Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Worm und Herr Minister Holter.
Einige Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch haben wir für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 sollen heute als erste Punkte aufgerufen werden.
Aufgrund dieser Festlegung sollten wir diese Punkte auch nach den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 aufrufen.
Die Tagesordnungspunkte 31 a und 31 b sollen heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Für die Wahrnehmung dieser Festlegung sollten die beiden Punkte nach Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden.
Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 19 und 20 sollen nach der Mittagspause aufgerufen werden.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist ihr so zugestimmt.
fassungsgerichtshofs – Ernen- nung und Vereidigung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/7244 -
Der Landtag hat in seiner 45. Sitzung der 6. Wahl- periode am 17. März 2016 Frau Petra ReiserUhlenbruch als Stellvertreterin für das damalige Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshof Prof. Dr. Manfred Baldus auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Aufgrund des Ablebens von Prof. Dr. Baldus Ende des Jahres 2021 hat der Landtag zwischenzeitlich Frau Prof. Dr. Anika Klafki als Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt gewählt. Die Amtszeit ihrer Vertreterin Frau Reiser-Uhlenbruch endete mit Ablauf des 16. März 2023.
Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen.
Aufgrund des gestrigen Amtszeitendes von Frau Reiser-Uhlenbruch hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt, Frau Prof. Dr. Klafki, auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen.
Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7244 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Frau Petra Reiser-Uhlenbruch.
Wahl der Mitglieder der Parla- mentarischen Kontrollkommis- sion gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutz- gesetzes Wahlvorschläge der Fraktion der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/7171/7173/7177/7207 und 7/7237 -
Hinweise dazu: Am 19. Januar 2023 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Das Inkrafttre-
ten des Gesetzes wirkt sich unmittelbar auf die vom Landtag durchzuführende Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus. Denn nach dem neu eingefügten § 38 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sind aufgrund des Änderungsgesetzes alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission unverzüglich zu wählen. Satz 2 der Vorschrift trifft die Anordnung, dass Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes durch den 7. Landtag gewählt wurden, ihre Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes verlieren. Die Mitgliedschaft verloren haben danach Herr Abgeordneter Bergner, Herr Abgeordneter Dittes, Frau Abgeordnete Anja Müller und Herr Abgeordneter Walk.
Das im Landtag durchzuführende Wahlverfahren richtet sich nach dem nunmehr neu gefassten § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Danach besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zusammensetzung des Landtags ist daraus zu schlussfolgern, dass in der Parlamentarischen Kontrollkommission zwei Mitglieder aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen und drei Mitglieder aus den Reihen der oppositionellen Fraktionen, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten vertreten seien müssen.
Folgende Wahlvorschläge liegen vor: Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7171 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Dorothea Marx. Der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegt Ihnen in der Drucksache 7/7173 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/7177 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Sascha Bilay. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7207 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/7237 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Raymond Walk und Herr Abgeordneter Jörg Kellner. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Dann fahren wir fort.
Für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie können entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten.
Für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erhalten Sie zwei Stimmzettel. Hintergrund ist die gesetzliche Anordnung, wonach die parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein muss.
Sie erhalten danach einen Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen und einen Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Auf dem Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen stehen die Namen der vorgeschlagenen Wahlbewerberin und des vorgeschlagenen Wahlbewerbers. Sie haben dort pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also bis zu zwei Kreuze setzen und entweder beide Personen mit jeweils einem Kreuz wählen oder eine Person wählen oder keine der beiden Personen wählen.
Auf dem Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition stehen die Namen der vier vorgeschlagenen Wahlbewerber. Dort haben Sie jedoch nur drei Stimmen, da nur drei Mitglieder aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition gewählt werden können. Das heißt, Sie können bis zu drei Personen wählen. Ein viertes Kreuz oder ein nicht eindeutig feststell bares Stimmverhalten führen bei dieser Auswahl entscheidung zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Ankreuzfelder für Ablehnung oder Enthaltung sind auf den beiden Stimmzetteln für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht enthalten, da nach den neuen gesetzlichen Vorgaben eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit für jede Wahlbewerberin bzw. jeden Wahlbewerber gegeben sein muss, also mindestens 60 Stimmen. Gleichzeitig dürfen aber nicht mehr Stimmen erfolgreich sein, als aus den Reihen der parlamentarischen Opposition zu wählende Mitglieder möglich sind.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Berg- ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Heym, Micha el; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Tho mas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Kathari na; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Leh- mann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten, und ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um die Auszählung der Stimmen.
Ministerin Werner ist immer noch krankheitsbedingt entschuldigt, das hatte ich vorhin nicht miterwähnt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe zu- nächst die Wahlergebnisse für den Thüringer Verfassungsgerichtshof bekannt: abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 62 Jastimmen, 20 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Reiser-Uhlenbruch zu ihrer Wahl und frage: Nehmen Sie die Wahl an?
Ich würde jetzt die Ernennung und die Vereidigung vornehmen. Bis dahin haben wir auch die anderen Wahlen strukturiert und ich trage die Ergebnisse dann vor. Dann sparen wir etwas Zeit. Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung von Frau Reiser-Uhlenbruch.
Sehr geehrte Frau Reiser-Uhlenbruch, ich ernenne Sie zur Stellvertreterin für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Anika Klafki. Ich komme nun zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde.
Ich danke Ihnen, gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen für die Amtsführung zum Wohle des Landes Thüringen guten Erfolg.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zu den Ergebnissen der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, so strukturiert wie auf den Wahlzetteln.
Zunächst zu den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen: abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 21, gültige Stimmzettel 63. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 63 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 53 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Damit ist aus dem Bereich der
regierungstragenden Fraktionen Frau Abgeordnete Marx gewählt. Ich gratuliere Ihnen und frage: Nehmen Sie die Wahl an?
Sie nimmt die Wahl an. Und ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion Die Linke: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber, Herrn Abgeordneten Bilay, gewünscht?