Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

Ja, ist ja schön, aber jetzt kommen 12,5 Millionen Euro, die Sie aus dem Bund dazunehmen. Vorher haben Sie die woanders hergenommen. Aber Sie erklären mir das einfach, dann verstehe ich das vielleicht besser.

Wenn wir irgendwo 12 Millionen Euro finden, würden wir uns freuen, wenn wir uns vielleicht noch mal Gedanken machen, ob die Sanierung von Erstaufnahmekapazitäten vielleicht doch finanzierbar wäre.

(Beifall Gruppe der FDP)

Was uns an der Sache wichtig ist, ist oft genug gesagt worden: Asylrecht ist Menschenrecht und da steht die Solidarität, die wir mit den Ukrainerinnen und Ukrainern auf der Flucht haben, außer Frage. Die Hauptlast tragen die Kommunen vor allem nach dem Rechtskreiswechsel und wir reden immer noch

über den übertragenen Wirkungskreis entweder jeweils vom Land oder eben vom Bund. Das heißt, es muss auch dafür gesorgt werden, dass diese Kosten entsprechend vergolten werden. Deswegen sind wir gern bereit, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz auch schnell umgesetzt wird, aber bitte mit der entsprechenden Sorgfalt und einer angemessenen Anhörung im Ausschuss.

Einen Punkt vielleicht noch. Ich habe auf die Problematik von Artikelgesetzen hingewiesen. Vielleicht war das ja ein Test: Wer liest das Gesetz bis zum Schluss? Ich habe es bis zum Schluss gelesen. Zu Artikel 3 Nr. 2 muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das halte ich für schlechte Rechtsetzungstechnik, an der Stelle noch die Digitalfunkförderung in diesen Gesetzentwurf mit reinzunehmen, weil das im Zusammenhang mit den Ukraineaufnahmen – glaube ich – keine Relevanz hat. Da lässt sich doch sicher auch ein eigener Entwurf finden. Im Zweifel sprechen Sie mit dem Kollegen Bergner, der hat vielleicht auch noch ein paar Ideen zu dem Fall.

(Beifall Gruppe der FDP)

Darüber sprechen wir am besten im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu, diskutieren das gern und stehen an der Seite der Kommunen, was die Unterstützung der Arbeit angeht. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Braga, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, herzlich willkommen auch von meiner Seite im Thüringer Landtag, guten Morgen! Es wurde schon einiges zum Gesetz gesagt. Ich muss das jetzt nicht zwingend wiederholen. Frau Baum und Herr Walk sind schon darauf eingegangen. Es ist auch aus Sicht meiner Fraktion notwendig, angebracht, plausibel, das Gesetz möglichst schnell an die Ausschüsse zu überweisen, dort die Anhörung durchzuführen und möglichst zeitnah auch zu beschließen, um eine Erstattung dieser Mittel für die Kommunen möglichst zeitnah vornehmen zu können.

Ich möchte auf zwei Schwächen aufmerksam machen, die zwar schon angesprochen wurden, die aus Sicht meiner Fraktion aber dringend nachgebessert werden müssten. Es wäre zumindest angebracht, auch die kommunalen Spitzenverbände

(Abg. Baum)

dazu anzuhören, wie ihre Stellung, ihre Haltung zu diesen Punkten ist. Es ist einerseits schon gesagt worden, ich will es wiederholen: Das Gesetz bezieht sich erkennbar nur auf das Jahr 2023. Das ist aus unserer Sicht etwas kurzsichtig. Es wäre zu klären, warum wir das nicht bereits zumindest auf das kommende Jahr ergänzen. Inwiefern das umsetzbar und realistisch ist, das wird sicherlich die Anhörung zeigen. Es wäre auf jeden Fall notwendig, weil es sicherlich wenig wahrscheinlich ist, dass die Problematik, die durch den Zustrom der Geflüchteten aus der Ukraine entstanden ist, bereits in bzw. ab diesem Jahr nicht mehr besteht.

Zweitens – das wurde eher stichwortartig meines Erachtens vom Kollegen Walk angesprochen – die Frage der Schülerbeförderung: Auch hier gibt es sicherlich Handlungsbedarf, auch in Bezug auf die aus der Ukraine Geflüchteten. Aber aus unserer Sicht entsteht hier eine Ungleichbehandlung, zumindest eine Gefahr der Ungleichbehandlung. Sie wissen ja, in einigen Fällen haben wir es in Thüringen noch damit zu tun, dass bei der Schülerbeförderung ab Klasse 11 auch die Thüringer Schüler, die Eltern unmittelbar beteiligt sind – manchmal die Schüler selbst, wenn sie höheren Alters sind. Es erscheint wenig erklärbar, zumindest nicht plausibel, dass wir hier eine Ungleichbehandlung durch dieses Gesetz haben. Es wäre insofern zu klären, ob das sein darf, ob das sein muss. Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall.

Damit sind die zwei größten Punkte genannt, die aus Sicht unserer Fraktion zu klären sind. Auch wir stimmen für die Ausschussüberweisung und werben für eine möglichst zeitnahe Durchführung der Anhörung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Schenk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Erstes möchte ich kurz auf das Durcheinander der Zahlen eingehen. Es ist – glaube ich – ein großes Missverständnis, wenn man den Gesetzentwurf liest. Sie haben vorhin aus der AfD-Fraktion reingerufen – ich weiß nicht, wer es war –, als Frau Maurer gesprochen hat, dass 100 Prozent erstattet werden, dass das Wunschdenken ist. Das ist nicht so. Wenn Sie den

Gesetzentwurf gründlich lesen, wird sich das Ihnen auch erschließen.

Man muss ein paar Sachen auseinanderhalten, deswegen ist die Ausschussdebatte vielleicht wirklich der richtige Ort. Aber – und das hat Frau Maurer auch schon angesprochen – der Gesetzentwurf fußt ja gerade darauf, dass man vorher schon den Bedarf ermittelt hat. Und das hat man natürlich nicht gemacht, indem man über den Daumen gepeilt hat, sondern es gab – und das will ich Ihnen kurz darstellen – natürlich eine Arbeitsgruppe seitens meines Hauses, auch andere Häuser waren beteiligt, die mit den Spitzenverbänden erst einmal ermittelt haben, welche Kosten in der Vergangenheit entstanden sind. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es vollkommen schwierig wäre, Kosten, die derzeit entstehen, seriös zu prognostizieren. Man kann einfach schlecht abschätzen, wie viele Geflüchtete noch dazukommen, wie lange sie verweilen werden usw. Deswegen ist das einzig Seriöse, was man tun kann, in das vergangene Jahr zu blicken und zu schauen, welche Kosten da entstanden sind. Die dort entstandenen Kosten, Herr Walk, sind die Kosten, die wir erst einmal als eine wahrscheinliche Ausgabe prognostiziert haben. Von diesen Kosten finden Sie im Gesetzentwurf jetzt eine feste Abschlagssumme, und diese feste Abschlagssumme ergibt ungefähr 74 Prozent dessen, was sozusagen an Kosten im vergangenen Jahr angefallen ist.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nur ein hal- bes Jahr war das!)

Wie Frau Rothe-Beinlich gerade schon richtig gesagt hat, eine Spitzabrechnung ist eine Spitzabrechnung, und deswegen kann man daraus schlussfolgern, dass natürlich am Ende alle Kosten, die entstanden sind, abgerechnet werden sollen. Wer den langen Titel, der jetzt hier schon oft angesprochen wurde, gelesen hat, kann auch schlussfolgern, dass es hier eben nicht nur um eine bestimmte Leistung geht, sondern es geht eben um Leistungen aus dem Zweiten, Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch und die haben ganz unterschiedliche Zuschussbedarfe. Diese komplizierte Materie, wie man sozusagen welche Kosten erhebt, wurde vorab in einer Monitoringgruppe mit den Spitzenverbänden sehr ausführlich eruiert, um ganz klar zu schauen, wo sich welche Kostenstelle findet.

Dabei ist es jetzt, Frau Baum, wichtig zu beachten, wann denn Chargen vom Bund kamen. Es gibt zwei verschiedene Pakete, die der Bund uns sozusagen überwiesen hat, die sogenannten Umsatzsteuerpunkte. Das Geld, das im November gekommen ist, ist schon da. Wir haben im vergange

(Abg. Braga)

nen November Geld bekommen und davon wurde die von Ihnen angesprochene Wohnraumrichtlinie finanziert. Es wurde vorher ein Paket von 49,5 Millionen Euro – das haben Sie hier im Hohen Haus beschlossen – zu 100 Prozent weitergereicht. Dieses erste Paket unterscheidet sich aber wesentlich von dem jetzt hier vorliegenden Formulierungsvorschlag der Fraktionen.

Im ersten Paket wurden alle Sozialkosten erstattet: die Sozialkosten, die im Allgemeinen angefallen sind, also auch durch reguläre Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger mit deutschem Pass, die ohne völkerrechtswidrigen Angriffskrieg immer schon da gewesen sind und sich jetzt zum Beispiel aufgrund von krisenhaften Situationen plötzlich auch in diesem Bereich wiedergefunden haben. Da haben wir den Kommunen diese Kosten ebenfalls erstattet.

Dieser Gesetzentwurf konzentriert sich lediglich auf den Rechtskreiswechsel. Deswegen sind hier auch Fragen der Investitionen im Rahmen der FlüKEVO in die Unterbringung von Erstaufnahmekapazitäten nicht Thema dieses Gesetzentwurfs. Sie hatten ja die Problematik von Artikelgesetzen angesprochen. Natürlich ist es denkbar, ein großes Gesetz über alle Fragen, die uns im Bereich „Flüchtlinge und Migration“ interessieren, zu machen. Das würde wahrscheinlich noch unübersichtlicher und schwieriger werden.

Für alle Fragen im Bereich „Flüchtlingskostenverordnung“ ist das Justizministerium zuständig und hat da entsprechend eine Vorlage. Das ist auch quasi die Crux, die Sie beachten müssen, wenn Sie jetzt hier beklagen, dass durch die Abschlagszahlung am Ende ja doch nicht 100 Prozent weitergereicht werden. Sie haben gestern, finde ich, in der Thüringen-Monitor-Debatte in großer Einigkeit demonstriert, dass es mehr um Sachpolitik gehen muss. Also tun Sie uns doch den Gefallen, setzen Sie keine Website „das Land reicht nicht 100 Prozent weiter“ ein, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Abschlagszahlung logisch notwendig ist, wenn man die vollen 100 Prozent Kosten erst am Ende des Jahres, für das erstattet werden soll, überhaupt prognostizieren kann.

Das Geld, das von den 24,4 Millionen Euro verbleibt, die wir jetzt vom Bund aufgrund der letzten MPK erhalten, ist ja nicht verschwunden, sondern es befindet sich im Landeshaushalt, um andere schon angesprochene Bedarfe, wie Digitalisierung und Personalisierung in Ausländerbehörden, abzudecken. Natürlich wird dann entsprechend Vorsorge getragen, um diese Abrechnung im kommenden Jahr auch effizient abdecken zu können, denn – das ist quasi die Pointe – Sie schaffen mit diesem

Gesetz einen gesetzlichen Anspruch und damit ist für die Kommunen klar, dass sie das Geld bekommen werden. Es wird keine Liquiditätsprobleme geben, denn sie bekommen jetzt einen Abschlag, der 74 Prozent umfasst. Das war ja das – darauf hat Abgeordnete Merz hingewiesen –, womit sie rechnen konnten, denn KdU-Posten werden normalerweise zu 70 Prozent erstattet. Insofern haben sich die meisten kommunalen Haushalte genau auf dieses Delta eingestellt. Und die gute Nachricht ist: Es entsteht gar kein Delta, denn 100 Prozent aller Bedarfe werden getragen und das Land hat keine klebrigen Finger – im Gegenteil.

Zum Schluss bleibt mir, dem Gesetzentwurf einen guten Beratungsverlauf zu wünschen und den kommunalen Amtsträgerinnen für ihr großes Engagement zu danken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt noch eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Walk, bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal kurz auf Sie eingehen, Frau Staatssekretärin. Ich freue mich erst mal, dass Sie das sozusagen noch mal dokumentiert haben. Was Sie auch schon unterstellt haben, dass das klargeht mit der vollständigen Kostenübernahme, ist gut und wichtig. Wir müssen nur aufpassen, dass wir keinen methodischen Fehler machen, weil die Kosten der Abschlagszahlungen etwa 74 Prozent sind. Bei der Methode, zu schauen, was denn im letzten Jahr an Kosten aufgelaufen ist, muss man aus meiner Sicht bedenken, dass wir ja nur ein halbes Jahr hatten. Und wenn Sie das schon hochgerechnet haben, dann haben wir das damit auch geklärt. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Also Herr Walk hat es jetzt auch verstanden!)

Weitere Wortmeldungen? Kann ich nicht erkennen. Es sind Überweisungen an die Ausschüsse beantragt.

Zunächst lasse ich über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen

(Staatssekretärin Schenk)

aus dem gesamten Rund. Die Gegenprobe: Wer ist gegen die Überweisung? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich dabei auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD, eines fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe – einer macht so, einer macht so, was nehme ich jetzt? Zustimmung aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der CDU. Damit korrigiere ich noch mal: Zugestimmt hatten die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Und Herr Walk!)

Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann müssen wir auch nicht über die Federführung abstimmen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Lehmann für die SPDFraktion, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, wir sprechen hier im Landtag häufiger über die Frage, wie wir gute Arbeit realisieren können, ob über Fachkräftegewinnung, eine Steigerung der Tarifbindung und auch Mitbestimmung. Oft kommen wir hier im Parlament zu dem Punkt, dass wir nur eine überschaubare Regelungskompetenz zu diesen Themen haben. Das ist in diesem Fall ganz anders.

Wir reden heute über eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes. Da geht es um die Frage, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten Personalräte im öffentlichen Dienst haben, zum Beispiel in der Landesverwaltung, an Hochschulen oder auch in den Dienststellen der Polizei, analog dessen, was das

Betriebsverfassungsgesetz für die freie Wirtschaft regelt. Wir haben schon in der vergangenen Legislatur eine sehr intensive Debatte zum Personalvertretungsgesetz geführt und damals als Parlament gesagt, wir wollen die Allzuständigkeit. Das heißt, dass der Personalrat für alle innerdienstlichen, personellen und sonstigen Belange zuständig ist. Im Nachgang sind dazu, wie es umgesetzt wird, einige – was nicht ganz ungewöhnlich ist – Fragen aufgekommen. Es ist unter anderem in der Umsetzung beklagt worden. Dann hat das Verwaltungsgericht Meiningen zunächst gesagt: Der Wille des Gesetzgebers in Richtung Allzuständigkeit ist klar erkennbar. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat es dann anders gesehen. Deswegen haben wir jetzt im Nachgang noch mal deutlich gemacht, dass es diese Änderung braucht.

Vielleicht noch einmal kurz der Blick darauf, warum es überhaupt notwendig ist, über diesen Bereich zu sprechen. Wenn wir uns Thüringen anschauen, dann haben wir 19 Prozent der Thüringer Unternehmen, die tarifgebunden sind, sagt das IAB-Betriebspanel. Das ist eine leicht rückgängige Tendenz. Das entspricht etwa dem ostdeutschen Durchschnitt, liegt aber weit unter dem westdeutschen. Etwa 57 Prozent der Betriebe in Thüringen haben mehr als fünf Beschäftigte und könnten theoretisch einen Betriebsrat gründen. Wir haben allerdings nur in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat – ungefähr 14 Prozent der Betriebe, die einen haben könnten. Das zeigt – da kann man sich jetzt fragen, was die Privatwirtschaft mit der öffentlichen Verwaltung zu tun hat – noch einmal mehr, welche Vorbildwirkung der öffentliche Dienst hat, und auch, dass es notwendig ist, zu zeigen, dass wir wollen, dass die Personalrätinnen und Personalräte die gleichen Rechte haben, die auch die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben haben. Deswegen haben wir in dem Gesetz zwei Änderungen, die wir vorgenommen haben. Das eine ist, zu klären, dass wir tatsächlich die Allzuständigkeit meinen. Das sage ich auch an dieser Stelle noch mal, weil es in der Vergangenheit in den Gerichtsverfahren eine Rolle gespielt hat, dass wir wollen, dass Personalräte in alle Belange einzubeziehen sind. Eine andere, kleinere Frage ist, die Möglichkeit des digitalen Tagens, eine Konsequenz aus der Coronapandemie, zu entfristen und den Personalrätinnen und Personalräten die Möglichkeit zu geben, dieses Instrument weiterzunutzen.