Protokoll der Sitzung vom 15.09.2023

(Beifall CDU)

Für die CDU bleibt es allerdings auch dabei: Erst das Angebot, dann der Tarif. In ländlichen Regionen löst das Deutschlandticket nämlich kein Problem. Für eine sinnvolle Nutzung fehlen vielerorts die notwendige Taktung und auch die Anbindung, und zudem steht Geld, das zur Ticketverbilligung verwendet wird, nicht zur Angebotsverbesserung zur Verfügung.

Entscheidend sind gerade Investitionen in ein modernes und klimaschonendes Bus- und Bahnangebot durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Das Angebot muss überzeugen, zuverlässig, in guter Qualität und enger Taktung bereitstehen.

(Beifall CDU)

Aber nun haben wir das Ticket und sollten landesgesetzlich regeln, was die Ampel in Berlin nicht hingekriegt hat. Die mittelständigen und eigenwirtschaftlichen ÖPNV-Unternehmen brauchen nämlich Verlässlichkeit, genauso wie die Verkehrsträger des Straßenpersonennahverkehrs, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, und natürlich auch die ÖPNV-Nutzer. Das soll dieses Gesetz bewirken und daher werden wir dem Gesetz zustimmen.

Sorgen machen mir gleichzeitig aber die handelnden Akteure von SPD, Grünen und FDP in Berlin. So hat dieser Tage die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wegen der fehlenden Finanzierungszusage des Bundes ab 2024 vor dem Aus des Deutschlandtickets gewarnt. Wer bestellt, muss auch Verantwortung übernehmen; genau das tut die Bundesregierung hier nicht. Das ist beispiellos und ein Armutszeugnis für den Verkehrsminister. Zu Recht weisen die ÖPNV-Aufgabenträger darauf hin, dass die Weiterführung des Tickets mehr denn je gefährdet ist. Hinzu kommt, dass der Bund absehbar kein weiteres Geld für den dringend notwendigen Ausbau des ÖPNV aufbringen wird. Das ist vor allem für den ländlichen Raum nicht hinnehmbar.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es aber nicht versäumen, auf den Änderungsantrag meiner Fraktion einzugehen, der Grundlage für die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses war. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch deshalb zu, weil es uns gelungen ist, in der Beschlussempfehlung die

Rechte des Parlaments zu sichern. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollte dem Landtag lediglich ein Recht als Anzuhörender nach § 9 Abs. 5 eingeräumt werden, wenn es um die Frage von Rechtsverordnungen zur Einführung weiterer Landestarife geht, zum Beispiel, wenn ein noch weiter verbilligter Tarif für Jugendliche eingeführt werden soll.

Wir haben durchgesetzt, dass für diesen Fall ein Zustimmungsvorbehalt des Landtags eingeführt wird. Aufgrund der Bedeutung der Einführung von Landestarifen und den erheblichen und gegebenenfalls langfristigen finanziellen Auswirkungen darf der Landtag nicht mit einem Anhörungsrecht abgespeist werden. Er hat abschließend darüber zu bestimmen. Die Frage, ob ein weiterer Landestarif eingeführt wird, verbleibt damit beim Landtag als Haushaltsgesetzgeber. Ich freue mich, dass das auch bei den Koalitionsfraktionen auf Einvernehmen gestoßen ist. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und gute Fahrt.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Dr. Lukin das Wort.

(Abg. Malsch)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir sowohl das eine als auch das andere tun müssen – sowohl das Angebot erweitern, aber es auch für alle erschwinglich machen. Deswegen ist mit dem Deutschlandticket – und ich würde es auch gern in den nächsten Jahren weiterhin als 49-Euro-Ticket bezeichnen – ein einfacherer Zugang zu Bus und Bahn bundesweit geschaffen.

Dieses bundesweit einheitliche Ticket für alle ÖPNV-Angebote bedeutete aber auch das Außerkraftsetzen der bisherigen Systematik bei der Festlegung und Finanzierung der Tarifangebote der Unternehmen. Deshalb hat der Bund in Absprache mit den Ländern sowohl für 2023 die für dieses Jahr auskömmlichen finanziellen Voraussetzungen für das 49-Euro-Ticket geschaffen, als auch mit einem Anwendungsbefehl die schnelle Einführung zum 1. Mai 2023 geregelt, aber eben nur geltend bis zum 30. September dieses Jahres. Für die Folgejahre wird die Diskussion noch zeigen, wie wir gemeinsam diese Frage weiter diskutieren. Der Bund hat seine Kostenbeteiligung bislang auf die Jahre 2023 bis 2025 konkret begrenzt und hier sind die Länder weiter in der Diskussion mit ihm.

Entsprechend einer laufenden Prüfung werden sowohl die möglichen Nachschusswerte für 2023 ermittelt – hier ist der Bund in der Verantwortung und stellt sich ihr auch –, aber auch die Bedarfe für die weiteren Jahre. Wir sollten jetzt unsere Anstrengungen darauf richten, dass sowohl die weitere Unterstützung durch den Bund, aber auch der dauerhafte Bestand des 49-Euro-Tickets – oder des Deutschlandtickets – gesichert werden.

Das hier vorliegende Gesetz behebt das angedeutete Problem der Geltungsdauer bei der bundesweiten Anerkennung des Tickets. Derzeit ist es nicht möglich, dass die Genehmigungsbehörden der Tarife – das heißt Bund oder Länder – einen Tarif für die Unternehmen einfach so festlegen. Das alleinige Recht der Tarifgestaltung lag bei den Verkehrsunternehmen. Da der Bund zwar die Länder ähnlich wie beim 9-EuroTicket zur Einführung verpflichtet hat – allerdings, wie wir schon mehrfach gehört hatten, nur bis zum 30. September –, müssen wir die rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig bis zum 01.10. regeln.

Das geschieht mit dem Ihnen heute vorliegenden Änderungsantrag zum Thüringer ÖPNV-Gesetz. Damit wird einerseits der Anwendungsbefehl ab 1. Oktober 2023 in das Gesetz eingefügt, andererseits die Anerkennung des Deutschlandtickets landesrechtlich unbefristet vermerkt. Damit wird vor allen Dingen den Aufgabenträgern die gewünschte Rechtssicherheit überantwortet. Das Land verpflichtet sich damit zugleich zum Ausgleich der mit der Anerkennung des Deutschlandtarifs verbundenen finanziellen Nachteile der Aufgabenträger, und das – das möchte ich hervorheben – ist keine geringe Leistung bei den gegenwärtigen Unwägbarkeiten.

(Beifall DIE LINKE)

Das wurde auch von allen Anzuhörenden hervorgehoben: Sie begrüßten die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Deutschlandtickets auf Landesebene, die konkreten Regelungsinhalte zur Ergänzung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes und den Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens. Auch die im Gesetz mit fixierte Verordnungsermächtigung des Landes für notwendige rechtliche Anpassungen im Zuge von bundesrechtlichen Fragestellungen wurde begrüßt, aber zugleich die Einbindung des Gesetzgebers – des Landtags – bei der Festlegung weiterer Landestarife mit gefordert. Dem haben sowohl der Änderungsantrag der CDU als auch der Änderungsantrag von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Rechnung getragen.

Ich möchte es nicht versäumen, ein Zitat des Landkreistags hier mit zu erwähnen – ich darf zitieren –: „Insgesamt geht der Freistaat Thüringen mit Blick auf die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für eine belastbare Umsetzung des Deutschlandtickets auch im bundesweiten Vergleich deutlich voran.“ – Das möchte ich mal so stehen lassen. Das heißt, wir unternehmen alles, dass dieses sinnvolle Ticket nicht nur eine vorübergehende Erscheinung, sondern ein langfristiges Vorhaben zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ist. Nicht aus den Augen verloren haben wir als Linke zugleich die Überlegung, für junge Leute im Freistaat ein preiswertes Jugendticket zu ermöglichen. Das wäre nicht nur ein weiterer Beitrag zu umweltfreundlicher Mobilität, sondern auch eine echte Entlastung für die Portemonnaies der jungen Leute und auch der Familien. Schönen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das von Bundesminister Wissing initiierte 9-Euro-Ticket hat etwas erreicht, woran vorhergehende Bundesregierungen allesamt gescheitert waren, nämlich ein attraktives, ein digitales, ein bürokratiearmes und bundesweit geltendes Angebot für den ÖPNV zu schaffen. Mit dem Deutschlandticket setzen wir diesen eingeschlagenen Weg nun fort: besserer ÖPNV, das Lichten des Tarifdschungels und den Anreiz, das Auto auch einmal stehen zu lassen. Der Haken, meine Damen und Herren, ist die rechtssichere Ausgestaltung und die Implementierung des neuen Tarifs in bestehende Strukturen. Der Bund hatte über einen Anwendungsbefehl eine vorläufige Einführung des Tickets ermöglicht. Allerdings läuft diese Regelung zum 30.09. aus. Diese Zeit sollten die Bundesländer nutzen, um die Regelung in das Landesgesetz zu überführen. Diese Hausaufgabe über die Sommerferien hat die Landesregierung erfüllt und den hier vorliegenden Entwurf erarbeitet. Dafür, Herr Staatssekretär, vielen Dank an die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch zu danken ist den Experten, die sich im Sommer im Rahmen der Anhörung mit dem Gesetz beschäftigt und konstruktive Zuschriften eingereicht haben. Dem Punkt, vor dem ich im Juli-Plenum schon gewarnt hatte, nämlich den Versuch der Landesregierung, die gute Idee des Deutschlandtickets durch die Einführung weiterer Landestarife zu untergraben, haben sich alle Anzuhörenden angeschlossen. Eine Ermächtigung zur Einführung weiterer Tarife darf es nicht geben, der Landtag muss zwingend eingebunden werden und die finale Entscheidungshoheit behalten.

So hat sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der zuständige Ausschuss positioniert. Die Beschlussempfehlung sieht entsprechende Änderungen vor und das Gesetz beschränkt sich in seiner Neufassung auf das eigentlich umzusetzende Ziel: Kleinstaaterische Sonderregelungen, die wir mit dem Deutschlandticket überwinden wollten, gilt es weiterhin zu vermeiden. Ein Bundesland bietet ein Landesticket an, am nächsten Verbund kann man sein Fahrrad oder den Hund kostenlos mitnehmen, im dritten dann am Wochenende einen oder mehrere Mitfahrer. Da entsteht oder entstehen unnötige Komplikationen für die Fahrgäste und so etwas können wir nicht wollen.

Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal ansprechen, dass die Ministerin natürlich Verantwortung trägt für den Ausbau der Infrastruktur und die Verbesserung der ÖPNV-Angebote. Ich nenne das Stichwort

(Abg. Dr. Lukin)

„Saalebahn“, die dortige Taktung und vor allem das Thema „Tarifintegration“. Wir als Liberale unterstützen Sie an dieser Stelle sehr gern und wir als FDP, meine Damen und Herren, stimmen hier heute dem Gesetz gern zu und freuen uns, dass das Deutschlandticket eine so gute Resonanz erfährt. Zu einer mobilen und freien Gesellschaft gehören für uns Liberale innovative und qualitativ hochwertige Mobilitätsangebote.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Und preislich erschwingliche hoffentlich auch!)

Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Herr Kollege, Sie wollen doch jetzt nicht sagen, dass das Ticket nicht preislich erschwinglich wäre, oder?

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir wissen ja aber nicht, wie lange es bei diesem Preis bleibt!)

Als nächste Rednerin hat Laura Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen – Männer sind mitgemeint, gütigerweise auch die der CDU –, werte Zuhörer und Zuhörerinnen, werte Interessierte, wer von Ihnen hat ein Deutschlandticket oder kennt Menschen, die es nutzen? Ich denke, jede und jeder von Ihnen. Und gibt es noch irgendjemanden, der nicht bemerkt hat, dass die Busse und Bahnen merklich voller geworden sind? Ich denke nicht. Ein Ticket, das Deutschlandticket hat dafür gesorgt, dass ganz Deutschland über den öffentlichen Nahverkehr redet und Hunderte, Tausende mehr Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Das zeigt eindrücklich, dass ein günstiges, leicht verständliches Ticket eine erfolgreiche und wichtige Maßnahme zur Stärkung des Nahverkehrs ist. Und an der Stelle möchte ich gern mit dem Mythus aufräumen, dass das Deutschlandticket nur den Ballungsräumen helfen würde. Ich finde, das Beispiel Greiz zeigt ganz eindrücklich, was dieses Ticket bewirkt hat. Dort hat das örtliche Greizer Nahverkehrsunternehmen ihre Abonnentenzahl von sage und schreibe 41 vor dem Deutschlandticket auf über 1.500 erhöhen können. Das zeigt deutlich, auch außerhalb der Metropolregionen wird dieses Deutschlandticket tatsächlich sehr intensiv und gern genutzt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor den Sommerferien haben wir in erster Beratung über die Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes diskutiert. Es geht nun mit diesem Gesetzentwurf darum, dass das Deutschlandticket rechtssicher weitergeführt werden kann. Denn damit das Deutschlandticket zum 1. Mai starten konnte, hat der Bund einen befristeten Anwendungsbefehl zur Einführung erteilt. Da aber das Land und nicht der Bund für den Nahverkehr verantwortlich ist, konnte diese Bundesvorgabe nur befristet sein. Diese Frist läuft zum 30. September aus. Entsprechend ist der vorliegende Gesetzentwurf die rechtliche Voraussetzung, dass das erfolgreiche Deutschlandticket auch ab den 1. Oktober weitergelten kann. Während Urlauberinnen und Pendlerinnen die Sommermonate in vollen Zügen genossen haben, prüften und kommentierten der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag und verschiedene Verkehrsverbände unseren rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Der zeitliche Druck für die Gesetzesänderung war hoch. Umso mehr möchten wir uns bei allen Beteiligten für die konstruktiven Zuarbeiten während der Ferienzeit bedanken. Alle Angehörten begrüßten die kurzfristigen Bemühungen, bis zum 1. Oktober verlässliche Rah

(Abg. Bergner)

menbedingungen für das Deutschlandticket zu schaffen. Gleichzeitig verdeutlichten sie die Notwendigkeit einer dauerhaften, auskömmlichen und angemessenen Finanzierung. Im neuen § 9 Abs. 6 heißt es dazu: „Eine Verpflichtung der Aufgabenträger […] zur Einführung eines Landestarifs ist nur dann zulässig, wenn diesen die mit der Erfüllung der Verpflichtung verbundenen finanziellen Nachteile ausgeglichen werden.“ Diese enge gesetzliche Verknüpfung von Anwendungsbefehl und Pflicht zum Kostenausgleich begrüßt beispielsweise der Gemeinde- und Städtebund ausdrücklich und ist ja auch im Gesetz verankert.

Der Gesetzentwurf ermöglicht darüber hinaus mit dem Deutschlandticket vergleichbare Landestickets einzuführen, zum Beispiel ein Ticket für finanziell schwache Menschen oder auch ein Jugendticket. Im ersten Entwurf haben wir Grüne dafür gesorgt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber Mitsprache braucht, wenn es um solche Landestarife geht. Die Anhörung unterstützt hier unsere Initiative deutlich. So macht zum Beispiel der Mitteldeutsche Omnibusverband deutlich, dass aufgrund der erheblichen finanziellen Anwendungen eine von uns vorgeschlagene Anhörung nicht ausreicht. Und nicht nur der Thüringer Landkreistag schlägt vor, dass das Ob der weiteren Einführung eines Landestarifs an die aktive Zustimmung des Landtags geknüpft wird. Schließlich muss klar sein, dass die finanziellen Mittel auch langfristig bereitgestellt werden, wenn neue Tickets eingeführt werden sollen.

Dies gilt beim Thema „Finanzen“ übrigens auch für den Bundesverkehrsminister, der gerade die Fortführung des erfolgreichen Deutschlandtickets gefährdet. Die Bundesländer haben bereits verbindlich die Übernahme von möglichen Mehrkosten auch in 2024 erklärt. Die paritätische Teilung der Kosten zwischen Bund und Ländern ist gerecht. Herr Wissing muss deshalb hier endlich Planungssicherheit herstellen, dass auch der Bund seinen Anteil selbstverständlich trägt.

Bei der Anhörung zur Gesetzesänderung hat insbesondere der Mitteldeutsche Omnibusverband deutlich gemacht, dass es neben den tariflichen Maßnahmen weitere Angebotsverbesserungen braucht und gleichzeitig die personelle und technische Basis im ÖPNV gesichert und geneuert werden muss. Das sehen wir als Bündnis 90/Die Grünen genauso.

Überfüllte Züge durch das attraktive Deutschlandticket unterstützt diese Forderung. Bei der letzten Beratung zu diesem Gesetzentwurf und auch heute fordere ich daher erneut Verstärkerzüge auf nachfragestarken Linien. Zudem muss die Entwicklung rund um das Deutschlandticket im neuen Nahverkehrsplan berücksichtigt werden.

Lassen Sie uns beim Deutschlandticket und beim neuen Nahverkehrsplan die Weichen für die Zukunft richtig stellen und daher hoffen wir auf breite Zustimmung wie auch schon im Ausschuss für diese notwendige und gute Gesetzesänderung. Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Wahl, gestatten Sie noch eine – es ist zwar schon fast am Ende – Zwischenfrage des Abgeordneten Malsch?

Gern. Ich habe noch eine halbe Minute.

Danke für die Zulassung der Frage. Sehr geehrte Frau Wahl, können Sie mir bestätigen, dass die Anzahl der Tickets in Greiz von 41 auf über 1.000 damit zusammenhängt, dass das Schülerticket umgetauscht worden ist in das Deutschlandticket?

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ist aber auch positiv!)