Vielleicht noch einmal kurz der Blick darauf, warum es überhaupt notwendig ist, über diesen Bereich zu sprechen. Wenn wir uns Thüringen anschauen, dann haben wir 19 Prozent der Thüringer Unternehmen, die tarifgebunden sind, sagt das IAB-Betriebspanel. Das ist eine leicht rückgängige Tendenz. Das entspricht etwa dem ostdeutschen Durchschnitt, liegt aber weit unter dem westdeutschen. Etwa 57 Prozent der Betriebe in Thüringen haben mehr als fünf Beschäftigte und könnten theoretisch einen Betriebsrat gründen. Wir haben allerdings nur in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat – ungefähr 14 Prozent der Betriebe, die einen haben könnten. Das zeigt – da kann man sich jetzt fragen, was die Privatwirtschaft mit der öffentlichen Verwaltung zu tun hat – noch einmal mehr, welche Vorbildwirkung der öffentliche Dienst hat, und auch, dass es notwendig ist, zu zeigen, dass wir wollen, dass die Personalrätinnen und Personalräte die gleichen Rechte haben, die auch die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben haben. Deswegen haben wir in dem Gesetz zwei Änderungen, die wir vorgenommen haben. Das eine ist, zu klären, dass wir tatsächlich die Allzuständigkeit meinen. Das sage ich auch an dieser Stelle noch mal, weil es in der Vergangenheit in den Gerichtsverfahren eine Rolle gespielt hat, dass wir wollen, dass Personalräte in alle Belange einzubeziehen sind. Eine andere, kleinere Frage ist, die Möglichkeit des digitalen Tagens, eine Konsequenz aus der Coronapandemie, zu entfristen und den Personalrätinnen und Personalräten die Möglichkeit zu geben, dieses Instrument weiterzunutzen.
Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich kann es auch relativ kurzhalten. Die Kollegin Lehmann hat hier schon ausgeführt.
Wir haben vor etwas mehr als vier Jahren eine große Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen, ein großer Erfolg unter Rot-Rot-Grün, die das Personalvertretungsrecht in Thüringen umfassend modernisiert hat. Eine Kernforderung der Gewerkschaften und der Personalräte, die wir damals umgesetzt haben, war die Einführung der Mitbestimmung in allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststellen. Wir haben damals dann unter anderem den Mitbestimmungskatalog in § 73 beibehalten und dachten, dass durch die Einfügung des Worts „insbesondere“ klar ist, dass dieser Katalog nicht abschließend ist. Darauf ging auch mein Vorgänger als innenpolitischer Sprecher, Dirk Adams, damals in seiner Rede ein. Nun hat sich herausgestellt, dass dies problematisch ist, deshalb schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf hier eine Klarstellung vor. Zudem hat uns aus den Personalräten der Wunsch erreicht, die bewährte Regelung zur Beschlussfassung per Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon oder Videokonferenz, die während der Coronapandemie befristet eingeführt wurde, zu entfristen. Diesem Wunsch wollen wir gern entgegenkommen, um diese flexiblen und modernen Möglichkeiten weiter zu ermöglichen. Wir beantragen also auch hier die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss.
Für die Schülerinnen und Schüler zeigt sich vielleicht hier noch mal ein schönes Beispiel dafür, dass ein kleines Wort in einem Gesetz dazu führen kann, dass ein Gericht etwas komplett anders auslegt als das, was wir hier im Parlament damit erreichen wollten. Darüber diskutieren wir hier gerade. Manchmal ist es so kleinteilig, dass wir uns hier mit einem kleinen Wörtchen auseinandersetzen müssen, in diesem Fall mit dem Wort „insbesondere“. Auch das müssen wir hier manchmal machen, weil unterschiedliche Stellen unterschiedliche Auslegungen an den Tag legen.
wir dann zu einem Gesetz kommen, das so interpretiert wird, wie wir es auch gemeint haben. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir besprechen hier bei diesem Gesetzentwurf zwei Themenkomplexe. Der erste Komplex ist die dauerhafte Festschreibung einer Coronaausnahmeregelung für Personalräte. Beschlüsse sollen im Umlaufverfahren elektronisch oder telefonisch erfolgen können. Digitales oder auch flexibles Arbeiten ist etwas, was viele in den letzten Jahren zu schätzen gelernt haben. Und, meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, warum diese Regelung auslaufen sollte, daher sprechen wir uns als Freie Demokraten ausdrücklich dafür aus. Der zweite Themenkomplex ist die Allzuständigkeit der Personalräte. Jetzt möchte ich Ihnen ein wenig aus dem Beschluss des VG Meiningen vom 13. Juli 2021, Randnummer 17, vorlesen: „Der Gesetzeswortlaut ist insoweit unklar.“ Randnummer 25: „Jedoch passt der Wortlaut dieser Gesetzesbegründung nicht zu den übrigen Gesetzesmaterialien.“
Meine Damen und Herren, wenn man so etwas liest, wird auch einem juristischen Laien klar: Hier wurde unsauber gearbeitet. Es war also nicht einfach nur einfach ein Missverständnis, es ist unsaubere Arbeit.
2019 sollte bei der umfassenden Modernisierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes die Allzuständigkeit des Personalrats eingeführt werden. Erst wurden die Zuständigkeitskataloge ausgeweitet, dann sollte sich an dem schleswig-holsteinischem Modell mit einer Allzuständigkeitsklausel orientiert werden und es wurde vor allem eins erreicht, nämlichen Rechtsunsicherheit.
Das VG Meiningen und das VG Weimar bejahen eine Allzuständigkeit bei der gegenwärtigen Rechtslage, das OVG Weimar hingegen hat eine andere Rechtsauffassung. Auch hier möchte ich zitieren, OVG Weimar vom 10. September 2022, Randnummer 74: „Zwar ist dem Verwaltungsgericht Meinin
gen darin zuzustimmen, dass in der entscheidenden Landtagsdebatte die dort zu Wort gekommenen Parlamentarier davon ausgegangen sind, dass mit dem Reformgesetz nunmehr eine unbeschränkte Allzuständigkeit eingeführt werden sollte […]. Allerdings kann der ersten Instanz nicht in ihrer Schlussfolgerung beigepflichtet werden, dass damit der unzweifelhaft subjektive Wille des Gesetzgebers auch tatsächlich auf die Einführung einer umfassenden Allzuständigkeit abzielte. Denn unabhängig davon, inwieweit die Äußerungen einzelner Abgeordneter in der Parlamentsdebatte verbindliche Rückschlüsse auf den subjektiven Willen ‚des Gesetzgebers‘ zulassen, bestehen angesichts der oben dargestellten inhaltlichen Widersprüche nicht unerhebliche Zweifel, inwieweit die Wortbeiträge sich der rechtlichen Tragweite ihrer Abstimmungsentscheidung tatsächlich bewusst waren.“
Meine Damen und Herren, das ist ein klares Ungenügend, wenn wir gerade von Schülern sprechen. Auch das sollte man nicht verschweigen.
Meine Damen und Herren, jetzt versuchen die Koalitionsfraktionen endlich, ihren Fehler zu beheben, bevor sie diese – und ich sage es deutlich – juristische Pfuscherei auch noch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt bekommen. Wir werden im Ausschuss gern darüber diskutieren, vor allem aber auch, weil die Personalräte und die von ihnen Vertretenen schon länger auf diese Mängel hinweisen. Insofern ist es einfach Zeit, dass wir zu einem ordentlichen Handwerkszeug kommen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte und danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will vorausschicken, dass für uns als Linke die Voraussetzung für eine gute Arbeit im öffentlichen Dienst Motivation ist, auch über das heutige Gesetz zu reden, weil am Ende gute Arbeit auch bedeutet, dass ein funktionierendes Miteinander in den Betrieben und den Dienststellen das Landes Thüringen die Grundvoraussetzung ist, dass auch die Verwaltung funktioniert. Deswegen hatten wir ja bereits vor 14 Jahren als Linke ei
nen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem wir das umfangreich modernisieren und anpassen wollten. Damals gab es nicht die entsprechenden Mehrheiten, aber es ist darin eingegangen, dass dann 2019 die entsprechende Modernisierung auf den Weg gebracht wurde und wir haben die Mitbestimmung der Personalräte umfassend gestärkt.
In den letzten Jahren hat sich natürlich auch in der Lebens- und Arbeitswelt eine ganze Menge verändert, es gab eine Pandemie, die Einschnitte vorgenommen hat. Wir sehen ganz einfach – und das war der Wunsch der Personalräte und der Gewerkschaften, die auf uns zugekommen sind –, dass es auch eine Veränderung in der Arbeitswelt gegeben hat, neue moderne Ansprüche an Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt wurden und dass dann insbesondere die Frage der Möglichkeit – es geht ja gar nicht darum, das ausschließlich zu machen, sondern die Möglichkeit zu eröffnen –, dass Personalräte sich in digitalen Sitzungen zusammenfinden, um beispielsweise auch Zeit einzusparen, um Reisekosten einzusparen, um auch moderne Möglichkeiten der Kommunikation zu nutzen, dass das also verstetigt werden soll und jetzt die Entfristung vorgenommen werden soll, damit das nicht zum Jahresende ausläuft. Auch die Frage der Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen dauerhaft im Gesetz zu verankern, soll jetzt umgesetzt werden. Dass wir diesen Wünschen der Gewerkschaften und der Personalvertretungen nachkommen, ist auch unser Signal an die Belegschaften in den Behörden, dass wir das zur Kenntnis nehmen, dass wir das umsetzen wollen, einen Betrag leisten wollen, die hohe Arbeitszufriedenheit in den Behörden und Dienststellen des Landes auch weiter zu unterstützen. Das ist aus unserer Sicht Form der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst.
Zu der zweiten Frage, was die Klausel, die Allzuständigkeit oder Unberührtheitsklausel anbetrifft, hat auch Herr Bergner eben gesprochen. Madeleine Henfling hat es eben gesagt: Manchmal ist die Frage, wie ein Wort interpretiert oder ausgelegt wird, schon auch aus juristischer Sicht spannend. Ich will jetzt hier nicht auf die Untiefen des Kommunalabgabengesetzes eingehen, aber da hat man sich über 30 Jahre lang gestritten, wie das Wörtchen „kann“ zu interpretieren ist. Die Kommunen „können“ Beiträge für den Straßenbau erheben. Dass dann Gerichte gesagt haben, „können“ heißt „müssen“, ist schon eine abenteuerliche Interpretation, das hat dann 34 Jahre gedauert. Dazu gibt es noch einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, um abschließend zu klären, wie dieses Problem gelöst werden soll. Deswegen ist es auch gar nicht schädlich, Herr Bergner, das ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, die Prinzipien der
Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive und Judikative – sind im Grundgesetz entsprechend verankert. Wenn wir also hier als Parlament ein Gesetz beschließen, das von anderen beklagt wird, wo dann verschiedene Gerichte im Übrigen auch nicht einhellig, sondern das VG Meiningen hat eine andere Entscheidung getroffen, das OVG als nächste höhere Instanz hat dann eine andere Auffassung vertreten, ist es doch überhaupt kein Problem, das ist sozusagen der Auftrag des Parlaments, die Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und zu sagen: Dann müssen wir eben in der Frage mit den Hinweisen, die uns die Justiz gegeben hat, den politischen Willen, den wir in ein Gesetz gegossen haben, noch mal schärfen. Das nehmen wir hin, wir haben also auch die Argumente der Gerichte in den Gesetzentwurf noch mal einfließen lassen und haben also hier eine Klarstellung vorgenommen, was wir am Ende gemeint haben. Insofern ist das überhaupt kein Problem, sondern das ist die Aufgabe, der wir hier als Rot-Rot-Grün am Ende nachkommen, weil wir wollen, dass die Personalvertretungen entsprechend gestärkt werden, dass sie einbezogen werden. Wir wollen die Beteiligung, wir wollen die Expertise der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in die Entscheidungsfindung mit einbinden. Deswegen gehe ich davon aus, dass am Ende nach der Ausschussberatung auch dieses Gesetz in der zweiten Lesung so beschlossen wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, die durch die Coronapandemie gebotene Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte führte zwangsläufig auch dazu, nach alternativen Wegen der Zusammenarbeit in den Gremien zu suchen. Das betraf nicht nur den Regelungsbereich der Thüringer Kommunalordnung, sondern auch die Tätigkeit der Personalvertretungen. § 37 Abs. 5 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes regelt alternative Handlungsmöglichkeiten für Personalvertretungen in Coronazeiten wie folgt – ich will es noch mal zitieren –: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 können Beschlüsse des Personalrats ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz erfolgen.“ Diese ursprünglich bis zum 31. Dezember
2021 vorgesehene Regelung wurde dann hier im Haus noch mal bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit der Blick zurück. Damit komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Im Vorfeld der Plenarbefassung habe ich mich mit dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der Thüringer Polizei zu dessen Erfahrungen in den letzten Monaten unterhalten und ausgetauscht. Er hat mir erläutert, dass die bisherige Regelung schon zur regelmäßigen Praxis bei Polizei und Justizvollzug geworden ist. Im Kern hat er sechs Punkte benannt, auf die ich hier auch gern eingehen möchte.
Punkt 1: Vor allem bei kurzfristigen Sitzungen könnten die Personalratsmitglieder unkompliziert teilnehmen.
Punkt 2: Reisezeiten und damit verbundene Kosten entfielen, was zu Ersparnissen bei Nettoarbeitszeit und Dienstzeit führe.
Punkt 3: Auch das Einplanen in den Tagesablauf sei selbst bei mobilem Arbeiten und Telearbeit besser möglich.
Punkt 4: Vor allem in den überörtlichen Gremien werde die Möglichkeit von Sitzungen per Video und Telefon inzwischen viel genutzt, um beispielsweise Fristen einzuhalten oder schnell und flexibel auf Anträge der Behörden reagieren zu können und diese abzustimmen.
Punkt 5: Das Umlaufverfahren sei eine Möglichkeit, die fest gewählten Personalratsmitglieder in die Stimmabgabe einzubinden, ohne dass die Nachrücker verpflichtet werden müssen.
Punkt 6 – Datensicherheit: Die ist zumindest, Frau Staatssekretärin Schenk, im Innenministerium gegeben, weil die Personalratsmitglieder ausschließlich die E-Mail- und Datenaustauschplattform innerhalb des Ministeriums für den Versand von personenbezogenen Daten – die sind ja besonders sensibel – und eingestuften Dokumenten nutzen. Also es ist insgesamt ein sehr positives Fazit aus dem Bereich des Innenministeriums.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schon bei der Verlängerung 2021 hat die schriftliche Anhörung im Ausschuss ergeben, dass die Möglichkeit der alternativen Beschlussfassungen von allen Anzuhörenden begrüßt wurde. Als CDU-Fraktion haben wir es seinerzeit schon begrüßt, dass es Alternativen gibt, dass man nicht auf die eine oder andere Variante festgelegt wird, sondern dass das frei zu wählen ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und will noch einmal auf eine kritische und aus meiner Sicht zu beachtende und nachvollziehbare Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei Thüringen eingehen. Das war damals die Zuschrift 7/1619. Die GdP begrüßt darin grundsätzlich die Verlängerung der alternativen Möglichkeiten, weist aber auf einen Punkt hin, Frau Staatssekretärin. Das werden wir uns dann auch in der Anhörung noch mal genau anschauen. Ich zitiere aus der Stellungnahme: „Die Arbeitsplätze u. a. im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei verfügen nicht über eine personenbezogene Internetanbindung.“ Und weiter heißt es – ich zitiere wieder –: „Problematisch stellte sich die technische Ausstattung dar. Gerade die notwendigen Voraussetzungen für Videokonferenzen sind oft nicht vorhanden. Als Voraussetzung für eine Nutzung digitaler Formate über die Pandemie hinaus muss allen Personalräten bzw. deren Mitgliedern auch tatsächlich der Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung gestellt werden.“ Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit dort etwas getan. Natürlich müssen die Behörden auch technisch vernünftig ausgestattet sein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu meinem Fazit: In der ersten Bewertung, quasi in der Quersumme, gibt es vielfältige positive Erfahrungen mit der Möglichkeit, Beschlüsse des Personalrats auch mittels Umlaufverfahrens, elektronischer Abstimmung, Telefon- oder Videokonferenzen zu fassen. Wir interessieren uns in der Anhörung – ich habe es erwähnt – dafür, inwieweit sich inzwischen die technische Ausstattung verbessert hat oder ob es hier immer noch offene Bedarfe gibt. Zudem interessieren wir uns dafür, ob sich die Bedenken der Personal- und Berufsvertretungen bewahrheitet haben, dass ein Austausch in Präsenz mit den damit verbundenen zwischenmenschlichen Kontakten nicht ersetzt werden könnte. Das ist sicherlich ein Aspekt, der auch soziologisch interessant ist. Ich bin auf die Antworten im Ausschuss gespannt.
Zuletzt: Wir unterstützen die Überweisung des Gesetzes an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Das sind die Stimmen im gesamten Rund. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.