber wichtig gewesen ist, das ist am Ende die Evaluationsklausel, auf der wir auch in den Verhandlungen in den letzten zwei, drei Wochen tatsächlich beharrt haben. Wir haben also geregelt, dass zur Jahresmitte 2022 und zum Ende 2024, wenn das Programm ausläuft, dokumentiert werden soll, was mit diesen Mitteln geschehen ist. Und mit diesen zwei Evaluationsberichten wollen wir auch deutlich machen, sichtbar machen, dokumentieren, für welche Projekte vor Ort diese Mittel ausgegeben worden sind. Damit schaffen wir, davon bin ich überzeugt, am Ende mehr Transparenz bei der Verwendung dieser bereitgestellten Mittel. Und ich bin davon überzeugt:

Am Ende schafft mehr Transparenz auch mehr Akzeptanz bei allen beteiligten Akteuren.

Ich will noch ganz kurz auf die Änderungen eingehen, weil das noch nicht so deutlich geworden ist. Da hat sich eine ganze Menge bewegt und ich will mich dabei auf das Gesetz von Rot-Rot-Grün konzentrieren. Wir haben den Artikel 1 bei uns rausgestrichen, was die 168 Millionen Euro für 2020 anbetrifft. Aber da muss keiner Angst haben, das Geld geht den Kommunen nicht verloren. Sondern wir haben gesagt: Das ist ein Wirkungsmechanismus, den haben CDU und FDP in ihrem Gesetz für dieses Jahr schon geregelt. Und im Sinne einer – ich will das mal so bezeichnen – politischen Übersichtlichkeit der neuen Lage haben wir uns dann bereit erklärt, auf diesen Passus bei uns im Gesetz zu verzichten.

Und wir haben, auch das war uns wichtig, die Fragen zur erleichterten Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen noch mal kommunalfreundlicher geregelt. Wir haben auch geregelt, dass bisherige Mechanismen im Kommunalrecht zunächst unangetastet bleiben, was insbesondere die Gemeinden betrifft – und das haben mir ganz viele Bürgermeister in den Gesprächen auch signalisiert –, die noch über eine Rücklage verfügen, dass wir sie nicht zwingen, ihren angesparten Sparstrumpf zunächst aufzuzehren, bevor sie dann Kredite aufnehmen. Das waren alles wesentliche Wünsche, die auch die kommunale Ebene, insbesondere der Gemeinde- und Städtebund, in der Anhörung deutlich gemacht hat.

Ich will aber auch noch mal was zu der Frage der Zusätzlichkeit sagen. Ja, wir haben uns, das ist uns nicht leicht gefallen, dazu bereit erklärt, auf den Begriff der Zusätzlichkeit im Gesetz zu verzichten. Aber wir sind uns alle einig – und das war der wesentliche Antriebsmotor, das war auch das, was die kommunalen Spitzenverbände im Herbst letzten Jahres gesagt haben –, sie brauchen für weitere Investitionen weitere Finanzmittel. Und es handelt sich um zusätzliche Investitionen, weil sie zusätzlich zu den bestehenden Finanzmechanismen ausgezahlt werden, neben dem, was im Kommunalen Finanzausgleich geregelt ist, und neben dem, was ohnehin auch in Förderprogrammen sonst im Landeshaushalt außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs enthalten ist. Wir wollen noch mal darauf hinweisen, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Investitionen handelt. Ich warne auch davor, diese Gedankenspiele insbesondere in den Kreisen weiterzuverfolgen, dass mit den zusätzlichen Investitionsmitteln beispielsweise die Kreisumlagen künstlich abgesenkt werden sollen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern wir möchten – und dafür ist auch der Evaluationsbericht gedacht – am Ende wissen, dass jeder Cent auch für zusätzliche Investitionen ausgegeben wurde.

Zum KFA: Es gab dazu auch noch mal eine längere Debatte im Innen- und Kommunalausschuss – das hat Frau Schweinsburg vom Landkreistag versucht zu thematisieren. Wir waren uns da aber einig, dass wir die Fragen des Kommunalen Finanzausgleichs in zukünftigen Diskussionen miteinander klären werden. Wir werden eine erste Chance dazu haben, wenn uns der Landeshaushalt 2021 erreicht hat. In dem Zusammenhang werden wir auch den Finanzausgleich diskutieren. Die Frage der Bedarfsermittlung spielt schon immer eine Rolle. Da will ich noch mal darauf verweisen, weil das vorhin eine Rolle gespielt hat: Die aktuelle Methode zur Berechnung des Finanzbedarfs der kommunalen Ebene für den Kommunalen Finanzausgleich ist ein Ergebnis des Verfassungsgerichtsurteils, also der Klage damals von 2005. Das war damals Finanzminister Dr. Voß von der CDU, der dieses Instrument aus Sachsen – da kommt er nämlich her – mit nach Thüringen gebracht hat. Wenn Sie jetzt kritisieren, dass sozusagen Rot-Rot-Grün angeblich die Finanzbedarfe künstlich nach unten rechnen wollte, dann ist es eine Mechanik, die noch aus CDU-Zeiten stammt. Wenn wir aber darüber einig sind, dass wir diese Methode grundsätzlich neu überprüfen wollen, dann freue ich mich auf die Debatte. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir das in der kurzen Zeit mit dem Landeshaushalt 2021 tatsächlich schaffen. Wir werden vielleicht ein paar Instrumentarien diskutieren und auch umsetzen können, aber wir haben zumindest die Chance, mit dem neuen Landeshaushalt und einem neuen KFA für 2021 uns auch darüber zu verständigen, wie wir perspektivisch dann mit dem neuen vielleicht Doppelhaushalt 2022/2023 grundlegende Finanzreformen im Kommunalen Finanzausgleich auf den Weg bringen werden, indem wir dann zum Beispiel diskutieren können: Welche neuen Regelungen wollen wir haben? Wie sollen die ausgestaltet werden? Holen wir uns dazu Gutachten ein? Beschäftigen wir uns stärker wissenschaftlich mit diesen Fragestellungen? Das werden wir mit dem Haushalt 2021 nicht hinbekommen, aber für die Zukunft sehe ich da eine große gemeinsame Schnittmenge. Insofern freue ich mich über diesen – zumindest bei den Demokraten in diesem Haus – gemeinsamen Schulterschluss zwischen kommunaler und Landesebene. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu Wort gemeldet hat sich jetzt noch mal Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen der kommunalen Familie, es hat mich jetzt aus verschiedenen Gründen doch noch mal kurz nach vorn getrieben. Ich möchte zu dem Vorwurf etwas sagen, dass mit dem Gesetzentwurf der Linken, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Art Verpflichtungsermächtigung auf kommende Jahre verbunden wäre. Ich glaube, dass es sich bei dem finanziellen Umfang um Ausgaben handelt, die wohl jede politische Farbe auch zugunsten der Kommunen tätigen müsste.

(Beifall SPD, FDP)

Danke. – Vor allem glaube ich, dass die Kommunen Planungssicherheit brauchen, auch unabhängig davon, wie lange eine Legislaturperiode hier in diesem Haus braucht. Deswegen unterstützen wir als Freie Demokraten diesen Vorstoß und freuen uns über den Kompromiss, der insgesamt im Ausschuss gelungen ist.

Ich möchte noch ein paar Worte zu den etwas weinerlichen Worten vom Kollegen Hey sagen. Wir hatten dort einen ganz anderen Eindruck. Wir hatten nämlich den Eindruck, dass es erst einmal darauf hinauslief, die schnelle Hilfe, die wir gemeinsam mit den Christdemokraten leisten wollten, auf die lange Bank zu schieben.

(Beifall CDU)

Uns ging es und geht es darum, schnell mit einem ersten Sofortpaket zu helfen – das ist nun gemeinsam gelungen – und uns dann über eine vernünftige Finanzierung der Kommunen zu unterhalten. Unsere Intention wäre gewesen, das über eine Änderung des KFA zu tun. Das ist jetzt alles erst mal in der Struktur etwas anders geschehen. Aber ich finde, wir haben einen guten Kompromiss miteinander geschafft, nebenbei gesagt in der Mitte des Hauses in den Ausschüssen, auch in guten Gesprächen in den Ausschüssen. Das sollten wir jetzt nicht versuchen, wechselseitig kaputt- und schlechtzureden. Deswegen bin ich der Meinung, es bleibt ein guter Kompromiss und ich persönlich freue mich auch als Kommunalpolitiker, dass wir als Kommunen jetzt erst einmal Planungssicherheit für die nächsten Jahre haben, auch wenn sich Kommunen natürlich immer mehr wünschen würden. Wichtig ist aus meiner Sicht selbstverständlich, dass wir an den Kommunalen Finanzausgleich ran

müssen, dass der vom Kopf auf die Füße gestellt wird, sodass die Kommunen auch in Zukunft nicht nur bei Investitionen, sondern bei allen Ausgaben, die sie tätigen müssen, eine vernünftige Planungssicherheit haben, ohne dabei natürlich das Geld aus dem Fenster rauszuschmeißen. Aber das wissen wir gar nicht mehr, wie das geht.

In diesem Sinne freue ich mich über die heutigen Beschlüsse, die voraussichtlich gefasst werden, und bedanke mich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, AfD, FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kießling, AfDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe kommunale Familie, ich musste noch mal kurz nach vorne gehen, weil das, was hier gesagt worden ist, kann ich so nicht stehen lassen. Fangen wir gleich mal mit Herrn Bilay von der Fraktion Die Linke an, der sagte, wir hätten eine kommunalfeindliche Politik betrieben. Ich muss schon sagen, es ist sehr anmaßend von Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Mut zur Wahrheit, Herr Kießling!)

Sie sind erst jung im Finanzausschuss tätig. Ich habe in der letzten Legislatur über Jahre angemerkt, dass die Kommunen unterfinanziert sind. Ich habe jahrelang angesprochen, dass die Investitionsquote sinkt. Auch der Rechnungshof hat die Kritik geübt, der Kritik hatte ich mich immer angeschlossen. Die Kommunen werden ausgehungert. Ihre Fraktion ist schuld daran, dass die Kommunen finanzielle Probleme haben.

(Beifall AfD)

Denn Sie wissen doch ganz genau, wenn Sie mal Ihren nicht mehr anwesenden oder jetzt nicht mehr da seienden Abgeordneten Herrn Kuschel fragen: Der hat extra gesagt, dass die Kommunen ihre Einnahmenoptionen erhöhen müssen. Sie haben quasi damit auch gesagt, die Gewerbesteuern sollen hoch, die Grundsteuern sollen hoch etc. Man hat den Kommunen die Mittel bewusst nicht gegeben. Was Sie ihnen gegeben haben, sind zusätzliche Aufgaben, die Sie nicht finanzieren. Der Bund gibt an die Kommunen Aufgaben im Rahmen des eigenen Wirkungskreises weiter, wo dann die Aufgaben erledigt werden müssen. Das Land gibt Aufgaben rüber, die Personalkosten steigen. Was Sie nicht