Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier zeitweise sowie Herr Minister Stengele entschuldigt.
Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wie übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 12 vor dem Tagesordnungspunkt 8 und damit beide Tagesordnungspunkte heute auf jeden Fall aufzurufen.
Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 16 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/6804, zu Tagesordnungspunkt 24 eine zweite Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/7140, zu Tagesordnungspunkt 28 ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8733 und zu Tagesordnungspunkt 29 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/8363.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.
a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024 – ThürHhG 2024 –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591 - ERSTE BERATUNG
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8595 - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 6 a gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 6 b gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit dem Haushalt grundsätzlich in langer Redezeit. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur grundsätzlichen Halbierung der Redezeit steht für die gemeinsame Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten zweimal die einfache Redezeit zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist mein Vorrecht als Finanzministerin, heute vermutlich den letzten Entwurf eines Haushaltsgesetzes in den Thüringer Landtag einzubringen – freilich in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren.
Keine voreilige Freude auf bestimmten Rängen! – Denn die Landtagswahl findet im kommenden Jahr am 1. September statt und es wird deshalb kaum mehr gelingen, einen Etatentwurf für das Jahr 2025 hier im Landtag einzubringen, denn er würde vermutlich der Diskontinuität anheimfallen. Nichtsdestotrotz hat sich die Landesregierung vorgenommen, auch diesen Haushalt vorzubereiten und einen Entwurf für 2025 zu erarbeiten.
Aber kommen wir zurück auf den Haushaltsentwurf 2024. Nach schwierigen Jahren 2020/2021, bedingt durch die Pandemie, nach einem schwierigen Jahr 2022 durch den Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine spüren wir die Auswirkung beider Krisen deutlich. Sie beeinflussen die globalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen und sind Grund für eine dauerhaft hohe Zahl an Geflüchteten. Angesichts der stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklungen ist es Zeit, dass auch die Finanzpolitik des
Lassen Sie mich deshalb kurz auf die Ausgangslage bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes 2024 schauen. Gemeinsam mit dem Bund ist es uns besser als anderen Staaten in Europa, aber auch besser als so manch anderem Land innerhalb der Bundesrepublik gelungen, durch die Krisen zu kommen. Wir haben unsere in besseren Zeiten angesparten Rücklagen klug eingesetzt.
zungen geschaffen hat, schnell an der Seite der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger zu stehen und dort Unterstützung bereitzuhalten, wo gegebenenfalls Unterstützung notwendig sein könnte. Dieses Sondervermögen war so gut ausgestattet und so gut bewirtschaftet, dass es uns auch noch als Grundstock zur Bewältigung der Energiekrise als Folge des Krieges in der Ukraine dienen konnte und bis heute dient. Wir konnten dort helfen, wo Hilfe notwendig war und ist. Wichtig dabei ist, dass nur in dem Umfang das getan wurde, der auch aus Sicht des Landeshaushaltes und mithin kommender Generationen vertretbar war und ist. Die Zuführungen an das Sondervermögen und der Ausgleich vor allem im Jahr 2020 einbrechender Einnahmen sind uns dabei nur dank unserer Rücklage gelungen.
Gleiches gilt für die Kreditaufnahme. Wir hatten aufgrund einer Krisensituation 2020 mit dem Nachtragshaushalt und mit dem Haushalt 2021 die grundgesetzliche und landesrechtliche Möglichkeit für eine Kreditauf
nahme. 1,56 Milliarden Euro hätten wir aufnehmen können, 1,2 Milliarden Euro haben wir schlussendlich aufgenommen – und auch das nur im Jahr 2020. Wir haben also so sparsam als möglich von der Möglichkeit der Neuverschuldung Gebrauch gemacht. Damit befinden wir uns richtigerweise nicht im Geleitzug mit dem Bund und vielen anderen Ländern, die zum Teil – und das sage ich ausdrücklich – überbordende und mit der Krisenbewältigung nicht zu rechtfertigende überjährige Kreditermächtigungen geschaffen haben, die sie in ihren zukünftigen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für viele Jahre einschränken werden. Meine Damen und Herren, wir haben finanzpolitisch nachhaltig agiert und darauf bin ich stolz.
Stolz, weil es mit Blick auf die Zukunft unseres Landes richtig ist. Es darf eben nicht nur durch übermäßige Schuldenaufnahme belastet werden, sondern im Gegenteil: Es sollte durch kontinuierliche Schuldentilgung entlastet werden – und auch das, meine Damen und Herren, haben wir getan.
Lassen Sie mich an zwei Beispielen sagen, wie unser finanzpolitischer Blick in diesen beiden Legislaturperioden unter Rot-Rot-Grün passiert ist. Am 31.12.2014 hatte der Freistaat Thüringen einen haushaltsmäßigen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro. Ende 2024 werden es – so der Haushalt 2024 an dieser Stelle wie eingebracht beschlossen wird – 15,5 Milliarden Euro sein, und das trotz der angesprochenen pandemiebedingten Notkreditaufnahme in 2020 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.
Als ich Ende 2014 im Finanzministerium eintraf, war praktisch keine Rücklage mehr vorhanden. Erst durch meine Entscheidung, den Griff meines Vorgängers in die Rücklage rückgängig zu machen, entstanden geringe Spielräume. Sie können sich entsinnen. Ja, ist doch gut. Herr Prof. Voigt, Sie werfen uns ja immer vor, dass wir nichts übrig lassen.
Also insofern sollten wir doch mal in Erinnerung rufen, was damals war und ich habe es ja auch – also Entschuldigung mal.
Ich habe Sie ja gar nicht angesprochen. Warum Sie sich so angesprochen fühlen, weiß ich jetzt nicht. Mein Vorgänger ist ja auch bei Ihnen sehr umstritten gewesen, wenn ich mich entsinne.
So viel Gedächtnis sei mir erlaubt, ja. Meine Damen und Herren, wir haben also trotz Krisen mehr Landesschulden getilgt als Kredite aufgenommen, und wir wollen die Pro-Kopf-Verschuldung trotz rückläufiger Einwohnerzahlen bis Ende 2024 weitgehend stabil halten.
Die Landesregierung beachtet die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und trägt unter anderem durch die gleichmäßige Rückführung der coronabedingt aufgenommenen Kredite Sorge dafür, dass der verbindliche Tilgungsplan eingehalten wird. Damit, meine Damen und Herren, vermeiden wir zugleich, dass die Haushalte der kommenden Jahre übermäßig und in nicht tragbarer Weise belastet werden. Denn eines steht fest: 2029 müssen die 1,2 Milliarden Euro vollständig getilgt sein.
Alles in allem ein durchaus beachtlicher bilanzpolitischer Erfolg, meine ich, der mitnichten selbstverständlich ist im Ländervergleich. Im Gegenteil! Wer dieses Handeln als finanziellen Kontrollverlust bezeichnet, der redet verantwortungslos und hat große Erinnerungslücken des eigenen Handelns in der Vergangenheit.
Erinnern wir uns, wir haben von der vorherigen Landesregierung zwei schuldenbehaftete Sondervermögen übernommen. Das Versprechen der CDU aus Anlass einer Landtagswahl führte zu einem Sondervermögen, Sie erinnern sich. Wasserver- und Abwasserentsorgung mit einem maximalen Schuldenstand Ende 2017 von 445 Millionen Euro und zweitens das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ mit einem Stand von 2017 in Höhe von 132 Millionen Euro.
Nun ist nur noch das Wassersondervermögen über – ja, das haben wir so nicht hinbekommen – und weist Ende 2022 einen Schuldenstand von 225 Millionen aus. Insgesamt aber – und das müssen Sie anerkennen – sind das 352 Millionen Euro weniger – auch das ist ein Verdienst der jetzigen rot-rot-grünen Landesregierung und der tragenden Parteien.
Meine Damen und Herren, ob Sie es hören wollen oder nicht, die finanziellen Spielräume, die uns das ermöglicht hat, die haben wir weitsichtig genutzt, und deswegen ist das absolut kein finanzieller Kontrollverlust. Im Übrigen ist das ja eine geklaute Formulierung. Ich habe mich ja informiert. Also, ich weiß nicht, ob das jetzt in der CDU immer so gesagt wird. Kontrollverlust ist ein schönes Wort. Aber ich glaube nicht, dass das der Demokratie dient, wenn Sie solche Formulierungen nutzen.
Meine Damen und Herren, es ist eine alte und auch hier im Hause schon oft vorgetragene Weisheit: Man kann auf Dauer nur das ausgeben, was man einnimmt.
Und das sage ich auch ganz ehrlich – zu meinem Leidwesen –, daraus habe ich auch nie einen Hehl gemacht: Wir haben in den letzten Jahren und auch mit dem Haushalt 2024 nicht das erreicht, was ich mir als Finanzministerin gewünscht und auch gefordert habe.