Protokoll der Sitzung vom 06.03.2020

Denn Sie wissen doch ganz genau, wenn Sie mal Ihren nicht mehr anwesenden oder jetzt nicht mehr da seienden Abgeordneten Herrn Kuschel fragen: Der hat extra gesagt, dass die Kommunen ihre Einnahmenoptionen erhöhen müssen. Sie haben quasi damit auch gesagt, die Gewerbesteuern sollen hoch, die Grundsteuern sollen hoch etc. Man hat den Kommunen die Mittel bewusst nicht gegeben. Was Sie ihnen gegeben haben, sind zusätzliche Aufgaben, die Sie nicht finanzieren. Der Bund gibt an die Kommunen Aufgaben im Rahmen des eigenen Wirkungskreises weiter, wo dann die Aufgaben erledigt werden müssen. Das Land gibt Aufgaben rüber, die Personalkosten steigen. Was Sie nicht

machen – das Konnexitätsprinzip wird nicht eingehalten, auch die Verfassung wird nicht entsprechend beachtet –, dass hier eine ausreichende Finanzierung sein muss. Das ist zu kritisieren.

(Beifall AfD)

Von daher kann man nicht sagen, dass wir kommunalfeindliche Politik machen. Im Gegenteil, wir haben die Probleme angesprochen.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Reden Sie auch mal über die Einnahmeseite?)

Und ich darf noch mal daran erinnern, unser Ministerpräsident hat gesagt: Demokraten reden miteinander!

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Nicht Ihrer!)

Wir reden mit jedem. Aber es gibt leider auch Fraktionen hier, die nicht mit uns reden. Aber das war so am Rande bemerkt.

Warum stimmen wir dem Antrag der Linken, RotRot-Grün nicht zu, in dem es darum geht, die Kommunen später auch noch zusätzlich mit Mitteln zu versorgen? Selbstverständlich werden wir die Kommunen auch zusätzlich mit Mitteln zu versorgen haben. Wie gesagt, Sie haben im Gesetzentwurf stehen: 2020 bis 2024 568 Millionen Euro. Wie gesagt, das sind nach unserer Ansicht schon irgendwo Geschenke, die Sie machen wollen, aber nicht Geschenke in dem Maße, dass es jetzt heißt: Hier, Geschenke! Sondern wir müssen die kommunale Familie auf solide Füße stellen. Es kann ja wohl nicht sein, dass ständig Aufgaben übertragen werden, aber nicht die Mittel dazu überwiesen werden.

Ich habe auch mit einer Kämmerin in einer Kommune gesprochen, die sagte mir: Ja, wir kriegen Aufgaben zugewiesen, aber kein Geld. Wir wissen auch nicht, wenn wir Geld kriegen, für was kriegen wir das jetzt? Es wird nicht mehr aufgegliedert, das heißt, man kriegt pauschal Mittelzuweisungen – schön –, aber man kriegt auch pauschal Aufgaben und dann muss die kommunale Familie zusehen, wie sie klarkommt. Das kann so nicht sein! Das muss geändert werden. Deswegen treten wir auch dafür ein, das Konnexitätsprinzip einzuführen und die kommunale Familie so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben auch gewachsen ist und die entsprechenden Mittel hat, die sie für die Aufgaben braucht. Das muss sein.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Des- wegen stimmen Sie auch nicht zu!)

Wie gesagt, das hat auch Frau Henfling angesprochen: Geschenke und Almosen. Was Sie machen, sind Geschenke und Almosen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Eine halbe Mil- liarde Euro?!)

Wir wollen eine solide Finanzierung haben, deswegen haben wir auch gesagt: Wir stimmen jetzt dem Antrag von FDP und CDU zu, weil wir eine schnelle Lösung brauchen. Und langfristig müssen wir sehen, dass wir den KFA neu regeln, und der FAG muss neu geregelt werden. Es kann nicht sein, wie gesagt: Personalausgaben steigen, Sozialausgaben steigen, und dafür sorgen auch Sie von RotRot-Grün, dass diese Ausgaben steigen.

(Beifall AfD)

Noch mal zu Herrn Hey, was Sie gesagt haben: Wir haben uns eingesetzt und in Koalitionsverhandlungen dafür gesorgt, dass die kommunale Familie gut ausgestattet wird. – Herr Hey, Entschuldigung: Sie sind schon länger hier und Sie hätten damals schon unter CDU- und SPD-Regierung Zeit gehabt, da was zu regeln. Haben Sie aber nicht gemacht.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Haben wir frei- lich gemacht!)

Sie tun jetzt so, als wenn wir die Bremser wären und Sie sind der Allheilbringer. Nein, Sie nicht! Sie haben lange genug Zeit gehabt, das muss ich schon mal sagen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wissen Sie, wie viele Hilfspakete wir gemacht haben?)

Ja, Investpakete. Aber genau das ist auch das Problem bei Ihrem Paket, Ihrem Investpaket: Die kommunale Familie hat auch nicht nur Investitionen zu tätigen, im tatsächlichen Sinne. Da ist auch noch mal die Frage: Was sind denn Investitionen? In Ihrem ersten Entwurf hatten Sie ja sowieso nur bestimmte Mittel vorgesehen oder nur bestimmte Richtungen zu finanzieren, und wenn sie dann nicht in diese Richtung finanziert worden wären, dann würde man die Mittel wieder zurückfordern. Das kann nicht sein. Wir brauchen Mittel an die Kommunen, denn die wissen selbst am besten, wo sie das Geld einsetzen können, wollen und müssen.

(Beifall AfD)

Sie müssen nicht vorschreiben, wo sie es zu investieren haben, und dann sagen: Moment mal, jetzt hast du aber nicht in die richtige Richtung investiert, jetzt wollen wir das Geld zurückhaben. Das geht so nicht.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie haben nicht zugehört!)

Wir müssen langfristig die Kommunen an den Mehreinnahmen beteiligen. Das ist unsere Aufgabe und nichts anderes. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat um das Wort gebeten. Frau Staatssekretärin Schenk, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream und auf der Tribüne, ich bin froh, dass sowohl die Fraktionen Die Linke, SPD und Grünen als auch die CDUFraktion und FDP-Fraktion das wichtige Thema der Kommunalfinanzen schnell auf die Tagesordnung gebracht haben und die Behandlung nicht nur sehr zügig, sondern auch sehr stringent im Dialog mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erfolgte. An dieser Stelle noch mal ein herzliches Willkommen an die Vertreter der kommunalen Familie, sie wurden ja jetzt mehrfach begrüßt, aber dem will ich natürlich nicht nachstehen, Herr Rusch, Herr Schäfer.

In unseren Kommunen erleben die Bürgerinnen und Bürger einfach am besten und am konkretesten die Entscheidungen, die hier im Hohen Haus getroffen werden. Es macht eben einen großen Unterschied, ob ich über eine hucklige Straße zu einer schlecht sanierten Kita fahre oder ob ich über einen barrierefrei ausgebauten Bürgersteig zu einer Kita gehe, die keinen Investitionsstau ausstrahlt. Das heißt, Schulen, Kindergärten und auch die anderen Sachen, die das Leben in der Kommune lebenswert machen, sind die Dinge, die zeigen, ob wir hier im Hause auf das reagieren, was vor Ort gewünscht ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir nun auf die Gesetzentwürfe selbst. Diese, das wurde ja schon mehrfach dargestellt, überschnitten sich ursprünglich für das Jahr 2020 und wurden dann in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses inhaltlich getrennt. Der Entwurf von CDU und FDP regelt die Zuweisung von 168 Millionen Euro in diesem Jahr, während der Entwurf von Linke, SPD und Grünen die weiteren 400 Millionen Euro für 2021 bis 2024 bereitstellt. Das bedeutet – und ich finde, das kann man auch noch mal sehr deutlich sagen und muss man ob des Begriffes „Almosen“ wohl auch – ein Mehr von 568 Millionen Euro für die Kommunen bis zum Jahr 2024. Wenn man da von Almosen spricht, ist man offensichtlich mit einer

halben Milliarde Euro, die ganz konkret an die kommunale Familie fließen, noch nicht zufrieden. Man muss es ja auch alles vor dem Hintergrund betrachten, dass im laufenden Jahr bereits eine dauerhafte Anhebung der FAG-Masse um 100 Millionen Euro zugunsten der Schlüsselmasse erfolgte und sich auch viele Kommunen über steigende Steuereinnahmen freuen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Urheber beider Gesetzentwürfe greifen die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aus dem November letzten Jahres auf. Das Vorhaben findet also natürlich die Unterstützung des Kommunalministeriums, denn zum Abschluss des Haushaltsjahres 2019 wurde ein Überschuss von rund 300 Millionen Euro erwirtschaftet. Es ist also kein Rückgriff auf die Rücklage notwendig, sie bleibt unangetastet. Es besteht ganz ohne Frage ausreichender finanzieller Spielraum. Die finanzielle Situation Thüringens ermöglicht es, die Politik der letzten Legislatur fortzusetzen und die kommunale Familie besser auszustatten. Die kommunale Familie bleibt damit im Fokus und damit werden die Verbesserungen vor Ort spürbar und erlebbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch der Weg, die Mittel außerhalb des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes unkompliziert und pauschal auszureichen, ist aus meiner Sicht in diesem speziellen Fall sinnvoll. Schließlich wollen wir kurzfristig die Investitionskraft stärken, zumal zwischenzeitlich auch Neuwahlen anstehen oder zumindest anberaumt wurden und es deswegen wichtig ist, den Kommunen Rechtssicherheit zu geben, ganz unabhängig davon, wie die Wahlergebnisse ausgehen, und natürlich auch unabhängig von einer grundlegenden Überprüfung des KFA, den wir an anderer Stelle diskutieren müssen. Die Mittel werden als allgemeine Investitionspauschale ausgereicht, was im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung einfach nur zu begrüßen ist. Vor Ort weiß man eben am besten, worum es geht, man weiß, was fehlt. Die Kommune ist der Ort der Begegnung und das ist nun nicht mehr wie früher in der Polis, sodass es auf dem Marktplatz diskutiert wird. Aber ganz zweifellos ist nun mal die Kommune der Ort, wo man ganz genau erleben und entscheiden kann, an welchen Ecken etwas fehlt. Deswegen begrüßen wir es auch, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit einer Investition gestrichen wurde. Es ist nicht mehr notwendig, Kommunen zu bestrafen, die bereits in ihren Haushalten an Investitionen in der Zukunft gedacht haben. Die Forderungen der Spitzenverbände, ich sagte es bereits, wurden weitgehend berücksichtigt. Wer investiv vorausgedacht hat, kann profitieren, und auch kleinere Kommunen können etwas ansparen, um größere Vorhaben anzugehen. Beide Gesetzent

(Abg. Kießling)

würfe sind daher aus Sicht der Landesregierung vorbehaltlos zu begrüßen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit hat sich aus meiner Sicht die Rednerliste erschöpft und wir können zur Abstimmung kommen. Frau Lehmann, bitte.

Wir beantragen für unseren Gesetzentwurf namentliche Abstimmung.

Dann ist für den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 in korrigierter Fassung namentliche Abstimmung durchzuführen. Weitere Wortmeldungen? Herr Bühl, bitte.

Dann würde ich das für unseren Gesetzentwurf und den der FDP natürlich auch beantragen wollen.

Dann ist für die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt und durchzuführen.

Dann rufe ich zunächst die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 auf. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/385 ab, auf die sich sicher die namentliche Abstimmung nicht bezog. Oder ist das so, auch auf die Beschlussempfehlung? Nein. Dann frage ich, wer für die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/385 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Da gibt es keinen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/385 angenommen.

Ich rufe auf zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 unter Berücksichtigung der Ab

stimmung über die Beschlussempfehlung. Hier ist namentliche Abstimmung beschlossen und ich rufe auf zur Abgabe der Stimmkarten.

Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimmkarte einzuwerfen? Ich sehe keinen Widerspruch, dann kommen wir zur Auswertung der Stimmkarten. Bitte schön.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung in der 10. Plenarsitzung am 06.03.2020 zu Tagesordnungspunkt 5 a bekannt: Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 86, es wurden 84 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 84 (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 1) Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 angenommen.

(Beifall im Hause)

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich bedanke mich. Ich frage der Form halber nach Neinstimmen. Ich frage nach Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Mit der Schlussabstimmung ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 angenommen.

Ich rufe auf zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung –. Zunächst rufe ich auf zur Abstimmung über die Beschlussfassung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/386. Wer für die Annahme der Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Annahme der Beschlussempfehlung? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich rufe auf zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung.

Ich frage die Abgeordneten: Konnten alle ihre Stimmkarte abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich die namentliche Abstimmung und eröffne die Auszählung.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung