Genau. Auch das ist eine positive Entwicklung. Ich kann nicht genau bestätigen, wie viele davon Schülerinnen sind, ich habe da die MDR-Meldung übernommen. Das müsste man noch mal auswerten. Nichtsdestotrotz sehen wir ja in ganz vielen Verkehrsverbünden, dass sich insgesamt die Ticketzahl erhöht hat, also es sind zusätzlich neue Kundinnen zum ÖPNV dazugekommen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Aber nicht über Tausend! Nein, das sind doch keine neuen Kunden!)
Damit hat sich auf jeden Fall die Idee, das Ticket handhabbarer zu machen, bestätigt. Wenn die Schülerinnen jetzt in ganz Deutschland fahren können, umso besser.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, wir schaffen mit der heutigen Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für die Fortführung des 49-Euro-Tickets. Das Ticket – das ist von den Vorrederinnen auch schon gesagt worden – ist ein Erfolg, die Nachfrage ist in
allen Bereichen gestiegen. Auch im ländlichen Raum, wo der öffentliche Nahverkehr bereits mit einem guten Angebot vorhanden ist, gab es den Umstieg, ob es in Nordhausen oder in Südthüringen ist, überall. Aber es steht natürlich außer Frage, dass wir weitere Investitionen in die Infrastruktur, in die Angebotsbreite des öffentlichen Nahverkehrs auch in ländlichen Regionen brauchen. Natürlich helfen uns da der Nahverkehrsplan, den wir jetzt diskutieren, und auch der integrale Taktfahrplan, der ebenfalls gerade auf den Weg gebracht wird.
Die Grundlage, die wir schaffen, ist, dass wir als Freistaat Thüringen jetzt Landestarife mit einer Geltung einführen können, die dann im gesamten Freistaat gelten. Ich möchte gern, weil wir gerade auch über Greiz gesprochen haben, an das Azubiticket erinnern, was wir im Thüringer Landtag auf den Weg gebracht haben, wo diese landesweite Geltung eben noch nicht gegeben war, was dazu geführt hat, dass der Landkreis Greiz sich dafür entschieden hat, dieses günstige Ticket für Auszubildende, das sie dabei unterstützen sollte, günstig zum Ausbildungsbetrieb und wieder nach Hause zu kommen, eben nicht einzuführen. Damit ist jetzt Schluss, wir werden die Rechtsgrundlage schaffen, wenn wir dem Gesetz heute zustimmen. Ja, es ist richtig, dass wir in Zukunft dann auch als Landtag insgesamt darüber entscheiden – das war ein guter Vorschlag, es ist ein richtiger Schritt, das zu tun –, ob wir Landestarife einführen oder eben nicht. Im Gespräch ist ja immer wieder das auch vom Ministerpräsidenten geforderte und auch von uns unterstützte Jugendticket.
Das kostet halt 30 Millionen Euro pro Jahr. Da muss man dann halt mal gucken, wo man das finanzieren kann, wie man das hinbekommen will. Im Entwurf des Haushalts ist es ja nun leider nicht drin.
Es gibt natürlich nicht nur die Jugendlichen. In unserem Koalitionsvertrag Rot-Rot-Grün haben wir genauso das Wort „Seniorenticket“ eingeführt. Es ist zutreffend, dass auch günstige Tickets, praktikable Tickets, die nicht an der Landkreisgrenze und auch nicht an der Bundeslandgrenze ihre Geltung verlieren, anreizen, auf den Öffentlichen Nahverkehr umzusteigen und im Zweifel den Pkw stehen zu lassen. Das ist ja unser gemeinsames Ziel und das funktioniert auch. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die hoffentlich in großer Zahl stattfindende Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Weil das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits von allen Rednerinnen geäußert, können wir konstatieren, das Deutschlandticket ist für die Kundinnen in Thüringen – und nicht nur in Thüringen – erfolgreich gestartet. Nach Rückmeldungen auch unserer Verkehrsunternehmen hier im Freistaat gab es bei der Umsetzung keine größeren Probleme. Auch die Verkaufszahlen – auch das ist ja schon durch Sie gewürdigt worden – entwickeln sich in Thüringen sehr gut. Vielen hiesigen Verkehrsunternehmen ist es gelungen, trotz der sehr knappen Zeit die Voraussetzungen zu schaffen, um das Deutschlandticket selbst vertreiben zu können. Dabei blieb glücklicherweise die befürchtete höhere Abwanderung von vielen Thüringerinnen, ÖPNV-Kunden zu vertriebsstarken überregionalen Verkehrsunternehmen wie etwa der DB Regio aus.
Die Landesregierung hat entsprechend ihrer Zusage, dass kein Thüringer Verkehrsunternehmen durch die Einführung des Deutschlandtickets in Liquiditätsnot geraten soll, die Finanzierung von Abschlagszahlungen sichergestellt. Die ersten beiden Abschlagszahlungen sind abgeschlossen, der dritte Abschlag ist für Anfang November vorgesehen. Gleichwohl – und auch das haben schon mehrere Rednerinnen hier gesagt – stehen wir mit dem Start des Deutschlandtickets erst am Anfang der Umsetzung des Projekts eines günstigen Nahverkehrstickets in der Bundesrepublik.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz des großen Erfolgs des Deutschlandtickets müssen wir ernüchtert feststellen, dass der Bund im Moment nicht bereit ist, die für 2023 vereinbarte hälftige unbeschränkte Nachschusspflicht für die Mehrkosten auch für die Jahre 2024 und 2025 in das Regionalisierungsgesetz aufzunehmen. Daher haben auch die Länder keine entsprechende Nachschusspflicht für diese Zeiträume vereinbart. Das führt dazu, dass die Mehrkosten in den Jahren 2024 derzeit nur durch eine Erhöhung des monatlichen Ticketpreises gedeckt werden können. Wenn der Bund seine Haltung diesbezüglich nicht ändert, müssen sich die Länder gemeinsam bis Ende 2023 auf einen neuen Ticketpreis für 2024 einigen. Wenn wir alle wollen, dass das Deutschlandticket – wie von Frau Lukin schon geäußert – auch künftig „49-Euro-Ticket“ heißen soll, dann ist das die Grundvoraussetzung dafür.
Die Länder sind sich allesamt einig, dass es nicht so weit kommen soll. Mit Beschluss der Verkehrsministerinnenkonferenz vom 22./23. März 2023 und einem daran anknüpfenden Schreiben der Länder an Bundesminister Wissing fordern die Länder den Bund auf, sich zur Übernahme der hälftigen Nachschusspflicht im Regionalisierungsgesetz auch für die Jahre 2024 und 2025 zu verpflichten.
Die Länder werden den Verhandlungsdruck auf den Bund weiter aufrechterhalten. Ich kann Sie nur alle bitten, insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen, die besondere Kontakte zur Ampelkoalition im Bund haben: Machen Sie Ihren Einfluss im Bund geltend, wirken Sie auf die Bundesregierung und ihre Bundestagsabgeordneten ein, damit in Sachen Nachschusspflicht beim Bund doch noch ein Umkehren erfolgt. Noch ist es nicht zu spät dafür.
Hinsichtlich der in § 9 Regionalisierungsgesetz enthaltenen bundesgesetzlichen Einführungspflicht der Länder ist eine Weitergabe dieser gesetzlichen Verpflichtung von den Ländern an die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs erforderlich, um die bundesgesetzliche Übergangsregelung, welche zum 30.09.2023 ausläuft, durch Landesrecht abzulösen. Ebenso bedarf es des Erlasses einer Landesrichtlinie, die den Nachteilsausgleich regelt. Die landesrechtliche Übertragung dieser Aufgabe wird durch eine entsprechende Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes mit dem heute in zweiter Lesung behandelten Gesetzentwurf bewirkt werden. Die Beratung dazu im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie die dortigen Anhörungen waren aus meiner Sicht sehr konstruktiv und von dem Willen aller Beteiligten gekennzeichnet, das Projekt „Deutschlandticket“ auch in Thüringen zum Erfolg zu führen. Das spiegelt sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses im Landtag wider. Diese Ausschussempfehlung wird auch von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt.
Die erforderliche Thüringer Landesrichtlinie zum Ausgleich der Nachteile aus dem Deutschlandticket für das Jahr 2023 ist zwischenzeitlich erlassen. Die Anträge sind bei der Thüringer Aufbaubank online abrufbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem rechtzeitigen Inkrafttreten des heute zu beratenden Gesetzes ist das Projekt „Deutschlandticket“ damit für alle Beteiligten in Thüringen mit der erforderlichen Rechtssicherheit implementiert.
Im Namen der Landesregierung möchte ich Ihnen als Abgeordnete, aber auch allen anderen Beteiligten für die Unterstützung und Mitarbeit an diesem Projekt danken und bitte Sie herzlich, das auch in Zukunft zu tun. Wir haben jetzt begonnen, einen Weg zu beschreiten, einen Weg, der noch vor uns liegt, der lang ist, bei dem wir noch viele Themen zu besprechen haben, die heute wieder angesprochen wurden, und für den wir dann auch weitere Vereinbarungen zu treffen haben. Die Finanzierungsfragen zum Deutschlandticket – das habe ich gerade schon erwähnt – müssen in den nächsten Wochen zwischen Bund und Ländern final geklärt werden. Das schließt auch die Frage der Einführung eines vergünstigten Semestertickets für Studierende im Vollsolidarmodell ein.
Für die Nachteilsausgleichsrichtlinien der Länder für das Jahr 2024 müssen die Musterrichtlinien in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen verhandelt werden. Die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen 2024 zum Deutschlandticket muss bundesweit und nachgeordnet in den jeweiligen Bundesländern geregelt werden. Die Vorga
ben zu den Tarifbestimmungen sind fortzuentwickeln und den neuen Entwicklungen anzupassen. Letztlich muss dann auch für den Zeitraum ab 2026 ein Modell der Finanzierung des Deutschlandtickets entwickelt werden, das langfristig tragfähig und angebotsorientiert ist. Ich glaube, niemand von uns hat Interesse, jedes Jahr neu zu verhandeln, wie denn nun die Finanzierung im nächsten Jahr erfolgen soll. Ich glaube, wir brauchen, wenn wir das Deutschlandticket dauerhaft sichern wollen, eine grundlegende Verständigung zwischen Bund und Ländern, wie das in Zukunft gestaltet werden kann.
Sie sehen, wir haben alle miteinander viel zu tun. Ich bin mir aber sicher, dass wir das auch in Zukunft so konstruktiv wie bei diesem Gesetz gemeinsam miteinander tun werden. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/8648 ab. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung erteilen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe FDP, der CDU und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Das sind keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das sind die Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8293 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Das sind keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das sind Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8058 - ERSTE BERATUNG
Mir wurde angezeigt, dass das Wort zur Begründung gewünscht wird. Herr Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mal wieder mit dem Kommunalabgabengesetz. Das ist ja in Thüringen bekannterweise seit drei Jahrzehnten, seit dem erstmaligen Inkrafttreten 1991 damals während der CDU-FDP-Koalition, ein Problemgesetz. Es ist von den sogenannten Aufbauhelfern nach der Wende insbesondere aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen nach Thüringen implementiert worden, was die Kommunalabgaben, insbesondere Wasser, Abwasser, aber auch Straßenausbaubeiträge, anbetrifft. Übrigens war das Instrument der Finanzierung von staatlicher kommunaler Infrastruktur schon 1990 in den alten Bundesländern ein überholtes Finanzierungsinstrument gewesen. Es wurde also in die östlichen neuen Bundesländer überführt und es hat dazu geführt, dass es immer ein Fremdkörper im System gewesen ist, immer eine Dauerbaustelle gewesen ist, was ständig korrigiert werden musste. Kein Gesetz wurde im Laufe der drei Jahrzehnte so oft angefasst und versucht zu korrigieren wie das Kommunalabgabengesetz. Übrigens, die erste Änderung war schon 1994 kurz vor der damaligen Landtagswahl, von der CDU und der FDP – ich habe nachgeguckt – damals selbst eingebracht, weil man hier nämlich festgestellt hat, dass Tausende – damals – D-Mark-Beitragsforderungen von den Menschen in Thüringen überhaupt nicht zu schultern gewesen sind. Deswegen hat man dann sogenannte Billigkeitstatbestände eingeführt, also die Form der wiederkehrenden Beiträge für Straßen, aber auch Stundungsmöglichkeiten über 20 Jahre.
Deswegen war es nur folgerichtig nach vielen Demonstrationen und Protesten, dass es Rot-Rot-Grün gelungen ist, mit einer eigenen Mehrheit die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Aber es konnten nicht alle Probleme damit gelöst werden, weil nämlich für den Übergangszeitraum von vier Jahren, also bis Ende letzten Jahres, die Kommunen immer noch Bescheide verschicken konnten. Das hat dazu geführt, dass viele Leute sagen: Moment mal, ihr habt im Landtag etwas geregelt, dass etwas abgeschafft wird und ich soll weiterhin bezahlen? Bei uns haben sich Leute gemeldet, die müssen nicht nur jetzt noch zahlen, sondern auch in den nächsten 20 Jahren noch zahlen, weil nämlich diese Billigkeitsregelungen, die 1994 geschaffen wurden, dass man 20 Jahre gegenüber seiner Gemeinde stunden kann und einen Kredit von seiner Gemeinde eingeräumt bekommt, dass man dann erst bezahlen muss, dazu führen, dass die Menschen über 20 Jahre lang immer noch dafür bezahlen müssen, sie teilweise das Ende der Zahlung gar nicht mehr erleben, wo also die Erben Schulden der Großeltern und Eltern übernehmen. Deswegen haben wir einen Vorschlag unterbreitet zu sagen, wir schaffen auch diese Übergangsregelung ab und schaffen einen Härtefallfonds für die Menschen, die davon betroffen sind. Ich bin insbesondere Madeleine Henfling von den Grünen, aber
dass dieser Diskussionsbeitrag aufgegriffen und weiterentwickelt wurde und jetzt vorliegt, dass also Menschen, die eine solche Stundungsregelung in ihrer Gemeinde vereinbart haben, die schon einmal nachgewiesen haben, dass sie gar nicht Tausende von Euro mit einmal für eine Straße zahlen können – die teilweise schon zu DDR-Zeiten hergestellt und gebaut wurde, die sie auch schon zu DDR-Zeiten nutzten, vielleicht in Eigenleistung sogar damals gebaut wurde und dafür immer noch bezahlen müssen –, das Geld nicht haben, bei ihrer Gemeinde gestundet bekommen, dass diese Menschen nachgewiesen haben, sie sind finanziell nicht leistungsfähig – das ist anerkannt worden. Dafür müssen sie aber die Kröte schlucken – das ist die Kompromissvariante –, dafür erst einmal 4.000 Euro selbst aufzubringen. Und alles, was diese
4.000 Euro übersteigt – das ist unsere gesetzliche Klärung –, übernimmt am Ende das Land. Das ist ein aus unserer Sicht guter Kompromiss, mit dem wir auch die letzte Baustelle nach über 30 Jahren in diesem Bereich endlich lösen. Deswegen haben wir heute den Gesetzentwurf vorgelegt. Ich vertraue darauf – wir haben nachher auch noch eine Sondersitzung des Innenausschusses, da können wir das vielleicht schon einmal unter uns abdiskutieren, wie wir weiter damit umgehen wollen –, dass dieser Gesetzentwurf heute eingebracht wird. Ich gehe davon aus, dass wir eine gute Beratung dazu haben werden. Ich freue mich auf das Zuhören nachher in der Debatte.